Gewerbegebiet Langes Feld. Bericht. Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren. dem Grunde nach auf Grundlage der 16. BImSchV. Stand

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1 afi B9710 Gewerbegebiet Langes Feld Bericht Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren Berechnung der Gebäude mit Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach auf Grundlage der 16. BImSchV Stand

2 afi Gewerbegebiet Langes Feld Bericht Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren Berechnung der Gebäude mit Anspruch auf Schallschutz dem Auftraggeber: Grunde nach auf Grundlage der 16. BImSchV Stadt Kassel Straßenverkehrs- und Tiefbauamt - Straßen- und Brückenbau Kassel Stand Auftragnehmer: afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstr Haltern am See Tel.: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Arno Flörke Dipl.-Ing. Klaus Müller Haltern am See, 29. August 2017 Dipl.-Ing. Arno Flörke

3 Bericht B INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Einleitung Aufgabenstellung Verwendete Unterlagen 4 2 Grundlagen Berechnungsmethodik 4 3 Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht 6 4 Immissionsorte 6 5 Schallemissionen Abgrenzung der Verkehrswege zur Prüfung auf wesentliche Änderung der Autobahn BAB 49 und Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren Abgrenzung der Verkehrswege zur Prüfung auf Neubau der Erschließungsstraßen und der Änderung der Anschlussstelle Kassel- Niederzwehren als Neubau im Sinne der 16. BImSchV Emissionsdaten der Straßenabschnitte 8 6 Hindernisse 14 7 Schallimmissionen Prüfung auf wesentliche Änderung der Autobahn BAB 49 und Anschlussstelle Kassel- Niederzwehren Beurteilung mit Verkehrszahlen Planungsfall 2020 für Bestand und Planung Beurteilung mit Verkehrszahlen Prognose-Null-Fall für Bestand und Planungs-Fall 2020 für Planung Prüfung auf Neubau der Erschließungsstraßen und der Änderung der Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren als Neubau im Sinne der 16. BImSchV 15 8 Ausweisung der Beurteilungspegel an den Gebäuden mit Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach 16 9 Schlussfolgerung 23 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage I: Übersicht Immissionsorte im Umfeld Anschlussstelle Kassel Niederzwehren KARTENVERZEICHNIS Karte 1 Karte 2 Karte 3 Karte 4 Karte 5 Karte 6 Karte 7 Karte 8 Karte 9 Prüfung Wesentliche Änderung Isophonenplan Tag 70 db(a) - Isophone Prüfung Wesentliche Änderung Isophonenplan Nacht 60 db(a) - Isophone Prüfung Neubau Erschließungsstraßen und Anschlussstelle Isophonenplan Tag 59 db(a) -Isophone Prüfung Neubau Erschließungsstraßen und Anschlussstelle Isophonenplan Nacht 49 db(a) -Isophone Lageplan mit Immissionsorten mit Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach und 49 db(a) Isophone Lageplan Straßenabschnitte Anschlussstelle Kassel Niederzwehren Bestand Lageplan Straßenabschnitte Anschlussstelle Kassel Niederzwehren Planung Lageplan Straßenabschnitte Erschließung Gewerbegebiet Langes Feld Planung Lageplan mit Immissionsorten vor den Fenstern der Gebäude mit Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach

4 Bericht B Einleitung 1.1 Aufgabenstellung Die Stadt Kassel baut die Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren um, um das neue Gewerbegebiet Langes Feld an die Frankfurter Straße und die BAB 49 anzuschließen. Durch den Bebauungsplan Langes Feld wurde Baurecht für die Erschließungsstraßen zum und im Plangebiet geschaffen. Die Erschließungsstraße I wird an die Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren angeschlossen. Dazu werden die Lage und das Höhenniveau der Aus- und Einfahrtsrampen geändert. Die Lage der Lärmschutzwälle an der Nordseite der Autobahn parallel zur Ausfahrtsrampe aus Fahrtrichtung Marburg wird dazu der Lage der neuen Ausfahrtsrampe angepasst. Formell handelt es sich dabei um einen erheblichen baulichen Eingriff in die vorhandene Anschlussstelle und der Autobahn. Es ist deshalb zu prüfen, ob es sich dabei um eine wesentliche Änderung im Sinne der 16 BImSchV handelt. Dazu werden die Beurteilungspegel vor dem Eingriff und nach dem Eingriff berechnet. Wie im Bebauungsplan-Verfahren festgelegt wurde, wird nun im Rahmen der Bauausführung für diese Straßen auf Grundlage der Verkehrslärmschutzverordnung 16 BImSchV geprüft, ob die Geräuschimmissionen, die von den Erschließungsstraßen, den geänderten Aus- und Einfahrtsrampen der Autobahn und dem Bereich der Frankfurter Straße, der baulich geändert wird, die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV einhalten. 1.2 Verwendete Unterlagen Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt: 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz Verkehrslärmschutzverordnung, 1990, in der Fassung vom RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bundesminister für Verkehr, 1990 Angaben zu Verkehrsaufkommen auf den umliegenden Straße für den Bestand 2008, den Planungs-Null-Fall 2020 und den Prognose-Fall 2020 aus Verkehrsuntersuchung Gewerbegebiet Langes Feld, ambrosius blanke, Juni 2009 Lärmgutachten Zum Bebauungsplan Nr. VIII/73 Langes Feld der Stadt Kassel; B3810 vom , afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik, Haltern am See Straßenplanung Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren, Stadt Kassel, Mai Grundlagen 2.1 Berechnungsmethodik Zur Beurteilung der Lärmsituation in der Umgebung von Straßen werden die Schallimmissionen für festgelegte Immissionsorte berechnet. Für diese Berechnung werden für die Straße die Verkehrsmengen (Kfz/h für die Tages und die Nachtzeit), Lkw-Anteil, Straßenbelag und Steigung bestimmt. Aus diesen Daten werden die Schallemissionen für Verkehrslärm als Mittelungspegel L m,e in 25 m Abstand von der Fahrstreifenmittellinie berechnet. Die zu bestimmende Größe beim Verkehrslärm ist der Beurteilungspegel am Tag (16 h Beurteilungszeit) und in der Nacht (8 h Beurteilungszeit). Mit den Schallemissionen, der vorliegenden Geländeform und den vorhandenen Hindernissen (z. B. Gebäude, Wände) erfolgt die Berechnung der Schallimmissionen auf der Grundlage der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen - RLS 90. Bei der Berechnung werden die eingegebenen Schallquellen in, im Verhältnis zum Abstand Schallquelle - Immissionsort ausreichend kleine Teilschallquellen zerlegt und die Teilimmissionen berechnet. Es wird die erste Reflexion der Schallwellen an den Reflexionsflächen (Hauswände, Mauern) berücksichtigt, die in einem Abstand von bis zu 30 m von den

5 Bericht B Schallquellen oder dem berechneten Aufpunkt oder Rasterpunkt liegen. Für reflektierende Gebäudefassaden wird ein Reflexionsverlust von 1 db angesetzt. Die Gebäude sind als Quader in dem Berechnungsmodell berücksichtigt. Bei den Bestandsgebäuden wurde die Traufhöhe während einer Ortsbegehung geschätzt. Die zweite Reflexion wird entsprechend der RLS 90 als pauschaler Zuschlag berücksichtigt. Die Gesamtimmissionen ergeben sich aus der energetischen Summe aller Teilschallquellen. Als Resultat ergeben sich Beurteilungspegel für die Tages- und die Nachtzeit. Die Berechnungen werden mit dem Programm LIMA Version 10.1 durchgeführt. Die Straßenlärmemissionen werden nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS 90 berechnet. Die Emissionsangabe entspricht einem äquivalenten Dauerschalldruckpegel in 25 m Entfernung von der Straßenmitte und 3,5 m Höhe bei freier Schallausbreitung. Zur Berechnung werden folgende Angaben benötigt: M: stündliche Verkehrsstärke (berechnet aus dem DTV-Wert), p: Lkw-Anteil, v Pkw : zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw, v Lkw : zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw, Straßenbelag: Straßenbelag nach Auflistung in der RLS 90, Reflektoren: Gliederung von Hausfassaden, Absorptionseigenschaften von anderen Hindernissen, l: Länge des zu berechnenden Teilstückes der Straße (wird von dem EDV-Programm intern bestimmt!), Stg.: Steigung eines Teilstückes der Straße (wird von dem EDV-Programm intern bestimmt!), RQ: Regelquerschnitt der Straße (wird zur Berechnung der Straße mit einer oder zwei emittierenden Linienschallquellen programmintern benötigt!). Der Emissionspegel für ein Straßenteilstück nach RLS 90 ergibt sich aus: L L D D D D ( db( )) mit m, E 25 v Str0 Stg E A m L m 25 37,3 10 lg( M (1 0,082 p)) M: stündliche Verkehrsstärke (berechnet aus dem DTV-Wert), p: Lkw-Anteil, D v : Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, D StrO : Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, D Stg : Korrektur für Steigung und Gefälle, D E : Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen. Die Beurteilungspegel ergeben sich wie beim Gewerbelärm aus der Pegeländerung durch: Abstand s Boden- und Meteorologiedämpfung D BM Hindernisse D B

6 Bericht B L mi =L m,e + D s + D BM + D B mit D s = 11,2 20 lg (s) s / 200 D BM = (h m / s) ( / s) 4,8 0 D B = D refl - D z mit D refl = 4 h Beb / w 3,2 D z = 10 lg ( K w z) mit z = A + B + C - s K W exp( 1/ 2000 A B s ) 2 z A; B, h Beb, h m, s, w, z: Abstände bzw. Höhen gemäß RLS 90 3 Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht Für den Neubau und die wesentliche Änderung von Verkehrswegen gelten folgende Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung Nutzung Immissionsgrenzwerte Tag db(a) Nacht db(a) Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime Reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete Gewerbegebiet Tabelle 3-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung Für einen erheblichen baulichen Eingriff in einen Verkehrsweg ist zu prüfen, ob es sich auch um eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung handelt. Eine wesentliche Änderung liegt dann vor, wenn sich die Beurteilungspegel an einem Immissionsort durch die Baumaßnahme um 3 db erhöhen. Dabei werden nur die Beurteilungspegel der umzubauenden Straße beurteilt. Ebenso liegt eine wesentliche Änderung vor, wenn die Beurteilungspegel erstmals tags auf 70 db(a) oder nachts auf 60 db(a) erhöht werden oder die Beurteilungspegel von 70 db(a) tags oder 60 db(a) nachts weiter erhöht werden. Im Fall einer wesentlichen Änderung ist zu prüfen, ob die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden und damit Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach besteht. 4 Immissionsorte Die Übersicht über die berechneten Immissionsorte kann der Anlage I entnommen werden. Bei allen Immissionsorten handelt es sich um Punkte vor den Fassaden der Gebäude.

7 Bericht B Schallemissionen In den Lärmbeurteilungen für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Langes Feld wurde davon ausgegangen, dass weder die Fahrbahn der Autobahn noch die Lärmschutzwände bzw. -wälle an der Autobahn verändert werden. Deshalb wurde davon ausgegangen, dass es sich bei dem baulichen Eingriff nicht um eine Änderung der Autobahn handelt, sondern um einen baulichen Eingriff in die Fahrstreifen der Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren. Bei der Prüfung der Planungsunterlagen für den Ausbau der Anschlussstelle durch Hessen Mobil wurde durch Hessen Mobil angemerkt, dass im Zusammenhang mit der Verlängerung der Ausfahrtsrampe von der A 49 Fahrtrichtung Marburg auch die Lärmschutzanlage verschoben wurde. Da diese Lärmschutzanlage aber dem Schutz vor dem Autobahnlärm dient, sieht Hessen Mobil diesen baulichen Eingriff als Eingriff in die Autobahn. Deshalb muss nun im Rahmen der Bauausführung geprüft werden, ob es sich bei diesem Eingriff um eine wesentliche Änderung der Autobahn und der Anschlussstelle im Sinne der 16. BImSchV handelt. Bei der Beurteilung eines erheblichen baulichen Eingriffes auf wesentliche Änderung ist die Änderung durch den baulichen Eingriff zu beurteilen. Üblicherweise beurteilt Hessen Mobil den baulichen Eingriff durch die Berechnung der Beurteilungspegel vor und nach dem Eingriff mit den gleichen Verkehrsprognosezahlen. In diesem Fall sind das die Zahlen des Planungs-Falles Diese Beurteilung wird im Kapitel 5.1 vorgenommen. In den Untersuchungen zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Langes Feld wurde der Zustand vor dem baulichen Eingriff aber mit den Verkehrszahlen des Prognose-Null-Falles und nach dem baulichen Eingriff mit den Verkehrszahlen des Planungsfalles 2020 berechnet. Dabei wurde angenommen, dass die Verkehrssteigerung durch die Verkehre aus dem Gewerbegebiet Langes Feld nur durch den Ausbau der Anschlussstelle ermöglicht werden. Der Ausbau der Anschlussstelle ist damit die alleinige Ursache der Verkehrssteigerung und verursacht damit alleine den erheblichen baulichen Eingriff. Die Prüfung auf wesentliche Änderung durch den erheblichen baulichen Eingriff und die Verkehrszunahme durch das Gewerbegebiet Langes Feld wird in Kapitel 5.2 durchgeführt. 5.1 Abgrenzung der Verkehrswege zur Prüfung auf wesentliche Änderung der Autobahn BAB 49 und Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren Die Erschließungsstraße I wird an die Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren angeschlossen und dazu die Lage und das Höhenniveau der Aus- und Einfahrtsrampen geändert. Die Lage der Lärmschutzwälle an der Nordseite der Autobahn parallel zur Ausfahrtsrampe aus Fahrtrichtung Marburg wird dazu der Lage der neuen Ausfahrtsrampe angepasst. Formell handelt es sich dabei um einen erheblichen baulichen Eingriff in die vorhandene Anschlussstelle und die Autobahn. Es ist deshalb zu prüfen, ob es sich dabei um eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV handelt. Dazu werden die Beurteilungspegel mit der Lage der Straßen vor dem Eingriff und die Beurteilungspegel mit der Lage der Straßen nach dem Eingriff berechnet. Es wird dabei zum einen die Auswirkung der baulichen Änderung beurteilt. Deshalb wird für beide Situationen das gleiche Verkehrsaufkommen des Planungs-Falles 2020 (Tabelle 5-1) angesetzt. Zum anderen wird die Auswirkung der baulichen Änderung und die Verkehrszunahme durch das Plangebiet Langes Feld beurteilt. Dazu werden für den Bestandsfall die Verkehrsmengen des Prognose-Null-Falles (Tabelle 5-2) und für den Planungsfall die Verkehrszahlen des Prognose-Planungsfalles beurteilt. Als Schallquellen für den Verkehrslärm für die Prüfung des erheblichen baulichen Eingriffs in die Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren auf wesentliche Änderung werden die in der Tabelle 5-1 aufgeführten Straßen berücksichtigt.

8 Bericht B Der Bereich des erheblichen baulichen Eingriffs beginnt auf der Frankfurter Straße mit dem Vollausbau (Achse 10 km 0+180,0). Östlich von diesem Punkt wird nur eine Deckensanierung vorgenommen. Bei dieser Deckensanierung handelt es sich nicht um einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV. Auf der Ausfahrtsrampe der BAB 49 Fahrtrichtung Südwesten und der BAB 49 beginnt der erhebliche bauliche Eingriff am Anfang des Verzögerungsstreifens (Achse 82 km 0+20) und auf der Ausfahrtsrampe der BAB 49 Fahrtrichtung Osten beginnt der erhebliche bauliche Eingriff ab dem Vollausbau des Verzögerungsstreifens (Achse 83 km 0+240). Auf der BAB 49 Fahrtrichtung Osten beginnt der erhebliche baulich Eingriff an dem Brückenbauwerk (Bauwerksnummer ) der Frankfurter Straße unter die BAB 49. Der Bereiche des erheblichen baulichen Eingriffs endet an der Einfahrtsrampe auf die BAB 49 Fahrtrichtung Osten bis zum Ende des Vollausbaus des Beschleunigungsstreifens (Achse 84 km 0+320). 5.2 Abgrenzung der Verkehrswege zur Prüfung auf Neubau der Erschließungsstraßen und der Änderung der Anschlussstelle Kassel- Niederzwehren als Neubau im Sinne der 16. BImSchV Wie im Bebauungsplan-Verfahren festgelegt wurde, wird nun im Rahmen der Bauausführung für diese Straßen auf Grundlage der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV geprüft, ob die Geräuschimmissionen, die von den Erschließungsstraßen, den geänderten Aus- und Einfahrtsrampen der Autobahn und dem Bereich der Frankfurter Straße, der baulich geändert wird, die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV einhalten. Die Autobahn-Fahrspuren der Autobahn BAB 49 werden baulich nicht geändert. Deshalb werden die Fahrspuren der Autobahn nicht mit berücksichtigt. Die zu untersuchende Strecke beginnt auf der Frankfurter Straße mit dem Vollausbau (Achse 10 km 0+180,0). Auf der Ausfahrtsrampe der BAB 49 Fahrtrichtung Westen beginnt der erhebliche bauliche Eingriff am Anfang des Verzögerungsstreifens (Achse 82 km 0+20) und auf der Ausfahrtsrampe der BAB 49 Fahrtrichtung Osten beginnt der erhebliche bauliche Eingriff ab dem Vollausbau des Verzögerungsstreifens (Achse 83 km 0+240). Der Bereiche des erheblichen baulichen Eingriffs endet an der Einfahrtsrampe auf die BAB 49 Fahrtrichtung Osten bis zum Ende des Vollausbaus des Beschleunigungsstreifens (Achse 84 km 0+320). Die neuen Erschließungsstraßen sind komplett Teil der Prüfung für den Neubau der Straßen. Die Verkehrsdaten werden aus dem Planungs-Fall 2020 übernommen. 5.3 Emissionsdaten der Straßenabschnitte Die Verkehrsbelegungen beruhen auf der Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung des Büros ambrosius blanke für den Bebauungsplan Nr. VIII/73 Langes Feld für den Prognose- Null-Fall und den Planungs-Fall Langes Feld Die Lage der neuen Lichtsignalanlagen an der Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren wurden den Planunterlagen der Stadt Kassel entnommen.

9 B Straßenname Ga Bl RQ Stg. DTV Tag Nacht m % M Kfz/h Anteil % AS Niederzwehren Ost D A * * * * AS Niederzwehren Ost A A * * AS Niederzwehren Ost B A * * AS Niederzwehren Ost C A * * * * AS Niederzwehren Wes B A * * AS Niederzwehren Wes A A * * * * BAB A49 B je Richtung A * * ,7 * * BAB A49 A je Richtung A * * ,9 * * v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw- Lkw- Anteil % v-pkw km/h v-lkw Km/h Pegel Lm,E Erläuterung zur Tabelle : Kennzeichnung der Straßengattungen (Ga) sind: A = Bundesautobahn B = Bundesstrassen L,K,V = Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstrassen G = Gemeindestrassen Besondere Kennzeichnungen sind: * = gewählte Voreinstellung gem. RLS-90 V = vorgegebener Pegel ohne Berechnung Klassen des Fahrbahnbelages (Bl) sind: 1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt 2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte 3 = Pflaster mit ebener Oberfläche 4 = sonstige Pflaster - zusätzliche Fahrbahnbeläge für Ausserortsstrassen mit v >, 60 km/h, gem. Allg. Rundschreiben Strassenbau Nr. 14/ = Betone n. ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter 6 = Betone n. ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längsexturierung mit einem Jutetuch 7 = Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung 8 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11 9 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8 Tabelle 5-1: Emissionskenngrößen erheblicher baulicher Eingriff in die BAB 49 und die Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren nach RLS-90 - vor dem baulichen Eingriff - Planungs-Fall Langes Feld (siehe Karte 6)

10 B Straßenname Ga Bl RQ Stg. DTV Tag Nacht m % M Kfz/h Anteil % AS Niederzwehren Ost D A * * * * AS Niederzwehren Ost A A * * * * AS Niederzwehren Ost B A * * * * AS Niederzwehren Ost C A * * * * AS Niederzwehren Wes B A * * * * AS Niederzwehren Wes A A * * * * BAB A49 B je Richtung A * * * * BAB A49 A je Richtung A * * * * v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw- Lkw- Anteil % v-pkw km/h v-lkw Km/h Pegel Lm,E Erläuterung zur Tabelle : Kennzeichnung der Straßengattungen (Ga) sind: A = Bundesautobahn B = Bundesstrassen L,K,V = Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstrassen G = Gemeindestrassen Besondere Kennzeichnungen sind: * = gewählte Voreinstellung gem. RLS-90 V = vorgegebener Pegel ohne Berechnung Klassen des Fahrbahnbelages (Bl) sind: 1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt 2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte 3 = Pflaster mit ebener Oberfläche 4 = sonstige Pflaster - zusätzliche Fahrbahnbeläge für Ausserortsstrassen mit v >, 60 km/h, gem. Allg. Rundschreiben Strassenbau Nr. 14/ = Betone n. ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter 6 = Betone n. ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längsexturierung mit einem Jutetuch 7 = Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung 8 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11 9 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8 Tabelle 5-2: Emissionskenngrößen erheblicher baulicher Eingriff in die BAB 49 und die Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren nach RLS-90 - vor dem baulichen Eingriff - Verkehrszahlen Prognose-Null-Fall (siehe Karte 6)

11 B Straßenname Ga Bl RQ Stg. DTV Tag Nacht m % M Kfz/h Anteil % AS Niederzwehren Ost B1 je Richtung A * * AS Niederzwehren Ost A je Richtung A * * AS Niederzwehren Ost D A * * * * AS Niederzwehren Ost C A * * * * AS Niederzwehren Ost B2 je Richtung A * * AS Niederzwehren Wes A A * * * * AS Niederzwehren Wes B A * * BAB A49 je Richtung B A * * * * BAB A49 je Richtung A A * * * * Anbindung Nord - A49 B G * * 50 * * * 50 * Anbindung Nord - A49 A G * * 50 * * * 50 * Anbindung Nord - A49 A je Richtung G * * LF - außen B G * * 50 * * * 50 * LF - außen A G * * 50 * * * 50 * LF - außen C G * * 50 * * * 50 * v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw- Lkw- Anteil % v-pkw km/h v-lkw Km/h Pegel Lm,E Erläuterung zur Tabelle : Kennzeichnung der Straßengattungen (Ga) sind: A = Bundesautobahn B = Bundesstrassen L,K,V = Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstrassen G = Gemeindestrassen Besondere Kennzeichnungen sind: * = gewählte Voreinstellung gem. RLS-90 V = vorgegebener Pegel ohne Berechnung Klassen des Fahrbahnbelages (Bl) sind: 1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt 2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte 3 = Pflaster mit ebener Oberfläche 4 = sonstige Pflaster - zusätzliche Fahrbahnbeläge für Ausserortsstrassen mit v >, 60 km/h, gem. Allg. Rundschreiben Strassenbau Nr. 14/ = Betone n. ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter 6 = Betone n. ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längsexturierung mit einem Jutetuch 7 = Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung 8 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11 9 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8 Tabelle 5-3: Emissionskenngrößen erheblicher baulicher Eingriff in die BAB 49 und die Anschlussstelle KasselNiederzwehren nach RLS-90 - nach dem baulichen Eingriff - Verkehrszahlen Planungs-Fall Langes Feld (siehe Karte 7 und 8)

12 B Straßenname Ga Bl RQ Stg. DTV Tag Nacht m % M Kfz/h Anteil % AS Niederzwehren Ost B1 je Richtung A * * AS Niederzwehren Ost A je Richtung A * * AS Niederzwehren Ost D A * * * * AS Niederzwehren Ost C A * * * * AS Niederzwehren Ost B2 je Richtung A * * AS Niederzwehren Wes A A * * * * AS Niederzwehren Wes B A * * Anbindung Nord - A49 B G * * 50 * * * 50 * Anbindung Nord - A49 A G * * 50 * * * 50 * Anbindung Nord - A49 A je Richtung G * * LF - außen B G * * 50 * * * 50 * LF - außen A G * * 50 * * * 50 * LF - außen C G * * 50 * * * 50 * v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw- Lkw- Anteil % v-pkw km/h v-lkw Km/h Pegel Lm,E Erläuterung zur Tabelle : Kennzeichnung der Straßengattungen (Ga) sind: A = Bundesautobahn B = Bundesstrassen L,K,V = Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstrassen G = Gemeindestrassen Besondere Kennzeichnungen sind: * = gewählte Voreinstellung gem. RLS-90 V = vorgegebener Pegel ohne Berechnung Klassen des Fahrbahnbelages (Bl) sind: 1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt 2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte 3 = Pflaster mit ebener Oberfläche 4 = sonstige Pflaster - zusätzliche Fahrbahnbeläge für Ausserortsstrassen mit v >, 60 km/h, gem. Allg. Rundschreiben Strassenbau Nr. 14/ = Betone n. ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter 6 = Betone n. ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längsexturierung mit einem Jutetuch 7 = Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung 8 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11 9 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8 Tabelle 5-4: Emissionskenngrößen Neubau Erschließungsstraßen und Umbau Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren als Neubau nach RLS-90 - Verkehrszahlen Planungs-Fall Langes Feld (siehe Karte 7 und 8)

13 B Straßenname Ga Bl RQ Stg. DTV Tag Nacht m % M Kfz/h Anteil % AS Niederzwehren Ost B1 je Richtung A * * AS Niederzwehren Ost A je Richtung A * * AS Niederzwehren Ost D A * * * * AS Niederzwehren Ost C A * * * * AS Niederzwehren Ost B2 je Richtung A * * AS Niederzwehren Wes A A * * * * AS Niederzwehren Wes B A * * Anbindung Nord - A49 B G * * 50 * * * 50 * Anbindung Nord - A49 A G * * 50 * * * 50 * Anbindung Nord - A49 A je Richtung G * * LF - außen B G * * 50 * * * 50 * LF - außen A G * * 50 * * * 50 * LF - außen C G * * 50 * * * 50 * Frankfurter Straße G * 9,1 50 * 50 * 62,46 91,3 * * 50 * 57,07 v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw- Lkw- Anteil % v-pkw km/h v-lkw Km/h Pegel Lm,E Erläuterung zur Tabelle : Kennzeichnung der Straßengattungen (Ga) sind: A = Bundesautobahn B = Bundesstrassen L,K,V = Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstrassen G = Gemeindestrassen Besondere Kennzeichnungen sind: * = gewählte Voreinstellung gem. RLS-90 V = vorgegebener Pegel ohne Berechnung Klassen des Fahrbahnbelages (Bl) sind: 1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt 2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte 3 = Pflaster mit ebener Oberfläche 4 = sonstige Pflaster - zusätzliche Fahrbahnbeläge für Ausserortsstrassen mit v >, 60 km/h, gem. Allg. Rundschreiben Strassenbau Nr. 14/ = Betone n. ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter 6 = Betone n. ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längsexturierung mit einem Jutetuch 7 = Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung 8 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11 9 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8 Tabelle 5-5: Emissionskenngrößen Neubau Erschließungsstraßen und Umbau Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren Gesamtstraßennetz nach RLS-90 - Verkehrszahlen Planungs-Fall Langes Feld

14 B Hindernisse Als Hindernisse werden die vorhandenen Gebäude mit ihren Traufhöhen, die Böschungen und die Lärmschutzhindernisse an der Autobahn und der Anschlussstelle entsprechend der Planung berücksichtigt. Die Höhendaten der Straßen wurden dem Lageplan für die Straßenplanung Stand Mai 2016 entnommen. Die Geländehöhen der Umgebung entstammen den Höhendaten der Stadt Kassel. 7 Schallimmissionen 7.1 Prüfung auf wesentliche Änderung der Autobahn BAB 49 und Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren Beurteilung mit Verkehrszahlen Planungsfall 2020 für Bestand und Planung Beurteilungspegel von 70 db(a) oder über 70 db(a) liegen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Beurteilungspegel von 60 db(a) oder über 60 db(a) liegen im Untersuchungsgebiet nur an den Gebäuden Wintertalstraße 2 Süd- und Ostfassade 2. OG, Frankfurter Straße 424 Ostfassade 2. OG Frankfurter Straße 426 Südfassade und Ostfassade 2. OG Frankfurter Straße 365A Südfassade 3. und 4. OG und Ostfassade 4. OG vor. An diesen Fassaden wird der Beurteilungspegel durch die bauliche Änderung aber nicht erhöht, sondern um 0,2-0,3 db an den Gebäuden Wintertalstraße 2 und Frankfurter Straße 424 und 426 reduziert und am Gebäude Frankfurter Straße 365A um 0,4-0,8 db reduziert. Durch die bauliche Änderung der Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren liegt keine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV vor. Die Beurteilungspegel an den Gebäuden an der Frankfurter Straße und nördlich der Wintertalstraße werden weder um 3 db erhöht noch auf 70 db(a) am Tag oder 60 db(a) in der Nacht oder darüber hinaus erhöht Beurteilung mit Verkehrszahlen Prognose-Null-Fall für Bestand und Planungs- Fall 2020 für Planung Beurteilungspegel von 70 db(a) oder über 70 db(a) liegen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Beurteilungspegel von 60 db(a) oder über 60 db(a) liegen im Untersuchungsgebiet nur an den Gebäuden Wintertalstraße 2 Süd- und Ostfassade 2. OG, Frankfurter Straße 424 Ostfassade 2. OG Frankfurter Straße 426 Ostfassade 2. OG Frankfurter Straße 365A Ostfassade 4. OG vor. An diesen Fassaden wird der Beurteilungspegel durch die Verkehrszunahme aus dem Plangebiet und die bauliche Änderung um 0,4-0,7 db an den Gebäuden Wintertalstraße 2 und Frankfurter Straße 424 und 426 erhöht und am Gebäude Frankfurter Straße 365A um 0,5 db erhöht (siehe Anlage I). Der erhebliche bauliche Eingriff in die Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren mit Berücksichtigung der Verkehrszunahme aus dem Plangebiet stellt für die Gebäuden Wintertalstraße 2 Süd- und Ostfassade 2. OG, Frankfurter Straße 424 Ostfassade 2. OG Frankfurter Straße 426 Ostfassade 2. OG Frankfurter Straße 365A Ostfassade 4. OG

15 B eine wesentliche Änderung des Nachtlärms im Sinne der 16. BImSchV dar. Die Beurteilungspegel an diesen Gebäuden werden auf 60 db(a) in der Nacht oder darüber hinaus erhöht. Für diese Gebäudefassaden werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV tagsüber und nachts überschritten. Es besteht für die ausgewiesenen Fassadenbereiche Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach. 7.2 Prüfung auf Neubau der Erschließungsstraßen und der Änderung der Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren als Neubau im Sinne der 16. BImSchV In dem Lärmgutachten zum Bebauungsplan Nr. VIII/73 Langes Feld ist in Karte 23 der Bereich der Gebäude mit einem Beurteilungspegel 49 db(a) aufgeführt. Dazu ist in dem Gutachten ausgeführt: Sollen passive Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden, ist an allen Gebäuden innerhalb der in Karte 23 dargestellten 49 db(a)-isophone im Rahmen der Ausführungsplanung nachzuprüfen, ob Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht. Zusätzlich ist die 49 db(a)-isophone für die Nacht und die 59 db(a)-isophone für den Tag neu zu berechnen. Liegen auf Grundlage der Ausführungsplanung zusätzliche Gebäude innerhalb der 49 db(a) bzw. 59 db(a)-isophonen, ist auch für diese Gebäude zu prüfen, ob Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht. Dazu ist auf Grundlage der Ausführungsplanung für jedes Fenster der betroffenen Gebäude der Beurteilungspegel nach RLS-90 (Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen 1990) zu berechnen und zu prüfen, ob sich hinter dem Fenster ein schutzwürdiger Raum (Tag: Raum zum dauernden Aufenthalt von Menschen; Nacht: Schlafraum) befindet sowie welche baulichen Schallschutzmaßnahmen zum Schutz des Raumes erforderlich sind. Die Durchführung der Anspruchsprüfung ist in der 24. BImSchV festgelegt. Die Abwicklung der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen ist während des B- Plan-Verfahrens verbindlich zu regeln. In den Bebauungsplan sollte der Hinweis aufgenommen werden, dass im Rahmen der Ausführungsplanung der Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren die Prüfung auf Anspruchsberechtigung auf Schallschutz durchzuführen ist und die sich ergebenden Schallschutzmaßnahmen auf Kosten der Stadt Kassel umgesetzt werden. Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV durch den Neubau der Erschließungsstraßen zusammen mit den geänderten Aus- und Einfahrtsrampen sind ausschließlich nachts an den Gebäuden Wintertalstraße 2, Wintertalstraße 4, Wintertalstraße 6, Frankfurter Straße 420 Frankfurter Straße 422 Frankfurter Straße 424 Frankfurter Straße 426 überschritten. Es besteht für die Gebäude Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach zum Schutz gegen Nachtlärm. Für die betroffenen Gebäude werden im weiteren Verlauf der Untersuchung für jedes Fenster die Beurteilungspegel ermittelt und für die Fenster mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV die Nutzungen in den Räumen und die Qualität der vorhandenen Fassadenelemente (Fenster, Rollladenkästen ) durch eine Ortsbesichtigung ermittelt.

16 B Ausweisung der Beurteilungspegel an den Gebäuden mit Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach Wie im Kapitel 7 aufgeführt,ergibt sich an den Gebäuden Wintertalstraße 2, Wintertalstraße 4, Wintertalstraße 6, Frankfurter Straße 420 Frankfurter Straße 422 Frankfurter Straße 424 Frankfurter Straße 426 Frankfruter Straße 365A Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach zum Schutz gegen Nachtlärm. Wie in Kapitel 5 bereits aufgeführt, wird der Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach durch die Lärmberechung der zu änderndernden bzw. neu zu bauenden Straßen bestimmt. Diese Immissionswerte für die Straßenabschnitte, die geändert werden bzw. neu gebaut werden, sind in der Anlage I aufgeführt. Ist für ein Gebäude nun festgestellt, dass der Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach besteht, muss festgestellt werden, welcher Raum tatsächlich Schallschutzfenster oder auch Lüftungseinrichtungen benötigt. Dazu muss bestimmt werden, ob an dem Wohnraumfenster die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV durch den gesamten Straßenverkehrslärm aller Straße, also auch der Autobahn und der Frankfurter Straße, überschritten werden. Werden die Immissionsgrenzwerte eingehalten, ist trotz des Anspruches auf Lärmschutz dem Grunde nach keine Schallschutzmaßnahme erforderlich. Werden die Immissionsgrenzwerte überschritten, wird aus dem Beurteilungspegel aller Straßen im Umfeld und nicht nur der geänderten oder neuen Straßen das notwendige Schalldämm-Maß auf Grundlage der 24. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz berechnet. Die Beurteilungspegel zur Berechnung dieser Schalldämm-Maße für die Gebäude mit Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach sind in Tabelle 8-1 aufgeführt. Liegt an einem Immissionsort eine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV vor, wird die Nutzungen in den Räumen und die Qualität der vorhandenen Fassadenelemente (Fenster, Rollladenkästen ) durch eine Ortsbesichtigung ermittelt. In der Tabelle 8-1 sind die untersuchten Immissionsorte aufgeführt:

17 B Koordinaten Beurteilungspegel Grenzwert 16. BImSchV Überschreitung 16. BImSchV Immissionsort X Y Z Adresse Geschoss Fassadenseite Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht I , , ,06 WINTERTALSTR. 2 EG S I , , ,06 WINTERTALSTR. 2 1.OG S I , , ,06 WINTERTALSTR. 2 2.OG S I08U WINTERTALSTR. 2 UG UG S I , , ,13 WINTERTALSTR. 2 EG O I , , ,13 WINTERTALSTR. 2 1.OG O I , , ,13 WINTERTALSTR. 2 2.OG O I , , ,9 WINTERTALSTR. 2 EG N I , , ,9 WINTERTALSTR. 2 1.OG N I , , ,9 WINTERTALSTR. 2 2.OG N I , , ,86 WINTERTALSTR. 2 EG W I , , ,86 WINTERTALSTR. 2 1.OG W I , , ,86 WINTERTALSTR. 2 2.OG W I09U 3532, , ,21 WINTERTALSTR. 2 UG UG W I , , ,49 WINTERTALSTR. 4 EG S I , , ,49 WINTERTALSTR. 4 1.OG S I , , ,63 WINTERTALSTR. 4 EG O I , , ,63 WINTERTALSTR. 4 1.OG O I , , ,42 WINTERTALSTR. 4 EG N I , , ,42 WINTERTALSTR. 4 1.OG N I , , ,2 WINTERTALSTR. 4 EG N I , , ,2 WINTERTALSTR. 4 1.OG N I , , ,18 WINTERTALSTR. 4 EG W I , , ,18 WINTERTALSTR. 4 1.OG W I , , ,64 WINTERTALSTR. 6 EG S I , , ,64 WINTERTALSTR. 6 1.OG S

18 B Koordinaten Beurteilungspegel Grenzwert 16. BImSchV Überschreitung 16. BImSchV Immissionsort X Y Z Adresse Geschoss Fassadenseite Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht I , , ,58 WINTERTALSTR. 6 EG O I , , ,58 WINTERTALSTR. 6 1.OG O I11U 3532, , ,89 WINTERTALSTR. 6 UG UG O I , , ,22 WINTERTALSTR. 6 EG N I , , ,22 WINTERTALSTR. 6 1.OG N I , , ,39 WINTERTALSTR. 6 UG W I , , ,39 WINTERTALSTR. 6 EG W I , , ,3 WINTERTALSTR. 6 EG W I , , ,3 WINTERTALSTR. 6 1.OG W I , , ,38 FRANKFURTERSTR. 420 EG O I , , ,38 FRANKFURTERSTR OG O I , , ,38 FRANKFURTERSTR OG O I , , ,27 FRANKFURTERSTR. 420 EG N I , , ,27 FRANKFURTERSTR OG N I , , ,27 FRANKFURTERSTR OG N I , , ,38 FRANKFURTERSTR. 420 EG W I , , ,38 FRANKFURTERSTR OG W I , , ,38 FRANKFURTERSTR OG W I , , ,51 FRANKFURTERSTR. 420 EG S I , , ,51 FRANKFURTERSTR OG S I , , ,51 FRANKFURTERSTR OG S I , , ,82 FRANKFURTERSTR. 422 EG O I , , ,82 FRANKFURTERSTR OG O I , , ,82 FRANKFURTERSTR OG O I , , ,81 FRANKFURTERSTR. 422 EG N I , , ,81 FRANKFURTERSTR OG N

19 B Koordinaten Beurteilungspegel Grenzwert 16. BImSchV Überschreitung 16. BImSchV Immissionsort X Y Z Adresse Geschoss Fassadenseite Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht I , , ,81 FRANKFURTERSTR OG N I , , ,89 FRANKFURTERSTR. 422 EG W I , , ,89 FRANKFURTERSTR OG W I , , ,89 FRANKFURTERSTR OG W I , , ,93 FRANKFURTERSTR. 424 EG O I , , ,93 FRANKFURTERSTR OG O I , , ,93 FRANKFURTERSTR OG O I , , ,27 FRANKFURTERSTR. 424 EG S I , , ,27 FRANKFURTERSTR OG S I , , ,27 FRANKFURTERSTR OG S I , , ,3 FRANKFURTERSTR. 424 EG W I , , ,3 FRANKFURTERSTR OG W I , , ,3 FRANKFURTERSTR OG W I , , ,38 FRANKFURTERSTR. 426 EG O I , , ,38 FRANKFURTERSTR OG O I , , ,38 FRANKFURTERSTR OG O I , , ,35 FRANKFURTERSTR. 426 EG N I , , ,35 FRANKFURTERSTR OG N I , , ,35 FRANKFURTERSTR OG N I , , ,54 FRANKFURTERSTR. 426 EG W I , , ,54 FRANKFURTERSTR OG W I , , ,54 FRANKFURTERSTR OG W I , , ,65 FRANKFURTERSTR. 426 EG S I , , ,65 FRANKFURTERSTR OG S I , , ,65 FRANKFURTERSTR OG S I , , ,79 FRANKFURTER STR 365 EG W

20 B Koordinaten Beurteilungspegel Grenzwert 16. BImSchV Überschreitung 16. BImSchV Immissionsort X Y Z Adresse Geschoss Fassadenseite Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht I , , ,79 FRANKFURTER STR OG W I , , ,79 FRANKFURTER STR OG W I , , ,79 FRANKFURTER STR OG W I , , ,79 FRANKFURTER STR OG W I , , ,96 FRANKFURTER STR 365 EG W I , , ,96 FRANKFURTER STR OG W I , , ,96 FRANKFURTER STR OG W I , , ,96 FRANKFURTER STR OG W I , , ,96 FRANKFURTER STR OG W I , , ,09 FRANKFURTER STR 365 EG S I , , ,09 FRANKFURTER STR OG S I , , ,09 FRANKFURTER STR OG S I , , ,09 FRANKFURTER STR OG S I , , ,09 FRANKFURTER STR OG S I , , ,02 FRANKFURTER STR 365 EG S I , , ,02 FRANKFURTER STR OG S I , , ,02 FRANKFURTER STR OG S I , , ,02 FRANKFURTER STR OG S I , , ,02 FRANKFURTER STR OG S I , , FRANKFURTER STR 365 EG S I , , FRANKFURTER STR OG S I , , FRANKFURTER STR OG S I , , FRANKFURTER STR OG S I , , FRANKFURTER STR OG S I , , ,99 FRANKFURTER STR 365 EG S I , , ,99 FRANKFURTER STR OG S

21 B Koordinaten Beurteilungspegel Grenzwert 16. BImSchV Überschreitung 16. BImSchV Immissionsort X Y Z Adresse Geschoss Fassadenseite Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht I , , ,99 FRANKFURTER STR OG S I , , ,99 FRANKFURTER STR OG S I , , ,99 FRANKFURTER STR OG S I , , ,98 FRANKFURTER STR 365 EG S I , , ,98 FRANKFURTER STR OG S I , , ,98 FRANKFURTER STR OG S I , , ,98 FRANKFURTER STR OG S I , , ,98 FRANKFURTER STR OG S I , , ,83 FRANKFURTER STR 365 EG O I , , ,83 FRANKFURTER STR OG O I , , ,83 FRANKFURTER STR OG O I , , ,83 FRANKFURTER STR OG O I , , ,83 FRANKFURTER STR OG O I , , ,75 FRANKFURTER STR 365 EG O I , , ,75 FRANKFURTER STR OG O I , , ,75 FRANKFURTER STR OG O I , , ,75 FRANKFURTER STR OG O I , , ,75 FRANKFURTER STR OG O I , , ,72 FRANKFURTER STR 365 EG N I , , ,72 FRANKFURTER STR OG N I , , ,72 FRANKFURTER STR OG N I , , ,72 FRANKFURTER STR OG N I , , ,72 FRANKFURTER STR OG N I , , ,76 XFRANKFURTER STR 365 EG N I , , ,76 XFRANKFURTER STR OG N

22 B Koordinaten Beurteilungspegel Grenzwert 16. BImSchV Überschreitung 16. BImSchV Immissionsort X Y Z Adresse Geschoss Fassadenseite Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht I , , ,76 XFRANKFURTER STR OG N I , , ,76 XFRANKFURTER STR OG N I , , ,76 XFRANKFURTER STR OG N Roteintragung: Überschreitung des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV Tabelle 8-1: Berechnung Verkehrsdaten Prognose-Planfall; Gesamtes Straßennetz mit BAB 46 und Frankfurter Straße

23 B Schlussfolgerung Es ergibt sich an den Gebäuden Wintertalstraße 2, Wintertalstraße 4, Wintertalstraße 6, Frankfurter Straße 420 Frankfurter Straße 422 Frankfurter Straße 424 Frankfurter Straße 426 Frankfruter Straße 365A Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach zum Schutz gegen Nachtlärm. Für die betroffenen Gebäude wurden für jedes Fenster die Beurteilungspegel ermittelt und für die Fenster mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV die Nutzungen in den Räumen und die Qualität der vorhandenen Fassadenelemente (Fenster, Rollladenkästen ) durch eine Ortsbesichtigung ermittelt. Die Eigentümer der Gebäude werden über die Schallschutzmaßnahmen informiert, die von der Stadt Kassel übernommen werden.

24 B9710 Karten

25 B9710

26 B9710

27 B9710

28 B9710

29 B9710 dem Grunde nach

30 B9710

31 B9710

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33 B9710

34 B9710 Anlage I: Übersicht Imm Anlage I Übersicht Immissionsorte Prüfung auf wesentliche Änderungen

35 B9710 Anlage I: Übersicht Immissionsorte Prüfung auf wesentliche Änderungen Seite: 1 Analyse = Plan0-Fall Immissionspegel db(a) Planung Immissionspegel db(a) Differenz db Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Immissionsorte 61,11 56,00 62,36 57,17 1,25 1,17 I004 EG SSW-FAS. - GEB.: FRANKFURTER STR ,07 56,96 62,70 57,51 0,63 0,55 I005 1.OG SSW-FAS. - GEB.: FRANKFURTER STR ,18 59,07 64,87 59,71 0,69 0,64 I005 2.OG SSW-FAS. - GEB.: FRANKFURTER STR ,89 55,78 60,96 55,79 0,07 0,01 I006 EG S -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 2 62,88 57,78 63,08 57,93 0,20 0,15 I006 1.OG S -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 2 65,01 59,90 65,44 60,31 0,43 0,41 I006 2.OG S -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 2 60,40 55,29 60,99 55,81 0,59 0,52 I007 EG O -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 2 62,83 57,71 63,23 58,08 0,40 0,37 I007 1.OG O -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 2 65,18 60,06 65,69 60,55 0,51 0,49 I007 2.OG O -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 2 59,03 53,94 58,43 53,25-0,60-0,69 I020 EG S -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 6 60,08 54,98 59,84 54,67-0,24-0,31 I020 1.OG S -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 6 58,98 53,88 58,44 53,25-0,54-0,63 I021 EG S -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 6 60,15 55,06 60,00 54,82-0,15-0,24 I021 1.OG S -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 6 59,48 54,38 59,18 53,99-0,30-0,39 I022 EG S -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 4 60,87 55,78 60,88 55,71 0,01-0,07 I022 1.OG S -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 4 59,65 54,55 59,47 54,29-0,18-0,26 I023 EG S -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 4 61,13 56,03 61,17 56,01 0,04-0,02 I023 1.OG S -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 4 58,69 53,58 58,63 53,40-0,06-0,18 I024 EG O -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 4 60,41 55,30 60,52 55,33 0,11 0,03 I024 1.OG O -FAS. - GEB.: WINTERTALSTR. 4 60,79 55,68 61,08 55,91 0,29 0,23 I025 EG OSO-FAS. - GEB.: FRANKFURTER STR ,79 57,67 63,14 57,98 0,35 0,31 I025 1.OG OSO-FAS. - GEB.: FRANKFURTER STR ,81 59,70 65,23 60,09 0,42 0,39 I025 2.OG OSO-FAS. - GEB.: FRANKFURTER STR ,48 55,37 60,81 55,63 0,33 0,26 I026 EG OSO-FAS. - GEB.: FRANKFURTER STR ,43 57,32 62,81 57,65 0,38 0,33 I026 1.OG OSO-FAS. - GEB.: FRANKFURTER STR ,43 59,32 64,86 59,72 0,43 0,40 I026 2.OG OSO-FAS. - GEB.: FRANKFURTER STR ,30 54,19 59,85 54,66 0,55 0,47 I027 EG OSO-FAS. - GEB.: FRANKFURTER STR. 424

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