Situation zum Umgang mit dem Thema häusliche Gewalt im Landkreis Konstanz
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- Vincent Busch
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1 13. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abg. Andreas Hoffmann CDU und Antwort des Innenministeriums Situation zum Umgang mit dem Thema häusliche Gewalt im Landkreis Konstanz Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang wurden von 2000 bis 2005 im Landkreis Konstanz Fälle von häuslicher Gewalt zur Anzeige gebracht und wie verteilen sich diese Fälle auf die einzelnen Kommunen des Landkreises? 2. In welchem Umfang wurde von 2000 bis 2005 im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt vom Instrument des Platzverweises Gebrauch gemacht Aufstellung nach folgenden Kriterien: nach Kommunen nach Dauer des Platzverweises nach Geschlecht nach Anzahl der betroffenen Kinder? 3. Welche Gründe könnten vorliegen, sofern sich dies aus der Auswertung nach Kommunen (unter Beachtung der Bevölkerungsanteile) ergeben sollte, dass Platzverweise in einigen Kommunen nie oder kaum ausgesprochen wurden? 4. Trifft es zu, dass die Polizei einen wirksamen Platzverweis erteilen kann, der dann am nächsten Werktag vom zuständigen Ordnungsamt zu bestätigen ist und werden, ggf. in welcher Art und welchem Umfang, die Ordnungsämter über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten regelmäßig informiert? Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 5. Welche Beratungsmöglichkeiten sind für Betroffene von häuslicher Gewalt im Landkreis Konstanz vorhanden? Hoffmann CDU Begründung Häusliche Gewalt ist auch fünf Jahre nach Einführung des Platzverweises ein Dauerthema im Landkreis Konstanz und bedarf einer regelmäßigen Analyse. Antwort Mit Schreiben vom 17. August 2005 Nr /108*1 beantwortet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Im Rahmen des vom 1. Juni 2000 bis zum 31. Mai 2001 durchgeführten Modellversuchs zum Platzverweisverfahren wurden in den 86 beteiligten Kommunen nach den Berichten der Polizeidienststellen und Polizeibehörden insgesamt 803 Platzverweise wegen häuslicher Gewalt ausgesprochen. In nahezu 80 Prozent der durch die Ordnungsämter fortgeführten bzw. in originärer Zuständigkeit erlassenen Platzverweise waren Kinder und Jugendliche mit betroffen. Im Dezember 2001 wurde das Platzverweisverfahren aufgrund der positiven Erfahrungen des Modellversuchs landesweit eingeführt. Begleitend wurde die Eindämmung der Gewalt im sozialen Nahraum als einer der Schwerpunkte der polizeilichen Arbeit in Baden-Württemberg im Rahmen der strategischen Zielvereinbarung 2002/2003 zwischen Innenministerium und den Polizeidienstellen des Landes gemeinsam festgelegt. Die Zielerreichung wird von den Polizeidienststellen seit 1. Januar 2002 an der Zahl der Einsätze wegen häuslicher Gewalt sowie der hierbei ausgesprochenen Platzverweise gemessen. Für das erste Halbjahr 2005 haben die Polizeidienststellen des Landes insgesamt Einsätze wegen häuslicher Gewalt gemeldet. In Fällen wurden dabei durch den Polizeivollzugsdienst Platzverweise ausgesprochen. Wegen unterschiedlicher Erhebungsmodalitäten und wegen Unterschieden im Umfang der Erhebung kann eine aussagekräftige Darstellung der Entwikklung der Einsätze wegen häuslicher Gewalt und der hierbei durch den Polizeivollzugsdienst ausgesprochenen Platzverweise erst ab dem Jahr 2003 erfolgen. Aktuelle statistische Angaben zu der Frage, in wie vielen Fällen Kinder im Zusammenhang mit Platzverweisen betroffen waren und in welchen Fällen ein Platzverweis behördlich bestätigt wurde, liegen nicht vor. Diese ließen sich nur durch eine Umfrage bei den Polizeidienststellen bzw. Ordnungsämtern und auf der Basis einer umfangreichen manuellen Einzelaktenauswertung feststellen. 2
3 Unabhängig vom Platzverweisverfahren ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik für Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der weiblichen Opfer von Körperverletzungsdelikten, die mit den Tatverdächtigen verwandt oder näher bekannt waren, feststellbar. Im Mittelwert*) der Jahre 2003/2004 lag deren Zahl bei ; dies entspricht gegenüber 2000 einem Anstieg um 3382 Opfer oder 42,9 Prozent. Die Polizeiliche Kriminalstatistik trifft jedoch keine Aussage darüber, ob sich die Körperverletzungsdelikte im sozialen Nahraum oder beispielsweise im öffentlichen Raum ereignet haben. Gleichwohl kann diese zu beobachtende signifikante Steigerung der Anzahl von mit den Tatverdächtigen bekannten oder verwandten weiblichen Opfern als Indiz einer gestiegenen Sensibilität für gewalttätige Handlungen im sozialen Nahraum gewertet werden. Insbesondere das bei häuslicher Gewalt landesweit eingeführte Platzverweisverfahren dürfte maßgeblich dazu beigetragen haben, die Anzeigebereitschaft der zumeist betroffenen Mädchen und Frauen deutlich zu erhöhen und so Teile dieser, in unserer Gesellschaft am weitesten verbreiteten Gewaltform aus dem Dunkelfeld in das Hellfeld zu überführen. Entsprechende Aussagen zu den von Gewalt betroffenen Kindern lassen sich der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht entnehmen. 1. In welchem Umfang wurden von 2000 bis 2005 im Landkreis Konstanz Fälle von häuslicher Gewalt zur Anzeige gebracht und wie verteilen sich diese Fälle auf die einzelnen Kommunen des Landkreises? 2. In welchem Umfang wurde von 2000 bis 2005 im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt vom Instrument des Platzverweises Gebrauch gemacht Aufstellung nach folgenden Kriterien: nach Kommunen nach Dauer des Platzverweises nach Geschlecht nach Anzahl der betroffenen Kinder? Zu 1. und 2.: Für die Jahre 2000 und 2001 liegen für den Landkreis Konstanz keine statistischen Zahlen zu häuslicher Gewalt vor. Die im Rahmen der Zielvereinbarung ab 2002 erhobenen Daten weisen lediglich die Anzahl der Einsätze wegen häuslicher Gewalt sowie die Anzahl der Platzverweise aus, eine Verteilung auf einzelne Kommunen, nach Dauer des Platzverweises und Anzahl der betroffenen Kinder lässt sich daraus nicht entnehmen. Für die Polizeidirektion Konstanz sind dabei folgende Zahlen ausgewiesen: Einsätze Platzverweise (Stand 31. Juli) Die Platzverweise richteten sich zumeist gegen Männer; lediglich in zwei Fällen traten Frauen als Verursacher auf. *) Im Zusammenhang mit der Umstellung der Landesdatenhaltungssysteme auf das neue bundesweite Informationssystem der Polizei (INPOL-neu) ab Mitte November 2003 wurden landesweit in der Summe etwa Fälle aus dem Jahr 2003 nicht in der PKS des Jahres 2003, sondern erst in der PKS des Jahres 2004 registriert. Da im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist, in welche Deliktsbereiche diese Haldenfälle eingeflossen sind, wurden die landesweiten PKS-Zahlen für 2003 und 2004 addiert und dann auf beide Jahre als Mittelwert gerechnet. 3
4 3. Welche Gründe könnten vorliegen, sofern sich dies aus der Auswertung nach Kommunen (unter Beachtung der Bevölkerungsanteile) ergeben sollte, dass Platzverweise in einigen Kommunen nie oder kaum ausgesprochen wurden? Zu 3.: Unabhängig von der Situation im Landkreis Konstanz ist landesweit ein Stadt Land Gefälle zu registrieren. Dies dürfte zum einen daran liegen, dass insbesondere im ländlich strukturierten Raum eine stärker ausgeprägte soziale Kontrolle erfolgt. So berichtet beispielsweise das Regierungspräsidium Stuttgart, dass in der Vergangenheit durch eine Vielzahl von Opfern häuslicher Gewalt ein polizeilicher Platzverweis ausdrücklich abgelehnt und eine räumliche Trennung zwischen Täter und Opfer über familiäre oder nachbarschaftliche Kontakte vorgezogen wurde. Die Anwendung des Platzverweisverfahrens setzt, mehr als andere Eingriffsmaßnahmen Handlungssicherheit der beteiligten Behörden voraus. Eine Standardverfügung für Platzverweise gibt es nicht. In den Fällen, in denen die Maßnahme verhältnismäßig selten angewandt wird, werden spezielle Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt, um eine ausgeprägtere Handlungssicherheit beim Platzverweisverfahren zu erreichen. 4. Trifft es zu, dass die Polizei einen wirksamen Platzverweis erteilen kann, der dann am nächsten Werktag vom zuständigen Ordnungsamt zu bestätigen ist und werden, ggf. in welcher Art und welchem Umfang, die Ordnungsämter über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten regelmäßig informiert? Zu 4.: Nach dem Polizeigesetz Baden-Württemberg sind für den Erlass von Platzverweisen grundsätzlich die Ortspolizeibehörden (in der Regel also das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde) zuständig. Zumeist ist es aber der Polizeivollzugsdienst, der häufig nachts oder am Wochenende den Platzverweis an Stelle der Ortspolizeibehörde selbst und in eigener Zuständigkeit anordnet, sofern ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist. Die Eilentscheidung des Polizeivollzugsdienstes soll dazu dienen, die Gefahr vorläufig zu beseitigen. Platzverweise werden durch den Polizeivollzugsdienst deshalb regelmäßig nur für einen (kurzen) Zeitraum ausgesprochen, bis zu dem die originär zuständige Polizeibehörde regelmäßig in der Lage ist, eine abschließende, gegebenenfalls weiter reichende Entscheidung zu treffen. Soweit durch den Polizeivollzugsdienst noch nicht erfolgt, informiert die Ortspolizeibehörde die Opfer über die Interventionsstellen und andere Hilfseinrichtungen und verständigt diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Die Ordnungsämter im Landkreis Konstanz wurden bei der Einführung des förmlichen Platzverweisverfahrens in Fällen häuslicher Gewalt über ihre Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten informiert. In der Zusammenarbeit zwischen Polizeivollzugsdienst und Behörden im Landkreis Konstanz sind bislang keine Probleme aufgetreten. Die von der Polizei erteilten Platzverweise wurden bisher durch die Ortspolizeibehörden regelmäßig bestätigt. 4
5 5. Welche Beratungsmöglichkeiten sind für Betroffene von häuslicher Gewalt im Landkreis Konstanz vorhanden? Zu 5.: Im Landkreis Konstanz gibt es drei Frauen- und Kinderschutzhäuser, die Frauen und Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroht sind, vorübergehenden Schutz, Unterkunft und psychosoziale Betreuung gewähren. Diese sind in Konstanz, Singen und Radolfzell angesiedelt. Darüber hinaus wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Konstanz ein Handzettel für Betroffene erstellt, der bei Bedarf ausgehändigt wird. Er enthält Kontaktadressen und Telefonnummern von Beratungsstellen, die auch ambulante psychosoziale Beratung anbieten, wie beispielsweise Frauen helfen Frauen in Not e.v., Frauenhaus Konstanz, Sozialdienst katholischer Frauen, Pro Familia, Psychologische Beratungsstelle der evangelischen Kirche, Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle, Psychologische Beratungsstelle des Landkreises Konstanz, Beratungs- und Vertrauensstelle für Kindesmisshandlung und sexuellen Missbrauch, Weißer Ring, Stadt Konstanz - Sozialer Dienst, Frauenbeauftragte der Stadt Konstanz, Kinderschutzbund, Telefonseelsorge, Amtsgericht mit Familiengericht, Zusätzlich sind im Landkreis Konstanz noch folgende weitere Beratungsstellen tätig: Diakonisches Werk Radolfzell, Singen, Stockach, Frauen- und Kinderschutzhaus Radolfzell, Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Radolfzell, Kreisjugendamt Konstanz, Außenstelle Radolfzell, Pro Familia Singen, Psychologische Beratungsstelle des Landkreises Konstanz, Hauptstelle Radolfzell, Caritas Verband, Frauenhaus Singen, Psychologische Beratungsstelle des Landkreis Konstanz für Kinder, Jugendliche und Eltern in Singen, Psychologische Beratungsstelle der evangelischen Kirche, Familien-, Jugend-, Ehe- und Lebensberatung Singen, Psychologische Beratungsstelle der katholischen Kirche für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Singen, Kinderschutzbund e.v. Ortsverein Singen-Radolfzell, Amtsgericht Singen mit Familiengericht. 5
6 Die Polizeidirektion Konstanz hat die Beratungsstellen im Landkreis frühzeitig zu Gesprächen mit den Verantwortlichen der Polizei eingeladen, um eine Sensibilisierung, gegenseitiges Verständnis und eine engere Vernetzung zu fördern. Dieses Vorgehen hat sich bewährt und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Polizeivollzugsdienst, Behörden und Beratungsstellen geschaffen. In Vertretung Köberle Staatssekretär 6
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