Obere Vorstadt 40 Postfach 5001 Aarau Aktiengesellschaft nach Art. 620ff. OR

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1 AEW Energie AG 1. Allgemeines Sachzuständige Dienststelle 30. Juni 2015 Departement Bau, Verkehr und Umwelt; Generalsekretariat; Manfred Rüegger; Stv. Generalsekretär Vertreter des Kantons - Kontaktperson Beteiligung Website Rechtsform Mitglieder Verwaltungsrat Daniel Schibli, Leiter Geschäftsbereich Finanzen Obere Vorstadt 40 Postfach 5001 Aarau daniel.schibli@aew.ch Aktiengesellschaft nach Art. 620ff. OR Ernst Werthmüller, Präsident Rudolf Hug, Vizepräsident Peter Bryner Ernst Frey-Burkard Kurt Schmid Dr. Raffael Schubiger Jörg Walther Ausschüsse des Verwaltungsrats Sekretär des Verwaltungsrats Mitglieder Geschäftsleitung Revisionsstelle Revisionsart Generalversammlung Anzahl Aktien Nominalwert pro Aktie Aktienkapital Anzahl Aktien Kanton Buchwert Aktien Kanton Weitere Aktionäre Amtsperiode Strategieausschuss - Ernst Werthmüller, Präsident - Rudolf Hug Prüfungs- und Finanzausschuss - Kurt Schmid, Präsident - Ernst Werthmüller Hans Rudolf Hagmann Dr. Hubert Zimmermann, CEO und Produktion Daniel Schibli, Finanzen und Stellvertretender CEO Marc Ritter, Energie René Soland, Netze PricewaterhouseCoopers AG, Aarau Ordentliche Revision Anzahl Mitarbeitende 287 (inkl. Lernende) per Keine ' ' ' '000'000 45'000'000 45'000' ' ' '000 45'000'000 45'000'000 45'000'000 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilung Finanzen 1 von 6

2 Vinkulierungsbestimmungen - Keine unmittelbaren Vinkulierungsbestimmungen - Durch den Besitz der AEW an Axpo ergeben sich mittelbare Vinkulierungen ( 3 des NOK-Gründungsvertrags vom 22. April 1914) - 29 Abs. 2 Energiegesetz legt fest, dass die Übertragung von Aktien der Zustimmung des Grossen Rats bedarf; umfasst ein solcher Beschluss die Übertragung von 50 % oder mehr der gesamten Aktien, untersteht er dem Referendum gemäss Kantonsverfassung. 2. Leistungsvertrag Verfassungs- und Gesetzesgrundlage Inhalt Leistungsvertrag (Gesetz resp. Dekret) - 54 Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR ): Der Kanton fördert die umweltgerechte und wirtschaftliche Energieversorgung sowie die sparsame Energieverwendung. Er kann Versorgungsbetriebe errichten und unterhalten oder sich an Werken beteiligen des Energiegesetzes des Kantons Aargau vom 17. Januar 2012 (SAR ) - Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG vom 7. September 1999 (SAR ) 39 Energiegesetz: Solange der Kanton über die Mehrheit der Aktienstimmen der AEW Energie AG verfügt und die Netzgebietszuweisung und die Erteilung der Leistungsaufträge nicht rechtskräftig erfolgt sind, wird ein Leistungsauftrag für die AEW durch Dekret festgelegt. 2 Dekret: Obligatorische Aufgaben: - Erstellung und Betrieb eines leistungsfähigen Verteilnetzes - Elektrizitätsversorgung des Kantons (direkt oder durch Belieferung von Elektrizitätsversorgungsunternehmen) - Abnahmeverpflichtung aus Verträgen mit Axpo - Förderung einheimischer erneuerbarer Energiequellen und Nutzung von Abwärme 3 Dekret: Besondere Aufgaben: - Vom Regierungsrat mit Vertrag übertragene Aufgaben gegen Entschädigung - Verpflichtung durch den Grossen Rat, bestimmte Beteiligungen oder Standortnutzungen zu übernehmen. Übernahme von dadurch entstehenden marktkonformen Mehrkosten durch den Kanton. DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilung Finanzen 2 von 6

3 Gesellschaftlicher Kontext Rechenschaftsbericht zum Leistungsauftrag 3. Umwelten Parlament Zur Zeit der Industrialisierung entstanden staatliche Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die den Zugang breiter Industrie- und Bevölkerungskreise zu Elektrizität sicherstellten. Der Staat griff durch die Vergabe von Konzessionen zur Wasserkraftnutzung direkt in die sich entwickelnde Stromwirtschaft ein. Im Rahmen der Strommarktliberalisierung wurde 2006 das Höchstspannungsnetz in der Netzgesellschaft swissgrid zusammengefasst (natürliches Monopol). Bei den wettbewerblichen Erzeugungs- und Vermarktungstätigkeiten legt der Markt Energiepreise fest. Die EU vollendete die Marktöffnung per 1. Juli In der Schweiz begann die Marktöffnung mit der Inkrafttretung des StromVG per 1. Januar In der Schweiz können Grossverbraucher mit mehr als 100'000 kwh Jahresverbrauch und später alle Endverbraucher den Lieferanten frei wählen. Gemäss Vernehmlassung des Bundesrates vom 8. Oktober 2014 zu einem Bundesbeschluss über die volle Strommarktöffnung soll dies 2018 erfolgen. Gestützt auf 4 Abs. 1 des Dekrets über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG erstattet das Unternehmen dem Regierungsrat jährlich Rechenschaft. Der letzte Rechenschaftsbericht datiert vom 19. März Postulat Martin Christen vom 3. Juli 2012 betreffend Begrenzung der Saläre von Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitgliedern der Axpo Holding AG sowie der AEW Energie AG (12.177; Ablehnung vom ) - Interpellation Martin Christen vom 28. Juni 2011 betreffend energiepolitische Differenzen zwischen aargauischem Regierungsrat und aargauischen Verwaltungsräten der Axpo AG sowie der AEW Energie AG (11.237; Erledigung und Beantwortung vom ) - Motion Martin Christen vom 21. Juni 2011 betreffend Ergänzung des Dekrets über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG (11.210; keine Überweisung gemäss Beschluss vom ) DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilung Finanzen 3 von 6

4 Medien Branche/Marktentwicklung Erwartungen Stakeholder - Neue Konzession für Axpo und AEW: Kraftwerk Klingnau läuft nahtlos weiter (AZ, ) - Muri und Sins: AEW und Axpo erhöhen Leistung der Freileitung (AZ, ) - AEW Energie: Investiert in sechs neue PV-Anlagen (Solarnews.ch; ) - Gewinn für Stromversorger AEW massive Kritik an Energiewende (SRF, ) - Neuer Wärmeverbund: Bad Zurzach heizt bald mit Holz aus lokalen Wäldern (AZ, ) - Ab diesem Jahr lohnt es sich zusätzlich, auf LED-Leuchten umzusteigen (AZ, ) - Windpark-Vertrag: So viel erhält Oberhof als Entschädigung (AZ, ) - Burg: Visualisierung für die geplanten Wind-Energieanlagen (AZ, ) - Aargauer Industrie will lieber günstigen als grünen Strom (AZ, ) - AEW senkt Strompreis für 2015, doch Abgaben fressen die Ersparnis fast auf (AZ, ) - Auf europäischer Ebene ist durch die Elektrizitätsmarktliberalisierung eine Konsolidierung im Gange - In der Schweiz zeichnete sich einst eine Stromversorgungslücke ab. Derzeit besteht ein Überangebot an Strom, und die Grosshandelspreise sind stark gesunken. - Stromkonsumenten im Aargau erwarten eine sichere und günstige Stromversorgung. - Ökologisch ausgerichtete Kreise fordern ein starkes Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien. 4. Verhältnis Eigentümer-Beteiligung Eigentümerstrategie Eigentümerstrategie des Regierungsrats vom 27. August 2008 zur Behandlung durch den Grossen Rat (Rückzug der Botschaft durch Regierungsrat und Beschluss des Grossen Rats vom 18. November 2008) Eigentümerstrategie: Ziele 1. Versorgungssicherheit und Standortattraktivität 2. Marktgerechte Rendite der Beteiligung 3. Option Wertsteigerung erhalten 4. Möglichkeit der Generierung von Beteiligungserlösen zur Abtragung der Schuld der Spezialfinanzierung Sonderlasten DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilung Finanzen 4 von 6

5 Eigentümerstrategie: Stossrichtungen 1. Dividenden: Die Dividendenausschüttung bei den Energieverteilungsaktivitäten ist als Richtwert auf 30 % des Unternehmensergebnisses (Bilanzgewinn) zu erhöhen. Sondereffekte sind ausgenommen. Die Dividendenausschüttung der Erträge der Axpo Holding AG und der Produktionsbeteiligungen ist auf 30 % bis 70 % zu erhöhen. 2. Neustrukturierung der AEW Energie AG: Die AEW Energie AG soll sich so strukturieren, dass ein Verkauf der Energieverteilungsaktivitäten der AEW Energie AG unabhängig von der Axpo Holding AG-Beteiligung und Produktionsbeteiligungen möglich ist. 3. Veräusserung von Produktionsbeteiligungen: Im Fall einer Veräusserung von Produktionsbeteiligungen ist diese innerhalb des Axpo-Verbunds vorzunehmen, sofern das Angebot marktgerecht ist. Die Sicherstellung der kantonalen Versorgungssicherheit mit Strom wird berücksichtigt. 4. Veräusserung von 33 % der Netz- und Vertriebsaktivitäten: Der Kanton strebt zu einem geeigneten Zeitpunkt die Veräusserung von bis zu 33 % der Energieverteilungsaktivitäten an. Sie ist vorzugsweise innerhalb des Axpo-Verbunds vorzunehmen, sofern das Angebot marktgerecht ist. Die Sicherstellung der kantonalen Versorgungssicherheit mit Strom wird berücksichtigt. Der geeignete Zeitpunkt ist in Kenntnis der Auswirkungen der Marktöffnung zu prüfen. 5. Prüfung des Verkaufs eines Teils der Axpo Holding AG an die AEW Energie AG. Der Kanton Aargau prüft den Verkauf eines Teils seiner Aktien an der Axpo Holding AG zu Marktpreisen an die AEW Energie AG zwecks Ausfinanzierung der Spezialfinanzierung. Messung der Zielerreichung - DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilung Finanzen 5 von 6

6 5. Finanzielle Berichterstattung 2011/ / /2014 Rechnungslegungsstandard Rating Umsatz (AEW Energie AG) Bilanzsumme (AEW Energie AG) Bilanzgewinn (handelsrechtlicher Abschluss) Gewinnablieferung an Kanton Reingewinn Free Cashflow Pensionskasse Ergebnisse Bilanz- und Erfolgsanalyse Bilanzstruktur Eigenfinanzierungsgrad Anlagedeckungsgrad I (goldene Bilanzregel) Anlagedeckungsgrad II (goldene Finanzierungsregel) Liquiditätsanalyse Liquiditätsgrad II (quick ratio, acid test) Analyse der Ertragslage EBIT (earnings before interests and taxes) Eigenkapitalrendite (return on equity, ROE) Gesamtkapitalrendite (Return on Investment, ROI) Analyse des Marktwertes Ausschüttungsquote (payout ratio) Substanzwert Gruppe: International Financial Reporting Standards (IFRS) '928' '386' '775' '812' '244' '764'000 65'370'457 54'850'459 67'453'598 20'500'000 21'000'000 20'500'000 64'872'000 54'480'000 67'103'000 78'669'000 32'540'000 8'116'000 PKE Vorsorgestiftung Energie, Deckungsgrad per : 114,4% ( : %; : %; : %) ' '693'000 45'695'000 59'125' '711' '691' '795'000 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilung Finanzen 6 von 6

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