Flurneuordnung und Naturschutz
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- Sabine Günther
- vor 6 Jahren
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1 Geoinformation und Landentwicklung Flurneuordnung und Naturschutz Mitgliederversammlung Verband der Teilnehmergemeinschaft Enzklösterle, Gerhard Walter, Referat 42 Referat 42, Landschaftspflege, Naturschutz Tel ,
2 Vortragsgliederung Kulturlandschaft Gesetzliche Grundlagen Ökologische Ressourcenanalyse Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan Herstellung und Pflege der landschaftspflegerischen Anlagen 2
3 Kulturlandschaft Landwirtschaft Landwirtschaft Naturschutz Gemeinden Gemeinde Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft und Förderung der allgemeinen Landeskultur Naturschutz Förderung der Landentwicklung 3
4 Hohe Ansprüche an die Kulturlandschaft ökonomische Ansprüche Landwirtschaft Energiegewinnung Tourismus ästhetische Ansprüche (Heimat, Erholung) Ansprüche des Natur- und Artenschutzes (Biodiversität) 4
5 Landwirtschaft pflegt unsere Kulturlandschaft 5 5
6 Wie soll unsere Landschaft aussehen? 6
7 Wie soll unsere Landschaft aussehen? 7
8 Wie soll unsere Landschaft aussehen? 8
9 Kulturlandschaft in der Flurneuordnung Kulturlandschaft erhalten und entwickeln Biotopverbundsystem planen und umsetzen Arten- und Biotopschutzmaßnahmen planen und umsetzen Boden- und Gewässerschutz fördern Naturbezogene Erholung fördern Streuobstwiesen anlegen, pflegen
10 Rechtliche Grundlagen Internationale Ebene: Washingtoner Artenschutzübereinkommen Europäische Union: Natura 2000 Bundesrepublik Deutschland: Bundesnaturschutzgesetz, Flurbereinigungsgesetz Gesetz über die Umweltverträglichkeit Baden-Württemberg: Naturschutzgesetz v Umweltverwaltungsgesetz v (Umweltverträglichkeit, Umweltinformation, Umweltmediation, Umweltschaden) 10
11 Bundesnaturschutzgesetz Natur und Landschaft sind... so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln dass die biologische Vielfalt Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, Pflanzen- und Tierwelt einschl. ihrer Lebensstätten und Lebensräume Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. 11
12 Flurbereinigungsgesetz (Fassung vom ) Ausdrücklich verpflichtet das Flurbereinigungsgesetz im 37 bei der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes in Abs. 1: die jeweilige Landschaftsstruktur zu beachten, bodenschützende, -verbessernde und landschaftsgestaltende Maßnahmen vorzunehmen Abs. 2: den Belangen von Naturschutz und der Landschaftspflege Rechnung zu tragen 12
13 Landschaftspflegerischer Begleitplan Grundlagen Planung Prüfung Umsetzung Pflege Ökologische Voruntersuchung Allgemeine Leitsätze Ökologische Ressourcenanalyse Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan n. 41 FlurbG) Eingriffsregelung Artenschutzprüfung Verträglichkeitsprüfung Bau der landschaftspflegerischen Anlagen Ökologische Baubetreuung Pflegeplan Nachbetreuung 5 Jahre nach Übergabe Monitoring Umweltverträglichkeitsprüfung
14 Allgemeine Leitsätze ökologische Ziele für das Verfahren Teilnehmer: Gemeinde Untere Naturschutz-, Landwirtschafts- und Wasserbehörde Anerkannte Naturschutzverbände Festlegung des Untersuchungsbedarfs für die Ökologische Ressourcenanalyse 14
15 Ökologische Ressourcenanalyse Gewässer 15
16 Ökologische Ressourcenanalyse Landschaftselemente 16
17 Ökologische Ressourcenanalyse Fauna 17
18 Ökologische Ressourcenanalyse FFH-Lebensraumtyp (z.b. magere Flachlandmähwiese) 18
19 Ökologische Ressourcenanalyse Boden Erosionsschäden
20 Landschaftspflegerischer Begleitplan Grundlagen Planung Prüfung Umsetzung Pflege Ökologische Voruntersuchung Allgemeine Leitsätze Ökologische Ressourcenanalyse Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan n. 41 FlurbG) Eingriffsregelung Artenschutzprüfung Verträglichkeitsprüfung Bau der landschaftspflegerischen Anlagen Ökologische Baubetreuung Pflegeplan Nachbetreuung 5 Jahre nach Übergabe Monitoring Umweltverträglichkeitsprüfung
21 Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan 41 FlurbG) Landwirtschaftliche Optimalplanung + ökologische Optimalplanung + Sonstige Anforderungen (Gemeinde, Straßen, Denkmalpflege...) 21
22 Landschaftspflegerischer Begleitplan Eingriffsausgleichsregelung Versiegelung, Zerschneidung, Störung, Beunruhigung Lebensraumverlust 22
23 Eingriffsausgleichsregelung Prüfung, ob Vermeidung möglich ist Sind Eingriffe unvermeidbar, müssen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Landaufbringung und Finanzierung ist Aufgabe der Teilnehmergemeinschaft (Vorhabensträger). 23
24 Berechnungstabelle Eingriffsausgleich und Ökologischer Mehrwert Flurbereinigung: Summe Eingriffe: 0 Ökopunkte Landkreis: Ökologischer Mehrwert: 0 Ökopunkte Maßnahme Bestand Planung Bilanz Art Nr. L[m] B[m] Fläche [m²] Biotoptyp mit Wertspanne Bw Ökopunkte Biotoptyp mit Wertspanne Bw Ökopunkte Ökopunkte
25 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) - Werden europarechtlich geschützte Arten erheblich beeinträchtigt? - Werden nicht ersetzbare Biotope national streng geschützter Arten zerstört? Wenn ja: genaue Prüfung der Verbotstatbestände, ggf. Festlegung von Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen (CEF) 25
26 Apollofalter Feldlerche Großes Mausohr Frauenschuh Dicke Trespe 26
27 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung Plan 41 FlurbG wird auf die Verträglichkeit mit den Zielen von Natura 2000 überprüft in -Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) -Vogelschutzgebieten 27
28 Umweltverträglichkeitsprüfung Untersuchungsrahmen/ Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen 28
29 Ökologischer Mehrwert Beispiel fiktiv: 500 Hektar Verfahrensgebiet Gesamt-Ökopunkte Verfahrensgebiet (6 ÖP pro Quadratmeter) Eingriff Flurneuordnungsmaßnahmen Ausgleich inkl. ÖM ÖP ÖP ÖP Ökologischer Mehrwert (ÖM) 50 % ÖP ÖM bezogen auf Gesamt-ÖM des Verfahrensgebiets 0,5 %
30 Ökologischer Mehrwert Beispiele Randstrukturen anlegen Trockenmauern anlegen Flächen aufwerten Lerchenfenster anlegen
31 Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) Eingriffsregelung nach 15 (3) BNatSchG Bei Inanspruchnahme von land-oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Kompensationsmaßnahmen gilt: Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang verbrauchen vorrangig prüfen, ob Kompensationsmaßnahmen u.a. auch durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen erbracht werden können
32 PIK - Chancen für die Landwirtschaft Win-Win Situation Flächenverbrauch reduzieren Flächen bleiben in landwirtschaftlicher Produktion Kompensationsmaßnahmen können auf Ackerflächen umgesetzt werden ohne Aufhebung des Ackerstatus Nutzung von Grenzertragsstandorten Umsetzung und enge Abstimmung mit der Landwirtschaft
33 Landschaftspflegerischer Begleitplan Grundlagen Planung Prüfung Umsetzung Pflege Ökologische Voruntersuchung Allgemeine Leitsätze Ökologische Ressourcenanalyse Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan n. 41 FlurbG) Eingriffsregelung Artenschutzprüfung Verträglichkeitsprüfung Bau der landschaftspflegerischen Anlagen Ökologische Baubetreuung Pflegeplan Nachbetreuung 5 Jahre nach Übergabe Monitoring Umweltverträglichkeitsprüfung
34 Saumstreifen als Artenschutzmaßnahme Flurneuordnung Ertingen Schafstelze 34
35 Saumstreifen als Artenschutzmaßnahme Flurneuordnung Ertingen Schafstelze 35
36 Saumstreifen als Artenschutzmaßnahme Flurneuordnung Ertingen Schafstelze 36
37 37
38 Landschaftspflegerischer Begleitplan Grundlagen Planung Prüfung Umsetzung Pflege Ökologische Voruntersuchung Allgemeine Leitsätze Ökologische Ressourcenanalyse Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan n. 41 FlurbG) Eingriffsregelung Artenschutzprüfung Verträglichkeitsprüfung Bau der landschaftspflegerischen Anlagen Ökologische Baubetreuung Pflegeplan Nachbetreuung 5 Jahre nach Übergabe Monitoring Umweltverträglichkeitsprüfung
39 Pflegeplan zur Übergabe 39
40 Pflege einer schützenswerten Anlage 40
41 Erstpflege verbuschter Streuobstwiese 41
42 Pflege der Anlagen sachgemäße und fachkundige Pflege 42
43 43
44 Anlagen der Öffentlichkeit vorstellen Flurneuordnung Ertingen Feldlerche 44
45 Übergabe landschaftspflegerischer Anlagen 45
46 Öffentlichkeitsarbeit Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Gerne beantworte ich Ihre Fragen! Fachexkursionen durch die landwirtschaftliche Flur erwecken Interesse bei Landwirten und vielen Mitbürgern. 46
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