Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte
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- Alwin Mann
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1 Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte HDI Fachcenter bav; September 2017
2 Versprechen der Regierung Auszug Koalitionsvertrag: Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Deswegen werden wir die bav stärken. Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden. Hierzu werden wir prüfen, inwieweit mögliche Hemmnisse bei den kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden können... Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (September 2017) 2
3 Betriebsrentenstärkungsgesetz - Sozialpartnermodell Reine Beitragszusage (pay & forget) Verpflichtung des ArbG beschränkt sich auf die Beitragszahlung Keine ArbG-Haftung für eine Mindestleistung Umsetzbar in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds Zielrente ohne Garantien Lebenslange Rentenleistung - Kapitalabfindung ausgeschlossen Garantien nicht zulässig Schwankende Rentenleistungen möglich, da keine Garantien gegeben werden Zum Ausgleich starker Rentenschwankungen können Tarifpartner einen arbeitgeberfinanzierten Sicherungsbeitrag vereinbaren Voraussetzungen: Durchführung erfolgt über eine gemeinsame Einrichtung, die von den Tarifpartnern zu gründen ist oder über bereits bestehende Einrichtungen unter Aufsicht der Tarifpartner Nicht tarifgebundene Unternehmen können sich an einschlägigen Tarifvertrag zur bav freiwillig anschließen Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (September 2017) 3
4 Betriebsrentenstärkungsgesetz - Allgemeine Neuerungen Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung Anhebung des geförderten Dotierungsrahmen 15 % ArbG-Zuschuss auf Entgeltumwandlung, soweit der ArbG durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart (Weitergabe der SV-Ersparnis) Gilt für Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds Regelung gültig ab: für Neuzusagen im Sozialpartnermodell für neue Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung außerhalb des Sozialpartnermodells für alle bestehenden Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung Sozialpartnermodell und klassische bav Steuerfreie Beitragszahlung gemäß 3 Nr. 63 EStG bis 8 % der BBG-Renten West Wegfall des steuerfreien Zusatzbetrages EUR p.a. Anrechnung der tatsächlich gezahlten pauschalversteuerten Beiträge nach 40b EStG a.f. Sozialversicherungsfreie Beitragszahlung unverändert 4 % der BBG-Renten West begrenzt Sozialpartnermodell und klassische bav Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (September 2017) 4
5 Betriebsrentenstärkungsgesetz - Allgemeine Neuerungen Opting-Out (automatische Entgeltumwandlung) Tarifverträge dürfen eine automatische Entgeltumwandlung für die Belegschaft regeln gilt auch für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse ArbG hat umfassende Informationspflichten und Formerfordernisse zu beachten greift für alle Durchführungswege ArbN muss eine 3-monatige Widerspruchsfrist eingeräumt werden Sozialpartnermodell und normale bav, sofern eine tarifvertragliche Regelung besteht. Nicht tarifgebundene ArbG können sich freiwillig anschließen Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (September 2017) 5
6 Betriebsrentenstärkungsgesetz - Allgemeine Neuerungen Staatlicher Förderbetrag von 30 % für ArbG-Beteiligung, wenn o o o o bav-förderung für Geringverdiener mtl. Bruttogehalt nicht EUR übersteigt ArbG-Beteiligung zwischen 240 EUR bis 480 EUR p.a. liegt Durchführungsweg Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds gewählt wird ungezillmerte Tarife verwendet werden Förderbetrag wird dem ArbG im Lohnsteuerabzugsverfahren erstattet Gilt nur für neue ArbG-Beteiligung ab 2017 Sozialpartnermodell und klassische bav Änderungen bei der Riesterrente Abschaffung Doppelverbeitragung in der Leistungsphase für Riester in der bav Anhebung der Grundzulage ab auf 175 EUR Sozialpartnermodell und klassische bav Anrechnung auf Grundsicherung lebenslange Renten bleiben bis zu mtl. 100 EUR in der Grundsicherung anrechnungsfrei Leistungen oberhalb von mtl. 100 EUR sind zu 30 % anrechnungsfrei - gedeckelt in 2017 auf mtl. 204,50 EUR Sozialpartnermodell und klassische bav Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (September 2017) 6
7 Sozialpartnermodell Talanx Deutschland macht mit! 1 Umsetzung durch viele Tarifvertragsparteien wahrscheinlich 2 Akzeptanz der Belegschaften bleibt abzuwarten 3 Nur wenige Risikoträger werden beim Sozialpartner-Modell mitspielen 4 Wir sehen einen relevanten Umsetzungsmarkt und werden 2018 eine Lösung bereitstellen Talanx Deutschland konzipiert eine Sozialpartner-Lösung auf Basis eines kapitalmarktorientierten Pensionsfonds anpassbar auf die konkreten Anforderungen der Tarifpartner flexibles Kapitalanlagemanagement effiziente digitale Verwaltungsprozesse Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (September 2017) 7
8 BRSG in der klassischen bav HDI bietet Support! 1 Betriebsrentenstärkungsgesetz stärkt auch die klassische bav Gesetz bietet neuen Handlungsspielraum: erhöhter Dotierungsrahmen, Geringverdiener-Förderung, Riester-bAV etc. Sozialpartnermodelle werden klassische bav nicht verdrängen; beide Geschäftsmodelle werden koexistieren Nicht alle Betriebe werden vom Sozialpartnermodell originär erfasst kleine und mittelständische Unterenhmen sind mit transparenten Lösungen der klassischen bav gut beraten Nicht tarifgebundene Betriebe sollten ihre bav eigenständig gestalten, um sich am Arbeitsmarkt abzuheben HDI bietet geeignete Lösungen und Unterstützung Gesetzeskonforme Anpassung unserer Produkte und bav-konzepte Support für eine effizienten Umsetzung des ArbG-Zuschusses Bausteine zur Mitarbeiterkommunikation Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (September 2017) 8
9 Wie geht es weiter? 9. März 2017 Erste Lesung im Bundestag 27. März 2017 Öffentliche Anhörung 1./2. Juni 2017 Zweite und Dritte Lesung im Bundestag 7. Juli 2017 Zustimmung Bundesrat erfolgt 1. Januar 2018 Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 9 Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (September 2017) 9
10 Die im Rahmen dieser Präsentation verwendeten Folien und sonstigen Unterlagen geben unsere aktuelle Einschätzung auf der Basis der derzeit geltenden Gesetze und ihrer Auslegung wieder. Die Präsentation ist unter vortragsdidaktischen Aspekten erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist damit weder geeignet, eine Beurteilung im konkreten Einzelfall abzuleiten, noch kann sie als Basis für vertragliche Vereinbarungen herangezogen werden. Durch die Überlassung der Präsentation wird eine Haftung unseres Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer der Präsentation oder dritten Personen in keiner Weise begründet. Die Inhalte dieser Präsentation sind das geistige und wirtschaftliche Eigentum unseres Unternehmens und unterliegen unserem Copyright. Das bedeutet, dass sie vom Empfänger nur für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Jede weitere Verwendung, insbesondere die Weitergabe an dritte Personen im Original, als Kopie, in Auszügen oder auf elektronischem Weg, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers. Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (September 2017) 10
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