Datenschutz und Geoinformationen - Ampelstudie eine Studie für die GIW-Kommission

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1 Datenschutz und Geoinformationen - Ampelstudie eine Studie für die Kongress DIHK und Wirtschaftsförderung mit Online-Geodaten 05. Juni 2008, DIHK Berlin Leiter des ULD Schleswig-Holstein, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein Inhalt Geschichte - Fragestellungen des Gutachtens, Quellen Personenbezug von Geodaten Anonymisierung/Aggregierung Geodaten - Zugangsrechte aktuell - geplant Rechtliche Grundlagen der Verarbeitung Ampeldarstellung Geodatenbeschaffung für eigene Zwecke Geodaten-Broker Datenbeschaffung Datenbeauskunftung weitere Maßnahmen Modernes Geodatenzugangsrecht, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein

2 Geschichte des Gutachtens Studie für /Bundeswirtschaftsministerium Datenschutz und Geoinformationen Präsentation der Studie vor der Angebot an GDV für Gutachten Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten für die Wirtschaft Angebotsannahme, danach mehrere Gespräche über Fragestellungen und Datenrelevanz Ende Februar 2008: Fertigstellung Prosateil, danach Konkretisierung der Datenfelder Präsentation der bisherigen Ergebnisse vor der GIW- Kommission, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein Fragestellungen des Gutachtens Wann besteht Personenbezug, wann besteht hinreichende Aggregierung/Anonymisierung? Festlegung von Kategorien, die nach gleichen Kriterien verarbeitet werden dürfen Konsequenzen des Zweckbindungsgrundsatzes für Herausgabe und Nutzung der Geodaten Konsequenzen der Datenzusammenführung/Datenverschneidung Anforderungen an das Datenbroking (rechtlich, organisatorisch, prozedural, technisch) Zusätzlich: rechtspolitische Konsequenzen, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein

3 Quellen Bestehende Regelungen (EU, Bund, Länder, allgem. Gesetze, Fachgesetze) zu Datenschutz und Informationszugang Rechtsprechung Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden Literatur Erörterungen der Datenschutzaufsichtsbehörden (UAG Geodaten) Erörterungen mit Anbietern und Bedarfsträgern, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein Personenbezug von Geodaten Betrifft Eigentümer, Besitzer/Nutzer, Bewohner, Aufenthalt Punktdaten/grundstücksbezogene Daten (+) Flächendaten gröber als 1: (-) wegen Generalisierung, unscharfer Grenzziehung Orthofotos (z.b. Satellitenbilder) i.d.r. Pixel gröber 40 cm Abhängigkeit vom Kontext (Inhaltsbezug, Nähe zur Person; str.; EU-Art- 29-Datenschutzgruppe) - Ergebniskontext: Wirkung der Daten, z.b. wirtschaftlich - Zweckkontext: Verhaltenssteuerung der Betroffenen - Inhaltskontext: Aussage über Betroffenen, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein

4 Anonymisierung/Aggregierung Beseitigung des Personenbezugs Anonymisierung = Einzelangaben werden so verändert, dass sie nicht mehr od. nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer Person zugeordnet werden können Problem: Reidentifzierbarkeit bei Verschneidung Aggregierung = Zusammenfassung von personenbezogenen Daten, so dass sie nicht mehr einer Person zugeordnet werden können mind. 3 Grundstücke, unterschiedl. Eigentümer o.ä., kein Zusatzwissen, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein Zugangsrechte aktuell Umweltinformationsgesetze: Zustand der, Aufwirkung auf, Schutz der Umwelt, incl. Gesundheit u. Sicherheit Informationsfreiheitsgesetze Zugangsanspruch für Jedermann, i.d.r. Abwägung bei Personenbezug od. Betriebs- u. Geschäftsgeheimnis (d.h. keine allgemeine Bereitstellung) Spezifische Zugangsgesetze für Jedermann Zugang auf Basis einer Einwilligung des Rechteinhabers BDSG, LDSG, u. spezifische Gesetze fordern berechtigtes (od. rechtliches) Interesse, z.b. GBO Technischer Zugriff über Regelungen zu Automatisiertem Abrufverfahren, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein

5 Geodaten-Zugangsrechte geplant EU-INSPIRE-Richtlinie: Ziel ist kostenlose öffentlich zugängliche europaweite Geodateninfrastruktur Entwürfe von Geodatenzugangsgesetzen (Bund/Länder) Problem: Abwägungsklausel bei Verweisung auf UIG besser: gesetzliche Kategorisierung zugänglicher Daten, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein Rechtliche Grundlagen der Verarbeitung Bei individueller Zuordnung von Geodaten Einwilligung Dienlichkeit für Vertrags(ähnliches)-Verhältnis (z.b. Versicherung) Abwägung: berechtigtes Interesse kontra schutzwürdiges Interesse Allgemein zugängliche Daten: unzulässig nur, wenn Schutzinteresse nicht offensichtlich überwiegt Datenbroker (Auskunftei) Pauschalierung bei Speicherung, sonst i.d.r. berechtigtes Interesse bei Abfrage Generell: Benachrichtigung (Transparenz), Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein

6 Ampeldarstellung Erste Spalte (Datenkategorien) Grün: Kein Personenbezug, darf bereitgestellt werden Gelb: Personenbezug möglich, weitere Prüfung nötig Rot: Personenbezug, sensible, bes. geschützte Daten Weitere Spalten (Bund, Länder, gesetzliche Grundlage) Grün: Voraussetzungslos zugänglich Gelb: Jedermannzugang, individuelle Abwägung nötig Orange: Zugang nur berechtigtem Interesse (Abwägung) Rot: Generell kein Zugang, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein Geodatenbeschaffung für eigene Zwecke Besteht Personenbezug (1. Spalte, gelb)? Wenn ja Sind die Daten bei wem nach welchem Gesetz jedermann verfügbar (weitere Spalten gelb, z.b. IFG, UIG)? Wenn nein Habe ich ein überwiegendes berechtigtes Interesse (weitere Spalten orange)? Wenn ja Darf ich das Datum für den konkreten Zweck verwenden, evtl. nach Zusammenführung mit personenbezogenen Daten eines Betroffenen?, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein

7 Geodaten-Broker - Datenbeschaffung Besteht Personenbezug (1. Spalte, gelb)? Wenn ja Liegt konkrete Einwilligung vor? Wenn nein Besteht pauschal kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an den Daten (weitere Spalten, orange)? oder Sind Daten allgemein zugänglich (vgl. weitere Spalten, gelb)? Wenn ja können die Daten für Auskunftszwecke gespeichert werden ( 29 Abs. 1 BDSG)., Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein Geodaten-Broker - Datenbeauskunftung Können Daten allgemein bereitgestellt werden (1. Spalte, grün)? Wenn ja, dann elektronische Bereitstellung zum Abruf, wenn nein Wurde ein berechtigtes Interesse an Daten glaubhaft dargelegt (evtl. pauschaliert, weitere Spalten, gelb od. orange)? Wen ja Stehen schutzwürdige Betroffeneninteressen entgegen? Wenn nein - Beauskunftung, evtl. elektronisch - Aufzeichnung des berechtigten Interesses, stichprobenhafte Überprüfung - evtl. Benachrichtigung der Betroffenen bei erster Übermittlung ( 34 BDSG), Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein

8 Geodaten-Broker weitere Maßnahmen Individuelle Benachrichtigung bei Speicherung Allgemeine Veröffentlichung über die Speicherungen Einräumung von Widerspruchsrechten (> Prüfung od. Löschung) Zertifizierung der Abfrageberechtigten Weitere Datennutzung beim Abfragenden: Darf ich das Datum für den konkreten Zweck verwenden, evtl. nach Zusammenführung mit personenbezogenen Daten eines Betroffenen?, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein Modernes Geodatenzugangsrecht Zentrale oder koordinierte Bereitstellung der Geodaten über ein Portal (öffentlich od. nichtöffentlich) Gesetzliche Definition von unsensiblen Datenkategorien für allgemeine Zugänglichkeit (auch bei Personenbezug) Gesetzliche Definition von Datenkategorien, bereitgestellt bei berechtigtem Interesse Betroffenen-Schutzregeln (Transparenz: allgemeine, pauschale individuelle, konkret individuelle Benachrichtigung, Widerspruchsrecht, allgemeine od. spezifische Datensperrung) Definition von privilegiert Zugangsberechtigten Technisch-organisatorische Sicherheitsvorkehrungen, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein

9 Datenschutz und Geoinformationen - Ampelstudie - Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Holstenstr. 98, Kiel mail@datenschutzzentrum.de Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Schleswig-Holstein

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