Preis- und Leistungsverzeichnis 1. Oktober 2017

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis 1. Oktober 2017 s Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. *) Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis 1. Oktober 2017 s Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten... 6 Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8, B II, B III und E berechnet Preismodelle für Privatkonten... 6 PrivatGiro Standard... 6 GiroYoung Preismodelle für Geschäftskonten... 6 GeschäftsGiro Standard Preismodelle für Fremdwährungskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses... 7 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften werden in den Einzelverträgen geregelt Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Card SB) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse

3 Preis- und Leistungsverzeichnis 1. Oktober 2017 s B. Girokonto und Zahlungsverkehr III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland (e.v.) Scheckzahlungen aus dem Ausland (n.e.) Umrechnungskurse Reiseschecks C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Eröffnung Mietkautionskonto Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Grundbucherklärung II. Bürgschaft (Aval) III. Sonstiges E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden / im Kundeninteresse V. (Salden-)Bestätigung für Wirtschaftsprüfer

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse Dachau Sparkassenplatz Dachau II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. IV. Eintragung im Handelsregister HRA (AG München) Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten x Für Institute, die einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Dachau nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder sverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: s-finanz@sparkasse-dachau.de 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main Für Institute, die keiner anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen sind: 5

6 I. Girokonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4., 6., 7., 8., B.II., B.III. und E. berechnet. 1. Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4., 6., 7., 8., B.II., B.III. und E. berechnet. PrivatGiro Standard Kontoführung (auch für Basis- und Guthabenkonten) - Grundpreis incl. aller SparkassenCards monatlich 3,00 GiroYoung Kontoführung und Postenpreise 0,00 Ausnahme: Überweisung am Schalter/per Telefon 2,00 2. Preismodelle für Geschäftskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4., 6., 7., 8., B.II., B.III. und E. berechnet. GeschäftsGiro Standard Kontoführung - Grundpreis incl. aller SparkassenCards monatlich 3,00 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Fremdwährungskonto Privat/Geschäft - Grundpreis und Postenpreise werden bei Kontoeröffnung schriftlich vereinbart 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand 1,00 plus Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00 - Wochenauszug - bei Postversand 1,00 plus Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00 6

7 - Monatsauszug - bei Postversand 1,00 plus Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00 Postversand von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen, die nach 50 Tagen am Kontoauszugsdrucker oder im Elektronischen Postfach nicht abgerufen wurden Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 1,00 - bei Abholung in der Geschäftsstelle je 1,00 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1. bis I.3. nicht Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS 0, ,00 - Push-Nachricht/Mobile-Banking-App 0,03 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1. bis I.3. nicht Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehens/-Sparraten 0,00 - Schließfachgebühren 0,00 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 7

8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1. bis I.3. nicht Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 6 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart Beleghaft 5 Beleglos 4 am SB- Terminal per Dauerauftrag per Eilüberweisung vom Berater elektr.erfasst Überweisung mit IBAN in 0,75 0,10 0,25 0,50 15,00 2,00 Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) Überweisung mit IBAN in 0,75 0,10 0,25 0,50 15,00 2,00 Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,75 0,10 nicht möglich 0,50 15,00 2,00 bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) 6 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 8

9 Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Entgeltregelung Entgelt / Courtage SHARE OUR Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,50 Spesen 3,00 Courtage (nur bei bis 6.000,00 1,50 Fremdwährungskonvertierung) darüber 0,25 Bei OUR-Überweisungen fallen zusätzlich folgende Entgelte an: Bei Auftragserteilung wird ein Fremdentgelt von 20,00 im voraus belastet, eine evtl. höhere Belastung durch die Auslandsbank wird dem Auftraggeber ggf. nachfolgend in Rechnung gestellt. Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter B.II b)aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand 0,60 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Reklamation zur Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen, ebenso jedes weitere Institut, (z.b. BLB), das für die Reklamationsbearbeitung mit eingebunden werden muss. Diese Fremdentgelte werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung im Auftrag des Kunden 0,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung 20,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet 6 : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- 0,50 Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem 0,50 6 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 9

10 Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen 0,50 Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- 0,50 Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- 0,50 Mitgliedstaates lautet Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgende Entgelte und Courtage) erhoben: Entgelt / Courtage Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,50 Spesen 3,00 Courtage (nur bei Fremdwährungskonvertierung) bis 6.000,00 1,50 darüber 0,25 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 7 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 8 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Entgelte 10 - eigene - Entgelt / Courtage Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,50 Spesen 3,00 Courtage (nur bei Fremdwährungskonvertierung) bis 6.000,00 1,50 darüber 0,25 7 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 8 z. B. US-Dollar. 9 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 10 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 10

11 Zielland(Produkt) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) entfällt - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) entfällt - Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter B.II b)aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10,00 Bei OUR-Überweisungen fallen zusätzlich folgende Entgelte an: Bei Auftragserteilung wird ein Fremdentgelt von 20,00 im voraus belastet, eine evtl. höhere Belastung durch die Auslandsbank wird dem Auftraggeber ggf. nachfolgend in Rechnung gestellt. Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Entgelt (inklusive Courtage) Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,50 Spesen 3,00 Courtage (nur bei bis 6.000,00 1,50 Fremdwährungskonvertierung) darüber 0,25 Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter B.II b)aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand 0,60 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Reklamation zur Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen, ebenso jedes weitere Institut, (z.b. BLB), das für die Reklamationsbearbeitung mit eingebunden werden muss. Diese Fremdentgelte werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung im Auftrag des Kunden 0,00 11

12 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 11 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: : Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) entfällt Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) entfällt übrige Länder Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,5 Spesen 3,00 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 10,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 2 Courtage bis 6.000,00 1,50 darüber 0,25 Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter B.II ausgewiesenen Entgelten erhoben 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 12

13 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 13 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,50 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,50 c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand 0,60 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 15, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 14 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,50 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,50 c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand 0,60 Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 15, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 12 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 13 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 14 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 13

14 SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 15 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz, Monaco, San Marino 0,50 b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand 0,60 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 15, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 16 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz, Monaco und San Marino 0,50 b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand 0,60 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 15,00 Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften werden in den Einzelverträgen geregelt 2.4. Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren je Lastschrift 0, Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Bei belegloser Auftragserteilung bzw. bei Auftragserteilung mit Datenträger je Datenträger 0,00 je Datei 0,00 je Lastschrift 0,10 a) Bei beleghafter Auftragserteilung je Sammelauftrag 0,00 je darin enthaltener Lastschrift 0,10 15 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 16 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 17 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 14

15 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte 20,00 - Zusatzkarte 15,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte 65,00 - Zusatzkarte 45,00 Visa Card Basis 15,00 MasterCard X-Tension 15,00 Platinum MasterCard ohne Miles & More 200,00 Platinum MasterCard mit Miles & More 250,00 Visa Card Business 20,00 MasterCard Business Gold 55,00 b) Ausstattung mit Bild 0,00 c) Mehrwertleistungen - Miles & More 55,00 d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden 0,00 e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 18 Portokosten f) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 5,00 g) Sperren einer MasterCard/Visa Card 0,00 (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) h) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen i) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 19 unentgeltlich 1,75 % des Umsatzes j) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 20 1,75 % des Umsatzes k) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) 3,95 l) Kontobelastung der monatlichen Kreditkartenabrechnung 0,50 18 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 19 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 20 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 15

16 m) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 2, Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Card SB) a) Jahrespreis Sparkassen-Card 0,00 Sparkassen-Card SB 2,50 b) Täglicher Verfügungsrahmen 21 Sparkassen-Card je nach Einsatz 22 : Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 23 Geldautomaten o an allen eigenen und fremden Geldautomaten im In- und Ausland 1.000,00 Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und sunternehmen 24 o girocard-akzeptanzstellen 5.000,00 o Maestro-Akzeptanzstellen 2.200,00 Aufladen der Geldkarte 200,00 Sparkassen-Card SB: Abhebung von Bargeld an eigenem Geldautomaten 1.000,00 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden 0,00 d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. 0,00 (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 25, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 26 + Postenpreis g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums + Postenpreis 1 % des Umsatzes 1 % des Umsatzes 0,50 mind. 0,77 max. 3,83 0,50 mind. 0,77 max. 3,83 0,50 21 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 22 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 23 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 24 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 25 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 26 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 16

17 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 2, GeldKarte - Kontoungebundene Geldkarte einmalig 8,00 - Bereitstellung einer Fortgeschrittenen elektronischen Signatur monatlich 0,20 - Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an 0,10 unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,10 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,10 an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder 0,10 dem girogo-logo gekennzeichnet sind 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Sparkassen-Card 0,50 0,50 mit unserer MasterCard/Visa Card 3,95 b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen am Schalter am Geldautomaten nicht möglich 0,50 bei ZD im EWR 27, die ein direktes Kundenentgelt 28 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro bei ZD im EWR 29, die kein direktes Kundenentgelt 30 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 31 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System nicht möglich nicht möglich nicht möglich nicht möglich dke durch GA-Betreiber + 0,50 Postenpreis dke durch GA-Betreiber + 3,95 Abwicklungspreis + 0,50 Postenpreis 3,95 Abwicklungspreis + 0,50 Postenpreis 3,95 Abwicklungspreis + 0,50 Postenpreis 27 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 28 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 29 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 30 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 17

18 bei ZD außerhalb des EWR 32 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System nicht möglich 3,95 EUR Abwicklungspreis + 0,50 Postenpreis mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3,95 EUR 3,95 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung 33 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto 0, Barauszahlung Von Konten bei uns, die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst sind 0,50 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges monatlich 0,00 Bereitstellung von PushTAN - je PushTAN-Nachricht*) 0,03 Bereitstellung einer kontoungebundenen HBCI-Karte incl. Pin/KundenNr. einmalig 8,00 Bereitstellung von TAN-Generator einmalig 9,50 Bereitstellung von smstan*) - je smstan*) 0,09 *) Für die PushTAN/smsTAN wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn durch diese PushTAN/smsTAN nach Autorisierung durch den Kunden ein Zahlungsauftrag ausgelöst wurde und vom Zahlungsdienstleister auftragsgemäß ausgeführt wurde Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS 31 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 32 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 33 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 34 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 18

19 Einrichtung: Kunden ID 50,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 50,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 Kontoführung pro Konto mtl. 10,00 Einrichtung/Änderungen von Auftragsarten 0,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 35 Elektronische Vormerkposten (MT 942/camt052) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren. 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940/camt053 a) pro Konto. 10,00 und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz 0,00 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto. 10,00 und/oder b) - pro bereitgestellter Datei 0,00 - pro bereitgestelltem Umsatz 0,00 Bereitstellung von Kontoauszugsinformationen für ein SRZ - pro bereitgestelltem Umsatz 0, Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 36 Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands, EWR-Staaten 37 oder in Drittstaaten 38 ) - je Posten 0,10 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands, EWR-Staaten 39 oder in Drittstaaten 40 ) - je Posten 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands, EWR-Staaten 41 oder in Drittstaaten 42 ) - je Posten 0,10 Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 - je Posten 0,10 35 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 36 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden. 37 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 38 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 39 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 40 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 41 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 42 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 19

20 - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands, EWR-Staaten 43 oder in Drittstaaten 44 ) je Posten 0,10 - kwitt-überweisung (Abbuchung und Gutschrift) 0,00 - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Datei 0,00 - je Posten 15,00 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands, EWR-Staaten 45 oder in Drittstaaten 46 ) - je Posten 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands, EWR-Staaten 47 oder in Drittstaaten 48 ) - je Posten 0,10 Zahlungen mit der Sparkassen-Card an automatisierten Kassen bei Händlern und sunternehmen 0,50 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Der von MasterCard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro Transaktionen in Nicht-Euro- Währung sind unter abrufbar. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, dem 24. und 31. Dezember, Heilige Drei Könige (6.01.), Faschingsdienstag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt (15.08.), Alerheiligen (1.11.) Annahmezeiten Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut- Off-Zeit):(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind) Geschäftsstelle: nach den Schalteröffnungszeiten der jeweiligen Geschäftsstelle SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: nach 19:30 Uhr Datenfernübertragung: nach 19:30 Uhr Auslandszahlungsverkehr Überweisungen in der Kontowährung Montag Donnerstag bis 14:30 Uhr, Freitag bis 12:00 Uhr Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung: Montag bis Freitag 12:00 Uhr 43 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 44 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 45 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 46 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 47 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 48 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 20

21 III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1. bis I.3. nicht Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Scheckeinlösung /Scheckeinzug (Inland) 0,50 Scheckvordrucke frei Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden Portoersatz Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre vom Kunden veranlasst 5,00 pro Scheck max. 15,00 Bereitstellung eines Landesbank-Schecks 20,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso Buchungstag - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 49 per Scheck in EUR / Fremdwährung per Scheck bis 499,99 10,00 zzgl jeweils Spesen je Auftrag 3,00 per Scheck ab 500,00 + fremde Entgelte je Anfall 1,5, mind. 12,50 + 0,50 Postenpreis Bei Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr in Höhe von 0,25, mind. 1,50 an Scheckzahlungen aus dem Ausland (e.v.) per Scheck in EUR / Fremdwährung per Scheck bis 499,99 10,00 zzgl jeweils Spesen je Auftrag 3,00 per Scheck ab 500,00 + fremde Entgelte je Anfall 1,5, mind. 12,50 + 0,50 Postenpreis Bei Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr in Höhe von 0,25, mind. 1,50 an Scheckzahlungen aus dem Ausland (n.e.) per Scheck in EUR / Fremdwährung 3,00, mind. 25,00 zzgl. Spesen je Auftrag 3,00 + fremde Entgelte je Anfall + 0,50 Postenpreis Bei Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr in Höhe von 0,25, mind. 1,50 an Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Dies sind auf Anfrage erhältlich. 3. Reiseschecks (ausschließlich Amexco) Ankauf von Euro-Reiseschecks (nur für Kunden) frei Ankauf von Fremdwährungs-Reiseschecks 1,00 pro Scheck + 0,50 Postenpreis 49 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 21

22 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto 1. Eröffnung Mietkautionskonto 24,00 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag II. Wertpapiere 1. Depotleistungen - Depotentgelt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich im voraus) auf Basis des Bestands am Girosammelverwahrung 0,15 % vom Kurswert mind. 20,00 max. 500,00 - Mindestbetrag je Posten im Depot 5,00 - Mindestbetrag je Depot ohne Bestand 5,00 - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5,00 - unterjährige Depotauszüge 5,00 - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 2. Effektive Stücke - Einlieferung 25,00 pro Posten zzgl. Fremdkosten - Erneuerung Bogen (Zins-/Gewinnkupons) 0,25 je Bogen mind. 25,00 zzgl. Fremdkosten - Einlösung von fälligen Wertpapieren 0,125 % vom Einlösungswert, mind. 25,00 - Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen bei Depotverwahrung 0,25 pro Kupon, mind. 5,00 zzgl. Fremdkosten und Versicherung - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 25,00 pro Posten zzgl. Fremdkosten und Versicherung 22

23 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 3. Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Vertriebsweg: Berater / Internet - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, Investmentfonds fremder Kapitalanlagegesellschaften (börslich) 1,00 / 0,30 % vom Kurswert - Festverzinsliche Wertpapiere, Genussscheine (börslich) 0,50 / 0,30 % vom Kurswert - Investmentfonds fremder Kapitalanlagegesellschaften (außerbörslich) 0,50 / 0,30 % vom Kurswert - Mindestpreis pro Transaktion im Inland 25,00 / 20,00 + 0,50 Postenpreis - Mindestpreis pro Transaktion im Ausland 40,00 / 40,00 + 0,50 Postenpreis - Limite - Erteilung, Änderung, Streichung, Verlängerung 0,00 - Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis 1,00 % vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers - Mindestbetrag 25,00 + 0,50 Postenpreis 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften 23

24 D. Kredite I. Grundbucherklärung - Rangrücktritt 150,00 - Pfandfreigabe 100,00 - Abtretung von Grundschulden 150,00 - Sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten 100,00 (gilt nur für Unternehmer) II. Bürgschaft (Aval) Bürgschaft 25,00 ggf. Zuschlag für Prüfung fremder Bürgschaftsurkunden 50,00 Einräumung Avalrahmen 50,00 III. Sonstiges Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 150,00 Abwicklung von Treuhandaufträgen 250,00 24

25 E. Sonstiges Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1. bis I.3. nicht Abweichendes vereinbart wurde. I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden 50 - für das letzte vollständige Geschäftsjahr pro Konto 5,00 - für maximal 10 frühere Geschäftsjahre pro Konto 5,00 II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene - Telefonate unentgeltlich - Telefaxe unentgeltlich - Fotokopien am Großkopierer in der Geschäftsstelle Sparkassenplatz pro DIN A 4 Seite einseitig 0,08 pro DIN A 4 Seite doppelseitig 0,10 - Nachforschungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen unentgeltlich (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) fremde Spesen nach Aufwand der Sparkasse je Reklamationsschreiben mind.10,00 III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden Darlehensjahresauszug je Auszug 10,00 Depotauszug je Auszug 5,00 Buchungsbeleg / Kontoauszug je Kopie 1,00 IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden / im Kundeninteresse 30,00 zzgl. Fremdkosten V. (Salden-)Bestätigung für Wirtschaftsprüfer mind.100,00 bei Aufwand >1,5 Std mit Zuschlag 50 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 25

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