Effizienter Hochwasserschutz für die Zukunft wie lassen sich hier WRRL und HWRM-RL miteinander verbinden? WRRL?
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1 Effizienter Hochwasserschutz für die Zukunft wie lassen sich hier WRRL und HWRM-RL miteinander verbinden? WRRL?
2 Gliederung Einleitung Erwägungsgründe der Richtlinien Ziele der Richtlinien Umsetzungsmodalitäten der Richtlinien Bezüge innerhalb der Richtlinien Umsetzung der Richtlinien Fazit Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
3 Hochwasserrisikomanagement Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bild: Müller, 2010
4 Hochwasserrisikomanagement Hochwasserereignis Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bild: Müller, 2010
5 Hochwasserrisikomanagement Risikobewusstsein Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bild: nach IKSR, 2002
6 Einleitung Verabschiedung der RL 2000/60/EG (WRRL) Verabschiedung der RL 2007/60/EG (HWRM-RL) beide Richtlinien regeln Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik mit WHG ab beide EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt mit Wassergesetzen der Bundesländer in Landesrecht umgesetzt Umsetzung beider Richtlinien ist gesetzliche Verpflichtung Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
7 Erwägungsgründe der Richtlinien Wasserrahmenrichtlinie (Beispiele aus 53 Erwägungsgründen): Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, dass geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Es ist erforderlich eine integrierte Wasserpolitik der Gemeinschaft zu entwickeln. Die Wasserversorgung ist eine Leistung der Daseinsvorsorge. Der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässern müssen stärker in andere politische Maßnahmen der Gemeinschaft integriert werden, so z.b. in die Energiepolitik, die Verkehrspolitik, die Landwirtschaftspolitik, die Fischereipolitik, die Regionalpolitik und die Fremdenverkehrspolitik Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
8 Erwägungsgründe der Richtlinien Wasserrahmenrichtlinie: Schutz der Ressource Wasser für eine ausreichende Wasserversorgung in angemessener Güte steht im Vordergrund der Betrachtungen als Bestandteil der Daseinsvorsorge Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
9 Erwägungsgründe der Richtlinien EG-HWRM-RL (Beispiele aus 25 Erwägungsgründen): Hochwasser haben das Potenzial zu Todesfällen, zu Umsiedlungen von Personen und zu Umweltschäden zu führen, die wirtschaftliche Entwicklung ernsthaft zu gefährden und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu behindern. Hochwasser ist ein natürliches Phänomen, das sich nicht verhindern lässt. Allerdings tragen bestimmte menschliche Tätigkeiten und Klimaänderungen dazu bei, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Hochwasserereignissen zu erhöhen und deren nachteilige Auswirkungen zu verstärken. Die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen für Einzugsgebiete gemäß EG-WRRL und von Hochwasserrisikomanagementplänen gemäß EG- HWRM-RL sind Elemente der integrierten Bewirtschaftung der Einzugsgebiete. Deshalb sollte bei diesen beiden Prozessen das Potenzial für gemeinsame Synergien und Vorteile im Hinblick auf die umweltpolitischen Ziele der EG-WRRL genutzt werden Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
10 Erwägungsgründe der Richtlinien EG-HWRM-RL: Ergänzung zur EG-WRRL mit wichtigen Aspekt des Hochwasserrisikomanagements zur Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen insbesondere auf die menschliche Gesundheit, das menschliche Leben, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und die Infrastrukturen. Dabei wird besonderer Wert auf die Ausnutzung von Synergien und Vorteile zur Zielerreichung beider Richtlinien gelegt Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
11 Ziele der Richtlinien Wasserrahmenrichtlinie (Auszüge): Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt, Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung und Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
12 Ziele der Richtlinien Wasserrahmenrichtlinie: Erreichung und nachhaltigen Sicherung des guten ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer. Damit soll, wie bei den Erwägungsgründen schon angeführt, im Rahmen der Daseinsvorsorge die Ressource Wasser für eine ausreichende Wasserversorgung in angemessener Güte geschützt werden Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
13 Ziele der Richtlinien Hochwasserrisikomanagementrichtlinie: Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
14 Ziele der Richtlinien Hochwasserrisikomanagementrichtlinie: Nicht Schutz der Ressource Wasser sondern Verminderung der Risiken, die durch das Wasser entstehen. Ziele beider Richtlinien ergänzen sich und stehen nicht im Widerspruch zueinander Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
15 Umsetzungsmodalitäten der Richtlinien Gebietskulisse Wasserrahmenrichtlinie: ganzheitliche Betrachtung aller Flussgebiete > 10 km² Hochwasserrisikomanagementrichtlinie: ganzheitliche Betrachtung aller Flussgebiete > 10 km² gute Voraussetzung zur Ausnutzung von Synergien und gegenseitigen Vorteilen! Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
16 Umsetzungsmodalitäten der Richtlinien Ablauf Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie: Inkrafttreten der EG-WRRL im Dezember 2000 Bestandsaufnahme bis Dezember 2004 Einrichtung von Überwachungsprogrammen bis Dezember 2006 Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen bis Dezember 2009 Umsetzung der Maßnahmeprogramme bis Dezember 2012 Erreichung des guten Zustandes der Gewässer bis Dezember 2015 Überprüfungs- und Aktualisierungszyklus von 6 Jahren Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
17 Umsetzungsmodalitäten der Richtlinien Ablauf Umsetzung Hochwasserrisikomanagementrichtlinie: Inkrafttreten der EG-HWRM-RL im November 2007 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bis Dezember 2011 Erstellung von Gefahren- und Risikokarten bis Dezember 2013 Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen bis Dezember 2015 Überprüfungs- und Aktualisierungszyklus von 6 Jahren (ab 3. Mal) Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
18 Umsetzungsmodalitäten der Richtlinien Sicherstellung der Nachhaltigkeit beider Richtlinien durch 6-Jahreszyklus der Überprüfung und Aktualisierung. Ab 2021 synchrone Zeiträume der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne nach WRRL und der Hochwasserrisikomanagementpläne nach HWRM-RL. Voraussetzung für integratives Vorgehen zur Umsetzung beider Richtlinien gegeben. EU-Gesetzgeber strebt integrale Bewirtschaftung innerhalb der Flussgebietseinheiten an Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
19 Ziele der Richtlinien Grundlagen: Europäische Ebene EU-Gesetzgeber strebt integrale Bewirtschaftung innerhalb der Flussgebietseinheiten an weitere Direktiven im Bereich der Wasserpolitik (z.b. Meeresstrategie- RRL) und andere, die das Thema Wasser tangieren (z.b. FFH-RL) Vereinbarkeit im Sinne einer Effizienzsteigerung Abstimmungs- bzw. Koordinierungsbedarf Herausarbeitung wichtiger inhaltlicher Bezüge zur Erzielung von potenziellen Synergien und gemeinsamen Vorteilen Umsetzung beider RL:...erfordert Auseinandersetzung mit Koordinierung wegen derselben Gebietskulisse und zeitlich harmonisiertem Überarbeitungszyklus Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
20 Bezüge innerhalb der Richtlinien Wasserrahmenrichtlinie: Zulässigkeit weniger strenger Ziele, wenn z.b. Aspekte des Hochwasserschutzes oder der Wasserregulierung zu berücksichtigen sind. Einstufung der Oberflächenwasserkörper als künstlich oder erheblich verändert zulässig, wenn die Zielerreichung der EG- WRRL z.b. signifikante negative Auswirkungen auf die Wasserregulierung, den Schutz vor Überflutungen und die Landentwässerung hätte. Erforderlicher Spielraum für die Umsetzung der EG-HWRM-RL Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
21 Bezüge innerhalb der Richtlinien Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Auswahl): Die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen für Einzugsgebiete gemäß EG-WRRL und von Hochwasserrisikomanagementplänen gemäß EG- HWRM-RL sind Elemente der integrierten Bewirtschaftung der Einzugsgebiete. Deshalb sollte bei diesen beiden Prozessen das Potenzial für gemeinsame Synergien und Vorteile im Hinblick auf die umweltpolitischen Ziele der EG-WRRL genutzt und damit eine effiziente und sinnvolle Nutzung von Ressourcen gewährleistet werden. Die Ziele der EG-WRRL tragen gleichzeitig zur Abschwächung der Auswirkungen von Hochwassern bei. Die Verringerung des Hochwasserrisikos ist kein Hauptziel der EG- WRRL Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
22 Bezüge innerhalb der Richtlinien Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Auswahl): Die Gebietskulisse der EG-HWRM-RL von Einzugsgebieten mit einer Größe von mehr als 10 km², die den Flusseinzugsgebietseinheiten, Einzugs- und Teileinzugsgebieten zugeordnet sind, und die Zuständigkeiten sind identisch zur EG-WRRL. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzungen im Falle einer Überflutung in potenziell betroffenen Schutzgebieten nach EG- WRRL. Hochwasserrisikomanagementpläne berücksichtigen u.a. auch die umweltbezogenen Ziele des Artikels 4 der EG-WRRL Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
23 Bezüge innerhalb der Richtlinien Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Auswahl): Die Mitgliedsstaaten treffen angemessene Maßnahmen, um die Anwendung der EG-HWRM-RL und der EG-WRRL miteinander zu koordinieren, wobei sie den Schwerpunkt auf die Möglichkeiten zur Verbesserung der Effizienz und des Informationsaustausches sowie zur Erzielung von Synergien und gemeinsamen Vorteilen im Hinblick auf die Umweltziele der EG-WRRL legen. Die Informationen in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten müssen mit den in der EG-WRRL relevanten Angaben vereinbar sein und sollen in die gemäß EG-WRRL regelmäßig vorgesehenen Überprüfung der Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten und die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung mit einbezogen werden Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
24 Bezüge innerhalb der Richtlinien Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Auswahl): Die Erstellung und regelmäßige Überarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne soll mit den gemäß EG-WRRL vorgesehenen Überprüfungen der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete koordiniert und ggf. einbezogen werden Die aktive Einbeziehung aller interessierten Stellen gemäß EG-HWRM- RL soll, soweit angemessen, mit der Einbeziehung aller interessierten Stellen gemäß EG-WRRL koordiniert werden. integrale Bewirtschaftung innerhalb der Flussgebietseinheiten Nur durch aufeinander abgestimmte Umsetzung kann auch größtmögliche Zielerreichung beider Richtlinien erreicht werden! Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
25 Umsetzung der Richtlinien Synergieeffekte und gemeinsame Vorteile (Beispiele): Maßnahmen des dezentralen Hochwasserschutzes Synergie für Hochwasserrisikoverminderung u. Verbesserung der Hydromorphologie Erhöhung der Retensionswirkung durch Versickerung oder Bereitstellung von Überflutungsflächen Synergie durch Verringerung des Bedarfes an techn. Hochwasserschutzmaßnahmen und gleichzeitiger besserer Vernetzung von aquatischen und terrestrischen Ökosystemen insbesondere im Auenbereich Ausweisung von Überschwemmungs- oder Hochwasserentstehungsgebieten Synergie durch Beitrag zum Erhalt des ökologischen Zustandes der jeweiligen Oberflächenwasserkörper Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
26 Umsetzung der Richtlinien Synergieeffekte: Kategorie 1: Maßnahmen, die sich positiv auf die Zielerreichung beider RL auswirken z.b. Freihalten der Auen von Bebauung durch rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete oder Maßnahmen zum verstärkten Wasserrückhalt in der Fläche Maßnahmen aus WRRL, die die Ziele des HWRM unterstützen, sollten in die HWRM-Pläne übernommen oder ggf. nachrichtlich genannt werden Umgekehrt sollten Maßnahmen der HWRM-RL, in die Maßnahmepläne der WRRL übernommen werden Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
27 Umsetzung der Richtlinien Synergieeffekte: Kategorie 2: Maßnahmen zur Umsetzung der jeweils einen RL, die zu potenziellen Konflikten bei der Zielerreichung der jeweils anderen RL führen könnten Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
28 Umsetzung der Richtlinien Synergieeffekte: Kategorie 3: Maßnahmen zur Umsetzung der jeweils einen RL, die sich neutral zum Ziel der anderen RL verhalten z.b. WRRL - Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen oder HWRM-RL - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
29 Umsetzung der Richtlinien Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bild: LAWA, 2013
30 Umsetzung der Richtlinien Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bild: LAWA, 2013
31 Umsetzung der Richtlinien Beispiele: Lungwitzbach, ca. 1,3 km ingenieurbiol. Bauw Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bilder LTV
32 Umsetzung der Richtlinien Beispiele: Lungwitzbach, Retentions- und Entwicklungsraum von 8 m auf bis zu 50 m Verbesserung von Abfluss- und Retentionsverhalten, Strukturgüte und Artenvielfalt Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bilder LTV
33 Umsetzung der Richtlinien Hochwasserschutzmaßnahmen Buhne mit Buschbautraverse Ufersicherung durch Spreitlage mit Steckhölzern vorher nachher Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bilder: LTV, 2006
34 Umsetzung der Richtlinien Beispiele: Große Mittweida, ca. 800 m ingenieurbiologische Bauweisen Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bilder LTV
35 Umsetzung der Richtlinien Beispiele: Große Mittweida, Aufweitung von Ø 6 m auf Ø 30 bis 40 m Verbesserung von Abfluss- und Retentionsverhalten, Strukturgüte und Artenvielfalt Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bilder LTV
36 Umsetzung der Richtlinien Beispiele: Schwarze Elster, Umbau Köhlerwehr in Sohlrampe mit Raugerinnebeckenpass Verbesserung von Abflussverhalten, keine Verklausungsgefahr, Wiederherstellung der Durchgängigkeit Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bilder LTV
37 Umsetzung der Richtlinien Beispiele: Petersbach, Bau Hochwasserrückhaltebecken Rennersdorf Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bilder LTV
38 Umsetzung der Richtlinien Beispiele: Petersbach, Ökodurchlass zur Eingriffsminimierung Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bilder LTV
39 Vorbeugung Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten (Artikel 6) Hochwassergefahrenkarten ( /2005) - liegen für Gewässer I. Ordnung und Bundeswasserstraßen vor - ca. 540 Ortslagen verteilt auf ca km Gewässerlänge - Schwerpunktgebiete an Gewässern II. Ordnung zurzeit in Bearbeitung Hochwasserrisikokarten - Datengrundlagen liegen für Gewässer I. Ordnung und Bundeswasserstraßen vor und für Gewässer II. Ordnung weitestgehend vor - Karten erstellt, Veröffentlichung in Vorbereitung Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Ausschnitt Gefahrenkarte Bild: LTV
40 Vorbeugung Beispiel Hochwasserrisikokarte: Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bild: LfULG; 2011
41 Vorbeugung Hochwasserrisikomanagementpläne (Artikel 7, 8, 9 und 10) Bestandteile des ersten Plans Nutzung von Inhalten der vorliegenden Hochwasserschutzkonzepte Planungen zur Hochwasserabwehr und Hochwasserbekämpfung der Kommunen und Landkreise werden Bestandteile des Plans Bearbeitung mehrerer Pilotgebiete und Mustergliederung Zusammenfassung vorliegender Dokumente Abstimmung mit der Richtlinie 2000/60/EG Umsetzung der RL 2000/60/EG berücksichtigt die vorhandenen Hochwasserschutzkonzepte Nutzung der Daten aus der RL 2000/60/EG über ein gemeinsames Datenbanksystem Information und Konsultation der Öffentlichkeit Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten ist gesetzlich vorgeschrieben Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
42 Vorbeugung (Umsetzung HWSK-Maßnahmen durch LTV) 34% Ergebnisse Maßnahmenpriorisierung 17% Verteilung Investitionsbedarf 9% 30% 61% 49% hoch mittel gering hoch mittel gering Priorisierungskategorie Anzahl der Maßnahmen hoch 268 mittel 780 gering 548 ohne Zuordnung 7 Summe Priorisierungskategorie Investitionskosten [T ] hoch mittel gering Summe Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bilder: LTV
43 Vorbeugung Stauanlagen Hochwasserschutz / Hochwasserrückhaltung Stauziel Konflikt Optimum Stauziel Trinkwasserversorgung / Rohwasserbereitstellung Krone Freier Stauraum Mindestfüllung Abgabeleistung Wassergüte Wasser- I AHRals ein Resultat der Hochwasserbemessung wirtschafts- HW-Bemessungsfälle 1, 2 mittels HQ 1.000, HQ plan für den und Hochwassersteuerplan Überlauf Hochwasser- IGHR, errechnet aus den Anforderungen jeweils betrieb und des Unterlaufes an den Hochwasserschutz die Betriebsplan HW-Bemessungsfall 3 und HW-Steuerplan HWE Teile Wassergüte Wasserund gegenseitige wirtschafts- Beeinflussung Wasser- plan für den IBR zur Erfüllung des Rohwasserbedarfes menge Regelbetrieb Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Stauanlage und Betriebsplan gegenseitige Beeinflussung I R wurde als wassergütewirtschaftlich erforderlicher Reserveraum ermittelt I T als fest vorgegebene Größe Qmin Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bild: Sieber; 2007
44 Vorbeugung Stauanlagen 180,0 Hochwasserrückhalteräume IGHR der LTV-Stauanlagen 160,0 140,0 148,0 153,0 161,5 167,0 Millionen Kubikmeter 120,0 100,0 80,0 60,0 122,5 40,0 20,0 0, vor HW nach HW bei Bedarf Jahr Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bild: LTV
45 Vorbeugung Hochwasserschutzmaßnahmen Maßnahmen der Landwirtschaft zum Hochwasserrückhalt in der Fläche Konservierende Bodenbearbeitung Direktsaatverfahren Konturnutzung Aufforstung Umwandlung von Acker in Grünland Flächenstilllegung Schlagverkleinerung Schlaguntergliederung durch Grünstreifen Schlaguntergliederung durch Gras- und Krautstreifen Anlage von Gewässerrandstreifen Schlaguntergliederung durch Hecken Anlage von Feldgehölzen Begrünung von Abflussbahnen Anlage von Abflussmulden Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
46 Vorbeugung Weitere Vorsorgemaßnahmen Nachbarländer Daten und Informationen Wasserstandsdaten Niederschlagsdaten Wetterprognosen Medien Presse, TV, Radio für jedermann öffentlich zugängliche Informationsplattform Internet, Videotext, Telefonansage Landeshochwasserzentrum Talsperrenmeldezentrale Hochwasserstandsmeldungen Hochwasser- Warnungen/ -entwarnungen Hochwassereilbenachrichtigung per SMS Landesdirektionen Landkreise Kreisfreie Städte Kommunen Wasserwehr Private Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bild: LfULG
47 Vorbeugung Weitere Vorsorgemaßnahmen Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bild: LfULG
48 Akteure im Hochwasserrisikomanagement Akteure (Beispiele): Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bild: LAWA
49 Vorbeugung Anforderungen an Verkehrsanlagen Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller Bilder: LH Dresden
50 Fazit Ziele beider Richtlinien ergänzen sich integrale Bewirtschaftung in den Flussgebietseinheiten Schutz der Ressource Wasser und Verminderung der Risiken Synergien und Vorteile bei sinnvoller Umsetzung beider RL abgestimmte Umsetzung der EG-WRRL und der EG- HWRM-RL ist eine Chance für die Wasserwirtschaft! Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
51 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Februar 2013 Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe, Dr.-Ing. Uwe Müller
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