Finanzperspektiven der EO : Lesehilfe
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- Vincent Lorenz
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Mathematik, Analysen, Statistik und Standards Bereich Mathematik Finanzperspektiven der EO : Lesehilfe
2 Finanzperspektiven der EO : Lesehilfe Inhaltsverzeichnis Finanzhaushalt der EO 3 Terminologie 3 Ausgaben... 3 Dienstleistende... 3 Mutterschaft... 4 Total Ausgaben... 4 Einnahmen... 4 Umlageergebnis... 4 Kapitalertrag... 4 Betriebsergebnis... 4 Stand des EO-Fonds... 4 Kapital... 4 Liquide Mittel... 4 Indikatoren... 4 Ausgaben in Lohnprozenten... 4 Liquide Mittel in % der Ausgaben /5
3 Finanzhaushalt der EO Im Dokument «Finanzperspektiven der EO » des BSV wird der Finanzhaushalt der EO (Erwerbsersatzordnung) vom jeweiligen Abrechnungsjahr bis 2035 nach geltender Ordnung und mit der Reform der Altersvorsorge 2020 dargestellt (BSV / Version ). Zudem wird der Militärreform (Weiterentwicklung der Armee) ab 2017 Rechnung getragen. Der EO-Finanzhaushalt mit der Reform der Altersvorsorge 2020 berücksichtigt die finanziellen Auswirkungen der Reformmassnahmen auf die EO (gemäss der am 17. März 2017 vom Parlament verabschiedeten Reform der Altersvorsorge 2020) 1. Die Beträge der Ausgangszeile stammen aus der definitiven Abrechnung der EO. Alle Beträge sind auf die Preise des Laufjahres abdiskontiert (Beträge in Millionen Franken). Benutzt wurde das demografische Szenario A des BFS. Die Entwicklung der ökonomischen Parameter (Nominallohn, Teuerung) entspricht derjenigen, die auch für den Voranschlag und den Finanzplan des Bundes vorgegeben ist. Für die Periode nach dem Finanzplan (ab 2021) werden Eckwerte gemäss den Empfehlungen der eidgenössischen Finanzverwaltung verwendet. Das BSV bestimmt die Entwicklung des Strukturfaktors (strukturelle Lohnentwicklung). Die Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung sind unter der Tabelle aufgeführt. Das Bevölkerungsszenario und die ökonomischen Annahmen sind für die Finanzhaushalte von AHV, IV und EO dieselben. Die finanziellen Auswirkungen der Reformmassnahmen (gemäss der am 17. März 2017 vom Parlament verabschiedeten Reform der Altersvorsorge 2020) auf die EO sind die folgenden: Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre. Flexibler Rentenbezug in der AHV (Einführung des Teilrentenvorbezugs und des Teilrentenaufschubs, drittes Vorbezugsjahr). Erwerbstätigkeit ab dem Referenzalter (Aufhebung des Freibetrags für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner). Terminologie In diesem Kapitel werden die Begriffe der Tabelle zum EO-Finanzhaushalt erklärt. Ausgaben Die totalen Ausgaben beinhalten die Ausgaben für den Dienst und für die Mutterschaft unter Berücksichtigung der Beitragsanteile AHV/IV/EO/ALV zulasten der EO und der Verwaltungskosten. Diese Ausgaben werden für die beiden Versicherungszweige separat berechnet und in Millionen Franken sowie Lohnprozenten ausgedrückt (siehe: Gleichgewichtsbeitragssatz). Die maximale EO- Gesamtentschädigung wird der Lohnentwicklung angepasst, frühestens alle 2 Jahre, sobald der Lohnindex um mindestens 12% seit der letzten Anpassung zugenommen hat (Art. 16a, Abs.2 EOG). Dienstleistende Gemäss Art. 1a EOG haben Personen, welche Dienst leisten (Schweizer Armee, Rotes Kreuz, Zivildienst, Rekrutierung, Zivilschutz, Jugend- und Sport-Leiter) Anspruch auf eine Entschädigung für jeden Diensttag. Zusätzlich zur Grundentschädigung besteht Anspruch auf Kinderzulagen, Betreuungszulagen und Betriebszulagen (Art. 4-8 EOG). Die verschiedenen Entschädigungen werden in % des Maximalbetrages berechnet. Die Grundentschädigung während den Zeiten, welche nicht die Kaderausbildung und Rekrutenschule betreffen, entsprechen 80% des mittleren vordienstlichen Einkommens (Art. 10, Abs.1 EOG). Die Ausgabenentwicklung folgt vor allem der demographischen Entwicklung, der Anzahl der geleisteten Diensttage und der Lohnentwicklung /5
4 Mutterschaft Frauen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, haben bei einer Niederkunft ab dem 1. Tag während maximal 98 Tagen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Die Entschädigung entspricht 80% des Einkommens vor der Niederkunft bis zu einem Maximalbetrag pro Tag (Art 16e, Abs.2 EOG, Art 16f EOG). Damit folgt die Entwicklung der Ausgaben vor allem der demographischen Entwicklung (Population der erwerbstätigen Frauen und Anzahl Geburten) und jener der Löhne. Total Ausgaben Das Total der Ausgaben entspricht der Summe der beiden Teilbereiche (Dienst und Mutterschaft). Einnahmen Ausser den Kapitalerträgen sind die einzigen Einnahmen der Versicherung die EO-Beiträge. Die EO- Beiträge zur Finanzierung der EO werden als Zuschläge zu den AHV-Beiträgen erhoben. Der Bundesrat setzt die Höhe der Beiträge fest. Die Beiträge vom Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit dürfen jedoch 0,5 Prozent nicht übersteigen (zur Hälfte von den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebenden bezahlt; Beitragssatz gemäss der sinkenden Beitragsskala für die Selbständigerwerbenden). Ab 2011 wurden die Beitragssätze bis Ende 2015 auf 0,5 Prozent erhöht. Ab 2016 sinkt der Beitragssatz von 0.5% auf 0.45%. Die Senkung des Satzes hat der Bundesrat beschlossen, damit die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung Ende 2015 wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Dieser Beitragssatz ist wiederum auf 5 Jahre befristet. Der Bundesrat wird 2020 die Situation analysieren, und die nötigen Massnahmen für die Zeit nach 2020 treffen. Die Beitragseinnahmen entwickeln sich mit der AHV-Lohnsumme. Umlageergebnis Das Umlageergebnis ist die Differenz aus den Beitragseinnahmen und den Ausgaben. Es handelt sich um das Versicherungsergebnis. Eine Unterfinanzierung zeigt sich in einem negativen Umlageergebnis. Kapitalertrag Diese Rubrik enthält die Erträge auf dem EO-Kapitalkonto. Betriebsergebnis Das Betriebsergebnis kann es berechnet werden, indem die Anlageerträge zum Umlageergebnis addiert werden. Stand des EO-Fonds Kapital Den Stand des Kapitalkontos per Ende Jahr erhält man, indem zum Vorjahresergebnis das Betriebsergebnis hinzugezählt wird. Der Leser kann dies auf der Tabelle nicht direkt nachvollziehen, da die Zahlen real sind. Liquide Mittel Die flüssigen Mittel und Anlagen sind die verfügbaren Gelder des Kapitalkontos. Das heisst, dass dabei das Umlaufvermögen ausgeklammert wird. Indikatoren Ausgaben in Lohnprozenten Der Gleichgewichtsbeitragssatz in Prozent ist das Verhältnis der Ausgaben zur AHV-Lohnsumme. Bei den Dienstleistenden variiert dieser zwischen 0,18% und 0,24% und für die Mutterschaft beträgt er zwischen 0,23% und 0,24%. Die Summe dieser beiden Sätze kann jährlich mit dem EO-Beitragssatz verglichen werden. 4/5
5 Liquide Mittel in % der Ausgaben Die liquiden Mittel (flüssigen Mittel und Anlagen) dürfen grundsätzlich nicht unter 50% der jährlichen Ausgaben liegen (Art. 28, Abs.3 EOG) ansonsten der Bundesrat die notwendigen Massnahmen ergreifen müsste. 5/5
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