Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht
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- Dominic Hafner
- vor 6 Jahren
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1 Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Dr. Christopher Weidt
2 Grundlagen des Kartellrechts Schutzzweck: Wettbewerb Drei Säulen o Kartellverbot (Art. 101 AEUV, 1 GWB) o Missbrauchsaufsicht (Art. 102 AEUV, 19 GWB) o Zusammenschlusskontrolle (FKVO, 35 ff. GWB) Ökonomisierung Deutsches und Europäisches Kartellrecht
3 Gesetzliche Regelungen Art. 101 Abs. 1 AEUV Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken [...] 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
4 Das Kartellverbot Gesetzliche Regelungen o Art. 101 AEUV o 1 GWB o Weitere Rechtsquellen Grundlagen Rechtsfolgen Bekannte Kartelle
5 Der Unternehmensbegriff Funktionale Auslegung Natürliche Personen Freiberufler Konzerne Staat o Nachfragetätigkeit o Private und öffentliche staatliche Unternehmen o Unternehmensvereinigungen
6 Konzertierte Aktion Vereinbarungen o Weite Auslegung o Abgrenzung von einseitigen Maßnahmen Beschlüsse Abgestimmte Verhaltensweisen o Auffangtatbestand = Fühlungnahme + Erfolg o Informationsaustausch o Erlaubtes Parallelverhalten
7 Vereinbarungen / Einseitige Maßnahmen
8 Wettbewerbsbeschränkung Bezweckte Bewirkte Horizontale Vertikale
9 Horizontale Wettbewerbsbeschränkung Hardcore-Kartelle Vermarktungsvereinbarungen Einkaufsgemeinschaften Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften Marktinformationsverfahren Sternverträge Normen, Typen- und Konditionenkartelle Kommission, Horizontal-Leitlinien (Abl. 2011/C 11/01)
10 Vertikale Wettbewerbsbeschränkung Alleinbezugsverpflichtungen Alleinvertriebsbindungen Sonstige Formen o Franchiseverträge o Zuliefervereinbarungen o Import- und Exportvereinbarungen Kommission, Vertikal-Leitlinien (Abl. 2010/C 130/01)
11 Bündeltheorie Isoliert unproblematische Vereinbarung Relevanz wegen Netz gleichartiger Verträge Kumulative Wirkung Marktabschottung
12 Regelbeispiele des Art. 101 Abs. 1 Festsetzung von Preisen und Geschäftsbedingungen Kontrolle von Erzeugung, Absatz, Entwicklung Marktaufteilung Diskriminierung von Handelspartnern Koppelungsgeschäfte
13 Immanenzgedanke Teleologische Reduktion bei widersinnigen Ergebnissen Notenwendige Nebenabreden zur Durchführung eines Hauptvertrages Hauptanwendungsfall: Unternehmenskauf Abgrenzung: rule of reason (US-Recht) im EU- Kartellrecht nicht anerkannt
14 Spürbarkeit Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal Keine Anwendung auf Bagatellkartelle Anwendung auf bezweckte und bewirkte Beschränkungen Horizontale Vereinbarungen: 10 % MA Vertikale Vereinbarungen: 15 % MA Gilt nicht für Kernbeschränkungen Kommission, De-minimis-Bekanntmachung (Abl. 2014/C 291/01)
15 Zwischenstaatlichkeitsklausel Europäischer Binnenmarkt Weite Auslegung: Beeinträchtigung mittelbar/unmittelbar/tatsächlich/potenziell Länderübergreifend Gesamter Nationaler Markt Wesentliche regionale Teilmärkte Spürbarkeit Kommission, Leitlinien Zwischenstaatl. Handel (Abl. 2004/C 101/07)
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