Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren zum Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie (Stand: ) 1
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- Anke Beyer
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1 Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren zum Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie (Stand: ) 1 Die Qualifizierung für den Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie wird durch einen qualifizierten Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertigen Abschluss) mit technisch-naturwissenschaftlichem Schwerpunkt (MINT-Fächer mit mind. 30 Credits) und das Bestehen des Eignungsverfahrens nachgewiesen. Nachweis Hochschulabschluss Der Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie dient insbesondere der Ergänzung einer naturwissenschaftlichen, technischen oder mathematischen Hochschulausbildung. Dies geschieht durch die Auseinandersetzung mit den theoretischen Grundlagen der Fachwissenschaften sowie den ethischen, sozialen und kulturellen Implikationen von Wissenschaft und Technik. Vorausgesetzt wird deshalb ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in dem naturwissenschaftliche, technische und/oder mathematische Kenntnisse und Fähigkeiten auf hohem wissenschaftlichen Niveau erworben wurden. Lehrstuhl für Philosophie und Wissenschaftstheorie Dr. Fred Slanitz Arcisstraße München Germany Tel Fax slanitz@tum.de Zugelassen Hochschulabschlüsse Bewerber müssen einen qualifizierten Hochschulabschluss (mit mindestens sechs Semestern und Bachelorabschluss) nachweisen in Studiengängen in Biologie, Chemie, Informatik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik, Physik in vergleichbaren Studiengängen (z.b. Wirtschaftsinformatik, Biophysik) in Studiengängen mit einem Schwerpunkt in den genannten Fächern im Umfang von mindestens 30 Credits (z.b. die TUM-Bachelor Wissenschaftliche Grundlagen des Sports, TUM-BWL, Ernährungswissenschaften, Naturwissenschaftliche Bildung, Berufliche Bildung) in Studiengängen mit einem Schwerpunkt in den genannten Fächern und/oder Wissenschafts-/Technikgeschichte oder -philosophie im Umfang von mindestens 30 Credits durch das Erste Staatsexamen für Lehrkräfte an Gymnasien mit mindestens einem der genannten Fächer durch Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung Als qualifiziert gilt ein Hochschulabschluss dann, wenn dieser vergleichbare Prüfungsleistungen wie der entsprechende Bachelorstudiengang der TU München umfasst. Zur Feststellung der Gleichwertigkeit werden die Pflichtmodule des entsprechenden TUM-Bachelorstudiengangs herangezogen. Bewerbung vor Abschluss des Erststudiums Sollte zum Ende der Bewerbungsfrist das Erststudium noch nicht abgeschlossen sein, ist eine Bewerbung trotzdem möglich, wenn abhängig von der Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs Leistungen im folgenden Umfang nachgewiesen werden: 1 Wichtiger Hinweis: Die vorliegenden Erläuterungen beziehen sich auf eine noch nicht verabschiedete Fassung der Fachprüfungs- und Studienordnung. Rechtlich verbindlich ist allein die von der TU München erlassene Satzung. Seite 1
2 a) bei 6 Semestern Regelstudienzeit: 140 Credits b) bei 7 Semestern Regelstudienzeit: 170 Credits c) bei 8 Semestern Regelstudienzeit: 200 Credits. Der Nachweis über den bestandenen Bachelorabschluss ist innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Masterstudiums nachzuweisen. Eignungsverfahren Zweck der Feststellung, Eignungsparameter Die Zulassung für den Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie setzt neben dem qualifizierten Hochschulabschluss den Nachweis der Eignung voraus. Die besonderen Qualifikationen und Fähigkeiten der Bewerber sollen dem Berufsfeld interdisziplinäre Forschung, Technik- und Forschungspolitik, Wissenschaftsverwaltung, Bildungswesen und Lehramt, Verlagswesen, Medien und Beratungstätigkeit entsprechen. Einzelne Eignungsparameter sind: Fähigkeit zu wissenschaftlicher bzw. grundlagen- und methodenorientierter Arbeitsweise Fachkenntnisse aus dem Erststudium Besonderes Interesse für Themenbereiche an der Schnittstelle von Ingenieur-, Natur- und Geisteswissenschaften überdurchschnittliche Sprachkompetenz in mündlicher und schriftlicher Form besondere Leistungsbereitschaft und Motivation für den Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie Bewerbungsfristen und einzureichende Unterlagen Die Anträge zum Verfahren werden im Rahmen der Onlinebewerbung auf dem Portal TUMonline ( zur Verfügung gestellt. Sie sind für das Wintersemester bis zum 31. Mai und für das Sommersemester bis zum 31. Dezember zusammen mit den erforderlichen Unterlagenan an die Technische Universität München zu stellen (Ausschlussfristen). Einzureichende Unterlagen: Antrag auf Zulassung ein tabellarischer Lebenslauf ein vollständiger Nachweis der Studien- und Prüfungsleistungen im Erststudium (Transcript of Records) im Umfang von 140 Credits in einem Studiengang gemäß 36 FPSO eine schriftliche Begründung von 1 bis 2 DIN-A4 Seiten für die Wahl des Studiengangs Wissenschafts- und Technikphilosophie an der Technischen Universität München, in der der Bewerber darlegt, aufgrund welcher spezifischer Begabungen und Interessen er sich für den Masterstudiengang Wissenschafts- und Technikphilosophie an der Technischen Universität München besonders geeignet hält (vgl. oben, Eignungsparameter); die besondere Leistungsbereitschaft ist beispielsweise durch Ausführungen zu studiengangspezifischen Berufsausbildungen, Praktika, Auslandsaufenthalten oder über eine erfolgte fachgebundene Weiterbildung im Bachelorstudium, die über Präsenzzeiten und Pflichtveranstaltungen hinausgegangen ist, zu begründen. Dies ist ggf. durch Anlagen zu belegen. Seite 2
3 eine Versicherung, dass der Bewerber die Begründung für die Wahl des Studiengangs selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt hat und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken als solche gekennzeichnet hat Die Bewerbung zum Sommersemester ist nur für Quereinsteiger möglich. Bewerber, die sich zum Sommersemester immatrikulieren wollen, müssen Nachweise über anrechenbare Leistungen erbringen, die die Einstufung in ein höheres Fachsemester ermöglichen (vgl. 35 FPSO). Mit den Bewerbern, deren Unterlagen fristgerecht und vollständig vorliegen und die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wird ein Eignungsverfahren durchgeführt. Abschlussnote Die Fähigkeit zu wissenschaftlicher bzw. grundlagen- und methodenorientierter Arbeitsweise sowie vorhandene Fachkenntnisse aus dem Erststudium werden anhand der Abschlussnote dieses Studiums bzw. anhand der Durchschnittsnote aus Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Credits beurteilt. Für jede Zehntelnote, die der über Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Credits errechnete Schnitt besser als 4,0 ist, erhält der Bewerber einen Punkt. Die Maximalpunktezahl beträgt 30. Dies entspricht folgender Skala: Note 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Punkte Note 2,6 2,7 2,8 2,9 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 4,0 Punkte Der Schnitt wird aus benoteten Modulprüfungen im Umfang von 140 Credits errechnet. Der Gesamtnotenschnitt wird als gewichtetes Notenmittel der Module errechnet. Die Notengewichte der einzelnen Module entsprechen den zugeordneten Credits. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Abschlusszeugnis mit mehr als 140 Credits vor, erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der am besten benoteten Module im Umfang von 140 Credits. Der Bewerber hat diese im Rahmen des Antrags aufzulisten sowie die Richtigkeit der gemachten Angaben schriftlich zu versichern. Die Liste sollte folgende Form aufweisen: Nr. Modulbezeichnung Credits (C) 1 2 n Summe Credits ( C) ausländische Note (Na) dt. Note (Nd) gewichtete dt. Note (Nd*C) Summe gewichtete dt. Noten ( Nd*C) Seite 3
4 Zur Umrechnung von ausländischen Noten wird die sogenannte modifizierte bayerische Formel angewendet 2 : N d= * (N max N a) / (N max N min) Die Durchschnittsnote ergibt sich aus dem Quotienten der Summe der gewichteten dt. Note und der Summe der Credits: N d*c / C Motivationsschreiben Das Motivationsschreiben dient zur Beurteilung der schriftlichen Sprachkompetenz des Bewerbers. Die schriftliche Begründung wird von zwei Mitgliedern der Kommission zum Eignungsverfahren anhand folgender Kriterien auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet: Die Bewerberin/der Bewerber 1. kann nach den Regeln der deutschen Rechtschreibung und Grammatik schreiben 2. kann sein Bewerbungsanliegen sachlich und trotzdem ansprechend formulieren 3. kann den Zusammenhang zwischen persönlichen Interessen und Inhalten des Studiengangs gut strukturiert darstellen, 4. kann seine besondere Eignung und Motivation für den Masterstudiengang durch Argumente und sinnvolle Beispiele überzeugend begründen 5. kann wesentliche Punkte seiner Begründung in angemessener Weise sprachlich hervorheben Die beiden Kommissionsmitglieder bewerten unabhängig jedes der fünf Kriterien mit maximal einem Punkt. Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahlen aufgerundet wird. Eignungsgespräch Alle zugelassenen Bewerber (d.h. alle Bewerber, die die erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht haben und den Voraussetzungen nach 36 FPSO entsprechen) werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Zeitfenster für Eignungsgespräche werden vor Ablauf der Bewerbungsfrist festgelegt. Der Termin für das Eignungsgespräch wird mindestens eine Woche vorher bekanntgegeben. Das Gespräch dauert 20 bis 30 Minuten. Thematische Schwerpunkte des Gesprächs sind 1. das Interesse für Themengebiete an der Schnittstelle von Ingenieur-, Natur- und Geisteswissenschaften 2. die besondere Leistungsbereitschaft und Motivation 3. die Einschätzung des persönlichen Eignungsprofils durch den Bewerber Gegenstand können auch die eingereichten Unterlagen sein. Das Eignungsgespräch wird von mindestens zwei Mitgliedern der Kommission durchgeführt. Jedes der Mitglieder bewertet unabhängig a) die mündliche Sprachkompetenz, b) das Interesse für Themengebiete an der Schnittstelle von Ingenieur-, Natur- und Geisteswissenschaften, c) die besondere Leistungsbereitschaft und Motivation, 2 Nmax = beste erreichbare Note; Na = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note; Nmin = schlechteste Note zum Bestehen im ausländischen Notensystem Nd = deutsche Note oder ins deutsche Notensystem transferierte Note Seite 4
5 wobei folgende Kriterien herangezogen werden: a) mündliche Sprachkompetenz (0-5 Punkte, pro Kriterium max. 1 Punkt) Die Bewerberin/der Bewerber 1. kann Sachverhalte klar, flüssig und im Stil der Situation angemessen darstellen und erörtern 2. kann eigene Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken und im Gespräch auch umfangreichere Antworten strukturiert aufbauen 3. kann auf Fragen zum Erststudium bzw. dessen Fachgebiet terminologisch exakt und trotzdem verständlich antworten 4. kann Aussagen durch Argumente und sinnvolle Beispiele überzeugend begründen 5. kann Fragen zu wissenschaftlichen Themen bzw. zu eigenen Kompetenzen und Erwartungen mühelos verstehen oder wenn nötig durch Rückfragen klären b) Interesse für Themenbereiche an der Schnittstelle von Ingenieur-, Naturund Geisteswissenschaften (0 10 Punkte, pro Kriterium max. 2 Punkte) Die Bewerberin/der Bewerber 1. kann Themen und Fragestellungen, die Inhalt des Studiengangs sind, nennen und exemplarisch Bezüge dieser zum Erststudium herstellen 2. hat Lehr- und Vortragsveranstaltungen in Philosophie, Wissenschafts- und Technikgeschichte, Logik, Ethik bzw. Kultur- oder Geisteswissenschaften besucht 3. kennt Autoren und Werke, die sich mit den Themenbereichen des Studiengangs befasst haben 4. engagiert sich (neben dem Studium) auch außerhalb seines Fachgebiets in Arbeitskreisen, Lesezirkeln, studentischen Gruppen bzw. Gremien etc. 5. kann praktische Tätigkeiten im angegebenen Berufsfeld nachweisen (interdisziplinäre Forschung, Technik- und Forschungspolitik, Wissenschaftsverwaltung, Bildungswesen und Lehramt, Verlagswesen, Medien und Beratungstätigkeit) 6. hat Interesse an anspruchsvoller Literatur 7. hat sich im Erststudium mit interdisziplinären Fragestellungen beschäftigt c) besondere Leistungsbereitschaft und Motivation (0 5 Punkte, pro Kriterium max. 1 Punkt) Die Bewerberin/der Bewerber 1. bekundet Interesse an der wissenschaftlichen Beschäftigung mit philosophischen und ethischen Fragestellungen 2. reflektiert über Lebens-/Karriereziele und über Möglichkeiten, diese zu erreichen 3. reflektiert über eigene Begabungen und Kompetenzen und bringt diese in Zusammenhang mit den Zielen des Studiengangs 4. ist bereit, sich über Präsenzzeiten und Pflichtveranstaltungen hinaus selbstständig zu bilden (vgl. besonderes Engagement/Zusatzqualifikationen während des Erststudiums) 5. allgemeine Motivation für Masterstudium (berufliche/wissenschaftliche Qualifikation) 6. Sonstiges Jedes der Mitglieder hält das Ergebnis des Auswahlgesprächs auf einer Punkteskala von 0 bis 20 fest, wobei 0 das schlechteste und 20 das beste zu erzielende Ergebnis ist. Die Punktezahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel Seite 5
6 der Einzelbewertungen. Nichtverschwindende Kommastellen werden aufgerundet Gesamtbewertung Die Gesamtbewertung ergibt sich aus Abschlussnote (Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeitsweise, Fachkenntnisse aus dem Erststudium) Motivationsschreiben (schriftliche Sprachkompetenz) Eignungsgespräch (mündliche Sprachkompetenz, Interesse für Themen, Leistungsbereitschaft und Motivation) Summe max. 30 Punkte max. 5 Punkte max. 20 Punkte max. 55 Punkte Bewerber, die 35 oder mehr Punkte erreicht haben, werden als geeignet eingestuft. Das Ergebnis des Eignungsverfahrens wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Seite 6
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