Zivil- und Katastrophenschutz heute und morgen

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1 Punktation zum Vortrag von Herrn MD Norbert Seitz, Abteilungsleiter Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz im BMI Zivil- und Katastrophenschutz heute und morgen 1. Gemeinsame Verantwortung Der Schutz der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Bund, Länder, Kreise und Kommunen nehmen diese Aufgabe im Verbund mit den Hilfsorganisationen gemeinsam wahr nicht im rechtlichen, aber in einem pragmatischen und politischen Sinne. Schutz und Sicherheit als gesamtstaatliche Aufgabe erfordert vor allem Eines und das ist Zusammenarbeit. Das gilt für die Akteure auf nationaler Ebene und das gilt auch international, denn Katastrophen und Unglücksfälle machen nicht an den Staatsgrenzen halt. 2. Getrennte Verantwortlichkeiten Dabei liegt die Grundzuständigkeit für den Katastrophenschutz bei den Ländern. Der Bund hat nur eine thematisch enge Zuständigkeit für den Bevölkerungsschutz im Spannungs- oder Verteidigungsfall, den sogenannten Zivilschutz. Zivilschutz ist der zivile Annex des militärischen Auftrags zur Landesverteidigung. Der Kriegsbezug trennt den Zivilschutz als Unterfall der Verteidigung vom so genannten friedensmäßigen Katastrophenschutz. Dieser ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr, damit Aufgabe und Verantwortung allein der Länder. 3. Integriertes Hilfeleistungssystem Bei aller föderalen Differenzierung sind der Zivilschutz auf Seiten des Bundes und der Katastrophenschutz auf Seiten der Länder in der Praxis keine strikt getrennten, unverbunden nebeneinander bestehenden Systeme. Im Verteidigungsfall stützt sich der Bund auf den Katastrophenschutz der Länder, deren Ressourcen er für diesen Fall also zivilschutzbezogen verstärkt und ergänzt. Umgekehrt nutzen die Länder diese bundesseitigen Ergänzungen bei friedensmäßigen Katastrophen und Unglücksfällen. So bilden Zivilschutz und Katastrophenschutz ein integratives Ganzes. Besonderes Kennzeichen dieses föderalen Zusammenwirkens ist der so genannte Doppelnutzen. Die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich bereitgestellten Ressourcen stehen zweifach in vollem Umfang zur Verfügung: Sowohl für die alltägliche Gefahrenabwehr und den friedensmäßigen Katastrophenschutz als auch für den Zivilschutz. Wir arbeiten in Deutschland im

2 Verteidigungsfall wie in friedensmäßigen Großschadenslagen mit den gleichen Ressourcen. 4. Dezentrale Struktur / Aufwuchs von unten nach oben Es ist sinnvoll, die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung möglichst nah bei den Betroffenen anzusiedeln. Vor Ort kann am besten beurteilt werden, welche Gefahren drohen und welche Vorsorgemaßnahmen zu treffen sind. Tritt trotz vorbeugender Maßnahmen ein Schadensereignis ein, ist die lokale Ebene am besten mit den Verhältnissen vor Ort vertraut und zu einer schnellen und unmittelbaren Reaktion in der Lage. Dementsprechend liegt in Deutschland die Zuständigkeit für die flächendeckende Vorsorge vor und die Abwehr von alltäglichen Gefahren einschließlich der überörtlichen nachbarschaftlichen Hilfe dezentral bei den Kommunen. Das gilt auch bei Gefahren oder Schadenslagen, die eine größere, ortsübergreifende Dimension haben. Erst wenn die Lage vor Ort nicht mehr mit eigenen Kräften, einschließlich der nachbarschaftlichen überörtlichen Hilfe, bewältigt werden kann, ist die Schwelle von der allgemeinen Gefahrenabwehr zum Katastrophenschutz überschritten. Erst dann tritt eine höhere Ebene ein und übernimmt die Koordinierung. Das System wächst bei Bedarf von unten nach oben auf. Die Länder bestimmen in ihren jeweiligen Katastrophenschutzgesetzen die Kreise und kreisfreien Städte bzw. den Landrat oder Oberbürgermeister zur unteren Katastrophenschutzbehörde. Diese übernimmt im Katastrophenfall die Koordinierung und einheitliche Steuerung der örtlichen Einsatzkräfte. Bei Bedarf wächst das System weiter auf. Das jeweilige Land übernimmt das operative Krisenmanagement. Das gilt auch für solche Katastrophen und Unglücksfälle, die das Gebiet mehr als eines Landes betreffen. Die Länder sind bei uns die höchste operative Ebene im Katastrophenschutz. Der Bund unterstützt die Länder im Wege der Amts- oder Katastrophenhilfe. Hierfür stehen - das mehr konzeptionell ausgerichtete Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BBK, - die operativ ausgerichtete Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, kurz THW, - sowie gegebenenfalls auch Ressourcen der Bundespolizei oder der Bundeswehr zur Verfügung. Außerdem kann der Bund bei Großschadenslagen auf Ersuchen der Länder für bestimmte Maßnahmen eine zentrale Koordinierung übernehmen, insbesondere das Informations- und Ressourcenmanagement (Vermittlung von

3 Engpassressourcen) übernehmen wenn auch ohne Weisungsrechte. Das operative Krisenmanagement verbleibt immer bei den Ländern. Rechtsgrundlage für die mögliche Koordinierungstätigkeit ist 16 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes aus dem Jahr 2009, kurz ZSKG. 5. Ehrenamtliche Basis Eine Schlüsselrolle in unserem Bevölkerungsschutz haben die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Das ist eine Besonderheit des deutschen Bevölkerungsschutzes, um die uns viele Länder beneiden. Wir arbeiten traditionell nur mit wenigen hauptberuflichen Einsatzkräften und ganz überwiegend mit freiwilligen Einsatzkräften. Insgesamt rund 1,7 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland - in den Freiwilligen Feuerwehren, - bei einer der fünf großen Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter- Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst), - in den Regieeinheiten (freiwillige Einheiten der unteren Katastrophenschutzbehörden) - oder beim Technischen Hilfswerk. In der Flutkatastrophe 2013 hat unser ehrenamtlich getragener Bevölkerungsschutz seine gute Vorbereitung und enorme Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Die Einsatzkräfte der Länder aus Feuerwehren und Hilfsorganisationen leisteten mehr als Personentage eine beeindruckende Bilanz. Hinzu kamen rund Personentage des THW. Für das THW war der Hochwassereinsatz 2013 entlang von Donau und Elbe der zweitgrößte Einsatz seit der Gründung im August Neben der Arbeitsleistung der rund eingesetzten THW-Helferinnen und Helfer waren vor allem die Fachkenntnisse des THW gefordert. Neben der klassischen Deichverteidigung mit Sandsäcken unterstützte das THW bei Sandsacktransporten, Evakuierungsarbeiten, bei der Treibgutsicherung auf dem Wasser, leuchtete Einsatzstellen aus und leistete logistische Unterstützung für die Bundeswehr. 6. Erfolgreiche Entwicklung seit 2002 Im Rückblick zeigt sich, dass wir 2013 besser vorbereitet waren als bei der letzten großen Flutkatastrophe im Jahr Die Entwicklungen seit damals haben jetzt Früchte getragen.

4 Ein zentrales Manko seinerzeit war die fehlende Möglichkeit, benötigte Ressourcen zentral und koordiniert anzufordern. Zu diesem Zweck gibt es heute das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern, kurz GMLZ. Hiervon konnten im letzten Jahr alle Beteiligten profitieren. Das GMLZ unterstützte die Länder beim länderübergreifenden Informations- und Ressourcenmanagement und bearbeitete über 40 Ressourcenanfragen aus den betroffenen Bundesländern. Benötigt wurden insbesondere Sandsäcke, Transportleistungen, Hochleistungspumpen und Personal. Das GMLZ vermittelte die benötigten Ressourcen aus dem Bundesgebiet und teilweise auch aus unseren Nachbarstaaten. Ausgezahlt hat sich auch die Übungsreihe LÜKEX. In regelmäßigen Abständen trainieren Bund und Länder anhand verschiedener Szenarien das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden im Krisenmanagement. Außerdem wurde nach 2002 das Ausbildungsprogramm der BBK-eigenen Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz erheblich ausgeweitet. Krisen- und Verwaltungsstäbe trainieren dort für ihren Einsatz. Führungsstäbe der Einsatzorganisationen werden auf ihre Aufgaben vorbereitet. Verwaltungsmitarbeiter lernen Aspekte der Notfallvorsorge und des Risiko- und Krisenmanagements. Das hat dazu beigetragen, dass 2013 die Krisenstäbe schneller und strukturierter handlungsfähig waren. Insgesamt haben wir aus den Erfahrungen 2002 vieles gelernt und verbessert. Das ist uns jetzt zugute gekommen. Genauso wichtig ist es, das Hochwasser 2013 auszuwerten und hieraus für die Zukunft unsere Konsequenzen zu ziehen. 7. Lehren aus der Flut 2013 Ein neues Phänomen ist die privat über soziale Netzwerke organisierte Spontanhilfe. Mit der Gründung zahlreicher Gruppen auf Facebook, über die Unterstützung angefragt, angeboten und koordiniert wurde, hat die Nutzung sozialer Medien eine neue Dimension für den Bevölkerungsschutz erreicht. Zwar kann die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung und die Koordinierung von Freiwilligen über Social Media die im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen nicht ersetzen. Wir brauchen die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen, die Regieeinheiten und das THW. Die private Unterstützung kann die Genannten jedoch im Ereignisfall entlasten. Die Stärke solcher Initiativen liegt darin, dass sie mit relativ wenig Aufwand viele Menschen mobilisieren und Informationen verbreiten können. Schwierig wird es dort, wo die Aktivitäten Teil eines Gesamtkrisenmanagements sind, ohne dass dies den Handelnden bewusst ist.

5 Professionelle Krisenstäbe dürfen deshalb heute die Eigendynamik der modernen Medien nicht außer Acht lassen. Sie müssen einen sinnvollen Umgang hiermit finden. Denn gut gemeinte Hilfe ist dann am wirkungsvollsten, wenn sie mit den behördlichen Maßnahmen gut abgestimmt ist und auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Spontane Hilfe aus der Bevölkerung wird sich vermutlich nicht in ein formales Verfahren kanalisieren lassen. Daher gilt es, sinnvolle und praktikable Wege für eine lageangepasste Abstimmung oder Vernetzung zu finden. Weitere Aspekte aus der Rückschau auf die Hochwasserereignisse werden bereits konkret umgesetzt. So arbeiten wir aktuell an Verbesserungen beim sogenannten Bundeskräftelagebild und wollen auch das Berichts- und Meldewesen überarbeiten. Außerdem besteht nach den Erfahrungen aus den Evakuierungen der Wunsch, eine gemeinsame Rahmenempfehlung des Bundes und der Hilfsorganisationen zur Betreuung zu erarbeiten. Damit sind erste Schritte vorgezeichnet. 8. Ehrenamt gezielt fördern Seine enorme Leistungsfähigkeit - auch das hat die Flutkatastrophe 2013 gezeigt - verdankt unser Hilfeleistungssystem den ehrenamtlichen Einsatzkräften. Diese Aktiven tragen die Hauptlast bei der Bewältigung solch großer Ereignisse. Sie widmen ihre Freizeit einer der wichtigsten Aufgaben in unserem Staat - dem Schutz ihrer Mitmenschen. Dafür können wir ihnen gar nicht genug danken. Angesichts gewandelter Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement (demographischer Wandel, enges Zeitkorsett in Schule und Berufsleben, breites Freizeitangebot, Wegfall der Wehrpflicht) ist die Werbung und Bindung ehrenamtlich tätiger Menschen kein Selbstläufer, sondern bedarf einer gezielten Förderung. Das Bundesinnenministerium hat einen gesetzlichen Auftrag, das Ehrenamt als Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes zu fördern ( 20 ZSKG). Außerdem ist das THW als ehrenamtsgestützte Einsatzorganisation Teil des Geschäftsbereichs des BMI und unterliegt dessen originärer Verantwortung. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement hat der Bund im Jahr 2013 ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vorgelegt, das viele Erleichterungen für Helferinnen und Helfer enthält. So wurde z.b. die Ehrenamtspauschale auch für freiwillige Feuerwehrleute - von 500 auf 720 und die Übungsleiterpauschale von 2100 auf 2400 erhöht.

6 An anderer Stelle hat sich das BMI erfolgreich dafür eingesetzt, dass Führungszeugnisse, die für ein ehrenamtliches Engagement benötigt werden, immer gebührenfrei ausgestellt werden. Auf EU-Ebene haben wir dafür gekämpft, dass dort keine Änderung der EU- Arbeitszeitrichtlinie zu Lasten ehrenamtlicher Einsatzkräfte erfolgt. Einmal im Jahr würdigt das BMI herausragende Projekte und Ideen für das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz und vorbildliches Engagement auf Arbeitgeberseite mit dem Förderpreis Helfende Hand. Das Projekt Rettet die Retter (Filmproduktion mit der Augsburger Puppenkiste) sensibilisiert spielerisch für eine Kultur des Helfens. Zentrale Themen sind Hilfsbereitschaft, die Bedeutung freiwilligen Engagements und Spaß am Helfen. Von Grundschülern fordert das Abenteuerspiel Max und Flocke auf den BBK- Kinderinternetseiten verschiedene Hilfe- und Selbsthilfefähigkeiten. In weiterführenden Schulen finanziert der Bund Kurse in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten. Spätestens hier gibt es dann auch praktische Berührungspunkte mit den Hilfsorganisationen. Das THW arbeitet an einer Änderung der THW-Mitwirkungsverordnung. Konkret wird damit die Altersgrenze für Jugendliche im THW von zehn Jahren auf sechs Jahre abgesenkt. Zudem wird die Altersgrenze nach oben aufgehoben, um zu erreichen, dass Helferinnen und Helfer, die bisher altersbedingt ausscheiden mussten, länger im THW verbleiben können. Im THW ist eine ad-hoc-arbeitsgruppe Ehrenamt eingerichtet, um zusätzliche Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes umzusetzen. Dabei geht es um eine zielgruppenorientierte Stärkung der Helfergewinnung und eine Verbesserung der Helferbindung, z.b. durch Kooperationen mit Hochschulen, Industrie- und Handwerkskammern, Schulen und Berufsschulen sowie Arbeitgebern. Das BMI hat Ende 2011 ein umfassendes Forschungsprojekt zur nachhaltigen Sicherstellung der ehrenamtlichen Strukturen im Bevölkerungsschutz initiiert. Das Gesamtergebnis wird in diesem Frühjahr vorliegen, soll dann ausgewertet und rasch umgesetzt werden. 9. Ehrenamt verantwortlich einsetzen Wir müssen dafür Sorge zu tragen, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte - egal ob unter dem Dach einer Organisation oder ungebunden - verantwortbar und

7 möglichst risikoarm in den Einsatz gehen. Das gilt für den Einsatz im Inland genauso wie für zunehmende Hilfseinsätze im Ausland. Qualifizierte Ausbildung und Ausstattung sind wesentliche Voraussetzungen für die Sicherheit von Helferinnen und Helfern, für ihre Einsatzfähigkeit, für den Einsatzerfolg und damit zugleich für deren Motivation. Nicht zuletzt deshalb ergänzt der Bund die Ausstattung und Ausbildung der Länder (zivilschutzbezogen). Im Bereich des THW trägt der Bund die originäre Verantwortung für Ausbildung und Ausstattung der Einsatzkräfte. Dringende Sanierungen bei den THW- Liegenschaften und erforderliche Investitionen in die technische Ausstattung sind hier vordringliche Aufgaben. Die Ausstattung muss dem Gefahrenpotential und dem Aufgabenspektrum angemessen sein. Fachliches Ziel des THW ist es, zu jedem Zeitpunkt und unabhängig von der Schadensursache im Rahmen einer sich entwickelnden Schadenslage, qualifiziert technisch unterstützen zu können. Hierzu müssen wir das Leistungsspektrum des THW an Einsatzszenarien anpassen, die veränderten Herausforderungen Rechnung tragen. Ein zentraler Bereich ist der Schutz Kritischer Infrastrukturen. Im Bereich technisch-humanitäre Hilfe im Ausland ist den gestiegenen Ansprüchen an Deutschland als Partner im internationalen Hilfeleistungssystem durch Ausbau und Stärkung des THW-Leistungsspektrums Rechnung zu tragen. Hier gilt es einerseits Auslandseinsätze mit einer Dauer von mehreren Monaten in enger Zusammenarbeit mit UNHCR/UNICEF durchzuführen. Ein aktuelles Beispiel ist die Unterstützung beim Auf- und Ausbau von Flüchtlingslagern in Jordanien und im Nord-Irak für syrische Flüchtlinge. Gleichzeitig bleibt im Rahmen des europäischen Unionsverfahrens der Bedarf hinsichtlich einer schnellen Reaktionszeit im Katastrophenfall groß. Beispiele sind der Einsatz auf den Philippinen nach dem Taifun Haiyan im November 2013 oder der Einsatz in Slowenien nach dem teilweisen Zusammenbruch der Stromversorgung infolge starker Schneefälle im Februar Ausblick Die Anerkennung und der verantwortliche Umgang mit unseren ehrenamtlichen Einsatzkräften sowie eine attraktive Dienstgestaltung, die Stärkung des Ehrenamtes als Rückgrat unseres Bevölkerungsschutzes und die Fortentwicklung unserer Widerstandsfähigkeit anhand der Lehren aus dem Hochwasser 2013 sind zentrale Aufgaben, um unseren Bevölkerungsschutz zukunftsfähig zu gestalten.

8 - Es gilt das gesprochene Wort! -

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