2 Ziel des Studiums (1)

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1 Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang vom , zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom amtliche Fassung Stand: Auf Grund von Art. 80 Abs. 1 und Abs. 3, 58 Abs. 1 Satz 1, 61 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 BayHSchG vom (GVBl S. 245) und 6 Abs. 1 der Verfassung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München erlässt die Katholische Stiftungsfachhochschule München folgende Satzung: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) regelt Qualifikationsvoraussetzungen, Studienziel, Module sowie Studien- und Prüfungsorganisation für den konsekutiven Masterstudiengang an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München. (2) Die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPo) vom (GVBl. S.686) und die Allgemeine Prüfungsordnung der Katholischen Stiftungsfachhochschule vom (APrO) finden in der jeweils gültigen Fassung Anwendung, soweit diese Studien- und Prüfungsordnung keine abweichende Regelungen trifft, und werden durch die Bestimmungen dieser Studien- und Prüfungsordnung ausgefüllt und ergänzt. 2 Ziel des Studiums (1) 1 Ziel dieses Masterstudienganges ist es, Hochschulabsolventen/innen aus Studiengängen der Sozialen Arbeit, der Pflege, Bildung und Erziehung oder vergleichbaren Studiengängen die Möglichkeit zu bieten, wissenschaftliche Kenntnisse zu vertiefen, Forschungskompetenzen in Theorie und Praxis zu erwerben sowie zentrale Aspekte des Managements von Sozial- und Gesundheitsbetrieben im internationalen Kontext fundiert zu erarbeiten. ²Die Studierenden sollen dadurch in die Lage versetzt werden, Leitungspositionen zu übernehmen sowie in den Bereichen Wissenschaft und Forschung zukunftsorientiert tätig zu werden. (2) Das Studium orientiert sich am christlichen Welt- und Menschenbild und bietet den Studierenden die Möglichkeit, ihr berufliches Handeln in ein fundiertes Wertesystem zu integrieren. 3 Qualifikation für das Studium (1) 1 Qualifikationsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Management von Sozial- und Gesundheitsbetrieben sind: 1. der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung im Kindesalter, Pflegemanagement oder Pflegepädagogik mit der Prüfungsgesamtnote 2,5 oder besser oder der Nachweis entsprechender Leistungen in einem erfolgreich abgeschlossenen gleichwertigen Studium oder 2. der Nachweis eines mit dem Abschluss Bachelor und der Prüfungsgesamtnote 2,5 oder besser abgeschlossenen Hochschulstudiums einer verwandten Fachrichtung (z. B. Soziologie) an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss und jeweils 3. eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. ²Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 1

2 Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang amtliche Fassung Stand: ausländischer Studienbewerber (DSH) oder die Teilnahme am TestDaF mit überdurchschnittlichem Ergebnis erbracht. ³Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule erworben wurde oder die Muttersprache Deutsch ist. (2) Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen nach Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 entscheidet die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG. 4 Aufnahmeverfahren 1 Die Aufnahme des Masterstudiums im ersten Studiensemester ist im Sommersemester möglich. ²Die Bewerbung ist schriftlich im Zeitraum 15. November bis 15. Januar mit den erforderlichen Unterlagen bei der einzureichen. 5 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit (1) 1 Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudium angeboten. ²Der Masterstudiengang ist modular aufgebaut. ³Im Masterstudiengang werden 90 CP (Credit Points nach dem ECTS) erworben. Im Einzelnen: Basismodule: Credit Points: Wissenschaftstheorien und Methodologie 8 Empirische Sozialforschung 7 Sinnfragen und Menschenbilder 8 Führen und Leiten 7 Vertiefungsmodule: Führungstheorien, Führungsforschung, 10 Unternehmensführung: Konzepte und Instrumente Management von Veränderungsprozessen 5 Sozialplanung und Gesundheitsökonomie und 5 spezielle Rechtsgebiete Wirtschafts- und Unternehmensethik 5 Wahlpflichtmodul 5 Masterarbeit 30 (2) Die Regelstudienzeit des Vollzeitstudiums beträgt drei theoretische Studiensemester einschließlich der Masterarbeit. (3) 1 In der Regel hat ein/e Studierende/r 210 CPs im Bachelorstudium erworben. ²Hat im Einzelfall ein/e Studierende/r einen Bachelorabschluss mit weniger als 210 CPs erworben, ist durch den Nachweis gleichwertiger Kompetenzen und Fähigkeiten ebenfalls der Zugang zum Masterstudiengang möglich bzw. für den Abschluss mit einem Kompetenzniveau von 300 CP können die fehlenden CP in fachverwandten Modulen der Hochschule erworben werden. ³Das Verfahren regelt die Prüfungskommission. 4 Die Module bestimmt die Prüfungskommission nach Anhörung des Studierenden; für die zu erbringenden Prüfungsleistungen gelten die Studien- und Prüfungsordnungen des Studiengangs, dem die Module zugehören. (4) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Studienbewerberzahl durchgeführt wird, besteht nicht. 6 Module und Leistungsnachweise (1) Die Module, ihre Stundenzahl, die Anzahl der CP, die Art der Lehrveranstaltungen, die Art und Dauer der Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise und die Notengewichte zur Bildung der Modulendnoten werden detailiert in Ergänzung zur Studien- und Prüfungsordnung im Modulplan geregelt. Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 2

3 Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang amtliche Fassung Stand: (2) 1 Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierende des Masterstudiengangs verbindlich sind. ²Wahlpflichtmodule sind Pflichtmodule, die aus einem Angebot von mehreren Modulen ausgewählt werden können. 7 Studienplan (1) 1 Der Fachbereichsrat Soziale Arbeit München der KFSH erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studierenden in Abstimmung mit den Fachbereichen Pflege und Soziale Arbeit Benediktbeuern einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. ²Der Studienplan wird vom Fachbereichsrat Soziale Arbeit München der KFSH beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. ³Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen. (2) Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über 1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und die Art der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen 2. die näheren Studienziele und Studieninhalte der einzelnen Module, 3. nähere Bestimmungen zu den studienbegleitenden Leistungs- und Teilnahmenachweisen, 4. nähere Bestimmungen über Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen, 5. nähere Bestimmungen zur Form und Organisation der Masterarbeit. (3) 1 Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehene Wahlpflichtmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. ²Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass Wahlpflichtmodule bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 8 Prüfungskommission Für Prüfungsangelegenheiten i.s.v. 3 APrO ist die Prüfungskommission der Abteilung der Hochschule zuständig, an welcher der Masterstudiengang durchgeführt wird; die Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses bleiben hiervon unberührt. 9 Akademischer Grad (1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses des Studiums wird der akademische Grad Master of Arts, Kurzform M.A. verliehen. (2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem Muster in Anlage 1 ausgestellt. 10 Masterarbeit (1) 1 Im Rahmen des Studiums ist eine Masterarbeit vorzulegen. ²Sie soll zeigen, dass der/die Studierende befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Themen- bzw. Fragestellung aus dem Bereich des Managements von Sozial- und Gesundheitsbetrieben sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als auch in ggf. fachübergreifenden Zusammenhängen mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. (2) Als Aufgabenstellende und Betreuende für Masterarbeiten kommen nur Professorinnen und Professoren der KSFH München in Betracht. (3) 1 Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit, vom Zeitpunkt der Aufgabenstellung bis zur Abgabe beträgt vier Monate. ²Auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten bei der/dem Prüfungskommissionsvorsitzenden kann die Prüfungskommission aus Gründen gemäß 8 Abs. 4 RAPO die Abgabefrist im Einvernehmen mit dem Aufgabensteller/der Antragstellerin um maximal drei Monate verlängern. ³Bei Nichteinhaltung der Abgabefrist wird die Masterarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet. (4) Die Masterarbeit kann nur als Einzelarbeit angefertigt werden. (5) Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die Note ausreichend (= 4,0) oder besser erzielt wurde. Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 3

4 Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang amtliche Fassung Stand: Bewertung von Prüfungsleistungen und Prüfungsgesamtnote (1) Für die Berechnung der Prüfungsgesamtnote werden die Endnoten aller Module, die mit 5 CP ausgewiesen sind, einfach gewichtet, die mit 7 oder 8 CP ausgewiesen sind, eineinhalbfach gewichtet und Module, die mit 10 CP ausgewiesen sind, werden zweifach gewichtet. (2) Die Note der Masterarbeit wird sechsfach gewichtet. (3) Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Noten 1,0 und 1,3 = sehr gut, 1,7, 2,0 und 2,3 = gut, 2,7, 3,0 und 3,3 = befriedigend, 3,7 und 4,0 = ausreichend und 5,0 = nicht ausreichend. (4) Im Masterzeugnis werden die Endnoten mit einer Nachkommastelle ausgewiesen. 12 Prüfungsarten und Bearbeitungszeiten (1) 1 Für die Durchführung von Prüfungen können unterschiedliche Prüfungsarten festgelegt werden. 2 Prüfungsleistungen werden erbracht durch: Klausur (60 bis 180 Minuten/Modul), Mündliche Prüfung (maximal 30 Minuten/Person), Referat Hausarbeit (schriftliche Ausarbeitung eines Themas, Bearbeitungsumfang: maximal 20 Seiten, Bearbeitungszeit: längstens ab Ausgabe bis zwei Wochen vor Ende des jeweiligen Semesters; die genauen Termine werden von dem jeweiligen Lehrenden der Lehrveranstaltung zu Semesterbeginn bekannt gegeben), Präsentation, Projektarbeit, Bericht, Seminargestaltung oder Seminarbericht (schriftliche Ausarbeitung zur Lehrveranstaltung unter Bezugnahme auf die aus der Lehrveranstaltung zusammengestellten Arbeitsergebnissen, Dokumenten, eigenen Beiträgen und sonstigen Präsentationen der Lehrveranstaltung, in der die Studierenden die Lernergebnisse zusammenfassen, reflektieren, analysieren und auswerten). (2) 1 Ein Modul kann mehrere Lehrveranstaltungen zur Auswahl bieten. 2 Aus den angebotenen Lehrveranstaltungen ist eine auszuwählen. 3 Diese deckt das Modul ab. 4 Die Art der Modulprüfung kann sich je nach gewählter Lehrveranstaltung unterscheiden. 5 Werden in einem Modul mehrere Lehrveranstaltungen zur Auswahl angeboten, werden die Lehrveranstaltungen im Hinblick auf die Art der Modulprüfung Lehrveranstaltungsgruppen zugeordnet. (3) 1 Die Module schließen mit einer der im Folgenden aufgeführten Prüfungen ab: Basismodule: Prüfungsform: Wissenschaftstheorien und Methodologie Präsentation oder mündliche Prüfung Empirische Sozialforschung Portfolio- Prüfung oder Projektarbeit Sinnfragen und Menschenbilder Hausarbeit oder Referat Führen und Leiten Hausarbeit oder Referat Vertiefungsmodule: Führungstheorien, Führungsforschung, mündliche Prüfung oder Hausarbeit Unternehmensführung: Konzepte und Instrumente Management von Veränderungsprozessen Referat oder Hausarbeit Sozialplanung und Gesundheitsökonomie und Klausur oder Referat oder Hausarbeit spezielle Rechtsgebiete Wirtschafts- und Unternehmensethik Klausur oder Referat oder Hausarbeit Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 4

5 Wahlpflichtmodul: Studierenden wählen jeweils aus den angebotenen Pflichtmodulen des anderen Master-Studienganges bzw. der anderen Mastervertiefung ein Modul aus und belegen dieses als Wahlpflichtmodul; die jeweilige Prüfungsform ergibt sich danach aus den Modulbeschreibungen des gewählten Moduls; diese können drei Lehrveranstaltungsgruppen zugeordnet werden: Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang amtliche Fassung Stand: Lehrveranstaltungsgruppe 1 Lehrveranstaltungsgruppe 2 Lehrveranstaltungsgruppe 3 Klausur oder Hausarbeit oder Bericht mündliche Prüfung oder Präsentation oder Referat Seminargestaltung oder Projektarbeit oder Portfolio- Prüfung (4) 1 Dauer und konkrete Art der Prüfungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen regelt der Studienplan. ²Dieser wird den Studierenden vor Beginn, spätestens jedoch bis zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Semesters bekannt gegeben. (5) Die Prüfungssprache ist deutsch, sofern nicht anders angegeben. 13 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Prüfungsleistungen können mit Ausnahme der Bachelorarbeit zweimal wiederholt werden. (2) Nicht ausreichend bewertete Prüfungsleistungen können zur Bewertung einer Modulprüfung nicht angerechnet werden. 14 Zeugnis Über die erbrachten Prüfungsleistungen wird ein Zeugnis gemäß Muster in der Anlage 2 und ein Diploma Supplement gemäß Muster in der Anlage 3 ausgestellt. 15 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 15. März 2009 in Kraft. München, den Prof. Dr. Egon Endres Präsident Ausfertigungsvermerk Diese Satzung wird auf Grund der Beschlüsse des Senats der vom 27. November 2008, vom 20. Mai 2010 und vom , der Genehmigung des Stiftungsrates der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern vom 23. März 2009 und vom 12. Juli 2010 und des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft Forschung und Kunst (Schreiben vom , Az.:E 3 H /27576, vom , Az: E3 H /7245 und vom , Az.: E3-H /7245/11) ausgefertigt. Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 5

6 Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang amtliche Fassung Stand: Diese Satzung wurde am in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am durch Aushang in der Hochschule und Veröffentlichung auf dem Homepage bekannt gegeben. München, Prof. Dr. Egon Endres Präsident Anlagen: 1. Modulplan 2. Masterurkunde 3. Zeugnis 4. Diploma Supplementt Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 6

7 Anlage 1: Modulplan 1

8 Anlage 2: Masterurkunde Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern <Anrede> <Rufname> <Nachname> geboren am <Geburtsdatum> in <Geburtsort> hat nach ordnungsgemäßem Studium an der die Masterprüfung im Studiengang bestanden. <Anrede> <Rufname> <Nachname> wird hiermit der akademische Grad Master of Arts (M.A.) verliehen. München, <Datum> <Titel> <Rufname> <Nachname> Präsident/in <Titel> <Rufname> <Nachname> Dekan/in 1

9 Anlage 3: Zeugnis Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Zeugnis über die Masterprüfung <Anrede> <Nachname> geboren am <Datum> in <Ort> hat nach ordnungsgemäßem Studium an der die Masterprüfung im Studiengang bestanden. Die Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern wurden wie folgt beurteilt: Basismodule: Note Credit Points (CPs) Wissenschaftstheorien und Methodologie Empirische Sozialforschung Sinnfragen und Menschenbilder Führen und Leiten Vertiefungsmodule: Führungstheorien, Führungsforschung Unternehmensführung: Konzepte und Instrumente Management von Veränderungsprozessen Sozialplanung und Gesundheitsökonomie und spezielle Rechtsgebiete Wirtschafts- und Unternehmensethik Wahlpflichtmodul: <gewähltes Modul> Masterarbeit: Thema: <Titel> <Anrede> <Nachname> hat in der Masterprüfung die Gesamtnote <Note> erreicht. Im Rahmen des konsekutiven Master-Studiengangs hat er/sie 90 CP erworben. Insgesamt hat <Anrede> <Nachname> mit der Verleihung des akademischen Grades Master of Arts 300 CP erworben. München, <Datum> Prof. Dr. Egon Endres Präsident Prof. Peter Obermaier-van Deun Vorsitzender der Prüfungskommission (Abt. München) 1

10 Anlage 4: Diploma Supplement Diploma Supplement 1. Angaben zur Person 1. Personal Details 1.1 Familienname 1.1 Family Name 1.2 Vorname 1.2 First Name 1.3 Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland 1.3 Date Place Country of Birth 1.4 Immatrikulationsnummer 1.4 Student ID Number 2. Angaben zur Qualifikation 2. Name of Qualification 2.1 Bezeichnung der Qualifikation und vollständiger verliehener Titel mit offizieller Abkürzung (in der Originalsprache) 2.1 Name of Qualification and Title conferred (official full and abbreviated versions in original language) Master of Arts, M.A. 2.2 Hauptstudienfächer der Qualifikation Management von Sozial- und Gesundheitsbetrieben 2.3 Name und Status der Institution, die den Master verliehen hat (in der Originalsprache) Katholische Stiftungsfachhochschule München (gegründet 1971) Fachbereich Soziale Arbeit, genehmigt durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft Status der Institution Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung öffentlichen Rechts»Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern«2.4 Name und Status der Institution, die den Studiengang durchgeführt hat: siehe Akkreditierung Die Akkreditierung des Studiengangs erfolgte am durch die AHPGS. Master of Arts, M.A. 2.2 Main Fields of Study Health Care Management 2.3 Institution awarding the Qualification (in original language) Katholische Stiftungsfachhochschule München (founded 1971) Department of Social Work Status of the Institution University of Applied Science, a Non State Institution, funded by the Catholic Church approved to Public Law 2.4 Institution Administering the degree (in original language): see 2.3 a. Accreditation Date of accreditation 2010, July 20th by AHPGS Angaben zum Niveau des Masters 3. Level of Qualification 3.1 Niveau der Qualifikation (Einordnung in die spezielle Qualifikationsstruktur des nationalen Bildungssystems; Angabe des ISCED Codes) ISCED Code 5 weiterführendes Studium, zweiter Hochschulabschluss, abgeschlossen Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 3.1 Level of the Qualification (classification of the qualification International Standard Classification of Education, ISCED Code) ISCED Code 5 upgraduate /second degree with Master Thesis 1

11 mit einer Masterarbeit 3.2 Studienzeit (Anzahl Semester; Anzahl Credits ECTS) drei Semester 90 ECTS 3.3 Zulassungsbedingungen mindestens sechssemestriges BA- oder Diplom-Studium, Note des letzten Studienabschlusses: mindestens 2,5 4. Inhalte des Studiengangs und erreichte Ergebnisse 4.1 Studienart Vollzeit 3.2 Official Length of Program (number of semester, number of credits ECTS) three Semesters (1,5 years) 90 ECTS 3.3 Entry Requirements access 6-semester (3 years) Bachelor- or Diplom-Studium, grade of the last final degree: minimum 2,5 4. Details of Modules and Assesment 4.1 Mode of Study Full-time 4.2 Anforderungen des Studienganges 4.2 Program Requirements Studienbereiche Obligatory Modules Basismodule: Basic Issues Wissenschaftstheorien und Methodologie Philosophy of Science and Methodology Empirische Sozialforschung Research Methods Sinnfragen und Menschenbilder Applied Ethics Führen und Leiten Leadership/Management Vertiefungsmodule: Major Issues Führungstheorien, Führungsforschung Unternehmensführung: Konzepte und Instrumente Management von Veränderungsprozessen Sozialplanung und Gesundheitsökonomie und spezielle Rechtsgebiete Wirtschafts- und Unternehmensethik Wahlfächer Wählbar aus dem Studienangebot der ebenfalls an der Fachhochschule gelehrten konsekutiven Masterstudiengängen Master-Arbeit 30 Credit Points 4.3 Einzelheiten zum Studiengang und den erzielten Noten vgl. Studien- und Prüfungsordnung und Modulbeschreibungen 4.4 Notenskala 1,0; 1,3 = sehr gut 1,7; 2,0; 2,3 = gut 2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend 4 = ausreichend 4.5 Gesamtklassifikation der Qualifikation 1,0 1,2 mit Auszeichnung bestanden 1,3 1,5 sehr gut bestanden 1,6 2,5 gut bestanden 2,6 3,5 befriedigend bestanden 3,6 4,0 ausreichend bestanden Concepts and approaches of Leadership in Social Organizations Change-Management Social Planning, Health Economics and Law Management Ethics Electives Selectable out of the other Master Programs Master Thesis 30 Credit Points 4.3 Details of Program of Study see study examination regulations and code of practice 4.4 Grading Scheme 1,0; 1,3 = very good 1,7; 2,0; 2,3 = good 2,7; 3,0; 3,3 = satisfactory 4 = sufficient 5 Overall Classification 1,0 1,2 passed with distinction 1,3 1,5 passed with excellence 1,6 2,5 passed above average 2,6 3,5 passed satisfactorily 3,6 4,0 passed 5. Funktion der Qualifikation 5. Function of the Qualification 5.1 Zugangsberechtigung zu weiterführenden 5.1 Access to further Study Studien 2

12 Der erfolgreiche Abschluss Master of Arts berechtigt zum Promotionsstudium. 5.2 Berechtigung zur Ausübung eines reglementierten Berufes Der Abschluss Master of Arts M.A. erlaubt den Absolventinnen und Absolventen den Titel Master of Arts zu tragen. The holder of the Master degree is qualified for access to further postgraduate (most notably PhD, Promotion) studies. 5.2 Professional Status The graduates are entitled to use the title Master of Arts. 6. Sonstige Angaben 6. Additional Information Fachhochschule: Konsekutiver Masterstudiengang Management von Sozial- und Gesundheitsbetrieben : Konsekutive Master Nationale Informationen: About the University: About the program: Konsekutive Master For national information: 7. Beurkundung 7. Certification Dieses Diploma Supplement bezieht sich auf folgende Dokumente: Urkunde über die Verleihung des Mastergrades mit Datum Prüfungszeugnis mit Noten und Datum This diploma supplement relates to the following original documents: Certificate of the Master Degree including the date of completion Official transcript of records with date and grades 7.1 Datum 7.1 date 7.2 Unterschrift / Name und Titel in Druckschrift 7.2 signature / name and title in typed print Prof. Dr. Egon Endres 7.3 Position der bescheinigenden Person Präsident 7.3 certifying authority 7.4 Amtlicher Stempel 7.4 official seal 3

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