STEUERLICHE ASPEKTE DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE
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- Elizabeth Brodbeck
- vor 6 Jahren
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1 Herzlich Willkommen! Zu unserer Informationsveranstaltung STEUERLICHE ASPEKTE DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE Folie 1
2 Ihr Referent: ETL SteuerRecht GmbH RA/StB Dietrich Loll - Geschäftsführer - Mauerstraße Berlin Tel: Fax: dietrich.loll@etl.de Folie 2
3 Ihre Ansprechpartner in Neubrandenburg: Dipl.-Kffr. / StB Andrea Bruhn Freund & Partner GmbH Niederlassung Neubrandenburg Ihlenfelder Straße Neubrandenburg Tel: (0395) Fax: (0395) Dipl.-Finw. / StB Claudia Jaensch ETL-SCS AG Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Neubrandenburg Friedrich-Engels-Ring Neubrandenburg Tel: (0395) Fax: (0395) Folie 3
4 Gründe Für wen wird die Unternehmensnachfolge eigentlich gemacht? Nachfolger Familie Geschäftspartner/ Kunden Belegschaft Banken Folie 4
5 Gründe - Wozu eigentlich Unternehmensnachfolge? Fortbestand des Unternehmens / der Marke sichern Wahl des geeigneten Nachfolgers und Heranführung eines Nachfolgers an den Betrieb Steuergünstige Gestaltung Einflussnahme auf die Verteilung des Vermögens Ausschluss einzelner Erben von der Betriebsnachfolge Sicherstellung der eigenen Versorgung Folie 5
6 Beratungsbedarf? - Folie 6
7 Verhängnisvolles Abwarten U Gesetzliche Erbfolge bei fehlender Nachfolgeplanung A Unternehmer U ist verwitwet und hat zwei Kinder. Kind A ist seit Jahren im Unternehmen tätig und soll nach dem Tod des U das Unternehmen fortführen. Kind B hat kein Interesse am Unternehmen. Unternehmen U A 50% B 50% U stirbt ohne lebzeitige Regelung und ohne Testament. Unternehmen B Folie 7
8 Betriebsübertragung Entgeltlich Veräußerung Beteiligung Betriebsverpachtung Teilentgeltlich Unentgeltlich Schenkung Folie 8
9 Staatliche Begünstigung der Unternehmensnachfolge Steuerliche Begünstigungen bei Betriebsveräußerung/ -aufgabe Weitgehende Freistellung von Erbschaftsteuer bei Schenkungen / Vererben von Betriebsvermögen Steuerneutrale Anteilsübertragungen Folie 9
10 Veräußerungen Folie 10
11 Betriebsübertragung Veräußerung Empfehlung aus Beratersicht: Ein guter Kaufvertrag ist alles und kann Ihnen viel Geld (er-)sparen & Ihre Nerven schonen! Vor allem sollte man sich auch als Verkäufer Gedanken über Garantien, Rücktrittsmöglichkeiten etc. machen Folie 11
12 Betriebsübertragung Veräußerung Steuerliche Begünstigungen bei Betriebsveräußerung im Ganzen: Veräußerungsfreibetrag (unter bestimmten Voraussetzungen) Ermäßigter Steuersatz Fünftel- Regelung oder 56 % des persönlichen Steuersatzes (unter bestimmten Voraussetzungen) Keine Umsatzsteuer, keine Gewerbesteuer Folie 12
13 Betriebsübertragung Veräußerung Veräußerungsfreibetrag max EUR Voraussetzungen: 55. Lebensjahr vollendet oder im soz.vers. Sinne dauernd berufsunfähig; den Freibetrag gibt es nur einmal im Leben Der EUR übersteigende Veräußerungsgewinn reduziert in gleichen Maße den Freibetrag bis auf 0: Veräußerungsgewinn Freibetrag EUR In Höhe des Gewinns EUR EUR EUR Der Freibetrag wird um den Betrag gekürzt, um den der Veräußerungsgewinn 136 TEUR übersteigt Mehr als EUR Kein Freibetrag Folie 13
14 Betriebsübertragung Veräußerung EUR (Veräußerungspreis) EUR (Buchwerte) Folie 14
15 Betriebsübertragung Veräußerung Veräußerungsfreibetrag./. abzüglich des Betrags des Veräußerungsgewinns, der EUR übersteigt Lösung Veräußerungserlös EUR EUR EUR EUR EUR./. Buchwert des Betriebsvermögens EUR = Veräußerungsgewinn EUR./. Verbleibender Veräußerungsfreibetrag EUR = steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn EUR Folie 15
16 Betriebsübertragung Veräußerung Freibetrag Tipp Betrieb über mehrere Jahre in Teilen veräußern Für den Freibetrag ist nur der im jeweiligen Jahr der endgültigen Betriebsaufgabe erzielte Gewinn maßgeblich Aber: Freibetrag gibt es nur einmal! Folie 16
17 Betriebsübertragung Veräußerung Begünstigte Besteuerung Wahlrecht : Fünftel-Regelung oder Ermäßigter Steuersatz = 56 % des persönlichen Ø-steuersatzes Auf Antrag möglich Folie 17
18 Betriebsübertragung Veräußerung Fünftelregelung Unabhängig vom Alter und der Berufsunfähigkeit Neben der Freibetragsregelung möglich Rechnerische Verteilung der Einkünfte auf Antrag auf 5 Jahre Führt zur Abmilderung der Steuerprogression Folie 18
19 Betriebsübertragung Veräußerung Ermäßigter Steuersatz Besteuerung mit besonderem, ermäßigtem Steuersatz: 56 % des persönlichen Ø-steuersatzes, mind. 14 % Voraussetzungen: Das 55. Lebensjahr vollendet oder dauernd berufsunfähig Achtung: Nur einmal im Leben! 56% des durchschnittlichen Steuersatzes Beispielsberechnung: Durchschnittsteuersatz: 40 % Ermäßigter Steuersatz: 40 % x 56 % = 22,4 % Folie 19
20 Betriebsübertragung Veräußerung Ermäßigte Besteuerung Sonstige Einkünfte Veräußerungsgewinn Einkünfte insgesamt EUR EUR EUR Lösung Steuer Ersparnis Normalversteuerung /5 Regelung % des Steuersatzes Folie 20
21 Betriebsübertragung Veräußerung Fünftelregelung oder 56% des durchschnittlichen Steuersatzes Was ist günstiger? Es kommt darauf an im Einzelfall zu berechnen! Grundsätzlich gilt, dass bei höheren Einkommen die 56% Regelung und bei niedrigen Einkommen eher die Fünftelregelung steuerlich günstiger ist. Folie 21
22 Betriebsübertragung Veräußerung Übergangszeitpunkt - Tipp U.U. sinnvoll zu Beginn eines Jahres, weil Veräußerungsgewinn erst im neuen Jahr entsteht Niedrigere bis keine laufende Einkünfte als Basis für die Ermittlung des ermäßigten Steuersatzes Im alten Jahr bereits laufende Einkünfte bestehen Folie 22
23 Betriebsübertragung Veräußerung Einmalzahlung Ratenzahlung Veräußerungsrente Auszahlungsformen Folie 23
24 Betriebsübertragung Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge Sofortbesteuerung Nachträgliche Besteuerung Wert Stpfl. Jahre Jahre Freibetrag Fünftelregelung oder 56 % des Steuersatzes Keine Stpfl. Buchwert kein Freibetrag keine ermäßigte Besteuerung Folie 24
25 Betriebsübertragung Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge Beispiel: Buchwert = Kaufpreis = EUR lebenslange Rente von monatlich EUR Lösung: Barwert der wiederholenden Bezüge= ca EUR Bei der Sofortbesteuerung ergibt sich ein Veräußerungsgewinn von EUR (nach Abzug des anteiligen Freibetrags) & ggf. Fünftel- Regelung oder 56 % des Steuersatzes anwendbar Bei nachträglicher Besteuerung: Besteuerung von Veräußerungsgewinn in Höhe von EUR Folie 25
26 Betriebsübertragung Veräußerung von Kapitalgesellschaften Tipp: Share Deal & Veräußerung über eine Holding-Gesellschaft Asset Deal Share Deal Share Deal mit Holding GmbH 30 % 25 % GmbH 25 % Veräußerung Holding- GmbH GmbH 25 % Veräußerung 1,5 % Folie 26
27 Betriebsübertragung - Veräußerung Käufer mögen Pensionszusagen überhaupt nicht wie wird man diese los? Entsorgung einer Pensionszusage Abfindung Verzicht Übertragung Umwandlung auf verfallbare Zusage auf unverfallbare Zusage auf Zusage soweit vga vorliegt mit Garantie mit Nachschußpfl. Widerruf Zivilrechtliche Unwirksamk Liquidationsversicherung Pensionsfonds asset deal Rentner GmbH Gegen Einmalzahlung Schuldbefreiende Übertragung Zeitrente Doppelumwandlung Schuldbeitritt der GmbH future service wertlos past service werthaltig Betriebsverpachtg Ausgliederung Neugründung und Übertragung Folie 27
28 Schenkungen Folie 28
29 Betriebsübertragung Schenkung Empfehlung aus Beratersicht: Es sollte ein Schenkungsvertrag aufgesetzt werden Darin sollten vor allem gute Rückfallklauseln enthalten sein, denn was ist, wenn der Beschenkte vor dem Schenker stirbt? der Beschenkte insolvent wird? der Schenker verarmt? der Beschenkte Mitglied einer Sekte wird? die Schenkung Schenkungsteuer auslöst? Folie 29
30 Betriebsübertragung Schenkung Mögliche Wege Schenkung des gesamten Betriebs Schenkung mit Zurückbehaltung bestimmter Wirtschaftsgüter (z.b. eines Grundstücks, das dann noch vermietet wird) Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt (Nießbrauch individuell gestaltbar!) Schenkung gegen wiederkehrende Bezüge / Rente Folie 30
31 Betriebsübertragung Schenkung Unentgeltliche Betriebsübertragung / Schenkung bei fehlendem Entgelt Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bei Vereinbarung einer Versorgungsrente oder dauernden Last Veräußerungsentgelt < Kapitalkonto Einkommensteuerrechtliche Folgen Fortführung der Buchwerte keine Aufdeckung der stillen Reserven = kein Veräußerungsgewinn Folie 31
32 Betriebsübertragung Schenkung Unentgeltliche Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (z.b. Kinder) Unentgeltliche Vermögensübergabe einer existenzsichernden und ausreichend ertragbringenden Wirtschaftseinheit gegen Versorgungsleistungen Regelmäßig auf die Lebenszeit des Empfängers zu zahlen Besondere Anforderungen an den Versorgungsvertrag Versorgungsleistungen sind in voller Höhe bei Zufluss als sonstige Einkünfte zu versteuern Versorgungsleistungen sind Sonderausgaben auf Ebene des Zahlenden Achtung: die unentgeltliche Betriebsübertragung unterlieget der Schenkungsteuer! Folie 32
33 Betriebsübertragung Schenkung Schenkungsteuer Grundsatz: Bei Schenkung von Betriebsvermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften (wenn mehr als 25% gehalten werden) kann dies zu 85% oder 100% schenkungsteuerfrei geschehen! Aber: Es müssen diverse Voraussetzungen erfüllt werden (begünstigtes Vermögen, nicht zu viel Verwaltungsvermögen etc.) Folie 33
34 Betriebsübertragung Schenkung Schenkungsteuer Und: Die Lohnsummenregel muss eingehalten werden: Betrieb mit 6 bis 10 Beschäftigten Regelverschonung Haltefrist: 5 Jahre Lohnsumme: mind. 250% Verschonungsabschlag: 85% Optionsverschonung Betrieb mit 11 bis 15 Beschäftigten Regelverschonung Haltefrist: 7 Jahre Lohnsumme: mind. 500% Haltefrist: 5 Jahre Lohnsumme: mind. 300% Verschonungsabschlag: 100% Verschonungsabschlag: 85% Optionsverschonung Haltefrist: 7 Jahre Lohnsumme: mind. 565% Verschonungsabschlag: 100% Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten Regelverschonung Haltefrist: 5 Jahre Lohnsumme: mind. 400% Optionsverschonung Haltefrist: 7 Jahre Lohnsumme: mind. 700% Verschonungsabschlag: 85% Verschonungsabschlag: 100% Folie 34
35 Betriebsübertragung Schenkung Schenkungsteuer Und: Umwandlungsrisiko Entnahmerisiko Teilbetriebsrisiko Risikofaktor vorweggenommene Erbfolge Folie 35
36 Betriebsübertragung Schenkung Schenkungsteuer Im Zweifel gibt es immer noch die persönlichen Schenkungsteuerfreibeträge: Erben Freibetrag Ehegatten Kinder / Stiefkinder Eltern/Großeltern (Erbfall) Enkel Geschwister, Nichten, Neffen Folie 36
37 Betriebsübertragung Schenkung Falle: Die verkannte Betriebsaufspaltung - ESt trotz Schenkung Vermietung Grund und Boden + Gebäude : EUR heute: EUR 100 % 0 EUR Folie 37
38 Betriebsübertragung Schenkung Lösung: Es bestand eine Betriebsaufspaltung Einzelunternehmen entfällt nun Grundstück wird Privatvermögen der Wertzuwachs ist zu versteuern Ausgelöste Steuer im sechsstelligen Bereich! Das war vermeidbar! Folie 38
39 Betriebsübertragung Schenkung Vermeidungsstratgegien - 3 Möglichkeiten Nur 49 % der GmbH an Sohn übertragen GmbH-Anteile und Grundstücksanteile in gleicher Höhe an Sohn übertragen Grundstück vorher in andere GmbH oder gewerblich geprägte (GmbH & Co) KG einbringen. Folie 39
40 Betriebsübertragung Schenkung Falle bei Übertragung von GmbH-Anteilen - Tipp % 30 % % Folie 40
41 Betriebsübertragung Schenkung Erbschaftsteuer Sohn = 0 EUR Tochter = Erbschaftsteuer ausgelöst Variante Übertragung an Sohn und Tochter in einer Urkunde Warum? Mindestbeteiligung des Schenkers muss zum Zeitpunkt der Schenkung mehr als 25 % am Nennkapital der Gesellschaft betragen ( 13b I Nr. 3 ErbStG) Folie 41
42 Betriebsverpachtung Verpachtung des gesamten Betriebs an eine Person oder Personengruppe, die den Betrieb unverändert fortführt Folie 42
43 Betriebsverpachtung Wahlrecht zwischen Betriebsaufgabe Versteuerung der stillen Reserven / Aufgabegewinn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Betriebsfortführung als ruhender Gewerbebetrieb Einkünfte aus Gewerbebetrieb keine Gewerbesteuerpflicht Folie 43
44 Übertragung einer Beteiligung Auch schrittweise Betriebsübertragung ist möglich. Dies geschieht bspw. über eine Beteiligung des Nachfolgers. Folie 44
45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 45
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