Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren zum Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie (Stand: ) 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren zum Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie (Stand: 09.05.2011) 1"

Transkript

1 Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren zum Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie (Stand: ) 1 Die Qualifizierung für den Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie wird durch einen qualifizierten Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertigen Abschluss) mit technisch-naturwissenschaftlichem Schwerpunkt (MINT-Fächer mit mind. 30 Credits) und das Bestehen des Eignungsverfahrens nachgewiesen. Nachweis Hochschulabschluss Der Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie dient insbesondere der Ergänzung einer naturwissenschaftlichen, technischen oder mathematischen Hochschulausbildung. Dies geschieht durch die Auseinandersetzung mit den theoretischen Grundlagen der Fachwissenschaften sowie den ethischen, sozialen und kulturellen Implikationen von Wissenschaft und Technik. Vorausgesetzt wird deshalb ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in dem naturwissenschaftliche, technische und/oder mathematische Kenntnisse und Fähigkeiten auf hohem wissenschaftlichen Niveau erworben wurden. Lehrstuhl für Philosophie und Wissenschaftstheorie Dr. Fred Slanitz Arcisstraße München Germany Tel Fax slanitz@tum.de Zugelassen Hochschulabschlüsse Bewerber müssen einen qualifizierten Hochschulabschluss (mit mindestens sechs Semestern und Bachelorabschluss) nachweisen in Studiengängen in Biologie, Chemie, Informatik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik, Physik in vergleichbaren Studiengängen (z.b. Wirtschaftsinformatik, Biophysik) in Studiengängen mit einem Schwerpunkt in den genannten Fächern im Umfang von mindestens 30 Credits (z.b. die TUM-Bachelor Wissenschaftliche Grundlagen des Sports, TUM-BWL, Ernährungswissenschaften, Naturwissenschaftliche Bildung, Berufliche Bildung) in Studiengängen mit einem Schwerpunkt in den genannten Fächern und/oder Wissenschafts-/Technikgeschichte oder -philosophie im Umfang von mindestens 30 Credits durch das Erste Staatsexamen für Lehrkräfte an Gymnasien mit mindestens einem der genannten Fächer durch Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung Als qualifiziert gilt ein Hochschulabschluss dann, wenn dieser vergleichbare Prüfungsleistungen wie der entsprechende Bachelorstudiengang der TU München umfasst. Zur Feststellung der Gleichwertigkeit werden die Pflichtmodule des entsprechenden TUM-Bachelorstudiengangs herangezogen. Bewerbung vor Abschluss des Erststudiums Sollte zum Ende der Bewerbungsfrist das Erststudium noch nicht abgeschlossen sein, ist eine Bewerbung trotzdem möglich, wenn abhängig von der Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs Leistungen im folgenden Umfang nachgewiesen werden: 1 Wichtiger Hinweis: Die vorliegenden Erläuterungen beziehen sich auf eine noch nicht verabschiedete Fassung der Fachprüfungs- und Studienordnung. Rechtlich verbindlich ist allein die von der TU München erlassene Satzung. Seite 1

2 a) bei 6 Semestern Regelstudienzeit: 140 Credits b) bei 7 Semestern Regelstudienzeit: 170 Credits c) bei 8 Semestern Regelstudienzeit: 200 Credits. Der Nachweis über den bestandenen Bachelorabschluss ist innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Masterstudiums nachzuweisen. Eignungsverfahren Zweck der Feststellung, Eignungsparameter Die Zulassung für den Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie setzt neben dem qualifizierten Hochschulabschluss den Nachweis der Eignung voraus. Die besonderen Qualifikationen und Fähigkeiten der Bewerber sollen dem Berufsfeld interdisziplinäre Forschung, Technik- und Forschungspolitik, Wissenschaftsverwaltung, Bildungswesen und Lehramt, Verlagswesen, Medien und Beratungstätigkeit entsprechen. Einzelne Eignungsparameter sind: Fähigkeit zu wissenschaftlicher bzw. grundlagen- und methodenorientierter Arbeitsweise Fachkenntnisse aus dem Erststudium Besonderes Interesse für Themenbereiche an der Schnittstelle von Ingenieur-, Natur- und Geisteswissenschaften überdurchschnittliche Sprachkompetenz in mündlicher und schriftlicher Form besondere Leistungsbereitschaft und Motivation für den Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie Bewerbungsfristen und einzureichende Unterlagen Die Anträge zum Verfahren werden im Rahmen der Onlinebewerbung auf dem Portal TUMonline ( zur Verfügung gestellt. Sie sind für das Wintersemester bis zum 31. Mai und für das Sommersemester bis zum 31. Dezember zusammen mit den erforderlichen Unterlagenan an die Technische Universität München zu stellen (Ausschlussfristen). Einzureichende Unterlagen: Antrag auf Zulassung ein tabellarischer Lebenslauf ein vollständiger Nachweis der Studien- und Prüfungsleistungen im Erststudium (Transcript of Records) im Umfang von 140 Credits in einem Studiengang gemäß 36 FPSO eine schriftliche Begründung von 1 bis 2 DIN-A4 Seiten für die Wahl des Studiengangs Wissenschafts- und Technikphilosophie an der Technischen Universität München, in der der Bewerber darlegt, aufgrund welcher spezifischer Begabungen und Interessen er sich für den Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie an der Technischen Universität München besonders geeignet hält (vgl. oben, Eignungsparameter); die besondere Leistungsbereitschaft ist beispielsweise durch Ausführungen zu studiengangspezifischen Berufsausbildungen, Praktika, Auslandsaufenthalten oder über eine erfolgte fachgebundene Weiterbildung im Bachelorstudium, die über Präsenzzeiten und Pflichtveranstaltungen hinausgegangen ist, zu begründen. Dies ist ggf. durch Anlagen zu belegen. Seite 2

3 eine Versicherung, dass der Bewerber die Begründung für die Wahl des Studiengangs selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt hat und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken als solche gekennzeichnet hat Die Bewerbung zum Sommersemester ist nur für Quereinsteiger möglich. Bewerber, die sich zum Sommersemester immatrikulieren wollen, müssen Nachweise über anrechenbare Leistungen erbringen, die die Einstufung in ein höheres Fachsemester ermöglichen (vgl. 35 FPSO). Mit den Bewerbern, deren Unterlagen fristgerecht und vollständig vorliegen und die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wird ein Eignungsverfahren durchgeführt. Abschlussnote Die Fähigkeit zu wissenschaftlicher bzw. grundlagen- und methodenorientierter Arbeitsweise sowie vorhandene Fachkenntnisse aus dem Erststudium werden anhand der Abschlussnote dieses Studiums bzw. anhand der Durchschnittsnote aus Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Credits beurteilt. Für jede Zehntelnote, die der über Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Credits errechnete Schnitt besser als 4,0 ist, erhält der Bewerber einen Punkt. Die Maximalpunktezahl beträgt 30. Dies entspricht folgender Skala: Note 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Punkte Note 2,6 2,7 2,8 2,9 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 4,0 Punkte Der Schnitt wird aus benoteten Modulprüfungen im Umfang von 140 Credits errechnet. Der Gesamtnotenschnitt wird als gewichtetes Notenmittel der Module errechnet. Die Notengewichte der einzelnen Module entsprechen den zugeordneten Credits. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Abschlusszeugnis mit mehr als 140 Credits vor, erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der am besten benoteten Module im Umfang von 140 Credits. Der Bewerber hat diese im Rahmen des Antrags aufzulisten sowie die Richtigkeit der gemachten Angaben schriftlich zu versichern. Die Liste sollte folgende Form aufweisen: Nr. Modulbezeichnung Credits (C) 1 2 n Summe Credits ( C) ausländische Note (Na) dt. Note (Nd) gewichtete dt. Note (Nd*C) Summe gewichtete dt. Noten ( Nd*C) Seite 3

4 Zur Umrechnung von ausländischen Noten wird die sogenannte modifizierte bayerische Formel angewendet 2 : N d= * (N max N a) / (N max N min) Die Durchschnittsnote ergibt sich aus dem Quotienten der Summe der gewichteten dt. Note und der Summe der Credits: N d*c / C Motivationsschreiben Das Motivationsschreiben dient zur Beurteilung der schriftlichen Sprachkompetenz des Bewerbers. Die schriftliche Begründung wird von zwei Mitgliedern der Kommission zum Eignungsverfahren anhand folgender Kriterien auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet: Die Bewerberin/der Bewerber 1. kann nach den Regeln der deutschen Rechtschreibung und Grammatik schreiben 2. kann sein Bewerbungsanliegen sachlich und trotzdem ansprechend formulieren 3. kann den Zusammenhang zwischen persönlichen Interessen und Inhalten des Studiengangs gut strukturiert darstellen, 4. kann seine besondere Eignung und Motivation für den Masterstudiengang durch Argumente und sinnvolle Beispiele überzeugend begründen 5. kann wesentliche Punkte seiner Begründung in angemessener Weise sprachlich hervorheben Die beiden Kommissionsmitglieder bewerten unabhängig jedes der fünf Kriterien mit maximal einem Punkt. Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahlen aufgerundet wird. Eignungsgespräch Alle zugelassenen Bewerber (d.h. alle Bewerber, die die erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht haben und den Voraussetzungen nach 36 FPSO entsprechen) werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Zeitfenster für Eignungsgespräche werden vor Ablauf der Bewerbungsfrist festgelegt. Der Termin für das Eignungsgespräch wird mindestens eine Woche vorher bekanntgegeben. Das Gespräch dauert 20 bis 30 Minuten. Thematische Schwerpunkte des Gesprächs sind 1. das Interesse für Themengebiete an der Schnittstelle von Ingenieur-, Natur- und Geisteswissenschaften 2. die besondere Leistungsbereitschaft und Motivation 3. die Einschätzung des persönlichen Eignungsprofils durch den Bewerber Gegenstand können auch die eingereichten Unterlagen sein. Das Eignungsgespräch wird von mindestens zwei Mitgliedern der Kommission durchgeführt. Jedes der Mitglieder bewertet unabhängig a) die mündliche Sprachkompetenz, b) das Interesse für Themengebiete an der Schnittstelle von Ingenieur-, Natur- und Geisteswissenschaften, c) die besondere Leistungsbereitschaft und Motivation, 2 Nmax = beste erreichbare Note; Na = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note; Nmin = schlechteste Note zum Bestehen im ausländischen Notensystem Nd = deutsche Note oder ins deutsche Notensystem transferierte Note Seite 4

5 wobei folgende Kriterien herangezogen werden: a) mündliche Sprachkompetenz (0-5 Punkte, pro Kriterium max. 1 Punkt) Die Bewerberin/der Bewerber 1. kann Sachverhalte klar, flüssig und im Stil der Situation angemessen darstellen und erörtern 2. kann eigene Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken und im Gespräch auch umfangreichere Antworten strukturiert aufbauen 3. kann auf Fragen zum Erststudium bzw. dessen Fachgebiet terminologisch exakt und trotzdem verständlich antworten 4. kann Aussagen durch Argumente und sinnvolle Beispiele überzeugend begründen 5. kann Fragen zu wissenschaftlichen Themen bzw. zu eigenen Kompetenzen und Erwartungen mühelos verstehen oder wenn nötig durch Rückfragen klären b) Interesse für Themenbereiche an der Schnittstelle von Ingenieur-, Naturund Geisteswissenschaften (0 10 Punkte, pro Kriterium max. 2 Punkte) Die Bewerberin/der Bewerber 1. kann Themen und Fragestellungen, die Inhalt des Studiengangs sind, nennen und exemplarisch Bezüge dieser zum Erststudium herstellen 2. hat Lehr- und Vortragsveranstaltungen in Philosophie, Wissenschafts- und Technikgeschichte, Logik, Ethik bzw. Kultur- oder Geisteswissenschaften besucht 3. kennt Autoren und Werke, die sich mit den Themenbereichen des Studiengangs befasst haben 4. engagiert sich (neben dem Studium) auch außerhalb seines Fachgebiets in Arbeitskreisen, Lesezirkeln, studentischen Gruppen bzw. Gremien etc. 5. kann praktische Tätigkeiten im angegebenen Berufsfeld nachweisen (interdisziplinäre Forschung, Technik- und Forschungspolitik, Wissenschaftsverwaltung, Bildungswesen und Lehramt, Verlagswesen, Medien und Beratungstätigkeit) 6. hat Interesse an anspruchsvoller Literatur 7. hat sich im Erststudium mit interdisziplinären Fragestellungen beschäftigt c) besondere Leistungsbereitschaft und Motivation (0 5 Punkte, pro Kriterium max. 1 Punkt) Die Bewerberin/der Bewerber 1. bekundet Interesse an der wissenschaftlichen Beschäftigung mit philosophischen und ethischen Fragestellungen 2. reflektiert über Lebens-/Karriereziele und über Möglichkeiten, diese zu erreichen 3. reflektiert über eigene Begabungen und Kompetenzen und bringt diese in Zusammenhang mit den Zielen des Studiengangs 4. ist bereit, sich über Präsenzzeiten und Pflichtveranstaltungen hinaus selbstständig zu bilden (vgl. besonderes Engagement/Zusatzqualifikationen während des Erststudiums) 5. allgemeine Motivation für Masterstudium (berufliche/wissenschaftliche Qualifikation) 6. Sonstiges Jedes der Mitglieder hält das Ergebnis des Auswahlgesprächs auf einer Punkteskala von 0 bis 20 fest, wobei 0 das schlechteste und 20 das beste zu erzielende Ergebnis ist. Die Punktezahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel Seite 5

6 der Einzelbewertungen. Nichtverschwindende Kommastellen werden aufgerundet Gesamtbewertung Die Gesamtbewertung ergibt sich aus Abschlussnote (Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeitsweise, Fachkenntnisse aus dem Erststudium) Motivationsschreiben (schriftliche Sprachkompetenz) Eignungsgespräch (mündliche Sprachkompetenz, Interesse für Themen, Leistungsbereitschaft und Motivation) Summe max. 30 Punkte max. 5 Punkte max. 20 Punkte max. 55 Punkte Bewerber, die 35 oder mehr Punkte erreicht haben, werden als geeignet eingestuft. Das Ergebnis des Eignungsverfahrens wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Seite 6

Vom 13. Mai 2011. 2 In-Kraft-Treten

Vom 13. Mai 2011. 2 In-Kraft-Treten Sechste Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität München Vom 13.

Mehr

FINAL 1. Vom 1. April 2010

FINAL 1. Vom 1. April 2010 FINAL 1 Dritte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Universität München Vom 1. April 2010 Aufgrund von Art. 13

Mehr

Masterstudiengang für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Bewerbungsunterlagen Leitfaden für die Zusammenstellung

Masterstudiengang für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Bewerbungsunterlagen Leitfaden für die Zusammenstellung für die Zusammenstellung Antrag auf Zulassung bzw. auf Immatrikulation im Studiengang Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Hinweis: Antrag bitte unterzeichnen! Aktuelles Passbild beifügen. TUM Ingenieurfakultät

Mehr

Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Nachwachsende Rohstoffe an der Technischen Universität München

Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Nachwachsende Rohstoffe an der Technischen Universität München Auszug aus der Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Nachwachsende Rohstoffe der Technischen Universität München in Kooperation mit der Hochschule für angewandte

Mehr

Vom... 1. 36 erhält folgende Fassung: 2. das Bestehen des Eignungsverfahrens gemäß Anlage 2

Vom... 1. 36 erhält folgende Fassung: 2. das Bestehen des Eignungsverfahrens gemäß Anlage 2 Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mechatronik und Informationstechnik an der Technischen Universität München Vom... Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom #

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs. 5 Satz 2 des

Mehr

Neue Regelungen für das Master-Bewerbungsverfahren der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ab Sommersemester 2011. Stand: 23.01.

Neue Regelungen für das Master-Bewerbungsverfahren der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ab Sommersemester 2011. Stand: 23.01. Neue Regelungen für das Master-Bewerbungsverfahren der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ab Sommersemester 2011 Stand: 23.01.2011 Hinweise zu diesem Dokument Dieses Dokument enthält den für die Master-Bewerbung

Mehr

Bewegung und Gesundheit Diagnostik, Prävention und Intervention in der Lebensspanne (M.Sc.) Diagnostik und Training (M.Sc.)

Bewegung und Gesundheit Diagnostik, Prävention und Intervention in der Lebensspanne (M.Sc.) Diagnostik und Training (M.Sc.) Eignungsverfahren für die Masterstudiengänge Bewegung und Gesundheit Diagnostik, Prävention und Intervention in der Lebensspanne (M.Sc.) Diagnostik und Training (M.Sc.) Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich um den Master-Studiengang Komparatistik bewerben zu können?

Mehr

Technische Universität München

Technische Universität München Eignungsverfahren für die Masterstudiengänge Bewegung und Gesundheit Diagnostik, Prävention und Intervention in der Lebensspanne (M.Sc.) Diagnostik und Training (M.Sc.) der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft

Mehr

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik Universität Heidelberg Seite 347 Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik vom 9. Mai 2011 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2, 29

Mehr

Informationsveranstaltung für Bachelor Studierende der Fakultät Maschinenwesen

Informationsveranstaltung für Bachelor Studierende der Fakultät Maschinenwesen Informationsveranstaltung für Bachelor Studierende der Fakultät Maschinenwesen zum Übergang Bachelor- -> Master-Studium 29.05.2015 Bachelor-Prüfungsbüro, Arno Buchner Inhalt der Veranstaltung Details zum

Mehr

Vom 30. Juni 2008. (in der Fassung der Änderungssatzung vom 01. Juli 2008)

Vom 30. Juni 2008. (in der Fassung der Änderungssatzung vom 01. Juli 2008) Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Geographische Entwicklungsforschung Afrikas an der Universität Bayreuth (Eignungsfeststellungssatzung GEFA) Vom 30. Juni 2008 (in der Fassung

Mehr

1 Zweck der Eignungsfeststellung

1 Zweck der Eignungsfeststellung Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Bioinformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Technischen Universität München Vom 28. Juni 2007 Auf Grund von

Mehr

Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Health Science (M.Sc.)

Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Health Science (M.Sc.) Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Health Science (M.Sc.) Technische Universität München Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften München, 2018 Zweck des Eignungsverfahrens Die Qualifikation

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Sport & Exercise Science (M.Sc.)

Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Sport & Exercise Science (M.Sc.) Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Sport & Exercise Science (M.Sc.) Technische Universität München Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften München, Februar 2017 Zweck des Eignungsverfahrens

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Mai 2011 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

Was muss ich über den Zulassungstest wissen?

Was muss ich über den Zulassungstest wissen? Was muss ich über den Zulassungstest wissen? Informationen zum freiwilligen Test zur Zulassung im Masterstudiengang Psychologie der Universität Ulm Stand: 11.6.2014 Generelle Info zum Zulassungsverfahren

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Masterstudiengang Verfahrenstechnik/Chemieingenieurwesen an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration Zula MA IKU Pädagogische Hochschule Jahrgang 2015 Nr. 08 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration vom 10. Juni 2015 Aufgrund von

Mehr

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Master- Studiengang Technische Betriebswirtschaftslehre.

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Master- Studiengang Technische Betriebswirtschaftslehre. Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Technische Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

ANLAGE 2: Eignungsverfahren

ANLAGE 2: Eignungsverfahren Seite 12 ANLAGE 2: Eignungsverfahren Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Life Science Economics and Policy an der Technischen Universität München 1. Zweck des Verfahrens 1 Die Qualifikation für

Mehr

der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum

der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum Aufgrund

Mehr

Die Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich.

Die Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich. FAQs Master EB: Wann kann ich das Masterstudium beginnen? Die Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich. Wie kann ich mich für den Masterstudiengang Europäische Betriebswirtschaft

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Bewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg

Bewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg Bewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg Bitte beachten Sie den Leitfaden zum Ausfüllen des Bewerbungsbogens. Persönliche Daten Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort,

Mehr

- 2 - Inhaltsübersicht

- 2 - Inhaltsübersicht Satzung über das Eignungsverfahren und über die Prüfung der Eingangsqualifikation für den Masterstudiengang Philosophie Politik Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 14. April

Mehr

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531.

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531. An die Leiterin des Masterstudiengangs Fachübersetzen Frau Prof. Dr. Monika Krein-Kühle Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Ubierring 48 D-50678 Köln Bewerbung um die Teilnahme am

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für die konsekutiven Master- Studiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und

Mehr

Vom 23.08.2012. Präambel

Vom 23.08.2012. Präambel Fachprüfungs- und Studienordnung für den Erwerb des akademischen Grades Master of Science with Honours des Bayerischen Graduiertenkollegs in den Studiengängen Computational Mechanics und Computational

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München Vom 27. März 202 Auf Grund von Art. Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art.

Mehr

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zu dem Master- Studiengang Automatisierungstechnik. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zu dem Master- Studiengang Automatisierungstechnik. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Automatisierungstechnik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München

Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München Vom. April 03 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz in Verbindung mit

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014

Mehr

der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009

der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Aufgrund

Mehr

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite Nr. 47/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 555 15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Vom 26. Juli 2010. In der Fassung der Änderungssatzung vom 21. Dezember 2010

Vom 26. Juli 2010. In der Fassung der Änderungssatzung vom 21. Dezember 2010 Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Medieninformatik mit Anwendungsfach Medienwirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2010 In der Fassung der Änderungssatzung

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Vom 17. November 2015

Vom 17. November 2015 Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Media, Management and Digital Technologies (MMT) an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 17. November 2015 Auf Grund von Art. 13 Abs.

Mehr

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre Bewerbungsnummer (aus Online-Bewerbung):

Mehr

Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre

Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre Vom 13. Mai 2013 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S.

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang International Supply Chain Management (MSCM)

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang International Supply Chain Management (MSCM) Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang International Supply Chain Management (MSCM) Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 04.12.2013,

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen

Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen Technische Universität Dresden Fakultät Bauingenieurwesen Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Advanced Computational and Civil Engineering Structural Studies ACCESS (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 21/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 303 21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Informatik

Mehr

Studienbeginn vergeben wurden. ist im Wintersemester. Die Bewerbung ist vom 01.06. - 15.07. möglich.

Studienbeginn vergeben wurden. ist im Wintersemester. Die Bewerbung ist vom 01.06. - 15.07. möglich. Masterstudiengang Biochemie (M.Sc. Biochemie) der Universität Bielefeld Masterstudiengang Biochemie Bewerbungsfrist (M.Sc. Biochemie) der Universität Bielefeld Studienbeginn ist im Wintersemester. Die

Mehr

Bewerbung und Zulassung im Hohenheimer Management-Master (HMM)

Bewerbung und Zulassung im Hohenheimer Management-Master (HMM) Informationsveranstaltung Bewerbung und Zulassung im Hohenheimer Management-Master (HMM) 1 UNIVERSITÄT HOHENHEIM SPRECHER DER BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN INSTITUTE Professor Dr. Ernst Troßmann Überblick UNIVERSITÄT

Mehr

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)

Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) Vom 25.04.2016 Aufgrund von 58 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008

Mehr

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Satzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG. für den Diplomstudiengang Produktion und Logistik. an der Technischen Universität München. vom 30.

Satzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG. für den Diplomstudiengang Produktion und Logistik. an der Technischen Universität München. vom 30. Satzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG für den Diplomstudiengang Produktion und Logistik an der Technischen Universität München vom 30. Mai 2005 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 135 Abs.

Mehr

Ordnung für das Bachelorstudium Nanowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Bachelorstudium Nanowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Ordnung für das Bachelorstudium Nanowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 1. Februar 007 Vom Universitätsrat genehmigt am. März 007 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013 Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher

Mehr

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50 25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-

Mehr

ORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE

ORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELOR-STUDIENGANG GRUNDBILDUNG SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR AN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK Bekanntmachung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der

Mehr

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

Mehr

Antrag auf Zulassung zum Master-Studiengang Sportökonomie

Antrag auf Zulassung zum Master-Studiengang Sportökonomie An das Institut für Sportwissenschaft Kulturwissenschaftliche Fakultät - Studiengang Sportökonomie - Universität Bayreuth 95440 Bayreuth Anmeldungen müssen bis 15. Januar 2016 eingegangen sein Das Zulassungsverfahren

Mehr

Deutschland- Stipendien

Deutschland- Stipendien Bildquelle: http://tinyurl.com/ol37yyo DEUTSCHLANDSTIPENDIEN DER CVJM-HOCHSCHULE Deutschland- Stipendien 300 Euro für dein Studium! Jetzt online bewerben! www.cvjm-hochschule.de/stipendien Prof. Dr. Germo

Mehr

Ordnung zur Feststellung der Eignung

Ordnung zur Feststellung der Eignung Ordnung zur Feststellung der Eignung für den konsekutiven Master-Studiengang Kultur und Management an der Hochschule Zittau/Görlitz vom (Eignungsfeststellungsordnung) vom 29.01.2014 Eignungsfeststellungsordnung

Mehr

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.

Mehr

vom 23. Dezember 2008

vom 23. Dezember 2008 Satzung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald für das Hochschulauswahlverfahren von Studienanfängern in Studiengängen mit örtlich festgesetzten Zulassungszahlen vom 23. Dezember 2008 Aufgrund von

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober

Mehr

Hinweise zur Bewerbung Master of Industrial Sales and Innovation Management

Hinweise zur Bewerbung Master of Industrial Sales and Innovation Management Hinweise zur Bewerbung Master of Industrial Sales and Innovation Management Es gelten alle Anforderungen des Bewerbungsverfahrens der HTW, siehe onlinebewerbung.htw-berlin.de Nach der Online-Bewerbung

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung. Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Artikel I. 1. 3 wird wie folgt neu gefasst: 3 Zugang zum Studium

Artikel I. 1. 3 wird wie folgt neu gefasst: 3 Zugang zum Studium Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsordnung (Satzung) für Studierende des Masterstudiengangs Medizinische Ingenieurwissenschaft an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Master of Science vom

Mehr

Die Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften hat am 23. Juni 2015 folgende Ordnung nach 18 Abs. 7 NHG beschlossen (Mitt. TUC 2015, Seite 343).

Die Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften hat am 23. Juni 2015 folgende Ordnung nach 18 Abs. 7 NHG beschlossen (Mitt. TUC 2015, Seite 343). Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Masterstudiengang Materialwissenschaft und Werkstofftechnik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften

Mehr

Checkliste Master Analytische und Bioanalytische Chemie

Checkliste Master Analytische und Bioanalytische Chemie Master Analytische und Bioanalytische Chemie - das Zeugnis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in der Chemie oder einer verwandten Fachrichtung mit mindestens der Note 2,4 und mit mindestens

Mehr

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 349 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2005 ausgegeben zu Saarbrücken, 19. August 2005 Nr. 24 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Biotechnologie.

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Industrial Design an der Technischen Universität München

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Industrial Design an der Technischen Universität München Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Industrial Design an der Technischen Universität München Vom 9. März 204 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober

Mehr

Bewerbungsbogen Strategische Gestaltung MA

Bewerbungsbogen Strategische Gestaltung MA Bitte beachten Sie Folgendes Füllen Sie diesen Antrag deutlich und vollständig in Blockschrift aus bzw. kreuzen Sie Zutreffendes an. Verwenden Sie dafür ausschließlich dieses Formular. Ich bewerbe mich

Mehr

amtliche mitteilungen

amtliche mitteilungen amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 38.15 vom 29. mai 2015 zweite satzung zur änderung der prüfungsordnung für die bachelorstudiengänge international business

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Abfallwirtschaft und Altlasten (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Bewerbungsnummer (aus Online-Bewerbung):

Mehr

ANLAGE 2: Eignungsverfahren

ANLAGE 2: Eignungsverfahren 3 ANLAGE 2: Eignungsverfahren Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Maschinenbau und Management an der Technischen Universität München 1. Zweck des Verfahrens 1 Die Qualifikation für den Masterstudiengang

Mehr

Zulassungsrichtlinie

Zulassungsrichtlinie Zulassungsrichtlinie-Master-1.1.1.doc Seite - 1 - Stand: 11.6.2010 Zulassungsrichtlinie der Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain University of Applied Sciences Wiesbaden Rüsselsheim Geisenheim

Mehr

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober

Mehr

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Bewilligungsjahr 2015/16. 1.

Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Bewilligungsjahr 2015/16. 1. Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Bewilligungsjahr 2015/16 Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Mehr

???? ???? ???? Das neue. Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen. bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen

???? ???? ???? Das neue. Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen. bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Wie komme ich an einen Studienplatz? Das neue???????? Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen???? bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Das neue Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen

Mehr

ANLAGE 2: Eignungsverfahren

ANLAGE 2: Eignungsverfahren 3 ANLAGE 2: Eignungsverfahren Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Luft- und Raumfahrt an der Technischen Universität München 1. Zweck des Verfahrens 1 Die Qualifikation für den Masterstudiengang

Mehr