LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode
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- Hilko Kurzmann
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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Andreas Petters, Fraktion der CDU Geplante 380 kv-trasse im Landkreis Ludwigslust und ANTWORT der Landesregierung 1. Welchen Stand hat das Raumordnungsverfahren bezüglich der Planung einer 380 kv-trasse durch den Landkreis Ludwigslust? Das Raumordnungsverfahren für die Errichtung einer 380-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerk Görries (Schwerin) und dem Umspannwerk Krümmel (bei Hamburg) hat das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung mit der landesplanerischen Beurteilung am abgeschlossen. Dies ist auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung dokumentiert ( Raumordnung aktuell ). Die am Verfahren Beteiligten haben je ein Exemplar der landesplanerischen Beurteilung erhalten. Das zu diesem Projekt notwendige Planfeststellungsverfahren befindet sich derzeit in Vorbereitung. Ein Antrag auf Planfeststellung sowie entsprechende Planunterlagen liegen bislang noch nicht vor. 2. Aus welchen Gründen wurde das bereits abgeschlossene Raumordnungsverfahren nochmals eröffnet? Das Raumordnungsverfahren hat im Dezember 2005 seinen Abschluss gefunden. Danach ist eine Wiederaufnahme des Raumordnungsverfahrens durch das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung nicht erfolgt. Der Wirtschaftsminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Juli 2006 beantwortet.
2 Drucksache 4/2345 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 4. Wahlperiode 3. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens haben sich zahlreiche Bürgerinitiativen gebildet. Inwieweit wurden die Argumente der Bürgerinitiativen im Raumordnungsverfahren berücksichtigt (je nach Bürgerinitiative getrennt aufführen)? Im Rahmen des vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung durchgeführten Raumordnungsverfahrens hatten die Bürgerinitiativen vor allem folgende Bedenken erhoben: - Gefahr für Psyche, Gesundheit und Leben durch Elektrosmog (teils unter Hinweis auf besonders gefährdete Personengruppen, individuelle Vorerkrankungen usw.), - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes mit nachteiligen Auswirkungen auf Tourismus und Naherholung, - Wertverlust von Immobilien durch Nachbarschaft zur Trasse, - Gefährdungen der Avifauna (Vogelwelt), - Beeinträchtigungen von Wachstum, Fortpflanzung und Gesundheit von Haustieren und der Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit der Folge wirtschaftlicher Auswirkungen auf Erzeugung und Verarbeitung sowie - Einschränkungen landwirtschaftlicher Betriebsabläufe. Gefordert wurde ein Mindestabstand zu Siedlungen von bis zu m, die Wahl einer anderen als der siedlungsnahen Variante, die Verlegung von Erdkabeln bzw. der komplette Verzicht auf die Leitung. Den o. g. Hinweisen und Anregungen trug das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung in der landesplanerischen Stellungnahme wie folgt Rechnung: Im gesamten raumgeordneten Trassenbereich soll der Abstand der Leitung mehrere hundert Meter zur Wohnbebauung betragen, mindestens aber 150 m (Kölzin). Klein/Groß Rogahn Trassenführungen entlang der bestehenden 110 kv-leitungen zwischen Klein und Groß Rogahn (Korridor I2-H2) bzw. südlich an Groß Rogahn vorbei (Korridor I3) wurden im Interesse der Einwohner verworfen. Stattdessen wurde eine Trasse entlang der Deponiestraße (K 63) gewählt (Korridor I1-Y), die beide Ortschaften mit größerem Abstand im Süden bzw. Osten umgeht. Dreilützow Im Bereich Dreilützow wurde der kürzeste Korridor (Korridor H), der den Bereich Stralendorf mit Wittenburg verbindet, zu Gunsten der Einwohner und der speziellen Belange des Landschul- und Behindertenheimes sowie der Caritas verworfen. Die raumgeordnete Vorzugsvariante verläuft südlich der Straße Wittenburg-Gammelin. 2
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 4. Wahlperiode Drucksache 4/2345 Wittenburg Im Bereich Wittenburg verläuft die raumgeordnete Vorzugsvariante in einem Beeich, der durch die vorhandene technische Infrastruktur (Umgehungsstraße, 110 kv-leitung, Umspannwerk, Gewerbegebiet) und geplante künftige Nutzungen (Weiterführung der Umgehungsstraße) vorbelastet ist. Waschow westlich Wittenburg Im Bereich Waschow westlich Wittenburg wurde der Vorschlag des Vorhabensträgers (G-T3) zwischen dem südwestlich gelegenen Ortsteil Kogeler Weg und dem Ortskern von Waschow verworfen. Die raumgeordnete Vorzugsvariante umgeht den Ortsteil weiträumig im Süden. Kölzin Die raumgeordnete Vorzugsvariante verläuft hier zwischen dem Ortskern von Kölzin im Süden und mehreren Einzelhäusern im Norden (S 2) und hält dabei einen Abstand von 150 m zu den Häusern ein. Gallin/Greven/Lüttenmark/Gresse und Schwanheide/Zweedorf Hier konnte ein Übergabepunkt der Leitung mit Schleswig-Holstein direkt an der A 24 gefunden werden, der den gesamten Südwestteil des Landkreises ausspart. 4. Im Bereich der Gemeinde Klein Rogahn wurde die Trassenführung durch ein Moorgebiet (LSG) vorgeschlagen. Inwieweit schließt sich die Landesregierung diesem Trassenvorschlag an? Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde eine Vorzugstrasse vorgehalten, die ca. 400 m vorm Ort Klein Rogahn entfernt entlang der Grenzlinie zum Siebendörfer Moor verläuft. Im Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wird derzeit der Vorschlag einer Trassenführung durch das Siebendörfer Moor nochmals diskutiert. Auf Wunsch der Anwohner und Umweltverbände wird die Landesregierung darüber hinaus im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit einer Erdkabelverlegung für den Bereich Klein und Groß Rogahn durch ein behördliches Gutachten prüfen lassen. 3
4 Drucksache 4/2345 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 4. Wahlperiode 5. Im Bereich des Amtes Wittenburg gibt es eine Vielzahl von Konflikten zwischen Trassenführung und Wohnbebauung. Wie kann dort die Trasse geführt werden, sodass die Belange der Einwohner am wenigsten beeinträchtigt werden? Hinsichtlich der Belange der Stadt Wittenburg konnte mittlerweile eine für die Stadt Wittenburg annehmbare Lösung erzielt werden. Der Vorhabensträger beabsichtigt, die Leitung so weit wie möglich östlich im raumgeordneten Korridor zu platzieren, sodass eine Beeinträchtigung möglicher betroffener Interessen auf ein Mindestmaß reduziert wird, vor allem zum snow-fun-park ein hinreichender Abstand gewahrt wird. Bei dieser Streckenführung könnte auch ein Teil der sich in Stadtnähe befindlichen 110-kV-Leitung, die in das Umspannwerk führt, von der 380-kV-Freileitung mitgenommen werden, sodass eine zusätzliche räumliche Belastung vermieden wird. Auch die nördliche Umgehung der Stadt soll im Rahmen des raumgeordneten Korridors so gestaltet werden, dass die Belange der Einwohner am wenigsten beeinträchtigt werden. 6. Gerade im Bereich der Wohnbebauung wird für den Trassenverlauf das Thema Erdverkabelung ins Gespräch gebracht. Welche Position vertritt die Landesregierung zu diesen Vorschlägen? Für den Bereich Klein und Groß Rogahn wird die Erdkabelverlegung durch ein behördliches Gutachten geprüft werden. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Ist nach Auffassung der Landesregierung dem Netzunternehmen Vatenfall zuzumuten, erhöhte Kosten für die Infrastruktur aufzuwenden, damit berechtigte Interessen für die Einwohner des Landkreises Ludwigslust berücksichtigt werden können? Bei der 380-kV-Leitung Schwerin - Hamburg handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Projekt. Die Projektplanung zum Bau dieser Leitung wird von dem Unternehmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Die Landesregierung bewertet diese Einschätzung nicht. Unabhängig hiervon wird die gutachtliche Prüfung der Möglichkeit einer Erdkabelverlegung für den Raum Klein und Groß Rogahn auch eine betriebswirtschaftliche Beurteilung mit umfassen. 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ In weiten Bereichen des Landkreises Ludwigslust könnte die 380 kv-trasse durch unbebaute Fläche und somit ohne Konflikt mit den Einwohnern geführt werden. Naturschutzgründe werden hier wieder aufgeführt, um die Trasse näher an Wohnbebauung anzulegen. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung in dieser Vorgehensweise? 9. Beabsichtigt die Landesregierung, alle in ihrer Verantwortung umsetzbaren Alternativmöglichkeiten zu prüfen, um die Einwohner von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch den Verlauf der 380 kv-trasse in der Nähe von Wohnbebauung zu schützen? Die Fragen 8 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Ziel des Planfeststellungsverfahrens wird es sein, die durch Ergebnisse des vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung durchgeführten Raumordnungsverfahrens grundsätzlich vorgegebene Trassenführung so zu optimieren, dass alle berechtigten Interessen so weit wie möglich berücksichtigt werden. Dabei hat ein ausreichend großer Abstand von den Siedlungen, aber auch von Einzelhäusern einen hohen Stellenwert. Zum Raum Klein und Groß Rogahn wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 6 verwiesen. Im Hinblick auf die Einwände der Einwohner von Kölzin gegen die raumgeordnete Vorzugsvariante (S 2) oberhalb der Ortslage Kölzin wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nochmals die Raumordnungsvariante S 1 in die Betrachtung einbezogen werden. Dieser Korridor folgt der A 24 an der Nordseite und durchschneidet in seinem weiteren Verlauf das Waldgebiet Lüttower Tannen. 5
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