Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg - Vorpommern
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- Ruth Straub
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1 Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg - Vorpommern Körperschaft des öffentlichen Rechts KV Mecklenburg - Vorpommern Postfach SCHWERIN An alle niedergelassenen und ermächtigten Ärztinnen und Ärzte, psychologische Psychotherapeuten sowie Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern - Der Vorstand - Ihr Ansprechpartner: Neumühler Strasse SCHWERIN Telefon: (0385) Durchwahl: Telefax: (0385) (0385) dhoeftmann@kvmv.de - Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum /hö 22. Februar 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, Rundschreiben Nr. 04 / 06 die Vogelgrippe ist derzeit ein allgegenwärtiges Thema. In erster Linie handelt es sich bei der Vogelgrippe um eine Tierkrankheit. Da ein Übergreifen der Vogelgrippe auf Menschen jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, möchten wir Ihnen in der Anlage einige Informationen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) zum Umgang mit Verdachtsfällen zur Verfügung stellen. Von besonderer Wichtigkeit ist dabei primär eine gründliche Erhebung der klinischen Symptomatik, um Verdachtsfälle entsprechend erkennen und behandeln zu können. Nach derzeitigen Erkenntnissen müssen folgende drei Kriterien erfüllt sein: - Fieber (über 38 C) - akuter Krankheitsbeginn (innerhalb von Stunden) - mindestens eines der beiden Symptome: - Husten, - Dyspnoe (Atemnot) Hinzu kommt natürlich, dass der Patient innerhalb der letzten 7 Tage vor Krankheitsbeginn in einem deklarierten Vogelgrippe-Gebiet gewesen sein muss und dort engen, direkten Kontakt mit infizierten oder infektionsverdächtigen Tieren hatte. Ausreichend ist auch, dass der Patient direkten Kontakt mit einem menschlichen Verdachtsfall hatte oder im Labor mit aviären Influenza-Viren in Berührung gekommen ist. Dies ist zwingend zu hinterfragen. Wenn ein solcher Verdachtsfall vorliegt, ist es notwendig, umgehend - Probenmaterial für einen Schnelltest zu entnehmen und - das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und mit diesem die weitere Behandlung des Verdachtsfalles abzustimmen. RUNDSCHREIBEN_04_06_NEU.DOC / / 1.2 (s) / Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Schwerin BLZ : Konto-Nr.: IK:
2 In der Anlage senden wir Ihnen die aktuelle Aufstellung der Gesundheitsämter des Landes inklusive der Bereitschaftsdienstnummern. Die Gesundheitsämter sind darüber informiert, welche Labore den Schnelltest durchführen können. Mit den Gesundheitsämtern ist auch die ggf. notwendige Einweisung in eine stationäre Behandlung abzustimmen. Bei Personen, die in Kontakt mit dem Vogelgrippe-Virus gekommen sind, bei denen jedoch noch kein Symptom der Übertragung aufgetreten ist, kann der Wunsch bestehen, medikamentös zu behandeln. In begründeten Fällen mit tatsächlicher Gefahr der Übertragung der Vogelgrippe steht es in Ihrem ärztlichen Ermessen, ob eine medikamentöse Behandlung notwendig ist. Es ist jedoch zu empfehlen, dass Sie sich in Bezug auf die Notwendigkeit der medikamentösen Behandlung mit dem zuständigen Gesundheitsamt abstimmen. In diesem Fall könnte nur ein Privatrezept mit dem entsprechenden Medikament (z.b. Tamiflu) ausgestellt werden. Der Patient ist auf die eventuelle Möglichkeit der Kostenerstattung durch den Arbeitgeber, sofern der Kontakt beruflich bedingt war, oder durch die Krankenkassen hinzuweisen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Robert-Koch- Institutes unter oder auf unserer Homepage unter Für Rückfragen steht Ihnen auch Frau Seemann unter der Tel.Nr gern zur Verfügung. Mit kollegialen Grüßen Dr. med. Wolfgang Eckert 1. Vorsitzender Anlagen
3 Empfehlungen zum Vorgehen bei Verdacht auf aviäre Influenza A/H5 (N1)-Erkrankungen beim Menschen - Merkblatt für Ärzte - Aufgrund der aktuellen Situation bei der aviären Influenza in M-V (Nachweis von H5N1 auf Rügen und Auffinden einer Vielzahl toter Tiere) ist mit gehäuften Nachfragen bzw. Konsultationen von Bürgern bei niedergelassenen Kollegen, Gesundheitsämtern und in Krankenhäusern zu rechnen. Diese Empfehlung richtet sich in erster Linie an Ärzte und Gesundheitsämter beim Umgang mit Patienten, bei denen auf Grund eines engen Kontaktes zu toten und möglicherweise H5N1 infizierten Tieren und ihrer klinischen Symptome der Verdacht auf eine Infektion mit aviärer Influenza A/H5 (N1) besteht. Sie basiert auf den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI, und den Landesempfehlungen in Mecklenburg-Vorpommern. Sobald sich ein Patient aus o. g. Gründen vorstellt wird folgendes Vorgehen empfohlen: 1. Aufklärung/allgemeine Information über aktuelle Situation Die aviäre Influenza ist primär eine Tierkrankheit. Eine Übertragung auf Menschen ist prinzipiell zwar möglich, aber nur bei sehr engem und intensivem Kontakt zu infizierten Tieren (insbesondere mit Atemwegssekreten und dem Kot der Tiere) möglich. Seit 2003 kam es weltweit, bei vielen Millionen Infektionen von Tieren, nur zu 169 Erkrankungen und 91 Sterbefällen beim Menschen. Deshalb ist z. Zt. in M-V das Infektionsrisiko als sehr gering einzuschätzen. 2. Ausführliche Erhebung der epidemiologischen Exposition Art der Kontaktes (welches Tier, wie war der Kontakt) Ort des Kontaktes Zeitpunkt des Kontaktes Was ist mit dem Tier passiert? (Einsammlung, Untersuchung?) 3. Erfassung der klinischen Symptomatik Beginn der Symptomatik (Zeitpunkt, Verlauf -akut oder schleichend-) Art der Symptome bisherige Dauer und Verlauf der Erkrankung Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V Abteilung Gesundheit Dezernat Infektionsschutz / Prävention Dr. med. Martina Littmann
4 Folgende Kriterien müssen laut Falldefinition des Robert Koch-Institutes für einen Verdachtsfall Influenza A (H5N1) vorliegen (Falldefinition RKI: Stand ). Klinisches Bild Erkrankung mit Vorliegen aller drei folgenden Kriterien: Fieber (über 38 C) akuter Krankheitsbeginn (innerhalb von Stunden) mindestens eines der beiden Symptome: o Husten, o Dyspnoe (Atemnot) oder Tod durch unklare respiratorische Erkrankung. Epidemiologische Exposition Epidemiologische Exposition, definiert als mindestens eine der drei folgenden Expositionen innerhalb von 7 Tagen vor Erkrankungsbeginn: Aufenthalt in einem zoonotisch betroffenen Gebiet und dort 1. direkter Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren (nur Geflügel, Wildvögel oder Schweine) oder deren Ausscheidungen, Körperflüssigkeiten oder rohen Produkten (z. B. nicht erhitzte Eier) oder 2. Tätigkeit auf einer Geflügel- oder Schweinefarm, auf der Innerhalb der vorausgegangenen 6 Wochen infizierte oder infektionsverdächtige Tiere eingestallt waren. oder Direkter Kontakt mit einem menschlichen Verdachts-, wahrscheinlichen oder bestätigten Fall oder seinen Sekreten. oder Laborexposition (z. B. als Laborarbeiter in einem Labor, in dem Proben auf Influenza A/H5 getestet werden). Labordiagnostischer Nachweis Positiver Befund für Influenzavirus A/H5 oder A/H7 mit mindestens einer der vier folgenden Methoden: (direkter Erregernachweis) Virusisolierung und serologische Differenzierung oder molekulare Typisierung (z. B. Sequenzierung, PCR), Nukleinsäure-Nachweis (z. B. spezifische H5N1-PCR), Antigennachweis mit monoklonalen H5- (oder H7-) Antikörpern mittels Immunfluoreszentest (IFT) Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V Abteilung Gesundheit Dezernat Infektionsschutz / Prävention Dr. med. Martina Littmann
5 (indirekter serologischer- Nachweis) deutliche Änderung zwischen zwei Proben beim H5- (oder H7-) spezifischen Antikörpernachweis. Sind die o. g. Kriterien des klinischen Bildes und der epidemiologischen Exposition erfüllt, sind umgehend folgende Maßnahmen einzuleiten (siehe auch Flussdiagramm): Sofortige Information des zuständigen Gesundheitsamtes (außerhalb der Dienstzeit über Bereitschaftsdienstnummer). Infektionsschutz für medizinisches Personal bei Untersuchung und Probenahme (z. B. Mund-Nasen-Schutz; Schutzkittel; Handschuhe; Händedesinfektion). Vermeidung des direkten Kontaktes des Betroffenen zu anderen Patienten innerhalb der Praxis. Entnahme von Rachen- oder Nasenabstrichen für einen Nachweis von Influenza A-Virus mittels Schnelltest (wenn dieser in Praxis nicht verfügbar, Abklärung mit Gesundheitsamt über Möglichkeit der Durchführung im Zuständigkeitsbereich, z. B. regionales Krankenhaus, private Laboratorien). Absprache mit Gesundheitsamt über Einleitung weiterer erforderlicher Maßnahmen zum Infektionsschutz. Falls Hospitalisierung notwendig, Rettungsdienst und Krankenhaus über Verdachtsdiagnose informieren. Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V Abteilung Gesundheit Dezernat Infektionsschutz / Prävention Dr. med. Martina Littmann
6 xxx Flussdiagramm Vorgehen bei Verdacht auf aviäre Influenza (Influenzavirus A/H5 oder A/H7) Klinisch-epidemiologische Kriterien der Falldefinition erfüllt Verdachtsfall von aviärer Influenza Infektionsschutz für medizinisches Personal Probenentnahme (Rachen- oder Nasenabstrich) Influenza-A-Schnelltest * negativ positiv PCR und Subtypisierung Maßnahmen entsprechend der klinischen Erkrankung Meldung gemäß 7 IfSG Maßnahmen zum Infektionsschutz Neuraminidasehemmer gemäß klinischer Indikation Menschliche Influenzaviren (A/H1, A/H3 oder B) oder negativ Maßnahmen entsprechend der klinischen Erkrankung Positiv auf H5 (oder H7) Bei Fortbestehen des klinischen Verdachts: Kurzfristige Wiederholung der Influenza-Diagnostik Wahrscheinlicher Fall Meldung gemäß 7 IfSG Maßnahmen zum Infektionsschutz Bestätigung durch NRZ Neuraminidasehemmer ggf. Krankenhauseinweisung *Falls kein Influenza-Schnelltest verfügbar ist, sollte das Probenmaterial in ein Labor mit der Möglichkeit für einen labordiagnostischen Virusnachweis gesandt werden. Stand:
7 Gesundheitsämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Abfrage Stand: März letzte Änderung 14. November 2005) / kreisfreie Stadt Anschrift des Gesundheitsamtes Telefon / Fax / Erreichbarkeit außerhalb der regulären Dienstzeiten Hansestadt Greifswald Stralsunder Straße 5/ Greifswald Telefon: / Fax: / Gesundheitsamt@greifswald.de Handy: 0172 / : / Stadt Neubrandenburg Postanschrift: PF Neubrandenburg Woldegker Straße Neubrandenburg Telefon: 0395 / Fax: 0395 / Gesundheitsamt@neubrandenburg.de Mo,Mi,Do Di Fr bis Mo Feiertage Handy: 0171 / : 0395 / Hansestadt Rostock St.-Georg-Straße Rostock Telefon: 0381 / Fax: 0381 / gesundheitsamt@rostock.de Handy: 0171 / : 0381 / Landeshauptstadt Schwerin Anne-Frank-Straße Schwerin Telefon: 0385 / Fax: 0385 / oder 0385 / gesundheitsamt@schwerin.de Seite 1
8 Hansestadt Stralsund Knieperdamm 3a Stralsund Telefon: / Fax: / Handy: 0170 / Gesundheitsamt@stralsund.de Anrufbeantworter: / bis -32 Polizeiinspektion: / : / 2500 Hansestadt Wismar Nordwestmecklenburg Hinter dem Rathaus Wismar Telefon: / Fax: / ksteinhauer@wismar.de / Bad Doberan Dammchaussee 30a Bad Doberan Telefon: / Fax: / marita.jenning@lk-dbr.de / Fax: Demmin A.-Pompe-Straße Demmin Telefon: / Fax: / gesundheitsamt@lk-demmin.de Handy: 0170 / / Güstrow Am Wall Güstrow Telefon: / Fax: / kristin.vonderoelsnitz@kreis-gue.de Sa, So, Feiertag 9.00 bis Handy: 0172 / / und -08 Seite 2
9 Ludwigslust Garnisonsstraße Ludwigslust Telefon: / Fax: / gesundheit@ludwigslust.de Fr bis So: stdl. Abfrage Anrufbeantworter: / / Mecklenburg-Strelitz Woldegker Chaussee Neustrelitz Telefon: / Fax: / cruhnau@lra-mst.de mhagenow@lra-mst.de Mo - Do ab bis 7.00 Fr ab bis Mo 7.00 sowie an Feiertagen / o Müritz Zum Amtsbrink Waren Telefon: / Fax: / / gesundheitsamt@landkreis-mueritz.de Nordvorpommern Bahnhofstraße Grimmen Telefon: / Fax: / gesundheitsamt@lk-nvp.de / Ostvorpommern Leipziger Allee Anklam Telefon: / Fax: / gesundheitsamt@landkreisostvorpommern.net Mo., Mi., Do bis 7.00 Di bis 7.00 Fr. bis Mo sowie an Feiertagen Handy: 0171 / und 0170 / : / Seite 3
10 Parchim Putlitzer Straße Parchim Telefon: / Fax: / gesundheitsamt@lkparchim.de Werktage bis 8.00 Fr bis Mo 8.00 Feiertage 0.00 bis / oder ggf. Notruf Rügen Gartenstraße Bergen Telefon: / Fax: / amt53@landkreis-ruegen.de Mo,Mi, Do Di Fr Mo 7.30 sowie an Feiertagen / Uecker-Randow An der Kürassierkaserne Pasewalk Telefon: / Fax: / gesundheit@lkuer.de Mo,Mi,Do Di Fr Mo 7.30 sowie an Feiertagen Handy:0160 / / Seite 4
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