JAHRESBERICHT vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 RP GLOBAL REAL ESTATE

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1 JAHRESBERICHT vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 RP GLOBAL REAL ESTATE

2 INHALTSVERZEICHNIS Management und Verwaltung 2 Tätigkeitsbericht 3 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) 5 Entwicklung des Sondervermögens 6 Vermögensübersicht zum 31. Dezember Vermögensaufstellung im Detail 9 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen 12 Anhang zum Jahresbericht per 31. Dezember Vermerk des Abschlussprüfers 17 Besteuerungsgrundlagen 18 Seite 1

3 MANAGEMENT UND VERWALTUNG Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Ferdinandstraße Hamburg Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: (Stand: 31. Dezember 2014) Alleingesellschafter M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg (im Folgenden: M.M.Warburg & CO (AG & Co.)) Aufsichtsrat Joachim Olearius Sprecher der Partner M.M.Warburg & CO (AG & Co.) - Vorsitzender - Eckhard Fiene Partner M.M.Warburg & CO (AG & Co.) stellv. Vorsitzender sowie Dipl.-Kfm. Uwe Wilhelm Kruschinski, Hamburg Geschäftsführung Verwahrstelle The Bank of New York Mellon SA/NV Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main Messeturm Friedrich-Ebert-Anlage Frankfurt am Main - Germany Rechtsform: Aktiengesellschaft Haftendes Eigenkapital: (Stand: 30. Juni 2014) Anlageausschuss Thomas Schötz Produktmanager Fonds und Wertpapiere Deutsche Postbank AG, Bonn Dr. Henning Klöppelt Geschäftsführer (Sprecher) WARBURG - HENDERSON Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien mbh, Hamburg Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fuhlentwiete Hamburg DEUTSCHLAND seit dem 1. August 2014: Udo Hirschhäuser seit dem 1. April 2015: Matthias Mansel bis zum 31. März 2015: Dr. Volker van Rüth bis zum 31. August 2014: Hans-Jürgen Schäfer 2

4 1. Anlageziele und -politik Für das gemischte Sondervermögen sollen zu mindestens 51 % Anteile an Immobilien- Sondervermögen, Immobilienaktien, Immobilienaktienvermögen oder Immobilienaktienindex- Sondervermögen erworben werden. Der RP Global Real Estate investiert also überwiegend in ein breites Spektrum indirekter Immobilienanlagen. Ziel ist es, Anlegern eine interessante Möglichkeit zu geben, an der Entwicklung der Immobilienmärkte teilzuhaben. Neben der Investition in Immobilienfonds finden die Anlagethemen Infrastruktur, REITs und Immobilienaktien Berücksichtigung. 2. Anlagestrategie und -ergebnis Das Marktumfeld für die Immobilienmärkte zeigte sich 2014 insgesamt weiter robust. Besonders gut war erneut die Entwicklung deutscher Wohnimmobilien. Dementsprechend zeigte sich die Wertentwicklung von Offenen Immobilienfonds nach den schwierigen Vorjahren leicht verbessert. Enttäuschend präsentierte sich jedoch erneut die Performance der Offenen Immobilienfonds, die infolge der Vertrauenskrise Ihre Abwicklung bekanntgaben. Nachdem 2010 der erste Immobiliendachfonds die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen ausgesetzt hatte, folgten 2011 weitere Produkte dieser Kategorie. Mit Wirkung vom 22. März 2011 musste auch der RP Global Real Estate diesen Schritt gehen. Am 21. März 2014 gelang nun erfolgreich die Wiedereröffnung des Sondervermögens. Hierfür wurde die Bewertung der Fonds in Abwicklung vom Rücknahmepreis auf den Börsenpreis umgestellt. Dies führte zu einer deutlichen Korrektur des Fondspreises um über 14 %. Allerdings ermöglichte die durch die Umstellung gewonnene Möglichkeit, bei Anteilsrückgaben ausreichend Liquidität zu schaffen, dazu, dass die Wiedereröffnung nachhaltig glückte und die Interessen der langfristigen Investoren gewahrt wurden. Nach der Wiedereröffnung legte der RP Global Real Estate bis zum Ende des Berichtszeitraumes kontinuierlich um über 8 % zu. Dennoch verringerte sich der Anteilwert im Zeitraum 31. Dezember 2013 bis 31. Dezember 2014 in der Anteilklasse A insgesamt um 8,85 % und in der Anteilklasse T um 8,83 % (berechnet gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.v. - BVI). Zahlen aus der Vergangenheit garantieren keine zukünftige Wertentwicklung. Zum Jahresende befinden sich noch folgende in Abwicklung befindliche Offene Immobilienfonds im Bestand: DEGI Europa, DEGI International, Morgan Stanley P2 Value, TMW Weltfonds, KanAm USgrundinvest und SEB ImmoPortfolio Target Return. Diese Fonds haben einen Anteil von 22,84 % und sind alle zu Börsenpreisen bewertet, die deutliche Abschläge zu den Rücknahmepreisen aufweisen. Sollten die Abwicklungsergebnisse über den Börsenpreisen liegen, könnte ein Teil der durch die Bewertungsanpassung ausgelösten Korrektur wieder aufgeholt werden. Das Fondskonzept des RP Global Real Estate wurde den veränderten Rahmenbedingungen angepasst, nicht zuletzt, um eine hohe Liquidität zu gewährleisten und so eine erneute Schließung zu verhindern. Der Fonds investiert nun in ein breites Spektrum indirekter Immobilienanlagen und wird so den zukünftigen Anforderungen gerecht. Ziel ist es, Anlegern eine interessante Möglichkeit zu geben, an der Entwicklung der Immobilienmärkte teilzuhaben. Neben der Investition in Immobilienfonds finden die Anlagethemen Infrastruktur, REITs und Immobilienaktien Berücksichtigung. Um eine breite Diversifizierung und ein konservatives Fondsprofil zu erzielen, werden liquide und defensive Strategien wie etwa Absolute-Return-Fonds beigemischt. Wir sind zuversichtlich, dass der RP Global Real Estate als defensiver Portfoliobaustein mit Immobilienbezug gut aufgestellt ist und die positive Wertentwicklung seit der Wiedereröffnung fortsetzt. Quellen des Veräusserungsergebnisses Insgesamt wurden im Bereich von Wertpapiergeschäften sowohl Gewinne als auch Verluste realisiert. Die entsprechenden Beträge können der Ertrags- und Aufwandsrechnung entnommen werden. 3. Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum Risiken im Zusammenhang mit Investmentanteilen Die Risiken der Investmentanteile, die für das Sondervermögen erworben werden, stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Sondervermögen enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Am Ende des Berichtszeitraumes waren 87,51 % in Investmentanteilen unterschiedlicher Assetklassen investiert. 3

5 Risiken im Zusammenhang mit Anteilen an Immobilien-Sondervermögen Immobilieninvestitionen unterliegen Risiken, die sich auf den Anteilwert durch Veränderungen bei den Erträgen, den Aufwendungen und dem Verkehrswert der Immobilien auswirken können. Die Rücknahme der Anteile an einem Immobilienfonds kann bis zu zwei Jahre ausgesetzt werden, wenn bei umfangreichem Rücknahmeverlangen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung die liquiden Mittel nicht mehr ausreichen oder nicht sogleich zur Verfügung stehen. Nach Wiederaufnahme der Rücknahme wird den Anlegern der dann gültige Rückgabepreis ausgezahlt, der unter Umständen niedriger ist, als vor der Rücknahmeaussetzung. 44,53 % des Fondsvermögens waren am Ende des Berichtszeitraumes in Immobilienfonds investiert, wovon sich derzeit 22,84 % in der Abwicklung befinden. Zinsänderungsrisiken Anhand der Restlaufzeiten lässt sich der Einfluss einer Marktzinsänderung auf das Portfolio abschätzen. Je niedriger die Restlaufzeit des Portfolios, desto geringer ist die negative Wirkung auf die Rentenkurse bei einem Zinsanstieg. Bei der Auswahl der Rentenfonds wurde der Schwerpunkt auf Portfolien mit kurzlaufenden Anleihen bzw. kurzen Zinsanpassungsterminen gesetzt, so dass die Zinsänderungsrisiken nicht als hoch angesehen werden. Liquiditätsrisiken Anteile an den Immobilien-Sondervermögen, die sich in Abwicklung befinden, können nicht an die KVGen zurückgegeben werden. Ein Handel ist nur über verschiedene Börsenplätze möglich. Die Liquidität kann eingeschränkt sein und richtet sich nach der Orderlage (Kauf- und Verkaufsangebot). Bonitäts- und Adressenausfallrisiken Es bestehen teilweise Bonitäts- und Adressenausfallrisiken bei allokierten Zertifikaten und den in den Sondervermögen enthaltenen Vermögensgegenständen. 4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum Mit Wirkung zum 22. Juli 2013 trat das Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) in Kraft, welches das bisher geltende Investmentgesetz ersetzt hat. Vor diesem Hintergrund wurden zum 21. Juli 2014 die Anlagebedingungen des Fonds an den neuen gesetzlichen Rahmen angepasst. Mit den vorgenommenen Änderungen der Anlagebedingungen erfolgte eine Änderung der zulässigen Vermögensgegenstände, die für Rechnung des Sondervermögens erwerbbar sind. Anteile an Immobilien-Sondervermögen dürfen weiter gehalten werden soweit diese vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden. Ein Neuerwerb der vorgenannten Vermögensgegenstände ist seit Inkrafttreten des KAGB am 22. Juli 2013 nicht mehr möglich. Währungsrisiken Teilweise lauten Einzelinvestments auf Fremdwährung, wie auch die in den Einzelinvestments enthaltenen Vermögensgegenstände. Marktpreisrisiken Durch die Verteilung der Anlagen auf unterschiedliche Märkte wird das individuelle Risiko reduziert. Die Einzelanlagen unterliegen den Risiken des jeweiligen Marktes, wie z.b. dem Aktienmarktrisiko. Operationelle Risiken Die Gesellschaft hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Dies wird regelmäßig durch die Innenrevision sowie den Jahresabschlussprüfer überprüft. 4

6 ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG (INKL. ERTRAGSAUSGLEICH) FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR 2014 BIS 31. DEZEMBER 2014 Anteilklasse A Anteilklasse T Gesamtfonds I. Erträge Zinsen aus Wertpapieren ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland Erträge aus Investmentanteilen Sonstige Erträge davon Bestandsprovisionen 3.895,06 78, , , , ,52 630, , , , ,58 709, , , ,43 Summe der Erträge , , ,32 II. Aufwendungen Zinsen aus Kreditaufnahmen Verwaltungsvergütung Verwahrstellenvergütung Prüfungs- und Veröffentlichungskosten Sonstige Aufwendungen davon Fremde Depotgebühren davon Genehmigungsgebühren -5, , , ,43-564,08-338,49-225,59-42, , , , , , ,50-47, , , , , , ,09 Summe der Aufwendungen , , ,84 III. Ordentlicher Nettoertrag , , ,48 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne davon aus Wertpapiergeschäften , , , , , ,46 2. Realisierte Verluste davon aus Wertpapiergeschäften davon aus Devisenkassageschäften , , , , , , , , ,22 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften , , ,99 V VI. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres , , , , , , , , , , , ,91 VII. Ergebnis des Geschäftsjahres , , ,60 5

7 ENTWICKLUNG DES SONDERVERMÖGENS Anteilklasse A Anteilklasse T Gesamtfonds I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres , , , Steuerabschlag für das Vorjahr Ausschüttung für das Vorjahr Mittelabfluss (netto) a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich Ergebnis des Geschäftsjahres davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste 0, , , , , , , , , ,96 0, , , , , , , , , , , , ,60 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres , , ,82 VERWENDUNG DER ERTRÄGE DES SONDERVERMÖGENS BERECHNUNG DER AUSSCHÜTTUNG (ANTEILKLASSE A) insgesamt je Anteil I. Für die Ausschüttung verfügbar 1. Vortrag aus dem Vorjahr ,70 8, Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ,83-23, Zuführung aus dem Sondervermögen *) ,32 26,038 II. Nicht für die Ausschüttung verwendet ,59 7, Vortrag auf neue Rechnung ,59 7,397 III. Gesamtausschüttung ,60 3, Endausschüttung ,60 3,200 *) Die Zuführung aus dem Sondervermögen dient dem Ausgleich im Geschäftsjahr realisierter Verluste. VERGLEICHENDE ÜBERSICHT ÜBER DIE LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE (ANTEILKLASSE A) Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert ,44 74, , , ,13 82,19 89,66 92,77 6

8 VERWENDUNG DER ERTRÄGE DES SONDERVERMÖGENS BERECHNUNG DER WIEDERANLAGE (ANTEILKLASSE T) insgesamt je Anteil I. Für die Wiederanlage verfügbar 1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ,68-27, Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag ,67-0,430 II. Wiederanlage ,35-27,895 VERGLEICHENDE ÜBERSICHT ÜBER DIE LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE (ANTEILKLASSE T) Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert ,38 86, , , ,64 95,28 103,92 107,42 7

9 VERMÖGENSÜBERSICHT ZUM 31. DEZEMBER 2014 Wirtschaftliche Gewichtung Geographische Gewichtung I. Vermögensgegenstände 1. Sonstige Wertpapiere Versicherungen (gesamtes Spektrum) 9,49 % gesamt 9,49 % Luxemburg 9,49 % gesamt 9,49 % 2. Investmentanteile - 87,51 % - 87,51 % 3. Bankguthaben - 3,29 % - 3,29 % II. Verbindlichkeiten - -0,29 % - -0,29 % III. II. Fondsvermögen 100,00 % 100,00 % Die Angaben der wirtschaftlichen und geographischen Gewichtung entfällt, sofern nicht angegeben. 8

10 VERMÖGENSAUFSTELLUNG IM DETAIL Gattungsbezeichnung ISIN / VWG Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Käufe/Zugänge Verkäufe/Abgänge im Berichtszeitraum Kurs in Währung Kurswert in % des Fondsvermögens Wertpapiervermögen ,28 97,00 An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Zertifikate AllgG Verbrief INDEX-ZTF Pradera Open- Ended Retail FundInhaber-Anteile A BV:1 XS ,91 3,61 STK , ,91 3,61 0 Nichtnotierte Wertpapiere ,00 5,88 Zertifikate MEDIAN TRUST S.A.-Cmpmt 13/130 IHS Funds DE000A1HKD58 STK , ,00 5, Investmentanteile ,38 42,98 KVG-eigene Investmentanteile RP Global Absolute Return Bond ANT , ,00 7,22 DE000A0MS7N7 / 1,00 % transparente Invest ANT , ,00 5,76 DE000A1JUVV7 / 0,75 % Gruppenfremde Investmentanteile Axxion Focus-Discount ANT , ,00 5,45 LU / 1,00 % 0 B & I Asian Real Est.Sec.Fund ANT USD 170, ,85 4,05 LI / 1,30 % De.Inv.I-Global Infrastructure ANT , ,00 4,08 LU / 0,75 % 0 Flossbach von Storch-Bd Oppor. ANT , ,00 5,10 LU / 0,43 % ish.st.eu.600 Real Es.U.ETF DE ANT , ,00 4,80 DE000A0Q4R44 / 0,45 % MainFir.-Em.Mar.Corp.Bd Fd Ba. ANT USD 105, ,53 5,01 LU / 0,80 % Q-Smart PowerInhaber-Anteile -- ANT , ,00 1,51 DE000A0RHHC8 / 1,60 % 0 Anteile an Immobilien-Sondervermögen ,99 44,53 Gruppeneigene Investmentanteile Warburg-Hender.Deutsch.Fd Nr.1 ANT , ,49 4,70 DE / 1,40 % 127 Gruppenfremde Investmentanteile Bouwfonds European Residential ANT , ,00 2,59 DE000A0M98N2 / 0,60 % 0 DEGI OPA *) ANT , ,00 4,31 DE / 0,65 % DEGI International *) ANT , ,00 1,01 DE / 1,00 % KanAM US-grundinvest Fonds *) ANT USD 4, ,50 3,14 DE / 0,75 % Morgan Stanley P2 Value *) ANT , ,00 2,40 DE000A0F6G89 / 0,80 %

11 VERMÖGENSAUFSTELLUNG IM DETAIL Gattungsbezeichnung ISIN / VWG Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Käufe/Zugänge Verkäufe/Abgänge im Berichtszeitraum Kurs in Währung Kurswert in % des Fondsvermögens SEB Imm.Portf.Target Ret.Fund *) ANT , ,00 10,87 DE / 1,50 % SemperReal Estate ANT , ,00 11,75 AT0000A0B5Z9 / 0,95 % TMW Immobilien Weltfonds *) ANT , ,00 1,12 DE000A0DJ328 / 0,75 % WERTGRUND WohnSelect D ANT , ,00 2,64 DE000A1CUAY0 / 1,10 % 0 *) Der Fonds ist teilweise in Offenen Immobilienfonds investiert, bei denen zum Abschlussstichtag eine eingeschränkte Liquidität gegeben war, da die Rücknahme der Anteile derzeit ausgesetzt ist. Die Bewertung erfolgte dennoch zum von der Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft festgestellten Nettoinventarwert, da nach Abwägung aller bekannten Sachverhalte keine marktgerechte alternative Bewertung vorgelegen hat. Per 31. Dezember 2014 betraf dies den DEGI OPA, den DEGI International, den KanAM US-grundinvest Fonds, den Morgan Stanley P2 Value, den SEB Imm.Portf.Target Ret.Fund und den TMW Immobilien Welfonds. 10

12 Gattungsbezeichnung Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Kurswert in % des Fondsvermögens Andere Vermögensgegenstände Bankguthaben ,26 3,29 -Bankguthaben bei: Verwahrstelle , ,16 0,76 Guthaben in nicht EU/EWR-Währungen Verwahrstelle USD , ,10 2,53 Sonstige Verbindlichkeiten ,72-0,29 Rückstellungen aus Kostenabgrenzung , ,61-0,27 Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften , ,11-0,02 Fondsvermögen ,82 100,00 Anteilwert Anteilklasse A Umlaufende Anteile Anteilklasse A Anteilwert Anteilklasse T Umlaufende Anteile Anteilklasse T STK STK 74, ,

13 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES ABGESCHLOSSENE GESCHÄFTE, SOWEIT SIE NICHT MEHR IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG ERSCHEINEN: Gattungsbezeichnung ISIN / VWG Stück, Anteile bzw.währung Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge Wertpapiere, Investmentanteile und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag) Investmentanteile Gruppenfremde Investmentanteile AXA Wld Fds-Fr.Eur.Re.Est.Sec LU / 1,50 % BILKU 1-OPAL Laufzeitfds LU / 0,83 % BILKU 1-OPAL Laufzeitfds LU / 1,50 % ComSt.-Comm.EONIA Ind.TR U.ETF LU / 0,10 % CONVERTINVEST Gl.Conv.Propert AT0000A14J30 / 1,30 % Invesco Balanced-Risk All.Fd LU / 0,75 % ishs II-iShs S&P Em.M.Inf.UCTS DE000A0RFFS2 / 0,74 % ishsii-uk Property UCITS ETF GBP IE00B1TXLS18 / 0,40 % is.ii-us Prop. Yield UCITS ETF DE000A0LGQK7 / 0,40 % Partn.Grp.Lis.Inv.-Lis.Infra LU / 0,20 % Plenum Cat Bond Fund LI / 2,00 % Schroder GAIA-Schr.GAIA Cat Bd LU / 1,10 % Stand.Life I.G.-Gl.Ab.Ret.Str LU / 1,60 % Stand.Life Inv.Gl.-G.REIT Foc LU / 1,60 % 12

14 ANHANG ZUM GEPRÜFTEN JAHRESBERICHT PER 31. DEZEMBER 2014 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände Die Bewertung erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wertpapiere und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind, werden, sofern vorhanden, grundsätzlich mit handelbaren Kursen bewertet. Rentenpapiere und Schuldscheindarlehen, für die keine handelbaren Börsenkurse vorliegen, werden mit validierten Kursstellungen von Brokern oder anhand der Börsenkurse vergleichbarer Papiere bewertet. Sonstige Wertpapiere und Derivate, für die keine handelbaren Börsenkurse vorliegen, werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten bewertet. Investmentanteile werden mit dem von der Investmentgesellschaft veröffentlichten Rücknahmepreis bewertet, sofern keine anderen Angaben unterhalb der Vermögensaufstellung erfolgen. Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bewertet. ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSAUFSTELLUNG Die Anzahl der umlaufenden Anteile zum Ende des Berichtsjahres und der Anteilwert sind unterhalb der Vermögensaufstellung angegeben. Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Inländische Vermögenswerte Kurse per 30. Dezember 2014 Alle anderen Vermögenswerte Kurse per 30. Dezember 2014 Devisen Kurse per 31. Dezember 2014 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden zu dem unter Zugrundelegung des Morning-Fixings der Reuters AG um Uhr ermittelten Devisenkurses der Währung in Euro taggleich umgerechnet. US-Dollar 1 = USD 1,21745 Kapitalmaßnahmen: Alle Umsätze, die aus Kapitalmaßnahmen hervorgehen (technische Umsätze), werden als Zu- oder Abgang ausgewiesen. 13

15 ERLÄUTERUNGEN ZUR ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHUNG Die Aufgliederung wesentlicher sonstiger Erträge und sonstiger Aufwendungen erfolgt im Rahmen der Ertrags- und Aufwandsrechnung. Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. ANGABEN NACH DER DERIVATEVERORDNUNG Angaben über den im Berichtszeitraum genutzten Umfang des Leverage ( 300 Abs. 2 KAGB): Durchschnittlicher Umfang des Leverage nach Brutto-Methode 1,02588 Festgelegtes Höchstmaß des Leverage nach Brutto-Methode 2,00000 Durchschnittlicher Umfang des Leverage nach Commitment-Methode 1,00373 Festgelegtes Höchstmaß des Leverage nach Commitment-Methode 2,00000 Für das Sondervermögen ergaben sich im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 keine Änderungen des festgelegten Höchstmaßes des Leverage. Für die Ermittlung des Leverage wird das Gesamtexposure des Fonds durch dessen Nettoinventarwert dividiert. Etwaige Effekte aus der Wiederanlage von Sicherheiten werden mit berücksichtigt. Bei der Brutto-Methode erfolgt keine Verrechnung bzw. Anrechnung von Absicherungsgeschäften. Bankguthaben auf laufenden Konten und Tagesgelder werden bei der Ermittlung des Gesamtexposures in Abzug gebracht. Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. Zusammensetzung des Vergleichsvermögens: 30 % FTSE EPRA/NAREIT Developed TR () 70 % ScopeX Composite Real Estate GOEF (TR) Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko: Kleinster potenzieller Risikobetrag 1,03501 % Größter potenzieller Risikobetrag 2,39252 % Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 1,50331 % Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 auf der Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mit den Parametern 99 % Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Unter dem potenziellen Marktrisikobetrag im Sinne des qualifizierten Ansatzes der Derivateverordnung versteht man das Risiko, das sich aus der statistisch ungünstigsten Entwicklung von Marktparametern für das Sondervermögen ergibt. Die Angaben gem. 37 Abs. 1 und 2 DerivateV entfallen, da zum Geschäftsjahresende keine entsprechenden Geschäfte offen waren. Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. 14

16 ANGABEN ZUR TRANSPARENZ SOWIE ZUR GESAMTKOSTENQUOTE Gesamtkostenquote (synthetisch) Anteilklasse A: 2,61 % Anteilklasse T: 2,57 % Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallen Kosten wird nicht berücksichtigt. Da der Fonds mehr als 10% seiner Vermögenswerte in andere Investmentfonds ( Zielfonds ) anlegen kann, fallen im Zusammenhang mit den Zielfonds weitere Kosten an, die bei der Ermittlung der TER anteilig berücksichtigt werden. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Die Beträge der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds betragen: Ausgabeaufschläge 0,00 Rücknahmeabschläge 0,00 Die Verwaltungsvergütungssätze für die am Berichtstag im Bestand befindlichen Sondervermögen und der Sondervermögen, die im Berichtszeitraum ge- und verkauft werden, sind in der Vermögensaufstellung aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Die Angaben zu den Vergütungssätzen wurden Wertpapierinformationssystemen wie WM- Datenservice und anderen Wertpapierinformationsportalen wie Morning Star und Onvista entnommen. Transaktionskosten 1.115,75 (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens) Anteile von Investmentfonds der WARBURG INVEST werden i.d.r. unter Einschaltung Dritter, d.h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die WARBURG INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die WARBURG INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d.h. aus ihrem eigenen Vermögen. Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST für das Sondervermögen keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke. Angaben zu Anteilklassen: Anteilklasse A Anteilklasse T Ertragsverwendung ausschüttend thesaurierend ANGABEN ZUR MITARBEITERVERGÜTUNG Die Angaben zur Mitarbeitervergütung (alle Werte in ) der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELSLCHAFT MBH erfolgt für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Anzahl Mitarbeiter: 38 davon Führungskräfte davon andere Risk Taker Fixe Vergütung ,44 Variable Vergütung ,00 Gesamtvergütung , ,56 0,00 15

17 ANGABEN ZU WESENTLICHEN ÄNDERUNGEN GEM. 101 ABS. 3 NR. 3 KAGB Wesentliche Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen in der Berichtsperiode ergaben sich gemäß nachfolgender Darstellung: 1. Gesellschaft keine Änderungen 2. Verwahrstelle keine Änderungen 3. Abschlussprüfer keine Änderungen 4. Allgemeine und Besondere Anlagebedingungen *) 5. Anlagestrategie und ziel keine Änderungen 6. Anlagegrundsätze keine Änderungen 7. Risikoprofil keine Änderungen 8. Kosten keine Änderungen 9. Auslagerungen keine Änderungen 10. Bewertungsverfahren keine Änderungen 11. Vereinbarungen, die die Verwahrstelle getroffen hat, um sich vertraglich von der Haftung gem. 88 Abs. 4 keine Änderungen KAGB freizustellen 12. Sonstige Sachverhalte, die den AIF betreffen keine Änderungen *) zu 4) Anpassung der Anlagebedingungen aufgrund der Umstellung auf das KAG mit Wirkung vom 21. Juli 2014 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten ( 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB), sind nicht im Fondsvermögen enthalten. Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement eingeführt ( 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB). Angaben zum Risikoprofil nach 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB. Für die Angaben zum Risikoprofil und die von der Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten Risikomanagementsysteme nach 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB siehe unter dem entsprechenden Abschnitt im Verkaufsprospekt. WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Hamburg, den 2. Juni 2015 Die Geschäftsführung 16

18 VERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH hat uns beauftragt, gemäß 102 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) den Jahresbericht des Sondervermögens RP Global Real Estate für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des KAGB und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 den gesetzlichen Vorschriften. Hamburg, 3. Juni 2015 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zemke Wirtschaftsprüfer Dr. Lütke-Uhlenbrock Wirtschaftsprüfer 17

19 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Ferdinandstraße Hamburg RP Global Real Estate - Anteilklasse A Sondervermögen nach KAGB Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 Investmentsteuergesetz Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Endausschüttung ISIN: WKN: DE000A0Q9892 A0Q989 Ex-Tag: 25. März 2015 Zahltag: 25. März 2015 Tag des Ausschüttungsbeschlusses: 25. März 2015 Gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 InvStG Buchstabe: Betrag per Anteil in Natürliche Natürliche Körper- Personen Personen schaften 2) mit Anteilen mit Anteilen im Privat- im Betriebsvermögen vermögen 1) a) Betrag der Ausschüttung 3, , , Nachrichtlich: Zahlbetrag der Ausschüttung 3, , , aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0, , , bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0, , , davon aufgrund von Absetzungen f. Abnutzung (AfA) oder Absetzungen f. Substanzverringerung (AfS) 0, , , b) Gesamtbetrag der ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträge 3, , , davon Betrag der ausgeschütteten Erträge 3, , , davon Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , c) In dem Gesamtbetrag der ausgeschütteten aa) / ausschüttungsgleichen Erträge enthaltenen Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG 3) - 0, , bb) Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 2 S. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG 3) - 0, , cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a - 1, , dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, ee) Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind 0, ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 in der ab dem 1. Januar 2009 anzuw. Fassung 0, gg) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 0, , ,

20 hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen - 0, ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer ll) oder Körperschaftsteuer berechtigen 0, , , in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , mm) Erträge i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG - - 0, nn) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs, 1 des KStG anzuwenden ist - - 0, oo) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs, 1 des KStG anzuwenden ist - - 0, d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge aa) im Sinne des 7 Abs. 1 und 2 3, , , bb) im Sinne des 7 Abs. 3 0, , , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG 0, , , cc) im Sinne des 7 Abs. 1 S. 4, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0, , , davon auf ausländische Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , davon steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, nicht enthalten in c) dd) und in c) ff) 0, , , f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 entfällt, und aa) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , , bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , cc) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , ,

21 dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 i.v.m diesem Abkommen anrechenbar ist 4) 0, , , ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , gg) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, hh) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung 0, , , h) im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0, , , Sofern anwendbar, wurden die Vorschriften des 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG unter Berücksichtigung der Datenschlüsselung durch die marktbekannten Finanzdatenbanken und Börseninformationsdienste (soweit verfügbar) angewandt. Diese Bescheinigung wird beim Elektronischen Bundesanzeiger in der Rubrik Besteuerungsgrundlagen zur Veröffentlichung eingereicht. Berechnung des Aktiengewinns für Körperschaften Die Aktiengewinne für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.s.d. 1 Abs. 1 KStG wurden für den Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni 2013 nachträglich ermittelt und können auf der Seite im Menuepunkt Downloads im Rahmen der Fondspreise eingesehen werden. 1) Angaben für Anleger, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten und nach dem EStG besteuert werden (z.b. Einzelunternehmer oder Mitunternehmer in gewerblichen Personengesellschaften). 2) Angaben für Anleger, die nach dem KStG besteuert werden. Bei den Angaben ist zu beachten, dass 8b Abs. 1 bis 6 KStG für Anleger, die bestimmte Körperschaften sind, keine Anwendung findet. Die Anwendbarkeit vorgenannter Vorschriften kann auch Einfluss auf die Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern haben. 3) Die Einkünfte sind zu 100% ausgewiesen. 4) Bei Anrechnung bzw. Abzug ausländischer Quellensteuern ist bei natürlichen Personen mit Anteilen im Privatvermögen 32d Abs. 5 EStG, bei natürlichen Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen 34c EStG und bei Körperschaften 26 KStG zu beachten. Der Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer für natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen erfolgt nach Berücksichtigung der Anrechnungslimitierung gemäß BMF v. 18. August 2009 (IV C 1 - S /08/10019), Rz. 77a. Hamburg, den 4. März 2015 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH 20

22 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Ferdinandstraße Hamburg RP Global Real Estate - Anteilklasse T Sondervermögen nach KAGB Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 Investmentsteuergesetz Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Thesaurierung zum 31. Dezember 2014 ISIN: WKN: DE000A0KEYG6 A0KEYG Ex-Tag: 2. Januar 2015 Tag des Zuflusses: 31. Dezember 2014 Gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.v.m. Nr. 1 InvStG Buchstabe: Betrag per Anteil in Natürliche Natürliche Körper- Personen Personen schaften 2) mit Anteilen mit Anteilen im Privat- im Betriebsvermögen vermögen 1) Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag 0, , , b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 1, , , c) die in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen aa) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG 3) - 0, , cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a - 0, , gg) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 0, , , hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen - 0, ii) jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0, , , ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , mm) Erträge i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG - - 0,

23 nn) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs, 1 des KStG anzuwenden ist - - 0, oo) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs, 1 des KStG anzuwenden ist - - 0, d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der ausschüttungsgleichen Erträge aa) im Sinne des 7 Abs. 1 und 2 1, , , bb) im Sinne des 7 Abs. 3 0, , , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG 0, , , cc) im Sinne des 7 Abs. 1 S. 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0, , , davon auf ausländische Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 entfällt, und aa) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , , bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , cc) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , , dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 i.v.m diesem Abkommen anrechenbar ist 4) 0, , , ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , gg) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0,

24 hh) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung 1, , , h) im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0, , , Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten mit Ablauf des Geschäftsjahres als zugeflossen. Sofern anwendbar, wurden die Vorschriften des 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG unter Berücksichtigung der Datenschlüsselung durch die marktbekannten Finanzdatenbanken und Börseninformationsdienste (soweit verfügbar) angewandt. Diese Bescheinigung wird beim Elektronischen Bundesanzeiger in der Rubrik Besteuerungsgrundlagen zur Veröffentlichung eingereicht. Berechnung des Aktiengewinns für Körperschaften Die Aktiengewinne für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.s.d. 1 Abs. 1 KStG wurden für den Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni 2013 nachträglich ermittelt und können auf der Seite im Menuepunkt Downloads im Rahmen der Fondspreise eingesehen werden. 1) Angaben für Anleger, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten und nach dem EStG besteuert werden (z.b. Einzelunternehmer oder Mitunternehmer in gewerblichen Personengesellschaften). 2) Angaben für Anleger, die nach dem KStG besteuert werden. Bei den Angaben ist zu beachten, dass 8b Abs. 1 bis 6 KStG für Anleger, die bestimmte Körperschaften sind, keine Anwendung findet. Die Anwendbarkeit vorgenannter Vorschriften kann auch Einfluss auf die Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern haben. 3) Die Einkünfte sind zu 100% ausgewiesen. 4) Bei Anrechnung bzw. Abzug ausländischer Quellensteuern ist bei natürlichen Personen mit Anteilen im Privatvermögen 32d Abs. 5 EStG, bei natürlichen Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen 34c EStG und bei Körperschaften 26 KStG zu beachten. Der Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer für natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen erfolgt nach Berücksichtigung der Anrechnungslimitierung gemäß BMF v. 18. August 2009 (IV C 1 - S /08/10019), Rz. 77a. Hamburg, den 7. Januar 2015 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH 23

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