Besondere Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Architectural Engineering (Master of Science) der HafenCity Universität Hamburg (HCU)

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1 Besondere Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Architectural Engineering (Master of Science) der HafenCity Universität Hamburg (HCU) Das Präsidium der HafenCity Universität hat am 21. Juli 2009 gemäß 108 Absatz 1 Satz 3 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2009 (HmbGVBl. S. 160), die vom Hochschulsenat 10. Juni 2009 gemäß 8 Absatz 1 Nummer 1 HmbHG beschlossene Besondere Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Architectural Engineering (Master of Science) (BSPO-MSc-AE-09) an der HafenCity Universität Hamburg in der nachstehenden Fassung genehmigt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 2 Studienziel 3 Akademischer Grad 4 Unterrichts- und Prüfungssprache Art und Umfang des Studiengangs 6 Zugangsvoraussetzungen 7 Lehrveranstaltungsformen und Prüfungsleistungen 8 Art und Umfang der Master-Prüfung 9 Abschlussarbeit / Thesis 10 Inkrafttreten und Übergangsregelungen Anlagen: Anlage 1 Modulplan / module structure Anlage 2 Studienplan / transcript

2 1 Allgemeine Bestimmungen Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt das Studium des Masterstudiengangs "Architectural Engineering". Es gelten ergänzend die Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterprüfungen der HafenCity Universität Hamburg (ASPO). 2 Studienziel Der konsekutive Masterstudiengang Architectural Engineering baut auf die im Bachelorstudiengang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf. Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden zu Beginn ihres Masterstudiums bereits ein solides Fundament im Sinne eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses im Berufsfeld des Bauingenieurwesens besitzen Das Studienziel besteht darin, wissenschaftlich fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die es den Absolventinnen und Absolventen ermöglichen, die fachlichen Probleme und Aufgaben im Sinne eines zweiten berufsqualifizierenden Abschlusses in ihrer Komplexität zu erkennen, selbständig und eigenverantwortlich zu lösen sowie die fachspezifischen und gesellschaftlichen Folgewirkungen und die Auswirkungen auf die Umwelt zu bedenken und zu berücksichtigen. 3 Akademischer Grad Die HafenCity Universität verleiht nach erfolgreichem Bestehen des zweijährigen Studienprogramms den akademischen Grad Master of Science (abgekürzt M.Sc. ). 4 Unterrichts- und Prüfungssprache Unterrichtssprache ist Deutsch. Geprüft wird in der Unterrichtssprache. Art und Umfang des Studienganges (1) Der Masterstudiengang umfasst insgesamt 120 Creditpoints (CP), davon für die Masterarbeit einschließlich Kolloquium 20 CP. (2) Der Studiengang ist modular aufgebaut. Er besteht aus Wahl-, Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, den Modulen des Studium Fundamentale und der Abschlussarbeit (Master-Thesis). (3) Der Studien- und Prüfungsumfang (Modulplan) einschließlich der Verteilung der CP ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2 der BSPO-MSc-AE-09. (4) Im Wahlbereich wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben aus einem Katalog an Wahlmodulen der HCU auch Inhalte aus den anderen Masterstudiengängen der HCU zu wählen. Die interdisziplinären Wahlmodule sind aus dem Wahl-, Pflicht- oder

3 Wahlpflichtbereich eines Masterstudienganges der HCU zu wählen und mit dem zugeordneten Prüfungs- und Studiennachweis erfolgreich abzuschließen. () Die Module des Studium Fundamentale sind aus dem Modulkatalog der HCU für das Studium Fundamentale der Masterstudiengänge zu wählen und mit den zugeordneten Prüfungs- und Studiennachweisen erfolgreich abzuschließen. (6) Vor Aufnahme des Studiums soll ein Berufspraktikum in den Berufsfeldern des Bauingenieurwesens im Umfang von mindestens 12 Wochen abgeleistet sein (Vorpraxis). Es soll einen Überblick über Arbeitsabläufe und die Organisation in einem Planungsbüro des Bauingenieurwesens oder in der Bauleitung vermitteln. (7) Die Vorpraxis muss spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Master-Thesis nachgewiesen werden. Die Anerkennung des Praktikums erfolgt durch die Studienfachberatung. Voraussetzung für die Anerkennung ist eine Bescheinigung des Unternehmens über die Ableistung des Praktikums, sowie ein selbst erstellter Praktikumsbericht. Die Nachweise müssen Angaben über Art und Dauer der Praktikumstätigkeit enthalten. (8) Näheres zu den Voraussetzungen der Anerkennung der Vorpraxis enthalten die hierzu von der Studienfachberatung erlassenen Praktikumsrichtlinien. 6 Zugangsvoraussetzungen (1) Die Zugangsvoraussetzungen zum Studium werden in den jeweils gültigen, übergeordneten und fachspezifischen Zulassungsordnungen geregelt. 7 Lehrveranstaltungs- und Prüfungsformen (1) Die Lehrveranstaltungsformen werden in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der HCU geregelt. (2) Die für die einzelnen Module festgelegten Lehrveranstaltungsformen und abzulegenden Prüfungsleistungen sind dem Studienplan (Anlage 2 dieser BSPO) zu entnehmen. Sie werden durch die Lehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. (3) Der Zeitaufwand für die Bearbeitung jeder einzelnen Prüfungsleistung nach 13 Absatz 4 Nummern 3, 4 und 7 bis 9 ASPO beträgt höchstens 120 Stunden. Die Fertigstellung hat innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen. (4) Hausarbeiten und Semesterarbeiten, die als Prüfungsleistung gefordert werden, können durch ein Kolloquium gemäß 13 Absatz 4 Nummer 6 ASPO abgeschlossen werden. () Prüfungsvorleistungen sind Voraussetzung für die Anerkennung bestimmter, in dieser Ordnung festgelegter Prüfungsleistungen. Sie sind unbenotet. In den Modulkarten

4 kann festgelegt werden, dass die Prüfungsvorleistung ganz oder in Teilen bis zur Erbringung der Prüfungsleistung vorliegen muss. (6) Prüfungsvorleistungen werden mit den in der gültigen ASPO beschriebenen Prüfungsarten erbracht. (7) Der Zeitaufwand für jede einzelne schriftliche Arbeit nach 13 Absatz 4 Nummern 3, 4 und 7 bis 9 ASPO, die als Prüfungsvorleistung gefordert werden, beträgt höchstens 30 Stunden. Die Dauer einer Klausur als Prüfungsvorleistung beträgt mindestens 4, höchstens 90 Minuten. (8) Hausarbeiten und Semesterarbeiten, die als Prüfungsvorleistung gefordert werden, können durch ein Kolloquium gemäß 13 Absatz 4 Nummer 6 ASPO abgeschlossen werden. (9) Laborpraktika gemäß Absatz 3 Nummer 4 ASPO sind mit einem Praktikumsbericht (Prüfungsvorleistung Dokumentation) abzuschließen. Die Dauer für die Erstellung des Praktikumsberichts beträgt höchstens 30 Stunden. Das Laborpraktikum kann durch ein Kolloquium gemäß 13 Absatz 4 Nummer 6 ASPO abgeschlossen werden. Für die Teilnehmenden an Laborpraktika besteht Anwesenheitspflicht. 8 Art und Umfang der Master-Prüfung (1) Die Master-Prüfung ist eine studienbegleitende Prüfung und besteht aus den Modulen des ersten und zweiten Studienjahres und einer Master-Thesis. (2) Die Master-Prüfung umfasst den erfolgreichen Abschluss aller Module des Studienprogramms. (3) Die Gewichtung und der Umfang der Prüfungsleistungen ist aus der Anlage 2 der BSPO-MSc-AE-09 zu entnehmen. (1) Die Thesis ist eine Prüfungsleistung. 9 Abschlussarbeit / Thesis (2) Die Ausgabe der Thesis setzt die Zulassung hierzu voraus. Sie wird erteilt, wenn die Regelungen nach ASPO der HCU erfüllt sind. (3) Die Zulassung zur Master-Thesis erfolgt auf Antrag des Studierenden durch das Prüfungsamt. (4) Die Master-Thesis ist die Abschlussarbeit des Studienganges Architectural Engineering mit einer Studienleistung von 20 CP. Die Bearbeitungszeit beträgt 1 Wochen. Aufgabenstellung und Umfang der Master-Thesis sind von der Betreuerin oder dem Betreuer so zu begrenzen, dass die Bearbeitungsfrist eingehalten werden kann.

5 () Die Ausgabe der Aufgabenstellung erfolgt auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten durch das zuständige Mitglied des Prüfungsausschusses oder seines Beauftragten. (6) Ein Abschlusskolloquium und eine Präsentation sind Bestandteil der Abschlussarbeit und bilden den Abschluss der Prüfung zum Master. 10 Inkrafttreten und Übergangsregelungen (1) Diese Ordnung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger in Kraft. Sie gilt ab dem Wintersemester 2009/2010. (2) Zu dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt tritt die Prüfungs- und Studienordnung des Masterstudienganges Bauingenieurwesen (PStO-M) vom 7. April 2006 (Amtl. Anz. 2008, Nr. 13, S. 412) außer Kraft. Sie gilt grundsätzlich nur noch für die vor dem Beginn des Wintersemesters 2009/2010 im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen immatrikulierten Studierenden längstens bis zum 3. September (3) Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen sowie Studienleistungen, die nach den in Absatz 2 genannten Ordnungen erbracht worden sind, werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. HafenCity Universität Hamburg Hamburg, den 21. Juli 2009

6 BSPO-MSc-AE-09, Anlage 1: MODULPLAN (modulestructure) Masterstudiengang Architectural Engineering (M.Sc.) Lehrbereiche Semester 1 CP Semester 2 CP Semester 3 CP Semester 4 CP Vertiefte Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen 30 CP Biw_M0101 Ingenieurmathematik III Biw_M0401 Stabilität und Dynamik der Baukonstruktionen Biw_M0102 Bauphysik II Biw_M0201 CAE im Konstruktiven Ingenieurbau Biw_M0301 Räumliche Tragwerke Biw_M0402 Computermethoden der Baustatik Entwurf und Hochbaukonstruktionen 4 CP Biw_M0103 Fassadensysteme 10 Biw_M Biw_M0302 Konstruktionen des Stahl-, Holzund Bauen am Wasser Massivbaus Biw_M0104 Energetische Gebäudetechnik Biw_M0203 Entwurfsprojekt Tragwerke I Biw_M0303 Entwurfsprojekt Tragwerke II 10 Wahlmodule 1 CP Biw_M010 Wahlmodul aus Angebot der HCU Biw_M0204 Wahlpflichtmodul I für fachliche Vertiefung Biw_M0304 Wahlpflichtmodul II für fachliche Vertiefung Studium Fundamentale 10 CP Biw_MSF01 StudiumFundamentale I Biw_MSF02 StudiumFundamentale II Thesis 20 CP Biw_M0403 Master Thesis 20 Gesamtsumme Credit Points (CP) BSPO_AE_MSc_Anlage1_Modulplan_090707_09.xls Seite 1 von 2 Stand

7 BSPO-MSc-AE-09, Anlage 1: MODULPLAN (modulestructure) Masterstudiengang Architectural Engineering (M.Sc.) Wahlmodul-Kataloge Wahl- und Wahlpflichtmodule Die Wahlpflichtmodule I und II sind aus den Wahlmodulkatalogen für fachliche Vertiefung zu wählen. Für eine Schwerpunktbildung wird empfohlen, beide Wahlpflichtmodule aus einem Wahlmodulkatalog zu wählen. Wahlpflichtmodule für fachliche Vertiefung Katalog: Effizientes Bauen und Bauwerkserhaltung. Wählbar sind Module aus den Wahlmodul-Katalogen für die fachliche Vertiefung des Masterstudiengang Architectural Engineering der HCU Bustoffgerechtes Konstruieren Bauschäden, Sanierungstechnologien Bauschäden, Tiefbau Recyklinggerechte Baustoffauswahl im Hochbau Innovative und experimentelle Baukonstruktion Sonderbauweisen Brückenbau Geotechnik III Energiewasserbau Vermessungskunde II Modellierung von Fließgewässern im städt. Bereich Einführung in die technische Gebäudeausrüstung (TGA) Gläser und Kunststoffe im Bauwesen Ingenieurgeologie Erweiterter Katalog *) Wahlpflichtmodule für fachliche Vertiefung Katalog: Baubetrieb und Baumanagement. Wählbar sind Module aus den Wahlmodul-Katalogen für die fachliche Vertiefung des Masterstudiengang Architectural Engineering der HCU Baubetriebswesen III Baumaschinen und Bauverfahrenstechnik Bauvertragsrecht Schlüsselfertiges Bauen Projektmanagement Leitungsbau Erweiterter Katalog *) Erweiterter Katalog *) Wahlmodule nach erweiterten Katalog des Studiengangs Inhalte: fachliche Vertiefung / Schwerpunktbildung Wahlmodule aus Angebot der HCU Wählbar sind Module aus dem Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlbereich eines Masterstudiegangs der HCU Brandschutz Raumakustik Module aus einem Masterstudiengang der HCU Studium Fundamentale Katalog Master HCU Wählbar sind Module aus dem Studium Fundamentale Katalog der HCU für Masterstudiengänge. Module aus dem SF-Katalog für Masterstudiengänge BSPO_AE_MSc_Anlage1_Modulplan_090707_09.xls Seite 2 von 2 Stand

8 BSPO-MSc-AE-09, Anlage 2: Studienplan (transcript) Prüfungs- und Studienleistungen im Masterstudiengang Architectural Engineering (M.Sc.) # Lehrbereich Modul-Nr. Biw_M Modul / Study Card CP Modul CP LV Notenanteil an Gesamtnote (gerundet) Lehrveranstaltungen innerhalb der Module Sem. LV Lehrveranstaltungsfor m PVL PL Prüfungsart der Lehrveranstaltung A B C D E F G H I L M N Vertieften Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen 0101 Ingenieurmathematik III 4,17% 1 VL+UE S K 0102 Bauphysik II 4,17% 1 VL+UE S H 0201 CAE im Konstruktiven Ingenieurbau (Computer Aided Engineering) 4,17% 2 VL+UE H K 0301 Räumliche Tragwerke 4,17% 3 VL+UE K 0401 Stabilität und Dynamik der Baukonstruktionen 4,17% 4 VL+UE S K 0402 Computermethoden der Baustatik 4,17% 4 UE+P H Entwurf und Hochbaukonstruktion 0103 Fassadensysteme ,33% 1 P H 0104 Energetische Gebäudetechnik 4,17% 1 P H 0202 Konstruktionen des Stahl-, Holz- und Massivbaus ,33% 2 VL+UE H H+K 0302 Bauen am Wasser 4,17% 2 VL+UE M 0203 Entwurfsprojekt Tragwerke I 4,17% 3 VL+P+SE H+PR 0303 Entwurfsprojekt Tragwerke II ,33% 3 VL+P+SE H+PR Wahlmodule aus Angebot der HCU 010 Wahlmodul (frei wählbar) 4,17% (wählbar aus allen Master Studiengängen der HCU) 1 Wahlmodule für fachliche Vertiefung 0204 Wahlpflichtmodul I (fachspezifisch) 4,17% 2 wählbar aus Wahlmodulkatalogen des Studiengangs 0304 Wahlpflichtmodul II (fachspezifisch) 4,17% 2 Studium Fundamentale MSF01 Studium Fundamentale I 4,17% 2 MSF02 Studium Fundamentale II 4,17% 3 Thesis 0403 Masterarbeit / Thesis ,67% 4 TH Gesamtsumme CP % OK OK Lehrveranstaltungsform, Anzahl Lehrveranstaltungsstunden, Prüfungsvorleistungen und Prüfungs- bzw. Studienleistungen ergeben sich aus dem gewählten Modul. Wahlmodulkatalog Effizientes Bauen und Bauwerkserhaltung FW 01 Baustoffgerechtes Konstruieren VL+UE H FW 02 Bauschäden und Sanierungstechnologien VL+LP D H FW 03 Bauschäden Tiefbau VL R FW 04 Recyclinggerechte Baustoffauswahl im Hochbau VL+SE S FW 0 Innovative und perimentelle Baukonstruktion VL+LP D H BSPO_AE_MSc_Anlage2_Studienplan_ xls Seite 1 von 2 Stand:

9 BSPO-MSc-AE-09, Anlage 2: Studienplan (transcript) Prüfungs- und Studienleistungen im Masterstudiengang Architectural Engineering (M.Sc.) # Lehrbereich Modul-Nr. Biw_M Modul / Study Card CP Modul CP LV Notenanteil an Gesamtnote (gerundet) Lehrveranstaltungen innerhalb der Module Sem. LV Lehrveranstaltungsfor m PVL PL Prüfungsart der Lehrveranstaltung A B C D E F G H I L M N Wahlmodulkatalog Effizientes Bauen und Bauwerkserhaltung FW 06 Sonderbauweisen UE+UE H FW 07 Brückenbau VL+UE H K FW 08 Geotechnik III VL+UE H FW 09 Energiewasserbau VL+SE+UE H FW 10 Vermessungskunde II UE+UE S FW 11 Modellierung von Fließgewässern im städtischen Bereich UE+UE K FW 12 Einführung in die technische Gebäudeausrüstung VL+SE H+PR FW 13 Brandschutz VL+UE+EX H FW 14 Ingenieurgeologie VL+SE H FW 1 Gläser und Kunststoffe im Bauwesen UE+LP D H Wahlmodulkatalog Baubetrieb und Baumanagement FW 21 Baubetriebswesen III VL K FW 22 Baumaschinen und Bauverfahrenstechnik VL K FW 23 Bauvertragsrecht VL K FW 24 Schlüsselfertiges Bauen VL+UE H FW 2 Projektmanagement VL+UE H FW 26 Leitungsbau VL R Erläuterungen ASPO Lehrveranstaltungen (siehe Spalte L) LVS = Lehrveranstaltungsstunde LV = Lehrveranstaltungsform VL = Vorlesung SE = Seminar UE = Übungen LP = Laborpraktikum P = Projekt PK = Praktikum ST = Stegreif EX = Exkursion Prüfungsordnungen ASPO = Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (der HCU) BSPO = Besondere Studien- und Prüfungsordnung (der Studiengänge) Prüfungsleistungen Allgemeine Prüfungsleistungen (benotet) gem. 13 ASPO (siehe Spalte N) PL = Prüfungsleistung (benotet) K = Klausur M = Mündliche Prüfung R = Referat S = Semesterarbeit ST = Stegreif KO = Kolloquium D = Dokumentation PR = Präsentation H = Hausarbeit Abschlussarbeit / Thesis (TH) gem. 21 ASPO TH = Thesis Studiennachweise (unbenotet) gem. 14 ASPO 0 = Studiennachweis Prüfungsvorleistungen laut BSPO Prüfungsvorleistungen (unbenotet) gem. 7 BSPO-MSc-AE-09 (siehe Spalte M) PVL = Prüfungsvorleistung (unbenotet) K = Klausur M = Mündliche Prüfung R = Referat S = Semesterarbeit ST = Stegreif KO = Kolloquium D = Dokumentation PR = Präsentation H = Hausarbeit CP = Credit Points 1 CP = 30 Arbeitsstunden der Studierenden (Workload je CP, siehe Modulkarten) Empfehlungen: Es empfiehlt sich, das angegebene Arbeitspensum (Workload) in Absprache mit den Studenten in Form von Fragebögen o.ä. in zeitlichen Abständen abzugleichen. Als Näherungswert sollte zu Beginn ein anfangs geschätzter Wert eingegeben werden. BSPO_AE_MSc_Anlage2_Studienplan_ xls Seite 2 von 2 Stand:

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