Zschenderlein Rechnungswesen 1 für Steuerfachangestellte 3. Auflage LÖSUNGSHEFT
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- Lucas Weiss
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1 Zschenderlein Rechnungswesen 1 für Steuerfachangestellte 3. Auflage LÖSUNGSHEFT
2 A. Grundlagen Lösungen A. Grundlagen Lösung zu Aufgabe 1: Fall 1: Frau Hofmann betreibt einen Gewerbebetrieb, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (die Größe des Unternehmens, insbesondere der Geschäftsumfang, also der Umsatz, die Zahl der Arbeitnehmer usw. legen dies nahe). Sie betreibt somit ein Handelsgewerbe nach 1 Abs. 2 HGB. Dadurch ist sie Kaufmann im Sinne des 1 HGB (Istkaufmann). Frau Hofmann ist deshalb nach 238 HGB (Handelsrecht) und nach 140 AO (Steuerrecht) buchführungspflichtig. Fall 2: Herr Fölbach betreibt einen Gewerbebetrieb, der jedoch nach der Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse weder nach Art noch nach Umfang der Geschäftstätigkeit einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (zumindest noch nicht). Herr Fölbach betreibt also kein Handelsgewerbe im Sinne des 1 Abs. 2 HGB. Er ist Kleingewerbetreibender und somit kein Kaufmann; er ist nicht buchführungspflichtig nach 238 HGB. Da Herr Fölbach jedoch die Gewinngrenze des 141 AO überschreitet (das Überschreiten einer der Grenzen reicht aus), ist Herr Fölbach steuerrechtlich buchführungspflichtig vom Beginn des Wirtschaftsjahres an, das dem Jahr folgt, in dem die Finanzbehörde Herrn Fölbach auf die Buchführungspflicht hingewiesen hat (im vorliegenden Fall vermutlich bereits in einem früheren Jahr erfolgt). Wenn Herr Fölbach sein Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen würde (nach 2 HGB), dann wäre Herr Fölbach ab der Eintragung Kaufmann. Er wäre dann buchführungspflichtig nach 238 HGB und 140 AO. Fall 3: Frau Kleinert betreibt keinen Gewerbebetrieb, sondern eine freiberufliche Praxis (Tierärzte sind Freiberufler; sie erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach 18 EStG). Sie ist weder nach Handelsrecht noch nach Steuerrecht buchführungspflichtig. Lösung zu Aufgabe 2: Peter Sailer ist buchführungspflichtig nach 238 HGB und 140 AO. Die lückenhafte Aufzeichnung der Betriebseinnahmen und -ausgaben ist keine Buchführung. Er verstößt also sowohl gegen die Buchführungspflicht des Handelsrechts als auch des Steuerrechts. Das Handelsrecht sieht für diesen Verstoß keine unmittelbaren Sanktionen vor. Er kann nach dem Handelsrecht also nicht zur Erfüllung dieser Verpflichtung gezwungen werden. Eine Bestrafung kann jedoch nach den 283 und 283b StGB erfolgen, wenn Herr Sailer seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist. Das Steuerrecht sieht hingegen direkte Sanktionen vor, die Herrn Sailer treffen könnten. 5
3 B. Inventar und Bilanz Lösungen Lösung zu Aufgabe 6: Inventar FahrRad e. K. für den 31. Dezember... I. Vermögen 1. Anlagevermögen 1.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 Pkw VW Passat ,00 1 Ladeneinrichtung ,00 Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung lt. Verzeichnis , ,00 2. Umlaufvermögen 2.1 Waren Fahrräder und Roller lt. Verzeichnis ,00 Fahrradzubehör und Ersatzteile lt. Verzeichnis ,00 Fahrradbekleidung lt. Verzeichnis , , Forderungen Forderungen gegenüber Kunden lt. Verzeichnis , Bankguthaben und Kassenbestand Postbank 5.628,00 Kassenbestand 535, ,00 Summe des Vermögens ,00 II. Schulden 1. Langfristige Schulden Darlehensschuld bei der Volksbank Köln ,00 2. Kurzfristige Schulden Schulden bei der Sparkasse Köln (Girokonto) 2.355,00 Schulden gegenüber Lieferanten lt. Verzeichnis , ,00 Summe der Schulden ,00 III. Ermittlung des Reinvermögens Summe des Vermögens ,00 - Summe der Schulden ,00 = Reinvermögen (Eigenkapital) ,00 8
4 C. Systematik der Finanzbuchführung Lösungen Lösung zu Aufgabe 12: S Grund und Boden H AB ,00 S Gebäude H AB ,00 S Maschinen H AB ,00 S BGA H AB ,00 S Eigenkapital H AB ,00 S Verb. gegenüber Kred. H AB ,00 S Verb. a LuL H AB ,00 S Bank H AB ,00 S Kasse H AB 1.000,00 S Saldenvorträge H AB Eigenkapital ,00 AB Verb. gegenüber Kreditinstituten ,00 AB Verb. a LuL , ,00 AB Grund und Boden ,00 AB Gebäude ,00 AB Maschinen ,00 AB BGA ,00 AB Bank ,00 AB Kasse 1.000, ,00 13
5 K. Sachanlagevermögen Lösungen K. Sachanlagevermögen Lösung zu Aufgabe 64: Ermittlung der AK: a) Anschaffungspreis, netto ,00 + Anschaffungsnebenkosten Transport, netto 500,00 Versicherung 150,00 - Anschaffungspreisminderung, netto (5 % Rabatt von ) 2.500,00 = Anschaffungskosten ,00 b) Anschaffungspreis, netto ,00 + Anschaffungsnebenkosten Überführung, netto 500,00 Nummernschild, netto 30,00 Zulassungsgebühr 25,00 - Anschaffungspreisminderung, netto (4 % Rabatt von ) 1.200,00 = Anschaffungskosten ,00 c) Ermittlung der AK: Listenpreis, netto 2.000,00-5 % Rabatt 100, ,00-2 % Skonto von = 38,00 + ANK netto (Fracht) 100,00 = AK 1.962,00 Ermittlung des Überweisungsbetrags: Listenpreis, netto 2.000,00-5 % Rabatt 100, , % USt 361, ,00-2 % Skonto von = 45,22 = Überweisungsbetrag 2.215,78 Lösung zu Aufgabe 65: Grund und Boden: Gebäude: Wert des Grund und Bodens ( ) 100 = 57,14 % Gesamtkaufpreis ( ) Wert des Gebäudes ( ) 100 = 42,86 % Gesamtkaufpreis ( ) 55
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