B Beratungsfolge: Zuständigkeit: voraussichtlicher Sitzungstermin: Rat Entscheidung
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- Hannelore Kaiser
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1 Stadt Elze Az: FB2/Pf/821-41/1 Elze, den 26. Juni 2008/Ka Drucksachen-Nr.: 2008/43 B E S C H L U S S V O R L A G E Beratung im öffentlichen Teil vertraulichen Teil B Beratungsfolge: Zuständigkeit: voraussichtlicher Sitzungstermin: Rat Entscheidung Betreff: Resolution gegen den Bau der 380 kv Hochspannungsverbindung Wahle-Mecklar durch das Gebiet der Stadt Elze Haushaltsmittel werden in folgender Höhe benötigt: Diese Mittel stehen bei der Haushaltsstelle noch in einer Höhe von zur Verfügung. Eingehende Begründung der Vorlage: Die E.on Netz GmbH GmbH plant die Errichtung einer 380 kv Hochspannungsleitung vom Netzknotenpunkt Wahle (Landkreis Peine) zum Anknüpfungspunkt Mecklar (Landkreis Hersfeld/Rothenburg in Hessen). Aufgrund der Raumbedeutsamkeit und erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt wird derzeit durch das Nieders. Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Regierungsvertretung Braunschweig, ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens hat eine Antragskonferenz am stattgefunden. Dabei wurde der Planungskorridor sowie der erforderliche Inhalt und Umfang der für das Raumordnungsverfahren von der Vorhabenträgerin zu erarbeitenden Antragsunterlagen erörtert. Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert. Zum ist die Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen in Kraft getreten. Außerdem ist das am verabschiedete Niedersächsische Erdkabelgesetz am in Kraft getreten. Aus diesem Grund hat die E.on Netz GmbH die bisherigen Planungen überarbeitet. Ergebnis dieser Planung ist die Möglichkeit die geplante Leitung Wahle Mecklar in der Trasse einer bestehenden kv-leitung von Lehrte über Godenau nach Sandershausen zu führen. In rechtlicher Hinsicht hat Anstoß für diese Trassenvariante das Landesraumordnungsprogramm gegeben. Hiernach sollen Hoch- und Höchstspannungsleitungen auf gemeinsamer Trasse
2 - 2 - geführt werden. Der Ausbau des bestehenden Netzes unter Nutzung der vorhandenen Trassen hat hiernach Vorrang vor dem Neubau von Leitungen auf neuen Trassen. Diese Trassenvariante war sodann Gegenstand der ergänzenden Antragskonferenz am , an der u.a. auch die Stadt Elze teilgenommen hat. Im Rahmen der Klärung des erforderlichen Inhalts und Umfangs der Antragsunterlagen, des Verfahrensablaufs und des voraussichtlichen Zeitrahmens hat sich herauskristallisiert, dass offensichtliche eine rechtlich gebotene Erdverkabelung, wie sie im Nieders. Erdkabelgesetz vorgesehen ist, zwischen dem Land Niedersachsen und der Vorhabenträgerin strittig erörtert wurde. Zur aktuellen Rechtslage ist festzuhalten: Das Nieders. Erdkabelgesetz schafft (lediglich) die rechtliche Möglichkeit für die unterirdische Verkabelung von Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von mehr als 110 kv, in dem unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag des Vorhabenträgers ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann. Unter welchen Bedingungen die Erdverkabelung vorzunehmen ist, ergibt sich aus dem Landesraumordnungsprogramm. Im Grundsatz nach sieht das LROP eine unterirdische Verlegung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen mit einer Nennspannung von mehr als 110 kv vor. Danach hat eine unterirdische Verlegung zu erfolgen, wenn die Hoch- und Höchstspannungsleitungen in einem Abstand von weniger als 400 m zu hohen Gebäuden errichtet werden sollen, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im unbeplanten Innenbereich liegen, wenn diese Gebiete vorwiegend dem Wohnen dienen. Für Wohngebäude im Außenbereich bestimmt das LROP einen geringeren Abstand (200 m). Strittig ist zwischen dem Vorhabenträger und dem Land die Frage, ob das Erdkabelgesetz Anwendung bei der Nutzung alter Trassen findet. Solange dies strittig ist, muss auch die Stadt Elze sich gegen den Bau einer 380 kv-hochspannungsleitung auf der alten Trasse der 220 kv-leitung herkömmlicher Form wehren. Der Vorhabenträger geht zurzeit davon auch aus, dass er Freileitungen mit geringeren Abständen zur Wohnbebauung verlegen kann. Für das Gebiet der Stadt Elze ist der Untersuchungskorridor zwar zum OT Mehle hin erweitert; daraus lässt sich schließen, dass die 220 kv-leitung im Bereich der Stettiner Str. dann entfernt wird. Dies wäre ein direkter Vorteil. Aber zwischen dem OT Sorsum und dem OT Wülfingen ist die Neuverlegung einer 380 kv-leitung nur durch eine Erdverkabelung möglich, da die Breite des Untersuchungskorridors auch die Schutzzone von 400 m bzw. 200 m (Wegehaus) voll inhaltlich erfasst. Die Stadt Elze hat darüber hinaus nur noch eine Erweiterungsfläche für Wohnbebauung in Richtung der Christophorusschule, aber auch schon im Flächennutzungsplan ausgewiesen Richtung der Umgehungsstraße B 3 zwischen der Sehlder Straße im Süden und der Schmiedetorstraße im Norden. Eine Entwicklung Elzes in andere Richtung ist durch die natürliche Begrenzung wie Leine, Bundesbahn- oder Wasserwerksgelände, nicht mehr möglich. Derzeit geht der Vorhabenträger von der westlichsten Bebauung, nämlich der Stettiner Str., aus. Wichtig wäre, um die Planungshoheit der Stadt Elze nicht einzuschränken, von einer möglichen Bebauung, wie sie im Flächennutzungsplan bereits ausgewiesen ist, auszugehen. Damit würde sich der Schutzraum von 400 m um die künftige mögliche Bebauung nach Westen hin verschieben. Die mit der jetzigen Trassenführung betroffenen Städte Alfeld, Einbeck, Laatzen, Pattensen, Samtgemeinde Gronau und Flecken Delligsen,haben sich zusammengeschlossen und das Anwaltsbüro Dr. Klausing mit der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Kommunen beauftragt. Bereits jetzt ist von Dr. Klausing ein Schreiben an die Referatsleiterin im Ministerium verfasst, das auf die geschilderten Missstände zurückgreift und in dem um Klärung und Rechtssicherheit gebeten wird. i:\sitzungsunterlagen\beschlussvorlagen aktuell\2008\kopie von 43 resolution gegen den bau der 380 kv-hochspannung.doc
3 - 3 - Dennoch hält es die Verwaltung für erforderlich, auch öffentlich zum Ausdruck zu bringen, dass der Rat der Stadt Elze sich gegen den Bau der 380 kv-leitung auf alter Trasse, ohne evtl. das Erdverkabelungsgesetz zu berücksichtigen, ausspricht. Insofern soll die der Vorlage beigefügte Resolution verabschiedet werden. Beschlussvorschlag: Der Rat spricht sich gegen den Bau der 380 kv-leitung auf der vorhandenen 220 kv- Leitungsstrecke aus und beschließt beiliegende Resolution. Federführendes Amt Mitwirkendes Amt FB 2/Pf Anlage(n): Resolution 1 Plan (Korridorverlauf) gez. Albes... Bürgermeister Freigabe zur Veröffentlichung ja, ab nein i:\sitzungsunterlagen\beschlussvorlagen aktuell\2008\kopie von 43 resolution gegen den bau der 380 kv-hochspannung.doc
4 Resolution des Rates der Stadt Elze Der Rat der Stadt Elze spricht sich einstimmig gegen den Ausbau der vorhandenen 220 kv- Leitung zu einer 380 kv-höchstspannungsverbindung Wahle-Mecklar über das Gebiet der Stadt Elze aus, da 1. zwischen dem Vorhabenträger und dem Land strittig diskutiert wird, ob das Nieders. Erdverkabelungsgesetz auf alter Trasse Anwendung findet oder nicht. 2. eine weitere Belastung für die Bevölkerung der Stadt Elze durch die Bündelung der Trassenführung nicht hinnehmbar ist. 3. der Variantenkorridor zwischen dem Ortsteil Sorsum und Wülfingen nicht wesentlich breiter ist als der Abstandspuffer von 200 bzw. 400 m zu Wohnsiedlungsflächen. Das Erdverkabelungsgesetz schließt hier einen Freileitungsbau aus. 4. die Stadt Elze erheblich in ihrer Planungshoheit eingeschränkt wird. Eine Ausweitung weiterer Baugebiete ist nur begrenzt entlang der Bundesstraße 1 in Richtung Hildesheim zur Christopherusschule und im Westen zwischen der Sehlder Straße und der Schmiedetorstraße bis zur Umgehungsstraße B 3 möglich. Diese Flächen sind im genehmigten Flächennutzungsplan der Stadt Elze als Bauerwartungsland auch schon ausgewiesen. Die Stadt Elze erwartet, dass die künftige mögliche Bebauung und einzige Entwicklungschance der Stadt Elze bei den Planungen des Vorhabenträgers berücksichtigt werden. Elze, den 27. Juni 2008/Ka... Bürgermeister
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Drucksachen-Nr.: 2010/52
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