Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/ Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft... Änderung des Flächennutzungsplans (Gemischte Bauflächen, ZOB und Grünflächen in St. Georg und Klostertor) sowie... Änderung des Landschaftsprogramms (Areal Hühnerposten und Fortführung Grünzug Horner Geest) 1. Grund für eine gesetzliche Feststellung Gemäß 2 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525), ist für die Änderung des Flächennutzungsplans ein Beschluss der Bürgerschaft erforderlich. Gemäß 4 Absatz 3 des Hamburgischen Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 7. August 2001 (HmbGVBl. S. 281), zuletzt geändert am 20. April 2005 (HmbGVBl. S. 146), ist für die Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm ein Beschluss der Bürgerschaft erforderlich. 2. Beschluss der Bezirksversammlung Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die Änderungen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms am 17. Januar 2006 einstimmig gebilligt. 3. Auslegung in den Räumen der Bürgerschaftskanzlei Die maßgeblichen Stücke der Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm, die zu der öffentlichen Auslegung eingegangene Anregung sowie die Stellungnahme hierzu, die der Senat der Bürgerschaft mit zugeleitet hat, liegen in den Räumen der Bürgerschaftskanzlei aus. Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle a) die... Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg (Anlage 1) und b) die... Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg (Anlage 2) beschließen. 1

2 Drucksache 18/3961 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Anlage 1... Änderung des Flächennutzungsplans Vom (1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird im Geltungsbereich südlich des Hauptbahnhofs zwischen den Straßen Adenauerallee, Klosterwall, Amsinckstraße, Hühnerposten, Besenbinderhof, Kurt-Schumacher-Allee in den Stadtteilen St. Georg und Klostertor (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 114 und 115) geändert. (2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächennutzungsplans und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht werden beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt. (3) Es wird auf Folgendes hingewiesen: 1. Ein Abdruck des Plans und der Erläuterungsbericht können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt. 2. Unbeachtlich sind a) eine nach 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1824), beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) eine unter Berücksichtigung des 214 Absatz 2 des Baugesetzbuches beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und c) nach 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dem In-Kraft- Treten der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennutzungsplans zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans (Gemischte Bauflächen, ZOB und Grünflächen in St. Georg und Klostertor) 1. Grundlage und Verfahrensablauf Grundlage der... Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) ist das Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1824). Da das Planverfahren bereits vor dem In-Kraft-Treten dieser Gesetzesänderung, d. h. vor dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet worden ist, wird es gemäß 233 Absatz 1 des Baugesetzbuchs nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen. Das Planänderungsverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss F 6/01 vom 21. November 2001 (Amtl. Anz. S. 4577) eingeleitet. Die Bürgerbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung und die öffentliche Auslegung der Planänderung haben nach den Bekanntmachungen vom 10. April 2002 und 26. September 2005 (Amtl. Anz S. 1691, 2005 S. 1774) stattgefunden. 2. Inhalt des Flächennutzungsplans Der Flächennutzungsplan stellt in den zu ändernden Bereichen in den Stadtteilen St. Georg und Klostertor gemischte Bauflächen, deren Charakter als Dienstleistungszentrum für die Wohnbevölkerung und die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden sollen, Flächen für den Gemeinbedarf mit den Symbolen Einrichtung für den Kraftfahrzeugverkehr und kulturelle Einrichtung, Schnellbahnen, Fernbahnen und Flächen für Bahnanlagen dar. Die Straßen Steintorwall, Kurt-Schumacher-Allee und Kreuzweg sind als sonstige Hauptverkehrsstraßen hervorgehoben. 3. Inhalt des Landschaftsprogramms Das Landschaftsprogramm vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt in dem zu ändernden Bereich im Landschaftsprogramm die Milieus 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Drucksache 18/3961 Gleisanlage oberirdisch, sonstige Hauptverkehrsstraße, verdichteter Stadtraum, Parkanlage und öffentliche Einrichtung sowie die milieuübergreifenden Funktionen Grüne Wegeverbindungen, Entwicklungsbereich Naturhaushalt, Verbesserung der Freiraumversorgung vordringlich, Entwickeln des Landschaftsbildes und 1. und 2. Grüner Ring dar. Im Arten- und Biotopschutzprogramm sind im zu ändernden Bereich die Biotopentwicklungsräume Gleisanlagen (14 d), Hauptverkehrsstraßen (14 e), Geschlossene und sonstige Bebauung mit sehr geringem Grünanteil (13 a), Parkanlagen (10 a) und Gemeinbedarfsflächen (13 b) dargestellt. Gemäß 5 des Hamburgischen Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 7. August 2001 (HmbGVBl. S. 281), zuletzt geändert am 20. April 2005 (HmbGVBl. S. 146), ist auf Grund von Änderungen des Flächennutzungsplans das Landschaftsprogramm anzupassen. 4. Anlass und Ziel der Planung Es ist beabsichtigt, auf den ehemaligen Postflächen am Hühnerposten gemischte Nutzungen vorzusehen, die früher geplante Verlegung des Bus-Port-Hamburg (ehemals Zentraler Omnibus-Bahnhof, ZOB) nicht weiter zu verfolgen und den Bus-Port-Hamburg am vorhandenen Standort zu belassen, die Abgrenzung der Bahnflächen entsprechend anzupassen und Grünflächen, die mit überörtlichen Grünflächen vom Öjendorfer Park über den Bereich der Horner Rennbahn entlang der Geestkante in Verbindung stehen, für einen Zentralpark in St. Georg zu sichern. Die neu in den Flächennutzungsplan aufgenommene gemischte Baufläche ist Teil der Planungen zur Umnutzung des ehemaligen Postamtes Hühnerposten zu einem gemischt genutzten, hochwertigen innerstädtischen Areal in unmittelbarer Nähe zur City von Hamburg mit gesamtstädtischer Bedeutung und dient der langfristigen Sicherung dieser auf der Grundlage eines Wettbewerbs entwickelten Konzeption. Aus Anlass der Planung für die Transrapid-Endhaltestelle am Hauptbahnhof und des Auslaufens des Pachtvertrages für den Bus-Port-Hamburg am jetzigen Standort, entstanden Verlagerungsabsichten für den ZOB und Neuverwertungsabsichten für den Bereich des jetzigen Standortes. Der Bus-Port-Hamburg sollte über den Gleisflächen des Hauptbahnhofes westlich des Museums für Kunst und Gewerbe (sogenanntes Gleisviereck) neu errichtet und der jetzige Standort des Bus-Port-Hamburg mit Kerngebietsnutzung überplant werden. Diesen Absichten folgt die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan. In der weiteren Entwicklung wurde die Planung für den Bus-Port- Hamburg von der Transrapid-Planung abgekoppelt, da der Bus-Port-Hamburg im Zusammenhang mit der Weltausstellung EXPO in Hannover neue Bedeutung erhielt. Nachdem einer Verlängerung des Pachtvertrages für die Bus- Port-Hamburg-GmbH zugestimmt worden ist, der Senat den Neubau für den ZOB beschlossen und der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben hat, wurde für den Bereich des Bus- Port-Hamburg und den angrenzenden Carl-Legien-Platz im Februar 1998 ein Wettbewerb ausgelobt und im Juni 1998 entschieden. Die Realisierung wurde in 2002 abgeschlossen. In diesem Zusammenhang gewannen auch die Überlegungen neues Gewicht, die vorhandenen Grünanlagen des Carl-Legien-Platzes auf Grund ihrer historischen Bedeutung und des Mangels an Grünflächen für den anschließenden Stadtteil St. Georg aufzuwerten und zu erweitern. Der Bus-Port-Hamburg wurde von den Preisträgern als ein Bus-Port-Hamburg im Park gesehen, die Zu- und Abfahrt erfolgt auch zukünftig über die Adenauerallee. Zwischen dem Museum für Kunst und Gewerbe und dem Bus-Port-Hamburg verläuft heute die Brockesstraße, die zukünftig als Straßenverbindung entfallen soll. Sie soll zur Kommunaltrasse umgewidmet und als Zufahrt bzw. Vorplatz für das Museum umgestaltet und in die Fläche für den Gemeinbedarf einbezogen werden. Die Parkanlage Carl- Legien-Platz soll aufgewertet werden. Die Planung, die Parkanlage Carl-Legien-Platz nach Osten und Norden zu erweitern, mit dem Ziel, eine Anbindung an den Horner-Geest-Grünzug herzustellen, soll zukünftig ebenfalls im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden. Die Darstellung der Grünflächen umfasst alle in diesem Zusammenhang relevanten Grünflächen einschließlich der Flächen westlich und östlich Kreuzweg (einschließlich Bus-Port-Hamburg) und südlich Kurt-Schumacher-Allee. Mit dieser Gesamtkonzeption besteht die Chance, die überörtliche Grünverbindung aus dem Achsenzwischenraum vom Öjendorfer Park über den Bereich der Horner Rennbahn entlang der Geestkante bis zum Zentralpark St. Georg am Rand der Innenstadt als langfristig angelegte planerische Zielsetzung im Flächennutzungsplan zu sichern. Dementsprechend sind im Flächennutzungsplan Flächen für den Gemeinbedarf mit der Kennzeichnung Einrichtung für den Kraftfahrzeugverkehr in Flächen für Bahnanlagen, südlich der Straße Altmannbrücke Flächen für Bahnanlagen in gemischte Bauflächen, sowie gemischte Bauflächen, deren Charakter als Dienstleistungszentren für die Wohnbevölkerung und die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden soll, in Grünflächen und in Flächen für den Gemeinbedarf zu ändern. Das Symbol Einrichtung für den Kraftfahrzeugverkehr wird vom geplanten Standort südlich Hauptbahnhof zum bestehenden Standort in die Grünfläche zwischen Museum und Kreuzweg verschoben. Ein Eingriff in Natur und Landschaft liegt bei einer Nutzungsänderung von Flächen für den Gemeinbedarf in Bahnflächen und gemischte Bauflächen sowie von gemischten Bauflächen, deren Charakter als Dienstleistungszentren für die Wohnbevölkerung und die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden soll, in Grünflächen und in Gemeinbedarfsflächen grundsätzlich nicht vor. Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 7 ha. 3

4 Drucksache 18/3961 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Anlage 2... Änderung des Landschaftsprogramms Vom (1) Das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird im Geltungsbereich südlich des Hauptbahnhofs zwischen den Straßen Adenauerallee, Klosterwall, Amsinckstraße, Hühnerposten, Besenbinderhof, Kurt-Schumacher-Allee in den Stadtteilen St. Georg und Klostertor (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 114 und 115) geändert. (2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschaftsprogramms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht werden beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt. (3) Es wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt. Erläuterungsbericht zur Änderung des Landschaftsprogramms (Areal Hühnerposten und Fortführung Grünzug Horner Geest) 1. Grundlage und Verfahrensablauf Grundlage der... Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) ist das Hamburgische Naturschutzgesetz in der Fassung vom 7. August 2001 (HmbGVBl. S. 281), zuletzt geändert am 20. April 2005 (HmbGVBl. S. 146). Das Planänderungsverfahren L 6/01 (Landschaftsprogramm) einschließlich A 6/01 (Arten- und Biotopschutzprogramm) wurde durch die... Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) erforderlich. Die Zustimmungen zur Einleitung des Planänderungsverfahrens durch die damalige Behörde für Bau und Verkehr zur Änderung des Landschaftsprogramms sowie der damaligen Behörde für Umwelt und Gesundheit zur Änderung des Arten- und Biotopschutzprogramms sind erfolgt. Die öffentliche Auslegung der Planänderung hat nach der Bekanntmachung vom 26. September 2005 (Amtl. Anz. S. 1775) stattgefunden. 2. Inhalt des Landschaftsprogramms Das Landschaftsprogramm stellt im zu ändernden Bereich die Milieus Gleisanlage, oberirdisch, sonstige Hauptverkehrsstraße, verdichteter Stadtraum, Parkanlage und öffentliche Einrichtung sowie die milieuübergreifenden Funktionen Grüne Wegeverbindungen, Entwicklungsbereich Naturhaushalt, Verbesserung der Freiraumversorgung vordringlich, Entwickeln des Landschaftsbildes und 1. und 2. Grüner Ring dar. Im Arten- und Biotopschutzprogramm sind im zu ändernden Bereich die Biotopentwicklungsräume Gleisanlagen (14 d), Hauptverkehrsstraßen (14 e), Geschlossene und sonstige Bebauung mit sehr geringem Grünanteil (13 a), Parkanlage (10 a) und Gemeinbedarfsflächen (13 b) dargestellt. 3. Inhalt des Flächennutzungsplans Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg stellt mit seiner... Änderung stellt in dem zu ändernden Bereich im Stadtteil St. Georg Grünflächen, westlich des Kreuzwegs zusätzlich mit dem Symbol Einrichtung für den Kraftfahrzeugverkehr dar. Die Straßen Kurt-Schumacher-Allee und Kreuzweg sind als sonstige Hauptverkehrsstraßen hervorgehoben. 4. Anlass und Inhalt der Planung Ein Bereich, dem Museum für Kunst und Gewerbe östlich vorgelagert, wird vom Milieu Öffentliche Einrichtung in das Milieu Parkanlage geändert. Damit wird dem Ziel entsprochen, in diesem Bereich nach Fertigstellung des neugestalteten Zentralen Omnibusbahnhofs eine städtische Parkanlage zu realisieren, den sogenannten Zentral-Park. Südlich der Strasse Kurt-Schumacher-Allee wird ein kleiner Bereich, der als Übergang zum Areal um den Hühner- 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Drucksache 18/3961 posten dienen soll, vom Milieu verdichteter Stadtraum in das Milieu Parkanlage geändert. Die Horner-Geest-Achse wird mit der milieuübergreifenden Funktion Landschaftsachse bis an die Landschaftsachse Wallring/1. Grüner Ring dargestellt. Im Arten- und Biotopschutzprogramm wird östlich des Museums für Kunst und Gewerbe der bisher dargestellte Biotopentwicklungsraum Gemeinbedarfsflächen (13 b) in den Biotopentwicklungsraum Parkanlage (10 a) geändert. Südlich der Strasse Kurt-Schumacher-Allee wird ein kleinerer Teil des Biotopentwicklungsraums Geschlossene und sonstige Bebauung mit sehr geringem Grünanteil (13 a) zukünftig ebenfalls als Biotopentwicklungsraum Parkanlage (10 a) dargestellt. Die Darstellung des Straßenzuges Altmannbrücke/Kreuzweg/Steintorwall bleibt unverändert. Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, Hamburg, Tel. (0 40)

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