B2B Marktplätze Rechtsfragen

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1 B2B Marktplätze Rechtsfragen Rolf Becker Rechtsanwalt WIENKE & BECKER - KÖLN RA Rolf Becker Sachsenring Köln Tel.: RBecker@Kanzlei-wbk.de

2 Zur Person Rechtsanwalt Rolf Becker Rechtsanwälte WIENKE & BECKER KÖLN Vertragsrecht AGB, Wettbewerbsrecht, Werberecht (Aktionsgestaltung, Direktmarketing, Verkaufsförderung, Gewinnspiele etc.) Datenschutzrecht (Opt-In, Listbroking, Direktmarketing) Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht Beratung von Handel und Distanzhandel im Cross-Channel-Selling Buchautor Fernabsatz-Gesetz Versandhandelsmanagement u.a. Seit mehr als 25 Jahren in der Beratung von Distanzhandel und ecommerce tätig. 2

3 Themenbereiche 1 Marktplatz Marktplatz 2 Erfolgsfaktoren 3 B2C oder B2B Einordnung / Rechtliche Unterschiede 4 Mitspieler auf dem Marktplatz 5 Vertragslandschaften 6 Risikofaktor Plattformbetrieb 7 Wem gehören die Daten? 3

4 Marktplatz Marktplatz 4

5 Spezifische B2B-Marktplätze Vertikale Marktplätze zur Befriedigung von Branchenbedürfnissen (z.b. Automobilbranche) Horizontale Marktplätze = branchenunabhängige Angebote von Produkten und Dienstleistungen für viele Unternehmen Verkäuferorientiert: Absatz von Restposten/ Sonderposten / Überbestände / gebrauchte Investitionsgüter Wiederverkäufer-orientiert Entscheidend: Kritische Masse an Teilnehmern 5

6 Erfolgsfaktoren Verringerung der Koordinationskosten = Aufwand für suchen, sammeln und Auswertung von Anbietern Einkäufer werden von Rationalisierungspotentialen angelockt Verkäufer von der Absatzchance Voraussetzung: Einfacher Zutritt von neuen Anbietern und Nachfragern Voraussetzung: Automatisierung und Standardisierung aller Transaktionsphasen Artikelkataloge, gepflegt vom Marktplatzanbieter, die auf der Sell- und der Buy-Side gleichartig bequem genutzt werden können: Preis-Infos, Konfigurationsmöglichkeiten, Verfügbarkeitsangaben, statistische Daten Unterstützung der Produktsuche, automatisierte Bestellabwicklung, Statusinformationen zur Abwicklung Rechte an Artikeldaten 6

7 B2B oder B2C oder beides? Menschen auf allen Seiten des Prozesses agierend B2B Unternehmen Organisationen Öffentliche Hand Unternehmen Unternehmer Verbraucher B2C Natürliche Personen 7

8 Wann ist wer wer? Unternehmer / Verbraucher Unternehmer natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft Handeln bei Abschluss eines in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit 14 BGB Verbraucher natürliche Person, Abschluss Rechtsgeschäft zu Zwecken, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 13 BGB Situative Zuordnung im Moment des Kaufs Dual Use 8

9 Unterschiede B und C Unterschiede Unbeständige Nachfrage B2B Kleinere Anzahl Käufer Reichweite und Käuferpotential größer wenn Produktportfolio Dual Use oder Ergänzungsprodukte Höhere Absatzmengen Höhere Produktkomplexität Ein-Ausgangslogistik komplexer B2B Markt- Platz B2C Erkauft mit größerer Rechtskomplexität Kauftreiber unterschiedlich 9

10 Abmahnung droht bei Verletzung Höhere Rechtskomplexität Haifischbecken im Distanzhandel B2C Regelungskomplexe Fotolia.com: Great White Shark Michael Rosskothen Arznei-und LebensmittelR Buchpreisbindung UWG BGB Preisangaben- Verordnung Textilkennzeichnungsgesetz Datenschutz Telemediengesetz TMG Allgemeine- Geschäftsbed. AGBG Widerrufs rechte Fernabsatz- Gesetz 10

11 Händler AGB 11

12 AGB Unterschiede AGB im B2C Erfüllung Pflichtinformationen Nur wenig zulässige vorteilhafte Klauseln AGB im B2B verbessern Rechtsrahmen Haftung für Fahrlässigkeit Rügepflichten, Gefahrübergang Gewährleistung Als Einkaufsbedingungen Rechtliche Firewall Unterschiede werden kleiner! Klauselverbote werden zunehmend von der Rechtsprechung von B2C auf B2B ausgedehnt. Gemischte AGB B2C und B2B sind möglich! 12

13 Notwendige Partner Bei der Bestellung von Partner-Artikeln sind Ihre Vertragspartner sowohl die XYZ. als auch der jeweilige Händler. Marktplatzbetreiber und Händler werden beide Vertragspartner! ZAG Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz MP Entgegennahme von Zahlungen und Weiterleitung sind gesetzlich reguliert! Händler1 Händler2 Zahlung Kunde BaFin-Erlaubnis nach Kreditwesengesetz KWG notwendig! Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 13

14 Pizzadienste wie Banken Verfügung des LG Köln vom Herbst 2011 (Az. 81 O 91/11) Pizza.de / Lieferheld Gewerbsmäßige Zahlungsdienste benötigen nach 8 Abs. 1 ZAG Erlaubnis! Auch ebay betroffen in Vertreter mit Abschlussvollmacht 14

15 Viel zu tun für den Juristen! Marktplatzbetreiber Teilnahmevertrag MP Lagerlogistik Transport Händler Technologie- Provider Zahlungsdienstleister AGB des Händlers Service- Provider Lieferanten Hersteller Stichwort Auftragsdatenverarbeitung Teilnahmevertrag MP Kunde 15

16 Risikofaktor Plattform Gleichförmige Prozesse Viele Anbieter mit gleichen Prozessen und Regelungen Regressrisiko 16

17 Fall aus der Praxis MP REGRESS 1. Abmahnwelle Prozesse 3. < Euro inkl. Ordnungsgeld Händler A Händler D Händler B Händler n Händler C Fotolia.com: Great White Shark Michael Rosskothen 17

18 Kräftebindung Kundenservice und Händlermanagement: Krisenkommunikation initiieren, Abschaltung von Händlern koordinieren, abgeschaltete Händler befrieden, Garantien für Prozesse abgeben Geschäftsmodell überdenken (mit/ohne Bewertungen weitermachen) IT-Abteilung: Statistische Daten zu möglicherweise betroffenen Händlern generieren, selektive Abschaltungen realisieren, Zugang zum Bewertungssystem neu aufsetzen Online-Marketing: Altbewertungen aus Google & Co löschen; Werbungen auf Altbestandteile prüfen Legal: Gerichtsprozesse und beteiligte Anwälte koordinieren, Kostenabwicklung verwalten, zulässige Rahmenbedingungen schaffen Risiko vervielfacht sich für Betreiber und Teilnehmer! 18

19 Wem gehören die Daten? Markt platz Zahlungs DL Registrierungsdaten Endkunde Registrierungsdaten Händler Transaktionsdaten Bestellung Erfüllung der Lieferverpflichtung Transaktionsdaten zur Zahlung Transaktionsdaten Retoure Zahlungsrückabwicklung Besucherdaten Tracking Händler? Kunde 19

20 Personenbezogene Daten ( 3 Abs. 1 BDSG) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Auch im B2B Einzelhändler Mitarbeiter Kontaktdaten Ansprechpartner und dessen Vorlieben Verantwortliche für Bestellprozesse hinterlassen persönliche Spur 20

21 Datenschutz Grundregel Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Umfassendes Erfassungs- und Verarbeitungsverbot für Datenerhebung und Datennutzung Einwilligung Gesetzliche Erlaubnis Lieferstatusmitteilung als Beispiel 21

22 Einschränkungen Datennutzung Marktplätze versuchen Datennutzungen einzuschränken: Regelungen über Marktplatznutzungsbedingungen Ebay Amazon Prüfen Sie: Kundendaten sind der Schlüssel zum Geschäftserfolg!* 22

Rechtsanwalt Rolf Becker

Rechtsanwalt Rolf Becker Rechtsanwalt Rolf Becker Channel + Recht: Multipliziertes Risiko oder Chance WIENKE & BECKER KÖLN Rechtsanwälte (C) Rolf Becker, Sachsenring 6 50677 Köln Tel. 0221 / 3765-330 Fax 0221 / 3765-312 rbecker@kanzlei-wbk.de

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