dem Arbeitsentgelt für die vom Kunden bezogene elektrische Arbeit (Ziffer 1.1, ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit (Ziffer 2.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "dem Arbeitsentgelt für die vom Kunden bezogene elektrische Arbeit (Ziffer 1.1, ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit (Ziffer 2."

Transkript

1 A L L G E M E I N E R T A R I F für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der STADTWERKE GRONAU GMBH (im folgenden SWG genannt) Gültig ab dem 1. Januar 2003 Gleichzeitig treten die bisherigen Allgemeinen Tarife außer Kraft. Die SWG bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz zu den Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom (BGBl. Teil I, Seite 684) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen und der Technischen Anschlussbedingungen der SWG sowie aufgrund der Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) vom (BGBl. Teil I, Seite 2255) zu den nachstehenden, von der Preisaufsichtsbehörde genehmigten Bestimmungen an. Zusammensetzung des Stromentgeltes Für die für seine Anlage gemäß 12 AVB Elt zum Allgemeinen Tarif bezogene elektrische Energie (Strombezug) zahlt der Kunde der SWG ein Stromentgelt, das sich zusammensetzt aus dem Arbeitsentgelt für die vom Kunden bezogene elektrische Arbeit (Ziffer 1.1, ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit (Ziffer 2.3); dem Leistungsentgelt für die vom Kunden in Anspruch genommene elektrische Leistung (Ziffer 1.2) dem Verrechnungsentgelt für Messung, Abrechnung und Inkasso nach Art und Umfang der erforderlichen Mess- und Steuereinrichtungen (Ziffer 1.4). Zusätzlich zum Stromentgelt wird die Umsatzsteuer (Ziffer 8.2) in Rechnung gestellt.

2 - 2-1 Tarif 1.1 Arbeitsentgelt Das Arbeitsentgelt wird errechnet aus der im Abrechnungszeitraum bezogenen elektrischen Arbeit in Kilowattstunden (kwh) mal dem Arbeitspreis gemäß Preisblatt (in Cent/kWh). Die elektrische Arbeit wird vom Zähler gemessen und angezeigt. 1.2 Leistungsentgelt Das Leistungsentgelt setzt sich aus einem festen und einem verbrauchsabhängigen Anteil zusammen Der feste Anteil des Leistungsentgeltes ergibt sich gesondert für jede Kundenanlage und Bedarfsart (Ziffer 3) gemäß Preisblatt (in EUR je Jahr) Der verbrauchsabhängige Anteil des Leistungsentgeltes wird entsprechend der in Anspruch genommenen Leistung errechnet. (1) Leistungsmessung in der Regel bei einem Strombezug von mehr als kwh/jahr, aus der höchsten im Abrechnungsjahr gemessenen Anzahl der Leistungswerte (Lw) mal dem Leistungspreis der betreffenden Bedarfsart gemäß Preisblatt (in EUR je Lw und Jahr). Diese höchste Anzahl der Leistungswerte ist gleich der höchsten Anzahl der im Abrechnungszeitraum im Verlauf von 96 Stunden bezogenen Kilowattstunden. Die in jeder 96-Stunden-Periode bezogenen Kilowattstunden werden vom Zähler im 60 Minuten-Takt fortschreitend gemessen; die höchste Anzahl wird vom Zähler gespeichert und als Leistungswerte angezeigt. (2) ohne Leistungsmessung aus der im Abrechnungszeitraum bezogenen elektrischen Arbeit (kwh) mal dem sich bei durchschnittlichem Abnahmeverhalten ergebenden Leistungspreis je kwh der betreffenden Bedarfsart gemäß Preisblatt (in Cent/kWh) Erfolgt bei einem Strombezug bis zu kwh/jahr die Messung der in Anspruch genommenen elektrischen Leistung gemäß Ziffer (1) - auf Antrag des Kunden, so zahlt der Kunde der SWG die Kosten der Zähler- Ergänzung bzw. -Auswechselung und das zusätzliche Verrechnungsentgelt; - Auf Veranlassung der SWG, so gehen die Kosten der Zähler-Ergänzung bzw. -Auswechslung sowie das zusätzliche Verrechnungsentgelt zu Lasten der SWG. Übersteigt in der Folgezeit der Strombezug kwh/jahr, richtet sich das Verrechnungsentgelt uneingeschränkt nach Ziffer 1.4. Wird die höchste Anzahl der Leistungswerte durch Messung ermittelt, wird stets nach Ziffer (1) verfahren.

3 An die Stelle des festen und verbrauchsabhängigen Anteils des Leistungsentgeltes gemäß Ziffer 1.2 tritt unter den Voraussetzungen der Ziffer 5 das dort bestimmte Leistungsentgelt Bei Anlagen, die aufgrund häufigen Standortwechsels bei der Gewerbeausübung nur vorübergehend angeschlossen sind (z. B. Schaustellerbetriebe, kurzzeitige Baustellen u. dgl.), werden der feste Anteil des Leistungsentgeltes gemäß Ziffer und, im Falle der Leistungsmessung bei einem Strombezug von mehr als 100 kwh/tag, der verbrauchsabhängige Anteil des Leistungsentgeltes gemäß Ziffer (1) bzw sowie das Verrechnungsentgelt gemäß Ziffer 1.4 je angefangenem 30-Tage-Zeitraum des einzelnen Anschlusses mit einem Zwölftel der Leistungspreise und der Verrechnungspreise gemäß Preisblatt berechnet. Wird bei diesen Anlagen die Leistung nicht gemessen, so wird der verbrauchsabhängige Anteil des Leistungsentgeltes gemäß Ziffer (2) ermittelt. 1.3 Durchschnittspreisbegrenzung Der Durchschnittspreis ermittelt aus der Summe Arbeitsentgelt gemäß Ziffer 1.1 und Leistungsentgelt gemäß Ziffer 1.2, geteilt durch die bezogene elektrische Arbeit im Abrechnungszeitraum darf den Durchschnittshöchstpreis gemäß Preisblatt nicht überschreiten. 1.4 Verrechnungsentgelt Das Verrechnungsentgelt für Messung, Abrechnung und Inkasso ergibt sich nach Art und Umfang der erforderlichen Mess- und Steuereinrichtungen aus den Verrechnungspreisen gemäß Preisblatt. 2 Schwachlastregelung Auf Antrag des Kunden wird zusätzlich die Schwachlastregelung mit folgenden Bestimmungen angewandt: 2.1 Die Schwachlastzeit beträgt täglich 6 Stunden in der Zeit von 22 bis 6 Uhr; sie wird von der SWG nach ihren Belastungsverhältnissen festgelegt und kann von ihr mit angemessener Vorankündigung geändert werden. 2.2 Die während der Schwachlastzeit bezogene elektrische Arbeit ( Schwachlastarbeit )wird durch einen Zweitarifzähler gemessen und gesondert angezeigt. Die Umschaltung des Zweitarifszählers erfolgt in der Regel durch Rundsteuerung; Schaltuhren werden nicht auf Sommerzeit umgestellt. 2.3 Das Entgelt für die Schwachlastarbeit ( Schwachlastentgelt ) wird errechnet aus der Schwachlastarbeit im Abrechnungszeitraum (kwh) mal dem Schwachlast-Arbeitspreis gemäß Preisblatt (in ct/kwh). 2.4 Bei Errechnung des verbrauchsabhängigen Anteils des Leistungsentgeltes gemäß Ziffer (1) bzw. (2) wird (1) bei Messung der in Anspruch genommenen elektrischen Leistung die Erfassung der Leistungswerte während der Schwachlastzeit ausgesetzt (ohne die im 60-Minuten- Takt fortschreitenden Messperioden von 96 Stunden zu verändern) (2) ansonsten die Schwachlastzeit außer Ansatz gelassen.

4 - 4 - Bei der Berechnung des Leistungsentgeltes gemäß Ziffer 5 bleibt die Leistung während der Schwachlastzeit unberücksichtigt. 2.5 Die Schwachlastzeit und das Schwachlastentgelt bleiben bei der Ermittlung des Durchschnittspreises gemäß Ziffer 1.3 außer Ansatz. 2.6 Das Verrechnungsentgelt ergibt sich aus den Verrechnungspreisen gemäß Preisblatt. 2.7 Diese Schwachlastregelung gilt nicht für den Strombezug von Einrichtungen und Geräten zur Raumheizung, mit Ausnahme von gemäß Ziffer 4 betriebenen Wärmepumpen. 3 Bedarfsarten 3.1 Haushaltsbedarf Haushaltsbedarf ist der Strombezug für den Haushalt von natürlichen Personen für private Zwecke. Eine allein wirtschaftende Person gilt als einzelner Haushalt. Falls über die Anlage des Kunden mehrere Haushalte versorgt werden, wird für jeden weiteren Haushalt der feste Anteil des Leistungsentgeltes für Haushaltsbedarf gemäß Ziffer zusätzlich berechnet. Haushaltsbedarf liegt auch vor, wenn Verbrauchseinrichtungen von mehreren Haushalten gemeinsam zu Haushaltszwecken genutzt werden (z. B. die Beleuchtung von Treppenhäusern, Fluren, Kellern sowie Heizungsanlagen, Aufzüge, gemeinsam nicht gewerblich genutzte Waschanlagen, Schwimmbäder, Garagen und dergleichen). 3.2 Landwirtschaftlicher Bedarf Landwirtschaftlicher Bedarf ist der Strombezug von Betrieben oder Betriebsteilen, bei denen die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen im Sinne des Bewertungsgesetzes die Betriebsgrundlage bilden. Ein dazugehöriger über denselben Zähler versorgter Haushalt wird gemäß Ziffer zusätzlich berechnet. Ziffer 3.1, dritter Satz, gilt entsprechend. Zu den landwirtschaftlichen Betrieben gehören auch die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, weinbauliche und gärtnerische Nutzung, die Sonderkulturen Hopfen und Spargel sowie andere Sonderkulturen, ebenso die sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung wie die Binnenfischerei und Teichwirtschaft einschließlich der Fischzucht für diese Zwecke, die Imkerei, die Wanderschäferei, die Saatzucht und der Pilzanbau. Nicht zum landwirtschaftlichen Bedarf gehört der Strombezug für eine Tierhaltung, wenn diese die Grenzen des 51 Abs. 1 und des 51 a des Bewertungsgesetzes überschreitet, und für die Weiterverarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Produkte, wenn diese gewerbsmäßig betrieben wird Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf ist jeglicher Strombezug, der nicht Haushaltsbedarf oder landwirtschaftlicher Bedarf ist. 3.4 Mehrere Bedarfsarten (gemischter Bedarf) Werden über die Anlage des Kunden mehrere, räumlich voneinander getrennte Bedarfsarten versorgt, so sind die Strombezüge für die einzelnen Bedarfsarten grundsätzlich getrennt zu messen und abzurechnen.

5 Überwiegt jedoch eine Bedarfsart eindeutig (das heißt ¾ des Strombezuges oder mehr) und sind die Strombezüge in den übrigen Bedarfsarten nur gering, wird der gesamte Strombezug nach der eindeutig überwiegenden Bedarfsart abgerechnet Überwiegt keine der Bedarfsarten eindeutig und ist eine getrennte Messung wirtschaftlich nicht vertretbar, wird der Strombezug wie folgt auf die Bedarfsarten aufgeteilt: (1) Bei Anlagen mit gewerblichem, beruflichem und sonstigem Bedarf sowie mit Haushaltsbedarf werden dem Haushaltsbedarf ein Strombezug von 50 % des Gesamtstrombezuges, maximal kwh je Jahr, und gegebenenfalls 50 % der gemessenen Leistungswerte (Lw) je Jahr, maximal 80 Lw je Jahr, zugerechnet. (2) Bei Anlagen mit gewerblichem, beruflichen und sonstigem Bedarf sowie mit landwirtschaftlichem Bedarf und Haushaltsbedarf werden dem landwirtschaftlichen Bedarf einschließlich eines dazugehörigen über denselben Zähler versorgten Haushaltes ein Strombezug von 50 % des Gesamtstrombezuges, maximal kwh je Jahr, und gegebenenfalls 50 % der gemessenen Leistungswerte (Lw) je Jahr, maximal 140 Lw je Jahr, zugerechnet. Die übrige elektrische Arbeit und ggf. die übrigen Leistungswerte werden dem gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf zugerechnet. Ist der Kunde mit dieser Aufteilung nicht einverstanden und sind die Bedarfsarten räumlich voneinander getrennt, so kann der Kunde eine getrennte Messung und Abrechnung der Bedarfsarten verlangen, wenn er die durch die Auftrennung der Installation und Ergänzung der Mess- und Steuereinrichtungen verursachten Kosten trägt. 4 Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen 4.1 Kann die SWG den Strombezug für elektrische Wärmepumpen zur Raumheizung durch technische Vorrichtungen unterbrechen und wird deren Strombezug getrennt gemessen, so wird der Strombezug dieser Wärmepumpen bei der Ermittlung des verbrauchsabhängigen Anteils des Leistungsentgeltes nicht berücksichtigt. 4.2 Bei Wärmepumpen in bivalent-alternativ betriebenen Heizungsanlagen, bei denen der Raumwärmebedarf während der Unterbrechungszeiten durch eine nicht elektrische Raumheizung gedeckt wird, darf der Strombezug der Wärmepumpen für bis zu 960 Stunden je Jahr unterbrochen werden. 4.3 Bei Wärmepumpen, die den Raumwärmebedarf allein decken (monovalent betriebene Wärmepumpen) oder die bivalent-parallel zu einer nicht elektrischen Raumheizung betrieben werden, darf der Strombezug der Wärmepumpen nicht länger als jeweils 2 Stunden hintereinander und insgesamt nicht länger als 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden unterbrochen werden; dabei darf die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Sperrzeit sein. 4.4 Ziffer 4.1 findet auch für andere Verbrauchseinrichtungen außer zur Raumheizung Anwendung, deren Strombezug gemäß Ziffer 4.2 unterbrochen werden kann. 5 Leistungsentgelt nach ¼-Stunden-Leistung 5.1 Falls die von der Anlage des Kunden in Anspruch genommene ¼-Stunden Leistung in mindestens 2 Monaten des Abrechnungszeitraumes 30 kw überschreitet, ist die SWG berechtigt bzw. auf Antrag des Kunden verpflichtet, für den betreffenden Abrechnungszeit-

6 - 6 - raum anstelle des Leistungsentgeltes gemäß Ziffer 1.2 ein Leistungsentgelt nach gemessener ¼-Stunden-Leistung zu berechnen. 5.2 Dieses Leistungsentgelt wird errechnet aus der Jahreshöchstleistung mal dem Leistungspreis gemäß Preisblatt (in EUR je kw und Jahr). 5.3 Als Jahreshöchstleistung gilt das Mittel der drei höchsten im Abrechnungsjahr aufgetretenen Monatshöchstleistungen, sie wird auf 0,1 kw gerundet. Die Monatshöchstleistung ist die höchste in dem Monat während einer Viertelstunde in Anspruch genommene Wirkleistung (= Leistungsmittelwert über ¼-Stunde), die von einem Zähler mit Leistungsmessung gemessen und angezeigt wird. 5.4 Die Durchschnittspreisbegrenzung gemäß Ziffer 1.3 gilt auch in den Fällen der Leistungsermittlung nach Ziffer 5. 6 Abrechnung und Mitteilungspflichten 6.1 Die Einzelheiten der Strombezugsfeststellung und der Rechnungserteilung sind in der AVBEltV und in den Ergänzenden Bedingungen der SWG geregelt. 6.2 Weicht der Abrechnungszeitraum aus von der SWG zu vertretenden Gründen (z.b. Änderung des Ableseturnusses, Preisänderungen u. dergleichen) von 365 Tagen bzw. in Schaltjahren von 366 Tagen ab oder verkürzt er sich infolge Wechsels in der Person des Kunden, so werden der feste Anteil des Leistungsentgeltes, der verbrauchsabhängige Anteil des Leistungsentgeltes sowie das Verrechnungsentgelt sofern nicht gemäß Ziffer (2) bzw. Ziffer ermittelt zeitanteilig ermäßigt bzw. erhöht in Rechnung gestellt. 6.3 Der Kunde ist verpflichtet, der SWG seine Bedarfsart und jede Änderung unverzüglich mitzuteilen sowie die zur Berechnung des Stromentgeltes erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere alle zur Ermittlung des Leistungsentgeltes erforderlichen Merkmale anzuzeigen. 7 Änderungen der Tarifpreise, Abgaben- und Steuersätze Änderungen dieses Allgemeinen Tarifes werden gemäß ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam. 8 Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer 8.1 Das Stromentgelt nach dem Allgemeinen Tarif enthält Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 gelten die im Preisblatt angegebenen Höchstbeträge. Diese können während einer Übergangszeit gemäß 8 KAV überschritten werden. 8.2 Die aufgeführten Preise in der Spalte 1 enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird mit dem jeweiligen gesetzlichen Steuersatz zusätzlich berechnet und auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen. Der Steuersatz beträgt zurzeit 16 % (Stand ). Die aufgeführten Endpreise in Spalte 2 enthalten die Umsatzsteuer und sind gerundet. Sie erscheinen nicht auf den Rechnungen.

7 - 7-9 Übergangsregelung Stehen die erforderlichen Messgeräte einschließlich der zugehörigen Steuereinrichtungen aufgrund von Lieferengpässen nicht in ausreichender Stückzahl zur Verfügung, - wird im Falle nicht verfügbarer Leistungsmessgeräte der verbrauchsabhängige Anteil des Leistungsentgeltes aus dem Strombezug des Kunden gemäß Ziffer (2) ermittelt und in Rechnung gestellt, - ruht im Falle nicht verfügbarer Zweitarifzähler einschließlich der zugehörigen Steuereinrichtungen das Recht des Kunden, die Abrechnung nach Ziffer 2 zu verlangen. SWG beabsichtigt, die erforderlichen Mess- und Steuereinrichtungen in angemessener Zeit zu beschaffen und zu installieren. STADTWERKE GRONAU GMBH Stadtwerke Gronau GmbH, Laubstiege 19, Gronau, Telefon: ( ) Telefax: ( ) info@stadtwerke-gronau.de Handel/Vertrieb: vertrieb@stadtwerke-gronau.de Telefax ( ) Infoline: ( ) Internet:

Allgemeine Tarife. Hohe Straße 14-18. 61231 Bad Nauheim. Tel. 0 60 32 / 8 07-0. für die Elektrizitätsversorgung. von Kundenanlagen

Allgemeine Tarife. Hohe Straße 14-18. 61231 Bad Nauheim. Tel. 0 60 32 / 8 07-0. für die Elektrizitätsversorgung. von Kundenanlagen - 0 - Hohe Straße 14-18. 61231 Bad Nauheim. Tel. 0 60 32 / 8 07-0 Allgemeine Tarife für die Elektrizitätsversorgung von Kundenanlagen aus dem Niederspannungsnetz Stand: 01.01.2007 Inhalt Seite Allgemeine

Mehr

GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG

GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz im Grundversorgungsgebiet der envia Mitteldeutsche Energie AG. Gültig ab 01.05.2011 Die envia Mitteldeutsche

Mehr

Grund- und Ersatzversorgung

Grund- und Ersatzversorgung Grund- und Ersatzversorgung für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz im Grundversorgungsgebiet der envia Mitteldeutsche Energie AG Gültig ab 01.01.2015 Die envia Mitteldeutsche

Mehr

Grundversorgungsvertrag Strom (gem. 36 EnWG)

Grundversorgungsvertrag Strom (gem. 36 EnWG) Grundversorgungsvertrag Strom (gem. 36 EnWG) 1 Name/Firmenname Angaben zum Grundversorger: SWK ENERGIE GmbH St.Töniser Str. 124-47804 Krefeld Amtsgericht Krefeld, HRB 7283 Angaben zum Vertragspartner Hier

Mehr

Grund-/ und Ersatzversorgung Clausthaler Privat. 100% Ökostrom. Niederspannung. Gültig ab 01. Januar 2015. Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH

Grund-/ und Ersatzversorgung Clausthaler Privat. 100% Ökostrom. Niederspannung. Gültig ab 01. Januar 2015. Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH Grund-/ und Ersatzversorgung Clausthaler Privat 100% Ökostrom Niederspannung Gültig ab 01. Januar 2015 Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH Robert-Koch-Straße 5 38678 Clausthal-Zellerfeld Fon: 05323 /

Mehr

CLASSICA Strom, FUTURA Ökostrom und TERRA Ökostrom

CLASSICA Strom, FUTURA Ökostrom und TERRA Ökostrom CLASSICA Strom, FUTURA Ökostrom und TERRA Ökostrom Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- bzw. Ersatzversorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz Gültig ab 1. Januar 2014 2

Mehr

BESTIMMUNGEN FÜR DIE ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG VON TARIFKUNDEN

BESTIMMUNGEN FÜR DIE ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG VON TARIFKUNDEN ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG VON TARIFKUNDEN Gültig ab Januar 2002 Ab 13.07.2005 auch gültig für die Grund- und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG vom 07.07.2005 KWH/01/2006 Kraftwerke Haag GmbH, Gabelsbergerstraße

Mehr

Grundversorgungsvertrag Strom (gem. 36 EnWG)

Grundversorgungsvertrag Strom (gem. 36 EnWG) Grundversorgungsvertrag Strom (gem. 36 EnWG) Angaben zum Grundversorger: SWK ENERGIE GmbH St. Töniser Str. 124-47804 Krefeld Amtsgericht Krefeld, HRB 7283 Angaben zum Vertragspartner (Hier bitte Daten

Mehr

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG für die Belieferung mit Elektrizität in Niederspannung (gültig ab 1. Januar 2013) Stadtwerke Garbsen GmbH Tel.: 05137 7030-0

Mehr

enercity Strom Allgemeine Preise

enercity Strom Allgemeine Preise enercity Strom Allgemeine Preise Preise gültig ab 01.01.2014 Die Stadtwerke Hannover AG im Folgenden enercity genannt bietet die Versorgung in Niederspannung zu folgenden Allgemeinen Preisen an: Die Versorgung

Mehr

Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )

Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab ) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2016) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE:

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Straße 1 27568 Bremerhaven GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab 01.01.2016 Gleichzeitig treten

Mehr

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH Hoher Weg 2 48683 Ahaus Telefon 02561 / 9308-0 Telefax 02561 / 9308-990 Allgemeine Preise für die Versorgung mit Gas aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH - - Die Stadtwerke Ahaus GmbH bietet

Mehr

S T R O M. Grund- und Ersatzversorgung Allgemeine Preise und Bedingungen

S T R O M. Grund- und Ersatzversorgung Allgemeine Preise und Bedingungen S T R O M Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- bzw. Ersatzversorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz Gültig ab 1. Januar 2014 I N HALT 1. ALLGEMEINE HINWEISE 3 2. BEDARFSARTEN

Mehr

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2013 Anlage 3 a Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- bzw. Ersatzversorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz

Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- bzw. Ersatzversorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- bzw. Ersatzversorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz I. Allgemeines gültig ab 01.01.2015 (Stadtwerke Sindelfingen GmbH = SWS) Der

Mehr

Allgemeine Preise. für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie (Allgemeine Strompreise)

Allgemeine Preise. für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie (Allgemeine Strompreise) Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie (Allgemeine Strompreise) Gültig ab 1. Januar 2015 - 2 - Die Stadtwerke Flensburg GmbH stellt für die Grundversorgung von Haushaltskunden

Mehr

Anlage 1. Ergänzende Bedingungen

Anlage 1. Ergänzende Bedingungen Anlage 1 zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung -

Mehr

Preisblatt. RhönEnergie Osthessen GmbH für den Netzzugang Gas

Preisblatt. RhönEnergie Osthessen GmbH für den Netzzugang Gas Preisblatt (gültig ab 01.01.2016, Stand: 18.12.2015) RhönEnergie Osthessen GmbH für den Netzzugang Gas 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt aus den

Mehr

Preisblatt der Stadtwerke Ilmenau GmbH für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netze gültig ab

Preisblatt der Stadtwerke Ilmenau GmbH für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netze gültig ab Preisblatt der Stadtwerke Ilmenau GmbH für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2015 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben.

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Gas der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG

Preisblatt Netzentgelte Gas der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Preisblatt Netzentgelte Gas der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG exklusive vorgelagerter Netze, Stand: 22.12.2014, gültig ab 01.01.2015 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgeltes Bei

Mehr

Netznutzungsentgelte Strom der Stadtwerke Uelzen GmbH Gültig ab

Netznutzungsentgelte Strom der Stadtwerke Uelzen GmbH Gültig ab Netznutzungsentgelte Strom der Stadtwerke Uelzen GmbH Gültig ab 01.01.2010 Die Stadtwerke Uelzen GmbH betreibt ein Stromverteilungsnetz und stellt dieses auf Grundlage und im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Entgelte für Netznutzung (Jahrespreissystem)

Entgelte für Netznutzung (Jahrespreissystem) Entgelte für Netznutzung (Jahrespreissystem) Entnahmesituation Hochspannung Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung Mittelspannung Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung Niederspannung

Mehr

Vorläufiges Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte)

Vorläufiges Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Vorläufiges Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) - vorläufige Preise gültig ab 01.01.2017 - Bei diesem Preisblatt

Mehr

Entgelte für Netznutzung gültig ab:

Entgelte für Netznutzung gültig ab: Die Entgelte für Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. Entgelte für Netznutzung Preisblatt 1 für Zählpunkte mit registrierender Leistungsmessung Netznutzungsentgelte

Mehr

Preisblätter (Stand )

Preisblätter (Stand ) Anlage a zum Netznutzungsvertrag (Strom) Preisblätter (Stand 01.01.2015) Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-h-Leistungsmessung - Jahresleistungspreissystem Preisblatt 2 Netznutzungsentgelte

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

Mehr

Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2015 einschließlich vorgelagerter Netze

Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2015 einschließlich vorgelagerter Netze Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2015 einschließlich vorgelagerter Netze der (Netzbetreiber) Südring 1/3 59065 Hamm Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile: Die Preisbestandteile

Mehr

PREISBLATT NETZENTGELTE GAS DER ENERGIEVERSORGUNG HILDESHEIM GMBH & CO. KG (inkl. Gewälzter Kosten gültig ab ) Netzbetreiber - Nr.

PREISBLATT NETZENTGELTE GAS DER ENERGIEVERSORGUNG HILDESHEIM GMBH & CO. KG (inkl. Gewälzter Kosten gültig ab ) Netzbetreiber - Nr. PREISBLATT NETZENTGELTE GAS DER ENERGIEVERSORGUNG HILDESHEIM GMBH & CO. KG (inkl. Gewälzter Kosten gültig ab 01.10.2007) Netzbetreiber - Nr.: 12001578 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgeltes...2

Mehr

Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2015

Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2015 Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2015 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a > 2500 h/a Leistungspreis Leistungspreis

Mehr

Übersicht und Preise der Grund- und Ersatzversorgung gültig ab (Stand )

Übersicht und Preise der Grund- und Ersatzversorgung gültig ab (Stand ) Übersicht und Preise der Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2017 Grund- und Ersatzversorgung ohne Schwachlastregelung Das Stromentgelt wird errechnet aus dem Verbrauchspreis und dem Grundpreis.

Mehr

FairStromBasis ProfiStromBasis

FairStromBasis ProfiStromBasis FairStromBasis ProfiStromBasis für die Versorgung mit elektrischer Energie in Niederspannung Privat- und Geschäftskunden Preise gültig ab 1. Februar 2013 Strom Inhalt Allgemeine Hinweise 3 1. Grund- und

Mehr

Vorläufiges Preisblatt Netzentgelte Strom der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG

Vorläufiges Preisblatt Netzentgelte Strom der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Vorläufiges Preisblatt Netzentgelte Strom der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016 Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015)

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2016

Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2016 Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2016 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer < 2500 2500 Leistungspreis Leistungspreis /kwa Ct/kWh /kwa Ct/kWh

Mehr

vorläufige Netznutzungsentgelte Strom

vorläufige Netznutzungsentgelte Strom vorläufige Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2017 Stadtwerke Kempen GmbH Heinrich-Horten-Straße 50 47906 Kempen Internet: www.stadtwerke-kempen.de Preisblatt 1 Preise für Zählpunkte mit Leistungsmessung

Mehr

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit. Fernwärme

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit. Fernwärme STADTWERKE GmbH Allgemeine Preise für die Versorgung mit Fernwärme (Preisregelung CAL-Gas) der STADTWERKE ITZEHOE GmbH Gültig ab 01. Januar 2016 Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die

Mehr

Preisblätter Entgelte Netznutzung GAS mit Kostenwälzung

Preisblätter Entgelte Netznutzung GAS mit Kostenwälzung Preisblätter Entgelte Netznutzung GAS mit Kostenwälzung Die Netznutzungsentgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung werden nach einem Staffelpreissystem berechnet. Die Einordnung in die jeweils gültige

Mehr

// Allgemeine Preise und Bedingungen

// Allgemeine Preise und Bedingungen // Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung ohne Lastgangmessung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz E>strom//Haushalt E>strom//Gewerbe E>strom//Landwirtschaft

Mehr

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte)

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2014. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze

Mehr

Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG)

Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG) Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG) Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer < 2.500 h/a Entnahme Leistungspreis in /kw*a Arbeitspreis in ct/kwh Mittelspannung 7,58

Mehr

Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, EWR Netz GmbH und die Syna GmbH.

Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, EWR Netz GmbH und die Syna GmbH. Die Stadtwerke Mainz Netze GmbH betreibt Stromverteilungsnetze und stellt diese auf der Grundlage des Energiewirtschaftgesetzes vom 07. Juli 2005, geändert am 21. Juli 2014, sowie der dazugehörigen Verordnungen

Mehr

SÜC Energie und H 2 O GmbH

SÜC Energie und H 2 O GmbH Blatt 1: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahme (Benutzungsdauer < 2.500 h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 10,57

Mehr

enercity Gas Allgemeine Preise

enercity Gas Allgemeine Preise enercity Gas Allgemeine Preise Preise gültig ab 01.10.2012 Die Stadtwerke Hannover AG im Folgenden enercity genannt bietet die Versorgung in Niederdruck zu folgenden Allgemeinen Preisen an: Die Versorgung

Mehr

Preisblatt 1: Netznutzungsentgelte. Netzentgelte Strom der Stadtwerke Schönebeck GmbH. gültig ab

Preisblatt 1: Netznutzungsentgelte. Netzentgelte Strom der Stadtwerke Schönebeck GmbH. gültig ab blatt 1: Netznutzungsentgelte Netzentgelte Strom der Stadtwerke Schönebeck GmbH 1.1 Netznutzungsentgelt für Kunden mit Leistungsmessung Entnahme im Jahresnutzungsdauer Jahresnutzungsdauer T < 2.500 h/a

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt zusätzlich in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe

Mehr

Preisblatt für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom)

Preisblatt für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom) Preisblatt 2017 für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom) Versorgungsgebiet: Borkum gültig ab dem 01. Januar 2017 1. Grundversorgungstarife Die Versorgung zu den Allgemeinen Preisen

Mehr

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2012) 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt aus

Mehr

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Anlage 1 a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

Preisblatt für die Leistungen des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG für den Bereich Elektrizität

Preisblatt für die Leistungen des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG für den Bereich Elektrizität Preisblatt für die Leistungen des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG für den Bereich Elektrizität Die nachfolgenden Preise für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der SWP Stadtwerke

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom

Preisblatt für den Netzzugang Strom Seite 1 von 6 Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab Die Preise enthalten die Kostenwälzung des vorgelagerten Netzbetreibers. Vorgelagerter Netzbetreiber ist die Stadtwerke Mainz Netze GmbH, Mainz.

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gültig ab 01.01.2014 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit

Mehr

Preise und Regelungen für die Netznutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes der Energieversorgung Trossingen GmbH gültig ab

Preise und Regelungen für die Netznutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes der Energieversorgung Trossingen GmbH gültig ab Preise und Regelungen für die Netznutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes der Energieversorgung Trossingen GmbH gültig ab 01.01.2017 1. Preise für Kunden mit Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem)

Mehr

Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48

Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmen mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsstunden Entnahmestelle Hoch-/Mittelspannung < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

Mehr

Netznutzungsentgelte für Kundenanlagen mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem)

Netznutzungsentgelte für Kundenanlagen mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) Preisblatt 1 der Netznutzungsentgelte für Kundenanlagen mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in der 110 kv / 20 kv Mittelspannungsnetz 20 kv 20 kv / 400 V Niederspannungsnetz

Mehr

Entgelte für Kunden mit Lastprofilmessung (Gültig ab )

Entgelte für Kunden mit Lastprofilmessung (Gültig ab ) Preisblatt Nr. 1 Entgelte für Kunden mit Lastprofilmessung Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer < 2.500 Vollbenutzungsstunden > 2.500 Vollbenutzungsstunden Entnahmestelle Leistungspreis* Arbeitspreis*

Mehr

Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Gültig ab

Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Gültig ab Preisblatt Nr. 1 Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Gültig ab 1.1.2016 Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer < 2.500 Vollbenutzungsstunden > 2.500 Vollbenutzungsstunden Entnahmestelle Hochspannungsnetz

Mehr

Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG)

Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG) Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG) Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer < 2.500 h/a Entnahme Leistungspreis in /kw*a Arbeitspreis in ct/kwh Mittelspannung 17,90

Mehr

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus: Anlage 1b Preisblatt für Kunden ohne Leistungsmessung (Stand 01.01.2015) Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01.

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01. Preisblatt Strom Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft mbh im Bereich der Stadt Hannover, Stadt Langenhagen, Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01.2015)

Mehr

Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreis) 2. Preisblatt 1 Anlage Anwendungsbeispiel 3

Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreis) 2. Preisblatt 1 Anlage Anwendungsbeispiel 3 Netzentgelte Gas Inhalt Preisblatt 1 (Jahresleistungspreis) 2 Preisblatt 1 Anlage Anwendungsbeispiel 3 Preisblatt 2 (Arbeitspreis) 4 Preisblatt 2 Anlage Anwendungsbeispiel 5 Preisblatt 3 Netzentgelte für

Mehr

Preisblatt für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes - Kunden mit ¼ h-leistungsmessung -

Preisblatt für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes - Kunden mit ¼ h-leistungsmessung - - Kunden mit ¼ h-leistungsmessung - 1. Nutzung der Netzinfrastruktur: Für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende Preise: Entnahmenetzebene

Mehr

Preisblätter Netzentgelte Strom gemäß 20 EnWG Gültig ab 1. Januar 2016

Preisblätter Netzentgelte Strom gemäß 20 EnWG Gültig ab 1. Januar 2016 Die veröffentlichten Netzentgelte ab dem 01.01.2016 stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Regulierungsbehörde keine Festlegungen oder sonstigen Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2016) Als Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte lag dem e-werk zum 01.01.2016

Mehr

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Vorläufiges Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Vorläufiges Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom GELSENWASSER Energienetze GmbH Vorläufiges Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom Gültig ab 01.01.2017 Entgelte auf der Grundlage der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 ARegV i.v.m. 32 Abs.

Mehr

1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42

1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42 Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2015. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) der Harz Energie Netz GmbH Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben.

Mehr

Preisliste Entgelte für Netzzugang Gas

Preisliste Entgelte für Netzzugang Gas Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH Preisliste Entgelte für Netzzugang Gas Stand: 01.01.2013 Preisliste Preise und Konditionen für den Netzzugang der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH (Stand vom 01.01.2013) Preisbestandteile

Mehr

Preise für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH inklusive vorgelagerter Netzkosten 2016 (vorläufige)

Preise für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH inklusive vorgelagerter Netzkosten 2016 (vorläufige) Preise für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH inklusive vorgelagerter Netzkosten 2016 (vorläufige) Inhalt Preisblatt 1 - Netznutzungsentgelte... 2 1.1 Netznutzungsentgelte

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG ab 01.01.2016 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer unter

Mehr

Netzentgelte Gas 2016

Netzentgelte Gas 2016 Netzentgelte Gas 2016 Inhalt Preisblatt 1 (Jahresleistungspreis) Preisblatt 1 Anlage Anwendungsbeispiel 3 2 Preisblatt 2 () 4 Preisblatt 2 Anlage Anwendungsbeispiel 5 Preisblatt 3 Netzentgelt für Kunden

Mehr

Netzentgelte Gas 2015

Netzentgelte Gas 2015 Netzentgelte Gas 2015 Inhalt Preisblatt 1 (Jahresleistungspreis) Preisblatt 1 Anlage Anwendungsbeispiel 3 2 Preisblatt 2 () 4 Preisblatt 2 Anlage Anwendungsbeispiel 5 Preisblatt 3 Netzentgelt für Kunden

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom Gemeindewerke Umkirch GmbH

Netzzugangsentgelte Strom Gemeindewerke Umkirch GmbH Netzzugangsentgelte Strom Gemeindewerke Umkirch GmbH gültig ab 01.01.2011 Bei der Nutzung des Stromnetzes der Gemeindewerke Umkirch GmbH sind das Netzentgelt und das sentgelt je gemäß diesem Preisblatt

Mehr

Preise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2015

Preise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2015 1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung 3. Preise für die Reserve-Inanspruchnahme 4. Preise für Ersatzversorgung

Mehr

Preisblatt. für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch. Sondervertragskunden mit Leistungsmessung. gültig ab

Preisblatt. für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch. Sondervertragskunden mit Leistungsmessung. gültig ab Stadtwerke Greven GmbH Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung gültig ab 1.1.2016 Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab ) Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2017) der Energieversorgung Pirna GmbH 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme mit ¼-h-Leistungsmessung 1.1 Jahresleistungspreissystem

Mehr

Version: Preisstand gültig ab Leistungspreis [EUR / kwa] Mittelspannung (MS) 12,60 4,32 101,04 0,78

Version: Preisstand gültig ab Leistungspreis [EUR / kwa] Mittelspannung (MS) 12,60 4,32 101,04 0,78 Preisblätter für die Netznutzung (Strom) der Avacon AG Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Umspannung Höchst- in Hochspannung

Mehr

Für die Wärmeversorgung des Baugebietes Über dem Siebigsbach, Duderstadt, gelten folgende Preise, die sich wie folgt zusammensetzen:

Für die Wärmeversorgung des Baugebietes Über dem Siebigsbach, Duderstadt, gelten folgende Preise, die sich wie folgt zusammensetzen: G:\EBB\Wärme\VERTRÄGE\VORLAGEN\TAB_Wärme.doc 1. Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Wärme für Tarifkunden im Baugebiet Über dem Siebigsbach 1.1. Wärmepreisregelung 1.1.1. Für die Wärmeversorgung

Mehr

Tarifpreise für die Grundversorgung und die Belieferung außerhalb der Grundversorgung mit Elektrizität in Niederspannung

Tarifpreise für die Grundversorgung und die Belieferung außerhalb der Grundversorgung mit Elektrizität in Niederspannung Tarifpreise für die Grundversorgung und die Belieferung außerhalb der Grundversorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab 01.01.2016 Gleichzeitig treten die bisherigen Tarife außer Kraft Seite

Mehr

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag.

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag. Rechnungserklärung Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt. Keine Frage: Die Rechnung

Mehr

Allgemeine Preise der Grundversorgung und der Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG

Allgemeine Preise der Grundversorgung und der Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG Allgemeine Preise der Grundversorgung und der Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG für die Belieferung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (gültig ab 1. Januar 2013) Stadtwerke Garbsen GmbH Tel.: 05137

Mehr

Vorläufiges Preisblatt STROM. Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2017

Vorläufiges Preisblatt STROM. Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2017 Vorläufiges Preisblatt STROM Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2017 Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte

Mehr

enwor energie & wasser vor ort GmbH Netznutzungsentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung

enwor energie & wasser vor ort GmbH Netznutzungsentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung Die Leistungsmessung erfolgt in Form einer registrierenden ¼ Stunden-Zeitraster-Messung. Dieses Preisblatt gilt regelmäßig

Mehr

Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2016 einschließlich vorgelagerter Netze

Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2016 einschließlich vorgelagerter Netze Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2016 einschließlich vorgelagerter Netze der (Netzbetreiber) Südring 1/3 59065 Hamm Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile: Die Preisbestandteile

Mehr

Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerk Tauberfranken GmbH Voraussichtlich gültig ab 1. Januar 2017

Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerk Tauberfranken GmbH Voraussichtlich gültig ab 1. Januar 2017 Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerk Tauberfranken GmbH Voraussichtlich gültig ab 1. Januar 2017 Stadtwerk Tauberfranken GmbH Max-Planck-Str. 5 97980 Bad Mergentheim Ruf 07931 491-0 Fax

Mehr

Netzentgelte Strom für Entnahmestellen mit Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem

Netzentgelte Strom für Entnahmestellen mit Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem Netzentgelte Strom für Entnahmestellen mit Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen. Die Kosten für die Netzinfrastruktur,

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gültig ab 01.01.2015 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit

Mehr

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Netzentgelte Strom Netzgebiet Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein ohne die Stadt Neumünster und ohne die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Bissee, Böhnhusen, Bönebüttel mit Husberg, Boostedt, Brügge, Dätgen,

Mehr

STADTWERKE KULMBACH. Hofer Str. 14 Tel. 09221/9042-0

STADTWERKE KULMBACH. Hofer Str. 14 Tel. 09221/9042-0 STADTWERKE KULMBACH Hofer Str. 14 Tel. 09221/9042-0 Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) und Gasgrundversorgerverordnung (GasGVV) 01.10.2015

Mehr

Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim

Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim Die unter den nachfolgenden Punkten 1 und 2 aufgeführten Preise für die Netznutzung beinhalten die Kosten für die Netzinfrastruktur,

Mehr

Netznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.

Netznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile gültig ab 01.01.2014 Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis

Mehr

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.01.2016

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.01.2016 Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.01.2016 Stadtwerke Nettetal GmbH netto Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf Arbeitspreis 23,99 brutto 28,55 72,21 85,93

Mehr

Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Süwag Netz GmbH

Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Süwag Netz GmbH Netzzugangspreise, Seite 1 von 9 Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Süwag Netz GmbH inklusive den Kosten der vorgelagerten Netze Das Stromverteilnetz der Süwag Netz GmbH liegt in den Regelzonen

Mehr

Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung

Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung Preisblatt LG Jahresleistungspreissystem: Benutzungsdauer < 2.500 h/a Entnahme Leistungspreis in / kw*a Arbeitspreis in ct/ kwh Umspannung in Mittelspannung

Mehr

Netzentgelte Strom der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Gültig ab 1. Januar 2015

Netzentgelte Strom der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Gültig ab 1. Januar 2015 Die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (nachfolgend e-netz Südhessen genannt) ist zum 01. Juli 2014 in die Rechte und Pflichten der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG eingetreten. Die

Mehr

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus: Anlage 1a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung Stand 01.01.2015 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet

Mehr

Preisblatt Netznutzung Strom

Preisblatt Netznutzung Strom Preisblatt Netznutzung Strom Zum 01.01.2014 gelten die nachstehend aufgeführten Netzentgelte: Die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes des Netzbetreibers beinhalten folgende Leistungen:

Mehr

Preisblatt zur Grundversorgung

Preisblatt zur Grundversorgung Preisblatt zur Grundversorgung 1. Für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden*) im Sinne des EnWG gelten folgende Allgemeine Preise solange die Durchschnittsbegrenzung gemäß Ziffer 2 nicht

Mehr

Preisblatt für die Nutzung des Gasverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH

Preisblatt für die Nutzung des Gasverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH Preisblatt für die Nutzung des Gasverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH -Netznutzungsentgelte Gas - Das folgende Preisblatt umfasst die genehmigten Entgelte vom 01.03.2008 für die Nutzung des Gasverteilnetzes

Mehr

Preisblatt 1 Netzentgelte Gas der NGC (einschließlich vorgelagerter Transportnetze) für Kunden mit und ohne Leistungsmessung

Preisblatt 1 Netzentgelte Gas der NGC (einschließlich vorgelagerter Transportnetze) für Kunden mit und ohne Leistungsmessung Preisblatt 1 Netzentgelte Gas der NGC (einschließlich vorgelagerter Transportnetze) für Kunden mit und ohne Leistungsmessung Stand: 01.Januar 2013 Das Preissystem der Netzgesellschaft mbh Chemnitz beruht

Mehr