Anlässlich der Fachtagung Gewässerschutz und Bodenschutz Wasserwirtschaft und Landwirtschaft Miteinander, nebeneinander oder gegeneinander?

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1 Klaus Rhode Geschäftsführer Zweckverband KÜHLUNG Vorstandsvorsitzender KOWA MV Vortrag Anlässlich der Fachtagung Gewässerschutz und Bodenschutz Wasserwirtschaft und Landwirtschaft Miteinander, nebeneinander oder gegeneinander? Ostseebad Kühlungsborn am 2. März 2016 Thema Topqualität von Trinkwasser unser lebenssicherndes tägliches Geschäft, das immer schwieriger wird. Sehr geehrter Herr Minister Dr. Backhaus, sehr geehrte Frau Hecht, sehr geehrter Herr Constien, sehr geehrter Herr Kurreck, Ich freue mich, dass es gelungen ist, gemeinsam mit der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft diese Veranstaltung zu organisieren. Die Teilnehmerzahl zeigt, dass unser gewähltes Thema sehr aktuell ist. Auch wenn das Thema Trinkwasserschutz in den letzten Wochen und Monaten zu recht kontrovers diskutiert wurde, sehe ich die heutige Veranstaltung als Ausgangspunkt für einen beginnenden Dialog zwischen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserqualität in unserem Bundesland. Der Minister hat in seinen Ausführungen auf die gute Trinkwasserqualität in unserem Lande verwiesen, dem werde und kann ich auch nicht widersprechen. Dennoch gibt es Tendenzen, die mir, die meinen Berufskollegen Sorgen bereiten. Wenn ich in meinen Ausführungen aus Sicht eines Flächenversorgers auf einige praktische Beispiele eingehe, dann möchte ich voranstellen, dass es in Deutschland die Trinkwasserverordnung gibt, die die Grenzwerte für Trinkwasser regelt. Da die öffentliche Trinkwasserversorgung die Grenzwerte einhält, kann man Trinkwasser jederzeit bedenkenlos aus dem Hahn trinken. Dieses hohe Gut wollen

2 wir erhalten und dafür setzen wir uns als Wasserwirtschaftler tagtäglich ein. Um auch zukünftig einen hohen Qualitätsstandard zu garantieren muss der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität haben. Das bedeutet, dass die verschiedenen Nutzungsarten der Bewirtschaftung von Flächen in den Wasserschutzgebieten dieses berücksichtigen und Verunreinigungen vermieden werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Wasserwirtschaft, die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft die Kräfte bündeln und auf freiwilliger Basis Maßnahmenprogramme festlegen, die eine nachhaltige Bewirtschaftung garantieren. Dabei sollten wir uns auf folgende Schwerpunkte konzentrieren: Anpassung der Düngemittelgaben an den Bedarf der Pflanze muss mit dem Wasser- und Ordnungsrecht geregelt werden Grundsätzliches Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten Gezielte Öffentlichkeitsarbeit Einrichtung eines Runden Tisches Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Kommunen und Wasserbehörden Wie wichtig der Dialog aller Beteiligten ist, wird deutlich, wenn man die Ausgangslage betrachtet. Betrachtet man die gegenwärtige Situation, dann muss man feststellen, dass es punktuell auch bei uns im Land Messstellen gibt, die den Grenzwert von 50 mg/liter Nitrat überschreiten und zum Teil mit steigenden Tendenzen wie die Jahresanalysen einzelner Brunnenstandorte zeigen. Dabei sind es nicht nur die Sulfat- und Nitratwerte, die Anlass zur Sorge geben, sondern auch Pflanzenschutzmittel werden in Spuren nachgewiesen. Also ist in einigen Wasserfassungen Handlungsbedarf angesagt. Wenn zum Beispiel durch Anstieg der Nitratwerte bereits Brunnenstandorte aufgegeben werden müssen, dann ist das für mich ein Alarmzeichen. Wie sieht es im Einzelnen im Bereich unserer KOWA-Unternehmen aus? Grundsätzlich treten Probleme da auf, wo zur Sicherung der stabilen Versorgung auf Wasserfassungen mit unabgedeckten bzw. schlecht abgedeckten Wasserleitern zurückgegriffen werden muss.

3 Meine Recherchen haben ergeben, dass bereits einige unserer Mitgliedsunternehmen auf Tendenzen der Verschlechterung der Grundwasserqualität hinweisen. In der Vergangenheit kam es oft zu Unsicherheiten bei den Gesundheitsämtern (GÄ), Wasserversorgungsunternehmen (WVU) und Unteren Wasserbehörden bezüglich des Untersuchungsumfangs der Pflanzenschutzmittel (PSM), deren relevante (rm) und nicht-relevante Metabolite (nrm) sowie Biozidwirkstoffen. Im November 2014 wurde durch die Landesarbeitsgruppe Trinkwasser Mecklenburg-Vorpommern die Empfehlung PSM Mindestumfang Trinkwasser, welche durch das LAGuS, das LUNG und den Ministerien erarbeitet wurde, bestätigt. Nach dieser Liste wurden erstmalig weitere Wirkstoffe untersucht, andere konnten bei der Trinkwasseruntersuchung entfallen. In einigen Wasserwerken von Mitgliedsunternehmen der KOWA MV wurden erstmalig nicht-relevante Metabolite im Spurenbereich nachgewiesen. Die Messwerte liegen jedoch in allen Fällen unter den jeweiligen gesundheitlichen Orientierungswerten (GOW) von 1 bzw. 3 µg/l. Es handelt sich um die Parameter: Chloridazon-Desphenyl (aus PSM Chloridazon; Rübenanbau) N, N-Dimethylsulfamid (aus PSM Tolylfluanid und Dichlofluanid; Obst- und Zierpflanzenanbau) Metazachlorsäure (aus PSM Metazachlor; Raps-, Rüben- und Gemüseanbau) Metazachlorsulfonsäure (dito) Derzeit ist die Datenlage recht dünn, da noch keine Messreihen vorhanden sind. Gemäß DVGW-Rundschreiben W 01/16 können WVU auffällige Befunde nicht-relevanter Metabolite mit der Konsequenz eines Anwendungsverbotes in Wasserschutzgebieten, ausgesprochen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, melden. Die notwendigen Kriterien hinsichtlich der Datenlage sind bei vielen WVU in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht erfüllt.

4 Um zu verdeutlichen, mit welchen Problemen einige WVU im Lande zu kämpfen haben, gestatten sie mir einige Beispiele zu nennen. Der Zweckverband Grimmen betreibt in der Wasserfassung Reinberg sieben Brunnen und zwölf Grundwassermessstellen. Die Fassung ist seit beschlossen und der Schutzzonenkatalog erstellt. Sie hat eine Kapazität von 2200 m³/d. Die Wasserfassung befindet sich in einem intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebiet, in dem stickstoffhaltiger Dünger zur Ertragssteigerung eingesetzt wird. Überschüssige und von der Pflanze nicht aufgenommene Mengen an Dünger werden aus dem Wurzelraum ausgewaschen und gelangen so ins Grundwasser. Dies erfolgt überwiegend als Nitrat. Je nach Bodenzusammensetzung schwankt das Nitratabbauvermögen. Dabei spielt die Durchlässigkeit der Deckschichten, aber auch das Vorhandensein von Nitrat abbauenden Stoffen wie Pyrit oder organischer Kohlenstoff eine entscheidende Rolle. In der Fassung Reinberg müssen wir von einer schlechten Abdeckung des Grundwasserleiters von 1,5 3,0 m und der geringen Tiefe der Brunnen von durchschnittlich 18 m ausgehen. Der Schutzzonenkatalog gestattet eine dem Trinkwasserschutz nicht zuträgliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung, fast ohne Einschränkungen beim Einsatz von Düngemitteln und PSM. Die regelmäßige hydrochemische Untersuchung der Rohwässer zeigt eine steigende Tendenz der Nitratwerte im ersten Grundwasserleiter. Der Grenzwert von 50 mg/l nach Trinkwasserverordnung wurde an zwei Messstellen im Rohwasser überschritten. Im Trinkwasser konnte der Grenzwert bisher immer eingehalten werden. Die Zuführung von sauerstoffhaltigem Nitrat in das Grundwasser führt weiterhin zu Ausfällungen des vorhandenen Eisens. Es setzt sich als Eisenoxidschlamm in Rohrleitungen ab und verstopft die Pumpen. Jährlich müssen entsprechende Ausbau- und Reinigungsarbeiten durchgeführt werden, die enorme Kosten verursachen. Um eine weitere Bewirtschaftung der Fassung, aber auch der landwirtschaftlichen Nutzfläche, zu gewährleisten, wurden umfangreiche Auswertungen der Rohwasserdaten durch die Universität Greifswald und die TU Clausthal-Zellerfeld im Rahmen von Bachelor- und Masterarbeiten durchgeführt. In einem geförderten Forschungsvorhaben

5 soll die weitere Vorgehensweise erläutert werden. Sie wird auf jeden Fall zu einer Begrenzung der Düngemengen führen müssen, weil sonst die Aufgabe der Fassung zu befürchten wäre. Ein weiteres Beispiel betrifft die wichtigste Wasserfassung aus meinem Verantwortungsbereich. Zur Ausgangslage: Die Sicherung der Trinkwasserversorgung in dem stark durch Tourismus geprägten Raum Ostseebad Kühlungsborn Bad Doberan westliche Randlage Rostock erfolgt über das Wasserwerk Kühlung in Hinter Bollhagen. Über dieses Wasserwerk werden ca ständige Einwohner, das entspricht 52,5 % aller durch den ZVK versorgten Einwohner, beliefert. Hinzu kommt, dass über das Jahr verteilt ca. 1,8 Mio. Übernachtungen gesichert werden müssen. In der saisonalen Belastung bedeutet das, dass die Wasserförderung zwischen den Sommer- und Wintermonaten zwischen m³ und m³ pro Tag schwankt.

6 Die Grundwasserfassung erstreckt sich von Wittenbeck über Klein Bollhagen, Hinter Bollhagen, Vorder Bollhagen bis zum westlichen Rand Bad Doberan. Die Gesamtfläche der Wasserfassung beträgt ha. Davon befinden sich 615 ha in der Trinkwasserschutzzone II. Der Gesamte Fassungsbereich ist als sensibel zu kennzeichnen. Der Grundwasserleiter ist überwiegend unabgedeckt und bietet eindringenden Schadstoffen nur geringen Schutz. Die gesamte Wasserfassung ist in 4 Teilbereiche aufgeteilt. Eine Entnahme von m³ pro Tag je Teilbereich ist möglich. Lt. wasserrechtlicher Nutzungsgenehmigung können m³ pro Tag entnommen werden. Die 22 Brunnen befinden sich im Talbereich des Fulgenbaches. Hier befinden sich unter einer teils geringen Torfschicht bis zu 30 m reichende Sand- und Kiessuptrate. Der Wasserleiter ist unabgedeckt und damit als sehr gefährdend zu kennzeichnen. Wasserschadstoffe können bereits nach einer Sickerstrecke von 0,5 bis 1,5 m in den Bereich des Grundwasserleiters eintreten.

7 Die ständige Auswertung der hydrochemischen Verhältnisse der Einzelbrunnen bestätigen die äußerst sensiblen Standortbedingungen.

8 Der Brunnenfassungsbereich, d.h. die gesamte Niederungszone, wurde berechtigt der Trinkwasserschutzzone II (615 ha) entsprechend der technischen Regeln des Arbeitsblattes DVGW W 101 zugeordnet.

9 Eine Besonderheit der Problematik Grundwasserschutz stellt die tangierende Bebauung der Trinkwasserschutzzone II dar. Damit sind Konfliktbereiche zwischen der Entwicklung der Ortslagen Wittenbeck, Klein Bollhagen, Hinter Bollhagen und Vorder Bollhagen mit berechtigtem Grundwasserschutz vorgegeben. Einen weiteren Interessenskonflikt stellt die landwirtschaftliche Nutzung in den Trinkwasserschutzzonen II und III dar. Die innerhalb des Schutzgebietes notwendigen Beschränkungen von Nutzungen mit erheblicher potenzieller Gefährdung konkurrieren in zunehmendem Maße mit den Ansprüchen der Land- und Raumnutzung. Eine Negativbeeinflussung des Grundwassers sowohl aus qualitativer als auch quantitativer Sicht muss zwingend ausgeschlossen werden. Eingetretene Verunreinigungen sind nach dem Prinzip Langzeitgedächtnis zu bewerten. Erklärtes Ziel muss es sein, eine nachhaltige Daseinsfürsorge zu gewährleisten. Jedem muss klar sein, dass selbst mit hohen finanziellen Aufwendungen eine weitere Nutzung oft nicht mehr möglich ist. Die Aufgabe von Brunnenstandorten kann nicht die Lösung sein, oftmals gibt es wie in unserem Fall gar keine Alternativen in Form von Ausweichstandorten oder tieferliegenden Wasserleitern. Seit Jahren beobachten wir und weisen immer wieder darauf hin, wie leichtfertig mit dem Trinkwasserschutz und das besonders in den Schutzzonen II umgegangen wird. Das gilt für: o Ausnahmegenehmigungen im Baurecht o Landwirtschaftliche Bewirtschaftung (Düngung, Beweidung) o Großveranstaltungen (Rennbahn Bad Doberan, Sportplätze in der TWZS II.)

10 Hinweise durch uns werden oftmals abgewogen und es werden Ausnahmegenehmigungen erteilt.

11 Deshalb erscheint es uns als sehr wichtig, alle Voraussetzungen zu schaffen, um ordnungsrechtlich eingreifen zu können. Leider sind die Möglichkeiten, die uns das gegenwärtige Wasserrecht aus DDR-Zeiten einräumt, sehr begrenzt. Deshalb haben wir das Verfahren zur Neufestsetzung der Schutzzone eröffnet. Als Zweckverband und Nutzer der Wasserressourcen haben wir in den letzten Jahren viel für die Verbesserung der Situation getan. Zur Senkung der Sulfatbelastung wurde durch Veränderung der Fahrweise der Brunnen eine gleichmäßige Belastung der Fassungsstandorte erreicht und somit der Sulfatgehalt gesenkt. Dieses war nur möglich durch den Bau von zwei Reinwasserbehältern von jeweils 2000 m³ Fassungsvolumen. Gleichzeitig wurde zur Deckung des Spitzenbedarfs die Möglichkeit der Einspeisung von Reinwasser aus einem anderen Versorgungsgebiet geschaffen. Was ist zu tun, um die Gesamtsituation in der Wasserfassung zu verbessern bzw. zu erhalten? Zurzeit wird die Gründung eines Runden Tisches Trinkwasserschutz vorbereitet. Dieser soll sich für die Verbesserung und den Erhalt der Grundwasserqualität in der Wasserfassung Bad Doberan - Kühlungsborn einsetzen. Mitglieder dieses Gremiums werden Flächeneigentümer, Pächter landwirtschaftlicher Flächen, die Gemeinden, die Wasserbehörden und wir als Versorger sein. Zum einen soll dieses Gremium das laufende Verfahren zur Neufestsetzung der Trinkwasserschutzzone begleiten. Gemeinsam sollen Handlungsempfehlungen in 4 Themenbereiche erarbeitet werden: a. punktuelle Kontaminanten b. flächige Kontaminanten c. lineare Kontaminanten d. spezielle Kontaminationsbereiche Die Bereitschaft zur Mitwirkung der Landwirte, sowohl konventionelle Landwirtschaft als auch Öko- Landwirtschaft wie z. B. das Gut Vorder Bollhagen, liegt teilweise vor. Als weitere Maßnahmen werden vorhandene Vorfeldmessstellen und Pegel regelmäßig beprobt und die Situation analysiert. Hinzu kommt die jährliche Beprobung aller Brunnen.

12 Sehr geehrter Herr Minister, meine Damen und Herren, wir, der Zweckverband KÜHLUNG, und da spreche ich auch für alle Versorgungsunternehmen im Land, stellen uns der Aufgabe zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und den Erhalt der Grundwasserqualität. Wir sind aber auch der Meinung, das ganze kann nur zum Erfolg führen, wenn wir nicht alleine gelassen werden. Dies gilt sowohl für die notwendigen fachlichen, als auch ordnungsrechtlichen und finanziellen Erfordernisse. Wir als Versorgungsunternehmen haben in den letzten Jahren immer mehr Kosten für den Trinkwasserschutz tragen müssen, das betrifft zum Beispiel die stetig steigenden Kosten der Rohwasseranalytik, Aufwendungen für die Sondernetze und steigendes Wasserentnahmeentgelt. Hinzu kommt noch, dass auch Entschädigungszahlungen für landwirtschaftliche Nutzung in den Wasserfassungen durch uns künftig zu tragen sind. An dieser Stelle fordere ich die Landespolitik auf, sich für die Frage einer Entschädigungsverordnung und den Einsatz des Wasserentnahmeentgeltes ausschließlich zum Zwecke des Trinkwasserschutzes einzusetzen. Die KOWA MV wird diese Forderung auch in ihr Strategiepapier, welches in den nächsten Wochen fertiggestellt ist, aufnehmen und den politischen Dialog mit allen demokratischen Fraktionen im Landtag fortsetzen. Wir werden auch öffentlich diskutieren, welche Aufwendungen auf den Bürger zu kommen, wenn es nicht gelingt, die Grundwasserqualität zu sichern. Gestatten sie mir, dass ich noch anhand von zwei Beispielen aus unseren KOWA-Unternehmen die These der Kostensteigerung belege. Es handelt sich um zwei Beispiele, wie eine veränderte Rohwasserqualität Unternehmen unseres Verbandes dazu zwingen, Fassungsstandorte aufzugeben oder durch neue aufwendige Aufbereitungsverfahren die Trinkwasserversorgung zu sichern.

13 REWA Stralsund - Erweiterung der Trinkwasseraufbereitung im Wasserwerk Lüssow Die Sulfatgehalte im Grundwasser der Wasserfassung Lüssow stiegen seit Beginn der 90er Jahre stetig auf bis zu ca. 300 mg/l an. Aufgrund der hydraulischen und isotopenchemischen Daten wurde im Hydrogeologischen Gutachten zur Grundwasserqualität der Wasserfassung Lüssow [HGN 2005] eine geogene Herkunft des Sulfats aus den tieferen präpleistozänen Horizonten abgeleitet und begründet. Angesichts neuerer Untersuchungen, insbesondere der sehr hohen Sulfat-Gehalte im Drän- und Oberflächenwasser aus Teichen und Gräben innerhalb der Wasserfassung, kann die tiefengeogene Sulfat- Herkunft nicht mehr als alleinige Ursache betrachtet werden. Mit Hilfe von Exzess-N2-Untersuchungen konnten Nitrat-Einträge aus der Landwirtschaft quantifiziert werden. Der Anteil des aus der Denitrifikation stammenden Sulfats beträgt bei den untersuchten Brunnen etwa 13 %. Das Problem konnte dann wie folgt gelöst werden: Bereits während der fachlichen Diskussion von neuen Grenzwerten in der Trinkwasserverordnung im Jahre 2010/11 hat die REWA eine Verfahrensstudie zur Machbarkeit im Wasserwerk Lüssow beauftragt. Im Ergebnis stellte sich als wirtschaftlichste Variante die Membranfiltration (Umkehrosmose) heraus, mit der es galt, den neuen Grenzwert für Sulfat von 250 mg/l zu unterschreiten. Im Folgenden wurde dieses Verfahren am Standort unter den realen Bedingungen mit Hilfe einer kleinen Pilotanlage getestet und für praktikabel befunden. Problematisch zeigte sich die Ableitung des bei dem Aufbereitungsverfahren anfallenden Konzentrats. Nahegelegene Vorflutmöglichkeiten wurden von den Behörden aus überwiegend naturschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Lediglich die ca. 8,5 km lange Überleitung in den Ablauf der Kläranlage Stralsund bzw. letztlich in den Strelasund war genehmigungsfähig, jedoch deutlich kostensteigernd.

14 Auf Grundlage der weiteren Planung konnte der Einbau der Umkehrosmoseanlage im Teilstrombetrieb mitsamt nachgeschalteter Entsäuerung im vorhandenen Gebäude der Wasseraufbereitung integriert werden. Die Baukosten betrugen insgesamt rd. 3,4 Mio. Euro netto. Die laufenden und fixen Kosten schlagen voraussichtlich mit ca jährlich zu Buche. Bezogen auf den Solidarpreis für Trinkwasser bedeutet dies eine Erhöhung von ca. 16,5 Cent pro m³. Das zweite Beispiel betrifft den Wasserverband Sude-Schaale. Am erhielt der WBV Sude-Schaale Kenntnis vom Ergebnis einer Kontrolle des Fachdienstes Gesundheit des Landkreises Ludwigslust-Parchim, wonach im Reinwasser des Wasserwerkes Hülseburg die Herbizid-Wirkstoffe Mecoprop und Dichlorprop nachgewiesen werden konnten. Dabei lag das Herbizid Dichlorprop über der Nachweisgrenze und Mecoprop mit 0,3 µg/l über dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung. Entsprechende Nachforschungen bestätigten den Wert und konnten den Brunnen 3 (von insgesamt 3 Brunnen) als Kontaminationsquelle ausmachen. Nach entsprechender hydrogeologischer Beratung und in Abstimmung mit dem Fachdienst Gesundheit des Landkreises Ludwigslust-Parchim wurde der Brunnen 3 nicht abgestellt, sondern in der Leistung deutlich zurückgefahren. Die Verfahrenstechnik wurde umgestellt. Seitdem werden im Reinwasser die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten. Im Rohwasser des Brunnen 3 können beide Herbizide aber weiterhin nachgewiesen werden. Es handelt sich auch um in der Landwirtschaft eingesetzte Stoffe, die nach Einschätzung der Hydrogeologen vor ca. 30 bis 40 Jahren aufbracht worden sein müssten. Da die Brunnen 1 und 2 der Wasserfassung Hülseburg denselben Grundwasserleiter nutzen wie der Brunnen 3 und die Versorgungssicherheit auch für die Zukunft gesichert werden muss, hat sich der WBV Sude-Schaale entschlossen, Erkundungsbohrungen in den tertiären Wasserleiter durchzuführen. Hier konnte in einer Tiefe von 140 bis 170 m eine entsprechende Ergiebigkeit und eine bis auf den Methangehalt gute Wasserchemie nachgewiesen werden. Der WBV Sude-Schaale hat sich entschlossen, in einem ersten Schritt einen Tiefenbrunnen zu bauen. Darüber hinaus müssen im Wasserwerk entsprechende Investitions- und Umbauarbeiten durchgeführt werden, um die Methaneleminierung sicherzustellen. In einem ersten Schritt betragen die Kosten für den Tiefenbrunnen ca. 200 T und die Kosten

15 für den Umbau des Wasserwerkes ca. 300 T. Perspektivisch werden im Hinblick auf die Nutzung des gleichen Grundwasserleiters auch die Brunnen 1 und 2 durch einen Tiefenbrunnen ersetz werden müssen, sodass dann eine Investition von weiteren 200 T zu erwarten ist. Insgesamt betragen daher die durch den anthropogenen Eintrag bedingten Investitionen voraussichtlich ca. 700 T. Beide Beispiele machen deutlich, welche Kosten auf uns und damit auf den Verbraucher zukommen, wenn es nicht gelingt, durch wirksamen Trinkwasserschutz die Qualität zu halten und zu verbessern. Meine Damen, meine Herren, noch ist es nicht zu spät, noch können wir das Trinkwasser bedenkenlos aus dem Wasserhahn trinken. Doch wir müssen alles tun, um künftigen Generationen dieses wertvolle Gut zu erhalten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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