Teilregionalplan Windenergie. Entwurf für den Planungsausschuss 07/2017

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1 Entwurf für den Planungsausschuss 07/ MAI 2017

2 Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Teilregionalplans Windenergie 7. April 2004 Beschluss zur ersten Anhörung durch den Planungsausschuss: Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung: Genehmigung durch die oberste Landesplanungsbehörde nach 13 Abs. 1 LplG (Az.: noch offen): Öffentlich bekannt gemacht im Staatsanzeiger Baden-Württemberg: (noch offen) (noch offen) (noch offen) (noch offen) Bearbeitung: Kartographie: Impressum: Dipl. Geogr. Sascha Klein Dipl. Geogr. Sascha Klein und Anne Hirschbach Westliche Karl-Friedrich-Straße 29-31, Pforzheim Telefon: 07231/ , Fax: 07231/ sekretariat@rvnsw.de

3 Inhalt A Textteil... 1 Plansätze... 1 Begründung... 2 B Kartenteil... 4 Ergänzungsblätter zur Raumnutzungskarte... 4 Anlage zur Begründung: Dokumentation der planerischen Vorgehensweise (Stand: 07/2017) Hinweis: Die Begründung und die Dokumentation der planerischen Vorgehensweise sind Teile der Gesamtbegründung und nehmen nicht an der Verbindlichkeit teil. Erläuterung zu den Plansätzen: Ziele (Z) des Regionalplans sind nach 4 Abs. 1 LplG von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Grundsätze (G) des Regionalplans sind nach 4 Abs. 2 LplG bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Abwägung oder bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen. Die verbindlichen Ziele und Grundsätze werden als Plansätze formuliert. Die Begründung und alle Anlagen sind Bestandteil der Gesamtbegründung. Sie dienen der Erläuterung und zur Dokumentation des Planungsprozesses und nehmen nicht an der Verbindlichkeit teil.

4 1 Teilregionalplan Windenergie A Textteil Der bisherige Plansatz Standorte für Windkraftanlagen des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald (verbindlich seit 21. März 2005) entfällt und wird durch die nachfolgende Festlegung des Plansatzes des Teilregionalplans Windenergie vollumfänglich ersetzt. Plansätze Gebiete für die Nutzung der Windenergie (VRG) G (1) Gebiete in der Region Nordschwarzwald, die über ein hohes Windenergiepotenzial verfügen, sollen im Sinne einer nachhaltigen Energieversorgung genutzt werden. Z (2) Folgende Gebiete, die für den Bau und den Betrieb von regionalbedeutsamen Windenergieanlagen geeignet sind, werden als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt und in den Ergänzungen zur Raumnutzungskarte dargestellt. Nr. Bezeichnung Verwaltungsraum Seite Stadtkreis Pforzheim/Enzkreis PF-01 Tiefenweg Mühlacker 8 PF-03 Schönbühl NV Pforzheim 9 PF-04 Steinbuckel NV Pforzheim 10 PF-05 Bruchhau GVV Heckengäu 11 PF-06 Roter Markstein GVV Heckengäu 12 PF-08 Viehweg GVV Heckengäu 13 PF-10 Sauberg/ VVG Neuenbürg, NV Pforzheim 14 Büchenbronner Höhe PF-12 Heuberg VVG Neuenbürg 15 PF-14 Reisach GVV Heckengäu 16 Landkreis Calw CW-01 Langenbrander Höhe/ Schömberg, VVG Neuenbürg (VVG Bad 17 Hirschgarten Wildbad-Oberes Enztal) CW-04 Unterer Eiberg VVG Bad Wildbad-Oberes Enztal 18 CW-05 Hengstberg Schömberg, VVG Bad Wildbad-Oberes 19 Enztal CW-06 Hartebene Schömberg 20 CW-07 Hauswald Schömberg, VVG Bad Liebenzell- 21 Unterreichenbach CW-12 Kälbling VVG Bad Wildbad-Oberes Enztal, VVG 22 Calw-Oberreichenbach CW-15 Schmierofen VVG Calw-Oberreichenbach 23 Landkreis Freudenstadt FDS-01 Grubenberg Baiersbronn (VVG Freudenstadt) 24

5 2 FDS-02 Alte Weinstrasse VVG Freudenstadt, Baiersbronn 25 FDS-03 Schloesslesberg/ VVG Freudenstadt, Baiersbronn 26 Hilperstberg/ Hartwald FDS-06 Elme Baiersbronn 27 FDS-07 Köpflesmüsse Baiersbronn 28 FDS-11 Kasernenwald VVG Freudenstadt 29 FDS-13 Glaswald Alpirsbach 30 Z (3) Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in den Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie ausgeschlossen, soweit sie mit dem Bau und Betrieb von regionalbedeutsamen Windenergieanlagen nicht vereinbar sind. Z (4) In der Raumnutzungskarte des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald kommt es zu Überlagerungen von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie mit Regionalen Grünzügen und Vorranggebieten für die Landwirtschaft. Im Konfliktfall ist der Nutzung der Windenergie Vorrang einzuräumen. G (5) Außerhalb von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie sind Konzentrationszonen für die Nutzung von Windenergieanlagen auf Ebene der Flächennutzungsplanung zulässig, wenn diese mit regionalplanerischen Zielen und Grundsätzen vereinbar sind. N (6) Bestehende Konzentrationszonen für die Windenergie in Flächennutzungsplänen werden ebenso wie bestehende und genehmigte Windenergieanlagen nachrichtlich dargestellt. Begründung Die Region Nordschwarzwald unterstützt das bundespolitische Ziel, bis 2020 einen Anteil von 38,5 % Strom aus Erneuerbaren Energien zu erreichen ebenso wie das landespolitische Ziel, in Baden-Württemberg bis 2050 einen Anteil von 80 % der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zu erreichen. Mit der Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie (entspricht den Gebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen gem. 11 Abs. 3 Nr. 11 LplG), wird diesen politischen Zielen in der Region planerisch Rechnung getragen. Die Nutzung der Windenergie zur Stromerzeugung war in Baden-Württemberg bzw. in der Region Nordschwarzwald bisher von untergeordneter Bedeutung. Dies liegt vor allem am hohen Waldanteil von 56 % in der Region. Dabei sind es gerade bewaldete Kammlagen, die ein Mindestwindpotenzial aufweisen. Gleichzeitig verfügen diese Lagen jedoch über ein hohes natur- und artenschutzrechtliches Potenzial. Frühere Anlagen mit deutlich geringeren Anlagen- bzw. Nabenhöhen waren an Waldstandorten nicht rentabel. Moderne Anlagen im

6 3 Teilregionalplan Windenergie Binnenland haben aktuell Nabenhöhen von 140 bis 160 m und weisen eine Nennleistung von zwei bis drei Megawatt auf. Dese Anlagentypen können auch im Binnenland und in Waldgebieten profitabel betrieben werden. Am 22. Mai 2012 (GBl. S. 285) wurde 11 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 2 LplG geändert, sodass Standorte für regional bedeutsame Windenergieanlagen nach 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 11 nurmehr als Vorranggebiete festgelegt werden können. Ein vormals komplementär erfolgender Ausschluss der Windenergienutzung auf allen nicht als Vorranggebieten festgelegten Flächen ist danach nicht mehr möglich (Abkehr von der Schwarz-Weiß- Planung ). Das bedeutet, dass Windenergieanlagen, soweit keine Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie (mit Ausschlusswirkung) durch Darstellungen im Flächennutzungsplan erfolgt ist, gemäß 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) weiterhin als priviligierte Vorhaben im Außenbereich zulässig sind. Die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie sichert demzufolge ausschließlich Flächen für die Windenergienutzung vor konkurrierenden Nutzungen, ersetzt aber keine gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren. Planungen außerhalb von festgelegten Vorranggebieten müssen mit den übrigen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar sein. In der Region Nordschwarzwald wurde bei der Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie ein gesamträumliches Planungskonzept zugrunde gelegt. Die Dokumentation der planerischen Vorgehensweise ist als Anlage zu dieser Begründung beigefügt. Das Planungskonzept beruht vor allem auf dem Windatlas Baden-Württemberg vom Juni 2011 und den Vorgaben aus dem interministeriellen Windenergieerlass Baden- Württemberg vom 9. Mai 2012 (Az.: /404). Regionalbedeutsame Windenergieanlagen sind Einzelanlagen mit einer Nabenhöhe von mindestens 50 m. Darüber hinaus sind auch Windfarmen mit 3 oder mehr Anlagen als regionalbedeutsam einzustufen. Um eine Bündelung von Anlagen in Windparks zu fördern und somit die Belastung des Landschaftsbilds durch Einzelanlagen zu reduzieren, werden nur die Gebiete festgelegt, auf denen idealerweise mindestens drei Anlagen errichtet und betrieben werden können. Grundlage für die Abgrenzung der Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie ist eine umfassende raumplanerische Abwägung zwischen der Eignung der Fläche für eine Windenergienutzung und konkurrierenden raumordnerischen Nutzungsansprüchen. Die Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie sind mit den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald inklusive aller bisherigen Fortschreibungen und Änderungen vereinbar. Insofern ist ein ganzheitliches Gesamtkonzept zur Festlegung von Flächen für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen vollzogen. Die Träger der Flächennutzungsplanung müssen nach 1 Abs. 4 BauGB die Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anpassen. Zusätzlich können sie jedoch weitere Konzentrationszonen für die Windenergie ausweisen. Bereits bestehende Anlagen bzw. genehmigte Vorhaben und Darstellungen in Flächennutzungsplänen werden nachrichtlich im Teilregionalplan Windenergie übernommen.

7 4 B Kartenteil Im folgenden Kapitel ist eine Übersichtskarte der Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie in der Region Nordschwarzwald (Seite 7). Diese Karte dient als Ergänzung zur bisherigen Raumnutzungskarte. Des Weiteren sind Steckbriefe aller Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie nach Landkreisen getrennt dargestellt und falls vorhanden mit Hinweisen versehen. Ergänzungsblätter zur Raumnutzungskarte Nr. Bezeichnung Verwaltungsraum Seite Stadtkreis Pforzheim/Enzkreis PF-01 Tiefenweg Mühlacker 8 PF-03 Schönbühl NV Pforzheim 9 PF-04 Steinbuckel NV Pforzheim 10 PF-05 Bruchhau GVV Heckengäu 11 PF-06 Roter Markstein GVV Heckengäu 12 PF-08 Viehweg GVV Heckengäu 13 PF-10 Sauberg/Büchenbronner Höhe VVG Neuenbürg, NV Pforzheim 14 PF-12 Heuberg VVG Neuenbürg 15 PF-14 Reisach GVV Heckengäu 16 Landkreis Calw CW-01 Langenbrander Höhe/ Hirschgarten Schömberg, VVG Neuenbürg (VVG 17 Bad Wildbad-Oberes Enztal) CW-04 Unterer Eiberg VVG Bad Wildbad-Oberes Enztal 18 CW-05 Hengstberg Schömberg, VVG Bad Wildbad- 19 Oberes Enztal CW-06 Hartebene Schömberg 20 CW-07 Hauswald Schömberg, VVG Bad Liebenzell- 21 Unterreichenbach CW-12 Kälbling VVG Bad Wildbad-Oberes Enztal, 22 VVG Calw-Oberreichenbach CW-15 Schmierofen VVG Calw-Oberreichenbach 23 Landkreis Freudenstadt FDS-01 Grubenberg Baiersbronn (VVG Freudenstadt) 24 FDS-02 Alte Weinstrasse VVG Freudenstadt, Baiersbronn 25 FDS-03 Schloesslesberg/Hilperstberg/ VVG Freudenstadt, Baiersbronn 26 Hartwald FDS-06 Elme Baiersbronn 27 FDS-07 Köpflesmüsse Baiersbronn 28 FDS-11 Kasernenwald VVG Freudenstadt 29 FDS-13 Glaswald Alpirsbach 30

8 5 Teilregionalplan Windenergie

9 6

10 7 Teilregionalplan Windenergie PF-01 Tiefenweg Laufende Nummer: PF-01 Bezeichnung: Tiefenweg Verwaltungsraum: Mühlacker Kreis: Enzkreis Gemeinde: Mühlacker Fläche: ca. 22 ha Windhöffigkeit: 5,50 5,75 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 93% Wald, 4% Grünland, 3% Ackerland

11 8 PF-03 Schönbühl Laufende Nummer: PF-03 Bezeichnung: Schönbühl Verwaltungsraum: NV Pforzheim Kreis: Stadt Pforzheim Gemeinde: Pforzheim Fläche: ca. 22 ha Windhöffigkeit: 5,50 5,75 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald Lage im Anlagenschutzbereich nach 18a LuftVG des Drehfunkfeuers Karlsruhe (DVOR/DME)

12 9 Teilregionalplan Windenergie PF-04 Steinbuckel Laufende Nummer: PF-04 Bezeichnung: Steinbuckel Verwaltungsraum: NV Pforzheim Kreis: Enzkreis Gemeinde: Niefern-Öschelbronn Fläche: ca. 37 ha Windhöffigkeit: 5,50 5,75 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

13 10 PF-05 Bruchhau Laufende Nummer: PF-05 Bezeichnung: Bruchhau Verwaltungsraum: GVV Heckengäu Kreis: Enzkreis Gemeinde: Wiernsheim Fläche: ca. 26 ha Windhöffigkeit: 5,50 5,75 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

14 11 Teilregionalplan Windenergie PF-06 Roter Markstein Laufende Nummer: PF-06 Bezeichnung: Roter Markstein Verwaltungsraum: GVV Heckengäu Kreis: Enzkreis Gemeinde: Mönsheim, Wiernsheim Fläche: ca. 21 ha Windhöffigkeit: 5,50 5,75 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 13% Wald, 2% Grünland, 84% Ackerland, 1% Sonderkultur (Baumschule)

15 12 PF-08 Viehweg Laufende Nummer: PF-08 Bezeichnung: Viehweg Verwaltungsraum: GVV Heckengäu Kreis: Enzkreis Gemeinde: Mönsheim Fläche: ca. 26 ha Windhöffigkeit: 5,50 5,75 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 65% Wald, 3% Grünland, 32% Ackerland

16 13 Teilregionalplan Windenergie PF-10 Sauberg/Büchenbronner Höhe Laufende Nummer: PF-10 Bezeichnung: Saueberg/Büchenbronner Höhe Verwaltungsraum: VVG Neuenbürg, NV Pforzheim Kreis: Enzkreis, Pforzheim Gemeinde: Engelsbrand, Pforzheim Fläche: ca. 104 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,25 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

17 14 PF-12 Heuberg Laufende Nummer: PF-12 Bezeichnung: Heuberg Verwaltungsraum: VVG Neuenbürg Kreis: Enzkreis Gemeinde: Neuenbürg Fläche: ca. 30 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,25 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

18 15 Teilregionalplan Windenergie PF-14 Reisach Laufende Nummer: PF-14 Bezeichnung: Reisach Verwaltungsraum: GVV Heckengäu Kreis: Enzkreis Gemeinde: Heimsheim Fläche: ca. 30 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,25 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald In nördlichem Teilbereich (1,3 ha) Überlagerung mit der 300m Wirkzone eines nachgewiesenen und abbauwürdigen Rohstoffvorkommens

19 16 CW-01 Langenbrander Höhe/Hirschgarten Laufende Nummer: CW-01 Bezeichnung: Langenbrander Höhe/Hirschgarten Verwaltungsraum: Schömberg, VVG Neuenbürg (,VVG Bad Wildbad-Oberes Enztal) Kreis: Enzkreis, Calw Gemeinde: Schömberg, Neuenbürg (, Höfen) Fläche: ca. 361 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,25 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

20 17 Teilregionalplan Windenergie CW-04 Unterer Eiberg Laufende Nummer: CW-04 Bezeichnung: Unterer Eiberg Verwaltungsraum: VVG Bad Wildbad-Oberes Enztal Kreis: Calw Gemeinde: Bad Wildbad, Höfen Fläche: ca. 97 ha Windhöffigkeit: 5,50 5,75 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 97% Wald, 3% Grünland

21 18 CW-05 Hengstberg Laufende Nummer: CW-05 Bezeichnung: Hengstberg Verwaltungsraum: Schömberg, VVG Bad Wildbad-Oberes Enztal Kreis: Calw Gemeinde: Schömberg, Höfen Fläche: ca. 186 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,25 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

22 19 Teilregionalplan Windenergie CW-06 Hartebene Laufende Nummer: CW-06 Bezeichnung: Hartebene Verwaltungsraum: Schömberg Kreis: Calw Gemeinde: Schömberg Fläche: ca. 34 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,00 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

23 20 CW-07 Hauswald Laufende Nummer: CW-07 Bezeichnung: Hauswald Verwaltungsraum: Schömberg, VVG Bad Liebenzell-Unterreichenbach Kreis: Calw Gemeinde: Schömberg, Bad Liebenzell Fläche: ca. 81 ha Windhöffigkeit: 5,50 5,75 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 99% Wald, 1% Grünland

24 21 Teilregionalplan Windenergie CW-12 Kälbling Laufende Nummer: CW-12 Bezeichnung: Kälbling Verwaltungsraum: VVG Bad Wildbad-Oberes Enztal, VVG Calw-Oberreichenbach Kreis: Calw Gemeinde: Bad Wildbad, Oberreichenbach Fläche: ca. 165 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,00 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 99% Wald, 1% Grünland

25 22 CW-15 Schmierofen Laufende Nummer: CW-15 Bezeichnung: Schmierofen Verwaltungsraum: VVG Calw-Oberreichenbach Kreis: Calw Gemeinde: Oberreichenbach Fläche: ca. 87 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,00 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 99% Wald, 1% Grünland

26 23 Teilregionalplan Windenergie FDS-01 Grubenberg Laufende Nummer: FDS-01 Bezeichnung: Grubenberg Verwaltungsraum: Baiersbronn (, VVG Freudenstadt) Kreis: Freudenstadt Gemeinde: Baiersbronn (, Seewald) Fläche: ca. 44 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,25 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

27 24 FDS-02 Alte Weinstrasse Laufende Nummer: FDS-02 Bezeichnung: Alte Weinstraße Verwaltungsraum: VVG Freudenstadt, Baiersbronn Kreis: Freudenstadt Gemeinde: Seewald, Baiersbronn Fläche: ca. 140 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,00 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

28 25 Teilregionalplan Windenergie FDS-03 Schlösslesberg/Hilperstberg/Hartwald Laufende Nummer: FDS-03 Bezeichnung: Schlösslesberg/Hilpertsberg/ Hartwald Verwaltungsraum: VVG Freudenstadt, Baiersbronn Kreis: Freudenstadt Gemeinde: Freudenstadt, Seewald, Baiersbronn Fläche: ca. 420 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,25 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

29 26 FDS-06 Elme Laufende Nummer: FDS-06 Bezeichnung: Elme Verwaltungsraum: Baiersbronn Kreis: Freudenstadt Gemeinde: Baiersbronn Fläche: ca. 99 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,75 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

30 27 Teilregionalplan Windenergie FDS-07 Köpflesmüsse Laufende Nummer: FDS-07 Bezeichnung: Köpflesmüsse Verwaltungsraum: Baiersbronn Kreis: Freudenstadt Gemeinde: Baiersbronn Fläche: ca. 18 ha Windhöffigkeit: 5,50 5,75 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 99% Wald; 1% Grünland

31 28 FDS-11 Kasernenwald Laufende Nummer: FDS-11 Bezeichnung: Kasernenwald Verwaltungsraum: VVG Freudenstadt Kreis: Freudenstadt Gemeinde: Freudenstadt Fläche: ca. 44 ha Windhöffigkeit: 5,50 5,75 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

32 29 Teilregionalplan Windenergie FDS-13 Glaswald Laufende Nummer: FDS-13 Bezeichnung: Glaswald Verwaltungsraum: Alpirsbach Kreis: Freudenstadt Gemeinde: Alpirsbach Fläche: ca. 54 ha Windhöffigkeit: 5,50-6,00 m/s (140 m Höhe) Höhe: m ü. NN Derzeitige Nutzung: 100% Wald

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