Workshopmaterialien zur Inklusionskonferenz. 20. September Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein Zum Brook Kiel
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- Caroline Angelika Fleischer
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1 Workshopmaterialien zur Inklusionskonferenz 20. September 2011 Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein Zum Brook Kiel
2 Inhalt 1. Tagesordnung/ Ablauf der Inklusionskonferenz Seite 3 2. Workshops 2.1. Beschreibung der Inhalte Seite Materialien aus den Workshops 2.2.a. Workshop 1: Bildung Artikel 24 BRK in Textform Seite 6 Artikel 24 BRK in leichter Sprache Seite b. Workshop 2: Arbeit und Beschäftigung Artikel 27 BRK in Textform Seite 14 Artikel 27 BRK in leichter Sprache Seite 18 Präsentation zum Workshop, Jens Kretschmar, Lebenshilfe Landesverband SH e.v. Seite c. Workshop 3: Wohnen Artikel 19 BRK in Textform Seite 34 Artikel 19 BRK in leichter Sprache Seite 40 Präsentation zum Workshop, Angelika Köster-Krohn und Jörg Adler, Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen SH e.v. und Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein Seite d. Workshop 4: Gesundheit Artikel 25 BRK in Textform Seite 54 Artikel 25 BRK in leichter Sprache Seite e. Workshop 5: kulturelles Leben, Erholung, Freizeit und Sport Artikel 30 BRK in Textform Seite 60 Artikel 30 BRK in leichter Sprache Seite f. Workshop 6: Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Konvention in SH Artikel 4,31,32,33,34,35 BRK in Textform Seite 68 Artikel 4,31,32,33,34,35 BRK in leichter Sprache Seite 86 2
3 1. Tagesordnung Uhr Begrüßung Herr Ernst-Basten, Vorstand Der PARITÄTISCHE S-H und Frau Kiel, Vorsitzende des Landesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Uhr Grußwort Dr. Bettina Bonde, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein (angefragt) Uhr Referat Die UN-Behindertenrechtskonvention, Hintergründe, Inhalte, Ziele und Umsetzung Herr Klaus Lachwitz, Präsident inclusion international Uhr Referat Umsetzung der UN-Konvention in Schleswig-Holstein Herr Dr. Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Uhr Nachfragen und Diskussion Uhr Mittagspause Uhr Arbeit in den Workshops 1, 2, 3, 4, 5 und Uhr Plenum mit Berichterstattung aus den Workshops und Diskussion Uhr Schlusswort, Herr Ernst-Basten, Vorstand Der PARITÄTISCHE S-H und Frau Kiel, Vorsitzende des Landesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen 3
4 2. Workshops 2.1. Beschreibung der Inhalte Workshop 1 Bildung : Im Artikel 24 fordert die UN-Konvention ein inklusives Bildungssystem. Mangelnde Ressourcen oder unzureichende Ausstattungen können kein Argument sein, Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu Kindertagesstätten, Schulen oder Hochschulen zu verwehren. Es stellt sich die Frage, welche Bedarfe die Institutionen und das Personal haben und was die Kinder benötigen, um gleichzeitig die bestmögliche individuelle Förderung zu erhalten. Wir möchten in diesem Workshop gemeinsam mit Ihnen erarbeiten, welche Schritte, Ressourcen und Mittel notwendig sind, um den Trägern die notwendige inklusive Arbeit zu ermöglichen und was im Umkehrschluss jedes einzelne Kind mit Behinderung benötigt, um die bestmögliche Bildung zu erhalten. Workshop 2 Arbeit und Beschäftigung Die Bemühungen, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, haben in den letzten 40 Jahren dazu geführt, dass Sondermaßnahmen geschaffen wurden, die mit dem ersten Arbeitsmarkt nicht mehr viel gemein haben. Auch für Menschen, deren Arbeitsplatz durch Behinderung bedroht ist, gibt es viel zu wenig Unterstützung für dessen Erhalt. Oft ist der Weg in Hartz IV oder sogar in die Erwerbsunfähigkeit aufgrund fehlender Instrumente unvermeidlich. Der Artikel 27 der UN-Konvention fordert, dass Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen und ihre Arbeit in einem offenen, für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt frei zu wählen. In diesem Workshop beschäftigen wir uns mit der Frage, welche Rahmenbedingungen für die Realisierung inklusiver Arbeitsplätze notwendig sind und welche Ressourcen hierfür benötigt werden. Gerne diskutieren wir auch gemeinsam bestehende Konzepte, wie z.b. das Budget für Arbeit. Hinweis: In diesem Workshop wird ein Gebärdendolmetscher übersetzen. Workshop 3 Wohnen Laut der UN-Konvention haben Menschen mit Behinderung das Recht auf eine unabhängige Lebensführung, die freie Wahl ihrer Wohnform sowie die Achtung ihrer Privatsphäre (siehe Artikel 19, 22 und 23). Was bedeutet das im Einzelnen? Reicht die viel angepriesene Barrierefreiheit im Sinne einer uneingeschränkten Zugänglichkeit aus oder bedarf die Gewährleistung dieser Rechte weiterer Voraussetzungen? In diesem Workshop entwickeln wir Forderungen für die Einhaltung des Artikels 19, 22 und 23 der UN-Konvention und überlegen gemeinsam, welche Ressourcen bzw. konkreten Schritte für dessen Realisierung notwendig sind. 4
5 Workshop 4 Gesundheit Im Gesundheitswesen werden immer wieder fundamentale Probleme deutlich, die eine inklusive medizinische, psychologische und soziale Versorgung von Menschen mit Behinderung verhindern. Stichwortartig ist hier z.b. der barrierefreie Zugang zu Praxen, die wohnortnahe Patientenversorgung in Stadt und Land, die barrierefreie Medizin oder auch der besondere Beratungs- und Behandlungsbedarf für Menschen mit Behinderung zu nennen. Gemäß dem Artikel 25 der UN-Konvention wiederum wird jedem Menschen mit Behinderung das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung zugesprochen. In diesem Workshop beschäftigen wir uns mit der Frage, wie das Recht des Artikels 25 umgesetzt werden kann, welche Rahmenbedingungen bzw. Ressourcen hierfür notwendig sind und welche konkreten Schritte geeignet erscheinen, das Recht zu realisieren. Workshop 5 kulturelles Leben, Erholung, Freizeit und Sport Jeder Mensch hat das Bedürfnis nach Freizeit, also nach Erholung, Vergnügen, der Pflege sozialer Kontakte, Selbstbesinnung, Kommunikation, Gemeinschaftsbezug, sozialem Engagement und kreativer Entfaltung. Menschen mit Behinderung ist der Zugang zu Angeboten der Kultur, Erholung, Freizeit und Sport nicht uneingeschränkt möglich, da die ohnehin bescheidene Angebotspalette zum Teil nicht barrierefrei ist und sie selbst durch ihre Abhängigkeit von anderen (gesunden) Menschen häufig fremdbestimmt sind. Der Artikel 30 der UN-Konvention fordert jedoch die Gewährleistung genau diese Teilhabe ein. In diesem Workshop werden wir uns mit Lösungsmöglichkeiten für die uneingeschränkte Teilnahme an Freizeitangeboten beschäftigen, Vorschläge für konkrete Umsetzungsschritte erarbeiten und die hierfür benötigten Ressourcen beschreiben. Workshop 6 Umsetzung der UN-Konvention / der Aktionsplan in SH Die ratifizierte UN-Konvention richtet sich als verbindliches Bundesrecht sowohl an die Parlamente von Bund und Ländern, als auch an die einzelnen Verwaltungsträger auf kommunaler Ebene. Beide haben die Verpflichtung, die Konvention einzuhalten und umzusetzen, also Vorhaben und Maßnahmen zu realisieren, die den Menschen mit Behinderung ein Leben in der Gesellschaft ohne Barrieren ermöglichen. In der schriftlichen Planung dieser Schritte, dem Aktionsplan, wird genau beschrieben, was, wie, von wem und wann durchgeführt wird und wer den Prozess überwacht. In diesem Workshop möchten wir Ideen zur Umsetzung des Aktionsplans in SH entwickeln, indem wir Vorschläge für einen Zeitplan und die institutionellen, personellen und finanziellen Zuständigkeiten erarbeiten. 5
6 2.2. Materialien aus den Workshops a. Workshop 1 Bildung 6
7 7
8 8
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14 2.2. Materialien aus den Workshops b. Workshop 2 Arbeit und Beschäftigung 14
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22 Inklusionskonferenz des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein am 20. September 2011 Workshop Arbeit und Beschäftigung
23 Arbeit und Beschäftigung (Art. 27 UN-BRK) Menschen mit Behinderung haben das Recht dort zu arbeiten, wo alle anderen Menschen auch arbeiten, selbst zu entscheiden, was und wo sie arbeiten möchten, selbst Geld zu verdienen, um davon leben zu können sowie das Recht einen Beruf oder eine Tätigkeit zu lernen. Rainer Sturm / pixelio.de 2
24 3 Dies bedeutet Niemand soll wegen einer Behinderung eine Arbeit nicht bekommen oder verlieren. Menschen mit Behinderung bekommen die notwendige Unterstützung bei der Arbeitssuche und am Arbeitsplatz. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Betrieben und Verwaltungen wird gefördert. Menschen mit Behinderung dürfen ein eigenes Geschäft aufmachen. Menschen mit Behinderung haben bei der Arbeit die selben Rechte wie alle anderen Menschen. Gleiches Geld für gleiche Arbeit!
25 Michael Bührke / aboutpixel.de Habilitation + Rehabilitation (Art. 26 UN-BRK) Unterstützungen bei der Arbeit müssen folgende Ziele berücksichtigen: So viel Unabhängigkeit und Selbst- bestimmung wie möglich erreichen. Die Wünsche der Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Von dem ausgehen, was Menschen mit Behinderung können und deren Fähigkeiten fördern. Erreichen und sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung immer dazu gehören freiwillig und erreichbar sein 4
26 Fragen Was ist dafür notwendig, dass Menschen mit Behinderung dort arbeiten können, wo andere auch arbeiten? Welche Unterstützung benötigen Menschen mit Behinderung, um einen Beruf oder eine Beschäftigung frei wählen zu können? Was ist nötig, um diese Unterstützung zu organisieren? Was können wir in Schleswig-Holstein dafür tun? Unsere see Forderungen odeu 5
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Lebenshilfe Schleswig-Holstein Kastanienstraße Kiel Telefon: 0431/
28 2.2. Materialien aus den Workshops c. Workshop 3 Wohnen 34
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39 Wir verändern. Inklusionskonferenz 2011 Wege zur Umsetzung der UN-BRK AG 3 Wohnen Moderation: Frau Köster-Krohn (Lvkm-sh) Herr Adler (Der Paritätische SH)
40 Wir verändern. Artikel 3 Allgemeine Grundsätze Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind: a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner indivi- duellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Selbstbestimmung
41 Wir verändern. Artikel 19 Selbstbestimmt Leben & Einbeziehen in die Gemeinschaft Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
42 Wir verändern. a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt hti t die Möglichkeit it haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
43 Wir verändern. b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrich- tungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonder- ung von der Gemeinschaft notwendig ist;
44 Wir verändern. c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen i für die Allgemeinheit it Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
45 Wir verändern. Artikel 23 Achtung der Wohnung und der Familie (1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung i i i von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften betreffen, um zu gewährleisten, dass
46 Wir verändern. Was? Forderung Wer? Akteure Wie? Umsetzungsideen Was bedeutet die Mit wessen Schritte zur UN-BRK für uns konkret? Unterstützung? Erreichung der Forderung! Was brauchen Wer hilft mit? Wie kommen wir zum und fordern wir? Ziel? Wie füllen wir die Wer ist UN-BRK mit verantwortlich? Inhalt? Wann? Zeitraum Wie will ich Welche Wie soll meine Bis soll meine wohnen? Welche Unterstützun g brauche ich? Wie soll meine Unterstützung aussehen? Bis soll meine Forderung erfüllt sein?
47 Wir verändern. Vielen Dank!
48 2.2. Materialien, Diskussionsprotokolle und Arbeitsergebnisse aus den Workshops d. Workshop 4 Gesundheit 54
49 55
50 56
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54 2.2. Materialien aus den Workshops e. Workshop 5 kulturelles Leben, Erholung, Freizeit und Sport 60
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62 2.2. Materialien, Diskussionsprotokolle und Arbeitsergebnisse aus den Workshops f. Workshop 6 Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Konvention in SH 68
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87 Verantwortlich für den Text: Günter Ernst-Basten, Vorstand, Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein Fotos: Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein Wir danken den Referent/innen für die zur Verfügung Stellung der Redebeiträge, Referate und Präsentationen. Die in dieser Dokumentation verwendeten Auszüge aus der UN- Behindertenrechtskonvention in schwerer und leichter Sprache entstammen der Broschüre alle inklusive! Die neue UN-Konvention, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Hrsg.), Berlin, 2010 Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein Zum Brook Kiel Telefon: Telefax: info@paritaet-sh.org 93
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