Hauptverantwortliche Schulleitung. Leitung Spezialunterricht Gesamtschulkonferenz. Ressortleitung Bildung. Klassenlehrperson.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hauptverantwortliche Schulleitung. Leitung Spezialunterricht Gesamtschulkonferenz. Ressortleitung Bildung. Klassenlehrperson."

Transkript

1 Anhang II Funktionendiagramm Gemeinde Guttannen Legende: E = Entscheid A = Antrag = ollzug M = Mitwirkung I = Information (weitere Abkürzungen siehe Legende am Schluss) Stimmberechtigte Gemeinderat Ressortleitung Bildung Schulkommission Hauptverantwortliche Schulleitung Standortleitung Leitung Spezialunterricht Gesamtschulkonferenz Lehrer/-innenkonferenz Standort Klassenlehrperson Lehrperson Pädagogisches Betreuungspersonal Hauswart/-in Bemerkungen Rechtsgrundlagen 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt Einschreibung A Entscheid über früheren Schuleintritt E M A: EB M: Eltern Art. 22 Abs. 1 SG Entscheid über Rückstellung um ein Jahr E M A: EB/Schularzt M: Eltern Art. 22 Abs. 2 SG orzeitige Schulentlassung E A M A: Eltern oder SL, M: EB Art. 24 Abs. 1 SG Führen erzeichnis von Schülerinnen und Schülern in Privatschulen Meldung durch Privatschulen Art. 27 S 1.2 Schul- und Klassenzuteilung/Laufbahnentscheide Zuweisung zu Klassen und Gruppen (Normalfall) I E I M Zuweisung zu fakultativem Unterricht I E I M A: Eltern Zuweisung zur Rhythmik I E I A A: Eltern Art. 11 Abs. 3d BM Zuweisung zum Spezialunterricht I E I M A A: EB/KJPD Art. 11 Abs. 3c BM Zuweisung zu besonderen Klassen und Rückführung in Regelklasse I E I A A: EB M: Eltern Art. 11 Abs. 3d BM Zuweisung zur zweijährigen Einschulung in der Regelklasse I E I A A: EB M: Eltern Art. 11 Abs. 3a BM Zuweisung zur Integration Fremdsprachiger und Entlassung daraus I E I A Art. 11 Abs. 2 BM Zuweisung zur Begabtenförderung I E I A A: EB M: Eltern Art. 11 Abs. 3b BM Integration Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen M M M M M A: EB, E: Schulinspektorat, Zustimmung GEF/ALBA Art. 11. Abs. 5 BM

2 Schullaufbahnentscheide (inkl. Zuweisung an Sekundarstufe I) I E A M Art. 22 und 36 DBS Ausstellen von Beurteilungsberichten Einverständnis Eltern Anordnen/vereinbaren individuelle Lernziele in ein oder zwei Fächer/-n E I A M: Falls Spezialunterricht als zusätzl. und Aufheben der Massnahme Massnahmen erforderlich Art. 12 Abs. 1 DBS Anordnen/vereinbaren individuelle Lernziele in mehr als zwei Fächern und Aufheben der Massnahme E I A A: EB, Einverständnis Eltern M: Falls Spezialunterricht als zusätzl. Massnahme erforderlich Art. 12 Abs. 2 DBS Überspringen eines Schuljahres I E I M A: EB und Eltern Art. 23 SG Bewilligung Besuch der 9. Klasse als 10. Schuljahr I E I A: Eltern Art. 24 Abs. 2 SG Ausschluss vom Besuch der 9. Klasse als 10. Schuljahr E I I A Art. 24 Abs. 2 SG 1.3 Dispensationen Dispensation vom Unterricht E I M A: Eltern Art. 27 Abs. 4 SG Absenzenkontrolle M Art. 27 Abs 2 SG 1.4 Umgang mit Schwierigkeiten Information der Eltern bei Mängeln in Erziehung und Pflege I I Art. 29 Abs 1 SG erweise an Schüler/-innen erteilen E I A M M Schüler-innen/Eltern anhören Art. 28 Abs. 4 SG Gefährdungsmeldungen E+ I A A M M Art. 29 Abs 2 SG Schulausschluss nach Art. 28 SG E+ I A M M Art. 28 Abs. 6 SG Prüfen von zweifelhaften Entschuldigungsgründen Schüler/-innen/Eltern anhören Art. 7 Abs. 3 DAD Anzeige einreichen (Schulversäumnis) E+ I A M Schüler/-innen/Eltern anhören Art. 33 SG 2. Pädagogik 2.1 Schule Strategische Ausrichtung der Schulen E A M M M Art. 35 Abs. 2 c SG Berichterstattung über Ergebnisprüfung an Kanton E A M M I Art. 50 Abs. 3 SG Leitbild der Schule E A M M M M M M Selbstevaluation der Schule M M Art. 51 Abs. 2 SG; Art. 89c LA Selbstevaluation des Spezialunterrichts M M Entwicklungsschwerpunkte der Schule festlegen (Schulprogramm) E A M M Art. 51 Abs. 2 SG Controlling des Schulprogramms Art. 51 Abs. 2 SG Qualitätsentwicklung umsetzen Art. 89 c LA, Art. 17 Abs. 2 b LAG Planung und Leitung von pädagogischen Konferenzen E A M M Gemeinsame Weiterbildung initiieren und durchführen E A M M Art. 59 LA Gemeinsame Weiterbildung für die Lehrpersonen des Spezialunterrichts initiieren und durchführen M M E M Fachliche und pädagogische Führung der Lehrpersonen Art. 89 Abs. 1a LA

3 Selbstevaluation des Unterrichts und des Spezialunterrichts I I Art. 57 Abs. 2 LA Leitung Spezialunterricht für Schwerpunkte der persönlichen Unterrichtsentwicklung festlegen E M E A Art. 64 Abs. 2c LA Lehrpersonen Spezialunterricht Leitung Spezialunterricht für Individuelle Weiterbildung der Lehrkräfte überprüfen I E M Art. 69 Abs. 1 LA Lehrpersonen Spezialunterricht 3. Organisation der Schule 3.1 Grundsätzliches/Behörden/Erlasse ereinbarungen mit anderen Gemeinden E A M M M Art. 5 Abs. 2 SG Koordination schulbetriebliche Fragen (Gemeinde) Schaffung oder Aufhebung von Standorten E A M M M Zustimmung ERZ Art. 47 Abs.1 SG, Art. 4 Abs. 2 BM Schaffung oder Aufhebung von Klassen E A M M M Zustimmung ERZ Art. 47 Abs.1 SG Modell und Konzept zu den besondern Massnahmen E A M M M M M Zusammenarbeitsvertrag BM Oberhasli Art. 4 Abs. 2 BM Grundsätze zur Finanzierung der Landschulwochen und Sportlager E A M M M M M: Schulsportleitung Art. 47 Abs. 1 SG Regelungen über den freiwilligen Schulsport E A Regelungen zur Elternmitwirkung E M M M M: Elternorganisationen Art. 31 Abs. 5 SG Regelung der Schülermitwirkung E A M Erlass der Hausordnung, Pausenordnung usw. M E M Benützungsordnung der Schul- und Sportanlagen ausserhalb der Schulzeit E M M M Art. 48 Abs. 4 SG Erstellen der Belegungspläne für die Schul- und Sportanlagen während der Unterrichtszeit Ausserschulische Benützung der Schul- und Sportanlagen während der Unterrichtszeit E A M Art. 8 Abs. 1 S Ausserschulische Benützung der Schul- und Sportanlagen ausserhalb Art. 48 Abs. 4 SG, E I der Unterrichtszeit Art. 8 Abs. 1, 3 S Regelungen zum schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienst E M: Funktionsträger ertrag mit Schularzt und Schulzahnarzt E A Organisation der schulärztlichen und schulzahnärztlichen Untersuchung E M Art. 25 S ereinbarungen mit anderen Gemeinden E A M M Koordination schulbetriebliche Fragen (Gemeinde) Regelung der Kooperationen, z.b. mit ereinen, Musikschule E M M Art. 14d Abs. 4 SG 3.2 Unterrichtsangebot Modellwahl SekI/Wechsel des Modells E A M M M Zustimmung ERZ / Zusammenarbeitsvertrag Oberstufenzentrum Oberhasli Art. 46 Abs. 3

4 Einrichtung oder Aufhebung von Förderunterricht Sek I E A M Einführung oder Aufhebung von Fakultativunterricht E A M M Einführung oder Aufhebung freiwilliger Schulsport E A M M M Ausschreibungen Fakultativunterricht I I M M Bewilligung von besonderen Anlässen, Schulreisen, Lager usw. I E M A Zustimmung ERZ / Zusammenarbeitsvertrag Oberstufenzentrum Oberhasli Angebote der Schule, im Rahmen der Richtlinien ERZ Art. 11b SG Art. 47 Abs. 1b SG 3.3 Schulzeiten Ferienordnung (Sportwoche) E A Art. 8 Abs. 4 SG Jahresplanung der Schule E A M I I M Bestimmen Unterrichtsschluss vor Ferien und Feiertagen E A M I M Ausnahmen zu Blockzeiten E A M I M Art. 11a Abs. 5 SG Unterrichtsfreie Halbtage E A M I M Schulzeit und Unterrichtszeit pro Woche E A M M M Rahmenvorgaben der Gemeinde zu den Stundenplänen E A M M M Stundenpläne I E A M Art. 89 Abs. 1d LA Stundenpläne/Einsatzpläne Spezialunterricht I M M E M M 3.4 Klasse Koordination von Aufgaben, Proben, Themen, Terminen in Klasse I I I 4. Lehrpersonen Anstellung der hauptverantwortlichen Schulleitung E A A M Art. 7 Abs 2 LAG Anstellung der Schulleitungen und der Leitung Spezialunterricht E A A ertretung Lehrpersonen wirkt mit Art. 7 Abs. 2 LAG orgaben für das Anstellungs- und Kündigungsverfahren der Lehrpersonen E A A M Anstellung der Lehrpersonen E A M M I Art. 7 Abs. 2 LAG Anstellung der Lehrpersonen für den Spezialunterricht M I I I Zusammenarbeitsvertrag BM Oberhasli Art. 7 Abs. 2 LAG Anstellung von Inhabern von Funktionen (Schulpool, Informatikpool, Art LA, Anhang Ziff 3.6 und 4 I E A M M Sonderpool) LA Anstellung Hauswartschaft E A I I I Anstellung Stellvertretungen E M E Sicherstellung Unterricht bei Abwesenheiten I E M Art. 49 Abs. 4 LA Zuteilung von Klassen, Gruppen, Fächern, Lektionen sowie besondere Aufgaben an Lehrpersonen M E M M Hospitation I Bewilligung von abweichenden Pensen (Pensenbuchhaltung) E M M A Art. 43 Abs. 1 LA Pensenplanung I E A E M Art. 89 Abs. 1d LA Pensenfestlegung und -meldungen E A A

5 Bezahlte Kurzurlaube E A Art. 49 Abs. 1 LA Unbezahlte Urlaube E A Art. 51 Abs. 1 LA Richtlinien für das Mitarbeitergespräch E A M M I Mitarbeitergespräch Abteilungsleitung Art. 63 Abs. 2 LA Mitarbeitergespräche Schulleitung und Leitung Spezialunterricht Art. 63 Abs. 2 LA Mitarbeitergespräche Lehrpersonen Art. 63 Abs. 1 LA Mitarbeitergespräch Lehrpersonen Spezialunterricht Mitarbeitergespräch Hauswartschaft Ausstellen von Arbeitszeugnissen erweise E A E: Anstellungsbehörde Art. 23 LA Abs Finanzen Mittelverwendung bis Fr : Bestimmen des/der Anbietenden E E E M E Mittelverwendung bis Fr : Auftragserteilung E E E E Mittelverwendung über Fr : Bestimmen des/der Anbietenden E A A A Mittelverwendung über Fr : Auftragserteilung E M M M Budgetierung E A A A M M M M M isum der Kreditorenrechnungen Oder budgetverantwortlicher Stelle gemäss separate Liste Zahlungsanweisungen (Kollektivunterschrift) und Bargeldbezüge Für Ausgaben gemäss Budget Schule Budgetkontrolle Begründen der Kreditabweichungen I I I Inventarführung M Mittelverwendung im eigenen Zuständigkeitsbereich und im Rahmen beschlossener Kredite; Beschaffungsrecht berücksichtigen Im zugewiesenen Zuständigkeitsbereich 6. Information und Kommunikation Kommunikationskonzept E A M M M ertretung der Schule nach Aussen E Stufengerechte Kommunikation nach Kommunikationskonzept Informationsmanagement im Krisenfall I E M M I I I Gemäss Kommunikationskonzept Elterninformationen (gesamtschulisch) über Schulbetrieb und besondere Anlässe E I Art. 31 Abs. 1, 2 SG Elterninformationen (Klasse) über Klasse und Kind E I Art. 31 Abs. 1, 2, 3 SG Kontakte mit weiterführenden Schulen Kontaktpflege mit anderen Schulen Kontakte mit abgebenden Schulen Einblick ins Unterrichts- und Schulgeschehen verschaffen Einzelne Mitglieder 7. Administration Unterstützung der Schulkommission in Rechtsfragen Gemeindeschreiberei

6 Kontrolle und Durchsetzen der Schulpflicht E Führen der Schulstatistiken Führen der Spezialunterrichtsstatistik Überprüfung Unterrichtsdokumentation Aktendokumentation (insbesondere Beurteilungsberichte) Datenschutz und Datensicherung erzeichnis der Schüler/-innen in Privatschulen Art. 27 S Legende: SL = Schulleitung KG = Kindergarten EB = Erziehungsberatung des Kantons Bern ERZ = Erziehungsdirektion des Kantons Bern

Schulkommissionssekretariat. Leitung Spezialunterricht, Schulleitungssekretariat. Ressortleitung Bildung. Schulkommission. d.h.

Schulkommissionssekretariat. Leitung Spezialunterricht, Schulleitungssekretariat. Ressortleitung Bildung. Schulkommission. d.h. ssekretariat ssekretariat d.h. 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt 100 O Einschreibung V V V 101 O Entscheid über früheren Schuleintritt E M A: EB M: Eltern Art. 22 Abs 1 VSG 102

Mehr

Funktionendiagramm Schulen Bolligen

Funktionendiagramm Schulen Bolligen IBEM = ollzug 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt Einschreibung/Neueintritte M M Campus Entscheid über früheren Schuleintritt E M A: EB M: Eltern Art. 22 Abs 1 SG Entscheid über

Mehr

Funktionendiagramm für die Schule Pieterlen genehmigt GR 190/15 15.12.2015

Funktionendiagramm für die Schule Pieterlen genehmigt GR 190/15 15.12.2015 Schule Pieterlen Funktionendiagramm für die Schule Pieterlen genehmigt GR 190/15 15.12.2015 Legende: 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt Einschreibung V I M V Späterer Eintritt

Mehr

Verordnung zum Schulreglement

Verordnung zum Schulreglement Verordnung zum Schulreglement EINWOHNERGEMEINDE PIETERLEN Genehmigt an der ssitzung vom 15. Dezember 2015 In Kraft ab 1. Januar 2016 www.pieterlen.ch Verordnung zum Schulreglement Verordnung zum Schulreglement

Mehr

Funktionendiagramm für die Primarschule Unterlangenegg

Funktionendiagramm für die Primarschule Unterlangenegg Funktionendiagramm für die Primarschule Unterlangenegg Legende: 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt intritt I I I Späterer intritt in den Kindergarten M I : ltern Art. 2 Abs. 2

Mehr

Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes

Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes 7. Mai 2008 434347 Ausgangslage: Verhältnis Schulkommission - Gemeinderat Im alten VSG unklare Rolle der Schulkommission: Art. 50 Abs. 4 VSG: Die

Mehr

Schulverordnung. der. Einwohnergemeinde Wynigen. (SchulV)

Schulverordnung. der. Einwohnergemeinde Wynigen. (SchulV) Schulverordnung der Einwohnergemeinde Wynigen (SchulV) 19. Dezember 2011 mit Änderungen vom 4. September 2013, vom 23. Mai 2016 und vom 22. Mai 2017 Schulverordnung vom 19.12.2011, aktualisiert per 22.05.2017.docx

Mehr

Funktionendiagramm Schule Walchwil

Funktionendiagramm Schule Walchwil Funktionendiagramm Schule Walchwil Kompetenzstufen E D M I V Entscheid, Bewilligung. Kontrolle "E" hat die Kompetenz und den Auftrag, in dieser Sache einen Entscheid zu fällen, natürlich immer unter Berücksichtigung

Mehr

Nr 216 REGLEMENT ÜBER DIE SCHUL- ORGANISATION

Nr 216 REGLEMENT ÜBER DIE SCHUL- ORGANISATION Nr 6 REGLEMENT ÜBER DIE SCHUL- ORGANISATION V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\6Schulorganisationsreglement.docx REGLEMENT ÜBER DIE SCHULORGANISATION Präsidialabteilung Schiessplatzweg Telefon +4 90 4 4

Mehr

Einwohnergemeinde Unterseen

Einwohnergemeinde Unterseen 43. Einwohnergemeinde Unterseen Reglement über das Schulwesen und die Organisation der Volksschule (Schulreglement) Gemeinderat vom. Mai 05 in Kraft ab. August 05 Inhaltsverzeichnis STICHWORT ARTIKEL I.

Mehr

SCHULREGLEMENT 16. September 2010

SCHULREGLEMENT 16. September 2010 6. September 00 INHALTSVERZEICHNIS Seite. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. Gegenstand 4 Art. Schulwesen 4 Art. Interkommunale Zusammenarbeit 4. ANGEBOTE. Kindergarten und Volksschule Art. 4 Kindergarten 4

Mehr

Funktionendiagramm der Schule Lindau

Funktionendiagramm der Schule Lindau Funktionendiagramm der Schule Lindau 1. Organisation Bezeichnung der Schulen E V A M Leitbild E V V M M M M Legislaturziele E V V M M Organisationsstatut/Führungshandbuch (inkl. Geschäftsordnung, Funktionendiagramm,

Mehr

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS Gestützt auf Artikel 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom 21. März 2012 erlässt die Gemeinde Cazis nachstehendes Schulgesetz. Die Bezeichnungen

Mehr

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand 43.7. Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom 30.08.008 (Stand 0.08.009) Die Erziehungsdirektion, gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 und Artikel

Mehr

Funktionendiagramm der Primarschule und Kindergarten Neuendorf

Funktionendiagramm der Primarschule und Kindergarten Neuendorf Funktionendiagramm der Primarschule und Kindergarten Neuendorf Das folgende Funktionendiagramm stützt sich auf die Grundlage des Amtes für Volksschule und Kindergarten des. Legende der Akteurinnen und

Mehr

Blockzeiten. Organisatorische Hinweise. Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Direction de l'instruction publique du canton de Berne

Blockzeiten. Organisatorische Hinweise. Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Direction de l'instruction publique du canton de Berne Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Direction de l'instruction publique du canton de Berne Office de l'enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil

Mehr

Mögliche Aufgaben- und Kompetenzverteilung in einer Schule mit Geschäftsleitungsmodell dargestellt in einem Funktionendiagramm

Mögliche Aufgaben- und Kompetenzverteilung in einer Schule mit Geschäftsleitungsmodell dargestellt in einem Funktionendiagramm ögliche ufgaben- und Kompetenzverteilung in einer Schule mit Geschäftsleitungsmodell dargestellt in einem Funktionendiagramm nhang F1 = ntscheid, rlass u = usschuss SL = Schulleitung = itwirkung GL = Geschäftsleitung

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHULREGLEMENT

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHULREGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHULREGLEMENT Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 11. September 1996 Genehmigt durch die Erziehungsdirektion am 30. Oktober 1996 Mit Änderungen vom 15. November 2000

Mehr

REGLEMENT über das Schulwesen

REGLEMENT über das Schulwesen REGLEMENT über das Schulwesen in der Gemeinde Toffen Schulwesen in der Gemeinde Toffen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Artikel Seite Änderungen im ORT Art. 17 6 Aufgabenbereich Kindergartenkommission

Mehr

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation 60.8 Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation Vom 9. November 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung

Mehr

Reglement über die Schule, Bildung und Kultur. (Schulreglement)

Reglement über die Schule, Bildung und Kultur. (Schulreglement) Reglement über die Schule, Bildung und Kultur (Schulreglement) 5. Juni 07 Reglement über die Schule, Bildung und Kultur (Schulreglement) 5.06.07 Inhaltsverzeichnis Seite. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 4 Art.

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHUL- REGLEMENT

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHUL- REGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHUL- REGLEMENT Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 11. September 1996 Genehmigt durch die Erziehungsdirektion am 30. Oktober 1996 Mit Änderungen vom 15. November 2000,

Mehr

1001 Organisationsstatut schaffen (Struktur, Organigramm) SL KSK 1002 Planerische, administrative und organisatorische Aufgaben (inkl.

1001 Organisationsstatut schaffen (Struktur, Organigramm) SL KSK 1002 Planerische, administrative und organisatorische Aufgaben (inkl. Funktionendiagramm Legende der Akteurinnen und Akteure L = Lehrer/Lehrerin = Kreisschulkommission = Amt für Volksschule und Kindergarten = Schulleiter/Schulleiterin KSP = PräsidentIn Kreisschule RR = Regierungsrat

Mehr

rilz / eilz Leitfaden

rilz / eilz Leitfaden rilz / eilz Leitfaden Version vom 12.05.2016 genehmigt durch die SL-Konferenz 1. Grundlagen und Grundsätze BMDV Art. 2 und DVBS Art. 23-26: 1 Individuelle Lernziele gemäss der Direktionsverordnung vom

Mehr

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. "Fit für die Schule"

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. Fit für die Schule Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung "Fit für die Schule" Fit für die Schule Ablauf: 1. Änderungen / rechtliche Grundlagen 2. Zuständigkeiten 3. Kriterien aus Sicht der Schule 4. Möglichkeiten

Mehr

Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried

Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Schule Musikalische Beckenried Schule Grundschule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried Überarbeitete

Mehr

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18 14.6 Gestützt auf Art. 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom 21. März 2012 sowie auf Art. 32 Ziff. 2 der Gemeindeverfassung erlässt die Gemeinde Celerina/Schlarigna

Mehr

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV)

Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV) 1 Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 17 Absatz des Volksschulgesetzes vom 19. März 199 1 sowie

Mehr

Schulleiterreglement. Vom Gemeinderat erlassen am: 15. Januar 2013

Schulleiterreglement. Vom Gemeinderat erlassen am: 15. Januar 2013 Vom Gemeinderat erlassen am: 15. Januar 2013 In Kraft ab: 01. Januar 2013 Der Gemeinderat von Gommiswald erlässt in Anwendung von Art. 114bis Volksschulgesetz 1, Art. 3 Gemeindegesetz 2, Art. 43 Gemeindeordnung

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH. Tagesschulverordnung

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH. Tagesschulverordnung EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH Tagesschulverordnung Beschlossen durch den Gemeinderat am 19. Mai 2010 Änderungen vom 8. Juni 2011, 28. März 2012 und 9. März 2016 Die Einwohnergemeinde Meikirch erlässt gestützt

Mehr

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010)

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010) Schulordnung der Gemeinde Glarus (Erlassen von der Gemeindeversammlung am. Januar 00) Schulordnung der Gemeinde Glarus Die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus, gestützt auf Art. 46 der Gemeindeordnung,

Mehr

Schul- und Kindergartenreglement Schulreglement 1

Schul- und Kindergartenreglement Schulreglement 1 Einwohnergemeinde Buchholterberg Schul- und Kindergartenreglement Schulreglement 1 3. Dezember 2010 1 Inhaltsverzeichnis l. KINDERGARTEN BASISSTUFE UND PRIMARSTUFE 1... 3 Kindergarten Basistufe 1... 3

Mehr

Volksschulverordnung (VSV)

Volksschulverordnung (VSV) 0. Januar 0 Volksschulverordnung (VSV) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf die Artikel Absätze und, Artikel a Absatz, 5 Absatz, 6 Absätze und 4, 7 Absatz 6, 46 Absatz 4, 46a Absatz, 47 Absätze

Mehr

Reglement über die Zuständigkeit der Verwaltung srs im Bereich der Schule (ZuRe Schule) vom 20. Juni

Reglement über die Zuständigkeit der Verwaltung srs im Bereich der Schule (ZuRe Schule) vom 20. Juni Reglement über die Zuständigkeit der Verwaltung srs 211.13 im Bereich der Schule (ZuRe Schule) vom 20. Juni 2017 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 3 Abs. 1 des Reglements über die städtischen Schulen

Mehr

Schulordnung gültig ab 1. Januar 2017

Schulordnung gültig ab 1. Januar 2017 Schulordnung gültig ab 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Zweck und Geltungsbereich Schulen und schulische Einrichtungen Schulanlagen II. Organisation Art. 4f Art. 6f

Mehr

FAQ, die den Kindergarten betreffen

FAQ, die den Kindergarten betreffen Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Direction de l'instruction publique du canton de Berne Office de l'enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil

Mehr

Funktionendiagramm der Schulen Wangen-Brüttisellen

Funktionendiagramm der Schulen Wangen-Brüttisellen Gemeinde Wangen-Brüttisellen Ressort Bildung Schulpflege Funktionendiagramm der Schulen Wangen-Brüttisellen Legende: ntscheid, rlass Volksschulgesetz A Ausführen, verantwortlich für Umsetzung oder rarbeitung

Mehr

SCHULLEITUNGS- REGLEMENT

SCHULLEITUNGS- REGLEMENT SCHULLEITUNGS- REGLEMENT Schulleitungsreglement der Schule Ebnat-Kappel vom 1. Januar 2014 Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel erlässt in Anwendung von Art. 114 bis Volksschulgesetz,

Mehr

Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde

Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde Departement für Erziehung und Kultur Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde Stand: 1. August 2016 (DEK/0067/2016) 1. Gesetzliche Grundlagen 1. Gesetz über die Volksschule (; RB 411.11) 2. Verordnung

Mehr

Schulordnung der Schulgemeinde St. Margrethen

Schulordnung der Schulgemeinde St. Margrethen Schulordnung Seite 1 von 5 Schulordnung der Schulgemeinde St. Margrethen Der Schulrat St. Margrethen erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) die folgende Schulordnung:

Mehr

REVOS 08. Organisation und Schulführung. Umsetzungshilfe für Gemeinden. Erziehungsdirektion des Kantons Bern

REVOS 08. Organisation und Schulführung. Umsetzungshilfe für Gemeinden. Erziehungsdirektion des Kantons Bern REVOS 08 Organisation und Schulführung Erziehungsdirektion des Kantons Bern Direction de l'instruction publique du canton de Berne Übersicht 1. Übersicht... 2 2. Einleitung... 4 2.1 Ausgangslage... 4 2.2

Mehr

ORIENTIERUNGSVERSAMMLUNG 15. Mai 2017

ORIENTIERUNGSVERSAMMLUNG 15. Mai 2017 ORIENTIERUNGSVERSAMMLUNG 15. Mai 2017 Strategie Schulentwicklung: Mögliche Einführung der Sekundarschule Linden Gemeinderat Linden 2 Inhalt Rahmenbedingungen Schülerzahlen Lektionentafel nach LP 21 Stundenpläne

Mehr

Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet

Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet Gemeinde Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon Telefon 041 444 02 02, info@ebikon.ch, www.ebikon.ch

Mehr

Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen

Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen 66.0 Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen Vom 5. März 005 (Stand. August 06) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: Geltungsbereich Die Bestimmungen

Mehr

Herzlich willkommen Schule Steinhausen Schule Steinhausen in Zahlen: 51 Abteilungen (Kindergarten bis 9. Schuljahr), davon 9 Kindergartenabteilungen Gegenwärtig ca. 928 Schülerinnen und Schüler 140

Mehr

Geleitete Schule. Einrichten einer Schulleitung: Funktionendiagramm

Geleitete Schule. Einrichten einer Schulleitung: Funktionendiagramm Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Geleitete Schule Einrichten einer Schulleitung: Funktionendiagramm Die Zuständigkeiten, die im Schulgesetz und im Gesetz über die Anstellung

Mehr

Inhalt. ABC Stichwort Seite ABC Stichwort Seite. Absenzen Allergien. J Jahresthema 6. Kommunikation Kopfläuse Krankmeldungen

Inhalt. ABC Stichwort Seite ABC Stichwort Seite. Absenzen Allergien. J Jahresthema 6. Kommunikation Kopfläuse Krankmeldungen Inhalt ABC Stichwort Seite ABC Stichwort Seite A Absenzen Allergien 2 10 J Jahresthema 6 B/C Beurteilung Beurteilungsberichte Blockzeiten 4 4 K/L Kommunikation Kopfläuse Krankmeldungen 5 10 10 D Dispensationen

Mehr

Dreijahresplan Prüfbereiche

Dreijahresplan Prüfbereiche Dreijahresplan Prüfbereiche Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 Systematische Überprüfung: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie kantonaler Vorgaben an gemeindlichen und privaten n Direktion für

Mehr

Resultate der Vernehmlassung - Auszug. Gesetze über das Statut und die Besoldung

Resultate der Vernehmlassung - Auszug. Gesetze über das Statut und die Besoldung Resultate der Vernehmlassung - Auszug Gesetze über das Statut und die Besoldung Organigramm Staat/Schule-n S T A A T Pädagogik Pädagogische, didaktische und methodische Betreuung (Inspektoren, pädagogische

Mehr

KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG

KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG Fassung 04.04.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1. Ziel und Zweck der integrativen Förderung...3 2. Grundlagen...3 Grundlagen des Kantons...3 Auszug aus dem Leitbild unserer Schule...4

Mehr

Reglement zur Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen

Reglement zur Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen 646.40 Reglement zur Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen Vom 9. Juni 00 (Stand. August 00) Gestützt auf 5 Absatz des Personaldekrets vom 8. Juni 000 ) und auf die Verordnung

Mehr

Positionspapier Schulleitung

Positionspapier Schulleitung Positionspapier Schulleitung Mit diesem Positionspapier formuliert der VSLCH sein Berufsverständnis und klärt die Rollen der lokalen Schulbehörde, der Schulleitungen und der Lehrpersonen. Schulen brauchen

Mehr

KONZEPT TALENT LANGENTHAL

KONZEPT TALENT LANGENTHAL KONZEPT TALENT LANGENTHAL 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis... 1 2 Zweck... 2 3 Schulorganisation... 2 4 Dispensationen / pädagogische Massnahmen... 3 5 Stundenplan... 3 6 Anforderungen / Kriterien...

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS POLITISCHE GEMEINDE FLUMS SCHULLEITER-REGLEMENT Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Flums erlässt in Anwendung von Art. 114bis Volksschulgesetz 1, Art. 3 Gemeindegesetz 2, Art. 38 der Gemeindeordnung

Mehr

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des

Mehr

Aufgaben und Pflichten von Delegation und Schulpflege im Schulleitungsmodell B

Aufgaben und Pflichten von Delegation und Schulpflege im Schulleitungsmodell B Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Aarau, September 2007 Aufgaben und Pflichten von Delegation und Schulpflege im Schulleitungsmodell B Ausgangslage Mit einem Gemeindevertrag für

Mehr

Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2

Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2 SCHULORDNUNG Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2 Schulordnung Der Gemeinderat Quarten erlässt gestützt auf - Art. 3 und Art. 23 des Gemeindegesetzes 1, - Art. 33 des Volksschulgesetzes 2, - sowie

Mehr

ORGANISATIONSREGLEMENT

ORGANISATIONSREGLEMENT ORGANISATIONSREGLEMENT (OgR) für den Schulgemeindeverband Mühlethurnen-Lohnstorf vom 24. Januar 2011 (ersetzt das OgR vom 23. Juni 2003) - Änderung Schul- und Kindergarten-Gemeindeverband Mühlethurnen-Lohnstorf

Mehr

OBERSTUFE MITTELRHEINTAL SCHULORDNUNG

OBERSTUFE MITTELRHEINTAL SCHULORDNUNG OBERSTUFE MITTELRHEINTAL SCHULORDNUNG INHALTSVERZEICHNIS 1.1 Allgemeine Bestimmungen... 2 1.2 Schulbetrieb... 3 1.3 Schülerschaft... 4 1.4 Disziplinarisches, Rechtsmittel... 5 1.5 Schlussbestimmungen...

Mehr

Konzept Badebetrieb im Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg

Konzept Badebetrieb im Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg Konzept Badebetrieb im Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg 1. Ausgangslage Die Schulpflege hat zur Überprüfung der Situation im Schwimmunterricht eine Projektgruppe eingerichtet, die sich intensiv

Mehr

1 Gegenstand Volksschulverordnung (VSV) vom (Stand )

1 Gegenstand Volksschulverordnung (VSV) vom (Stand ) 4.. Volksschulverordnung (VSV) vom 0.0.0 (Stand 0.08.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf die Artikel Absätze und, Artikel a Absatz, 5 Absatz, 6 Absätze und 4, 7 Absatz 6, 46 Absatz 4, 46a

Mehr

Strategisches Führen Seminar für Schulpflegen im Bezirk Laufenburg

Strategisches Führen Seminar für Schulpflegen im Bezirk Laufenburg Strategisches Führen Seminar für Schulpflegen im Bezirk Laufenburg Montag, 3. September 2012 Mirjam Obrist Leiterin Sektion Schulentwicklung, Abteilung Volksschule, BKS Steuerung der obligatorischen Schule

Mehr

Teilrevision der Gemeindeordnung

Teilrevision der Gemeindeordnung Politische Gemeinde Bassersdorf Teilrevision der Gemeindeordnung vom 27. November 2005 Synopse Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bassersdorf 2 2. Die Stimmberechtigten 2. Die Stimmberechtigten

Mehr

Kindergartenreglement. Gemeinde Schinznach

Kindergartenreglement. Gemeinde Schinznach Gemeinde Schinznach Kindergartenreglement Gemeinde Schinznach - 2 - Allgemeine Informationen Mit dem Besuch des Kindergartens beginnt ein neuer Abschnitt im Leben Ihres Kindes. Es tritt aus der Geborgenheit

Mehr

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau -1- Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 A.1 GEGENSTAND 3 A. GRUNDLEGENDES 3 B. SCHULANGEBOTE 4 B.1 GRUNDANGEBOT UND GLIEDERUNG 4

Mehr

Teil 1 Absenzen- und Urlaubsreglement Schüler Seiten 2, 3 Teil 2 Absenzen- und Urlaubsreglement Lehrpersonen Seiten 4, 5

Teil 1 Absenzen- und Urlaubsreglement Schüler Seiten 2, 3 Teil 2 Absenzen- und Urlaubsreglement Lehrpersonen Seiten 4, 5 Inhalt Teil 1 Absenzen- und Urlaubsreglement Schüler Seiten 2, 3 Teil 2 Absenzen- und Urlaubsreglement Lehrpersonen Seiten 4, 5 Von der Kreisschulpflege an ihrer Sitzung vom 3. Juni 2008 genehmigt und

Mehr

Parlamentssitzung 15. Februar 2016 Traktandum 6

Parlamentssitzung 15. Februar 2016 Traktandum 6 Parlamentssitzung 5. Februar 06 Traktandum 6 508 Motion (Mitte-Fraktion) "Hochbegabtenförderung statt heutiger spez.sek.-klassen in der Lerbermatt" Beantwortung; Direktion Bildung und Soziales Vorstosstext

Mehr

HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG

HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 2 2 Gesetzliche Grundlagen... 2 3 Klärung der Begrifflichkeiten... 2 3.1 Lernzielanpassung 3.2 Lernzielanpassung

Mehr

Aufsicht über die Privatschulen im Kanton Bern!

Aufsicht über die Privatschulen im Kanton Bern! RIBEM Kreis 5 Aufsicht über die Privatschulen im Kanton Bern Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Nr. RIBEM

Mehr

Integrative SchulungsForm. Konzept. Sekundarschule Aesch

Integrative SchulungsForm. Konzept. Sekundarschule Aesch Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft Sekundarschule Aesch Integrative SchulungsForm Konzept Sekundarschule Aesch Inhaltsangabe 1. Begriffe 1.1 Integrative Schulungsform/ ISF 1.2

Mehr

Allgemeine Information und Kommunikation

Allgemeine Information und Kommunikation 2_1_1 Allgemeine Information und Kommunikation Inhaltsverzeichnis 1. Ziele 2. Verantwortung 3. Inhalt 3.1 Mittel 3.2 Interne Kommunikation 3.2.1 Kommunikationsleitsätze 3.2.2 MAG 3.2.3 Sprechstunde der

Mehr

Schulgesetz der Gemeinde Ilanz/Glion (Schulgesetz; SchG)

Schulgesetz der Gemeinde Ilanz/Glion (Schulgesetz; SchG) Ilanz/Glion 6. Schulgesetz der Gemeinde Ilanz/Glion (Schulgesetz; SchG) vom 9. April 0 Das Gemeindeparlament der Gemeinde Ilanz/Glion, gestützt auf Art. 5 lit. a der Gemeindeverfassung von Ilanz/Glion

Mehr

Basisstufe Schule Linkes Zulggebiet Informationsveranstaltung 10. Januar 2013

Basisstufe Schule Linkes Zulggebiet Informationsveranstaltung 10. Januar 2013 Schule Linkes Zulggebiet Informationsveranstaltung 10. Januar 2013 Inhalte: Ausgangslage/ Rechtliche Fragestellungen Was ist eine? Warum eine? Wo liegen die Vorteile der? Gibt es auch Nachteile? Lehrplan,

Mehr

Leitbild 2007 Schule Gretzenbach

Leitbild 2007 Schule Gretzenbach Leitbild 2007 Schule Gretzenbach In diesem Leitbild halten wir unsere gemeinsamen Visionen, Absichten und Ziele für eine gute Schule fest. Unser tägliches Wirken zielt auf eine Schule hin, in welcher es

Mehr

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung:

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: Schulordnung Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: I. Einleitung Art. 1 Die Schulordnung enthält ergänzende

Mehr

Weisungen über die Weiterbildung von Lehrpersonen

Weisungen über die Weiterbildung von Lehrpersonen Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei Grigioni

Mehr

Vernehmlassung Schulorganisation

Vernehmlassung Schulorganisation Vernehmlassung Schulorganisation Datum Abgeschickt 09-17-2017 18:44:35 Kontaktangaben Vernehmlassungsteilnehmer Organisation EVP Kanton Zürich Kontaktperson Peter Reinhard Adresse Josefstrasse 32 8005

Mehr

Verordnung über Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur 1

Verordnung über Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur 1 Verordnung über Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur vom 3. Mai 00 (Inkl. Änderungen bis. Dezember 06) Verordnung über Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur

Mehr

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen.

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. SCHULPROGRAMM 1. Bestimmungen Bildungsgesetz 59 Bildungsgesetz 1 Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. 2 Das Schulprogramm gibt insbesondere

Mehr

Schulische Unterstützungsangebote und Beurteilungsmöglichkeiten für Flüchtlingskinder und -jugendliche in der Schule

Schulische Unterstützungsangebote und Beurteilungsmöglichkeiten für Flüchtlingskinder und -jugendliche in der Schule Schulische Unterstützungsangebote und Beurteilungsmöglichkeiten für Flüchtlingskinder und -jugendliche in der Schule Verena Hostettler, Schulinspektorin RIO Volksschule und Asylwesen; Recht auf Bildung

Mehr

Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel

Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel 1 GELTUNGSBEREICH Diese Schulordnung gilt für alle Kinder, die in Schenkon

Mehr

Verordnung über Turnen und Sport an Berufsschulen

Verordnung über Turnen und Sport an Berufsschulen Verordnung über Turnen und Sport an Berufsschulen 415.022 vom 14. Juni 1976 (Stand am 11. August 1998) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 16 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. März 1972

Mehr

Anforderungsprofil Schulpflege Weggis

Anforderungsprofil Schulpflege Weggis Anforderungsprofil Schulpflege Weggis 1. Allgemeine Anforderungen Siehe Dokument Anforderungsprofil für Mitglieder der Schulpflege des Verbandes VSBL. 2. Zeitaufwand Der zeitliche Rahmen für die Mitarbeit

Mehr

Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon ,

Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon , Kanton Zürich Bildungsdirektion Pädagogisches, Lehrplan 21 Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 99, lehrplan21@vsa.zh.ch 19. Oktober 2017 1/5 Stundenplanbeispiele

Mehr

Die Musikschule Region Willisau veröffentlicht jährlich ein Schulprogramm mit folgendem Inhalt:

Die Musikschule Region Willisau veröffentlicht jährlich ein Schulprogramm mit folgendem Inhalt: Musikschule Region Willisau Schulordnung 1. Allgemeine Grundlagen Gestützt auf das Reglement der Musikschule Region Willisau erlässt die Verbandsleitung folgende Schulordnung. Sie regelt das Unterrichtsangebot

Mehr

Art. 4: Unterrichtszeit Die Verteilung der wöchentlichen Unterrichtszeit richtet sich nach dem Reglement über die Unterrichtsorganisation.

Art. 4: Unterrichtszeit Die Verteilung der wöchentlichen Unterrichtszeit richtet sich nach dem Reglement über die Unterrichtsorganisation. SCHULORDNUNG Der Schulrat Eggersriet-Grub SG erlässt, gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 und auf Art. 18 Abs. 2 Bst. c der Gemeindeordnung vom 13. März 2008 die folgende Schulordnung.

Mehr

DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 1. Januar 2014 ELTERN-INFORMATION. Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten

DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 1. Januar 2014 ELTERN-INFORMATION. Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule. Januar 04 ELTERN-INFORMATION Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten Rechte Pflichten Art. 6 Bundesverfassung "Der Grundschulunterricht

Mehr

Bericht und Antrag Organisation und Schulführung Volksschule Zollikofen und Neufassung Schulreglement

Bericht und Antrag Organisation und Schulführung Volksschule Zollikofen und Neufassung Schulreglement Gemeinde Grosser Gemeinderat Sitzung vom 18. November 2009 / Geschäft Nr. 5 Bericht und Antrag Organisation und Schulführung Volksschule Zollikofen und Neufassung Schulreglement 1. Ausgangslage Mit der

Mehr

GEMEINDERAT. Verordnung. über die Tagesschule Heimberg (VTSH)

GEMEINDERAT. Verordnung. über die Tagesschule Heimberg (VTSH) GEMEINDERAT Verordnung über die Tagesschule Heimberg (VTSH) vom. März 05 Gestützt auf nachstehende Grundlagen erlässt der Gemeinderat Heimberg folgende Verordnung über die Tagesschule Heimberg (VTSH) Volksschulgesetz

Mehr

Gemeinderat. Schulordnung der Gemeinde Däniken

Gemeinderat. Schulordnung der Gemeinde Däniken Gemeinderat Schulordnung der Gemeinde Däniken Ausgabe 2015 Schulordnung der Gemeinde Däniken Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 1 Geltungsbereich... 3 2 Zweck... 3 3 Amtsgeheimnis... 3

Mehr

Berufsleitbild. Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern

Berufsleitbild. Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern Berufsleitbild Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern Ausgangslage Heterogenität Vielfältige Schulstrukturen, zunehmende Heterogenität in den Regelklassen bezüglich Nationalität,

Mehr

Konzept Begabungsfo rderung A-Klang. Primarschule Altstätten

Konzept Begabungsfo rderung A-Klang. Primarschule Altstätten Konzept Begabungsfo rderung A-Klang Primarschule Altstätten Mai 2014 1 Inhalt 1. Weisungen des Kantons 2 2. Bezug Förderkonzept Primarschule Altsätten 2 3. Situation Begabungsförderung PS und OS Altstätten

Mehr

SCHULVERORDNUNG DER GEMEINDE ROOT

SCHULVERORDNUNG DER GEMEINDE ROOT SCHULVERORDNUNG DER GEMEINDE ROOT Gestützt auf das Reglement über die Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an den Gemeinderat vom 0. September 06 erlässt der Gemeinderat von Root die folgende Schulverordnung

Mehr

Herzlich willkommen Orientierungsabend Eintritt Kindergarten

Herzlich willkommen Orientierungsabend Eintritt Kindergarten Herzlich willkommen Orientierungsabend Eintritt Kindergarten Schule Steinhausen Schule Steinhausen in Zahlen 52 Abteilungen (Kindergarten bis 9. Schuljahr), davon 10 Kindergartenabteilungen Gegenwärtig

Mehr

SCHULGESETZ DER GEMEINDE ILANZ/GLION

SCHULGESETZ DER GEMEINDE ILANZ/GLION SCHULGESETZ DER GEMEINDE ILANZ/GLION Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand Art. Schulsprachen Art. Schulklassen Art. 4 Auswärtige Schüler II. Besondere Bestimmungen. Kindergarten

Mehr

Primarschulgemeinde Hinterforst

Primarschulgemeinde Hinterforst Primarschulgemeinde Hinterforst Schulordnung Gültig ab 1. Februar 2014 Schulordnung der Primarschulgemeinde Hinterforst vom 1. Januar 2014 Der Schulrat der Primarschulgemeinde Hinterforst erlässt gestützt

Mehr

Funktionendiagramm. D: Steuergruppe

Funktionendiagramm. D: Steuergruppe 1. Aufgaben im Bereich der pädagogischen Schulführung 1.1 Aufgaben, die die pädagogische Schul- und Unterrichtsentwicklung betreffen für die pädagogische Schulentwicklung verantwortlich sein M M M SRSZ

Mehr

Anhang zur Handreichung Blockzeiten

Anhang zur Handreichung Blockzeiten Anhang zur Handreichung Blockzeiten Hinweise Die Stundenplanbeispiele gehen davon aus, dass Englisch sowie Religion und Kultur eingeführt sind. Religion und Kultur ist nicht in den Vollzeiteinheiten inbegriffen.

Mehr

Schuljahresbeginn 2016/17 Erziehungsdirektion des Kantons Bern

Schuljahresbeginn 2016/17 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Schuljahresbeginn 2016/17 Erziehungsdirektion des Kantons Bern «Bauinventar «Bauinventar 2020» 2020» «Bauinventar 2020» Empfehlungen Medien und Projektinformation Projektinformation Informatik in der Volksschule

Mehr