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1 verlag bhp grundlagen

2 Inklusion im Kontext einer Regeleinrichtung Ein Praxisbuch Nicole Körfer-Mommertz Angelika Schweinsberg Stefanie Nießen Daniela Scheina

3 Einführung Gesetzliche Grundlagen für eine heilpädagogische Förderung UN- Kinderrechtekonvention Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland SGB VIII (Kinder und Jugendhilferecht) Kinder Bildungsgesetz - KiBiz / NRW Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von behinderten Menschen) Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Kindheit Heute Wer oder was ist Kind bzw. Kindheit? Wie zeigt sich Kindheit heute? Kindheitsaspekte Gesellschaftliche Verantwortung / 13. Kinder- und Jugendbericht Resümee Elterliche Erziehungskompetenz Notwendigkeit von Erziehungspartnerschaften Familiäre Lebenssituationen im Kontext Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz Resümee Die häufigsten Auffälligkeiten und Störungen im Regelbereich Verhaltensauffälligkeit und Verhaltensstörung Psychische Auffälligkeiten und psychische Störung Sensomotorische Auffälligkeiten und Störungen Sprachentwicklungsauffälligkeit / Sprachentwicklungsstörung Resümee Inklusion eine Vision?! Unser Verständnis von Inklusion Blick auf die Angebotsstrukturen und die Politik Umsetzung in den Institutionen Auftrag der Heilpädagogen im Regelbereich Heilpädagogisches Handeln Heilpädagogischer Auftrag Heilpädagogische Begleitung Heilpädagogisches Handlungskonzept Resümee

4 7. Praktische Umsetzungen Die bewegungs- und wahrnehmungsfördernde Kita Ein Konzept zur präventiven Förderung in Regeleinrichtungen Voraussetzungen beim pädagogischen Personal Räumliche Voraussetzungen Geräte- und Materialausstattung Situative und geplante Bewegungsgelegenheiten Psychomotorische Förderangebote Mitwirkung der Eltern Förderung der sozial-emotionalen Kompetenz bei Kindern durch Tiergestützte Intervention Alles wirkliche Leben ist Begegnung Das Projekt Begegnungen der besonderen Art Förderplan / Förderschwerpunkte Die tiergestüzte Intervention Zusammenfassung der Durchführung Reflexion und Evaluation Heilpädagogische Begleitung von Kindern im Regelbereich durch das ganzheitliche Konzept der Psychomotorik Anlass und Befunderhebung Situation in der Familie Mein diagnostischer Befund zu Tim Indikation / Auswahl geeigneter Fördermaßnahmen Ziele Umsetzung der psychomotorischen Förderung Resümee Heilpädagogische Betreuung und Förderung eines Kindes mit besonderem Förderbedarf im Regelbereich Verhaltensbeschreibung des Kindes Auswertung der Beobachtungen Heilpädagogische Fördermaßnahmen Abschluss Quellenverzeichnis Anhangverzeichnis Anhänge

5 Einführung Das in Ihren Händen befindliche Praxisbuch zum Thema Kinder in der Kita1 heilpädagogisch begleiten und fördern, will Ihnen Anregungen geben die es Ihnen ermöglichen, eine neue Perspektive zu heilpädagogischer Arbeit in Regeleinrichtungen einzunehmen. Wir setzen uns in dieser kleinen Schrift aus fachlicher Sicht damit auseinander, welche gesetzlichen Grundlagen ein heilpädagogisches Handeln in Regeleinrichtungen ermöglichen und fordern. Wir stellen uns die Frage, ob nicht die veränderten Lebensbedingungen eine heilpädagogische Praxis in Regeleinrichtungen notwendig machen. Erzieherinnen beklagen, dass die Auffälligkeiten bei Kindern immer früher und stärker auftreten und dass Eltern in ihrem Erziehungsauftrag überfordert sind. Was steckt dahinter? An diesem Punkt stellen Sie sich vielleicht die Fragen: Sollten Kinder, die eine heilpädagogische Begleitung und Förderung benötigen nicht in Sondereinrichtungen (von denen es so viele gibt) untergebracht sein und dort die konzentrierte fachliche Zuwendung erhalten, die ihnen zusteht? Ist es aus ökonomischer Sicht vertretbar, die dafür notwendigen zusätzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen? Wird hier nicht übertrieben, mit der Behauptung, dass eine heilpädagogische Förderung in Regeleinrichtungen notwendig ist, denn dort werden ja ausschließlich Regelkinder betreut? Außerdem geben wir Ihnen anhand vier konkreter Beispiele einen Einblick darin, wie eine an den Bedürfnissen einzelner Kinder und Kindergruppen ausgerichtete Begleitung, unter Berücksichtigung heilpädagogischer Gedanken und Prinzipien, gelingen kann. 1 Der Begriff Kita umschreibt an dieser Stelle pädagogische Einrichtungen für Kinder, die in der Regel nicht mit der spezifischen Förderung und Betreuung von behinderten Kindern und Kinder, die von Behinderung bedroht sind, befasst sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind nicht auf die besondere Förderung und Betreuung von Kindern mit besonderen Entwicklungsbedingungen eingerichtet. 5

6 Wir gehen davon aus, dass Sie als professionelle/r Leser/in die Rahmenbedingungen einer Regeleinrichtung kennen, sodass wir hierzu keine Ausführungen machen. Dieses Buch wird Ihnen jedoch die Notwendigkeit und den Auftrag heilpädagogischen Handelns in Regeleinrichtungen belegen und begründen. Sie erhalten einen Einblick in unsere Vision des aktuell viel diskutierten Begriffs der Inklusion. Aufgrund der von uns vorgenommen heilpädagogischen Deutung dieses Arbeitsansatzes, entwickeln wir unsere Ausführungen zum Thema dieses Praxisbuches. Mit jedem Menschen ist etwas Neues in die Welt gesetzt, was es noch nicht gegeben hat, etwas Erstes und Einzigartiges. (Verfasser unbekannt) We are one, but we`re not the same. (U2) Wir möchten Sie einladen, sich unter den genannten Aspekten ein Bild des heilpädagogischen Auftrags in Regeleinrichtungen zu machen und wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lesezeit. Die Autorinnen: Nicole Körfer- Mommertz, staatl. anerkannte Heilpädagogin und Erzieherin, Leiterin eines Familienzentrums Angelika Schweinsberg, staatl. anerkannte Heilpädagogin und Erzieherin, Leiterin eines Schulkinderhauses Stefanie Nießen, staatl. anerkannte Heilpädagogin und Erzieherin, staatl. anerkannte Fachfrau für Sozialmanagement, Leiterin eines Familienzentrums Daniela Scheina, staatl. anerkannte Heilpädagogin und Erzieherin, Heilpädagogin in einer integrativen Kindertagesstätte 6

7 1 Gesetzliche Grundlagen für eine heilpädagogische Förderung Um den Auftrag heilpädagogischen Handelns in Regeleinrichtungen zu begründen, werfen wir hier zunächst einen Blick auf die in diesem Feld wirksamen gesetzlichen Grundlagen. 1.1 Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN- Kinderrechtekonvention) Im Teil I, Artikel 1 (Geltung für das Kind) und Artikel 2 (Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot) Absatz 1. wird die Zuständigkeit der Kinderrechtekonvention für alle Kinder, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ohne jegliche Diskriminierung geregelt. In Artikel 29 (Bildungsziele; Bildungseinrichtung) Absatz 1a heißt es: Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen; 2 Versuchen wir an dieser Stelle eine heilpädagogische Deutung des Gesetzestextes, so kommen wir zu dem Ergebnis, dass hier die Begriffe Ressourcenorientierung und Empowerment eine deutliche Berechtigung erhalten. Im Fokus steht die Stärkung eines jeden Individuums, das durch die Nutzung der persönlichen, sozialen und materiellen Ressourcen befähigt werden soll, ein Leben in Selbstbestimmung zu führen. 1.2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland In Teil I Die Grundrechte, Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) Absatz 3. heißt es: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 3 Neben der identischen Deutung wie unter Pkt. 1.1 steht hier das Prinzip der Gleichberechtigung im Vordergrund. Doch betrachten wir die Realität, so können wir fest- 2 Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtekonvention) um 17:45 Uhr, am Mit gutem Recht Grundlagen für das politische Handeln, Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Völklinger Straße 49, Düsseldorf, Verlag: Verlagsgesellschaft Ritterbach mbh, Rudolf-Diesel-Straße 5-7, Frechen, 1. Auflage 5/1997 7

8 stellen, dass die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung 4 noch nicht in ausreichendem Maße hergestellt ist. Aufgrund der Komplexität dieser Thematik, wollen wir an dieser Stelle nur die Bereiche nennen, die eine zukünftige Herausforderung darstellen, um eine Gleichberechtigung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung in Deutschland zu erreichen: Gesellschaftliche Anerkennung Bildung- und Erziehung ohne Besonderung Gestaltung einer barrierefreien Umwelt, damit ein Leben in möglichst großer Selbstständigkeit möglich ist Teilhabe am Beruf Freiheit und Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch Achtung der Privatsphäre Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Die hier aufgeführten Aspekte einer notwendigen Veränderung der Lebenswirklichkeiten von Menschen mit Behinderung in Deutschland, finden so und ähnlich ebenfalls eine Erwähnung in der am ratifizierten Fassung des Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es zeigt eine deutlich positiv veränderte Haltung gegenüber Menschen mit Behinderungen und solchen, die von Behinderung bedroht sind. 1.3 SGB VIII (Kinder und Jugendhilferecht) Ein individueller und ganzheitlicher Arbeitsansatz wird im VIII SGB gefordert. Hier heißt es im dritten Abschnitt zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege, 22 Grundsätze der Förderung, Absatz (3): Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren 5 4 Behinderung nach SGB IX: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. 5 SGB VIII, um 16:30 Uhr am

9 Eine in solchem Maße an den subjektiven Situationen des Kindes ausgerichtete Pädagogik verlangt ein hoch professsionelles Handeln des pädagogischen Personals. Die immer komplexeren Herausforderungen an die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen verlangen zunehmend Beratungs- und Unterstützungskompetenzen, um den Förderauftrag erfüllen zu können. 1.4 Kinder Bildungsgesetz - KiBiz / NRW In Nordrhein-Westfalen gilt seit August 2008 das Kinder Bildungsgesetz. Im 8, Integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit, finden wir eine konkrete Formulierung zum gemeinsamen Förderauftrag. Hier heißt es: Kinder mit Behinderung und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen. 6 Die gemeinsame Betreuung und Bildung von Kindern mit Behinderungen bzw. Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind und Kindern ohne Behinderung, ist generell möglich und gewünscht. Der allgemeine Förderauftrag umfasst eine dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder entsprechende, professionelle Orientierung. Betrachten wir das Berufsbild der Heilpädagogin, so finden wir nach unserem Verständnis in diesen gesetzlichen Formulierungen einen eindeutigen Auftrag zur Arbeit in Regeleinrichtungen. Richten wir nun einen Blick auf die gesetzlichen Grundlagen, die in der direkten Arbeit mit Menschen mit Behinderungen gelten. 1.5 Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von behinderten Menschen) Im 3 Vorrang von Prävention heißt es: Die Rehabilitationsträger wirken darauf hin, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird. 7 Im 26, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wird im Artikel (2) eine Auflistung der Leistungen gemacht, die dem Gesetz nach eine Berechtigung und somit 6 Kinderbildungsgesetz KiBiz, mediaid=17223&fileid=50840&sprachid=1, um 16:05 Uhr am Sozialgesetzbuch Neuntes Buch/ SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, um 14:12 Uhr am

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