Achtung. Hinweis für VOL/A nur e-angebote

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1 Achtung Hinweis für VOL/A nur e-angebote Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar unter der Internetseite zur Verfügung. Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet. Bewerbungen in herkömmlicher schriftlicher Form, oder Fax werden nicht mehr angenommen. Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung und Bewerbung unter mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse erforderlich. Nach der erfolgreichen Registrierung und Bewerbung erfolgt der Download der Vergabeunterlagen sofort mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login. Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) über erfolgen. Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und sind nicht zugelassen. Weitere Hinweise können unter entnommen werden. Achtung NEU: Es besteht die Möglichkeit ein Angebot über die Vergabeplattform "elektronisch in Textform" abzugeben. Bei dieser Abgabeart benötigt man keine elektronische Signatur, es ist der Name der natürlichen Person die die Erklärung abgibt anzugeben. Angebote ohne Name der natürlichen Person werden ausgeschlossen. Bitte nutzten Sie die Angebotsabgabe "elektronisch in Textform"!!!!! Danke Mit freundlichen Grüßen Submissionsstelle

2 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung BauPlanFM, Zentrale Submissionsstelle- Yorckstr Berlin Tel.: Fax: Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Liefer- und Dienstleistungen) (Vergabeverfahren gemäß VOL/A) Angebot für Baumpflegearbeiten Revier 10 Los 1,2,3,4,5 und 7 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden gebeten, für die oben stehende Lieferung / Leistung ein Angebot abzugeben. Die nachstehenden Bewerbungsbedingungen sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung sind zu beachten. 1. Auftraggebende Stelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Submissionsstelle, Yorckstr. 4-11, Berlin Raum: 2050 Tel.: Fax: submission@ba-fk.berlin.de 2. Ausschreibende Stelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung BauPlanFM, Zentrale Submissionsstelle-, Yorckstr. 4-11, Berlin Raum: 2050 Tel.: Fax: submission@ba-fk.berlin.de 3. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 4. Art der Leistung: Baumpflegearbeiten 5. Ort der Leistung: Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Annahmezeit: 6. Wesentlicher Leistungsumfang: Baumpflegearbeiten Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

3 7. Aufteilung in Lose: Ja Los 1,2,3,4,5 und 7 Angebote sind möglich für: ein Los mehrere Lose alle Lose Sonstiges: Es können Angebote abgegeben werden für ein Los oder mehrere Lose oder für alle Lose. 8. Ausführungszeit: bis Vorablieferungen sind ausdrücklich erwünscht 9. a) Ablauf der Angebotsfrist: Uhr: 10:30 b) Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. c) Bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. d) Bei schriftlicher Angebotsabgabe sind die Angebote dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben. Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.b. durch maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift. Stelle, bei der die Angebote bei schriftlicher Angebotsabgabe einzureichen sind: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung BauPlanFM -Zentrale Submissionsstelle-, Yorckstr. 4-11, Berlin Raum 2050 Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

4 Es ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Anschrift (9.d) zu versehen. Daneben ist er besonders zu kennzeichnen mit: Ausschreibungsnummer: Bezeichnung der Ausschreibung: Ablauf der Angebotsfrist: G OE2017 VOL :30 dem mitgelieferten Aufkleber Sonstiges: Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. 10. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: siehe Checkliste b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: siehe Checkliste Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Die Überprüfung der Eignung der Bieter kann vor Ort im Betrieb erfolgen. c) Folgende Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe Checklist Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

5 11. Sonstige Erfordernisse: Es sind nur e-angebote über wwww.vergabe.berlin.de zugelassen. 12. Inhalt der Angebote: Die Angebotsabgabe hat ausschließlich unter Verwendung der beigefügten Angebotsblätter (Wirt 313) zu erfolgen. Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein. Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten Angaben zu machen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 13. Nebenangebote: sind zugelassen Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als solche deutlich gekennzeichnet werden. 14. Auskunft über die Vergabeunterlagen: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung BauPlanFM -Zentrale Submissionsstelle-, Yorckstr. 4-11, Berlin Etage Raum 2050 Tel.: Fax: Erreichbarkeit: Prüfung der Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum in Textform zu beantragen. 16. Auftragserteilung: Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

6 Zuschlagskriterien der niedrigste Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien: Kriterium: Gewichtung in %: Sonstiges: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. 17. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: Zusatz für Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet die geforderten Erklärungen und Nachweise (Nr. 10) zu erbringen. 19. Zusatz für ausländische Bieter: Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. zugelassen ist auch die folgende Sprache: Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

7 Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 10 geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen. 20. Hinweis: Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), Abschnitt 1. Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. 21. Nicht berücksichtigte Angebote: Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich beantragen. Die Ergebnisse freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen (jeweils ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von ,- netto werden auf berlin.de/vergabeplattform veröffentlicht. Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Submissionsstelle Dieses Formular wurde elektronisch erzeugt und ist ohne Unterschrift gültig. Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

8 Anlagen: Leistungsverzeichnis/se Angebotsblatt / Angebotsblätter (Wirt 313) Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311 A) Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324) Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Wirt 359) Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 321) Eigenerklärung(en) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) Checkliste Eignung (Wirt 320) Anhang BVB VOL, BVB Gartenbau, BVB Verwertung von Abfällen Merkblatt Dieselmaschinen Vorbemerkungen, Maßnahmenlisten pro Los, GAEB Datei pro Los Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL/A) ( )

9 Name und Anschrift des Bieters Vergabe Nr.: G OE2017 VOL Zuschlags- und Bindefrist endet am: Angebotsfrist: Datum Uhrzeit 10:30 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung BauPlanFM -Zentrale Submissionsstelle- Yorckstr Berlin Angebot für Baumpflegearbeiten Revier 10 Los 1,2,3,4,5 und 7 Dem Angebot sind als Anlagen beigefügt: Leistungsbeschreibung Preisblatt(blätter) Datenblatt(blätter) zu Eigenerklärung zur Eignung Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Erklärung gemäß Frauenförderverordnung Erklärung über Nachweis(e) über Ich / Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns genannten Preisen und unter Anerkennung aller vorgegebenen Vertragsbestandteile an. An dieses Angebot halte(n) ich mich / wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots. Das Angebot wurde unterzeichnet von: Datum / Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Hinweis: Bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Ein schriftliches Angebot ist an dieser Stelle zu unterschreiben. Ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, ist wie vorgegeben zu signieren. Wirt 313 Angebot ( )

10 Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: a) Hauptangebot Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingung Summe Los % Summe Los % Summe Los % Summe Los % Summe Los % Summe Los % Summe Los % Summe Los % Summe Los % Summe Los % Summe Los % Summe Los % Summe Gesamtangebot über alle Lose Zusätzlicher Preisnachlass bei Zusammenfassung Preisnachlass mit Bedingung aller Lose oder der Lose Nr.: % % b) Nebenangebote/Änderungsvorschläge zum Hauptangebot Technische Nebenangebote/ Änderungsvorschläge Andere Nebenangebote Anzahl: Anzahl: c) Technische Nebenangebote (ohne Abgabe eines Hauptangebotes) Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingung % Wirt 313 Angebot ( )

11 G OE2017 VOL Baumpflegearbeiten Revier 10 Los 1,2,3,4,5 und 7 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) 1. Allgemeines (1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B). (2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. 2. Preise Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. 3. Lieferung Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle. 4. Verpackung Verpackungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom Auftragnehmer oder von der Auftragnehmerin unentgeltlich zurückzunehmen. 5. Skonto (1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto von 2 v. H. des Rechnungsbetrages abgezogen. S. 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei preisgebundenen Verlagserzeugnissen. (2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-, Abschlags-, Schluss- und Teilschlusszahlungen) abgezogen. 6. Schriftform Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform ( 126 BGB). Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe sind. Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das Ankreuzen der Kästchen erfolgt nur durch den Auftraggeber. 7. Preisgleitklausel Abweichend von Nr. 2 finden die nachstehend bezeichneten Preisgleitklauseln Anwendung: entfällt 8. Ausführungsfristen Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die nachstehenden Fristen und Einzelfristen: Fertigstellung bis Wirt 311 A ZVB/BVB 10/05)

12 Vertragsstrafen Gemäß 11 VOL/B wird folgende Vertragsstrafe vereinbart: entfällt Bei Überschreitung folgender Fristen der Nr. 8 werden die angegebenen Vertragsstrafen fällig: Frist: - Vertragsstrafe: - %/Tag der Überschreitung Frist: - Vertragsstrafe: - %/Woche der Überschreitung 10. Güteprüfung: Gemäß 12 VOL/B wird zur Güteprüfung vereinbart: Annahmestelle: Abnahme nach Absprache mit dem AG 13. Verjährungsfrist für die Mängelansprüche Abweichend von 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche Jahr(e) nach der Abnahme. 14. Zahlungen (1) Vorauszahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet: - 0 Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt angerechnet: - (2) Abschlagszahlungen werden geleistet nicht geleistet. 15. Rechnungen Der Auftragnehmer hat Rechnungen in facher 2 Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für Vorauszahlungen (Nr. 14 Abs. 1) und für Abschlagszahlungen (Nr. 14 Abs. 2) in facher 2 Ausfertigung einzureichen. Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer Aufmassberechnungen und -zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten, Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen. 16. Skontoabzüge Abweichend von Nr. 5 ZVB wird folgende Skontovereinbarung getroffen: Das Skonto beträgt 2,0 v.h. Wirt 311 A ZVB/BVB (10/05)

13 - 3 - Die Skontofrist beginnt abweichend von Nr. 5 ZVB für Zahlungen gemäß Zahlungsplan und für Vorauszahlungen mit dem Tage der Fälligkeit, für Abschlagszahlungen mit dem Tage des Eingangs prüfbarer Aufstellungen über die vertragsgemäße Teillieferung oder Teilleistung. Für Schlusszahlungen gilt Nr. 5 ZVB unverändert, für Teilschlusszahlungen mit der Maßgabe, dass die Skontofrist nicht vor vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung des in sich abgeschlossenen Auftragsteils beginnt. 17. Sicherheitsleistung Abweichend von 18 VOL/B hat der Auftragnehmer folgende Sicherheit(en) zu leisten: entfällt 18. Sonstige Bedingungen: Anhang BVB VOL Wirt 311 A ZVB/BVB (10/05)

14 Anhang zu den BVB 18. Sonstige Bedingungen: Frauenförderung Anwendung bei einem Auftragswert von mindestens ,00 Brutto. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt Ausbildungsbetriebe Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen der 1, 7 und 8 entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz Gemäß 4 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz können die Vergabestellen von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. ILO-Kernarbeitsnormen Gemäß 8 Absatz Satz 1 BerlAVG gelten die zu ergreifenden Maßnahmen nur für folgende Waren: o Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder) o Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle o handgefertigte Teppiche o Natursteine o Produkte aus Holz o Kaffee, Kakao, Tee o Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein o Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren o Fischereiprodukte o Feuerwerkskörper, Zündhölzer o Schnittblumen, Topfpflanzen Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Mit der Bezirksamtsvorlage Nr. IVI 164/2012 vom hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf festgelegt: Die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau und Dienstleistungen /Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt VwVBU) vom auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 500 netto anzuwenden. Folgende Nachweise und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für ggf. einzusetzende Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) Bitte beiliegende Checkliste beachten. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

15 Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO- Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.h., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 324 BVB ILO-Kernarbeitsnormen ( )

16 Auftrag/Ausschreibung Nr.: G OE2017 VOL Erklärung gemäß 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung Hiermit erkläre(n) ich/ wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen A. Anwendbarkeit von 13 Absatz 1 LGG Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen 1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja Nein ( keine weiteren Angaben erforderlich) B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigtenzahl 1) Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: über 500 Beschäftigte ( gemäß 3 Absatz 1 FFV sind drei der in 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) über 250 bis 500 Beschäftigte ( gemäß 3 Absatz 2 FFV sind drei der in 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 20 bis 250 Beschäftigte ( gemäß 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 10 bis 20 Beschäftigte ( gemäß 3 Absatz 4 FFV ist eine der in 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) 1) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist 23 Absatz 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans 2. Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen 12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 13. Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme 14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit 15. Angebot alternierender Telearbeit 16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit auch in Führungspositionen 17. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit 18. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung 19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen 20. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze 21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß 4 FFV einverstanden: 1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß 5 Absatz 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil 6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten 7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männliche dominierte Berufe interessieren sollen 10. Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen 11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß 7 FFV führen können. (Datum, Unterschrift, Stempel) Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Wirt 359 FFV ( )

17 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. abhängig von der Unternehmensgröße gemäß 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.h., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 359 FFV ( )

18 Eigenerklärung zur Eignung Ich erkläre/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden. mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n). ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz bzw. 21 Mindestlohngesetz von mehr als belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist. mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n), zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA- BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten, die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.s.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten. Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Wirt 321 Eigenerklärung ( )

19 Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer- Entsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass unter bestimmten Voraussetzungen - eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) Hinweis: Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift. Wirt 321 Eigenerklärung ( )

20 Vergabenummer G OE2017 VOL Maßnahme Baumpflegearbeiten Revier 10 Maßnahmenummer G OE 2107 VOL Berlin Leistung/CPV Baumpflegearbeiten Revier 10 Los 1,2,3,4,5 und 7 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 9,00 Euro brutto zu bezahlen. die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu erfüllenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die für die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu erbringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte maßgeblich sind. sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a. Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Die Verpflichtungen gelten nicht für Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.h., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Wirt 322 Tariftreue Mindestententgelt ( ) Seite 1 von 2

21 Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Ich erkläre / Wir erklären, mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1), meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt nicht für Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform (falls gefordert: die elektronische Signatur) die händische Unterschrift. Wirt 322 Tariftreue Mindestententgelt ( ) Seite 2 von 2

22 G OE2017 VOL Dem Angebot beizufügende Erklärungen und Nachweise Eigenerklärungen Freiberufler max. Alter Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG über die Eignung (Wirt 321) aktuell zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) aktuell zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) aktuell über die Förderung von Frauen und die vereinbarkeit von Beruf und Familie (Wirt 359) aktuell Schutzerklärung aktuell jährliches Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern aktuell Maschinen-, Geräte- und Fahrzeugbestand aktuell Verknüpfung/ Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen aktuell letztes Jahr Angaben über technische Leitung aktuell jährliches Mittel der Mitarbeiter aktuell Qualitätskontrolle, Untersuchungs- und Forschungsmölglichkeiten aktuell berufliche Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringern/ Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung aktuell siehe Vorbemerkungen Punkt 5 aktuell Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG Umsatz Nachweise In Fotokopie: max. Alter Freiberufler Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung) (GZR 3 nach 150 GewO - natürliche Person/ GZR 4 juristische Person) für: das Unternehmen, ggf. die Hauptniederlassung 1 Jahr den Inhaber 1 Jahr die Gesellschafter 1 Jahr die Mitglieder des Geschäftsführung 1 Jahr die Mitglieder des Vorstandes 1 Jahr Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis) 1 Jahr Wirt Checkliste ( ) Seite 1 von 2

23 Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung) Erlaubnis zum Gewerbe falls gem. GewO erforderlich max. Alter Handelsregister-Auszug (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr Gesellschafterliste 1 Jahr Betriebshaftpflichtversicherung (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr Freiberufler Meisterbriefe, Ingenieurzeugnisse, Berufsabschlüsse bzw. berufl. Qualifikation der teschnisch Fachkundigen (oder ULVBescheinigung) Handwerkskarte und/ oder die IHKZugehörigkeitsbescheinigung (oder ULV-Bescheinigung) Steueranmeldung Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr 3 Monate Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr. Qualitätssicherungsverfahren (bei ISO oder Öko-Audit) Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG Nachweis Teilnahme Objektbesichtigung Bietergemeinschaft Nachunternehmererklärung BVB/ZVB (Wirt 311 A) BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324) BVB zur Frauenförderung (Wirt 325) Bescheinigungen der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragentrichtung (oder ULVBescheinigung) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULVBescheinigung) Bonitätsauskunft Bilanz, Bilanzauszug aktuell Sonstiges max. Alter Wirt Checkliste ( ) Freiberufler Seite 2 von 2

24 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmende verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmende sich nach Maßgabe des 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.h., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmenden begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 325 BVB Frauenförderung ( )

25 Anlage zur den Besonderen Vertragsbedingungen für Gartenbau VwVBU Stand 03/2016 Allgemeine Anforderungen für Geräte 1. Sämtliche Gartengeräte haben keine halogenhaltigen Polymere und Zusätze von halogenhaltigen Flammschutzmitteln in den Kunststoffen der Gehäuse und Gehäuseteile. 2. Es dürfen in den Kunststoffen der Gehäuse und Gehäuseteile und der Griffe keine Stoffe zugesetzt sein, die nach der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als: krebserzeugend (Carc. Cat. 1, Carc. Cat. 2, Carc. Cat. 3) erbgutverändernd (Mut. Cat.1, Mut. Cat.2, Mut. Cat.3) fortpflanzungsgefährdend (Repr. Cat. 1, Repr. Cat. 2, Repr. Cat. 3) 3. Es sind nur Füllsysteme für den Kraftstofftank zugelassen, die sicherstellen, dass die Betankung des Motors und die Versorgung mit weiteren Betriebsstoffen ohne Leckverluste erfolgt. Materialanforderungen an Komposthäcksler und Motorkettensägen 1. Einfache Demontierbarkeit der Geräte und Baugruppen. 2. Leicht lösbare mechanische Verbindungen. 3. Kunststoffgehäuse müssen aus einheitlichem Homopolymer oder Copopolymer bestehen. 4. Kunststoffzusätze dürfen keine cadmium- oder bleihaltigen Zusätze enthalten. Lärmgrenzwerte für Gartengeräte 1. Vertikutierer a. Bei Vertikutierern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 98 db (A) nicht überschreiten. b. Bei Vertikutierern mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 94 db (A) nicht überschreiten. 2. Heckenscheren a. Bei Heckenscheren mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 104 db (A) nicht überschreiten. b. Bei Heckenscheren mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 96 db (A) nicht überschreiten. 3. Rasentrimmer/Rasenkantenschneider/Grastrimmer a. Bei Rasentrimmern / Rasenkantenschneidern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 105 db (A) + 6 P (P: Leistung in KW) nicht überschrei-ten. b. Bei Rasentrimmern / Rasenkantenschneidern mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 94 db (A) nicht überschreiten. 4. Rasenmäher a. Bei Rasenmähern mit Verbrennungsmotor darf der Schallleistungspegel bei folgenden Schnittbreiten nicht überschritten werden: o bei Schnittbreite L 50 cm 96 db (A) o bei Schnittbreite 50 cm < L 70 cm 98 db (A) o bei Schnittbreite 70 cm < L 120 cm 100 db (A) o bei Schnittbreite L > 120 cm 105 db (A) b. Bei Rasenmähern mit Elektromotor/Batteriebetrieb darf der garantierte Schallleistungspegel 90 db (A) nicht überschreiten.

26 5. Freischneider/Motorsensen Bei Freischneidern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 105 db (A) + 6 P (P: Leistung in KW) nicht überschreiten. 6. Hochentaster a. Bei Hochentastern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungs-pegel 110 db (A) + 2 P (P: Leistung in KW) nicht überschreiten. b. Bei Hochentastern mit Elektromotor/Batteriebetrieb darf der garantierte Schallleistungspegel 104 db (A) nicht überschreiten. 7. Komposthäcksler a. Bei Komposthäckslern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 96 db (A) nicht überschreiten. b. Bei Komposthäckslern mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 94 db (A) nicht überschreiten. 8. Motorkettensägen a. Bei Motorkettensägen mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 108 db (A) + 2 P (P: Leistung in KW) nicht überschreiten. b. Bei Motorkettensägen mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 104 db (A) nicht überschreiten. 9. Laubbläser/Laubsammler a. Bei Laubbläsern/Laubsammlern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 100 db (A) nicht überschreiten. b. Bei Laubbläsern/Laubsammelrn mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 100 db (A) nicht überschreiten. 10. Motorhacken/Bodenfräsen a. Bei Motorhacken/Bodenfräsen mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 96 db (A) nicht überschreiten. b. Bei Motorhacken/Bodenfräsen mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 96 db (A) nicht überschreiten. Kettenschmierstoffe für Motorsägen 1. Es dürfen keine Stoffe verwendet werden, die in der EG-Verordnung 1272/2008 aufgeführt und nach 4a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingestuft sind als: sehr giftig (T+) giftig (T) krebserzeugend (Carc. Cat. 1, Carc. Cat. 2, Carc. Cat. 3) erbgutverändernd (Mut. Cat.1, Mut. Cat.2, Mut. Cat.3) fortpflanzungsgefährdend (Repr. Cat. 1, Repr. Cat. 2, Repr. Cat. 3) 2. Die Grundsubstanzen der Kettenschmierstoffe müssen zu 70 % biologisch abbaubar sein. 3. Es dürfen keine Stoffe verwendet werden, die in der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe in der jeweils gültigen Fassung eingestuft sind in die: Wassergefährdungsklasse 2 (WGK 2) Wassergefährdungsklasse 3 (WGK 3)

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