Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp
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- Harry Frei
- vor 6 Jahren
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1 Alter Eigentümer / Anlagenbetreiber Name Anlagenanschrift Straße Straße Telefon Anlagenleistung Übergabedatum Zähler-Nr. Zählerstand Vertragskonto Zähler-Nr. Zählerstand 1. Neuer Eigentümer / Anlagenbetreiber Name, Vorname Straße, Hausnummer Telefon 2. Angaben zur Umsatzsteuer des neuen Betreibers (zutreffendes bitte ankreuzen) Ich / Wir erkläre(n) hiermit, dass ich / wir als Unternehmer dem Umsatzsteuergesetz unterliege(n) und auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach 19 Umsatzsteuergesetz verzichte(n). Zuständiges Finanzamt Umsatzsteuer-ID-Nr.: / Steuernummer Ich / Wir erkläre(n) hiermit, dass ich / wir dem Umsatzsteuergesetz nicht unterliege(n) bzw. Kleinunternehmer im Sinne des 19 Umsatzsteuergesetz bin / sind. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall nicht abgerechnet. 3. Bankverbindung des neuen Betreibers Kreditinstitut BIC IBAN Datum, Unterschrift alter Eigentümer / Anlagenbetreiber Datum, Unterschrift neuer Eigentümer / Anlagenbetreiber* Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen Seite 1 von 5
2 Punkt 4. und 5. sind nur vom neuen Eigentümer / Anlagenbetreiber auszufüllen 4. Angaben zur Rechtsnachfolge (Details siehe 61f EEG 2017) Sie sind Erbe des ursprünglichen Letztverbrauchers und betreiben als Letztverbraucher die auf Seite 1 genannte Stromerzeugungsanlage selbst. Ein entsprechender Nachweis (z.b. Erbschein o.ä.) ist diesem Dokument beizulegen. Nein Ja, dann bitte ergänzend ankreuzen: Die oben genannte Stromerzeugungsanlage und die Stromverbrauchseinrichtungen werden an demselben Standort betrieben, an dem sie von dem ursprünglichen Letztverbraucher betrieben wurden. Das Eigenerzeugungskonzept, in dem die oben genannte Stromerzeugungsanlage von dem ursprünglichen Letztverbraucher bzw. Betreiber betrieben wurde, besteht unverändert fort. 5. Art der Energielieferung/ Eigenversorgung Volleinspeisung Der gesamte aus der betreffenden Anlage erzeugte Strom wird in das Netz des Anschlussnetzbetreibers eingespeist (Volleinspeisung) keine weiteren Angaben notwendig Überschusseinspeisung mit Eigenversorgung Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich ausschließlich selbst mit Strom (Eigenversorgung gem. 3 Nr. 19 EEG 2017). Etwaige nach dem Eigenverbrauch verbleibende Strommengen werden in das Netz des Netzbetreibers eigespeist siehe hierzu auch Erläuterungen unter I Eigenversorgung. Sofern zutreffend bitte ankreuzen: Meine Anlage ist eine PV-Anlage mit einer Leistung von höchstens 7 kwp Meine Anlage ist eine PV-Anlage mit einer Leistung über 7kWp aber höchstens 10 kwp. Die maximale Stromerzeugung meiner Anlage liegt unter kwh pro Jahr aufgrund der Geographische Lage Teilweise Beschattung Ausrichtung der Anlage (West, Süd, Ost) Neigungswinkel: Sonstige Gründe: Eigenversorgung Verbrauch/Jahr voraussichtlich ca.: kwh ca.: % der gesamten erzeugten Strommenge Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen Seite 2 von 5
3 Belieferung Dritter Aus der betreffenden Anlage beliefere ich ausschließlich andere Letztverbraucher mit Strom Siehe II Sonderfall Belieferung Dritter Eigenversorgung und Belieferung Dritter Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich selbst und beliefere andere Letztverbraucher mit Strom Siehe II Sonderfall Belieferung Dritter Bestätigung der Angaben (nur vom neuen Eigentümer / Anlagenbetreiber auszufüllen) Ich bestätige die Richtigkeit aller gemachten Angaben und insbesondere im Falle der Eigenversorgung, dass die Voraussetzungen für die Eigenversorgung nach 3 Nr. 19 EEG 2017 vorliegen (siehe I der Erläuterung). Über Änderungen werde ich den zuständigen Netzbetreiber unverzüglich schriftlich per /Fax informieren. Hinweis: Anschlussnetzbetreiber dürfen für die Überprüfung einer Zahlungsverpflichtung nach 61 EEG 2017 Daten zu Eigenerzeugern, Eigenversorgern und sonstigen selbsterzeugenden Letztverbrauchern an die Übertragungsnetzbetreiber übermitteln, soweit dies erforderlich ist. Dies umfasst nach 73 Abs. 5 Nr. 3 EEG 2017 auch die Kontaktdaten. Ort, Datum Unterschrift des neuen Eigentümers / Anlagenbetreibers Bitte senden Sie den Fragebogen eingescannt per Mail, per Fax per Post an: e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Netzanschluss G124 Dornheimer Weg Darmstadt einspeiseanmeldung@e-netz-suedhessen.de / Telefax: Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen Seite 3 von 5
4 Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich. Als Anschlussnetzbetreiber sind wir vom Gesetzgeber weiterhin dazu verpflichtet, die EEG-Umlage von Ihnen als Eigenversorger einzuziehen und die erhaltenen Zahlungen an die Übertragungsnetzbetreiber weiterzuleiten. I. Eigenversorgung Eigenversorgung ( 3 Nr. 19 EEG 2017) liegt vor, wenn zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher Personenidentität besteht und Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage ohne Netzdurchleitung verbraucht wird. Die Pflicht der Zahlung der EEG- Umlage für Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG Ausnahmeregelung Für Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt (kw) hat der Gesetzgeber ( 61a Nr. 4 EEG 2017) eine Ausnahmeregelung zur EEG-Umlagepflicht vorgesehen. Im Falle der Eigenversorgung ist für die erzeugte und selbst verbrauchte Strommenge von bis zu kwh/jahr keine EEG-Umlage zu zahlen. Der Eigenverbrauch von Strom aus einer PV-Anlage von höchstens 10 kwp muss messtechnisch nur dann erfasst werden, wenn sie mehr als kwh pro Kalenderjahr erzeugen und der Eigenverbrauch somit mehr als kwh betragen kann. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 kwp kann die Schwelle von kwh/jahr aufgrund der gegebenen Randbedingungen (geographische Lage, Ausrichtung, Neigungswinkel, Beschattung der Anlage, erzielbare Eigenverbrauchsquote usw.) häufig nicht erreicht werden. Mitteilungspflichten des Eigenversorgers Um Ihre Mitteilungspflichten gem. 74a EEG 2017 zu erfüllen bitten wir Sie die beiliegende Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht auszufüllen. Mittels der Erklärung können Sie als Anlagenbetreiber uns bestätigen, dass bei Ihnen eine Eigenversorgung vorliegt und zudem darlegen, dass die Schwelle von kwh/jahr nicht erreicht werden kann. In diesem Fall ist von Ihnen kein jährlicher Nachweis der eigenverbrauchten Strommenge mittels geeichter Messung erforderlich. Aufgrund der Eingeschränkten Meldepflichten für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 7 kwp ( 74a Abs. 1 Satz 3 EEG 2017) geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Schwelle von kwh/jahr in diesem Fall technisch nicht überschritten werden kann. Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen Seite 4 von 5
5 II. Sonderfall Belieferung Dritter Wenn Sie aus Ihrer Erzeugungsanlage Dritte (z.b. Mieter) versorgen, handelt es sich nicht um eine Eigenversorgung. In diesem Fall liefern Sie wie ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen ( 3 Nr. 20 EEG 2017) Strom an Letztverbraucher. Für an Dritte gelieferte Strommengen besteht gem. 60 EEG 2017 die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage in voller Höhe. Die Ausnahmeregelung und der Bestandsschutz für Eigenversorger findet hier keine Anwendung. Mitteilungspflichten des Elektrizitätsversorgungsunternehmens Wenn Sie als Elektrizitätsversorgungsunternehmen Strom an Letztverbraucher liefern, sind Sie verpflichtet dem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Angaben nach 74 Abs. 1 EEG 2017 mitzuteilen. Weiterhin müssen bis zum 31. Mai des Folgejahres die an Letztverbraucher gelieferten Strommengen an den Übertragungsnetzbetreiber ( 74 Abs. 2 EEG 2017) und an die Bundesnetzagentur ( 76 Abs. 1 EEG 2017) übermittelt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber: Amprion GmbH Abteilung N-B Rheinlanddamm Dortmund Fax: eeg@amprion.net Informationen zur Datenmeldung an die Bundesnetzagentur finden Sie unter folgendem Link: rneuerbareenergien/datenerhebung_eeg/evu/daten_eeg_evu_node.html Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen Seite 5 von 5
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