Datum: 1 3. Aug Verteilt.. d7... l... r..t...'.. Bearbeite,/in. zu dem im Betreff genannten Gesetz zur gefälligen Information.

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1 11/SN-270/ME XX. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 5 Präsidium des Nationalrates Dr-Karl-Renner-Ring Wien I. i.. Datum: 1 3. Aug Verteilt.. d7.... l... r..t....'.. Jk( Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeite,/in 2244 Datum UV-GSt MagA... eodolter Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Ermächtigung zur Verschmelzung der Österr Autobahnen- und Schnellstraßen AG auf die Autobahnenund Schnelistraßen-Finanzierungs-AG Die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte übersendet 25 Exemplare ihrer Stellungnahme zu dem im Betreff genannten Gesetz zur gefälligen Information. Der Präsident: Mag Herbert Tumpel Der Direktor: ia.. l jjj/{;j ag Sylvia Sarreschtehdari Leodolter Beilage Prinz-Eugen-Straße 20-22, Ä-l041 Wien, Postfach 534, Telefon (0222)

2 2 von 5 11/SN-270/ME XX. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) : J A-I041 Wien, Prinz-Eugen-Straße Postfach 534 Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten Stubenring Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in irdw 2244 Datum /47-VII11-98 UV/GStiHen Mag Leodolter FAX Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Ermächtigung zur Verschmelzung der Österr Autobahnen- und Schnellstraßen AG auf die Autobahnenund Schnelistraßen-Finanzierungs-AG Die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Verschmelzung der ÖSAG auf die ASFINAG ab, da nur eine Verschmelzung beider Tochtergese"schaften der ASFINAG - also sowohl der ÖSAG als auch der Alpen Straßen AG (ASG) - mit der Holding ASFINAG die angestrebte größtmögliche Effizienz und Koordination im Bereich des hochrangigen Straßennetzes erwarten läßt. Der ASFINAG wurde seitens des Bundes mit Wirkung zum 1. Jänner 1997 das Recht zur Einhebung von fahrleistungs- und zeitabhängigen Mauten auf dem hochrangigen Bundesstraßennetz übertragen. Gleichzeitig übernahm die Gese"schaft die Verpflichtung zur Planung, zum Bau und zur Erhaltung der Mautstrecken, wobei sich die ASFINAG ihrer Töchter, der beiden Bundesstraßengese"schaften ÖSAG und ASG sowie, über Werkverträge, der Mitarbeit der Bundesländer bedient. Um ihren Aufgaben bestmöglich Prinz-Eugen-Straße 20-22, A-l041 Wien, Postfach 534, Telefon (01)

3 11/SN-270/ME XX. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 3 von 5 Bundeskammer fur Arbeiter und Angestellte 1. Blatt gerecht werden zu können, sollten jedenfalls alle organisatorischen Möglichkeiten ergriffen werden, Reibungs- und Koordinierungsverluste sowie Doppelgleisigkeiten - etwa im Overhead - vor allem zwischen den Gesellschaften zu vermeiden. Da die ASFINAG als Holdinggesellschaft allerdings nicht direkt in die Geschäftstätigkeit ihrer Töchter eingreifen und so für eine möglichst effiziente und kostensparende Erfüllung ihrer Aufgaben sorgen kann, wäre daher eine Verschmelzung von ASG und ÖSAG auf die ASFINAG sinnvoll. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, wieso dieser Gesetzesentwurf die ASG völlig ausspart und in den Erläuterungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf zwar wesentliche Synergieeffekte und Einsparungspotentiale einer Zusammenführung von ÖSAG und ASFINAG, die zu einer Kostenreduzierung in der Höhe von 30 Mio Schilling führen sollen, erwähnt, weitergehende Effizienzüberlegungen in Richtung ASG allerdings mit keinem Wort angestellt werden. Dabei ist jedenfalls aus Sicht der Bundesarbeitskammer davon auszugehen, daß die Synergie- und Einsparungseffekte bei einer Vollfusion weitaus größer wären. Die ASFINAG selbst schätzt das Einsparungspotential einer Dreierfusion auf 70 bis 80 Mio Schilling, wobei vor allem im Bereich des Personal- und Geräteeinsatzes aber auch im Hinblick auf eine stärkere Bündelung der Marktmacht eine Vollfusion entscheidend vorteilhafter wäre. Darüberhinaus war schon vor Beginn der Umstrukturierungen im Bereich des Straßenbaus bzw. dessen Ausgliederung aus dem Bundesbudget klar, daß eine Verschmelzung v0'1 ÖSAG und ASG mit der ASFINAG auch im Hinblick auf eine eindeutige Erfüllung der Maastrichter Konvergenzkriterien (Nicht-Zurechnung ausgegliederter Bereiche zum Sektor Staat bzw. Ausklammerung aus der Berechnung des maßgeblichen Staatsschuldenstandes) die beste Lösung darstellen würde. Die Bundesarbeitskammer lehnt aus diesen Gründen den vorliegenden Entwurf als unzulängliche Teilmaßnahme ab und fordert, eine Vollfusion von ÖSAG und ASG mit der ASFINAG rasch anzustreben und dafür eine Einigung mit den Minderheitseigentümern, de;m Bundesländern, zu suchen. Abschließend fordert die Bundesarbeitskammer, daß im Falle jeglicher organisatorischer Änderungen, die zu Veränderungen im Bereich des Personals führen - wovon im Falle einer Fusion zweifellos auszugehen ist - es zu keiner

4 4 von 5 11/SN-270/ME XX. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) Bundeskammer filr Arbeiter und Angestellte 3. Blatt SchlechtersteIlung der Beschäftigten kommen darf und die Betriebsräte von Anfang an'in vollem Umfang einzubeziehen sind. Der Präsident: IV VP d BAK Erns Piller

5 11/SN-270/ME XX. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 5 von 5 :'i

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