Neue Bewertung und ökologische Ziele bei den Substanzsteuern
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- Jörg Schulze
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Peter Hettlich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/4516 Neue Bewertung und ökologische Ziele bei den Substanzsteuern Vorbemerkung der Fragesteller DasBundesverfassungsgerichthatam7.November2006zudenBewertungsgrundlagenderErbschaft-undSchenkungsteuerfestgestellt,dassdieseaufgrundihrergleichheitswidrigenErmittlungmitdemGrundgesetzunvereinbar sind,undhatdemgesetzgebereineneuordnungspätestensmitwirkungab 2009aufgetragen.DabeisollersichamVerkehrswertalsMaßstaborientieren. Insofern besteht hier dringender Handlungsbedarf. GleichzeitigbemisstsichauchdieGrundsteueralsweitereSubstanzsteuer nachveraltetenundnichtmehrmarktgerechtenwerten.bereits1992stellte einebund-länder-arbeitsgruppefest,dassderwert,welcherderbesteuerung zugrundegelegtwird,durchschnittlichnurnoch10bis18prozentdesverkehrswertesvonimmobilienwiderspiegelt.auchhierbestehtdamithandlungsbedarf,auchwennesnochkeinenbeschlussdesbundesverfassungsgerichtsdazugibt.bundundländerhabenbereitsimjuni2006einefacharbeitsgruppe dazu eingesetzt. VordiesemHintergrundbietetsichdieChance,ganzneuüberdieErmittlung derbewertungsgrundlagenfürdienochbestehendensubstanzsteuernnachzudenken.dervombundesverfassungsgerichtaufgestelltegrundsatzgibtdie ErmittlungmarktnaherWertedeszugrundeliegendenVermögensvor.Aus verwaltungsökonomischersichtisthiereinmöglichsteinfaches,transparentes undnachvollziehbaresverfahrennotwendig.darüberhinausbietetsichals weitererschrittbeieinerneukonzeptionderbesteuerungdurchdiegrundsteuersowiedieerbschaft-undschenkungsteuerausökologischersichtdie entsprechendeberücksichtigungumweltfreundlichenverhaltensimumgang der Steuerpflichtigen mit dem betreffenden Vermögen an. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom19.März2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.AnwelchenkonkretenZielvorgabenrichtetsichdieArbeitderbereitsim Juni2006eingesetzteFacharbeitsgruppeausVertreterndesBundesund der Länder für eine Grundsteuerreform aus? DieArbeitsgruppesollaufderGrundlagederKoalitionsvereinbarungvom 11.November2005undeinesgemeinsamenReformvorschlagsderLänder BayernundRheinland-PfalzeinenkonkretenGesetzesvorschlagfüreineGrundsteuerreformvorbereitenmitdemZiel,diegrundsteuerlicheBemessungsgrundlageunterRückgriffaufBodenrichtwerteundpauschalierteGebäudefestwerte zeitgemäß und dauerhaft auszugestalten. 2. Welche Länder sind an dieser Facharbeitsgruppe beteiligt? Beteiligt sind die Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen. 3.WelcheArbeitskräfteauswelchenBereichenwirkenandieserArbeitsgruppe mit? 4. Wie oft hat die Facharbeitsgruppe getagt und wird sie noch tagen? DieArbeitsgruppehatbisherviermalgetagt.DieAnzahlweitererSitzungen lässt sich gegenwärtig nicht benennen. 5.WelcheErgebnissedieserFacharbeitsgruppesindderBundesregierung bisher bekannt? Die Arbeitsgruppe hat noch keinen Bericht abgegeben. 6. Wann ist mit einem Endergebnis dieser Facharbeitsgruppe zu rechnen? Eine Zeitangabe ist gegenwärtig nicht möglich. DieMitgliederderArbeitsgruppesindAngehörigederjeweiligenFinanzministerien. 7.WiebeurteiltdieBundesregierungdasZieleinheitlicherErmittlungsverfahrenfürdieImmobilienbewertungsowohlfürdieErbschaft-und Schenkungsteuer als auch für die Grundsteuer? WelcheGründesprechennachAuffassungderBundesregierungdafürund welche dagegen? EineinheitlichesErmittlungsverfahrenfürdieImmobilienbewertungsowohl fürdieerbschaft-undschenkungsteueralsauchfürdiegrundsteuerbietetentsprechenddemhergebrachtensystemdereinheitsbewertungdiemöglichkeit, MehrfachbewertungenderselbenBewertungsobjekteunddamitentsprechenden Aufwandzuvermeiden.DieErbschaft-undSchenkungsteueristeineeinmalige SteueraufdenVermögensübergangunddiedamitbeimjeweiligenErwerber eintretende,seineleistungsfähigkeiterhöhendebereicherung.demgegenüber istdiegrundsteuereinerealsteuer,dielaufendandasvorhandenseineines GrundstücksohneBerücksichtigungderpersönlichenVerhältnisseunddie LeistungsfähigkeitdesEigentümersanknüpft.AlsFolgedieserUnterschiede kannaucheineunterschiedliche,demjeweiligenzweckentsprechendewertermittlung gerechtfertigt sein.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WashältdieBundesregierungvondemVorschlag,dieGrundsteueraus dembetriebskostenkatalogherauszunehmen,umesdemmietwohnungsmarktzuüberlassen,obeineüberwälzungaufdiemieterüberdienettokaltmiete möglich ist oder nicht? DieBundesregierunghältdenVorschlagnichtfürsachgerecht.Eristbereits mehrfach u.a.imrahmendermietrechtsreform ausführlichdiskutiertund mehrheitlichabgelehntworden.ausdiesemgrundeistdiegrundsteuerbeim ErlassderBetriebskostenverordnung (Artikel2derVerordnungvom25.November2003)auchunverändertausdembisdahingeltendenRechtinden Katalog der umlegbaren Betriebskosten übernommen worden. BeiderGrundsteuerhandeltessichnachderDefinitiondes 556Abs.1des BürgerlichenGesetzbuchs BGB (bis31.dezember2006: 19Abs.2Wohnraumförderungsgesetz)umklassischeBetriebskosten,dennessindKosten,die demeigentümerdurchdaseigentumamgrundstückentstehen.ihreumlegung aufdenmieteristnachdemsog.äquivalenzprinzipauchdersachenach gerechtfertigt.diegrundsteuersollübergebührenundbeiträgehinausaufwendungendergemeindefürinfrastrukturleistungen (z.b.straßenundgrünanlagenundandereöffentlicheeinrichtungen)kompensieren,dievorallem durchdienutzungdesgrundbesitzesausgelöstwerden.dadiemieterden Grundbesitznutzen,istesfolgerichtig,wenndasMietrechtdieUmlegungder Grundsteuer auf sie zulässt. EineHerauslösungderGrundsteuerausdemKatalogderBetriebskostenhätte auchfürdiemieterkeinevorteile:dieabführungspflichtigenvermieterwürdendiegrundsteuerindiemietehineinrechnen,sodassdiemieteninsgesamt steigenwürden.nachteiligwärehingegendereintretendeverlustantransparenzbeiderwohnkostenbelastung:beidernachgeltendemrechtmöglichen gesondertenumlagealsbetriebskostenkönnenmietererkennenundüberprüfen,welchekostendemvermieterentstehen.dieserdarfauchnurdietatsächlichentstandenenkostenüberwälzen;sinkendiekosten,sokommtdiesdem Mieterzugute.DiesistnichtderFall,wennderVermieterdieGrundsteuervon vornherein in die Miete einkalkuliert. 9.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinbeziehungnichtfiskalischer ZieleindieBemessungderBesteuerungslastderGrundsteuerwieder Erbschaft- und Schenkungsteuer? 10.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinbeziehungökologischerZiele indiebemessungderbesteuerungslastdererbschaft-undschenkungsteuer wie der Grundsteuer? DieFragen9und10werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsamwie folgt beantwortet: ObimRahmendesimLichtedesBeschlussesdesBundesverfassungsgerichts zuüberarbeitendenerbschaftsteuer-undschenkungsteuergesetzesauchnicht fiskalischeundspeziellökologischezielemiteinbezogenwerdenkönnenund sollten,wirdimweiterenverfahrenimbenehmenmitdenländernzuprüfen sein. DasAufkommenderGrundsteuerstehtdenGemeindenzu.DieFinanzministerkonferenzderLänderhatsichdafürausgesprochen,imZugederanstehendenGrundsteuerreformausschließlichdieZielederAufkommensneutralität und Verwaltungsvereinfachung zu verfolgen.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.HältdieBundesregierungdieBerücksichtigungdesFlächenverbrauchs bei der Bemessung der Grundsteuerlast für notwendig? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 12.IstdieBundesregierungderAuffassung,dasseinehöhereGrundsteuer aufbebauungsfähige,abernichtbebautegrundstückedenausweisneuen Baulandes und damit den Flächenverbrauch dämpft? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 13.WennderFlächenverbrauchindieBemessungderGrundsteuerlasteinbezogenwürde,welcheAusgestaltunghältdieBundesregierungdannfür geeignet? DieFragen11bis13werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsamwie folgt beantwortet: MitdernationalenNachhaltigkeitsstrategiehatsichdieBundesregierungzum Zielgesetzt,diezusätzlicheFlächeninanspruchnahmefürSiedlungundVerkehrbiszumJahr2020auf30haproTagzureduzieren.ZurErreichungdieses ZielsverfolgtdieBundesregierungeinganzesBündelvonMaßnahmenz.B. im Bereich derstädtebauförderung,woneueschwerpunktsetzungenz.b.demrecycling von Flächen zugutekommen sollen, desstädtebaurechts,womitdemgesetzzurerleichterungvonplanungsvorhabenfürdieinnenentwicklungderstädte (BGBl.2006,S.3316)u.a. diewiedernutzbarmachungvonflächenunddienachverdichtungmitplanungsrechtlichen Erleichterungen honoriert werden, derforschungsaktivitäten,wiedasressortforschungsprogrammrefina (ForschungfürdieReduzierungderFlächeninanspruchnahmeundeinnachhaltigesFlächenmanagement),wou.a.Methoden,InstrumenteundVerfahrenzurReduzierungderFlächeninanspruchnahmeüberprüftundentwickelt werden. DarüberhinauskommtnachAuffassungderBundesregierungaucheine WeiterentwicklungökonomischwirkenderInstrumentezurReduzierungder FlächeninanspruchnahmeinBetracht.IndiesemKontextistaucheineentsprechendeAusgestaltungderGrundsteuerzusehen.Allerdingsistauchinsoweitdaraufhinzuweisen,dassdasAufkommenderGrundsteuerdenGemeindenzustehtunddieFinanzministerkonferenzderLändersichdafürausgesprochenhat,imZugederanstehendenGrundsteuerreformausschließlich diezielederaufkommensneutralitätundverwaltungsvereinfachungzuverfolgen.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ HältdieBundesregierungdieBerücksichtigungvonInvestitionenin energetischsaniertehäusernachdemstandardderaktuellgeltenden EnergieeinsparverordnungbeiderBemessungderErbschaftsteuerlastfür notwendig? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 15.WenndieBerücksichtigungvonInvestitioneninenergetischsanierte HäuserzuGunstenvonbessererKlimaverträglichkeitindieBemessung dererbschaft-undschenkungsteuerlasteinbezogenwürde,welcheausgestaltung hält die Bundesregierung dann für geeignet? 16.Kannderab2008eingeführtebedarfsorientierteEnergiepasseingeeignetesNachweismittelsein,umeinenErbschaftsteuer-BonusfürdenKlimaschutz zu begründen? 17.WiebeurteiltdieBundesregierungdenVorschlagvonCSU-GeneralsekretärMarkusSöder, fürenergiesparendegebäudesanierungeinen RabattaufdieErbschaftssteuerzugewähren (Meldungvondpaam 14.Februar 2007)? DieFragen14bis17werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsamwie folgt beantwortet: Klimaschutz,EnergieeinsparungunddieReduktionvonCO 2 -Emissionensind SchwerpunktthemenderBundesregierung.ObimRahmendesimLichtedes BeschlussesdesBundesverfassungsgerichtszuüberarbeitendenErbschaftsteuergesetzesauchInvestitioneninenergetischsanierteHäusermiteinbezogenwerdenkönnenundsollten,wirdimweiterenVerfahrenimBenehmenmit denländernzuprüfensein.diesgiltebensofürdiefrage,obderenergieausweis hierfür ein geeignetes Nachweismittel sein könnte. 18.WiebeurteiltdieBundesregierungdenVorschlagdesBerlinerFinanzsenatorsThiloSarrazin,dieKatastermitdenVerkaufsfällenvonImmobilienfürdiejeweiligenRegioneneinernäherungsweisenErmittlungder VerkehrswertevonImmobilienbeiderErbschaft-undSchenkungsteuer sowiedergrundsteuerzugrundezulegen (DERTAGESSPIEGELvom 24.Februar 2007)? DerVorschlagwirdnebenweiterenÜberlegungenfüreinekünftigeImmobilienbewertungfürZweckederErbschaft-undSchenkungsteuerundfüreine künftige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer geprüft.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/251 17. Wahlperiode 16. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9243 16. Wahlperiode 21. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Katja Kipping, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
MehrSofortmaßnahmen beim BAföG Für mehr Zugangsgerechtigkeit und höhere Bildungsbeteiligung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4158 16. Wahlperiode 31. 01. 2007 Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista
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