Praxis der UK-Beratungsstellen in unterschiedlicher Anbindung

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1 Praxis der UK-Beratungsstellen in unterschiedlicher Anbindung Vortrag auf dem 2. Symposium der BAG BKOM und der DVfR am 11. September 2009 in Frankfurt/Main Christiane Francois Fachliche Leitung Praxis für Ergotherapie der Heinrich-Haus ggmbh, Mitglied in der Bundes und Landesarbeitsgemeinschaft Beratungsstellen für Kommunikationshilfen in Rheinland-Pfalz

2 in Trägerschaft der Josefs-Gesellschaft Angebote: Heinrich Haus ggmbh Wohnen (unterschiedlichste Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen und für Senioren) Schulen (ganzheitliche, motorische Entwicklung und Berufsschule) Arbeit und Beschäftigung (Ausbildung, Qualifizierung, Beschäftigung, Integrationsfirmen) Medizinisch-therapeutische Angebote (MVZ mit verschiedenen Fachärzten, Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, BUK, Ambulanter Pflegedienst) an verschiedenen Standorten, in überregionaler Tätigkeit im Großraum nördliches Rheinland-Pfalz

3 Die BUK Neuwied Entstehung interdisziplinäres Team aus Pädagogik, Ergotherapie, Logopädie und Technik mit Rückgriff auf weitere Fachgebiete in enger Anbindung an den medizinisch-therapeutischen Bereich (Diagnose-Förder-Zentrum)

4 Leistungen der BUK Neuwied Beratung Diagnostik & Therapie Auswahl einer Kommunikationshilfe individuelle Anpassungen technischer und nichttechnischer Hilfen Einweisung und Training Information & Fortbildung Offenes Beratungsangebot: für Betroffene, Bezugspersonen, Fachleute, Einrichtungen und Dienste im nördlichen Rheinland- Pfalz

5 Leistungsrechtliche Grundlagen im Bereich der Unterstützten Kommunikation SGB III: 97 ff Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben SGB V: 27 ff Leistungen bei Krankheit SGB XI: 36 ff Leistungen bei Pflegebedürftigkeit SGB VII: 26 ff Leistungen bei Eintritt des Versicherungsfalles Arbeitsunfall oder Berufskrankheit SGB VI: Leistungen der medizinischen Rehabilitation SGB IX + XII: Rehabilitation u.teilhabe/eingliederungshilfe Für alle diese Sozialleistungen gilt die Regel ( 2 Abs. 1 Satz 2 SGB I), dass Ansprüche nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden können, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile des SGB im Einzelnen bestimmt sind.

6 Landesarbeitsgemeinschaft Beratungsstellen für Kommunikationshilfen (LAGBKOM) in Rheinland-Pfalz Zusammenschluss von 5 Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz mit verschiedenen Standorten im Land - Entwicklung einer Rahmenkonzeption - Beratung für alle Zielgruppen und regionale Abdeckung - Vernetzung der Beratungsstellen im Land - Verhandlungen mit den Kostenträgern zur Sicherstellung einer Finanzierung der Beratungsstellen Vgl. LAGBKOM Rh.-Pfl. 2008

7 Finanzierungsansätze für die Landesarbeitsgemeinschaft Beratungsstellen für Kommunikationshilfen (LAGBKOM) in Rheinland-Pfalz - Zulassung als Heilmittelerbringer für die Bereiche der Logopädie und der Ergotherapie, evtl. auch Physiotherapie nach 124,125 SGB V - Abrechnungserlaubnis als Hilfsmittelerbringer nach 126 SGB V für die Produktgruppen 2 und 16 des Hilfsmittelverzeichnisses - Entwicklung einer Rahmen- und Vergütungsvereinbarung für den Bereich der Teilhabeleistungen gemäß 53 ff SGB XII i. V. m. SGB IX und der Eingliederungshilfeverordnung Vgl. LAGBKOM Rh.-Pfl. 2008

8 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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