Obere Vorstadt 40 Postfach 5001 Aarau Aktiengesellschaft nach Art. 620ff. OR
|
|
- Ute Morgenstern
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AEW Energie AG 1. Allgemeines Sachzuständige Dienststelle 30. Juni 2015 Departement Bau, Verkehr und Umwelt; Generalsekretariat; Manfred Rüegger; Stv. Generalsekretär Vertreter des Kantons - Kontaktperson Beteiligung Website Rechtsform Mitglieder Verwaltungsrat Daniel Schibli, Leiter Geschäftsbereich Finanzen Obere Vorstadt 40 Postfach 5001 Aarau daniel.schibli@aew.ch Aktiengesellschaft nach Art. 620ff. OR Ernst Werthmüller, Präsident Rudolf Hug, Vizepräsident Peter Bryner Ernst Frey-Burkard Kurt Schmid Dr. Raffael Schubiger Jörg Walther Ausschüsse des Verwaltungsrats Sekretär des Verwaltungsrats Mitglieder Geschäftsleitung Revisionsstelle Revisionsart Generalversammlung Anzahl Aktien Nominalwert pro Aktie Aktienkapital Anzahl Aktien Kanton Buchwert Aktien Kanton Weitere Aktionäre Amtsperiode Strategieausschuss - Ernst Werthmüller, Präsident - Rudolf Hug Prüfungs- und Finanzausschuss - Kurt Schmid, Präsident - Ernst Werthmüller Hans Rudolf Hagmann Dr. Hubert Zimmermann, CEO und Produktion Daniel Schibli, Finanzen und Stellvertretender CEO Marc Ritter, Energie René Soland, Netze PricewaterhouseCoopers AG, Aarau Ordentliche Revision Anzahl Mitarbeitende 287 (inkl. Lernende) per Keine ' ' ' '000'000 45'000'000 45'000' ' ' '000 45'000'000 45'000'000 45'000'000 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilung Finanzen 1 von 6
2 Vinkulierungsbestimmungen - Keine unmittelbaren Vinkulierungsbestimmungen - Durch den Besitz der AEW an Axpo ergeben sich mittelbare Vinkulierungen ( 3 des NOK-Gründungsvertrags vom 22. April 1914) - 29 Abs. 2 Energiegesetz legt fest, dass die Übertragung von Aktien der Zustimmung des Grossen Rats bedarf; umfasst ein solcher Beschluss die Übertragung von 50 % oder mehr der gesamten Aktien, untersteht er dem Referendum gemäss Kantonsverfassung. 2. Leistungsvertrag Verfassungs- und Gesetzesgrundlage Inhalt Leistungsvertrag (Gesetz resp. Dekret) - 54 Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR ): Der Kanton fördert die umweltgerechte und wirtschaftliche Energieversorgung sowie die sparsame Energieverwendung. Er kann Versorgungsbetriebe errichten und unterhalten oder sich an Werken beteiligen des Energiegesetzes des Kantons Aargau vom 17. Januar 2012 (SAR ) - Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG vom 7. September 1999 (SAR ) 39 Energiegesetz: Solange der Kanton über die Mehrheit der Aktienstimmen der AEW Energie AG verfügt und die Netzgebietszuweisung und die Erteilung der Leistungsaufträge nicht rechtskräftig erfolgt sind, wird ein Leistungsauftrag für die AEW durch Dekret festgelegt. 2 Dekret: Obligatorische Aufgaben: - Erstellung und Betrieb eines leistungsfähigen Verteilnetzes - Elektrizitätsversorgung des Kantons (direkt oder durch Belieferung von Elektrizitätsversorgungsunternehmen) - Abnahmeverpflichtung aus Verträgen mit Axpo - Förderung einheimischer erneuerbarer Energiequellen und Nutzung von Abwärme 3 Dekret: Besondere Aufgaben: - Vom Regierungsrat mit Vertrag übertragene Aufgaben gegen Entschädigung - Verpflichtung durch den Grossen Rat, bestimmte Beteiligungen oder Standortnutzungen zu übernehmen. Übernahme von dadurch entstehenden marktkonformen Mehrkosten durch den Kanton. DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilung Finanzen 2 von 6
3 Gesellschaftlicher Kontext Rechenschaftsbericht zum Leistungsauftrag 3. Umwelten Parlament Zur Zeit der Industrialisierung entstanden staatliche Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die den Zugang breiter Industrie- und Bevölkerungskreise zu Elektrizität sicherstellten. Der Staat griff durch die Vergabe von Konzessionen zur Wasserkraftnutzung direkt in die sich entwickelnde Stromwirtschaft ein. Im Rahmen der Strommarktliberalisierung wurde 2006 das Höchstspannungsnetz in der Netzgesellschaft swissgrid zusammengefasst (natürliches Monopol). Bei den wettbewerblichen Erzeugungs- und Vermarktungstätigkeiten legt der Markt Energiepreise fest. Die EU vollendete die Marktöffnung per 1. Juli In der Schweiz begann die Marktöffnung mit der Inkrafttretung des StromVG per 1. Januar In der Schweiz können Grossverbraucher mit mehr als 100'000 kwh Jahresverbrauch und später alle Endverbraucher den Lieferanten frei wählen. Gemäss Vernehmlassung des Bundesrates vom 8. Oktober 2014 zu einem Bundesbeschluss über die volle Strommarktöffnung soll dies 2018 erfolgen. Gestützt auf 4 Abs. 1 des Dekrets über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG erstattet das Unternehmen dem Regierungsrat jährlich Rechenschaft. Der letzte Rechenschaftsbericht datiert vom 19. März Postulat Martin Christen vom 3. Juli 2012 betreffend Begrenzung der Saläre von Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitgliedern der Axpo Holding AG sowie der AEW Energie AG (12.177; Ablehnung vom ) - Interpellation Martin Christen vom 28. Juni 2011 betreffend energiepolitische Differenzen zwischen aargauischem Regierungsrat und aargauischen Verwaltungsräten der Axpo AG sowie der AEW Energie AG (11.237; Erledigung und Beantwortung vom ) - Motion Martin Christen vom 21. Juni 2011 betreffend Ergänzung des Dekrets über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG (11.210; keine Überweisung gemäss Beschluss vom ) DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilung Finanzen 3 von 6
4 Medien Branche/Marktentwicklung Erwartungen Stakeholder - Neue Konzession für Axpo und AEW: Kraftwerk Klingnau läuft nahtlos weiter (AZ, ) - Muri und Sins: AEW und Axpo erhöhen Leistung der Freileitung (AZ, ) - AEW Energie: Investiert in sechs neue PV-Anlagen (Solarnews.ch; ) - Gewinn für Stromversorger AEW massive Kritik an Energiewende (SRF, ) - Neuer Wärmeverbund: Bad Zurzach heizt bald mit Holz aus lokalen Wäldern (AZ, ) - Ab diesem Jahr lohnt es sich zusätzlich, auf LED-Leuchten umzusteigen (AZ, ) - Windpark-Vertrag: So viel erhält Oberhof als Entschädigung (AZ, ) - Burg: Visualisierung für die geplanten Wind-Energieanlagen (AZ, ) - Aargauer Industrie will lieber günstigen als grünen Strom (AZ, ) - AEW senkt Strompreis für 2015, doch Abgaben fressen die Ersparnis fast auf (AZ, ) - Auf europäischer Ebene ist durch die Elektrizitätsmarktliberalisierung eine Konsolidierung im Gange - In der Schweiz zeichnete sich einst eine Stromversorgungslücke ab. Derzeit besteht ein Überangebot an Strom, und die Grosshandelspreise sind stark gesunken. - Stromkonsumenten im Aargau erwarten eine sichere und günstige Stromversorgung. - Ökologisch ausgerichtete Kreise fordern ein starkes Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien. 4. Verhältnis Eigentümer-Beteiligung Eigentümerstrategie Eigentümerstrategie des Regierungsrats vom 27. August 2008 zur Behandlung durch den Grossen Rat (Rückzug der Botschaft durch Regierungsrat und Beschluss des Grossen Rats vom 18. November 2008) Eigentümerstrategie: Ziele 1. Versorgungssicherheit und Standortattraktivität 2. Marktgerechte Rendite der Beteiligung 3. Option Wertsteigerung erhalten 4. Möglichkeit der Generierung von Beteiligungserlösen zur Abtragung der Schuld der Spezialfinanzierung Sonderlasten DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilung Finanzen 4 von 6
5 Eigentümerstrategie: Stossrichtungen 1. Dividenden: Die Dividendenausschüttung bei den Energieverteilungsaktivitäten ist als Richtwert auf 30 % des Unternehmensergebnisses (Bilanzgewinn) zu erhöhen. Sondereffekte sind ausgenommen. Die Dividendenausschüttung der Erträge der Axpo Holding AG und der Produktionsbeteiligungen ist auf 30 % bis 70 % zu erhöhen. 2. Neustrukturierung der AEW Energie AG: Die AEW Energie AG soll sich so strukturieren, dass ein Verkauf der Energieverteilungsaktivitäten der AEW Energie AG unabhängig von der Axpo Holding AG-Beteiligung und Produktionsbeteiligungen möglich ist. 3. Veräusserung von Produktionsbeteiligungen: Im Fall einer Veräusserung von Produktionsbeteiligungen ist diese innerhalb des Axpo-Verbunds vorzunehmen, sofern das Angebot marktgerecht ist. Die Sicherstellung der kantonalen Versorgungssicherheit mit Strom wird berücksichtigt. 4. Veräusserung von 33 % der Netz- und Vertriebsaktivitäten: Der Kanton strebt zu einem geeigneten Zeitpunkt die Veräusserung von bis zu 33 % der Energieverteilungsaktivitäten an. Sie ist vorzugsweise innerhalb des Axpo-Verbunds vorzunehmen, sofern das Angebot marktgerecht ist. Die Sicherstellung der kantonalen Versorgungssicherheit mit Strom wird berücksichtigt. Der geeignete Zeitpunkt ist in Kenntnis der Auswirkungen der Marktöffnung zu prüfen. 5. Prüfung des Verkaufs eines Teils der Axpo Holding AG an die AEW Energie AG. Der Kanton Aargau prüft den Verkauf eines Teils seiner Aktien an der Axpo Holding AG zu Marktpreisen an die AEW Energie AG zwecks Ausfinanzierung der Spezialfinanzierung. Messung der Zielerreichung - DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilung Finanzen 5 von 6
6 5. Finanzielle Berichterstattung 2011/ / /2014 Rechnungslegungsstandard Rating Umsatz (AEW Energie AG) Bilanzsumme (AEW Energie AG) Bilanzgewinn (handelsrechtlicher Abschluss) Gewinnablieferung an Kanton Reingewinn Free Cashflow Pensionskasse Ergebnisse Bilanz- und Erfolgsanalyse Bilanzstruktur Eigenfinanzierungsgrad Anlagedeckungsgrad I (goldene Bilanzregel) Anlagedeckungsgrad II (goldene Finanzierungsregel) Liquiditätsanalyse Liquiditätsgrad II (quick ratio, acid test) Analyse der Ertragslage EBIT (earnings before interests and taxes) Eigenkapitalrendite (return on equity, ROE) Gesamtkapitalrendite (Return on Investment, ROI) Analyse des Marktwertes Ausschüttungsquote (payout ratio) Substanzwert Gruppe: International Financial Reporting Standards (IFRS) '928' '386' '775' '812' '244' '764'000 65'370'457 54'850'459 67'453'598 20'500'000 21'000'000 20'500'000 64'872'000 54'480'000 67'103'000 78'669'000 32'540'000 8'116'000 PKE Vorsorgestiftung Energie, Deckungsgrad per : 114,4% ( : %; : %; : %) ' '693'000 45'695'000 59'125' '711' '691' '795'000 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilung Finanzen 6 von 6
Obere Vorstadt 40 Postfach 5001 Aarau Aktiengesellschaft nach Art. 620ff. OR
AEW Energie AG 1. Allgemeines Sachzuständige Dienststelle 23. Juni 2017 Departement Bau, Verkehr und Umwelt; Generalsekretariat; Manfred Rüegger; Stv. Generalsekretär Vertreter des Kantons - Kontaktperson
Mehr30. Juni 2015 1. Allgemeines. Regierungsrat Stephan Attiger (Verwaltungsrat) Parkstrasse 23 5401 Baden andrea.oswald@axpo.
1. Allgemeines Sachzuständige Dienststelle Vertreter des Kantons Kontaktperson Beteiligung Website Rechtsform Departement Bau, Verkehr und Umwelt; Generalsekretariat; Manfred Rüegger; Stv. Generalsekretär
MehrAargauische Kantonalbank
1. Allgemeines Sachzuständige Dienststelle Vertreter des Kantons Kontaktperson Beteiligung Website Rechtsform Selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt Departement Finanzen und Ressourcen; Abteilung
MehrSachzuständige Dienststelle Departement Bau, Verkehr und Umwelt; Generalsekretariat; Manfred Rüegger; Stv. Generalsekretär Vertreter des Kantons -
1. Allgemeines Ausschüsse des Verwaltungsrats Revisionsstelle Revisionsart GV / Eigentümerversammlung Anzahl Aktien Nominalwert pro Aktie Aktienkapital Anzahl Aktien Kanton Buchwert Aktien Kanton Sachzuständige
MehrRegierungsrat Roland Brogli; Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen (Verwaltungsrat)
Schweizer Salinen AG 1. Allgemeines Sachzuständige Dienststelle Vertreter des Kantons 1. Juli 2015 Departement Finanzen und Ressourcen; Abteilung Finanzen; Franziska Schneeberger, Leiterin Sektion Finanzpolitik
MehrKantonsspital Baden AG
1. Allgemeines Sachzuständige Dienststelle Vertreter des Kantons - Kontaktperson Beteiligung Website Rechtsform Mitglieder Verwaltungsrat Dr. Daniel Heller, Präsident Jörg Knecht, Vizepräsident Peter Bäumlin
MehrGesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten)
6.500 Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) Vom 6. August 005 (Stand. Januar 06) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 7 Abs. der Kantonsverfassung, beschliesst: Zweck
MehrNationalrat Wintersession 2014. Stellungnahme des Bundesrates. Beschluss des Ständerates
Wintersession 204 eparl 26..204 09:0 3.467 n Parlamentarische Initiative. Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie. Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung (UREKNR) (Differenzen) für Umwelt, Raumplanung
MehrPsychiatrische Dienste Aargau AG
1. Allgemeines Sachzuständige Dienststelle Departement Gesundheit und Soziales; Generalsekretariat; Stephan Campi, Generalsekretär Vertreter des Kantons - Kontaktperson Beteiligung Website Rechtsform Jean-François
MehrKantonsspital Baden AG
1. Allgemeines Mitglieder Verwaltungsrat Dr. Daniel Heller, Präsident Jörg Knecht, Vizepräsident Peter Bäumlin Erwin R. Griesshammer Dr. Andreas Haefeli Reto Heierli Ausschüsse des Verwaltungsrats - Revisionsstelle
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg)
Vernehmlassungsfassung 641.2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung,
MehrFachhochschule Nordwestschweiz
1. Allgemeines Sachzuständige Dienststelle Vertreter des Kantons in einem FHNW-Organ gemäss Staatsvertrag Departement Bildung, Kultur und Sport; Generalsekretariat; Irène Richner-Schellenberg; Stv. Generalsekretärin
MehrRegierungsrat Dr. Markus Dieth; Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen (Verwaltungsrat)
Schweizer Salinen AG 1. Allgemeines Sachzuständige Dienststelle Vertreter des Kantons 23. Juni 2017 Departement Finanzen und Ressourcen; Abteilung Finanzen; Franziska Schneeberger, Leiterin Sektion Finanzpolitik
MehrUSI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH
USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel
MehrGesetzessammlung des Kantons St.Gallen 861.2. vom 22. September 1996 (Stand 1. Januar 2004)
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 86. Kantonalbankgesetz vom. September 996 (Stand. Januar 004) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Oktober 995 Kenntnis
Mehrindirekten Gegenvorschlag berücksichtigt? Wahl durch die Generalversammlung: keine Bestimmung -
Parlamentsdienste Services du Parlement Servizi del Parlamento Servetschs dal parlament Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen CH-3003 Bern Tel. 031 322 97 19/97 10 Fax 031 322 98 67 www.parlament.ch
Mehr1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen
Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG); Totalrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Gesetzestext in synoptischer Darstellung Vernehmlassungsentwurf
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 42. zum Entwurf eines Dekrets über die Beteiligung an der Rottal Auto AG
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 42 zum Entwurf eines Dekrets über die Beteiligung an der Rottal Auto AG 22. Februar 2000 Übersicht Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Beteiligung
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
Mehr1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003)
40. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.00 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches
MehrVersion 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen
Version 2004 Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Der Grosse Gemeinderat von Steffisburg, gestützt auf - Artikel 3 des Volksschulgesetzes,
MehrVerordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)
Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.
MehrOrganisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)
Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten
MehrVerwaltungsrat Herren Gilbert Achermann, Präsident (Vorsitz) Dr. Andreas Casutt, Vizepräsident Reto Garzetti Dr. Felix K. Meyer
1 / 7 Protokoll 110. ordentliche Generalversammlung Donnerstag, 18. April 2013, 10.00 Uhr, im Stadtsaal Zofingen Präsenz Verwaltungsrat Herren Gilbert Achermann, Präsident (Vorsitz) Dr. Andreas Casutt,
MehrBürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht. Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
Wertschöpfungsmodell lokales BürgerEnergieProjekt Beteiligungsformen und Geschäftsmodelle Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht Gemeinde Groß Pankow
Mehr- Aktionäre oder deren Vertreter 79.22 % (3 440 579) - Unabhängigen Stimmrechtsvertreter 20.78 % ( 902 745)
Protokoll 22. ordentliche Generalversammlung Emmi AG Datum und Zeit 22. April 2015, 16.00 Uhr Ort Sport- und Freizeitcenter Rex, Hansmatt 5, Stans Vorsitz Konrad Graber, Präsident des Verwaltungsrats Protokoll
MehrStromhaus Burenwisen Energie erleben mit den EKZ
Stromhaus Burenwisen Energie erleben mit den EKZ Energie erleben Energie ist aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Doch wissen Sie eigentlich, wie Strom erzeugt wird? Wie er in die Steckdose kommt? Woher
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrOrdentliche Prüfung nach OR Art. 727
Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Publikumsgesellschaften, d.h., wenn Beteiligungspapiere kotiert sind wenn Anleihensobligationen ausstehend sind wenn Gesellschaften mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes
MehrNutzen Sie das Sparpotenzial Ihres Unternehmens. Mit 100 % Wasserkraft.
Nutzen Sie das Sparpotenzial Ihres Unternehmens. Mit 100 % Wasserkraft. Bis 30.11.2015 wechseln. 4 Monate Gratis-Strom 1 sichern! Sauberer Strom bringt jetzt noch mehr für Ihr Unternehmen. Mit VERBUND-Strom
MehrEntwurf Gemeindereglement Pflegewohnheim Bärgmättli AG
Entwurf Gemeindereglement Pflegewohnheim Bärgmättli AG Stand: Verabschiedet durch Projektausschuss Strategie Zukunft Bärgmättli: 5.09.05 und durch den Gemeinderat: 5.0.05 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde
Mehr12.400 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR)
Frühjahrssession 0 e-parl 0.0.0 - - :0.00 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR) Entwurf der Kommission für Umwelt,
MehrGesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)
Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz
MehrStrom erzeugen und speichern Die neue Unabhängigkeit mit meiner Photovoltaikanlage. Christoph Lierheimer, RenoSolar GmbH
Strom erzeugen und speichern Die neue Unabhängigkeit mit meiner Photovoltaikanlage Christoph Lierheimer, RenoSolar GmbH Über die RenoSolar GmbH! 1997: Gründung der Einzelfirma und Installation der 1. Photovoltaikanlage!
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
Mehr14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen)
Ständerat Wintersession 05 eparl 3..05 5:43 4.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Beschluss des es Anträge der Kommission
MehrMöglichkeiten der strategischen Führung von EVU durch die Eigentümerschaft
Schweizerische Energiestiftung, Zürich, 4. September 2014 Möglichkeiten der strategischen Führung von EVU durch die Eigentümerschaft Reto Dettli Mitglied Geschäftsleitung / Partner Inhalt Was ist strategische
MehrSchweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer
Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer 1.1 Die Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff
MehrWir wollen Tag und Nacht von günstigem Strom profitieren: Wir wechseln zu H 2 Ö-duo.
Wir wollen Tag und Nacht von günstigem Strom profitieren: Wir wechseln zu H 2 Ö-duo. Neukundenbonus: 80 Tage Frei-Strom 1 Ein gutes Gewissen und vieles mehr: Das schafft Strom aus Wasserkraft. Wechseln
MehrEinwohnergemeinde Worben
Einwohnergemeinde Worben Reglement zur Übertragung der Aufgabenerfüllung der Kabelfernsehanlage Dezember 2010-1 - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. ORGANISATION Grundsatz Art. 1 3 Aufgabenübertragung
MehrTag und Nacht von sauberem und günstigem Strom profitieren. Danke, Wasserkraft!
Tag und Nacht von sauberem und günstigem Strom profitieren. Danke, Wasserkraft! 4 Monate Gratis-Strom 1 Gültig bis 30.11. Tag und Nacht profitieren. Sie besitzen einen Normalstromzähler mit zwei Messzeiten,
MehrTotalrevision Energiegesetz Basel-Landschaft Energiestatistik. Felix Jehle, Leiter Ressort Energie, Amt für Umweltschutz und Energie
Totalrevision Energiegesetz Basel-Landschaft Energiestatistik Felix Jehle, Leiter Ressort Energie, Amt für Umweltschutz und Energie Rahmenbedingungen für das neue Energiegesetz 1. Energiestrategie 2050
MehrPolitische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto
Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf
MehrEinführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1
Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht
MehrTag und Nacht von sauberem und günstigem Strom profitieren. Danke, Wasserkraft!
Tag und Nacht von sauberem und günstigem Strom profitieren. Danke, Wasserkraft! Jetzt verlängert! 4 Monate Gratis-Strom 1 Nur noch bis 31.1.2016 Mit sauberem Strom gelingt auch die Energiewende. Mit günstigem
MehrWir bitten um Entschuldigung für die Umtriebe und wünschen viel Spass und Erfolg beim Lernen und Lehren. Franz Carlen Franz Gianini Anton Riniker
Korrigenda zu Carlen, Gianini, Riniker; Finanzbuchhaltung 3, 12. Auflage 2012 Korrigenda Liebe Leserinnen und Leser Leider schleichen sich bei der Produktion eines Lehrmittels immer wieder kleine Fehler
MehrSenken Sie die Stromkosten Ihres Unternehmens. Mit 100 % Wasserkraft. Jetzt 4 Monate Gratis-Strom 1 sichern!
Senken Sie die Stromkosten Ihres Unternehmens. Mit 100 % Wasserkraft. Jetzt 4 Monate Gratis-Strom 1 sichern! Sauberer Strom bringt jetzt noch mehr für Ihr Unternehmen. Mit VERBUND-Strom setzen Sie nicht
MehrDepartement Finanzen und Gesundheit. Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG)
Departement Finanzen und Gesundheit Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG) Ausgangslage - 2009: Im Hinblick auf die Gemeindestrukturreform entschieden
MehrAbstract Pierre-Alain Graf CEO Swissgrid AG, Laufenburg Master in Law Master in Business Administration
Abstract Pierre-Alain Graf CEO Swissgrid AG, Laufenburg Master in Law Master in Business Administration 20. März 2014 «Wie gestalten wir einen Schweizer Strommarkt?» Jederzeit ausreichend mit Strom versorgt
MehrBericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat
Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der
MehrIhr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege.
Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege. Wind- und Solarenergie Direktvermarktung www.clens.eu Clean Energy Sourcing Das Unternehmen Kennzahlen 213 78.. Konzernumsatz
MehrWie Sie das aktuelle Gesetz zur Erneuerbaren Energie von 2014 für Ihr Kapital nutzten könnten! Ingenieurbüro Reinhard Werner, 67482 Altdorf 1
Wie Sie das aktuelle Gesetz zur Erneuerbaren Energie von 2014 für Ihr Kapital nutzten könnten! 67482 Altdorf 1 Eine gespielte Situation 67482 Altdorf 2 Möglicher Weise Ihr Haus Sie beziehen den Strom von
Mehr«Nein zur vorgeschlagenen Energiestrategie 2050 Ja zu mehr Effizienz und Marktwirtschaft»
«Nein zur vorgeschlagenen Energiestrategie 2050 Ja zu mehr Effizienz und Marktwirtschaft» Positionierung Swissmem zur Energiestrategie 2050 Hans Hess, Präsident Swissmem Medienkonferenz vom 10. Dezember
MehrS T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.
S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der
MehrFachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock
Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock 2 Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft der Universität Rostock Diese Ordnung tritt mit Beschluss des StuRa am
MehrOrganhaftpflichtversicherung
Organhaftpflichtversicherung Fragebogen Dieser Fragebogen soll es uns ermöglichen, Ihnen eine nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtete Versicherungslösung anzubieten. Deshalb bitten wir Sie,
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrEnergiewende in Deutschland und Investitionsbereitschaft Eine Studie im Auftrag des Bundesverbandes der Solarwirtschaft
Eine Studie im Auftrag des Bundesverbandes der Solarwirtschaft Untersuchungsanlage g Grundgesamtheit Deutsche Bevölkerung im Alter ab 18 Jahren Stichprobe Befragungsverfahren Fallzahlen Repräsentative
MehrUnternehmenspräsentation EKS - Energie für Ihre Ideen
Unternehmenspräsentation EKS - Energie für Ihre Ideen Unternehmenspräsentation Wir Unsere Idee Von der Höri bis ins Klettgau leben mehr als 110 000 Menschen in unserem Versorgungsgebiet. Gut vernetzt mit
MehrStrategie Wasserkraft
Strategie Wasserkraft Medienkonferenz, vom 7. Juli 2011 Jean-Michel Cina, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung (DVER) Präsident der Expertengruppe Einleitung Hintergrund
MehrEINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH GEMEINDEORDNUNG
GEMEINDEORDNUNG 2015 Die Einwohnergemeinde Spreitenbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 Gemeindegesetz vom 19. Dezember 1978 folgende G E M E I N D E O R D N U N G (GO) A. ALLGEMEINE BESTIMMUNG 1 Die
MehrSeite 1 von 5. Mitglieder-News Februar 2015. Liebe Mitglieder,
Seite 1 von 5 Mitglieder-News Februar 2015 Liebe Mitglieder, mit diesem Newsletter möchten wir die Mitglieder der Ettlinger Bürgerenergiegenossenschaft über die aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten
MehrUnter der Firma XY Netz AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in.
Seite 1 von 6 Statuten XY Netz AG 2008 Statuten der XY Netz AG Vorbemerkung: In diesen Statuten wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit für alle Funktionen die männliche Form verwendet. Personen weiblichen
MehrBeschluss und Genehmigung Bild 19 REP Seetal
REP Seetal Der Regionale Entwicklungsplan Seetal in 19 Bildern. Am 19. August 2008 vom Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigt Ergänzung Bild 19 am 21. Mai 2013 vom Vorstand RPVS zu Handen der Delegiertenversammlung
MehrEmissionsprospekt (Art. 652a OR)
Emissionsprospekt (Art. 652a OR) vom 1. Mai 2013 Clientis EB Entlebucher Bank AG mit Sitz in Schüpfheim (CH-100.3.010.526-9; CHE-105.799.026) Kapitalerhöhung von CHF 8'000'000.00 um CHF 3'000'000.00 auf
MehrNachhaltigkeits-Check
Nachhaltigkeits-Check Name: Darlehen für die Sonneninvest Deutschland GmbH & Co. KG in Wien vermittelt über die Internetplattform Econeers.de, die Crowdfunding für alternative Energieprojekte betreibt
MehrAEW Naturstrom / Naturstrom- und Ökostrombörse - eine marktwirtschaftliche Alternative zu KEV
AEW Naturstrom / Naturstrom- und Ökostrombörse - eine marktwirtschaftliche Alternative zu KEV Martin Huser, Leiter Vertrieb Strom 1. Aargauer Landwirtschafts-Energietag in Lupfig vom 7.3.2012 Bauernverband
MehrHaushaltskonto und Umwelt entlasten: Das schafft Strom aus Wasserkraft.
Haushaltskonto und Umwelt entlasten: Das schafft Strom aus Wasserkraft. Ein gutes Gewissen und vieles mehr: Das schafft Strom aus Wasserkraft. Mit Strom aus 100 % heimischer Wasserkraft ist VERBUND nicht
MehrSolarstrom mit Eigenverbrauchsregelung
Intersolar München 2010 Intersolar München 2010 Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung Ralf Haselhuhn Vorsitzender des Fachausschusses Photovoltaik Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie LV Berlin Brandenburg
MehrGlobalbudget Drucksachen und Lehrmittel für die Jahre 2015 bis 2017
SGB 141/2014 Globalbudget Drucksachen und Lehrmittel für die Jahre 2015 bis 2017 Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat von Solothurn vom 9. September 2014, RRB Nr. 2014/1572 Zuständiges
MehrSauberer und günstiger Strom ist einfach die richtige Entscheidung. Danke, Wasserkraft!
Sauberer und günstiger Strom ist einfach die richtige Entscheidung. Danke, Wasserkraft! Mit sauberem Strom gelingt auch die Energiewende. Mit günstigem und sauberem Strom von VERBUND tragen Sie aktiv zum
MehrGLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch
GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck
MehrUnsere Zukunft ist erneuerbar! ewz-stromzukunft 2012 2050.
Unsere Zukunft ist erneuerbar! ewz-stromzukunft 2012 2050. Stromproduktion heute und in Zukunft. Herausforderungen für ewz. Atomausstieg, Klimaziele, Marktliberalisierung, neue Technologien: Der Elektrizitätsmarkt
MehrIII. Förderprogramm Gebäude
Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,
MehrEnergie gibt Zukunft fördern wir ihre nachhaltige Nutzung im Toggenburg
Energie gibt Zukunft fördern wir ihre nachhaltige Nutzung im Toggenburg Energieanlagen sollen den Toggenburgern gehören Das Toggenburg richtet sich neu auf die Energiezukunft aus. Nicht erst seit Fukushima
Mehrzur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)
ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes
MehrIhr Energieversorger. Gültig ab 1. 1. 2015 bis 31. 12. 2015. 1to1 energy easy: Der Strom mit Niedertarif für Haushalte und das Gewerbe
Ihr Energieversorger Gültig ab 1. 1. 2015 bis 31. 12. 2015 1to1 energy easy: Der Strom mit Niedertarif für Haushalte und das Gewerbe 1to1 energy easy: nachts günstiger Energie 1to1 energy easy ist das
MehrSynopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte
Synopse Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen
MehrStadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik
Stadt Frauenfeld Reglement über die Bodenpolitik Gültig ab 1. Januar 1981 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD R E G L E M E N T U E B ERD I E B 0 DEN POL I T I K der Munizipa1gemeinde Frauenfe1d vom 14. Januar
MehrNEUORDNUNG DER REVISION
NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde
MehrTag und Nacht mit sauberem und günstigem Strom sparen. Danke, Wasserkraft!
Tag und Nacht mit sauberem und günstigem Strom sparen. Danke, Wasserkraft! Mit sauberem Strom gelingt auch die Energiewende. Mit günstigem und sauberem Strom von VERBUND tragen Sie aktiv zum Gelingen der
MehrPlus Strom. Das modulare System für Gewerbe, Handel und Industrie.
Plus Strom Das modulare System für Gewerbe, Handel und Industrie. Wie viel Plus hätten Sie gern? Unsere Energie ist Teil Ihrer Wertschöpfungskette. Und damit entscheidend für funktionierende Prozesse in
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,
MehrVerordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen
SRL Nr. 603 Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen vom 24. Februar 1989* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 13 Absatz 4 und 36 Absatz 4
MehrStatuten Ethos Services AG
Ethos Services Place Cornavin 2 Postfach CH-1211 Genf 1 T +41 (0)22 716 15 55 F +41 (0)22 716 15 56 www.ethosfund.ch Statuten Ethos Services AG I. Firma, Sitz, Dauer und Zweck der Gesellschaft Artikel
MehrNr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN
Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\231ReglementMehrwertabgaben.docx REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Präsidialabteilung Schiessplatzweg
Mehrzwischen die Wärmeverbunde Obermatt inkl. Äschemerbündten, Schallen, Fuchsrain, Storebode und Breiti in eine Aktiengesellschaft zu übertragen.
ABSICHTSERKLÄRUNG zwischen 1. AEW Energie AG, Aarau 5000 Aarau vertreten durch die Herren Peter Bühler und Dr. Hubert Zimmermann 2. Einwohnergemeinde Möhlin 4313 Möhlin vertreten durch Gemeindeammann Fredy
MehrUmstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS
Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Januar 2008 1 IFRS: Zusammenfassung für GJ 2007 Keine wesentlichen Unterschiede der Finanzkennzahlen EBIT Verbesserung von 3 Millionen EUR: Höhere Rückstellungsbildung
MehrInterpellation der SVP-Fraktion betreffend Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung der SansPapiers (Vorlage Nr. 2162.
Seite 1/5 Vorlage Nr. Laufnummer 14186 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung der SansPapiers (Vorlage Nr. 2162.1-14107) Antwort des Regierungsrates
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrJetzt doppelt sparen: Mit sauberem Strom und günstigem Gas. günstiges Gas 100 % Wasserkraft
Jetzt doppelt sparen: Mit sauberem Strom und günstigem Gas. günstiges Gas 100 % Wasserkraft Die beste Kombi für die Umwelt und Ihr Haushaltsbudget. VERBUND versorgt Sie jetzt mit sauberem Strom und günstigem
MehrB E S C H L U S S P R O T O K O L L. der 50. ordentlichen Generalversammlung. der Aktionäre der INTERSHOP HOLDING AG, ZÜRICH
B E S C H L U S S P R O T O K O L L der 50. ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der INTERSHOP HOLDING AG, ZÜRICH Datum Donnerstag, 4. April 2013 Beginn 16.00 Uhr Ende 16.50 Uhr Ort Cigarettenfabrik
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
MehrStatuten der GeoGR AG
GeoGR AG GEODATENDREHSCHEIBE GRAUBÜNDEN AG Statuten Seite 1 / 5 Statuten der GeoGR AG I. Firma, Sitz, Zweck, Dauer Unter der Firma GeoGR AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Chur. 1. 2. Zweck
MehrSenken Sie Ihre Stromkosten!
Senken Sie Ihre Stromkosten! BIS ZU 25% STROMKOSTEN SPAREN * * Die Ersparnis bezieht sich auf den Arbeitspreis / Grundpreis. Privat und gewerblich bis 100.000 KWh / Jahr Onlineplattform www.nenag.de/gsg
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
Mehr