Forum für Gesundheitswirtschaft. Anspruch trifft auf Realität. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke
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- Elly Schräder
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1 Forum für Gesundheitswirtschaft Anspruch trifft auf Realität Ulrich Krüger, Aktion Kranke 1
2 Anspruch trifft auf Realität Psychosoziale Versorgung und Ökonomie 2
3 Prof. Giovanni Maio, Freiburg Industrialisierung der Medizin Ressourceneinsatz minimieren Entwertung des Nicht-Messbaren Zwang zur Dokumentation Selektion der Wirklichkeitserfahrung, veränderte Wahrnehmung Das Dokumentierbare zieht alle Aufmerksamkeit auf sich. 3
4 Prof. Giovanni Maio, Freiburg Aber: Medizin = Antwort auf die Not des Menschen finden Deshalb: Zusätzlich zum wissenschaftliche Faktenwissen ist interpretatives, kontextuelles, hermeneutisches Wissen erforderlich Leistung liegt in der direkten Interaktion Beziehung = gelingenden Interaktion Vertrauensbeziehung braucht Freiraum 4
5 Anspruch gute Qualität, bedarfsgerecht, human, verlässlich Realität Es wird gegessen, was auf den Tisch kommt? Besser: Es wird erstritten, was nötig ist! 5
6 Anspruch gute Qualität, bedarfsgerecht, human, verlässlich Realität Es wird gegessen, was auf den Tisch kommt? Besser: Es wird erstritten, was nötig ist! 6
7 1975 Psychiatrie-Enquete teilweise menschenunwürdige Verhältnisse Gleichstellung der psychisch Kranken Gemeindepsychiatrie 7
8 Stiftung Anerkennung und Hilfe für Kinder und Jugendliche, die bis 1975 BDR) bzw (DDR) in psychiatrischen Einrichtungen Leid erlitten haben 8
9 Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik - Bundesteilhabegesetz: SGB 9 und 12 - Pflegestärkungsgesetz 2: Pflegebedürftigkeitsbegriff fti it b iff - Instrumente der Arbeitsförderung - Jugendhilfe / Eingliederungshilfe 9
10 Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes - Nationaler Aktionsplan zur UN-BRK (NAP 2) - Unterbringung schuldunfähiger Straftäter / Maßregelvollzug - Zwangsmaßnahmen nach BGB und Psych-KG der Länder 10
11 Anspruch Recovery - Besserung, Gesundung Empowerment - Selbst-Ermächtigung Partizipation - Nutzerbeteiligung Resilienz - Belastbarkeit Inklusion - Dazugehören Individualisierung - Personenzentriert - Barriefreiheit - Kooperation - Wirkungsorientiert - flexibel angepasste Hilfe statt einrichtungsbezogen leichter Zugang-Nutzung wie aus einer Hand individuelle Ziele 11
12 Realität - Evidenz / messbare Symptombeseitigung - überwiegend diagnosebezogene Leitlinien - Preissteuerung - Fragmentiertes Leistungsangebot - Antragsgesteuerter Zugang - Oft unverbundenes Nebeneinander LT und LE 12
13 Qualität personenzentrierte Behandlung im gemeindepsychiatrischen Verbund Verlässlich - regionale Pflichtversorgung Kooperativ - HPK, koordinierende Bezugsperson gut erreichbar - vorwiegend ambulant, wohnortnah 13
14 respektvolle, zugewandte, flexible, verlässliche therapeutische Beziehung bedürfnis- und ressourcenorientiert Selbsthilfeorientiert Vorrang nichtpsychiatrische Hilfen Zielorientiert (individueller Behandlungsplan) Lebensweltbezogen L b (persönliche Beziehungen, Wohnen, Arbeiten, Freizeit) 14
15 Koalitionsvertrag CDU / CSU / SPD Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen i Fürsorgesystem herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. 15
16 Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Personenzentrierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe verfolgt emanzipatorischen und bürgerrechtlichen Ansatz (UN-Konvention, Grundsätze SGB IX und XII, Grundrecht auf Gleichberechtigung) Als personenzentrierte Hilfe konzentriert sich die Eingliederungshilfe auf die reine Fachmaßnahme; daneben werden innerhalb des Systems des SGB XII die existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Unterkunft gewährt Verbesserung der Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen 16
17 Zielsetzung und handlungsleitende Grundsätze Stärkung von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Selbsthilfepotentialen Orientierung der Hilfen am individuellen Teilhabebedarf Orientierung an persönlichen Bedürfnissen und Wünschen, nicht an Wohnformen Priorität der Eingliederung in den allg. Arbeitsmarkt Annäherung der Lebensbedingungen Einhaltung des Nachranggrundsatzes aus Sicht der Länder auch ggü. anderen Leistungssystemen Zuständigkeit: Hilfen aus einer Hand für ambulante, stationäre und teilstationäre Leistungen Stärkung der Zivilgesellschaft und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements 17
18 2. Konzentration der Eingliederungshilfe auf Fachmaßnahmen Insbesondere im Vertragsrecht der 75 ff. SGB XII und in den Landesrahmenverträgen wird künftig nicht mehr nach Einrichtungen, Diensten, ambulant, teilstationär, stationär unterschieden, sondern konsequent auf fachlich beschriebene Leistung abgestellt Systematik der Vergütungsvereinbarung, 76 II SGB XII Grund-, Maßnahmepauschale, Investitionsbetrag wird verändert: Fachleistungsvergütung differiert nur noch nach Leistungsqualität und zeitlicher Intensität, nicht aber nach Angebotsform 18
19 Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Zugang zum Teilhabesystem durch ein einheitliches, personenzentriertes, ziel- und wirkungsorientiertes Teilhabemanagement Die unterschiedlichen Begriffsdefinitionen in der Einzelfallsteuerung (Leistungsabsprache, Förderplan, Gesamtplan, Eingliederungsplan, Versorgungsplan) sind aus Sicht der Länder zu vereinheitlichen e e e und unter Berücksichtigung des partizipativen Ansatzes der Teilhabe zu konkretisieren 19
20 Das Hilfeplanverfahren ist durch den Träger der Sozialhilfe nach folgenden Grundsätzen durchzuführen: transparent alle Lebensbereiche berücksichtigend, leistungsträgerübergreifend interdisziplinär konsensorientiert individuell id lebensweltbezogen unter Berücksichtigung der Inklusion bei Wohnen, Arbeiten, Tagesgestaltung, Teilnahme am gesellschaftlichem Leben zielorientiert, das heißt unter Benennung konkreter Ergebnis- und Zwischenziele 20
21 Die Abstimmung der angemessenen Leistungen/Hilfen nach Inhalt, Umfang, zeitlicher Dauer und Zeitpunkten findet in einer Hilfeplankonferenz statt. Alle in Betracht kommenden Leistungsträger sind zur Teilnahme an der Hilfeplankonferenz verpflichtet. 21
22 ICF International Classification of Functioning, Disability and Health 22 AKTION PSYCHISCH KRANKE e.v.
23 mögliche Leistungsverbesserungen - Heranziehung Unterhaltverpflichteter entfällt (60 Mio) - Nachrang gegenüber eigenem Einkommen und Vermögen ( Mio): Schongrenzen höher - Unabhängige Beratung (1000 bundesfinanzierte Stellen) - Budget für Arbeit 23
24 Pflegestärkungsgesetz 1 und 2 - Weg von der Minutenpflege - Hilfe zur Selbständigkeit - Neues Assessment - Soziale Betreuung als Pflegeleistung - Leistungen für Angehörige 24
25 Entgeltsystem PEPP = merkantilisierte Psychiatrie - Preissteuerung - Preisermittlung ittl über dokumentierte t Standardleistungen - Keine Angaben zur Personalausstattung - Auf stationäre Behandlung bezogen - keine Qualitätsstandards 25
26 Entgeltsystem t PEPP muss weg! strukturierter Dialog - Budgetsteuerung - Klinikspezifische ik ifi Verhandlungen - 100% Psych-PV-Umsetzung - Hometreatment = Regelleistung - Verbindliche Qualitätsstandards - Personalmindestausstattung 26
27 Prof. Giovanni Maio, Freiburg Medizin ist das Gegenteil einer Marketingunterfütterten Geschäftsbeziehung. Und deswegen man gerade sollte heute, im Zeitalter einer unheilvollen Umlenkung der Medizin in Richtung Markt und Produktionswerkstätte beziehungsstabilisierende Werte wie Sorgfalt, Umsicht, Ruhe, Behutsamkeit, Reflexivität, Aufmerksamkeit k und wertschätzende Zugewandtheit stärken. Nur so wird sie eine menschliche Medizin bleiben können. 27
28 Anspruch trifft auf Realität Und dann: Anspruch gestaltet Realität!!! 28
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