Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Verkauf der Liegenschaft Äckerli an der Jöry-Jenny- Strasse in Arosa

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Verkauf der Liegenschaft Äckerli an der Jöry-Jenny- Strasse in Arosa"

Transkript

1 Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verkauf der Liegenschaft Äckerli an der Jöry-Jenny- Strasse in Arosa Antrag des Gemeindevorstandes an die Mitglieder des Gemeindeparlaments (Sitzung vom 27. November 2014) Werte Mitglieder des Gemeindeparlaments Der Gemeindevorstand beantragt Ihnen, dem Verkauf der Liegenschaft Äckerli, Parzelle 729, zum Preis von CHF 1.2 Mio. zuzustimmen. NAMENS DES GEMEINDEVORSTANDES: Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Lorenzo Schmid Peter Remek

2 2

3 Zusammenfassung Die Gemeinde Arosa erwarb das Wohnhaus Äckerli an der Jöry-Jenny-Strasse am 1. Juni 2005 von den Erben des Ludwig Kauf-Flüeler zum Preis von CHF Dies hauptsächlich deshalb, um das Gebiet Ochsenbühl arrondieren zu können und eine auch grössere Überbauung des Eishallenareals unter allfälligem Miteinbezug eines neuen Hallenbades oder einer Curlinghalle zu ermöglichen. Mittlerweile ist die Eishalle saniert und teilerweitert und Investitionen, wo die Parzelle Äckerli eine Rolle spielen könnte, sind mittelfristig nicht geplant. Die Familie Jenny, welche seit 6 Jahren in diesem Haus im Mietverhältnis wohnt, würde das Äckerli gerne kaufen und sich somit den Traum vom Eigenheim in Arosa erfüllen. Der vereinbarte Verkaufspreis von CHF 1.2 Mio. ist angemessen. Der Gemeindevorstand hat dem Verkauf anlässlich seiner Sitzung vom 1. Juli 2014 zugestimmt. Gemäss Art. 36 Abs. 3 lit. d) der Gemeindeverfassung ist das Gemeindeparlament für die abschliessende Beschlussfassung zuständig. Dieses hat jedoch anlässlich seiner Sitzung vom 21. August 2014 beschlossen, auf das Gesuch nicht einzutreten und das Geschäft zur Überarbeitung an den Gemeindevorstand zurückgewiesen. In der Zwischenzeit wurde wie vom Parlament gewünscht, ein Kaufvertrag ausgearbeitet, welcher die langfristige Sicherung der Liegenschaft vorsieht. Dies wird mit einem Rückkaufsrecht für 25 Jahre gelöst, was der maximal möglichen Dauer entspricht. 3

4 Erläuternder Bericht Sachverhalt Mit Schreiben vom 15. Juni 2014 gelangten Pascal und Franziska Jenny mit dem Gesuch an die Gemeinde Arosa, die Liegenschaft Äckerli von der Gemeinde zu kaufen. Seit dem Jahr 2008 besteht mit der Familie Jenny ein Mietverhältnis für das Wohnhaus Äckerli. Die Gemeinde Arosa erwarb das Wohnhaus Äckerli an der Jöry-Jenny-Strasse am 1. Juni 2005 von den Erben des Ludwig Kauf-Flüeler zum Preis von CHF Das Haus wurde im Jahr 1961 erbaut und befindet sich in einem gepflegten Zustand. Die Parzelle weist eine Fläche von 580 m² auf und das Gebäude verfügt über 7 ½ Zimmer sowie eine Garage. Die drei Zimmer im Erdgeschoss verfügen über einen separaten Hauseingang. Die Liegenschaft befindet sich in der Wohnzone 2 mit einer Ausnützungsziffer von 0.6. Die Gemeinde erwarb die Liegenschaft seinerzeit, um das Gebiet Ochsenbühl arrondieren zu können. Damals existierten noch Pläne für eine neue Eishalle mit Hallenbad, ein Umbau der Eishalle mit Anbau von Hallenbad oder Curlinghalle usw. Für diese Bauten wäre es nützlich gewesen, wenn auch die Parzelle Äckerli in die Baupläne miteinbezogen hätte werden können. In der Folge vermietete die Gemeinde das Haus dem damaligen Kurdirektor Hans-Kaspar Schwarzenbach mit seiner Familie. Seit 2008 ist nun der heutige Direktor von Arosa Tourismus, Pascal Jenny mit seiner Frau und seinen zwei Kindern im Äckerli daheim. Der Mietzins beträgt CHF pro Monat. Die Nebenkosten sind darin pauschal enthalten. Investitionen wurden, mit Ausnahme der Renovation des Badezimmers und dem Ersatz von einigen alten Fenstern, keine getätigt. 4

5 Erwägungen Die Gemeinde hat momentan keine Pläne, die Liegenschaft Äckerli in irgendeiner Form selbst zu nutzen. Die Eishalle ist mehr oder weniger saniert und auf dem Ochsenbühlgelände in unmittelbarer Nachbarschaft steht heute das Alterszentrum Arosa. Die dazwischen liegende Parzelle Äckerli ist aufgrund ihrer geringen Grösse für eine touristische Überbauung eher ungeeignet. Aus dieser Sicht spricht somit nichts gegen eine Veräusserung der Liegenschaft. Gemäss neuer amtlicher Schätzung vom 24. September 2012 beträgt der Verkehrswert für das Wohnhaus CHF Der ausgehandelte Verkaufspreis von CHF 1.2 Mio. ist somit angemessen. Es ist zwar möglich, dass bei einer Ausschreibung der Liegenschaft ein etwas höherer Erlös erzielt werden könnte. Allerdings ist es nicht im Sinn der Gemeinde, das Heim einer einheimischen Familie zugunsten einer meist leer stehenden Zweitwohnung zu opfern. Wie vom Parlament anlässlich der Sitzung vom 21. August 2014 gewünscht, wurde zusammen mit der Familie Jenny und dem Grundbuchamt Arosa eine Lösung gesucht, wonach die Liegenschaft nicht nur für 10 Jahre mit einem limitierten Vorkaufsrecht gesichert werden kann, sondern für eine längere Zeit an die Gemeinde gebunden wird. Das Grundbuchamt Arosa hat aufgrund dieser Vorgabe einen Kaufvertragsentwurf vorbereitet, welcher einen integrierenden Bestandteil dieser Botschaft bildet. Dieser sieht nebst dem bereits vorgesehenen limitierten Vorkaufsrecht für 10 Jahre, ein unlimitiertes Vorkaufsrecht vom 11. bis zum 25. Jahr sowie zusätzlich ein Rückkaufsrecht für 25 Jahre vor (maximal mögliche Dauer). Das Rückkaufsrecht kann gemäss Vertragsentwurf von der Gemeinde Arosa ausgeübt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Sobald die Politische Gemeinde Arosa auf dem angrenzenden Land zum Grundstück Nr. 729 ein Projekt hat, welches ebenfalls das heutige Kaufobjekt (Nr. 729) beansprucht und eine Umsetzung des Projekts ohne das Grundstück Nr. 729 nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand möglich ist. Im Sinne einer Präzisierung wird festgehalten, dass die Projekte einem öffentlichen Zweck zu dienen haben (z.b. ein Hallenbad, Curlinghalle oder eine Vergrösserung des Fussballplatzes Ochsenbühl etc.). Der 5

6 Rückkauffall tritt hingegen nicht ein, wenn z.b. Parkplätze für private Hotels zu erstellen sind oder ähnliche Bauvorhaben. Die Projekte haben somit die Vorgaben der Ortsgebundenheit und des Zwecks für die Öffentlichkeit zwingend kumulierend zu erfüllen. Der Kaufpreis in einem Rückkaufsfall beträgt CHF 1,2 Mio. zuzüglich allfälliger ausgewiesener wertvermehrender Investitionen sowie aller Kosten und Ausgaben für den normalen Unterhalt (werterhaltende Investitionen), welcher die Käufer während der ersten fünf Jahre im Kaufobjekt investiert haben. Bei Abgrenzungsproblemen oder Abgrenzungsschwierigkeiten bei geschaffenen Mehrwerten zu normalem Unterhalt ist Art. 49 des heute gültigen kantonalen Steuergesetzes anwendbar. Eine Verzinsung dieser Beträge (Kaufpreis und Investitionen) ist mit einem Prozent dazu zu rechnen. Beide Faktoren (Erwerbspreis und Investitionen) verändern sich zusätzlich analog des Landesindexes der Konsumentenpreise. Beim heutigen Mietzins von CHF beträgt die Bruttorendite für die Liegenschaft magere 3,4 %. Aus wirtschaftlicher Sicht müsste diese jedoch ca. 5 % betragen (2 bis 3 % höher als Zinssatz für 1. Hypothek). Ein Mietpreis von über CHF ist für die Liegenschaft Äckerli jedoch unrealistisch, weshalb ein Verkauf auch aus wirtschaftlicher Sicht Sinn macht. 6

7 Zonenplanausschnitt 7

8 Fotos 8

9 Öffentliche Beurkundung K a u f v e r t r a g mit Errichtung von limitierten und unlimitierten Vorkaufsrechten sowie eines Rückkaufrechts I. Vertragsparteien: Zwischen der Politischen Gemeinde Arosa, Rathaus, 7050 Arosa, heute vertreten durch den Gemeindevorstand und dieser wieder vertreten durch die Herren Lorenzo Schmid, als Gemeindepräsident, und Peter Remek, als Gemeindeschreiber, beide wohnhaft in Arosa, (Verkäuferschaft) und den Eheleuten Herr Pascal Jenny, geboren am , Bürger von Basel BS und Frau Franziska Jenny geb. Weigelt, geboren am , Bürgerin von St. Gallen SG, Basel BS und Münchenstein B beide wohnhaft: Jöri-Jenny-Strasse, Im Äckerli, 7050 Arosa, (Käuferschaft) werden die folgenden Vereinbarungen getroffen:

10 2 II. K a u f Die Politische Gemeinde Arosa, Rathaus, 7050 Arosa, verkauft hiermit an die Eheleute, Herr Pascal Jenny, geb. am , und Frau Franziska Jenny geb. Weigelt, geboren am , beide wohnhaft: Jöri-Jenny-Strasse, Im Äckerli, 7050 Arosa, zu je ½ Miteigentum, was folgt: In der Gemeinde Arosa Liegenschaft Nr. 729 Plan Nr. 18, Ochsabüal Gesamtfläche: 580 m² Wohnhaus Vers.Nr. 136A übrige befestigte Flächen, Gartenanlage/Umschwung Anmerkungen und Vormerkungen Keine Dienstbarkeiten und Grundlasten Recht: Fuss- und Fahrwegrecht Zulasten Grundstück Nr Beleg Last: Gewerbebeschränkung Zugunsten Grundstück Nr Beleg 193 Grundpfandrechte Keine ---

11 3 III. Der Kaufpreis beträgt pauschal CHF (Schweizer Franken eine Million zweihunderttausend 00/00) Der gesamte Kaufpreis ist am Tage des Besitzesantritts, durch Überweisung auf das Postcheckkonto Nr , zu Gunsten der Politischen Gemeinde Arosa, zu leisten. Die Käuferschaft hat sich anlässlich der Eigentumsübertragung für die zu leistende Kaufpreiszahlung auszuweisen. Dies erfolgt durch Übergabe eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Schweizer Gross- oder Kantonalbank bzw. eines anderen anerkannten Bank- oder Versicherungsinstituts. Die Eigentumsübertragung erfolgt, sobald die Käufer ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen über den Kaufpreis vorweisen und der Gemeindevorstand den Kaufvertrag genehmigt sowie das Parlament der Gemeinde Arosa dem Verkauf zugestimmt hat. Nach der Genehmigung des Gemeindeparlaments ist eine dreimonatige Referendumsfrist abzuwarten, bis die Anmeldung für die Eigentumsübertragung durch die Politische Gemeinde Arosa erfolgen kann. Die Zahlungen erfolgen ohne Zutun und Verantwortung des Grundbuchamtes Arosa, gemäss Order der Politischen Gemeinde Arosa. --- IV. Vereinbarung eines limitierten Vorkaufrechts Die Eheleute, Herr Pascal Jenny, geb. am , und Frau Franziska Jenny geb. Weigelt, geboren am , beide wohnhaft: Jöri-Jenny-Strasse, Im Äckerli, 7050 Arosa, räumen hiermit zugunsten der Politischen Gemeinde Arosa, 7050 Arosa, am vorn beschriebenen Grundstück Nr. 729, in der Gemeinde Arosa, ein nicht übertragbares, preislich limitiertes Vorkaufsrecht, ein. Das preislich limitierte Vorkaufsrecht kann von der Berechtigten ausgeübt werden, wenn das Vertragsobjekt an Dritte verkauft wird sowie bei jedem anderen Rechtsgeschäft, das wirtschaftlich einem Verkauf gleichkommt. Nicht als Vorkaufsfall gelten namentlich die Übertragung an einen Verwandten in gerader Linie, die Zuweisung in der Erbteilung, der Tausch und die Zwangsversteigerung. Für das Übernahmeobjekt (Grundstück Nr. 729) beträgt der Kaufpreis im Vorkaufsfall CHF (Schweizer Franken eine Million zweihunderttausend 00/00), zuzüglich

12 4 allfälliger ausgewiesener wertvermehrender Investitionen sowie aller Kosten und Ausgaben für den normalen Unterhalt (werterhaltende Investitionen), welche die Käufer während der ersten fünf Jahre im Kaufobjekt investiert haben. Bei Auslegungsproblemen oder Abgrenzungsschwierigkeiten bei geschaffenen Mehrwerten zu normalem Unterhalt ist Art. 49 des heute gültigen kantonalen Steuergesetzes anwendbar. Eine Verzinsung dieser Beträge ist nicht dazu zu rechnen. Beide Faktoren (Erwerbspreis und Investitionen) verändern sich analog des Landesindexes der Konsumentenpreise. Dieser entspricht bei Vertragsabschluss einem Indexpunktestand von 99.0 Punkten, Stand August 2014 (Basis Dezember 2010 = Punkte). Im Übrigen gelten die Bedingungen, welche die veräussernde Partei mit dem Dritten vereinbart hat. Die veräussernde Partei hat die Berechtigte unverzüglich vom Vorkaufsfall in Kenntnis zu setzen. Das Vorkaufsrecht ist innert drei Monaten, nachdem die Berechtigte vom Vorkaufsfall Kenntnis erhalten hat, auszuüben. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 216 c ff des Schweizerischen Obligationenrechtes. Dieses Vorkaufsrecht kann von der Berechtigten nur im ersten Vorkaufsfall ausgeübt werden. Wird das Vorkaufsrecht bei Eintritt des Vorkaufsfalles von der Berechtigten nicht ausgeübt, so erlischt es und die Vormerkung ist im Grundbuch löschen zu lassen. Das Vorkaufsrecht wird für die Dauer von 10 (zehn) Jahren, gerechnet vom Tage der Eintragung dieses Vertrages ins Grundbuch, vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt. Die Rechtseinräumung ist nicht zu entschädigen. Die Vertragsparteien verzichten auf eine weitere Präzisierung dieses Vorkaufrechts. --- V. Vereinbarung eines Vorkaufrechts Die Eheleute, Herr Pascal Jenny, geb. am , und Frau Franziska Jenny geb. Weigelt, geboren am , beide wohnhaft: Jöri-Jenny-Strasse, Im Äckerli, 7050 Arosa, räumen hiermit zugunsten der Politischen Gemeinde Arosa, 7050 Arosa, am vorn beschriebenen Grundstück Nr. 729, in der Gemeinde Arosa, ein nicht übertragbares und unlimitiertes Vorkaufsrecht, zum Preise und zu den Bedingungen, wie sie mit einen Dritten vereinbart wurden, ein. Das Vorkaufsrecht kann von der Berechtigten ausgeübt werden, wenn das Vertragsobjekt an Dritte verkauft wird sowie bei jedem anderen Rechtsgeschäft, das wirtschaftlich einem Verkauf gleichkommt. Nicht als Vorkaufsfall gelten namentlich die Übertragung an einen Verwandten in gerader Linie, die Zuweisung in der Erbteilung, der Tausch und die Zwangsversteigerung.

13 5 Die veräussernde Partei hat die Berechtigte unverzüglich vom Vorkaufsfall in Kenntnis zu setzen. Das Vorkaufsrecht ist innert drei Monaten, nachdem die Berechtigte vom Vorkaufsfall Kenntnis erhalten hat, auszuüben. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 216 c ff des Schweizerischen Obligationenrechtes. Dieses Vorkaufsrecht kann von der Berechtigten nur im ersten Vorkaufsfall ausgeübt werden. Wird das Vorkaufsrecht bei Eintritt des Vorkaufsfalles von der Berechtigten nicht ausgeübt, so erlischt es und die Vormerkung ist im Grundbuch löschen zu lassen. Das unlimitierte Vorkaufsrecht wird für die Dauer von 15 (fünfzehn) Jahren vereinbart, gerechnet vom Tage des Ablaufs des unter Ziffer IV. erwähnten limitierten Vorkaufsrecht, und ist im Grundbuch auf die maximale Dauer von 25 Jahren vorzumerken. Das Recht geht in jedem Fall nach 25 Jahren, ab Anmeldung des Kaufvertrages ins Grundbuch unter und ist dann zu löschen (entspricht der maximal Laufzeit). Die Rechtseinräumung ist nicht zu entschädigen. Die Vertragsparteien verzichten auf eine weitere Präzisierung dieses Vorkaufrechts. Die Vorkaufsrechte sind mit der Eigentumsübertragung im Grundbuch Arosa, auf dem Grundstück Nr. 729, wie folgt vorzumerken: Limitiertes Vorkaufsrecht zugunsten der Politischen Gemeinde Arosa, auf die Dauer von 10 Jahren, mit speziellen Ausübungskonditionen, beschränkt auf den ersten Vorkaufsfall. Vorkaufsrecht zugunsten der Politischen Gemeinde Arosa, auf die Dauer von 15 Jahren (beginnend mit dem Ablauf des limitierten Vorkaufrechts), beschränkt auf den ersten Vorkaufsfall. --- VI. Vereinbarung eines Rückkaufrechts Die Eheleute, Herr Pascal Jenny, geb. am , und Frau Franziska Jenny geb. Weigelt, geboren am , beide wohnhaft: Jöri-Jenny-Strasse, Im Äckerli, 7050 Arosa, räumen hiermit zugunsten der Politischen Gemeinde Arosa, 7050 Arosa, am vorn beschriebenen Grundstück Nr. 729, in der Gemeinde Arosa, ein Rückkaufsrecht ein. Das Rückkaufsrecht ist nicht übertragbar. Das Recht kann von der Politischen Gemeinde Arosa ausgeübt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

14 6 Sobald die Politische Gemeinde Arosa auf dem angrenzenden Land zum Grundstück Nr. 729 ein Projekt hat, welches ebenfalls das heutige Kaufobjekt (Nr. 729) beansprucht, und eine Umsetzung des Projekts ohne das Grundstück Nr. 729 nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand möglich ist. Im Sinne einer Präzisierung wird festgehalten, dass die Projekte einem öffentlichen Zweck zu dienen haben (z.b. ein Hallenbad, Curlinghalle oder eine Vergrösserung des Fussballplatzes Ochsenbühl etc.). Der Rückkauffall tritt hingegen nicht ein, wenn z.b. Parkplätze für private Hotels zu erstellen sind oder ähnliche Bauvorhaben. Die Projekte haben somit die Vorgaben der Ortsgebundenheit und des Zwecks für die Öffentlichkeit zwingend kumulierend zu erfüllen. Der Kaufpreis in einem Rückkaufsfall beträgt CHF (Schweizer Franken eine Million zweihunderttausend 00/00), zuzüglich allfälliger ausgewiesener wertvermehrender Investitionen sowie aller Kosten und Ausgaben für den normalen Unterhalt (werterhaltende Investitionen), welche die Käufer während der ersten fünf Jahre im Kaufobjekt investiert haben. Bei Auslegungsproblemen oder Abgrenzungsschwierigkeiten bei geschaffenen Mehrwerten zu normalem Unterhalt ist Art. 49 des heute gültigen kantonalen Steuergesetzes anwendbar. Eine Verzinsung dieser Beträge (Kaufpreis und Investitionen) ist mit einem Prozent (1%) p.a. dazu zu rechnen. Beide Faktoren (Erwerbspreis und Investitionen) verändern sich zusätzlich analog des Landesindexes der Konsumentenpreise. Dieser entspricht bei Vertragsabschluss einem Indexpunktestand von 99.0 Punkten, Stand August 2014 (Basis Dezember 2010 = Punkte). Im Rückkaufsfall werden die Grundbuch- und Notariatsgebühren sowie die Handänderungssteuern alleine von der Politischen Gemeinde Arosa bezahlt. Das Rückkaufsrecht wird für die Dauer von 25 (fünfundzwanzig) Jahren, gerechnet vom Tage der Eintragung dieses Vertrages ins Grundbuch, vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt (maximale Dauer). Die Rechtseinräumung ist nicht zu entschädigen. Die Vertragsparteien verzichten auf eine weitere Präzisierung dieses Rückkaufrechts. Das Rückkaufsrecht ist mit der Eigentumsübertragung im Grundbuch Arosa, auf dem Grundstück Nr. 729, wie folgt vorzumerken: Rückkaufsrecht zugunsten der Politischen Gemeinde Arosa, auf die Dauer von 25 Jahren, mit speziellen Ausübungskonditionen. --- VII. Besondere Bestimmungen: 1. Der Besitzesantritt des Kaufobjekts mit Übergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr, erfolgt für die Käuferschaft am Tage der Eigentumsübertragung, voraussichtlich auf den 01. April Die Eigentumsübertragung erfolgt ebenfalls auf diesen Termin, sofern das Zahlungsversprechen für den gesamten Kaufpreis, die Zustimmung des Gemeindevorstandes für den Kaufvertrag und die rechtskräftige Genehmigung des Gemeindeparlamentes vorliegt (nach Ablauf der Referendumsfrist von drei Monaten). 2. Der bestehende Mietvertrag zwischen den Vertragsparteien wird auf den Tag des Besitzesantritts gegenseitig aufgehoben. Die Parteien bestätigen, dass für das Kaufsobjekt keine weiteren Miet- oder Pachtverträge abgeschlossen sind.

15 7 3. Das Kaufobjekt wird der Käuferschaft im derzeitigen, ihr bekannten Zustande übergeben. Jede Nachwährschaft seitens der Verkäuferschaft wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen. Die Parteien erklären, Sinn und Tragweite dieser Bestimmung zu kennen. Die Vertragsparteien nehmen davon Kenntnis, dass nach Ziffer 3 des Anhanges zur Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) die Niederspannungsinstallationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode bei einer Handänderung kontrolliert werden müssen, wenn seit der letzten Kontrolle mehr als fünf Jahre vergangen sind. Allfällige Kosten dafür, auch solche zur Behebung eventueller Mängel, sind von den Erwerbern zu tragen. 4. Eine aus diesem Vertrage allenfalls entstehende Grundstückgewinn- oder Einkommenssteuer wird von der Verkäuferschaft bezahlt. Die Parteien werden hiermit auf den Bestand des gesetzlichen Pfandrechtes für die Wertzuwachssteuer auf Grundstücken aufmerksam gemacht (Art. 160 StG), gemäss dem das Kaufsobjekt auch für sämtliche nicht veranlagten Wertzuwachssteuern aus früheren zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Handänderungen sowie für alle innert der in Art. 132 EG zum ZGB genannten Fristen fällig gewordenen Steuern haftet. Sie erklären, Inhalt und Bedeutung von Art. 130 ff EG zum ZGB zu kennen. Auf eine entsprechende Sicherstellung wird hiermit ausdrücklich verzichtet. 5. Die Käuferschaft erklärt, den Inhalt der nur in Stichworten aufgeführten Dienstbarkeiten des Kaufobjekts zu kennen und bestätigt diese als für sich verbindlich. Die Vertragsparteien verzichten auf eine weitere Präzisierung und Umschreibung der eingetragenen Rechte und Lasten am Grundstück Nr Auf den Tag der Eigentumsübertragung hin hat die Verkäuferschaft alle in ihrem Besitz befindlichen, die Kaufobjekte betreffenden Dokumente, insbesondere die Grundstücke betreffenden Verträge, Gebäudebeschreibungen, technischen Unterlagen, Gebäudepläne, sowie eventuell bestehenden Unterhaltsverträge zu übergeben, sofern diese Dokumente nicht bereits im Besitz der Käuferschaft sind. Alle Originaldokumente werden der Käuferschaft übergeben. 6. Die Handänderungssteuer, die Grundbuch- und Notariatsgebühren sowie allfällige weitere Kosten aus diesem Vertrag werden von den Vertragsparteien gemeinsam, je zur Hälfte, bezahlt. Die Vertragsparteien verzichten auf eine Sicherstellung. 7. Die Vertragsparteien werden auf Art. 54 des eidgenössischen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) aufmerksam gemacht, wonach allenfalls bestehende Schadens- und Haftpflichtversicherungen auf den neuen Eigentümer übergehen, sofern dieser den Versicherungsunternehmen nicht innert dreissig Tagen seit der Eigentumsübertragung (Grundbucheintragung) schriftlich mitteilt, dass er den Übergang ablehnt. Allenfalls bestehende Policen werden dem neuen Eigentümer spätestens am Tage der Grundbucheintragung übergeben. Die Versicherungsunternehmen sind ihrerseits berechtigt, innert 14 Tagen, nachdem sie vom neuen Eigentümer Kenntnis erhalten haben, den Vertrag zu kündigen (Art. 54 VVG). 8. Über alle so genannten periodischen Leistungen, wie öffentlich-rechtliche Abgaben, Energiekosten, Steuern, Versicherungsprämien, Mieten, Heizkosten und Betriebskostenanteile etc., welche mit dem Kaufobjekt zusammenhängen, rechnen die Parteien separat und ausserhalb dieses Vertrages pro rata temporis ab. Die Abrechnung ist durch die Verkäuferschaft innert 30 Tagen seit Übergang von Nutzen und Gefahr zu erstellen und der Käuferschaft kostenlos zu übermitteln. Die Abrechnung gilt als anerkannt, wenn

16 8 sie nicht innert 30 Tagen seit Vorlage schriftlich bestritten wird. Ein anerkannter Saldo wird 30 Tage nach Vorliegen der Abrechnung zur Zahlung fällig. 9. Die verheirateten Vertragsparteien bestätigen hiermit gegenüber der Urkundsperson, unter keinem Güterstand zu stehen, der ein gemeinschaftliches Eigentumsverhältnis der Ehegatten bzw. die Zustimmung des Ehepartners voraussetzen würde (nach Schweizer Recht z.b. die Gütergemeinschaft oder die altrechtliche Güterverbindung). 10. Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche sich allenfalls aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Arosa. 11. Der Gemeindevorstandsbeschluss betreffend die Genehmigung dieses Kaufvertrages mit Errichtung des limitierten und unlimitierten Vorkaufrechts sowie des Rückkaufrechts sowie die Genehmigung des Verkaufes durch das Parlament der Gemeinde Arosa bleiben diesem Vertrag ausdrücklich vorbehalten. Die Protokollauszüge werden dem Grundbuchamt Arosa abgegeben mit der schriftlichen Bestätigung, dass die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist. --- Arosa, den Die Verkäuferschaft: Politische Gemeinde Arosa Lorenzo Schmid, als Gemeindepräsident Peter Remek, als Gemeindeschreiber Die Käuferschaft:..... Pascal Jenny Franziska Jenny geb. Weigelt

17 9 Öffentliche Beurkundung (Kaufvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Arosa und der Eheleute Pascal und Franziska Jenny betr. des Grundstücks Nr. 729 mit Errichtung der Vorkaufsrechte und eines Rückkaufrecht) Der unterzeichnete Grundbuchverwalter von Arosa beurkundet hiermit, dass die vorstehende Urkunde die ihm mitgeteilte Willensäusserung der Vertragsparteien bzw. deren Parteivertreter enthält. Die Politische Gemeinde Arosa, Rathaus, 7050 Arosa, war heute vertreten durch die Herren Lorenzo Schmid, als Gemeindepräsident, und Peter Remek, als Gemeindeschreiber. Die Vertragsparteien bzw. deren Parteivertreter sind dem Grundbuchverwalter persönlich bekannt. Diese haben die Urkunde gelesen und erklären hierauf, die Urkunde enthalte den Ausdruck des Willens der Vertragsparteien und unterzeichnen dieselbe vor dem Grundbuchverwalter. Die Beurkundung vollzieht sich ohne Unterbrechung auf dem Grundbuchamt Arosa. Arosa, den

18 10 Grundbuchanmeldung Der Kaufvertrag vom mit Errichtung der Vorkaufsrechte und eines Rückkaufrechts wird hiermit zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Das Grundbuchamt Arosa wird beauftragt und ermächtigt, folgendes im Grundbuch zu vollziehen: Eigentumsübertragung an Grundstück Nr. 729 von der Politischen Gemeinde Arosa auf die Eheleute, Herr Pascal Jenny, geb. am , und Frau Franziska Jenny geb. Weigelt, geboren am , beide wohnhaft: 7050 Arosa, zu je ½ Miteigentum. Vormerkung der limitierten und unlimitierten Vorkaufsrechte sowie des Rückkaufrechts auf dem Grundstück Nr. 729 gemäss Ziffer IV., V. und VI. der Urkunde, alles zugunsten der Politischen Gemeinde Arosa. Arosa, den Die Verkäuferschaft: Politische Gemeinde Arosa Lorenzo Schmid, als Gemeindepräsident Peter Remek, als Gemeindeschreiber Eintragungs- und Vormerkungsbescheinigung Den vorstehenden Kaufvertrag heute, unter dem Datum vom., im Grundbuch der Gemeinde Arosa eingetragen bzw. die Vormerkung des limitierten und unlimitierten Vorkaufrechts sowie des Rückkaufrechts vollzogen zu haben, bescheinigt: Arosa, den Grundbuchamt Arosa Der Grundbuchverwalter:

Kaufvertrag. Öffentliche Beurkundung

Kaufvertrag. Öffentliche Beurkundung Öffentliche Beurkundung Kaufvertrag Die Politische Gemeinde Hüntwangen, besondere Rechtsform, mit Sitz in Hüntwangen ZH, UID CHE-114.859.727, Dorfstrasse 41, 8194 Hüntwangen, als Alleineigentümerin, heute

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel

Mehr

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin

Mehr

K A U F V E R T R A G

K A U F V E R T R A G Entwurf vom 29.04.2015 Musterkaufvertrag: K A U F V E R T R A G Zwischen Ruhender Nachlass nach Roman Herbert Gerner geb. am 10.03.1935, gest. am 17.06.2013 liechtensteinischer Staatsangehöriger unverheiratet

Mehr

Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen

Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen 34.13.04 Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen 27. Mai 2013 Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte Wir unterbreiten

Mehr

Betreuungsmandat mit spezifischen Vollmachten

Betreuungsmandat mit spezifischen Vollmachten Betreuungsmandat mit spezifischen Vollmachten in den Bereichen Immobilien-und Versicherungsconsulting exklusive Buchhaltung/Steuern zwischen Herrn / Frau / Eheleute / Firma Adresse.......... Email Tel...

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik Stadt Frauenfeld Reglement über die Bodenpolitik Gültig ab 1. Januar 1981 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD R E G L E M E N T U E B ERD I E B 0 DEN POL I T I K der Munizipa1gemeinde Frauenfe1d vom 14. Januar

Mehr

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf

Mehr

Richtlinien für den Verkauf von Grundeigentum

Richtlinien für den Verkauf von Grundeigentum Richtlinien für den Verkauf von Grundeigentum Alt Neu (Entwurf 13.07.2015; letztmals angepasst am 11.11.2015) Art. 1 Zweck Art. 1 Zweck Diese Richtlinien bezwecken die rechtsgleiche Behandlung der Käufer

Mehr

Wagenhausen. Reglement. über die Bodenpolitik. Etzwilen Kaltenbach Rheinklingen Wagenhausen

Wagenhausen. Reglement. über die Bodenpolitik. Etzwilen Kaltenbach Rheinklingen Wagenhausen Wagenhausen Etzwilen Kaltenbach Rheinklingen Wagenhausen Reglement über die Bodenpolitik Ausgabe 2003 Politische Gemeinde Wagenhausen 2 Reglement über die Bodenpolitik Die Politische Gemeinde Wagenhausen

Mehr

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten:

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten: FACTORINGVERTRAG zwischen ABC, (Strasse/Ort) (nachstehend Factor genannt) und XYZ, (Strasse/Ort) (nachstehend Klient genannt) 1. Vertragsgrundlage und -gegenstand 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen

Mehr

Wohneigentumsförderung mit dem Vorsorgekonto 3a

Wohneigentumsförderung mit dem Vorsorgekonto 3a Wohneigentumsförderung mit dem Vorsorgekonto 3a Bitte einsenden an: PostFinance Vorsorgestiftung 3a, Postfach, CH-4002 Basel Original für die Stiftung Angaben zum Objekt (Beim zu finanzierenden Objekt

Mehr

enthaltend F. Muster, Notar des Kantons Bern, mit Büros in, beurkundet: erklären: Eigentumsverhältnis Musterdorf-Grundbuchblatt Nr.

enthaltend F. Muster, Notar des Kantons Bern, mit Büros in, beurkundet: erklären: Eigentumsverhältnis Musterdorf-Grundbuchblatt Nr. Urschrift Nr. Oeffentliche Urkunde enthaltend Begründung von Stockwerkeigentum F. Muster, Notar des Kantons Bern, mit Büros in, beurkundet: 1. 2. - zu Gesamteigentum, unter solidarischer Haftbarkeit, unter

Mehr

Stadtrat. Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zum Thema Gemeinderatssitzung

Stadtrat. Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zum Thema Gemeinderatssitzung Stadtrat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zum Thema Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Kaufvertrag mit der Firma Gemax AG, Wollerau, für den Verkauf

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Weisung für die Grundbuchämter betreffend Anmerkung bzw. Löschung einer Veräusserungsbeschränkung Das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht,

Mehr

Merkblatt Bauhandwerkerpfandrecht

Merkblatt Bauhandwerkerpfandrecht Merkblatt Bauhandwerkerpfandrecht Achtung: Falls Sie nicht selber Juristin oder Jurist sind oder über viel Erfahrung in rechtlichen Angelegenheiten verfügen, werden Ihnen die folgenden Hinweise nur in

Mehr

Gemeinde Leuk. Reglement über die Wohnbauförderung

Gemeinde Leuk. Reglement über die Wohnbauförderung Reglement über die Wohnbauförderung Homologation durch den Staatsrat des Kantons Wallis am 05. November 2008 Reglement über die Wohnbauförderung Seite 2 Reglement über die Wohnbauförderung Seite 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Sachgeschäft Kauf Liegenschaft KTN 1769 Wilhelmshof 23, Pfäffikon

Sachgeschäft Kauf Liegenschaft KTN 1769 Wilhelmshof 23, Pfäffikon Sachgeschäft Kauf Liegenschaft KTN 1769 Wilhelmshof 23, Pfäffikon Antrag des Gemeinderates Schnitt A-A 1. Die Gemeinde Freienbach kauft von Claudia Nydegger-Kreienbühl, Seelihalde 8, 8825 Hütten, die Liegenschaft

Mehr

Formular für die Übermittlung von Kaufvertragsangaben

Formular für die Übermittlung von Kaufvertragsangaben Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4 - Postfach 543 CH-3000 Bern 7 Telefon +41 (0)31 311 22 61 Fax +41 (0)31 311 04 84 info@volzrecht.ch - www.volzrecht.ch Formular

Mehr

Preise von Notariatsdienstleistungen

Preise von Notariatsdienstleistungen Preise von Notariatsdienstleistungen Hinweise für Konsumentinnen und Konsumenten Allgemeines Die Höhe der Notariatsgebühren ist gesetzlich geregelt in der Verordnung des Kantons Luzern über die Beurkundungsgebühren

Mehr

K A U F V E R T R A G

K A U F V E R T R A G Entwurf vom 30. Oktober 2015 Urschrift Nr. K A U F V E R T R A G Andreas Byland, Notar, eingetragen im Notariatsregister des Kantons Bern, mit Büro in Zollikofen, Kreuzstrasse 7 und in Bern, Bundesgasse

Mehr

Beiträge und Gebühren der Wasserversorgung Rapperswil-Jona

Beiträge und Gebühren der Wasserversorgung Rapperswil-Jona STADT RAPPERSWIL-JONA Auf Antrag der Verwaltung der Genossenschaft Wasserversorgung Jona (abgek. WV) ab 1. Januar 2007 Wasserversorgung Rapperswil-Jona erlässt die Behördenkonferenz Rapperswil-Jona gestützt

Mehr

Grundstücksverkäufe laufen auch ohne Notar...

Grundstücksverkäufe laufen auch ohne Notar... Grundstücksverkäufe laufen auch ohne Notar...... wenn man auf den Handschlag der guten alten Zeit vertrauen möchte. Wie das allerdings wesentlich sicherer und professioneller geht, lesen Sie hier. Das

Mehr

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)...,

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)..., Mietvertrag Zwischen den Unterzeichneten: Name....., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Vermieter genannt, und Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Mieter genannt, wird

Mehr

Weiterbildungstagung 2013 Privatrechtliche Aspekte des landwirtschaftlichen Bodenrechts, insbesondere aus der Sicht des Notars

Weiterbildungstagung 2013 Privatrechtliche Aspekte des landwirtschaftlichen Bodenrechts, insbesondere aus der Sicht des Notars Weiterbildungstagung 2013 Privatrechtliche Aspekte des landwirtschaftlichen Bodenrechts, insbesondere aus der Sicht des Notars Martin Bichsel Notar und Anwalt Fachanwalt SAV Erbrecht 1 BGBB-Rechtsgeschäfte

Mehr

Handout zu Fall 5 der Privatrechtlichen Übungen vom HS 2012

Handout zu Fall 5 der Privatrechtlichen Übungen vom HS 2012 Handout zu Fall 5 der Privatrechtlichen Übungen vom HS 2012 Hinweise zur ausserordentlichen Kündigung eines Mietvertrages gemäss Art. 261 Abs. 2 lit. a OR 1. Einleitung Gemäss Art. 261 Abs. 2 lit. a OR

Mehr

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates

Mehr

GRUNDSTÜCKERWERB DURCH PERSONEN IM AUSLAND

GRUNDSTÜCKERWERB DURCH PERSONEN IM AUSLAND GRUNDSTÜCKERWERB DURCH PERSONEN IM AUSLAND Fragebogen für Gesuche um Erteilung von Grundsatzbewilligungen gemäss Artikel 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken

Mehr

5 Die Erfüllung des Kaufvertrags. I. Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch Verfügungsgeschäfte/Abstraktions- und Trennungsprinzip

5 Die Erfüllung des Kaufvertrags. I. Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch Verfügungsgeschäfte/Abstraktions- und Trennungsprinzip 5 Die Erfüllung des Kaufvertrags I. Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch Verfügungsgeschäfte/Abstraktions- und Trennungsprinzip (1) Die aus einem Kaufvertrag resultierenden Verpflichtungen bilden

Mehr

Bernische Lehrerversicherungskasse Caisse d assurance du corps enseignant bernois. Reglement betreffend Gewährung von Hypotheken

Bernische Lehrerversicherungskasse Caisse d assurance du corps enseignant bernois. Reglement betreffend Gewährung von Hypotheken Bernische Lehrerversicherungskasse Caisse d assurance du corps enseignant bernois Reglement betreffend Gewährung von Hypotheken Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 Art. 1 Geltungsbereich und Zweck 3 Art.

Mehr

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname:

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname: Gesuch um Vorbezug Ich, der/die Unterzeichnende Name: Vorname: AHV-Nummer: Zivilstand: ledig, geschieden, verwitwet verheiratet, in eingetragener Partnerschaft Name des Ehegatten: Vorname des Ehegatten:

Mehr

Regulativ Wohneigentumsförderung

Regulativ Wohneigentumsförderung Regulativ Wohneigentumsförderung gültig ab 01.01.2004 - 2 - Inhaltsverzeichnis Art. 1 Was bezweckt die Wohneigentumsförderung? 3 Art. 2 Was gilt als Wohneigentum? 3 Art. 3 Was gilt als Eigenbedarf? 3 Art.

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler

Mehr

Der Kauf eines gebrauchten Hauses

Der Kauf eines gebrauchten Hauses Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee Kauf eines gebrauchten Hauses Rathausplatz 5 83684 Tegernsee Telefon (08022)7052-0 Telefax (08022) 705252 Mail: info@notariat-tegernsee.de Der Kauf eines gebrauchten

Mehr

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New

Mehr

Vertragsmuster -Eigentumswohnung- Vertragsmuster -Eigentumswohnung - Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 -

Vertragsmuster -Eigentumswohnung- Vertragsmuster -Eigentumswohnung - Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 - - 1 - NOTAR (Name des Notars / Ort) Urkundenrolle Nr. 1234 / 4321 Verhandelt in Musterstadt am 93. Juli 0999 Vor mir Notar (Vor- und Nachname) ist/sind heute, im Notarbüro in 11111 Musterstadt, Musterstraße

Mehr

FINANZIERUNGSANFRAGE ABLÖSUNG BESTEHENDE HYPOTHEK MIT GEPLANTEM UMBAU

FINANZIERUNGSANFRAGE ABLÖSUNG BESTEHENDE HYPOTHEK MIT GEPLANTEM UMBAU FINANZIERUNGSANFRAGE ABLÖSUNG BESTEHENDE HYPOTHEK MIT GEPLANTEM UMBAU Persönliche Angaben (bei mehreren Personen bitte jeweils die Daten von allen angeben) Kundin/Kunde 1 Frau Herr Kundin/Kunde 2 Frau

Mehr

VERKAUFSDOSSIER. Stattliches Herrschaftshaus & zusätzliches Grundstück aus Erbmasse Wilerstrasse 54, 9542 Münchwilen TG

VERKAUFSDOSSIER. Stattliches Herrschaftshaus & zusätzliches Grundstück aus Erbmasse Wilerstrasse 54, 9542 Münchwilen TG VERKAUFSDOSSIER Stattliches Herrschaftshaus & zusätzliches Grundstück aus Erbmasse Wilerstrasse 54, 9542 Münchwilen TG Stattliches Herrschaftshaus & zusätzliches Grundstück Wilerstrasse 54, 9542 Münchwilen

Mehr

Obersulm-Sülzbach: Exklusive Bürofläche in historischem Gebäude Mietpreis: 400,00 zzgl. 19 % USt. Gesamte Bürofläche: ca. 55,00 m²

Obersulm-Sülzbach: Exklusive Bürofläche in historischem Gebäude Mietpreis: 400,00 zzgl. 19 % USt. Gesamte Bürofläche: ca. 55,00 m² Obersulm-Sülzbach: Exklusive Bürofläche in historischem Gebäude Mietpreis: 400,00 zzgl. 19 % USt. Gesamte Bürofläche: ca. 55,00 m² Miete Mietpreis 400,00 zzgl. 19% MwSt. Nebenkosten Auf Anfrage Für den

Mehr

Der Immobilienkauf Finanzierung

Der Immobilienkauf Finanzierung Der Immobilienkauf Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten

Mehr

Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)

Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) 85. Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom 0. Januar 00 ) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 4 Bst. b der Kantonsverfassung ), beschliesst:.

Mehr

Gewerberaummietvertrag "Objekt..."

Gewerberaummietvertrag Objekt... 1 Gewerberaummietvertrag "Objekt..." Zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird folgender Gewerberaummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet wird das Grundstück bzw die Gewerbefläche "Hochofenstr.

Mehr

GEMEINDERAT Bericht und Antrag

GEMEINDERAT Bericht und Antrag GEMEINDERAT Bericht und Antrag Nr. 1478 vom 11. Oktober 2012 an Einwohnerrat von Horw betreffend Sehr geehrter Herr Einwohnerratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Einwohnerräte 1 Ausgangslage Mit

Mehr

hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft" genannt)

hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend Fondsgesellschaft genannt) Präambel Vorname und Name Straße und Hausnr. PLZ und Wohnort (nachfolgend "Verkäufer" genannt) hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft"

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Hypothekenreglement

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Hypothekenreglement 1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Hypothekenreglement Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Ingress 4 Art. 1 Geltungsbereich und Zweck 4 Art. 2 Verfügbare Mittel 4 Art.

Mehr

KOOPERATIONSVERTRAG (Rahmenvertrag)

KOOPERATIONSVERTRAG (Rahmenvertrag) KOOPERATIONSVERTRAG (Rahmenvertrag) zwischen Einwohnergemeinde Läufelfingen, 4448 Läufelfingen ( ) und Zweckverband Forstrevier Homburg, 4448 Läufelfingen ( ZV FH ) betreffend Forstwerkhof und werkhof

Mehr

Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Version: 2.1 (02.02.2015) Gemäss Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF) kann das angesparte

Mehr

Bern; Erwerb der Liegenschaft Murtenstrasse 32 im Rahmen des Neubauprojekts Murtenstrasse 20 30; Einjähriger Verpflichtungskredit

Bern; Erwerb der Liegenschaft Murtenstrasse 32 im Rahmen des Neubauprojekts Murtenstrasse 20 30; Einjähriger Verpflichtungskredit VORTRAG der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern an den Regierungsrat zu Handen des Grossen Rates Bern; Erwerb der Liegenschaft Murtenstrasse 32 im Rahmen des Neubauprojekts Murtenstrasse

Mehr

Lösung Fall 20. Lösung Ausgangsfall: A) Anspruch des B gegen A auf Übergabe und Übereignung des Hausgrundstücks, 433 Abs.1 S.1 BGB

Lösung Fall 20. Lösung Ausgangsfall: A) Anspruch des B gegen A auf Übergabe und Übereignung des Hausgrundstücks, 433 Abs.1 S.1 BGB Lösung Fall 20 Lösung Ausgangsfall: A) Anspruch des B gegen A auf Übergabe und Übereignung des Hausgrundstücks, 433 Abs.1 S.1 BGB Als Grundlage für einen Anspruch des B gegen A auf Übergabe und Übereignung

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Private Finanzplanung Subthema: Immobilien

Private Finanzplanung Subthema: Immobilien Prüfung / Lösung KMU-Finanzexperte Modul 10 Private Finanzplanung Subthema: Immobilien Prüfungsexperte: Otto Frei 1. Juli 2008 Prüfungsmodus Prüfungsdauer Punktemaximum: Erlaubte Hilfsmittel: schriftliche

Mehr

Offertenanfrage für ein Hypothekardarlehen

Offertenanfrage für ein Hypothekardarlehen Offertenanfrage für ein Hypothekardarlehen Wo im Folgenden aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur männliche Personenbezeichnungen verwendet werden, sind darunter stets auch die entsprechenden weiblichen

Mehr

Kurtaxen-Reglement 575.1. Inhaltsverzeichnis. vom 12. November 1986

Kurtaxen-Reglement 575.1. Inhaltsverzeichnis. vom 12. November 1986 Kurtaxen-Reglement vom 12. November 1986 Inhaltsverzeichnis Artikel Zweck...1 Vollzug...2 Taxpflicht, Grundsatz...3 Ausnahmen, allgemeine Befreiung...4 Befreiung im Einzelfall...5 Steuerobjekt, Einzeltaxe...6

Mehr

Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege

Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege Handelsregisteramt Kanton Zürich Merkblatt Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege Kleinen und mittleren Unternehmen gewährt das Schweizerische Obligationenrecht seit 2008 die

Mehr

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Wer sich den Traum eines Eigenheims verwirklichen will, kann für dessen Finanzierung auch die angesparten Gelder aus der beruflichen Vorsorge verwenden. Nachfolgend beantworten wir

Mehr

1-Raum Büro mit Einbauküche im Neubau zu mieten!

1-Raum Büro mit Einbauküche im Neubau zu mieten! Email: Web: - 1-1-Raum Büro mit Einbauküche im Neubau zu mieten! Preise Kaltmiete Warmmiete Nebenkosten Mietpreis/m² Kaution 440 EUR 650 EUR 210 EUR 5 EUR 1.320 EUR Lage Postleitzahl 06112 Ort Halle/S.

Mehr

Vertragsmuster -Haus/Grundstück- Vertragsmuster -Haus/Grundstück- Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 -

Vertragsmuster -Haus/Grundstück- Vertragsmuster -Haus/Grundstück- Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 - - 1 - NOTAR (Name des Notars / Ort) Urkundenrolle Nr. 4321 / 1234 Verhandelt in Musterstadt am 39. August 1000 Vor mir Notar (Vor- und Nachname) ist/sind heute, im Notarbüro in 11111 Musterstadt, Musterstraße

Mehr

Verein Solardorf Rehetobel Vorschlag für Dach-Mietvertrag Mietvertrag

Verein Solardorf Rehetobel Vorschlag für Dach-Mietvertrag Mietvertrag Verein Solardorf Rehetobel Vorschlag für Dach-Mietvertrag Mietvertrag zwischen Verein Solardorf Rehetobel, Eigentümer und Betreiber der Solarstrom-Anlage vertreten durch Christian Eisenhut, Präsident /

Mehr

Hypotheken. Richtlinien für die Gewährung von grundpfandgesicherten Darlehen. Gültig ab 1. Juli 2015

Hypotheken. Richtlinien für die Gewährung von grundpfandgesicherten Darlehen. Gültig ab 1. Juli 2015 Hypotheken Richtlinien für die Gewährung von grundpfandgesicherten Darlehen Gültig ab 1. Juli 2015 Vorsorgestiftung VSAO Kollerweg 32 Postfach 389 CH-3006 Bern Telefon-Nr.: +41 31 350 46 00 Fax-Nr.: +41

Mehr

best of Recht & Gesetz

best of Recht & Gesetz best of Recht & Gesetz Liebe Leserinnen und Leser Was ist eine Person? Was ist der Unterschied zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person? Wer kann für eine Person stellvertretend handeln?

Mehr

Polen Baruchowo. Gut isoliertes Haus, ideal für Naturliebhaber, Angler und Jäger!!!

Polen Baruchowo. Gut isoliertes Haus, ideal für Naturliebhaber, Angler und Jäger!!! Polen Baruchowo Gut isoliertes Haus, ideal für Naturliebhaber, Angler und Jäger!!! Kaufpreis: 63.000,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages www.europa-makler.de

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Chancen und Risiken beim beim privaten Immobilienverkauf - Juristische Merkposten. Referent: Notar Timm Jenewein, Traunstein

Chancen und Risiken beim beim privaten Immobilienverkauf - Juristische Merkposten. Referent: Notar Timm Jenewein, Traunstein Chancen und Risiken beim beim privaten Immobilienverkauf - Juristische Merkposten Referent: Notar Timm Jenewein, Traunstein 1 Insbesondere diese Themen sind wichtig: Wann bin ich beim Immobilienkauf gebunden?

Mehr

Geschäfts- und Kommanditanteilskaufvertrag bei GmbH & Co. KG

Geschäfts- und Kommanditanteilskaufvertrag bei GmbH & Co. KG Nummer der Urkundenrolle für... Geschäfts- und Kommanditanteilskaufvertrag bei GmbH & Co. KG Verhandelt zu Dresden am... In der Geschäftsstelle des Notars und vor Notar... mit dem Amtssitz in... erschienen

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1507.1 (Laufnummer 12301) KANTONSRATSBESCHLUSS

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1507.1 (Laufnummer 12301) KANTONSRATSBESCHLUSS KANTON ZUG VORLAGE NR. 1507.1 (Laufnummer 12301) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND VERLÄNGERUNG DER LAUFZEIT DES RAHMENKREDITS ZUR ABGELTUNG DINGLICHER RECHTE BEI MASSNAHMEN FÜR DEN NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ

Mehr

Öffentliche Beurkundung. Gründung. der. * (Name der Gesellschaft) mit Sitz in * (Sitz der Gesellschaft)

Öffentliche Beurkundung. Gründung. der. * (Name der Gesellschaft) mit Sitz in * (Sitz der Gesellschaft) Öffentliche Beurkundung Gründung der * (Name der Gesellschaft) mit Sitz in * (Sitz der Gesellschaft) Im Amtslokal des Notariates * (Name des Notariates) sind heute erschienen: 1. * (Vorname, Name, Geburtsdatum,

Mehr

Erweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung

Erweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung Geschäft Nr. 5 Erweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung Bericht des Gemeinderates Die Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2000 hat dem Projekt für die Erweiterung des Gemeindesaales

Mehr

Agenturgeschäft Vertragsunterlagen

Agenturgeschäft Vertragsunterlagen R Agenturgeschäft Vertragsunterlagen Faustregeln für das Agenturgeschäft 1. Es muss optisch erkennbar sein, dass es sich um ein Vermittlergeschäft handelt, dies ist an der Frontscheibe deutlich sichtbar

Mehr

Verkaufsdokumentation Freistehendes 6 ½-Zimmer-Einfamilienhaus mit eingebauter Garage

Verkaufsdokumentation Freistehendes 6 ½-Zimmer-Einfamilienhaus mit eingebauter Garage Verkaufsdokumentation Freistehendes 6 ½-Zimmer-Einfamilienhaus mit eingebauter Garage Hofgutweg 21, 3063 Ittigen - 2 - Das Inhaltsverzeichnis Die Gemeinde 3 Der Ortsplan 4 Der Situationsplan 5 Das Orthofoto

Mehr

Stuttgart: Bürorepräsentanz in Traumlage (Haigst/Weinsteige)

Stuttgart: Bürorepräsentanz in Traumlage (Haigst/Weinsteige) Stuttgart: Bürorepräsentanz in Traumlage (Haigst/Weinsteige) Mietpreis inkl. NK: 450,00 Büroraum: ca. 23 m² Miete Mietpreis inkl. NK 450,00 Für den Mieter fällt eine Vermittlungsprovision in Höhe von 3,57

Mehr

Einfluss von familienrechtlichen Bestimmungen im Mietrecht

Einfluss von familienrechtlichen Bestimmungen im Mietrecht Einfluss von familienrechtlichen Bestimmungen im Mietrecht 1. Familienwohnung Gemäss Art. 162 ZGB bestimmen die Ehegatten gemeinsam die eheliche Wohnung. So regelt auch Art. 266m und 266n i.v.m. 273a OR

Mehr

Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF)

Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Merkblatt (gültig ab 1.1.2007) Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Dieses Papier fasst nur das Wichtigste aus den gesetzlichen Grundlagen zusammen. Ausschlaggebend im Einzelfall

Mehr

Verhandelt. Ulrich Wilde

Verhandelt. Ulrich Wilde Urkundenrolle-Nr. /2013 1 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) Herr, geb. am, 2) dessen Ehefrau, geb., geb. am, beide wohnhaft:,

Mehr

Handbuch der Stadtverwaltung Wildeshausen Seite 1 VIII - 10.6. Richtlinie zur Wirtschaftsförderung in der Stadt Wildeshausen

Handbuch der Stadtverwaltung Wildeshausen Seite 1 VIII - 10.6. Richtlinie zur Wirtschaftsförderung in der Stadt Wildeshausen Seite 1 VIII - 10.6 Richtlinie zur Wirtschaftsförderung in der Stadt Wildeshausen Grundlagen/Zuwendungszweck Die Stadt Wildeshausen gewährt nach dieser Richtlinie Zuwendungen für 1. die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen

Mehr

ÜBER DAS VERTRAGLICHE VORKAUFSRECHT

ÜBER DAS VERTRAGLICHE VORKAUFSRECHT 1 ÜBER DAS VERTRAGLICHE VORKAUFSRECHT Prof. Dr. iur. Peter Jäggi Universität Freiburg Schweiz Publiziert in: Schweizerische Zeitschrift für Beurkundungs- und Grundbuchrecht, 39. Jahrgang (1958), S. 65-79.

Mehr

SchiedsamtsZeitung 42. Jahrgang 1971, Heft 02 Online-Archiv Seite 21-25 -Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 42. Jahrgang 1971, Heft 02 Online-Archiv Seite 21-25 -Organ des BDS Fragen zum Grundbuch Von Justizoberamtmann a. D. Karl Drischler, Lüneburg Es ist Winter, eine stille Zeit auch für die Landwirtschaft. Die Männer sitzen im Dorfkrug und verplaudern einige Stunden in gemütlicher

Mehr

Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag

Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag zwischen vertreten durch nachfolgend Sponsor genannt und Wirtschaftsjunioren Kassel e.v., vertreten durch den Vorstand, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel nachfolgend

Mehr

Untermietvertrag. 1 Mietsache

Untermietvertrag. 1 Mietsache Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1

Mehr

Vereinbarung. zwischen. Name/Vorname Adresse PLZ/Ort vertreten durch Name/Vorname/Funktion Name/Vorname/Funktion (nachfolgend «Firma») und

Vereinbarung. zwischen. Name/Vorname Adresse PLZ/Ort vertreten durch Name/Vorname/Funktion Name/Vorname/Funktion (nachfolgend «Firma») und Vereinbarung zwischen Name/Vorname Adresse PLZ/Ort vertreten durch Name/Vorname/Funktion Name/Vorname/Funktion (nachfolgend «Firma») und Hochschule Luzern Informatik Campus Rotkreuz Suurstoffi 8 6343 Rotkreuz

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit

Mehr

auf Montag, 2. September 2013, 19.30 Uhr, Gemeindesaal 1. Kauf Liegenschaft Wehntalerstrasse 2, Kat.-Nr. 178

auf Montag, 2. September 2013, 19.30 Uhr, Gemeindesaal 1. Kauf Liegenschaft Wehntalerstrasse 2, Kat.-Nr. 178 Gemeinderat Dorfstrasse 6 Tel 044 857 10 10 gemeinde@oberweningen.ch 8165 Oberweningen Fax 044 857 10 15 www.oberweningen.ch An die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Oberweningen Politische Gemeinde

Mehr

Teilzahlungskaufvertrag

Teilzahlungskaufvertrag Teilzahlungskaufvertrag zwischen Herrn Max Mustermann, Musterstr. 5, PLZ Musterort - nachfolgend Verkäufer genannt - und Herrn Willi Muster, Musterweg 7, PLZ Musterort - nachfolgend Käufer genannt - wird

Mehr

Diplom-Volkswirt Jörn W. Libbertz IMMOBILIEN-BÜRO

Diplom-Volkswirt Jörn W. Libbertz IMMOBILIEN-BÜRO V E R M I E T U N G S A U F G A B E Nr. 9072 Ladengeschäft Eppendorfer Baum 26 20249 HAMBURG Seite 1 von 6 Lage: In unmittelbarer Zentrumsnähe in bester Lauflage liegt dieses Mietobjekt. Alle öffentlichen

Mehr

Angaben des/der Antragsteller(s)

Angaben des/der Antragsteller(s) KFH Kreditanstalt für Hypotheken AG Postfach 1816 8027 Zürich Tel. 044 562 10 88 Fax 044 562 10 89 Hypothekaranfrage Angaben des/der Antragsteller(s) Antragsteller A Antragsteller B Name / Vorname Strasse

Mehr

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner

Mehr

ELBARKADEN im Elbtorquartier

ELBARKADEN im Elbtorquartier www.elbarkaden.de ELBARKADEN im Elbtorquartier Hongkongstr. 6-10a 20457 Hamburg HafenCity Verfügbare Gesamtmietfläche ca. 5.262 m² Teilbar ab ca. 400 m² Miete pro m²/mtl. ab 18,00 bis 22,50 www.engelvoelkers.com

Mehr

Erläuterungen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Erläuterungen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Erläuterungen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) erlaubt den aktiv Versicherten der

Mehr

MIETVERTRAG. zwischen. Eisbahn Gstaad AG. Aktiengesellschaft mit Sitz in Saanen, handelnd durch die kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigten Herren:

MIETVERTRAG. zwischen. Eisbahn Gstaad AG. Aktiengesellschaft mit Sitz in Saanen, handelnd durch die kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigten Herren: MIETVERTRAG zwischen 1. der Eisbahn Gstaad AG Aktiengesellschaft mit Sitz in Saanen, handelnd durch die kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigten Herren: a) Urs von Grünigen, geb. 17.05.1953, von Saanen,

Mehr

Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Im Grundbuch von Band Blatt/Nr.

Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Im Grundbuch von Band Blatt/Nr. Grundschuld Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. Nr. Im Grundbuch von Band Blatt/Nr. Eigentümer

Mehr

Dermbach- Oberalba. Einfamilienhaus in wunderschöner Lage

Dermbach- Oberalba. Einfamilienhaus in wunderschöner Lage Dermbach- Oberalba Einfamilienhaus in wunderschöner Lage Kaufpreis: 69.900,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages www.europa-makler.de Europa-Makler Immobilien,

Mehr

Eheauflösung im Inland oder im Ausland

Eheauflösung im Inland oder im Ausland Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Fachprozess EAZW Auflösung der Ehe durch Gerichtsurteil

Mehr

Name Institution: Alters- und Pflegeheim Johanniter, Mülhauserstrasse 35, 4056 Basel

Name Institution: Alters- und Pflegeheim Johanniter, Mülhauserstrasse 35, 4056 Basel Heimvertrag zwischen Name Institution: Alters- und Pflegeheim Johanniter, Mülhauserstrasse 35, 4056 Basel und Bewohnerin/Bewohner: Name, Vorname: [Geben Sie Text ein] Geburtsdatum: [Geben Sie Text ein]

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Unterschiede zum Kaufvertrag

Unterschiede zum Kaufvertrag Unterschiede zum Kaufvertrag Sie können eine Immobilie mittels eines Kaufvertrages oder über die Zwangsversteigerung erwerben. Einen Kaufvertrag schließen Sie (Käufer) mit dem Eigentümer (Verkäufer) ab.

Mehr