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1 Die neue Vergabeverordnung Vergaberecht 2010 Essen, Diese Fläche kann als transparent definiert werden. Im Hintergrund positionierte Bilder können so automatisch dem CorporateDesign entsprechend integriert werden. Sollten Sie kein Titelbild integrieren wollen, dann benutzen Sie bitte die nächste Folie als Titelfolie. 1 Die neue Vergabeverordnung Essen,

2 Gliederung Ausgangslage Regelungen Ausblick 2 Die neue Vergabeverordnung Essen,

3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Vergabeverordnung VOL/A VOB/A VOF Abschnitt 1 Abschnitt 1 Abschnitt 2 VKR Abschnitt 2 VKR 3 Die neue Vergabeverordnung Essen,

4 Ausgangslage Die haushaltsrechtliche Lösung, 57a -57 c HGrG zur Umsetzung der Koordinierungs- und Rechtsmittelrichtlinienrichtlinien der EG = formales, nicht materielles Gesetz; Folge: kein Rechtsweg für übergangene und nicht berücksichtigte Bieter Deshalb Einführung der Regelungskaskade durch Vergaberechtsänderungsgesetz Die neue Vergabeverordnung Essen,

5 Funktion der Vergabeverordnung Umsetzung der einzelnen Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinien und der Rechtsmittelrichtlinie Grund: GWB soll nicht überfrachtet werden Verzicht auf Vergabeverordnung und direkte Verweisung von GWB auf Verdingungsordnungen kam nicht in Betracht Grund: Gesetzestechnik, Verordnungsermächtigung in GWB Scharnierfunktion: stellt Legitimationsgrundlage für die Verbindlichkeit der privaten Regelwerke VOB, VOL, VOF her Regelung nicht im GWB enthaltener materieller Vorgaben (Hauptanwendungsfall im alten Recht: 13 VgV= Stillhaltepflicht) 5 Die neue Vergabeverordnung Essen,

6 Die Novellierungsinitiative Auftrag der Bundeskoalitionsvereinbarung 2005 an die Bundesregierung zur Reform des Vergaberechts im bestehenden System Beibehaltung der Regelungskaskade Reduzierung des Inhalts auf das Wesentliche: Verlagerung materiellrechtlicher Vorgaben in das GWB, Verzicht auf Doppelungen im Verhältnis zu VOB, VOL, VOF 6 Die neue Vergabeverordnung Essen,

7 Novellierungsprozess 1. Stufe: Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom = GWB; Verschiebung von Vorschriften aus VgV in GWB 2. Stufe: Novellierung der Vergabeordnungen VOB, VOL und VOF und Erlass der Sektorenverordnung vom Stufe: Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Verfahrensstand: - Entwurf Bundesregierung vom Stellungnahme Bundesrat vom erneute Befassung und gegebenenfalls Billigung durch Bundesregierung (voraussichtlich ) - Inkrafttreten voraussichtlich am tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt 7 Die neue Vergabeverordnung Essen,

8 Verlagerung von Regelungen Definition der Baukonzession nunmehr in 99 Abs.6 GWB Definition der Sektorenaufträge nunmehr als Anlage zu 98 Nr.4 GWB Ausnahmen im Sektorenbereich, Freistellung verbundener Unternehmen nunmehr in 100 Abs.2 GWB Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz nunmehr in 129b GWB Informationspflicht nunmehr in 101a, 101b GWB Nachprüfungsbestimmungen (Zuständigkeit der Vergabekammern, Korrekturmechanismus der Kommission, Statistik) nunmehr in 106a, 129, 129a GWB 8 Die neue Vergabeverordnung Essen,

9 Regelungen der VgV-E Überblick Verordnungszweck: Verfahren für öffentliche Auftragsvergaben mit Ausnahme der Sektorenauftraggeber Festelegung der Schwellenwerte für EU weite Vergabeverfahren Schätzung der Auftragswerte Anordnungsbefehl für VOB, VOL, VOF Bekanntmachungs-, Melde- und Berichtsvorschriften 9 Die neue Vergabeverordnung Essen,

10 Weggefallene Regelungen Wettbewerblicher Dialog: Verzicht auf Doppelregelung wegen Normierung in VOB, VOL Regelungen über Sektorenaufträge: eigenständige SektVO; Regelung über Bescheinigungsverfahren wegen Irrelevanz entfallen! Definition von Rahmenverträgen wegen Normierung in VOL 10 Die neue Vergabeverordnung Essen,

11 Schwellenwerte Maßgeblich für europaweite Ausschreibungen einschließlich der damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten Anpassungsmechanismus in Art.78 VKR: Der in der VKR genannte Schwellenwert wird durch Kommissionsverordnung den jeweiligen völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem WTO Beschaffungsübereinkommen angepasst Letzte Änderung durch Verordnung (EG) Nr.1177/2009: - für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (soweit nicht Oberste oder obere Bundesbehörden, Verteidigung) EUR - für Bauaufträge EUR Keine dynamische Anpassung, Umsetzung durch Änderung der VgV Falls Kommissionsverordnung Schwellenwerte verringert, gilt dies auf Grund Anwendungsvorrang des EU- Rechts unmittelbar Falls Kommissionsverordnung Schwellenwerte erhöht, gelten die VgG Schwellenwerte bis Anpassung durch Änderungsverordnung erfolgt 11 Die neue Vergabeverordnung Essen,

12 Schätzung des Auftragswerts Zweck: Umgehung der Schwellenwerte soll verhindert werden Umsetzung der VKR (Art.9) Grundsatz: voraussichtliche (früher: geschätzte) Gesamtvergütung Umgehungsverbot, Berechnung bei Teil und Fachlosen Berechnung bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen, Daueraufträgen, Aufträgen ohne Gesamtpreis, Rahmenvereinbarungen, dynamischen elektronischen Beschaffungssystemen, Aufträgen mit Bau- und Lieferleistungen, Auslobungsverfahren 12 Die neue Vergabeverordnung Essen,

13 Gesamtvergütung Neuer Maßstab der Voraussichtlichkeit: Marktpreis aus der Sicht des potenziellen Bieters (= alles, was dieser berechnen dürfte), Mittelpreise (günstige Preise nur, wenn solche Angebote erwartet werden können) Einschließlich Prämien und sonstiger Zahlungen (z.b. Zuschüsse, Leistungen Dritter) Einbeziehung von Eventualpositionen, Vertragsoptionen Keine Einbeziehung der MwSt. Keine Einbeziehung von Zahlungen, die Gegenstand nicht Gegenleistung des Auftrags sind (z.b. Auftrag zur Verwaltung von Fördermitteln) Rechtsfolge bei fehlerhafter Annahme des EU- Schwellenwerts: kein Anspruch auf Nachprüfungsverfahren! 13 Die neue Vergabeverordnung Essen,

14 Umgehungsverbot Maßstab ist der funktionale Zusammenhang der geforderten Leistungen Sachwidrige Verkürzung oder Aufteilung von Aufträgen führt zur Umgehung Lose müssen zusammengerechnet werden, bei Lieferleistungen gilt dies nur für gleichartige Leistungen Neu: Übernahme der Privilegierung der VKR: - Gesamtwert eines Loses < EUR (VOL), 1 MIo. EUR (VOB) - Gesamtwert dieser Lose nicht > 20% des Gesamtauftragswerts 14 Die neue Vergabeverordnung Essen,

15 Aufträge mit längerer Laufzeit Nunmehr werden auch zeitlich unbegrenzte Lieferaufträge erfasst Maßgeblich ist der Gesamtwert: - bei Daueraufträgen oder regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen: Wert aller Aufträge im vorherigen Haushaltsjahr oder voraussichtlicher Auftragswert in den nächsten 12 Monaten - bei Aufträgen ohne Gesamtpreis: der Gesamtwert für Laufzeit, falls > 48 Monate Gesamtwert für 48 Monate - bei Rahmenaufträgen/ dynamischen Beschaffungen: Gesamtwert aller Einzelaufträge - bei Auslobungsverfahren: Wert des Auftrags eineschließlich Preisgelder und sonstiger Zahlungen 15 Die neue Vergabeverordnung Essen,

16 Anordnungsbefehl für VOB, VOL, VOF Anordnungsbefehl bezieht sich auf die aktuellen Fassungen: - VOL: VOF: VOB: Folge: Vergabeordnungen (VOB/A und VOL/A : 2. Abschnitt, VOF) sind in vollem Umfang anwendbar und erlangen mittelbare- Rechtsnormqualität Keine dynamische Verweisung, d.h.: jede zukünftige Änderung der Vergabeordnungen ist im Oberschwellenbereich erst nach Übernahme in VgV anwendbar (Normenhierarchie) 16 Die neue Vergabeverordnung Essen,

17 Regelung zur Energieeffizienz Überschießende materielle Regelung des Vergabeverfahrens in 4, 6 VgV: Abänderung der Vorschriften zur Leistungsbeschreibung und Wertung der Angebote in VOL/A und VOB/A ( EG 8, EG 16 VOL/A, 7, 19 VOB/A): - im Rahmen der technischen Anforderungen Angaben zum Energieverbrauch der Geräte und Ausrüstungen - in geeigneten Fällen Bieterverpflichtung zur Analyse minimierter Lebenszykluskosten - Energieverbrauch als Zuschlagskriterium zulässig (nicht verpflichtend) Grund: Bundesregierung übernimmt wahlweise Verpflichtung aus der Energieeffizienzrichtlinie der EU; systematisch bessere Übernahme in Vergabeordnungen hätte mühsam errungenes ergebnis in den Vergabeausschüssen in Frage gestellt. 17 Die neue Vergabeverordnung Essen,

18 Ausblick Koalitionsvereinbarung Bund mahnt weitere Reformschritte an Regelungskaskade sollte weiter reduziert werden Im bestehenden System hat VgV allenfalls als Scharniervorschrift eine Funktion: dafür ist sie immer noch zu umfangreich Die Aufnahme konkreter Vorgaben zu Leistungsbeschreibungen und Angebotswertung ist systematisch unbefriedigend und nicht anwenderfreundlich; im bestehenden System sollte sie baldmöglichst in die Vergabeordnungen verlagert werden die Anpassung der Schwellenwerte an die EU/WTO Vorgaben sollte erleichtert werden Die Schätzung der Auftragswerte könnte in das GWB verlagert werden Im Zuge einer Rechtsschutzregelung für Unterschwellenvergaben könnte eine neue gesetzliche Vergaberegelung geschaffen werden Nach dem Vorbild der Sektorenverordnung könnte zumindest die EU weiten Vergaben komplett in einer umfassenden Vergabeordnung geregelt werden 18 Die neue Vergabeverordnung Essen,

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