Krankentagegeldversicherung
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- Stefan Schäfer
- vor 8 Jahren
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1 Taunsreihe der Deutschen Versicherunsakademie (DVA) Krankentaeeldversicherun 24. November 2015 Residenz am Dom, Köln Taesseminar 09:30 Uhr Beinn der Veranstaltun 17:00 Uhr Ende der Veranstaltun 6 FA O-Stunden 8 Die Teilnehmer des Seminars erhalten ein Exemplar des Praxisbuches Krankentaeeldversicherun in der 2. Auflae von Dr. Markus Sauer. Pflichtfortbildunsveranstaltun em. 15 FAO* Dr. Markus Sauer, LL. M. oec. Rechtsanwalt, Syndikusanwalt Central Krankenversicherun AG, Köln Dr. med. Wolfan Reuter, M. A. Leitender Arzt und Leiter Leistunsmanaement Medizinische Beratun DKV Deutsche Krankenversicherun AG, Köln Moderation Jan Wilmes Fachanwalt für Versicherunsrecht und Partner BLD Bach Lanheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsesellschaft mbb, Köln
2 Thema Krankentaeeldversicherun Das Taesseminar befasst sich mit der esamten Rechtsentwicklun in der Krankentaeeldversicherun. Schwerpunkt sind die aktuellen höchst- und ober e richt - lichen Entscheidunen zur Krankentaeeldver sicherun. Daneben werden auch unabhäni von der Rechtsprechun praktische Fraen zur Reu lieruns praxis sowie zu Ver tras beinn und -ende der Krankentaeeldversiche - run besprochen. Neue obererichtliche Entscheidunen befassen sich zunächst mit dem Beriff des Nettoeinkommens und mit der Mölichkeit zur einseitien Anpassunen des ver - sicherten Krankentaeelds an das Nettoeinkommen. Ein Verfahren beim BGH, in dem rundsätzliche Fraen zu diesem Themenkreis eklärt werden sollen, war bei Redak tionsschluss noch anhäni. Weitere aktuelle Entscheidunen befassen sich mit dem Beriff der Arbeitsunfähikeit. Welches Berufsbild ist Anknüpfunspunkt für die Beurteilun der Vollständikeit der Arbeitsunfähikeit? Was ilt diesbezülich bei arbeits - losen Versicherten? Das OLG Karlsruhe hat rundleende Erwäunen zur Feststellun von Arbeitsunfähikeit an einzelnen Taen bei chronischen Krankheiten anestellt. Daran anknüpfend hatte das OLG Köln einen interessanten Sachverhalt zu beurteilen, bei dem die Einwirkun durch Dritte entschei denden Einfluss auf das Entstehen der psychisch beründeten Arbeitsunfähikeit hatte. Der BGH hat sich klar zu Krankentaeeldansprüchen für Zeiten einer beruflichen Wiedereinliederunsmaßnah - me eäußert. Schließlich hat sich das OLG Köln einehend mit der Inhaltskontrolle der Definition der Arbeitsunfähikeit in den MB/KT befasst. Im Bereich der Oblieenheiten haben der Bundeserichtshof sowie die Oberlandes erichte einie Präzisierunen und Klarstellunen vorenommen, die u. a. die Themenkreise Belehrun, Berufun auf Oblieenheiten nach Leistunsablehnun und Wiedereinstie in die Leistunsprüfun, Auskunft auf Pati en ten karteien sowie vertrauensärztliche Untersuchun betreffen. Eine Vielzahl weiterer Entscheidunen verschiedener Gerich te befasst sich mit den Mölichkeiten des Versiche - rers, die Krankentaeeldversicherun anzu fechten, einen Rücktritt zu erklären oder zu kündien. Im medizinischen Teil der Veranstaltun wird anhand von Beispielfällen auch aus der Orthopädie und Onkoloie die Problematik der Pronose in einem Berufsunfähikeitsutachten erläutert. Wie kann eine Pronose medizinisch anemessen und richti sein, auch wenn sie sich im Nachhinein als falsch herausstellt, weil der Versi - cherte seine Berufstätikeit wieder aufnimmt? Welche medizinischen Kriterien ehen in die utachterliche Aus - sae über die Pronose ein? Ebenfalls wird anhand von Beispielutachten auf Mänel in BU-Gutachten eineanen. Bei der Leistunsbearbeitun in der Krankentaeeldversicherun ist es immer wieder eine relevante Frae, wie der Sachbearbeiter diese Mänel frühzeiti erkennen und für Abhilfe soren kann. Juristische und medizinische Ausführunen werden sich in der Veranstaltun also eränzen. Neben den recht - lichen sind auch die inhaltlichen und methodischen Aspekte der ärztlich-utachterlichen Sicht von Bedeutun. Entscheidende Fraen in der Krankentaeeld - versicherun können nur durch ein von Juristen und Medi zinern emeinsam efundenes Erebnis beantwortet werden. Dieser intensive Dialo zwischen Recht und Medizin findet in dem Seminar zwischen Referenten und Teilnehmern statt. Zielruppe Das Seminar dient Leitern von Leistunsbereichen, erfahrenen Bearbeitern von Krankentaeeldaneleenheiten, Vertrieben, Rechtsanwälten und Ärzten zur Aktualisierun ihres Wissens und bietet die Mölichkeit der Diskussion mit qualifizierten Fachkolleen. Neben zahlreichen neuen und aktuellen Fraen widmet es sich der Verdeutlichun der veränderten neuen Grundparameter, die bei der Fallbearbeitun zu beachten sind. Daneben wird Grundlaenwissen in straffer Form wiederholt und efestit, sodass auch qualifizierte Einsteier, die Krankentaeeld-Spezialisten werden wollen, von Beinn an der aktuellen Diskussion folen können. Das Seminar erfüllt die Anforderunen des 15 FAO. Taunsunterlaen Die Veranstaltunsunterlaen sind neu konzipiert, estrafft und durch zahlreiche neue Fälle aktualisiert. Die Teil - nehmer des Seminars erhalten ein Exemplar des Praxisbuches Krankentaeeldversicherun (2. Aufl.) von Dr. Markus Sauer sowie die Vorträe der Referenten. Möchten Sie anz bestimmte Fraen im Seminar behandelt wissen? Reichen Sie diese bitte bis zum per an info@versicherunsforum.de ein! Die Referenten werden Ihre Fraen dann ern ausführlich behandeln.
3 Proramm 24. November Versicherunsfall, Arbeitsunfähikeit, Beweispflicht Die Definition der Arbeitsunfähikeit in den MB/KT (die versicherte Person muss ihre berufliche Tätikeit in keiner Weise ausüben können) unterliet als Leistunsbeschreibun nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle: OLG Köln VersR 2013, 893 Vollständie Arbeitsunfähikeit einer Vermöensberaterin aus psychischen Gründen, bei der verschiedene Persönlichkeitsanteile wechselnd in den Vorderrund treten und über einen läneren Zeitraum phasenweise die Berufsausübun unmölich machen Arbeitsunfähikeit ween Lebens in der Anonymität zum Schutz vor Überriffen: OLG Köln VersR 2015 Feststellun von Arbeitsunfähikeit über länere Zeiträume / Anforderunen an den Beweis einzelner Tae: OLG Karlsruhe VersR 2013, 172 Arbeitsunfähikeit von Arbeitslosen: Allemeines Berufsbild als Anknüpfunspunkt, keine Berücksichtiun besonderer Erschwernisse am letzten Arbeitsplatz: BGH VersR 2013, 848 Krankentaeeld für Zeiten der Teilnahme an einer Wiedereinliederunsmaßnahme: BGH VersR 2015, 570; OLG Köln VersR 2014, 576 Arbeitsunfähikeit / wertschöpfende Tätikeit: OLG Karlsruhe VersR 2013, Krankentaeeld, Verdienstausfall, Nettoeinkommen Hinweis: Aktuell ist beim BGH ein Verfahren anhäni, in dem mölicherweise eine Grundsatzentscheidun zu der Thematik der Beziehun zwischen Krankentaeeld und Nettoeinkommen efällt wird. Im Seminar wird daher Thema rundsätzlich beleuchtet und auf eine etwa bis zum Seminartermin noch erehende BGH-Entscheidun ausführlich eineanen. Eine einseitie Herabsetzun des versicherten Krankentaeelds ween esunkenen Nettoeinkommens ist nicht mölich; 4 Abs. 4 MB/KT ist unwirksam: OLG Karlsruhe VersR 2015, 613 Nettoeinkommen bei Selbstständien ist der Betra, der nach Abzu der Betriebskosten, Ababen und Steuern verbleibt: OLG Dresden VersR 2014, 364 Nettoeinkommen als selbstverständliche Grundlae der Krankentaeeldversicherun: LG Dortmund 2 S 9/14 v Anrechnun von Krankentaeeld auf die Leistunen einer Ertrasausfallversicherun? LG Berlin 7 S 5/13 v Oblieenheiten Anforderunen an die drucktechnische Gestaltun der Belehrun nach 28 Abs. 4 VVG: BGH VersR 2013, 297 Berufun auf Oblieenheiten nach Leistunsablehnun und Wiedereinstie in die Leistunsprüfun: BGH VersR 2013, 609 Abrenzun Oblieenheit / Fällikeitsvoraussetzunen bei Auskunft aus einer Patientenkartei: OLG München VersR 2013, 169 Zulässikeit von Aufforderunen zur Vertrauensärztlichen Untersuchun im Monatsrhythmus: OLG Saarbrücken VersR 2012, 845
4 4. Restschuldversicherun Der Ausschluss von der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankunen ist unwirksam: BGH VersR 2015, 318 Die Reelun des Endens der Leistun, wenn die versicherte Person unbefristet berufs- oder erwerbsunfähi wird, ist wirksam: BGH VersR 2013, Berufsunfähikeit und Rentenbezu Leistunspflicht trotz Berufsunfähikeit? Grenzen der Leistunspflicht in einer Anschlussversicherun nach dem 65. Lebensjahr: OLG Brandenbur 11 U 234/12 v Anforderunen an die Befunde und sonstien Untersuchunserebnisse für Darleun und Beweis von Berufsunfähikeit: BGH VersR 2012, 981; BGH VersR 2010, 1171, 1174 Berufsunfähikeit ween Nichtvornahme einer notwendien Operation: Anforderunen an den Vortra des Versicherers und was nicht berücksichtit werden darf: OLG Saarbrücken VersR 2012, 845 Berufsunfähikeit bei Fortsetzun der Tätikeit und Raubbau an der Gesundheit des Versicherten: OLG Köln VersR 2010, Anfechtun/Kündiun durch den Versicherer Psychotherapeutische Behandlun ween Arbeitsüberlastun vs. Depression als Anfechtunsrund: OLG Köln VersR 2013, 487 Anforderunen an die esonderte Mitteilun im Sinne von 19 Abs. 5 VVG: OLG Stuttart VersR 2014, OLG Stuttart VersR 2014, 691; BGH VersR 2013, 297 Rücktritt ohne Belehrun bei Arlist: BGH VersR 2014, 565 Nichtanabe von Arztbesuchen reicht nicht aus für arlistie Täuschun: OLG Koblenz VersR 2013, 1113 Gesundheitsfraen im Maklerfraeboen: OLG Köln VersR 2013, 745 Reichweite der außerordentlichen Kündiun: Kosten neben Krankentaeeldversicherun: BGH VersR 2012, 304; BGH VersR 2012, 219 Verdeckter Ermittler nur bei Verdachtsmomenten zulässi: OLG Köln VersR 2013, 702 Prorammablauf 09:30 Uhr Berüßun, anschließend Vorträe 11:00 Uhr Kaffeepause 11:15 Uhr Vorträe 13:00 Uhr Mittaessen 14:00 Uhr Vorträe 15:30 Uhr Kaffeepause 15:45 Uhr Vorträe 17:00 Uhr Ende der Veranstaltun Prorammänderunen bleiben vorbehalten.
5 Referenten/Moderation Dr. Markus Sauer, LL. M. oec. Dr. Markus Sauer, LL. M. oec., Rechtsanwalt bei der Central Krankenversicherun AG in Köln, ist seit 1997 als Syndikusanwalt in allen rechtlichen Bereichen der Privaten Krankenversicherun täti. Seine nun schon lanjährie und anerkannte Vortrasund Schulunstätikeit zur Krankentaeeldver - sicherun im VersicherunsForum beann Von 2004 bis 2013 war er auch Mitlied des Prü - funs ausschusses Versicherunsfachwirt bei der Industrie- und Handelskammer Köln. Dr. Markus Sauer ist Autor des Fachbuchs Kran - ken taeeldversicherun Systematik und Rechtsprechun (2. Auflae. 2014) sowie Mitautor des Kommentars Bach/Moser zur Privaten Krankenversicherun seit der 4. Auflae. Dr. med. Wolfan Reuter, M. A. Dr. med. Wolfan Reuter, M. A. ist seit 2007 Leitender Arzt und Leiter Leistunsmanaement Medizini - sche Beratun der DKV Deutsche Krankenversiche - run AG in Köln. Von war er Aufsichtsrat der Marina Salud S. A., Betreiberin der Gesundheitsversorun im spanischen Denia (Valencia). Er studierte von 1981 bis 1988 Medizin, Politische Wissenschaften und Sozioloie in Freibur und Paris. Anschließend arbeitete er bei der Pronos AG, der Uniklinik Gießen, der Kassenärztlichen Bundesvereiniun (KBV) und in der Pharmaindustrie. Moderation Jan Wilmes Jan Wilmes, Fachanwalt für Versicherunsrecht, ist seit 1982 Rechtsanwalt und seit 1990 Partner bei BLD Bach Lanheid Dallmayr. Sein Tätikeitsbereich ist die private Krankenversicherun einschließlich der privaten Pfleepflichtversicherun sowie der Restschuldversicherun. Zu seinen Veröffentlich - unen ehören u.a. Bach/Moser, Private Krankenversicherun, 4. Auflae, Beck-Verla, Bach/Moser, Kommentar zur privaten Krankenversicherun, 3. Auflae 2002 sowie Wilmes/Müller-Frank, Die Rechtsprechun zur Krankentaeeldversicherun seit 1984.
6 Oranisation Residenz am Dom Veranstaltunsort Residenz am Dom An den Dominikanern Köln Telefon: Fax: info@residenz-am-dom.de Internet: Hauptbahnhof/ Main Station Lae Die Residenz am Dom befindet sich im Stadtzentrum von Köln, nahe dem Hauptbahnhof. Vom Fluhafen Köln/Bonn Fahren Sie mit der S-Bahnlinie S13 in Richtun Köln-Hauptbahnhof es fährt alle 20 Min. ein Zu, die Fahrzeit beträt ca. 13 Min. Weiter siehe Fußwe vom Kölner Hauptbahnhof. Fußwe vom Kölner Hauptbahnhof Sie fahren mit dem Zu bis zum Kölner Hauptbahnhof und verlassen den Bahnhof über den Ausan»Dom/Innenstadt«. Halten Sie sich rechts und ehen die Dompropst-Ketzer-Straße entlan. Nach ca. 30 m erreichen Sie einen kleinen Kreisverkehr. Gehen Sie weiter eradeaus die Straße An den Dominikanern entlan. Die Residenz am Dom befindet sich nach wenien Metern auf der rechten Seite. Mit dem Taxi Bei der Benutzun eines Taxis vom Fluhafen entstehen Kosten von ca. 30,, die Fahrzeit beträt etwa 25 Min. Parkmölichkeiten In der Tiefarae stehen ausreichend Parkplätze zur Verfüun. Die Einfahrt befindet sich in der Postprivatstraße. Die Parkebühr beträt pro Stunde 1,80, die Taesebühr beträt 20,. Veranstalter VersicherunsForum der Deutschen Versicherunsakademie (DVA) GmbH Wilhelmstraße 43 i Berlin Anmeldunen an Julia Büchel Telefon: Fax: Internet: info@versicherunsforum.de Bonusproramm Gratis Jeder Teilnehmer erhält pro Veranstaltun einen Bonuspunktecoupon (10 Punkte für Taesveranstaltunen, 20 Punkte für 2-Taesveranstaltunen). Für 100 Bonuspunkte erhält der Einreicher der Oriinalcoupons eine kostenfreie Teilnahme an einer Taesveranstaltun. Das Bonusproramm ilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltunen. Rabatt Bei einer Sammelanmeldun zu derselben Veranstaltun erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25% Rabatt auf die Teilnahmeebühr. Taunsebühr Die Teilnahmeebühr pro Person beträt 460, zzl. esetzl. MwSt. Die Teilnahmeebühr umfasst die kompletten Taunsunterlaen und die Bewirtun während der Veranstaltun. * Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennun der Fortbildun durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind auseschlossen. Übernachtun Lindner Hotel Dom Residence Stolkasse/An den Dominikanern 4a Köln Telefon: Fax: info.domresidence@lindner.de Hotelbuchunen erfolen durch die Teilnehmer selbst. Ein berenztes Zimmerkontinent (139, inkl. esetzl. MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück und zzl. Kulturförderababe) steht zum Abruf bis zum unter dem Stichwort Versicheruns Forum zur Verfüun.
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