Allgemeine Geschäftsbedingungen V 4.4

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen V 4.4 Stand: über Softwarenutzung und zusätzliche Leistungen von myobis zwischen der myobis GmbH gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Thomas Söhn, Meglingerstr. 20, München, eingetragen beim Amtsgericht München HRB , UST-ID: DE , nachfolgend myobis und Kunden der myobis GmbH, nachfolgend KUNDE oder KUNDEN" Inhaltsübersicht A. Allgemeine Geschäftsbedingungen B. Aufstellung Preise und Konditionen C. Leistungsbeschreibung myobis D. Leistungsbeschreibung Easy Shop E. Leistungsbeschreibung Forderungsmanagement (Zahlungsabwicklung) F. Leistungsbeschreibung Gutscheinmodul G. Datenschutz Auftragsdatenverarbeitung H. Kontaktdaten Annex 1 zu den Bestimmungen Auftragsdatenverarbeitung Annex 2 zu den Bestimmungen Auftragsdatenverarbeitung Annex 3 zu dem myobis Paket-Modell Für alle nach dem geschlossenen Verträge gilt das Paket-Modell siehe Annex 3. Die bereits vor Inkrafttreten dieser Version 4.2 der myobis AGB geschlossenen Verträge behalten hinsichtlich des Entgeltmodells ihre Gültigkeit und bleiben von der Wirkung des Annex 3 bis auf weiteres befreit. A. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Vertragliche Grundlagen myobis bietet dem KUNDEN nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Nutzung eines Echtzeit Online Buchungs- und Informationssystems für Dienstleistungen (nachfolgend myobis Buchungssystem ) sowie zusätzliche Leistungen in Zusammenhang mit dem myobis Buchungssystem an. Das Angebot richtet sich an Anbieter, Vermarkter und Vermittler dieser Leistungen, um diesen die Professionalisierung und Online-Vermarktung ihrer eigenen Leistungen oder die Leistungen Dritter zu ermöglichen. II. Leistungen von myobis 1. Leistungsumfang myobis stellt dem KUNDEN während der Laufzeit dieser Vereinbarung über das myobis Portal einen Online-Zugriff auf das myobis Buchungssystem zur Verfügung. Der Funktionsumfang des myobis Buchungssystems ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung myobis. Darüber hinaus erbringt myobis folgende Leistungen in dem jeweils beschriebenen Umfang: - Forderungsmanagement gemäß der Leistungsbeschreibung Forderungsmanagement (Zahlungsabwicklung), - Zurverfügungstellung eines Gutscheinmanagementsystems gemäß der Leistungsbeschreibung Gutscheinmodul, - Zurverfügungstellung des myobis Easy Shop gemäß der Leistungsbeschreibung Easy Shop, myobis behält sich vor, die von myobis angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den KUNDEN unzumutbar. 2. Qualität, Verfügbarkeit myobis erbringt auf der Basis dieses Vertrages vereinbarte Services ausschließlich als Dienstleistung und mit branchenüblicher Sorgfalt. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet, sofern nicht ein solcher konkret vereinbart wurde. myobis bemüht sich um eine möglichst konstante Verfügbarkeit der Leistungen. Wartungsarbeiten oder Updates werden dem KUNDEN in der Regel 14 Tage im Voraus in Textform mitgeteilt. Planmäßige Wartungsarbeiten werden in einem Wartungsfenster jeweils donnerstags zwischen und Uhr durchgeführt. III. Rechtseinräumung 1. Umfang der Nutzungsrechte myobis räumt dem KUNDEN für die Dauer der mit dem KUNDEN bestehenden Vereinbarung ein einfaches, zeitlich begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem myobis Buchungssystem ein. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den KUNDEN zur

2 2 Nutzung des auf dem myobis Portal zur Verfügung gestellten myobis Buchungssystems im vertraglich vereinbarten Funktionsumfang ausschließlich über das Internet und unter der Voraussetzung, dass der KUNDE die vereinbarten Nutzungsentgelte entrichtet. myobis ist nicht verpflichtet, dem KUNDEN eine Kopie des myobis Buchungssystems in körperlicher Form oder zur Installation auf einem Rechner des KUNDEN zur Verfügung zu stellen. 2. Beschränkung der Nutzungsrechte Das myobis Buchungssystem ist urheberrechtlich geschützt, die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschließlich myobis zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Das myobis Buchungssystem enthält neben urheberrechtlich geschütztem Material auch Betriebsgeheimnisse. Zur Wahrung von beidem ist der KUNDE verpflichtet. Es ist dem KUNDEN untersagt, das myobis Buchungssystem zu dekompilieren, rückassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln, sowie das myobis Buchungssystem oder Teile des myobis Buchungssystems sowie hieraus abgeleitete Produkte zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder herzustellen. Unberührt bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte des KUNDEN aus 69 d, e UrhG. Zudem ist dem KUNDEN jede Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software untersagt, es sei denn myobis hat dies ausdrücklich gestattet. 3. Marken "myobis", die myobis Logos und Schriftzüge sind eingetragene Marken von myobis. Ohne vorherige Zustimmung von myobis dürfen diese Marken nicht veröffentlicht oder in sonst irgendeiner Weise genutzt werden. IV. Vergütung und Zahlungsbedingungen 1. Vergütung Der KUNDE entrichtet an myobis für die vertraglich vereinbarten Leistungen die in der Aufstellung Preise und Konditionen im Einzelnen festgelegten Vergütungen. Sämtliche Entgelte in Prozent und / oder EURO verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sofern der Kunde MYOBIS eine verifizierte USt-Id-Nr. für sein Unternehmen im Ausland, (dass die jeweilige Leistung gemäß diesem Vertrag dem Kunden gegenüber im EU-Ausland, also nicht in Deutschland erbringt) zur Verfügung stellt, erfolgt die Abrechnung unserer Leistungsentgelte gemäß 3a, Abs. 2, S. 1, 13 b UStG netto mit dem Hinweis des Überganges der Umsatzsteuerschuld auf den Kunden (Empfänger unserer Dienstleistung). Der Kunde ist verpflichtet, myobis über Änderungen des Leistungslandes, der USt-Id-Nr. oder dem Entzug oder Wegfall dieser umgehend zu informieren und haftet für alle Schäden die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen. 2. Zahlungsbedingungen Sämtliche an myobis unter diesen AGB zu entrichtenden Vergütungen, mit Ausnahme der in Annex 3 angeführten Paket-Entgelte, sind nutzungs- bzw. transaktionsabhängig. myobis erstellt mit jeder Abrechnung eine Rechnung für die vom KUNDEN zu entrichtende Vergütung. Der Zeitraum für das berechnete Entgelt kann von einigen Tagen bis zu einem Monat variieren abhängig von der Art des berechneten Entgelts. myobis ist berechtigt, die von myobis abgerechneten Entgelte mit Forderungen des KUNDEN (z.b. aus für den Kunden von der myobis vereinnahmten Endkundenzahlungen) zu verrechnen. Alle Verrechnungen sind aus den Abrechnungen mit dem Kunden ersichtlich. 3. Anpassung der Vergütung myobis ist berechtigt, die unter diesen AGB vereinbarten Vergütungen nach eigenem Ermessen anzupassen. Eine Änderung der Vergütungen durch myobis darf nur zum Monatsersten eines Kalenderquartals erfolgen. myobis ist verpflichtet, jegliche Änderungen von Vergütungen dem KUNDEN mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 8 Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mitzuteilen. Dem KUNDEN steht in diesem Fall das Recht zu, innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der beabsichtigten Entgeltänderung diesen Vertrag zu kündigen 4. Zahlungsverzug Der KUNDE gerät in Zahlungsverzug, sofern myobis nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung den Zahlungseingang verzeichnen kann. Mit Eintritt des Zahlungsverzugs können von myobis Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank erhoben werden. Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist myobis berechtigt, die weitere Erbringung von Leistungen bis zur vollständigen Zahlung inklusive Zinsen nach diesem Vertrag zu verweigern. V. Pflichten des Kunden 1. Mitwirkungspflichten Die Mitwirkungspflichten des KUNDEN ergeben sich aus diesen AGB sowie aus den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Der KUNDE ist verpflichtet, in dem Umfang Mitwirkungsleistungen zu erbringen, wie es erforderlich und zumutbar ist, um die vertraglich vereinbarten Leistungen bestmöglich im Interesse des KUNDEN erbringen zu können. Der KUNDE ist verpflichtet, die für den Zugang zu den vereinbarten Leistungen von myobis erforderliche Hardware, Software und die Anbindung ins Internet auf eigene Kosten und in ausreichender Dimensionierung bereitzuhalten und deren Funktionsfähigkeit und Aktualität nach dem Stand der Technik selbst zu gewährleisten (z.b. internetfähiger PC, Betriebssysteme + Internetsoftware, Virenschutz, Internetzugang über DSL). Störungen auf Seiten des KUNDEN fallen nicht in den Verantwortungsbereich von myobis.

3 3 2. Korrekte und aktuelle Eingabe von Daten Der KUNDE ist verpflichtet, sämtliche im myobis Buchungssystem getätigten Eingaben und Daten ständig auf aktuellem Stand zu halten und stets korrekte und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der KUNDE wird die Eingaben vor dem Hochladen auf Ordnungsgemäßheit prüfen. Etwaige Fehler wird der KUNDE unverzüglich korrigieren und soweit möglich bei der Korrektur von Abrechnungen mitwirken. Der KUNDE ist für die Einhaltung aller sein Angebot betreffenden rechtlichen Bestimmungen (z.b. Preisangaben, Informationspflichten, Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr, steuerliche Pflichten, Datenschutz etc.) verantwortlich. 3. Verantwortung für Inhalte Der KUNDE stellt sicher, dass er Inhaber aller sein Angebot betreffenden Rechte (z.b. Markenrechte, Urheberrechte, Bildrechte etc.) ist. Der KUNDE ist insbesondere für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften betreffend Jugendschutz sowie die Einhaltung relevanter strafrechtlicher Normen verantwortlich. Die von myobis für den KUNDEN zur Verfügung gestellten Leistungen dürfen unter keinen Umständen im Zusammengang mit, rassistischen, kriegerischen, sexuellen, Gewalt verherrlichenden, anti-religiösen, anti-kirchlichen oder diskriminierenden Äußerungen, Veröffentlichungen oder sonstigen unzulässigen oder sittenwidrigen Angeboten des KUNDEN genutzt werden. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte, die über das myobis Buchungssystem gespeichert, veröffentlicht oder übermittelt werden, liegt ausschließlich und uneingeschränkt beim KUNDEN, der die Inhalte eingestellt hat. myobis hat bei einem Verstoß das einseitige Recht, weitere Leistungen zu verweigern und den Vertrag zu kündigen. Der KUNDE versichert, dass er alle erforderlichen Rechte in Bezug auf die Inhalte besitzt oder eingeholt hat, die er zur Speicherung, Veröffentlichung und/oder Übermittlung seines Angebots verwendet und dass er damit keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt. Für den Fall, dass myobis wegen einer Rechtsverletzung durch den eingestellten Inhalt in Anspruch genommen wird, stellt der KUNDE myobis von allen Ansprüchen Dritter frei und hält myobis in vollem Umfang schadlos. Im Falle eines Rechtsstreits aufgrund von Verletzungen von Rechten Dritter hat der KUNDE sämtliche Verteidigungskosten und Kosten aus anderen Schäden, die myobis entstehen, zu erstatten. VI. Datensicherheit, Datenschutz 1. Registrierungsdaten und Passworte Der KUNDE definiert bei der erstmaligen Registrierung auf dem myobis Portal einen Benutzernamen und ein Passwort und gibt seinen Unternehmensnamen an. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der KUNDE von myobis eine Aktivierungsmail, die eine Unique OrganisationsID, den Unternehmensnamen und den Benutzernamen enthält und über die der KUNDE den Account aktivieren kann. Diese Daten sind sorgfältig aufzubewahren. Der KUNDE kann sein Passwort jederzeit unter persönliche Einstellungen in seinem Account ändern. Eine regelmäßige Änderung des Passwortes wird aus Sichergründen empfohlen. Dem KUNDEN wird eine Passwort vergessen Funktion angeboten. Mit dieser Funktion wird der Versand eines Ersatzpasswortes bei Vergessen des ursprünglich hinterlegten Passwortes aktiviert. Bei Aktivierung dieser Funktion wird der KUNDE aufgefordert, seine Unique OrganisationsID, eine vorher hinterlegte Sicherheitsfrage zu beantworten und seinen Benutzernamen einzugeben. Diese Daten werden vom System geprüft. Anschließend versendet das System eine mit einem neu generierten temporären Passwort. Bei erstmaligem Neuanmelden wird der Anwender über ein Popup aufgefordert ein neues Passwort inkl. Passwortbestätigung zu vergeben. Das Passwort darf nur durch den KUNDEN selbst genutzt werden und ist Dritten gegenüber geheim zu halten. myobis weist darauf hin, dass unter Verwendung der Logindaten und des Passwortes zusätzliche Leistungen zu diesem Vertrag vereinbart werden können und jede Inanspruchnahme von Leistungen, Änderung oder Kündigung von Leistungen, welche unter Verwendung dieser Daten erfolgt, dem KUNDEN zugerechnet werden und nach Bestätigung durch myobis zur Vertragsänderung führen. Handlungen von Dritten, welche sich unter Verwendung dieser Daten in das Partnerportal einloggen, gelten als vom KUNDEN selbst vorgenommen oder von ihm autorisiert. 2. Datensicherheit myobis verpflichtet sich, im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches alle notwendigen Maßnahmen der physischen Datensicherheit einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass diese eingehalten werden. Dies gilt insbesondere im Rahmen der Unterbeauftragung von Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden. myobis ist berechtigt, Anwendungen des KUNDEN gemeinsam mit Anwendungen anderer KUNDEN auf gemeinsamer Hardware zu betreiben, soweit nicht der KUNDE ausdrücklich gegen Vereinbarung einer gesonderten Vergütung einen isolierten Hardwarebetrieb für seine Anwendungen mit myobis vereinbart hat. myobis stellt hierbei sicher, dass Daten des KUNDEN getrennt von Daten anderer KUNDEN gespeichert werden und kein anderer KUNDE oder sonstiger Dritter Zugriff auf die Kundendaten nehmen kann. 3. Auftragsdatenverarbeitung Soweit myobis Zugriff auf Daten des KUNDEN im Sinne des BDSG nehmen kann oder nimmt, wird myobis als Auftragsdatenverarbeiter tätig. Leistungen von myobis werden unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere des BDSG erbracht. Soweit hierbei aufgrund kundenspezifischer Prozesse besondere Vorschriften zu beachten sind oder der KUNDE besondere Arten personenbezogener Daten im Sinne von 3 (9) BDSG verarbeitet, ist der KUNDE verpflichtet, myobis hierauf schriftlich hinzuweisen. Einzelheiten ergeben sich aus den Bestimmungen zum Datenschutz - Auftragsdatenverarbeitung. VII. Backup, Aufbewahrung der Daten Der KUNDE wird die im myobis Buchungssystem gespeicherten Daten über die vorgesehene Export-Funktion regelmäßig auf eigene Datenträger sichern. Der KUNDE trägt für die regelmäßige Sicherung dieser Daten auf geeigneten Speichermedien die alleinige Verantwortung. Für etwaigen von myobis verschuldeten Datenverlust haftet myobis deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten der vom KUNDEN zu erstellenden Sicherheitskopien und die Rekonstruktion der Daten, die auch

4 4 bei Erstellung von Sicherheitskopien in angemessenen Abständen verloren gegangen wären. Der KUNDE hat sofern erforderlich durch ausreichend sichere und regelmäßige Datenexporte sicherzustellen, dass er die durch die Verwendung des myobis Buchungssystems generierten Daten für eigene steuerliche und buchhalterische Zwecke des KUNDEN ausreichend auf kundeneigenen Datenträgern gesichert sind und die insofern bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten eingehalten werden. Die Speicherung der Daten sollte im Interesse des Kunden auf eine Art- und Weise erfolgen, die einen Ausdruck der Daten und / oder eine elektronische Prüfung durch das Finanzamt ermöglicht. VIII. Haftung 1. Haftung myobis haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und schwerwiegendem Organisationsverschulden, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unabhängig von der Schwere des Verschuldens, und bei Übernahme einer Garantie unbegrenzt. myobis haftet zudem bei der grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet myobis jedoch nicht auf den nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz insbesondere für Schäden, die nicht durch den Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von myobis ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 2. Höhere Gewalt Bei Ereignissen höherer Gewalt bleibt die Verpflichtung der Parteien zur Leistungserbringung unberührt, sofern der Grund in ihrer jeweiligen Sphäre liegt. Ist dies nicht der Fall (z.b. Krieg, Naturgewalten) haftet keiner der Vertragspartner für Verspätung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen. In diesem Fall muss die zur Leistungserbringung verpflichtete Partei alle Anstrengungen unternehmen, um die Leistung zu erbringen. Als Fälle höherer Gewalt sind auch Angriffe auf Rechnersysteme von außen anzusehen, die nach dem Stand der Technik nicht mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand abgewehrt werden können und die das betroffene Rechnersystem funktional nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Der Ausfall von Leistungen von Vorlieferanten von myobis wie insbesondere Leitungen von und zum myobis Portal, die Verfügbarkeit des Internets und andere vergleichbare Leistungen gilt als höhere Gewalt, sofern nicht myobis schuldhaft den Ausfall der Leistungen ihrer Vorlieferanten verursacht hat. IX. Wirksamwerden, Laufzeit, Kündigung Für alle nach dem geschlossenen Verträge gelten an dieser Stelle die Bestimmungen zur Vertragsdauer siehe Annex 3 Abschnitt 1. Die bereits vor Inkrafttreten dieser Version 4.2 der myobis AGB geschlossenen Verträge behalten hinsichtlich der Vertragsdauer ihre Gültigkeit und bleiben von der Wirkung des Annex 3 bis auf weiteres befreit. 1. Wirksamwerden Die Vereinbarung zwischen dem KUNDEN und myobis wird wirksam mit der Annahme des Angebots des KUNDEN auf Vertragsabschluss durch myobis im myobis-portal in Textform. 2. Laufzeit und Kündigung der AGB und der zugehörigen SLS (Service Level Specification) Diese Vereinbarung kann durch den KUNDEN jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. myobis kann diese die Vereinbarung mit dem KUNDEN jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Sämtliche Kündigungen dieses Vertrages oder seiner Leistungsscheine haben schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen. 3. Folgen der Vertragsbeendigung, Herausgabe von Daten Der KUNDE kann nach Beendigung dieses Vertrags die Herausgabe seiner Daten sowie die Daten seiner Vertragspartner und der von ihm vermittelten Anbieter verlangen (nachfolgend Daten ). Hierzu kann der KUNDE entweder über die Software selbst einen Ausdruck oder einen Export seiner Daten veranlassen oder von myobis gegen gesonderte Vergütung eine Übermittlung seiner Daten in einem Standardformat auf Datenträger oder in digitaler Form anfordern. myobis wird die Daten des KUNDEN nach Beendigung dieses Vertrages für die Dauer von drei Monaten aufbewahren. Danach ist myobis zur Löschung dieser Daten berechtigt und nicht weiter verpflichtet, dem KUNDEN diese Daten herauszugeben. Nach einer Löschung der Daten ist auch ein Export über das myobis Portal nicht mehr möglich. myobis übernimmt keinerlei Haftung, wenn der KUNDE einen Datenexport bzw. eine Herausgabe durch myobis nicht innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende veranlasst hat. X. Geheimhaltung Die Vertragspartner verpflichten sich, während und nach der Laufzeit des Vertrages Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit oder im Zusammenhang mit dieser zugänglich gemacht wurden oder zur Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff zu sichern, soweit nicht eine Offenlegung aus rechtlichen Gründen oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen zwingend erforderlich ist. Gleiches gilt auch für dieses Vertragswerk. Die Vertragspartner legen die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zur Geheimhaltung auch allen Personen oder Gesellschaften auf, die mit Leistungen aus diesem Vertragswerk durch die Vertragspartner betraut werden oder Informationen aus diesem Vertragswerk erhalten. Die Vertragspartner können die Informationen mit Ausnahme von personenbezogenen Daten (insbesondere Kundendaten des Leistungsempfängers) an Gesellschaften innerhalb des jeweiligen Konzernverbunds weitergeben, soweit dies betrieblich zwingend notwendig ist und die Vertraulichkeit nach außen gewahrt bleibt.

5 5 XI. Sonstiges 1. Änderungen dieser Bedingungen myobis behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den KUNDEN unzumutbar. myobis wird den KUNDEN über Änderungen dieser Bedingungen rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom KUNDEN angenommen. myobis wird den KUNDEN in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. 2. Dritte/Subunternehmer myobis ist berechtigt, Teile ihrer Leistungen für den KUNDEN auch durch Dritte, insbesondere mit myobis verbundene Unternehmen erbringen zu lassen. myobis ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, hinsichtlich sämtlicher Leistungen dieser Dritten im gleichen Umfang die Haftung zu übernehmen wie für eigene Leistungen. Dies gilt nicht, soweit es sich um Vorlieferanten von myobis handelt, auf deren Leistung myobis keinen Einfluss nehmen kann (wie z.b. Leitungsanbieter für Internetzugänge). Die Einschaltung eines Dritten setzt voraus, dass der Dritte durch myobis schriftlich auf die Einhaltung aller Datenschutz- und Datensicherheitsverpflichtungen hingewiesen und diese schriftlich anerkannt hat. 3. Aufrechnung und Zurückbehaltung Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem KUNDEN nur zu, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von myobis schriftlich anerkannt sind. Der KUNDE ist auch in diesem Fall zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 4. Veröffentlichungen / Referenznennungen / Hinweis auf myobis und Premium Partner Die Erwähnung des KUNDEN durch myobis sowie die allgemeine Beschreibung des KUNDEN in Kundenlisten, Angeboten oder anderen Marketingunterlagen ist zulässig. myobis ist insbesondere berechtigt, das Logo, den Firmennamen oder sonstige Marken bzw. Kennzeichnungsrechte des KUNDEN im Rahmen von Referenzen zu benutzen, insbesondere bei Unternehmensdarstellungen, Produktbeschreibungen, Messepräsentationen, im Internet, Intranet oder bei sonstigen, für die Öffentlichkeit bestimmten Produkt- oder Unternehmensinformationen über myobis und/oder die myobis-software. Über weitere Veröffentlichung der Zusammenarbeit und die Referenznennung werden die Vertragsparteien einvernehmlich beraten. myobis ist berechtigt, auf Dokumenten, die von myobis für den KUNDEN erstellt werden und in zukünftigen Modulen der myobis Buchungssystem z.b. in Form von Bannern, an geeigneter Stelle unter Verwendung des Logos, des Firmennamens oder sonstiger Marken und Kennzeichnungsrechte von myobis und den myobis Premium Partnern auf myobis bzw. deren Premium Partner hinzuweisen. 5. Erfüllungsort myobis erbringt die Leistungen nach diesem Vertrag in den eigenen Geschäftsräumen, soweit nicht das Web- und Data Hosting in einem Rechenzentrum in München/Deutschland erfolgt. 6. Gerichtsstand / Anwendbares Recht Für alle aus diesen AGB entstehenden Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsparteien als Gerichtsstand München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. 7. Vertragsschluss, Textform Dieser Vertrag kommt durch Annahme der Vertragsbedingungen auf dem myobis Portal nach Bestätigung des Vertragsschlusses durch myobis in Textform zustande. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich die Textform (z.b. durch ) als für den Abschluss des Vertrages ausreichend. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie die Aufhebung oder Kündigung dieser AGB oder von Teilen davon bedürfen der Textform. Dies gilt entsprechend auch für alle unter diesen AGB abgeschlossenen Modulverträge und/oder SLS (Service Level Specification). 8. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder seiner Modulverträge und/oder SLS (Service Level Specification) unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen, Lücken, Unklarheiten oder bei Veränderungen der Grundlagen des Vertragswerks sind die AGB und die Modulverträge / SLS (Service Level Specification) so auszulegen, wie es den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner unter Berücksichtigung des Vertragszwecks am nächsten kommt. Die AGB und die Modulverträge / SLS (Service Level Specification) sind - erforderlichenfalls unter Anpassung weiterer durch die Unwirksamkeit betroffener Bestimmungen - entsprechend zu ergänzen.

6 6 B. Aufstellung Preise und Konditionen I. Entgelt für Systemnutzung myobis Buchungssystem / Easy Shop Für die Nutzung des myobis Buchungssystems / Easy Shops fällt eine Vergütung an in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages inklusive aller Steuern und Gebühren, der an den Endkunden ausgestellt wird, mindestens jedoch pro Ticket 1,- (bei mehreren Tickets pro Ticket 1,- ). Bei einer 0,00 Buchung fallen pro Buchung bzw. pro Stornierung und Umbuchung Kosten an. Nettoentgelte*,** 3% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch pro Ticket 1,- II. Entgelt Forderungsmanagement (Elektronische Zahlungsabwicklung) Elektronische Zahlungsabwicklung Für das Forderungsmanagement fällt eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 3% des Zahlbetrages auf der Endkundenrechnung an, der von myobis vereinnahmt wird, mindestens jedoch pro Buchung 1,-. Nettoentgelte*,** 3% des Zahlbetrages, mindestens jedoch pro Buchung 1,- III. Entgelt Gutscheinmodul (seit Oktober 2011) Gutscheinmodul de-/aktiviert und Einlösung Für die Nutzung des Gutscheinmoduls fällt eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages inklusive aller Steuern und Gebühren, der an den Endkunden ausgestellt wird, an, mindestens jedoch pro Buchung 1,- (bei mehreren Gutscheinen pro Gutschein 1,- ). Für die Einlösung von Fremdgutscheinen anderer Anbieter im Easy Shop fallen pro Ticketeinlösung Kosten an. Nettoentgelte*,** 3% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch pro Buchung 1,- 1,- pro Einlösung IV. Buchungstyp: Freie Terminanfrage Freie Terminanfrage Für die Nutzung dieses Buchungstyps fallen pro gestellter Terminanfrage Kosten an. Nettoentgelte*,** 1,- pro Terminanfrage V. Buchung über Vertriebskanal Channel Management (kann im Mid Office de-/aktiviert werden) Für jede erfolgreiche Buchung über die myobis Vertriebskanäle fällt ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 10%* des Buchungsumsatzes an. Nettoentgelte*,** 10% des Rechnungsbetrages VI. Entgelt Couponing (ab Oktober 2012) Couponing Modul Für die Einlösung von Coupons im Easy Shop fallen pro Einlösung Kosten an. Nettoentgelte*,** 1,- pro Einlösung * Die Entgelte verstehen sich Netto zuzüglich anfallender Mehrwertsteuer. ** Bei kostenpflichtigen Umbuchungen fällt ein weiteres Nutzungsentgelt (Ziff. I.) und gegebenenfalls ein weiteres Entgelt für Forderungsmanagement an (Ziff. III.). C. Leistungsbeschreibung myobis I. Zugriff auf myobis Der Zugriff auf das myobis Buchungssystem erfolgt über das Portal bzw. zur Verfügung steht. myobis arbeitet auf Basis des Named User Modells, bei dem nur registrierte Anwender auf das System zugreifen dürfen. Voraussetzung für den Zugang zu myobis ist bei jeder Nutzung die Authentifizierung der Nutzer mittels einer Nutzerberechtigung. D.h. jeder Anwender benötigt einen eigenen personalisierten Zugang. Der Benutzer definiert beim Registrierungsvorgang Benutzername und Passwort. Die benötigten Zugangsdaten werden von myobis generiert und den entsprechenden Anwendern per Mail übermittelt. II. Technische Systemvoraussetzungen Bei dem myobis Buchungssystem handelt es sich um eine webbasierte on Demand Lösung, für die keine zusätzliche Installation auf Client-PCs erforderlich ist. Um mit dem System arbeiten zu können, benötigt jeder Benutzer einen aktuellen und mit den üblichen Updates eingerichteten PC mit Internetverbindung, einem Internetbrowser und dem kostenfreien Adobe PDF Reader. Es entstehen keine Wartezeiten aufgrund einer Softwareinstallation.

7 7 III. Vergütung Es fallen transaktionsabhängige Vergütungen an gem. der Aufstellung Preise und Konditionen sowie monatliche Vergütungen gem. Annex 3. IV. Leistungsumfang myobis Das Basissystem des myobis Buchungssystems beinhaltet das Mid-Office System und die Internet Booking Engine (IBE). Die beiden Komponenten Mid Office System und IBE (Easy Shop) bilden den Kern für alle weiteren Leistungen von myobis, die der KUNDE optional verwenden kann. Eine detaillierte Übersicht aller verfügbaren Produkte, Module und Services ist unter erhältlich. D. Leistungsbeschreibung Easy Shop I. Vertragliche Grundlagen myobis GmbH bietet für den KUNDEN on Demand Services zur Verwaltung und Vermarktung seiner Produkte über einen eigenen Online Shop an: - Zurverfügungstellung eines Online Shops als eigenständige Lösung mit einem integrierten Payment Service Modul. - verfügbar mit den in der Leistungsbeschreibung Forderungsmanagement (Zahlungsabwicklung) geregelten Leistungen und Services. Eine detaillierte Übersicht aller verfügbaren Produkte, Module und Services ist unter erhältlich. Der Online Shop benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ( Google ), der Anbieter ist einen entsprechenden Hinweis gegenüber seinen Kunden in das Impressum seines Online Shops aufzunehmen. verpflichtet II. Pflichten des Kunden 1. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden Der Online Shop wird vom KUNDEN im eigenen Namen und eigener Verantwortung betrieben. Voraussetzung für den einwandfreien und rechtmäßigen Betrieb des Online Shops ist, dass der KUNDE seine Eingaben sorgfältig auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit überprüft und aktualisiert. myobis überprüft die Eingaben des KUNDEN nicht vor deren Veröffentlichung. Mit Aktivierung des Online Shops im Mid Office System wird dieser im Internet veröffentlicht. Über die im Rahmenvertrag genannten allgemeinen Mitwirkungspflichten hinaus ist der KUNDE verpflichtet, im Rahmen dieses SLS (Service Level Specification) folgende gesonderte Mitwirkungspflichten zu erbringen: - Benennung eines Ansprechpartners beim Kunden, der für Rückfragen zur Verfügung steht. Hierbei sind Name, Vorname, -Adresse sowie eine Telefonnummer mitzuteilen. - Beachtung der von myobis GmbH veröffentlichten Supporthinweise. - Eingabe und Aktualisierung sämtlicher für den rechtmäßigen Betrieb des Online-Shops erforderlichen Daten einschließlich 2. Vergütung Beschreibung der angebotenen Leistungen, gegebenenfalls mit Bildern, für die ausreichende Nutzungsrechte eingeräumt wurden; Allgemeine Geschäftsbedingungen für die angebotenen Leistungen, Datenschutzerklärung, die insbesondere auf den Einsatz des myobis Buchungssystems der myobis GmbH hinweist; Widerrufsbelehrung (Pflicht beim Gutscheinverkauf) Impressum mit allen erforderlichen Angaben nach 5 TMG. Erfassung aller für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung notwendigen Stammdaten. Für die mit diesem SLS erbrachten Leistungen von myobis GmbH bezahlt der KUNDE an myobis transaktionsabhängige Entgelte gem. der Übersicht Preise und Konditionen sowie monatliche Entgelte gem. Annex 3. Die transaktionsbasierte Vergütung wird von myobis GmbH regelmäßig (mindestens einmal monatlich) abgerechnet und ist nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig und wird von myobis abgebucht bzw. verrechnet. Die monatlichen Entgelte werden monatlich oder jährlich per Vorauszahlung (je nach Vereinbarung) in Rechnung gestellt und per Lastschrift eingezogen. E. Leistungsbeschreibung Forderungsmanagement (Zahlungsabwicklung) I. Forderungsmanagement (Zahlungsabwicklung) 1. Definition und Ablauf Die Rechnungsstellung und das Forderungsmanagement hat die Aufgabe, eine Zahlungstransaktion (bei automatisierten Zahlungen wie z. B. Kreditkarte, Bankeinzug, Onlineüberweisung) durchzuführen, die Endkundenzahlung zu vereinnahmen und

8 8 diese der Bestellung zu zuordnen und abschließend die Endkundenzahlungen abzüglich der vereinbarten Dienstleistungs-entgelte an den Kunden weiter zu leiten. Die Kosten für die Vereinnahmung und Zuordnung der Endkundenzahlungen und anfallende Entgelte bei Zahlung mittels der von myobis angebotenen Zahlarten werden mit dem pauschalen Entgelt für Forderungsmanagement abgegolten. Im Fall, dass eine von myobis vereinnahmte Endkundenzahlung nachträglich entfällt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Zahlung und myobis kann bereits weitergeleitete Endkundenzahlungen verrechnen bzw. vom Konto des Kunden abbuchen. Für Stornierung und Rücktritt kann von myobis gesondert ein Entgelt veranschlagt werden. Der Anspruch auf das Entgelt entsteht, unabhängig von der erfolgreichen Durchführung der Dienstleistung durch den Kunden, bereits mit Vertragsannahme des Kunden gegenüber dem Endkunden. Die dem Kunden zustehenden Endkundenzahlungen werden nach Durchführung der Zahlungszuordnungen automatisch ermittelt und sind nach Erstellung der Abrechnung für den KUNDEN myobis Buchungssystem sichtbar (Bestellungen mit dem Status cleared und partial cleared). myobis wird den jeweiligen Zahlbetrag nach Erstellung der Abrechnung an die vom KUNDEN hinterlegte Bankverbindung mit schuldbefreiender Wirkung überweisen. Bei myobis werden alle Zahlungsinformationen - ggf. mehrere zu einer Bestellung hinterlegt. Der Kunde erhält eine Auswertung, aus der er die abgerechneten Endkundenzahlungen ersehen kann und gleichzeitig eine Rechnung für die Dienstleistungen der myobis GmbH, aus der er auch den Zahlbetrag ersehen kann, der auf sein Konto überwiesen wird. II. Pflichten des Kunden 1. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden Über die im Rahmenvertrag genannten allgemeinen Mitwirkungspflichten hinaus ist der KUNDE verpflichtet, folgende gesonderte Mitwirkungspflichten zu erbringen: Benennung eines Ansprechpartners beim Kunden, der für Rückfragen zur Verfügung steht. Hierbei sind Name, Vorname, E- Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer mitzuteilen. Beachtung der von myobis GmbH veröffentlichten Supporthinweise. In regelmäßigen Abständen muss der KUNDE prüfen, ob er für alle Bestellungen, die erfolgreich abgeschlossen wurden, die dazu gehörige Zahlung erhalten hat und myobis unverzüglich über fehlende Zahlungseingänge informieren. Eine Überprüfung aller erfolgreich abgeschlossen Bestellungen, die nicht den Status cleared oder partial cleared haben und für die myobis das Forderungsmanagement übernommen hat, ist erforderlich, für Kreditkartenzahlung nach 10 Bankarbeitstagen und für Bankeinzug nach 7 Bankarbeitstagen. Wenn diese Prüfung und ggf. Mitteilung von Abweichungen an myobis nicht erfolgt, kann dies den Zahlungsanspruch des KUNDEN verwirken. Dies ist notwendig, weil myobis ebenfalls nur zeitlich begrenzt Abweichungen bei den dazwischen geschalteten Zahlungsdienstleistern geltend machen kann. Der Kunde stellt myobis einen Abbuchungsauftrag seiner Bank zur Verfügung. myobis GmbH ist berechtigt für den Fall, dass bereits ausgezahlte Endkundenzahlungen nachträglich wegfallen und eine Verrechnung mit dem Guthaben des Kunden aus Endkundenzahlungen nicht möglich ist, den Betrag vom Bankkonto des Kunden abzubuchen. Für den Fall, dass die Dienstleistungen von myobis nicht mit dem Guthaben des Kunden aus Endkundenzahlungen verrechnet werden können, darf die myobis GmbH ebenfalls eine Abbuchung vom Bankkonto des Kunden vornehmen. Der Kunde erlaubt myobis zur Prüfung der Abrechnungen und bei Rückfragen des Kunden die Einsichtnahme in alle von myobis generierten Belege, insbesondere Endkundenrechnungen und Gutschriften. 2. Vergütung Für im Rahmen des Forderungsmanagements erbrachten Leistungen bezahlt der KUNDE an myobis ein transaktionsabhängiges Entgelt gem. der Aufstellung Preise und Konditionen. Die transaktionsbasierte Vergütung wird von myobis GmbH regelmäßig (mindestens einmal monatlich) abgerechnet und ist nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig (wird von myobis abgebucht bzw. verrechnet). F. Leistungsbeschreibung Gutscheinmodul I. Gegenstand myobis bietet für den KUNDEN on Demand Services zum Verkauf, zur Einlösung und zur Verwaltung von Gutscheinen: - Zurverfügungstellung eines Gutscheinmoduls im myobis Informations- und Buchungssystem zum Verkauf, Generieren, Einlösen und Verwalten von Gutscheinen beim PoS-Verkauf (Point of Sales) beim KUNDEN vor Ort. - Zurverfügungstellung eines Gutscheinmoduls für KUNDEN des Moduls Easy Shop zum Kaufen und Einlösen von Gutscheinen im Online Shop des Kunden. II. Pflichten des Kunden 1. Vergütung Für die mit diesem Modulvertrag zur Verfügung gestellten Services zahlt der KUNDE an myobis GmbH eine transaktionsbasierte Vergütung in Höhe von 3% der Summe der Barwerte aller im Abrechnungszeitraum verkauften Gutscheine. Löst der Endkunde den Gutschein nur teilweise ein, oder erfolgt eine Draufzahlung, weil der Gutscheinwert den Wert der Buchung unterschreitet, sog. Partial Paid, fallen zusätzlich zu der vorstehenden Vergütung die Kosten des Forderungsmanagements für den übersteigenden oder unterschreitenden Differenzbetrag an. Die Vergütung wird von myobis GmbH monatlich abgerechnet und ist nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig (wird von myobis abgebucht bzw. verrechnet).

9 9 2. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm ausgestellte Gutscheine eingelöst werden können, insbesondere ausreichende Buchungsmöglichkeiten vorhanden sind. Der Kunde ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Gutscheinen verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für die korrekte (umsatz-)steuerliche Behandlung und für die Gültigkeit von Gutscheinen. G. Bestimmungen Datenschutz - Auftragsdatenverarbeitung Gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erteilt der KUNDE im Hinblick auf die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten folgenden Auftrag: Präambel Nachfolgend werden die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen für alle Tätigkeiten konkretisiert, die mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter von myobis oder von myobis beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des KUNDEN in Berührung kommen können. I. Gegenstand und Dauer des Auftrags 1. myobis verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN. Dies umfasst Tätigkeiten, die in den AGB und in den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen konkretisiert sind. Der KUNDE ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an die myobis GmbH sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich ( verantwortliche Stelle im Sinne des 3 Abs. 7 BDSG). Der KUNDE nutzt das myobis Buchungssysteme nach Maßgabe der AGB als Echtzeit Online Buchungsund Informationssystem zur Verwaltung und zum Vertrieb seiner Leistungen an Endkunden. Für den Betrieb des Online Buchungs- und Informationssystems und für die Erbringung von Telemediendiensten an die Endverbraucher bedient sich der KUNDE der myobis. Bei der Nutzung des myobis Buchungssystems speichert der KUNDE eigene Daten und personenbezogene Daten der Endkunden im Buchungssystem (nachstehend Daten oder KUNDEN-Daten genannt). 2. Gegenstand dieses Auftrags ist die Regelung des Umgangs von myobis mit personenbezogenen Daten im Auftrag und nach Weisung des KUNDEN im Zusammenhang mit der Nutzung des myobis Buchungssystems und der Erbringung von weiteren Leistungen (Auftragsdatenverarbeitung). 3. Für den Betrieb des myobis Buchungssystems und die Erbringung der weiteren Leistungen arbeitet myobis mit Partnern zusammen, (siehe Annex 2, Übersicht über die Dienstleister und Unterauftragnehmer). Diese Partner sind direkte Vertragspartner von myobis oder Unterauftragnehmer eines myobis-vertragspartners. myobis ist berechtigt, diese Leistungen durch andere Partner ausüben zu lassen. 4. Die Dauer dieses Auftrags beginnt mit erstmaliger Datenübergabe oder Einräumung des Datenzugriffs und endet mit Erledigung dieses Auftrags oder dem in den zugrundeliegenden AGB bestimmten Zeitpunkt. II. Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten, Kreis der Betroffenen 1. Die Endkunden des KUNDEN sowie der KUNDE und/oder seine Mitarbeiter sind die in datenschutzrechtlicher Hinsicht betroffenen natürlichen Personen ( Betroffene ) im Rahmen dieser Auftragsdatenverarbeitung. 2. Die Art der Auftragsdatenverarbeitung betrifft die Erhebung Speicherung Veränderung Übermittlung Sperrung Löschung Nutzung Kenntnisnahmemöglichkeit, 11 (5) BDSG personenbezogener Daten, soweit dies für die Leistungserbringung gemäß AGB, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung des myobis Buchungssystems erforderlich ist. Insoweit werden Art, Umfang und Zweck der Auftragsdatenverarbeitung auch durch die datenschutzrechtlichen Weisungen des KUNDEN konkretisiert. 3. Der Zweck der Auftragsdatenverarbeitung ergibt sich aus den AGB sowie den dort aufgeführten Leistungsbeschreibungen. 4. Die Datenarten, die die myobis GmbH für die Erfüllung des AGB erhebt, verarbeitet und nutzt, sind personenbezogene Daten über die Endkunden des Kunden sowie über die KUNDEN und ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung myobis, insbesondere aus den Funktionalitäten und Eingabefeldern/Eingabemasken des myobis Buchungssystems. Es handelt sich u. a. um folgende Datenarten: a) Personenstammdaten der Endkunden der KUNDEN sowie der Mitarbeiter des KUNDEN b) Kommunikationsdaten (z.b. Telefon, ) der Endkunden der KUNDEN sowie der Mitarbeiter der KUNDEN c) Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehungen) der Vertragsbeziehungen des KUNDEN mit Dritten d) Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten (z. B. Stand der Zahlungen, Buchungen, Abwicklungen) e) Auskunftsangaben (von Dritten, z.b. Auskunfteien, oder aus öffentlichen Verzeichnissen)

10 10 5. myobis verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des KUNDEN. myobis wird in ihrem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. 6. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des KUNDEN und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der 4b, 4c BDSG erfüllt sind. III. Herrschaft über die Daten, Nutzungsrechte, Rückgabe, keine Zurückbehaltung 1. Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des KUNDEN (vgl. 11 Abs. 3 Satz 1 BDSG). Der KUNDE behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. 2. Sämtliche Rechte an Daten und Inhalten von Datenbanken, die im Rahmen dieser Vereinbarung generiert und verarbeitet werden, stehen ausschließlich und mit deren Entstehung dem KUNDEN zu. Im Verhältnis zur myobis GmbH ist der KUNDE alleiniger Eigentümer dieser Daten und der Inhalte dieser Datenbanken. Aufgrund der alleinigen Verantwortlichkeit des KUNDEN für die Daten kann der KUNDE auch während der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages jederzeit die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von Daten verlangen. 3. myobis erhält das Recht, die KUNDEN-Daten im Rahmen und ausschließlich für die in den AGB und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen festgelegten Zwecke sowie gemäß der darin geregelten Verarbeitung zu nutzen. 4. Nach Beendigung der vertraglichen Leistungen der myobis oder jederzeit früher nach Aufforderung durch den KUNDEN hat die myobis sämtliche in ihren Besitz gelangten Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, entweder nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des KUNDEN datenschutzgerecht zu vernichten oder an den KUNDEN oder falls der KUNDE dies verlangt an einen Dritten so auszuhändigen, dass der KUNDE oder dieser Dritte die Daten lesen und weiter verarbeiten und somit die Vermarktung und den Vertrieb der Leistungen des KUNDEN selbst oder durch einen Dritten ordnungsgemäß weiter betreiben kann. Auf Anforderung des KUNDEN unterstützt die myobis GmbH den KUNDEN bei der Rückführung der Daten an den KUNDEN oder den vom KUNDEN gewählten Dritten(siehe auch unten IX). 5. Für myobis ist die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.s.v. 273 BGB hinsichtlich der von der myobis und ihren Subunternehmern (siehe unten VIII.) verarbeiteten KUNDEN-Daten, Datenbanken und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. IV. Informations- und Auskunftspflichten, Berichtigung, Sperrung und Löschung, Kontrollen 1. myobis stellt dem KUNDEN auf Anforderung die Angaben zur IT-Infrastruktur von myobis bzw. ihren Subunternehmer zur Verfügung, die für eine Verfahrensübersicht gemäß 4 g Absatz 2 Satz 1 BDSG erforderlich sind. 2. myobis informiert den KUNDEN unverzüglich über Fälle von schwerwiegenden Betriebsstörungen sowie bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der KUNDEN-Daten. 3. Macht ein Betroffener sein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten geltend, nimmt myobis in Abstimmung mit dem KUNDEN die Berichtigung, Sperrung oder Löschung vor oder leitet die Anfrage an den KUNDEN weiter. Ist der KUNDE auf Grund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einem Betroffenen verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird myobis den KUNDEN dabei unterstützen, diese Informationen bereit zu stellen, vorausgesetzt der KUNDE hat myobis hierzu schriftlich aufgefordert und der KUNDE erstattet myobis die durch diese Unterstützung entstandenen Kosten. 4. Ist der KUNDE gegenüber einer staatlichen Stelle oder einer Person verpflichtet, Auskünfte über die Verarbeitung von Daten zu geben, so wird myobis den KUNDEN darin unterstützen, diese Auskünfte zu erteilen. Im Fall von Datenschutzverletzungen, die mit der Datenerhebung bzw. -verarbeitung durch myobis im Zusammenhang stehen, unterstützt myobis den KUNDEN auf Aufforderung bei der Benachrichtigung Betroffener und der Aufsichtsbehörde. myobis informiert den KUNDEN außerdem über die Kommunikation der Aufsichtsbehörden (z.b. Anfragen, Mitteilung von Maßnahmen oder Auflagen) gegenüber myobis im Zusammenhang mit der Datenerhebung oder -verarbeitung unter dieser Vereinbarung. Auskünfte in Bezug auf KUNDEN- Daten darf myobis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch und in Abstimmung mit dem KUNDEN erteilen. 5. Sollten die Daten des KUNDEN bei myobis durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat myobis den KUNDEN unverzüglich darüber zu informieren. myobis wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim KUNDEN als verantwortlicher Stelle im Sinne des BDSG liegen. 6. Der KUNDE hat das Recht, die in Nr. 6 der Anlage zu 9 BDSG vorgesehene Auftragskontrolle im Benehmen mit myobis durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch myobis in deren Geschäftsbetrieb zu überzeugen. myobis verpflichtet sich, dem KUNDEN auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen. 7. Im Hinblick auf die Kontrollverpflichtungen des KUNDEN nach 11 Abs. 2 Satz 4 BDSG vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Laufzeit des Auftrags stellt myobis sicher, dass sich der KUNDE von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen kann. Hierzu weist myobis dem KUNDEN auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß 9 BDSG und der Anlage nach. Dabei kann der Nachweis der Umsetzung solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, auch durch Vorlage eines aktuellen Testats, von Berichten oder Berichtsauszügen unabhängiger Instanzen (z.b. Wirtschaftsprüfer, Revision,

11 11 Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) oder einer geeigneten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.b. nach BSI-Grundschutz) erbracht werden. 8. myobis wird den KUNDEN unverzüglich entsprechend 11 Abs. 3 Satz 2 BDSG informieren, wenn sie der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. myobis ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim KUNDEN bestätigt oder geändert wird. V. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen 1. Die Datenverarbeitung findet auf Datenverarbeitungsanlagen und in einer IT-Infrastruktur statt, für die durch myobis bzw. ihre Unterauftragnehmer die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen wurden. In diesem Zusammenhang stellt myobis für die Dauer dieser Vereinbarung, sicher, alle Maßnahmen zu treffen, die für die Verarbeitung der überlassenen Daten auf den Datenverarbeitungs-Anlagen von myobis bzw. ihrer Subunternehmer gemäß der Anlage zu 9 BDSG für die Durchführung der Aufträge erforderlich sind. myobis wird technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Daten des KUNDEN vor Missbrauch und Verlust treffen, die den Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes ( 9 BDSG) entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere a) Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen die personenbezogenen Daten verarbeitet und genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle), b) zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle), c) dafür Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle), d) dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle), e) dafür Sorge zu tragen, dass nachträglich geprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle), f) dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des KUNDEN verarbeitet werden können (Auftragskontrolle), g) dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle), h) dafür Sorge zu tragen, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können (Trennungskontrolle). i) Eine Maßnahme nach b) bis d) ist insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren. j) Die im Sinne dieser Ziff. 5.1 getroffenen Maßnahmen sind in der Annex 1 (Sicherheitskonzept) zu dieser Vereinbarung niedergelegt. 2. Stellen myobis oder der KUNDE während der Laufzeit dieser Vereinbarung fest, dass eine vereinbarte Sicherheitsmaßnahme nicht oder nicht mehr ausreicht oder unzweckmäßig ist, ist myobis verpflichtet, den KUNDEN darauf hinzuweisen und in Abstimmung mit dem KUNDEN eine ausreichende und zweckmäßige Maßnahme umzusetzen. 3. myobis wird ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und aktualisieren und an sich ändernde Anforderungen oder Gegebenheiten, insbesondere an ein geändertes Sicherheitsbedürfnis, anpassen. Die für die Sicherheit erheblichen Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren wird sie rechtzeitig mit dem KUNDEN abstimmen. VI. Datengeheimnis 1. myobis hat bei der Datenverarbeitung das Datengeheimnis gemäß 5 BDSG zu wahren. Sie hat im Übrigen die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu beachten. 2. myobis wird die mit der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer zuvor mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut machen und insbesondere auf das Datengeheimnis gemäß 5 BDSG verpflichten. Sie überwacht im Übrigen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. 3. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Datengeheimnisses gilt auch nach Beendigung der in den AGB vereinbarten Vertragslaufzeit fort. VII. Datenschutzbeauftragter von myobis 1. myobis bestellt einen fachkundigen und zuverlässigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, dem die erforderliche Zeit zur Erledigung seiner Aufgaben gewährt wird. Dieser Datenschutzbeauftragte wird die Aufgaben gem. 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wahrnehmen, und insbesondere auf die Einhaltung der gesetzlichen und der vereinbarten Regelungen zum Datenschutz hinwirken. 2. Die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten der myobis GmbH sind: Datenschutzbeauftragte: Frau Mieling Telefon: +49 (0) dataprivacy@myobis.com

12 12 VIII. Unterauftragsverhältnisse 1. Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des KUNDEN Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: a) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des KUNDEN gestattet. Ohne Zustimmung kann myobis GmbH zur Vertragsdurchführung unter Wahrung ihrer unter Punkt 5 erläuterten Pflicht zur Auftragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftragnehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn sie dies dem KUNDEN vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. b) myobis hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen KUNDEN und myobis entsprechen. c) Bei der Unterbeauftragung sind dem KUNDEN Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung und des 11 BDSG i.v.m. Nr. 6 der Anlage zu 9 BDSG beim Unterauftragnehmer einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des KUNDEN, von der myobis Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. 1. Die in Annex 2 (Übersicht über die Dienstleister und Subunternehmer) aufgeführten Subunternehmer von myobis werden hiermit für die dort genannten Aufgabenbereiche genehmigt. 2. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die die myobis GmbH bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.b. Telekommunikationsleistungen, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. myobis ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des KUNDEN auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. IX. Vertragsdauer und Leistungen bei Vertragsbeendigung 1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der in den AGB vereinbarten Vertragslaufzeit. 2. Der KUNDE kann die Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß der myobis gegen diese Vereinbarung - insbesondere ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften - vorliegt, wenn myobis eine Weisung nicht ausführt oder wenn myobis Kontrollen durch den KUNDEN vertragswidrig ganz oder teilweise verweigert. 3. Bei Vertragsende sind alle Daten, Datenbanken, Datenträger, Unterlagen und Softwarebestandteile des KUNDEN nach Maßgabe der Regelung in Ziff. 3.4 durch myobis vollständig zu löschen oder auszuhändigen und rückzuführen. Auf Anforderung weist dies myobis gegenüber dem KUNDEN nach. 4. Bei Vertragsbeendigung unterstützt myobis auf Anforderung den KUNDEN bei der Rückführung oder Übertragung der Daten des KUNDEN an den KUNDEN selbst oder an einen vom KUNDEN gewählten Dritten. Sofern der KUNDE dies wünscht, erbringt myobis gegen zusätzliches Entgelt ihre mit dem KUNDEN vertraglich vereinbarten Leistungen auch nach Vertragsende fort, bis der KUNDE selbst oder ein vom KUNDEN bestimmter Dritter diese Leistungen übernehmen kann. H. Kontaktdaten Firmensitz myobis GmbH Meglingerstr München Deutschland Support / Customer Service Für den Customer Service steht der myobis Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr (MEZ bzw. MESZ) zur Verfügung, außer an gesetzlichen Feiertagen in Bayern und am 24. und 31. Dezember. Support Hotline Nummer +49 (0) Support Adresse support@myobis.com Annex 1 zu den Bestimmungen Auftragsdatenverarbeitung (Sicherheitskonzept der myobis GmbH) Für die Einhaltung der gegenüber dem KUNDEN zu erbringenden Leistungen hat myobis das nachfolgende Sicherheitskonzept entwickelt:

13 13 1. Zutrittskontrolle Ein unbefugter Zutritt in die Geschäftsräume von myobis wird durch ein Zutrittskontrollsystem über Fingerprint verhindert. Zusätzlich sind Überwachungskameras, Alarmsystem im Rahmen der Gesetzgebung installiert. Das Hosting der Applikation und die Datenhaltung der Kunden erfolgt in einer Serverfarm in der Cloud-Technologie. Hierbei werden hochsichere Zutrittsberechtigungsverfahren eingesetzt. 2. Zugangskontrolle Die Zugangskontrolle ist durch ein Passwortschutz und den Benutzerstammsatz (eindeutige Zugehörigkeit) geregelt. 3. Zugriffskontrolle Das Berechtigungskonzepts und die Zugriffsrechte sowie deren Überwachung und Protokollierung sind so gestaltet, dass ein Missbrauch schwer möglich ist. Sollte ein Missbrauchsverdacht entstehen, kann dies durch die Protokollierung genau zugewiesen und überprüft werden. 4. Weitergabekontrolle Elektronische Übertragung, Datentransport, Übermittlungskontrolle: Der Transport, die Übertragung und die Übermittlung oder Speicherung auf Datenträger (manuell oder elektronisch) sowie bei der nachträglichen Überprüfung ist nur durch einen Verschlüsselten Zugang (SLS-Verschlüsselung oder Tunnelverbindung VPN = Virtual Private Network) möglich. 5. Eingabekontrolle in DV Systeme Die Nachvollziehbarkeit bzw. Dokumentation der Datenverwaltung und -pflege wird dadurch gewährleistet, dass alle Dateneingaben für eine nachträgliche Überprüfung, ob und von wem Daten eingegeben, verändert oder entfernt protokolliert werden. Hierfür ist ein Protokollierungs- und Protokollauswertungssystem installiert. 6. Auftragskontrolle Auftragsdatenverarbeitung gemäß diesem Konzept. 7. Verfügbarkeitskontrolle Es werden folgende Maßnahmen zur Datensicherung durch-geführt: Regelmäßige Backups, Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Getrennte Aufbewahrung von Backups, Virenschutz / Firewall, Nutzung eines Notfallplans, Planung für den Totalausfall, Verlagerung in ein externes Büro durch externes Hosting der Applikation und Kundendaten (innerhalb von 1 Tag) 8. Trennungskontrolle Die Kundendaten werden eindeutig den Mandanten zugeordnet. Hierbei wird auch zwischen Testusern und dem Produktivsystem unterschieden. Annex 2 zu den Bestimmungen Auftragsdatenverarbeitung (Übersicht über die Dienstleister und Subunternehmer) Für die nach Maßgabe der Bestimmungen Datenschutz - Auftragsdatenverarbeitung zu erbringenden Leistungen, insbesondere Server-Housing, Wartung und Support der Server bedient sich myobis GmbH ihrerseits im Wege der Auftragsdatenverarbeitung der nachfolgenden Dienstleister. Microsoft Ireland Operations Ltd Atrium Building Block B, Carmenhall Road

14 14 Sandyford Industrial Estate Dublin 18 Irland Für die nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung myobis und Leistungsbeschreibung Forderungsmanagement (Zahlungsabwicklung) zu erbringenden Leistungen, insbesondere Kreditkartenakzeptanz bedient sich die myobis GmbH ihrerseits im Wege der Auftragsdatenverarbeitung des nachfolgenden Dienstleisters: Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH Postfach D Neu-Isenburg Für die nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung myobis und Leistungsbeschreibung Forderungsmanagement (Zahlungsabwicklung) zu erbringenden Leistungen, insbesondere Paygate-Lösungen im ecommerce Zahlungsmethoden im ecommerce bedient sich myobis ihrerseits im Wege der Auftragsdatenverarbeitung des nachfolgenden Dienstleisters: Computop Wirtschaftsinformatik GmbH Schwarzenbergstr. 4 D Bamberg myobis hat sich durch Prüfung der Referenzen dieses Unterauftragnehmers davon überzeugt, dass dieser für die Erbringung der unter diesem Vertrag erforderlichen Leistungen geeignet und im Stande ist. myobis wird diesen Dienstleister nach Maßgabe der Bestimmungen Datenschutz Auftragsdatenverarbeitung gegenüber myobis auf die Einhaltung derselben Maßgaben verpflichten, wie myobis gegenüber dem KUNDEN verpflichtet ist.

15 15 Annex 3 zu dem myobis Paket-Modell Gültig ab Für alle nach dem geschlossenen Verträge gilt das Paket-Modell. Die bereits vor Inkrafttreten dieser Version 4.2 der myobis AGB geschlossenen Verträge behalten hinsichtlich des Entgeltmodells ihre Gültigkeit und bleiben von der Wirkung des Annex 3 bis auf weiteres befreit. Über etwaige Änderungen dieses Annex 3 wird der Kunde schriftlich informiert. 1. Vertragsdauer 1.1 Laufzeit Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern keine andere Laufzeit auf dem Anmeldeformular aufgeführt ist. Ausschlaggebend für den Beginn der Laufzeit ist der Tag des Eingangs Ihres vollständig ausgefüllten und gültigen Leistungsvertrags bei myobis per Fax oder Post oder nach individueller schriftlicher Vereinbarung zwischen myobis und dem Anbieter. Der Kunde hat das Recht, innerhalb der ersten vier Wochen jederzeit zu kündigen. Es fallen jedoch dabei das Shop-Entgelt des ersten Monats sowie bei Nutzung die umsatz- und transaktionsbezogenen Entgelte an. Sollte der Anbieter ein kostenfreies GoLive-Training im Rahmen seines gewählten Shop-Paketes erhalten haben, stellt myobis dem Anbieter dieses in Rechnung. 1.2 Kündigungsfrist KUNDE Kündigt der KUNDE den Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit, so verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate zum aktuell gültigen monatlichen Paket-Entgelt. Die monatlichen Paket-Entgelte sind bei vorzeitiger Kündigung nach Ablauf der vierwöchigen Frist in jedem Fall für die gesamte vereinbarte Laufzeit zu bezahlen. 1.3 Kündigungsfrist myobis Der Vertrag kann von myobis jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 1.4 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für myobis insbesondere: a) der Verstoß des KUNDEN gegen die Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird; b) der wiederholte gleichartige Verstoß gegen Bestimmungen dieser AGB; c) eine deliktische oder rechtswidrige Handlung des KUNDEN oder der Versuch einer solchen (z. B. Betrug); d) der Verzug des KUNDEN mit der Zahlungspflicht gemäß der vom KUNDEN zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen; e) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von myobis liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen; f) dauernde Nichterreichbarkeit des KUNDEN zu den geschäftsüblichen Zeiten; g) das Unterlassen der Mitteilung einer bevorstehenden oder eingetretenen Insolvenz des KUNDEN; h) der Widerruf der Einzugsermächtigung; 1.5 Schriftformerfordernis Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder wahren die Schriftform. 2. Vergütung 2.1 Aufstellung Preise und Konditionen Neben den transaktions- und umsatzabhängigen Vergütungen gemäß B. I bis einschließlich B. VI. fällt für den KUNDEN ein Paket-Entgelt an, das monatlich oder für ein Jahr im Voraus, zu begleichen ist. Sämtliche Entgelte in Prozent und / oder EURO verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die aktuellen Shop-Entgelte und der entsprechenden Leistungsumfang der myobis Shop Pakete sind auf der Webseite veröffentlicht Zahlung des Paket-Entgelts Das Paket-Entgelt wird vollständig zu Beginn der jeweiligen Laufzeit in Rechnung gestellt und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Der KUNDE kann wahlweise in monatlichen Raten oder für jeweils ein Jahr im Voraus bezahlen. Die Höhe des Entgelts ist bei Vorauszahlung für ein Jahr entsprechend rabattiert (siehe oben). Befindet sich der KUNDE mit mindestens zwei aufeinander folgenden monatlichen Raten oder mit mindestens 10 % der Paket- Entgelte für die gesamte Laufzeit des Vertrages in Verzug so wird der gesamte offene Betrag für die Laufzeit des Vertrages sofort fällig. Der Kunde erhält vorab eine Zahlungsaufforderung und kann die Gesamtfälligkeit durch Zahlung des rückständigen Entgeltes innerhalb von 2 Wochen vermeiden.

16 16 Während eines Zahlungsrückstands durch den KUNDEN ist myobis berechtigt, den Online-Shop des KUNDEN mit sofortiger Wirkung bis zu einer Zeitdauer von maximal 60 Tagen zu sperren. Sollte nach dieser Zeit keine Zahlung eingegangen sein, kann myobis den Vertrag fristlos kündigen und Schadenersatz geltend machen. Der Zahlungsrückstand der Paket-Entgelte kann jederzeit von myobis mit ausstehenden Auszahlungen an den KUNDEN aus von myobis vereinnahmten Endkundenzahlungen verrechnet werden Einzugsermächtigung Mit Abschluss dieses Vertrages ermächtigt der KUNDE myobis widerruflich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen des Paket-Entgeltes bei Fälligkeit zu Lasten des benannten Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Die erste Abbuchung erfolgt ab dem dritten Werktag nach Beginn der Laufzeit. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Eine gültige Einzugsermächtigung ist Voraussetzung dieses Vertrages und wird von myobis für die Vertragsabwicklung benötigt. Der Widerruf der Einzugsermächtigung berechtigt myobis zur fristlosen Kündigung (siehe auch Punkt 1.4. h) des Annex 3) und zur Geltendmachung von Schadenersatz. Gleiches gilt wenn myobis mangels Kontendeckung oder Widerspruchs des Kunden der Einzug der Entgelte unmöglich gemacht wird Kostentragung bei Rückbuchung Der KUNDE hat ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung der Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von falsch übermittelter Kontodaten entstehen. myobis ist berechtigt für eine erfolgte Rückbuchung eine Pauschale von 10,- EUR zu erheben. Dem Händler wird dabei die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind Rechnungsstellung Der KUNDE stimmt der Übermittlung der Rechnungen durch myobis in elektronischer Form (per , Fax oder Downloadfunktion) zu. Der KUNDE hat Einwendungen gegen die durch myobis vorgenommene Abrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber myobis zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom KUNDEN genehmigt. 3. myobis Trusted Service Provider Siegel 3.1. Zertifizierung myobis vergibt nach erfolgreicher Prüfung des aktivierten myobis Online-Shops nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungskriterien das Siegel und kennzeichnet die zertifizierten myobis Anbieter Händler entsprechend auf der myobis Internetseite. Die Zertifizierung des aktivierten myobis Online-Shops gilt jeweils für 12 Monate und setzt eine erneute Überprüfung durch myobis nach Ablauf dieses Zeitraumes voraus. Die myobis Prüfungskriterien umfassen folgende Punkte: Impressum, Produkte (Beschreibung, Inhalt, Qualität), Widerrufsbelehrung, AGB, Gewerbe- & Leistungsnachweis, Legitimation und fachliche Eignung des Vertragsansprechpartners, Erreichbarkeit für Kunden. 3.2 Nutzung Der Online-Shop des durch myobis zertifizierten Anbieters wird mit dem myobis-siegel gekennzeichnet. Ebenso werden die einzelnen Produkte mit dem Siegel versehen, um die Qualitätskennzeichnung auch auf allen Vertriebskanälen zu garantieren, auf welche die Anbieter-Produkte eingespeist werden. Der Anbieter ist nicht berechtigt, das Gütesiegel der myobis GmbH außerhalb seines myobis Online-Shops zu verwenden. Mit der Zertifizierung des Anbieters durch myobis gem. 3.1 dieses Annexes ist keine Garantie auf dauerhafte Zertifizierung gegeben. Ein Anspruch des Anbieters gegenüber myobis auf Führung des Gütesiegels besteht nicht. myobis behält sich das Recht vor, die Zertifizierung ohne Begründung zu widerrufen. Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. anfallender Mehrwertsteuer. * mindestens pro Buchung

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