Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz"

Transkript

1 Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz

2 Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche Regelung vorliegt ( 40(1) WHG) HWG Die Pflicht zur Unterhaltung obliegt - Bei Bundeswasserstraßen dem Eigentümer -Bei natürlichen fließenden Gewässern 2. und 3. Ordnung den Anliegergemeinden ( 25 (1) Nr. 3 HWG), -Bei Gewässern, die der Entwässerung der Grundstücke von nur einem Eigentümer dienen sowie bei stehenden und künstlich fließenden Gewässern dem jeweiligen Eigentümer ( 25 (1) Nr. 4 HWG)

3 Definition oberirdische Gewässer Das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser ; ( 3 Ziffer 1 WHG) Hierzu zählen jedoch nicht: - Straßenseitengräben als Bestandteile von Straßen, - Be- und Entwässerungsgräben, - Fischteichanlagen und andere mit Wasser bespannte Flächen sofern sie mit einem Gewässer nicht oder nur künstlich verbunden sind sofern es sich um Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung handelt ( 1(2)HWG)

4 Gesetzliche Definition der Gewässerunterhaltung Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlichrechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast) 39(1) WHG

5 Gesetzliche Definition Gewässerunterhaltung Zur Unterhaltung gehören insbesondere - Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses - Erhaltung der Ufer und der Ufervegetation -Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit als Lebensraum für Tiere und Pflanzen - Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis entsprechend den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen -den Belangen der Fischerei, Land-u. Forstwirtschaft, Energieerzeugung und Erholung in ausreichendem Maße Rechnung tragen -feste Stoffe aus den Gewässern und seinen Ufern entfernen soweit im öffentlichen Interesse erforderlich -Wühltiere, die die Standsicherheit von Uferböschungen, Deichen und Dämmen gefährden, bekämpfen Hierbei sind die Ergebnisse der Gewässerschau zu berücksichtigen. ( 39 (1) WHG, 24HWG)

6 Weitere wasserrechtliche Vorgaben: - Allg. Sorgfaltspflichten ( 5 WHG) - Allg. Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung ( 6 WHG) - Weitere speziellen Vorgaben zur Gewässerbewirtschaftung ( WHG, 24 HWG)

7 Allg. Sorgfaltspflichten - Nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften vermeiden - Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes erhalten - Vergrößerung u. Beschleunigung des Wasserabflusses vermeiden

8 Die allg. Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung ( 6 WHG in Auszügen) - Funktion und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten und verbessern - Beeinträchtigungen der von den Gewässern abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete vermeiden - Natürliche und schadlose Abflussverhältnisse gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung in der Fläche der Entstehung nachteiliger Hochwasserfolgen vorbeugen

9 Weitere spezielle Vorgaben zur Gewässerbewirtschaftung - Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen (Erreichung des guten chemischen und ökologischen Zustandes) orientieren und darf die Zielerreichung nicht gefährden. Sie muss den Anforderungen des hessischen Maßnahmenprogramms (WRRL) entsprechen - Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Sie sind mit Blick auf diese Funktionen zu erhalten. (Verbot von Grünlandumbruch, entfernen standortgerechter Bäume und Sträucher)

10 Gewässerunterhaltung und Naturschutz Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( 1 BNatSchG) (1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und alsgrundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt 2. die Leistungs-und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur u. Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege. Die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.

11 Gewässerunterhaltung und Naturschutz Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( 1 BNatSchG) (3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs-und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere 3. Meeres-und Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen; Hochwasserschutz hat auch durch natürliche und naturnahe Maßnahmen zu erfolgen; (5) Wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt zu erhalten

12 Gewässerunterhaltung und Naturschutz Gewässerunterhaltung in geschützten Gebieten ( 20 BNatSchG)

13 Gewässerunterhaltung und Straßenbau Gewässerunterhaltung im Bereich von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen Die Unterhaltung im Bereich des Brückenbauwerkes einschließlich ggf. befestigter Sohl-und Böschungsabschnitte 5m oberhalb und 5m unterhalb betrachtet das Amt für Straßen-und Verkehrswesen (ASV) als seinen Aufgabenbereich. Gewässerentwicklungsmaßnahmen werden vom ASV nicht durchgeführt, sind jedoch mit dem Amt abzustimmen

14 Kostenbeteiligung Dritter Kostenbeteiligung des Landes gem. der Richtlinie für die pauschale Zuweisung von Landesmitteln für Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung (nur Elbbach und Emsbach) (StAnz. 47/2005 S. 4392) (Landesprogramm 2011 im StAnz.31/2011 S. 1016) Die Unterhaltungspflichtigen können von den Eigentümern derjenigen Grundstück und Anlagen, die durch Unterhaltungsmaßnahmen Vorteile haben oder die Unterhaltung erschweren, eine angemessene Beteiligung an den Kosten der Unterhaltung verlangen. ( 25 (5) HWG, 40 (1) WHG)

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Moderne und nachhaltige Gewässerunterhaltung Referat 2: Grundlagen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes 14.11.2016 Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion

Mehr

1. Einleitung Biber als geschützte Art nach BNatschG. 2. Ausbreitung des Bibers am Beispiel des Verbandsgebietes des WBV Landgraben, Friedland

1. Einleitung Biber als geschützte Art nach BNatschG. 2. Ausbreitung des Bibers am Beispiel des Verbandsgebietes des WBV Landgraben, Friedland Irene Kalinin Wasser- und Bodenverband Landgraben Neubrandenburg, 23.September 2014 1. Einleitung Biber als geschützte Art nach BNatschG 2. Ausbreitung des Bibers am Beispiel des Verbandsgebietes des WBV

Mehr

Dipl.- Fischereiing. Roland Müller Landratsamt Hildburghausen

Dipl.- Fischereiing. Roland Müller Landratsamt Hildburghausen Dipl.- Fischereiing. Roland Müller Landratsamt Hildburghausen Rechtsgrundlagen die Theorie Die Wasserrahmenrichtlinie wollen wir ausklammern, sie ist in deutsches Recht umgesetzt und zwar durch: Wasserhaushaltsgesetz

Mehr

Anna Kirchner Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz

Anna Kirchner Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz GEWÄSSERENTWICKLUNG AKTUELL 2014 LANDWIRTSCHAFTLICHE DRAINAGEN UND GEWÄSSERUNTERHALTUNG Anna Kirchner Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz Ausgangslage: WRRL und WHG 2010 1. Bewirtschaftungsgrundlagen

Mehr

Programmablauf. 11:15 Uhr Gesetzliche Grundlagen zur Heckenpflege Dorte Nette/Elke Benecke, Fachdienst Umwelt

Programmablauf. 11:15 Uhr Gesetzliche Grundlagen zur Heckenpflege Dorte Nette/Elke Benecke, Fachdienst Umwelt Gehölzschnitt und Gewässerunterhaltung Herzlich Willkommen Programmablauf 09:30 Uhr Begrüßung und Einführung Herr Bartscht 09:45 Uhr Gesetzliche Grundlagen von Gewässerunterhaltung / Gewässerausbau Andreas

Mehr

Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG vom 21. Dezember 2016

Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG vom 21. Dezember 2016 Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG vom 21. Dezember 2016 Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Naturschutz (-bildung) und Bildung für eine nachhaltige Entwicklung

Naturschutz (-bildung) und Bildung für eine nachhaltige Entwicklung Naturschutz (-bildung) und Bildung für eine nachhaltige Entwicklung Hintergrund 1972 Umweltkonferenz Stockholm - dass zu einer dauerhaften Verbesserung der Lebensverhältnisse aller Menschen vor allem die

Mehr

Biber und Wasserwirtschaft im Main-Kinzig-Kreis

Biber und Wasserwirtschaft im Main-Kinzig-Kreis Biber und Wasserwirtschaft im Main-Kinzig-Kreis Populationsentwicklung Was tut er? Bezug zu Wassergesetzen Bezug zur WRRL Konflikte und Lösungsansätze Beispiele Biber und Wasserwirtschaft im Main-Kinzig-Kreis

Mehr

Auftrag der Wasserbehörden: Schutz der Umwelt und Ausgleich der Interessen

Auftrag der Wasserbehörden: Schutz der Umwelt und Ausgleich der Interessen Forum Fischschutz und Fischabstieg 20. bis 21. September 2016 Hochschule Darmstadt Auftrag der Wasserbehörden: Schutz der Umwelt und Ausgleich der Interessen (HMUKLV) Inhalt Zuständigkeiten der Wasserbehörden

Mehr

Welchen Nutzen hat die Gesellschaft von mehr Natur und Wildnis am Gewässer?

Welchen Nutzen hat die Gesellschaft von mehr Natur und Wildnis am Gewässer? Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Welchen Nutzen hat die Gesellschaft von mehr Natur und Wildnis am Gewässer? Dr. Thomas Ehlert Bundesamt für Naturschutz, Fachgebiet II 3.2 Binnengewässer, Auenökosysteme

Mehr

Baggergut der WSV aktuelle rechtliche Entwicklungen

Baggergut der WSV aktuelle rechtliche Entwicklungen Baggergut der WSV aktuelle rechtliche Entwicklungen 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat WS 15 - Recht der Bundeswasserstraßen

Mehr

Baumschutzsatzung. Vorbemerkung

Baumschutzsatzung. Vorbemerkung Baumschutzsatzung Die nachfolgende Verordnung der unteren Naturschutzbehörde nach 25 Naturschutzgesetz gilt gemäß 67 Abs. 7 Naturschutzgesetz als Satzung der Stadt Filderstadt weiter. Verordnung des Landratsamtes

Mehr

Biber und Wasserwirtschaft

Biber und Wasserwirtschaft Biber und Wasserwirtschaft Grundsätzliches Was tut er? Bezug zu Wassergesetzen Bezug zur WRRL Konflikte und Lösungsansätze Beispiele Biber und Wasserwirtschaft / HGON-Herbsttagung am 10./11. Sept. 2011

Mehr

Umsetzung der WRRL in Bayern Fördermöglichkeiten

Umsetzung der WRRL in Bayern Fördermöglichkeiten Umsetzung der WRRL in Bayern Fördermöglichkeiten Seminar WRRL Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Bayern am 27. Juli 2011 in Augsburg Stefan Wedding, StMUG Gliederung 1. Förderung

Mehr

Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. 64 LWG NRW der Stadt Ahaus vom

Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. 64 LWG NRW der Stadt Ahaus vom Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. 64 LWG NRW der Stadt Ahaus vom 21.12.2016 Ratsbeschluss und Verkündung der Satzung: Ratsbeschluss vom: bekannt gemacht am: in Kraft getreten

Mehr

Berliner Wassergesetz (BWG) (Auszug)

Berliner Wassergesetz (BWG) (Auszug) Berliner Wassergesetz (BWG) (Auszug) Vom 23. Februar 1960 (GVBl. S. 133), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357), zuletzt geändert durch Art. XI des Gesetzes vom 11. Juli 2006

Mehr

Hessisches Wassergesetz (HWG) *) Vom

Hessisches Wassergesetz (HWG) *) Vom Stand: 26. April 2004 Hessisches Wassergesetz (HWG) *) Vom Inhaltsübersicht 1 Ziel E R S T E R T E I L Grundsätze 2 Sachlicher Geltungsbereich 3 Zuordnung der Gewässer zu Flussgebietseinheiten 4 Maßnahmenprogramm

Mehr

20 Jahre Fließgewässerrenaturierung in Niedersachsen

20 Jahre Fließgewässerrenaturierung in Niedersachsen 20 Jahre Fließgewässerrenaturierung in Niedersachsen Fließgewässerrenaturierung und Naturschutz eine Bilanz aus Sicht des BUND Landesverband Niedersachsen e.v. 20 Jahre Fließgewässerrenaturierung in Niedersachsen

Mehr

VERORDNUNG. vom Erklärung zum Schutzgebiet

VERORDNUNG. vom Erklärung zum Schutzgebiet VERORDNUNG des Landratsamts Schwäbisch Hall als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet Oberes Biberstal einschließlich Randgebieten vom 11.07.1983 Aufgrund von den 22, 58 Abs. 3 und

Mehr

Militärische Konversionsflächen eine Chance für den Naturschutz und die Naherholung

Militärische Konversionsflächen eine Chance für den Naturschutz und die Naherholung für den Naturschutz und die Naherholung Hameln aus der Umwelt-Perspektive - Stadt am Fluss Bernd Mros Stadt Hameln Fachtagung Natur in der Stadt in Köln 04.08.2015 Seite 1 für den Naturschutz und die Naherholung

Mehr

s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen)

s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen) Ständerat Herbstsession 009 e-parl 8.06.009 - - :30 07.9 s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen) Entwurf der für Umwelt, Energie und Raumplanung des Bundesrates

Mehr

Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen

Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen Die Hege 1 BJagdG: Inhalt des Jagdrechts Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die

Mehr

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "bodensaurer Kiefern-Eichen-Mischwald am Wagrain" vom 20. Mai 1994

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil bodensaurer Kiefern-Eichen-Mischwald am Wagrain vom 20. Mai 1994 3-6-07 S. 1 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "bodensaurer Kiefern-Eichen-Mischwald am Wagrain" vom 20. Mai 1994 - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 10 vom 04. Juni

Mehr

Gewässerauen als gemeinsames Handlungsfeld von Wasserwirtschaft und Naturschutz. Dr. Ulrike Pfarr Plochingen, 25. Mai 2011

Gewässerauen als gemeinsames Handlungsfeld von Wasserwirtschaft und Naturschutz. Dr. Ulrike Pfarr Plochingen, 25. Mai 2011 Gewässerauen als gemeinsames Handlungsfeld von Wasserwirtschaft und Naturschutz Dr. Ulrike Pfarr Plochingen, 25. Mai 2011 Gemeinsame Handlungsfelder Wasserwirtschaft 1 WHG Zweck dieses Gesetzes ist es,

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

Baumschutz in Osnabrück Status quo und weitergehende Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung des Baumbestandes in Osnabrück

Baumschutz in Osnabrück Status quo und weitergehende Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung des Baumbestandes in Osnabrück Status quo und weitergehende Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung des Baumbestandes in Osnabrück auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 03.06.2010 Status

Mehr

Biodiversität und Unternehmen

Biodiversität und Unternehmen 1.Treffen Kontaktnetzwerk Unternehmen Biologische Vielfalt 2020 Dipl. - Ing. Peter Smeets Landschaftsarchitekt, BDLA Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt 02235 / 685.359-0 kontakt@la-smeets.de Februar 2014 2

Mehr

Eckpunkte für ein Gesamtkonzept Elbe

Eckpunkte für ein Gesamtkonzept Elbe Eckpunkte für ein Gesamtkonzept Elbe - Strategisches Konzept für den Flussraum der frei fließenden Binnenelbe zwischen dem Wehr Geesthacht bei Hamburg und der Grenze zur Tschechischen Republik - 1. Ziel

Mehr

Baumschutzverordnung vom V e r o r d n u n g. über den Schutz des Baum- und Strauchbestandes (Baumschutzverordnung)

Baumschutzverordnung vom V e r o r d n u n g. über den Schutz des Baum- und Strauchbestandes (Baumschutzverordnung) Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erlässt aufgrund der 20 Abs. 2 Nr. 7, 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.

Mehr

Naturschutzgebiet. (1) Das in den Absätzen 2 und 3 näher bezeichnete Gebiet wird zum Naturschutzgebiet "Tiefe Sohle" erklärt.

Naturschutzgebiet. (1) Das in den Absätzen 2 und 3 näher bezeichnete Gebiet wird zum Naturschutzgebiet Tiefe Sohle erklärt. Verordnung über das Naturschutzgebiet "Tiefe Sohle" in der Stadt Rinteln, Landkreis Schaumburg, und im Flecken Aerzen, Landkreis Hameln-Pyrmont, vom 9.12.1994 (NSG HA 167) Aufgrund der 24, 29 und 30 des

Mehr

Satzung der Kreisfreien Stadt Chemnitz zur Festsetzung von geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) in sechs Gebieten der Stadt Chemnitz

Satzung der Kreisfreien Stadt Chemnitz zur Festsetzung von geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) in sechs Gebieten der Stadt Chemnitz Stadt 67.220 Chemnitz Satzung der Kreisfreien Stadt Chemnitz zur Festsetzung von geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) in sechs Gebieten der Stadt Chemnitz Inhalt 1 Festsetzung von geschützten Landschaftsbestandteilen

Mehr

LANDSCHAFTSPLANUNG BADEN-WÜRTTEMBERG

LANDSCHAFTSPLANUNG BADEN-WÜRTTEMBERG WEITERENTWICKLUNG DER KOMMUNALEN LANDSCHAFTSPLANUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG WEITERENTWICKLUNG DER KOMMUNALEN LANDSCHAFTSPLANUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Projekt des Landes zur Landschaftsplanung Erfahrungen und

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

Behörden im Spannungsfeld zwischen Wasserkraftnutzung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Behörden im Spannungsfeld zwischen Wasserkraftnutzung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Behörden im Spannungsfeld zwischen Wasserkraftnutzung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Dr. Georg Lutz, Landratsamt Lörrach, Leiter Fachbereich Umwelt Landratsamt Lörrach Übersicht: 1. Wasserkraftanlagen

Mehr

Neue Regeln für Gewässerrandstreifen: Was bedeuten Sie für die Naturschutzpraxis?

Neue Regeln für Gewässerrandstreifen: Was bedeuten Sie für die Naturschutzpraxis? Neue Regeln für Gewässerrandstreifen: Was bedeuten Sie für die Naturschutzpraxis? Gottfried May-Stürmer BUND Regionalverband Heilbronn-Franken Lixstraße 8, 74072 Heilbronn 07131 77 20 58 bund.franken@bund.net

Mehr

Synergien zwischen Hochwasserschutz und WRRL

Synergien zwischen Hochwasserschutz und WRRL Synergien zwischen Hochwasserschutz und WRRL WRRL - Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Sachsen, 03. März 2011 Referent: Dipl.-Ing. A. Stowasser, Landschaftsarchitekt Landschaftsarchitektur

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil

Mehr

Auszug für die beteiligten Kommunen

Auszug für die beteiligten Kommunen Bauherr: Stadtverwaltung Eisenberg - Bauamt - Am Markt 27 07607 Eisenberg Tel. (036691) 73 449 Fax (036691) 42 432 handelnd im Auftrag der Gemeinden und Städte: - Crossen a.d.e. - Hartmannsdorf - Rauda

Mehr

Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung

Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen Mag. Martin Längauer 17.11.2016 ÖGAUR-Herbsttagung Wien 2016 Veränderung der landwirtschaftlich genutzten Flächen 1960/2011 in % 50.00%

Mehr

Förderperiode

Förderperiode Förderrichtlinie Aktion Fluss Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt (AIU) Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung Aktion Fluss Richtlinie des Freistaates

Mehr

Lesefassung. Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. (Keine amtliche Fassung) Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Lesefassung. Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. (Keine amtliche Fassung) Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 21. März 2005 Lesefassung Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (Keine amtliche Fassung) Der Bundestag hat das folgende

Mehr

1. Einleitung. 03/09/17 hainbach :23 Uhr Seite 2

1. Einleitung. 03/09/17 hainbach :23 Uhr Seite 2 03/09/17 hainbach-5 18.09.2003 10:23 Uhr Seite 1 03/09/17 hainbach-5 18.09.2003 10:23 Uhr Seite 2 1. Einleitung Die Bäche in der Stadt Esslingen am Neckar sind in siedlungsnahen Bereichen sehr stark durch

Mehr

Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes

Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes 1224 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 9. Mai 2005 Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes Vom 3. Mai 2005 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Mehr

Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Schleswig-Holstein

Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Schleswig-Holstein Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Dipl. Ing. agr. Sönke Beckmann Sönke Beckmann 1 Ziele des europäischen Naturschutzes Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Erhaltung der natürlichen

Mehr

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) 1) 2) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51, S. 2585) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I Nr. 17,

Mehr

Überschwemmungsgebiet Rhein

Überschwemmungsgebiet Rhein Überschwemmungsgebiet Rhein Grundlagen und Umsetzung ORBR in Kerstin Menn ORR Udo Hasselberg 16. September 2008 www.brd.nrw.de Der Rhein im Regierungsbezirk Düsseldorf Rhein-km von ca. 710,0 bis 860,0

Mehr

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49

Mehr

Direkte und indirekte Einbringung von Stoffen in das Grundwasser wasserrechtliche Rahmenbedingungen. GUNTER OSSEGGER Abteilung IV 1

Direkte und indirekte Einbringung von Stoffen in das Grundwasser wasserrechtliche Rahmenbedingungen. GUNTER OSSEGGER Abteilung IV 1 Direkte und indirekte Einbringung von Stoffen in das Grundwasser wasserrechtliche Rahmenbedingungen GUNTER OSSEGGER Abteilung IV 1 Grundwasserschutz als Ziel (1) WRG-Novelle 1959, BGBl. Nr. 54/1959 30

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

1 Anwendungsbereich. 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich Satzung der amtsangehörigen Gemeinden (Bad Saarow, Langewahl, Diensdorf-Radlow, Reichenwalde und Wendisch Rietz) des Amtes Scharmützelsee zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) Auf Grund der 77, 24

Mehr

Das neue Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) Folie 1

Das neue Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) Folie 1 Das neue Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) Folie 1 Novellierungsbedarf / Historie Föderalismusreform 2006 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft seit 1. März 2010 Anpassungserfordernis der Landeswassergesetze

Mehr

Die Mainzer Naturschutzgebiete und ihre Bedeutung für die Biodiversität

Die Mainzer Naturschutzgebiete und ihre Bedeutung für die Biodiversität Die Mainzer Naturschutzgebiete und ihre Bedeutung für die Biodiversität Was ist Biodiversität? Vielfalt der Arten Vielfalt der Lebensräume Genetische Vielfalt Der Wert der Biodiversität 1 (1) BNatSchG:

Mehr

Fischotter-GIS. und Biotopvernetzung im Rahmen des Modellvorhabens der DUH e.v. Jena,

Fischotter-GIS. und Biotopvernetzung im Rahmen des Modellvorhabens der DUH e.v. Jena, Schutz des Fischotters vor Straßenverkehr Fischotter-GIS und Biotopvernetzung im Rahmen des Modellvorhabens der DUH e.v. 1 Jena, 18. 04. 2013 Dipl.-Ing. (FH) Stephan Gunkel info@flussbuero-erfurt.de erfurt.de

Mehr

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom 2.10.2014 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung

Mehr

Bürgerforum zum Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für Untere Havel,

Bürgerforum zum Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für Untere Havel, öffentliche Informationsveranstaltung Bürgerforum zum Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für Untere Havel, Königsgraben und Hauptstremme Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Land Brandenburg

Mehr

Landschaftsplanung aus?

Landschaftsplanung aus? Was ist neu am BNatSchG 1.3.2010? Wie wirkt sich das auf die aus? Landschaftsplanung aus? Norbert Menz Dagmar Menz Birgit Merz menz + weik GbR Landschaftsarchitekten + Ingenieure Magazinplatz 1 72072 Tübingen

Mehr

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen 3.6 Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen vom 27.09.1988 In Kraft seit: 01.11.1988 AZ:

Mehr

Viehtränken an Gewässern

Viehtränken an Gewässern Viehtränken an Gewässern GN Westerwald-Lahn & Taunus-Lahn 15. November 2016 in Weinbach-Freienfels Fotos und Zeichnung: Horst Stolzenburg, Thomas Meuer, Thomas Paulus Viehtränken an Gewässern 1. Nutzung

Mehr

EG-Wasserrahmenrichtlinie Was ist das und wo stehen wir?

EG-Wasserrahmenrichtlinie Was ist das und wo stehen wir? EG-Wasserrahmenrichtlinie Was ist das und wo stehen wir? Johannes Reiss, Büro am Fluss e.v. Gliederung EG-WRRL: Inhalte und Ziele Der Zustand unserer Gewässer im Jahr 2016 Hindernisse auf dem Weg zum guten

Mehr

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 22. Dezember 1989, geändert durch Satzung vom 26. Januar 1990 1 Übertragung

Mehr

Der Weg vom Wissen zum Handeln im Naturschutz

Der Weg vom Wissen zum Handeln im Naturschutz Prof. Dr. Heike Molitor FB Landschaftsnutzung und Naturschutz hmolitor@hnee.de Der Weg vom Wissen zum Handeln im Naturschutz Schneverdingen, den 18.11.13 Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

Mehr

Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Schleswig-Holstein) Landesrecht (Schleswig-Holstein)

Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Schleswig-Holstein) Landesrecht (Schleswig-Holstein) MNP Eider Anlage 2b_SH Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Schleswig-Holstein) EU-Richtlinien Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a): Maßnahmen zur Umsetzung

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Kanu-Verbandes zu wasserrechtlichen Regelungen

Stellungnahme des Deutschen Kanu-Verbandes zu wasserrechtlichen Regelungen Stellungnahme des Deutschen Kanu-Verbandes zu wasserrechtlichen Regelungen Der Deutsche Kanu-Verband ist der Interessenvertreter von 114.000 Personen in 1.300 Kanu-Vereinen und 19 Landes Kanu-Verbänden.

Mehr

Schutzzweck. Zweck dieser Verordnung ist es, Bäume, Hecken, und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile

Schutzzweck. Zweck dieser Verordnung ist es, Bäume, Hecken, und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile Verordnung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zum Schutz von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen (Baumschutzverordnung Ostprignitz-Ruppin BaumSchVO OPR) vom 20. September 2010 Aufgrund des 24 Abs. 3 Satz 1,

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Gewässerrandstreifen Fachrechtliche Bestimmungen

Gewässerrandstreifen Fachrechtliche Bestimmungen Gewässerrandstreifen Fachrechtliche Bestimmungen Gewässerrandstreifen Fachrechtliche Bestimmungen 1 Abstandsregelungen an oder in unmittelbarer Nähe von Gewässern Wasserrecht Düngerecht Pflanzenschutzrecht

Mehr

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 04. Oktober 1989 Rechtskräftig ab 1. Januar 1990 1 Satzung über die Verpflichtung

Mehr

Verordnung. der Gemeinde Eichenau zum Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern (Baumschutzverordnung - BSV-)

Verordnung. der Gemeinde Eichenau zum Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern (Baumschutzverordnung - BSV-) 24 Verordnung der Gemeinde Eichenau zum Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern (Baumschutzverordnung - BSV-) Auf Grund des Art. 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Art. 45 Abs. 1 Nr. 5 des Bayerischen

Mehr

Ausfertigung. Stadtratsbeschluss. Bezeichnung, Rechtsgrundlage. Bekanntmachung. Inkrafttreten Änderungen. (Nr., Datum) (Datum) (Nr., Datum)

Ausfertigung. Stadtratsbeschluss. Bezeichnung, Rechtsgrundlage. Bekanntmachung. Inkrafttreten Änderungen. (Nr., Datum) (Datum) (Nr., Datum) 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gera durch Leinenzwang für Hunde sowie durch Verunreinigung durch Hundekot Bezeichnung,

Mehr

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1 Gemeinde Obersulm S T R E U P F L I C H T S A T Z U N G Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege In der Fassung vom 13.11.2001 In Kraft getreten

Mehr

Umgang mit Spurenstoffen im Abwasser. Dr. Jochen Stemplewski

Umgang mit Spurenstoffen im Abwasser. Dr. Jochen Stemplewski Umgang mit Spurenstoffen im Abwasser Dr. Jochen Stemplewski Integriertes Handeln rund um den Wasserkreislauf Polderbewirtschaftung Regenwassermanagement Reststoffentsorgung Wasserabfluss Abwasserbeseitigung

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

Großräumig übergreifender Biotopverbund. in der Landschaftsrahmenund Regionalplanung

Großräumig übergreifender Biotopverbund. in der Landschaftsrahmenund Regionalplanung Großräumig übergreifender Biotopverbund in der Landschaftsrahmenund Regionalplanung 1 von 30 1 Gliederung 1. Allgemeiner Überblick Planungsverband Region Chemnitz derzeitiger Rechtsstand 2. Biotopverbund

Mehr

6.5 R I C H T L I N I E N für die Gewährung von Zuschüssen des Rhein-Pfalz- Kreises für Grunderwerbe im Rahmen der überörtlichen Biotopvernetzung

6.5 R I C H T L I N I E N für die Gewährung von Zuschüssen des Rhein-Pfalz- Kreises für Grunderwerbe im Rahmen der überörtlichen Biotopvernetzung 6.5 R I C H T L I N I E N für die Gewährung von Zuschüssen des Rhein-Pfalz- Kreises für Grunderwerbe im Rahmen der überörtlichen Biotopvernetzung Präambel Der Arten- und Biotopschutz ist ein Kernbereich

Mehr

Abendforum Anders Bauen wegen Klimawandel Thema: Regenwasser Versickerung

Abendforum Anders Bauen wegen Klimawandel Thema: Regenwasser Versickerung Abendforum Anders Bauen wegen Klimawandel Thema: Regenwasser Versickerung Mall GmbH Thomas Bauer Vertriebsbüro Südbayern Diessen a. Ammersee München, den 23.05.2012 Mall GmbH, Donaueschingen Hersteller

Mehr

Gewässerunterhaltung: Kleine Gewässer auf dem Weg zum guten Zustand

Gewässerunterhaltung: Kleine Gewässer auf dem Weg zum guten Zustand Bayerisches Landesamt für Umwelt Arbeitshilfe Gewässerunterhaltung: Kleine Gewässer auf dem Weg zum guten Zustand Bayerisches Landesamt für Umwelt Arbeitshilfe Gewässerunterhaltung: Kleine Gewässer auf

Mehr

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3

Mehr

Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen. Meeting, Dresden

Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen. Meeting, Dresden Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen Übersicht zu bestehenden Karteninformationen Gefahrenhinweiskarten Rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete Hochwasserschutzkonzepte mit Maßnahmenkarten, Intensitätskarten

Mehr

64-6 Baumschutzverordnung im Stadtgebiet Fürth

64-6 Baumschutzverordnung im Stadtgebiet Fürth Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Fürth (Baumschutzverordnung- BSchV) vom 27. März 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Februar 2015 (Stadtzeitung Nr. 7 vom 10. April 2002)

Mehr

Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht

Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht am 12. und 13. Januar 2016 in Starnberg Elisabeth Pröll Aquakultur im Außenbereich privilegierte Bauvorhaben nach BauGB Fischzucht in betonierten Becken

Mehr

Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun?

Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun? Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun? Birgit Heinz-Fischer Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge ibh.rlp.de Öffentliche Hochwasservorsorge: Handlungsbereiche

Mehr

Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg

Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg Anforderungen und praktische Umsetzung Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg Anforderungen

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 1 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Mehr

Auenentwicklung in Deutschland eine Herausforderung

Auenentwicklung in Deutschland eine Herausforderung Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Auenentwicklung in Deutschland eine Herausforderung Bernd Neukirchen Bundesamt für Naturschutz, Fachgebiet II 3.2 Binnengewässer, Auenökosysteme und Wasserhaushalt

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Auenschutz

Aktuelle Entwicklungen im Auenschutz Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Aktuelle Entwicklungen im Auenschutz bundesweite Übersicht, Situation und Perspektiven Dr. Thomas Ehlert Bundesamt für Naturschutz, Fachgebiet II 3.2 Binnengewässer,

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht. für Anlagen nach dem BImSchG

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht. für Anlagen nach dem BImSchG Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht für Anlagen nach dem BImSchG Genehmigungsbehörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt. Antragsteller: Planungsbüro: Kurzbeschreibung des Vorhabens Neuerrichtung Änderung

Mehr

Nachhaltigkeit im Denken und Handeln der Umweltingenieure - 65 Jahre BWK-NRW

Nachhaltigkeit im Denken und Handeln der Umweltingenieure - 65 Jahre BWK-NRW Nachhaltigkeit im Denken und Handeln der Umweltingenieure - 65 Jahre BWK-NRW Dr.-Ing. Harald Irmer Nachhaltigkeit Vom Kulturbautechniker zum Umweltingenieur Beispiele für Nachhaltigkeit und neues Denken

Mehr

Einleitung und Versickerung von Regenwasser im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Einleitung und Versickerung von Regenwasser im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Einleitung und Versickerung von Regenwasser im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Schwalm-Eder-Kreis Dipl.-Ing. Elmar Petrin Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich

Mehr

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen:

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: S a t z u n g Satzung der Stadt Gernsbach über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 11. Dez. 1989. Aufgrund von 41 Abs.

Mehr

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Rechtswissenschaften und Verwaltung - Kommentare Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Bearbeitet von Dietwalt Rohlf, Wolfgang Albers 1. Auflage 2007. Taschenbuch. XVI, 268 S. Paperback ISBN 978 3 17 019275

Mehr

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 7. Dezember 1989 In der Fassung vom

Mehr

Nationalpark, Naturpark, Biosphärenreservat und Weltnaturerbe. Welche Schutzstrategie braucht der Steigerwald? Prof. Dr.

Nationalpark, Naturpark, Biosphärenreservat und Weltnaturerbe. Welche Schutzstrategie braucht der Steigerwald? Prof. Dr. Nationalpark, Naturpark, Biosphärenreservat und Weltnaturerbe Welche Schutzstrategie braucht der Steigerwald? Prof. Dr. Hubert Weiger Landesvorsitzender Ebrach 17.07.10 128.000 Hektar Naturpark Steigerwald

Mehr

Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige Wasserwirtschaft

Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige Wasserwirtschaft B I Ziele und Grundsätze Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige Wasserwirtschaft B I Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen

Mehr

Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen

Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen Annegret Engelke Referatsleiterin Naturschutz bei Planungen und Vorhaben Dritter Gebietsschutz Inhaltlicher Überblick Kurze Einführung

Mehr

Bergbauliche Wasserwirtschaft im Zusammenwirken von Berg- und Wasserrecht. Ass. jur. Karina Pulz

Bergbauliche Wasserwirtschaft im Zusammenwirken von Berg- und Wasserrecht. Ass. jur. Karina Pulz Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Bergbauliche Wasserwirtschaft im Zusammenwirken von Berg- und Wasserrecht Ass. jur. Karina Pulz 17.09.2013 Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft

Mehr

Mehr Vielfalt für die Aller und ihre Aue

Mehr Vielfalt für die Aller und ihre Aue Mehr Vielfalt für die Aller und ihre Aue Foto: Dirk Sanne Akteursforum Aller am 10.12.2015 Dipl. Umweltwiss. Julia Mußbach Entwicklungen auf Bundesebene Neue Netzstruktur der Bundeswasserstraßen: Ausrichtung

Mehr

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 1 Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht - Satzung) vom 27. November

Mehr

Beregnungspraxis und Vollzug der Beregnungsrechte

Beregnungspraxis und Vollzug der Beregnungsrechte Beregnungspraxis und Vollzug der Beregnungsrechte Praxis der Wasserrechtsgewährung aus Sicht einer unteren Wasserbehörde Wie viel Wasser haben wir für die Verteilung? Welche weiteren Maßnahmen sind nötig?

Mehr

Grundwasser und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen. Einführung in die WRRL. Dr. Horst Schreiner Rauischholzhausen

Grundwasser und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen. Einführung in die WRRL. Dr. Horst Schreiner Rauischholzhausen WRRL Hessen - Projekt Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Grundwasser und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen Einführung in die WRRL Dr. Horst Schreiner 19.06.2007 Rauischholzhausen

Mehr

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom S e i t e 1 S A T Z U N G ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom 05.12.1989) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr