Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
|
|
- Björn Ziegler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 PraxisWissen Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen VOF, GWB, VgV von Dr. Tobias Hänsel Rechtsanwalt und Sven Grosse Rechtsanwalt 2., neubearbeitete Auflage
2 Vorwort zur 2. Auflage... XI Literaturverzeichnis... XIII Abkürzungsverzeichnis... XV 1 Einleitung, Grundlagen... 1 I. Das System und die gesetzlichen Grundlagen des deutschen Vergaberechts Europarechtliche Vorgaben und Grundlagen Das Vergaberecht in Deutschland... 2 a) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB... 2 b) Vergabeverordnung, VgV... 2 c) Verdingungsordnungen... 3 d) Sektorenverordnung, SektVO... 3 e) Landesvergabegesetze... 4 II. Grundsätze des Vergaberechts Wettbewerbsprinzip, Transparenzprinzip Gleichbehandlungsgebot, Diskriminierungsverbot Wirtschaftlichkeitsprinzip Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen 7 5. Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern Eigenverantwortung des Auftraggebers Vergaben nach VOF und VOL/A I. Ausgangspunkt II. Freiberufliche Leistungen, Anhang I Teil A zur VOF III. Vorab eindeutig und erschöpfend beschreibbare Leistung Vollauftrag Einzelne Leistungsphasen Bestandsaufnahmen, Schall-, Brand-, Wärmeschutz, Baugrundbeurteilung Projektsteuerung und Projektmanagement IV. Konsequenzen aus der Wahl einer falschen Vergabeart Erheblicher Vergaberechtsverstoß Neuausschreibung Rügepflicht V
3 3 Vergaben im Sektorenbereich Die Schwellenwerte und die Berechnung des Auftragswerts I. Die Schwellenwerte II. Grundlage der Berechnung, Schätzung III. Nicht HOAI-gebundene Honorarbestandteile, Nebenkosten 23 IV. Zeitpunkt der Schätzung Die Vergabe von Losen I. Losvergabe vs. Gesamtvergabe II. Additionspflicht, Teillose und Fachlose III. Umgehungsverbot IV. 80 %- und 20 %-Kontingent Das Vergabeverfahren im Einzelnen I. Vorinformation II. Die Vergabebekanntmachung III. Wahl der richtigen Verfahrensart Verhandlungsverfahren Verhandlungsverfahren mit und ohne vorheriger Bekanntmachung a) Technische oder künstlerische Gründe b) Anschluss an einen Wettbewerb c) Dringliche, zwingende Gründe d) Zusätzliche Dienstleistungen e) Wiederholung von Dienstleistungen IV. Einleitung des Verfahrens, Fristen V. Der Teilnahmewettbewerb Die Vorbereitung des Teilnahmewettbewerbs a) Die Festlegung von Mindestanforderungen an die Bewerbungen b) Die Festlegung der Eignungskriterien c) Unterteilung, Gewichtung und Bekanntgabe der Auswahlkriterien d) Die Festlegung der Eignungsnachweise, Referenzen.. 53 e) Festlegung der Mindest- und Höchstzahl der einzuladenden Bewerber f) Erstellung eines Bewerbungsbogens, von Formularen für Eigenerklärungen usw VI
4 2. Die formale Prüfung der Teilnahmeanträge a) Nicht rechtzeitiger Eingang des Teilnahmeantrages.. 56 b) Rechtsverbindliche Unterschrift c) Nichtvorlage und Nachfordern von Unterlagen d) Vorlage alternativer Nachweise Ausschluss von Bewerbern a) Zwingende Ausschlussgründe b) Fakultative Ausschlussgründe c) Mehrfachbewerbungen d) Vorbefasste Bewerber Die Prüfung der Eignung der Bewerber a) Fachliche Eignung b) Technische Ausrüstung c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Fortbildung d) Vergabe von Leistungsteilen an Subunternehmer e) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit f) Zuverlässigkeit und Gesetzestreue g) Berufung auf die Leistungsfähigkeit Dritter, Vorgängerunternehmen h) Die Prüfung der Eignung bei Bewerbergemeinschaften 76 i) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Eignungsprüfung j) Korrekturen nach abgeschlossener Eignungsprüfung Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern Die Absage gegenüber den nicht qualifizierten Bewerbern VI. Die Aufgabenbeschreibung Allgemeines Anforderungen an die Beschreibung der Aufgaben - stellung Angaben zu den Zuschlagskriterien sowie ihrer Untergliederung und Gewichtung Angaben zum Honorar; Anknüpfungstatsachen für die HOAI-gebundenen Honorarbestandteile Änderung der Aufgabenbeschreibung vor Angebots - abgabe Folgen einer fehlerhaften Aufgabenbeschreibung VII. Die Angebote der Bieter Aufforderung zur Angebotsabgabe, Angebotsfrist Änderungen in der Person des Bieters Die formale Prüfung der Angebote Nachfordern von Unterlagen Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze VII
5 VIII. Die Verhandlungen mit den Bietern Kein Verhandlungsverfahren ohne Verhandlungen Die Durchführung der Verhandlungsgespräche Änderungen des Angebotsinhalts und des Leistungs - umfangs IX. Die Wertung Einzelne Wertungskriterien a) Preis/Honorar b) Qualität, Ästhetik c) Fachlicher oder technischer Wert, Vorstellung einer Konzeptidee d) Ortsansässigkeit, Präsenz vor Ort e) Mehr an Eignung Die Begründung der Wertungsentscheidung X. Die Information der unterlegenen Bieter XI. Der Vertragsabschluss mit dem Bestbieter Zustandekommen des Vertrages Scheitern der Vertragsverhandlungen Aufhebung des Vergabeverfahrens Die Dokumentation des Verfahrens I. Anforderungen an die Dokumentation II. Formalien III. Ungenügende Dokumentation Wettbewerbe I. Allgemeines II. Planungswettbewerbe Definition Wettbewerbsrichtlinien Verhandlungsverfahren Wettbewerbsgrundsätze a) Chancengleichheit b) Anonymität der Wettbewerbsbeiträge Wettbewerbsdurchführung a) Wettbewerbsarten b) Ausgeschlossene Personen c) Das Preisgericht d) Dokumentationspflicht Abschluss des Wettbewerbs VIII
6 a) Publikationspflicht b) Überprüfung der Ergebnisse durch den Auslober Auftrag a) Allgemeines b) Realisierungsabsicht c) Wahlrecht bezüglich der Preisträger d) Beauftragung mit den weiteren Planungsleistungen e) Ausnahme: wichtiger Grund Schadensersatz Nutzungsrecht Rechtsschutz bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen I. Was meint Rechtsschutz? II. Grundsätzliche Überlegungen III. Die Rechtsschutzmöglichkeiten im Einzelnen IV. Zuschlag noch nicht erteilt Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte Allgemeines Das Nachprüfungsverfahren im Einzelnen a) Antrag b) Antragsbefugnis/Drohender Schaden c) Rügepflicht d) Zeitliche Schranke e) Die Beteiligten des Nachprüfungsverfahrens f) Akteneinsicht g) Aussetzung des Vergabeverfahrens h) Mündliche Verhandlung i) Entscheidung der Vergabekammer j) Sofortige Beschwerde Ersatz der Kosten für die Teilnahme am Vergabe - verfahren Vorbeugender Rechtsschutz V. Zuschlag noch nicht erteilt Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte Kein Primärrechtsschutz vor der Vergabekammer Trotzdem Primärrechtsschutz möglich? Faktische Durchführung eines Vergabeverfahrens VI. Vergabeprüfstellen, etc VII. Zuschlag bereits erteilt Normalfall: Sekundärrechtsschutz IX
7 a) Ersatz des Vertrauensschadens b) Entgangener Gewinn Sonderfall 1: Vergabe ohne förmliches Vergabe - verfahren, sog. de-facto-vergabe Sonderfall 2: Zuschlag ohne Vorabinformation oder ohne Einhaltung der Wartepflicht Anhang 1. Änderungen der VOF 2009 gegenüber der VOF I. Allgemeines II. Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften Freiberufliche Leistungen Grundsätze Vergabebekanntmachung, Vergabeart Teilnehmer am Vergabeverfahren Ausschlusskriterien Eignung Aufgabenbeschreibung Fristen Grundsätze der Informationsübermittlung Bekanntmachungen Auswahl der Bewerber Angebotsabgabe, Verhandlungen, Auftrag Dokumentation Kosten Informationen III. Kapitel 2: Wettbewerbe Grundsätze Auswahl unter den Bewerbern Auftrag, Nutzung IV. Kapitel 3: Besondere Vorschriften zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW Stichwortverzeichnis X
8 Vorwort zur 2. Auflage Seit dem Erscheinen der ersten Auflage im Jahre 2005 hat sich das Recht der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen erheblich weiterentwickelt. Es sind zahlreiche grundlegende Entscheidungen ergangen, die Rechtssicherheit gebracht, aber auch neue Fragen aufgeworfen haben. Zudem wurde das Vergaberecht mehrfach geändert. Da die Erstauflage zudem bereits seit mehreren Jahren vergriffen ist, wurde es dringend Zeit für eine Neubearbeitung, die wir nunmehr vorlegen können. Dieses Buch richtet sich vornehmlich an den Praktiker, d.h. den einfachen Vergabebeamten vor Ort, wie es ein Seminarteilnehmer einmal formulierte, sowie an Architekten, Ingenieure und Vergabejuristen. Unser Ziel ist es nicht, juristisch-dogmatische Streitfragen auszutragen, die Diskussion neuer Entwicklungen zu befördern oder dergleichen. Vielmehr möchten wir dem Vergabepraktiker eine verlässliche Arbeitshilfe an die Hand geben, die den aktuellen Stand der herrschenden Rechtsprechung widerspiegelt, so dass ein Vergabeverfahren auf der Grundlage dieses Buches rechtssicher durchgeführt werden kann. Deshalb arbeiten wir nicht mit abstrakten juristischen Begrifflichkeiten, sondern hauptsächlich mit möglichst anschaulichen Beispielsfällen, um die konkrete Rechtsanwendung zu verdeutlichen. Zudem möchten wir ordnende Strukturen in die nicht immer einfachen Vergaben nach der VOF bringen. Danken möchten wir dem Verlag C.H. Beck für die Aufnahme des Buches in sein Verlagsprogramm sowie Frau Marlen Peter, die sich den verschiedenen Fassungen des Manuskripts in bewundernswerter Weise angenommen hat. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit dankbar Dresden, im Januar 2012 Dr. Tobias Hänsel Sven Grosse XI
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
PraxisWissen Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen VOF 2009, RPW 2008 von Dr. Tobias Hänsel, Sven Grosse 2., neubearbeitete Auflage Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Hänsel /
MehrEinleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17
Vorwort der Herausgeber....................... VII Bearbeiterverzeichnis......................... XVII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis................ XIX Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5
Vorwort 5 2.1. Zivilrechtliche Verträge 17 2.1.1. Bindefrist 17 2.1.2. Kalkulationsfehler 18 2.1.3. Können Angebote zurückgezogen werden? 19 2.2. Grundprinzipien des Vergaberechts 20 2.2.1. Wettbewerbsgrundsatz
MehrA. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1
Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......
MehrInhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012
VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten
MehrVorwort 5. Inhaltsverzeichnis 7. Literaturverzeichnis 13
Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Literaturverzeichnis 13 A. Architektenwettbewerbe 17 I. Einführung und Bedeutung 17 II. Entwicklung und Rechtsnatur des Architektenwettbewerbs 18 1. Entwicklung der Architekturwettbewerbe
MehrProf. Dipl-Ing. Peter Oettel. zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF
Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel Leitfaden zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF Fassung 2000 mit vollständigem Text der VOF, des Vergaberechtsänderungsgesetzes
MehrInhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort
Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Einführung 8 1 Was ist Vergaberecht 9 1.1 Geschichte des Vergaberechts 10 1.2 Ziel des Vergaberechts 10 2 Öffentliche Auftraggeber 11 3 Schwellenwert 14 4 Konjunkturpaket 17 5 Öffentlicher
MehrVergabe öffentlicher Aufträge
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Recht und Verwaltung Vergabe öffentlicher Aufträge Eine Einführung anhand von Fällen aus der Praxis Bearbeitet von RA Dieter B. Schütte, RA Michael Horstkotte, Jörg
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht II Vergabeverfahren, Auswahlkriterien Vergaberecht Grundsätze 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im
MehrVOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007
VOL/A und VOL/B Kurzerläuterungen für die Praxis 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007 Dr. Hans-Peter Kulartz Rechtsanwalt in Düsseldorf Norbert Portz Beigeordneter beim Deutschen Städte- und
MehrDAS NEUE VERGABERECHT
DAS NEUE VERGABERECHT Wieder einmal häufen sich Beschwerden der Mitglieder über die Ausschreibung von landschaftsplanerischen Leistungen, z.b. von Pflege- und Entwicklungsplänen. Dabei hat der Bundesgerichtshof
MehrDas neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber
Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Dipl. Ing. Architekt Arnd Schüring Landeshauptstadt Hannover Folie 1 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Die Struktur des neuen Vergaberechts
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben
MehrRechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen
MehrSchnelleinstieg Vergaberecht
Haufe Fachbuch Schnelleinstieg Vergaberecht Regelungen rechtssicher umsetzen Bearbeitet von Dr. Annette Rosenkötter, Aline Fritz, Dr. Anne-Carolin Seidler 1. Auflage 2016. Buch. 192 S. Softcover ISBN 978
MehrHandkommentar zur VOB. Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren
Handkommentar zur VOB Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren Von Wolfgahg Heiennann Rechtsanwalt in Frankfurt am Main Honorarprofessor Dr. jur. Richard Riedl Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht III Rechtsschutz Vergaberecht Rechtsschutz Rechtsschutz Oberhalb der Schwellenwerte Unterhalb der Schwellenwerte Primärrechtsschutz (Erteilung des Zuschlags wird
MehrDas neue Vergaberecht
NomosPraxis Dobmann Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos NomosPraxis Dr. Volker Dobmann Rechtsanwalt, Berlin Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos Die Deutsche
MehrDie Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren
KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher
MehrABau Teil IV Vergabe- und Vertragshandbuch für freiberufliche Leistungen der Architekten und Ingenieure
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt V M 2-4 ABau Teil IV Vergabe- und Vertragshandbuch für freiberufliche Leistungen der Architekten und Ingenieure Richtlinie / Formular IV 100 Einleitung
MehrDokumentation der Vergabe
M2 Dokumentation der Vergabe 1. Daten der Vergabestelle Datum: 2. Leistungsart Lieferleistung Bezeichnung der Maßnahme: Dienstleistung Bauleistung Umfang der Leistung: freiberufliche Leistung 3. Schätzung
MehrBeratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen
Beratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen Information der Abteilung Einkauf www.verwaltung.uni-koeln.de/abteilung33 Stand 07/2015 Inhalt 1. Vorbemerkung... 2 1.1. Einleitung... 2 1.2. maßgebliche
MehrCheckliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern
Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages
MehrDie Kosten für die externe Beratung und Mitwirkung durch die PEG mbh belaufen sich auf pauschal ,50 brutto. Darin sind enthalten:
Bürgermeisteramt Hambrücken SITZUNGSVORLAGE Drucksache-Nr.: GR-053 / 2015 Aktenzeichen: 210.00; 022.3 - Sachgebiet: Fachbereichsleiter Sachbearbeiter: Jochen Köhler Durchführung eines Verhandlungsverfahrens
MehrVergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2
Stand: 29.07.2014 Vergabe-Leitfaden Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Form des Angebotes 2 1.3 Nebenangebote 2 1.4 Übersendung des Angebotes 3 1.5 Zustelladresse 3 1.6
MehrAnlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung
Leitfaden zur Vergabeprüfung Anlage 1 Dieser Leitfaden soll den Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die eine Ausschreibung zur Wasserschutzberatung durchführen, eine Orientierung geben, welche Aspekte
MehrPraxis der öffentlichen Auftragsvergabe (VOB/VOL/VOF)
NJW-Schriftenreihe Band 65 Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe (VOB/VOL/VOF) von Prof. Dr. Stefan Hertwig 2. Aufl. Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe (VOB/VOL/VOF) Hertwig schnell und portofrei
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII. A. Formulare zum Vergaberecht
Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII A. Formulare zum Vergaberecht I. Vergabeverfahren für
MehrBewerbungsbedingungen
Bewerbungsbedingungen 1. Ablauf des Vergabeverfahrens Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb durchgeführt und vollzieht sich in zwei Stufen: a) Auf der ersten Stufe
MehrErrichtung eines 4-zügigen Gymnasiums Schmiedestraße Düsseldorf
Vergabeverfahren ARGE Architektur/TGA/Tragwerksplanung - Formale Prüfung nach Ausschlusskriterien Bewerber / Kriterium Verweis Bieter 1 Bieter 2 Bieter 3 Bieter 4 Bieter 5 Bieter Bieter 7 laufende Nummer,
Mehr1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe
Termin Thema Referent 10.09.2015 I. GRUNDLAGEN UND ANWENDUNGSBEREICH Dr. Otting 1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe rechtliche Systematik,
MehrVergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG
, den (Vergabestelle) Tel.: (Bearbeiter/in) Ablauf der Zuschlagsfrist Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG am Ablauf der Bindefrist am ggf. Ablauf der
MehrVergabe von Planungsleistungen GWB 2016, VgV 2016
Merkblatt Nr. 891 Vergabe von Planungsleistungen GWB 2016, VgV 2016 Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21
MehrVergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin
Vergabe Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Postmarktforum der Bundesnetzagentur 20.05.2014 Berlin Inhalt 2 Postmarkt früherer Monopolmarkt Regulierung Vergabe / Wettbewerb 3 Nationales Vergaberecht Impulse
MehrTel.: Fax: Schwellenwert in Höhe von XX0.000 EUR ist damit erreicht bzw. überschritten? Ja (vgl. 2 VgV)
(Vergabestelle) (Bearbeiter/-in) (Datum) Tel.: Fax: E-Mail: Vergabevermerk (v1.7 v. 26.9.13) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG Betr.: 1. Allgemeine Angaben 1.1. Art der Leistung und Angaben zur Bedarfsermittlung:
MehrVergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller
Vergabeverfahren Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Zweiteilung des Vergaberechts 1. Wettbewerbsrecht = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
MehrDie VgV in der Anwenderpraxis
Die VgV in der Anwenderpraxis» Erfahrungen aus der Vergabebetreuung hpm Henkel Projektmanagement GmbH Könneritzstraße 15, 01067 Dresden AGENDA Schätzung Auftragswert Elektronische Vergabe Bekanntmachung
MehrAuftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1 / 5 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Hansestadt Rostock Bauamt Holbeinplatz 14 Rostock 18069 Kontaktstelle(n):
MehrDie neue Vergabeverordnung
1 Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Schätzung des Auftragswerts Unterabschnitt 2 Kommunikation Abschnitt 2 Vergabeverfahren
Mehr3.4 Vergabe- und Vertragsordnungen
Seite 1 Der ehemalige Begriff Verdingungsordnungen stellt den Oberbegriff für die einzelnen dar. Sie enthalten die für die Vergabe von Aufträgen maßgeblichen Regelungen und sind so die materiellen Grundprinzipien
MehrVergaberecht 2011 News und Fristen
Vergaberecht 2011 News und Fristen Thomas Ferber, Potsdam, 5. April 2011 Agenda Agenda Vergaberechtsgrundlagen Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht NEWS Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht
MehrSeminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung
Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung TOP 3: Vergaben Düsseldorf, 17.04.2013 Gliederung Definition Grundsätze Rechtliche
MehrArchikon Landeskongress für Architektur und Stadtentwicklung Positionen Teil 2 Wettbewerbe und Konkurrenzen. Vergabeverfahren in Deutschland
Positionen Teil 2 Wettbewerbe und Konkurrenzen Vergabeverfahren in Deutschland Entsprechend dem Ausschreibungsmonitor 2016 von competitionline wurden 2015 6.588 Ausschreibungen für Planungsleistungen veröffentlicht.
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Fr. Denstorff TELEFON
MehrBewertung. Vergabe von Dienstleistungen gem. der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - VOF - 1. Formale Ausschlusskriterien
Vergabe von Dienstleistungen gem. der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - VOF - C Bewertung Projekt: Auftraggeber: Leistungsbild: Neubau Feuerwehrgebäude mit Kreisgerätewerkstatt und Wohneinheiten
MehrLandesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen
Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung
MehrVergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung
NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen
MehrQualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung
Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung
MehrDeutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:146442-2015:text:de:html Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S 082-146442
Mehr122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Vergabestelle
122 Vergabestelle Datum Vergabenummer Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme Leistung Anlage Bekanntmachungstext Sehr
MehrDas neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure
Titel Architektenkammer Niedersachsen * Ingenieurkammer Niedersachsen * Niedersächsischer Städtetag Vergabetag 2017 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm
MehrVergabe von Contracting-Leistungen
Vergabe von Contracting-Leistungen 8. Contracting-Kongress 2014 Forum 1 Rechtsanwältin Dr. Beatrice Fabry 14. Mai 2014 Die Kanzlei: 10 Jahre Menold Bezler Menold Bezler Rechtsanwälte ist eine unabhängige,
MehrVergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank
Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers Eike Assmann Vergabeteam NBank Gliederung I. Einführung II. III. IV. Vergaberecht Überblick Dokumentation Fehler und Rechtsfolgen
Mehrinteressierte Bewerber
Abteilung C: Referat C/2 ESF-Verwaltungsbehörde An interessierte Bewerber Bearbeiter: Hubertus Stoll Tel.: +49681 501 3184 Fax: +49681 501 3403 E-Mail: h.stoll@wirtschaft.saarland.de Datum: Az: 29.07.2015
MehrSockelbetrag für ein Verfahren bei ca. 10 Verfahren pro Jahr als Pauschalpreis. EP/Stck in EP / h in netto
FMBau L1 Leistungsbeschreibung Vergabeverfahren.xls unterhalb Schwellenwert Leistungen für die Vorbereitung, Durchführung von Vergabeverfahren für freiberuflichen Leistungen unterhalb des Schwellenwertes
MehrGWB VOF. VgV. `êçåçääk. Info. nach der EU-Richtlinie RL 2004/18/EG. Februar 2006
`êçåçääk RL GWB Seite 1 nach der EU-Richtlinie RL 2004/18/EG Februar VgV VOF (unter Bezug auf Rundschreiben bmwi vom 26.1.06 veröffentlicht am 01.02.06) `êçåçääk Seite 2 Die EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher
MehrDr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016
Reform des Vergaberechts 2016 Einige grundsätzliche Bemerkungen zur Struktur des deutschen VergR s Aktionsebenen der Reform Die einzelnen Themen des VergRModG Neue VOen (VgV, SektVO, KonzVgV) Struktur
MehrArbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,
Aggerverband Bergisch-Rheinischer Wasserverband Erftverband Emschergenossenschaft Linksniederrheinische Entwässerungs- Genossenschaft Lippeverband Niersverband Ruhrverband Wahnbachtalsperrenverband Wasserverband
MehrFür die Vergabe von Planungsleistungen durch öffentliche Auftraggeber sind daher die Vorgaben des GWB wie auch der VgV zu beachten.
Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Kurzdarstellung und Ersteinschätzung: Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21
MehrBekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen
1 / 6 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Freie und Hansestadt, FB SBH
MehrMERKBLATT. Richtig ausschreiben. Checkliste für öffentliche Auftraggeber
MERKBLATT Richtig ausschreiben Checkliste für öffentliche Auftraggeber Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.
MehrVergabe von Bauleistungen nach der VOB -
Vergabe von Bauleistungen nach der VOB - Präqualifikation Dr. Rüdiger Kratzenberg Leiter der Unterabteilung Bauwesen, Bauwirtschaft im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung VgV 2010 Vergabeverordnung
MehrSeite 1. geschätzte Auftragssumme. Vergabeart Öffentliche Ausschreibung EU-Vergabe Offenes Verfahren
Seite 1 Auftraggeber Vergabevermerk ( 30 VOL/A) VOL Leistung: Maßnahme: Fachbereich: Fachdienst: Zentralbereich: geschätzte Auftragssumme Vergabeart Öffentliche Ausschreibung EU-Vergabe Offenes Verfahren
MehrTEILNAHMEANTRAG. Stadt Starnberg Planungswettbewerb Neubau Kinderhaus in Starnberg-Perchting. Ablauf der Bewerbungsfrist, am
BewerberNr.:... 1) TEILNAHMEANTRAG Stadt Starnberg Planungswettbewerb Neubau Kinderhaus in Starnberg-Perchting Ablauf der Bewerbungsfrist, am 17.01.2017 bis 12:00 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit
MehrVeröffentlichung Planungsleistungen Elektro
Veröffentlichung Planungsleistungen Elektro Der Landkreis Fürstenfeldbruck beabsichtigt die Elektro-Planungsleistungen: Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes mit Anbindung an das Bestandsgebäude zusammen
MehrBEISPIELBEKANNTMACHUNG OFFENER WETTBEWERB ÖFFENTLICHER AUSLOBER ÜBER VGV-SCHWELLENWERT
BEISPIELBEKANNTMACHUNG OFFENER WETTBEWERB ÖFFENTLICHER AUSLOBER ÜBER VGV-SCHWELLENWERT Anlage 2.1 der Architektenkammer Niedersachsen zur RPW 2013 Wettbewerbe über dem VgV-Schwellenwert sind im EU-Amtsblatt
MehrÖffentliche Ausschreibung
14.055 VV zu 55 LHO 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder
MehrRundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes
Öffentliche Auftragsvergabe Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes Aus aktuellem Anlaß weisen wir auf folgendes hin: 1. Vergabe von Leistungen
MehrRechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen
Prof. Dr. Jürgen F. Baur/Philip Matthey Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 9 Vorwort
MehrVV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO
Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO vom 01.07.2010 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht
MehrCheckliste Verwaltungskontrolle Vergabe
1. Allgemeine Angaben 1.1 Allgemeine Angaben zur/zum Begünstigten und zur Vergabe Förder-Registriernummer: Nummer des Vorhabens/Antragsnummer: Begünstigte/r: Gegenstand der Vergabe/Leistung (kurze Beschreibung):
MehrAz.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE
CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung
MehrDeutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 2017/S Auftragsbekanntmachung.
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:39688-2017:text:de:html -: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 2017/S 023-039688 Auftragsbekanntmachung
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen
MehrBAW Baugrundseminar. Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Baugrundaufschlüssen. Gründungsgutachten. BDir Wolfgang Feist WSD Mitte
BAW Baugrundseminar Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Baugrundaufschlüssen sowie Baugrund- und Gründungsgutachten BDir Wolfgang Feist WSD Mitte Inhalte Einführung Vergabe und Vertragsabwicklung
MehrStellungnahme zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Stellungnahme zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 14.10.2016 Das Ziel einer Angleichung der Strukturen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Ober- und Unterschwellenbereich ist
MehrVOF Ausschreibung - Hydraulische Berechnungen im TBG 321-3
HWGK - TBG321-3 - Prüf- und sbogen Stand: 23.01.2014 Seite 1 von 8 I S T W PLANUNGSGESELLSCHAFT mbh Stand: 23.01.2014 Regierungspräsidium Freiburg Erstellung von Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg
MehrVergaberechtsreform - 10 wesentliche Änderungen
18.04.2016 Vergaberechtsreform - 10 wesentliche Änderungen Was das neue Vergaberecht für Ihre Praxis bedeutet. Executive Summary > Umbruch in der Regelungsstruktur > Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
MehrLeitfaden für das Öffentliche Auftragswesen
Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche
MehrGelbe Erläuterungsbücher. Vergaberecht. Kommentar
Gelbe Erläuterungsbücher Vergaberecht Kommentar von Prof. Dr. Jan Ziekow, Uwe-Carsten Völlink, Dr. Clemens Antweiler, Dr. Eick G. Busz, Dr. Ulrich Bernhardt, Eva Brauer, Dr. Christian Braun, Dr. Alfred
MehrMERKBLATT. Öffentliche Aufträge in Deutschland
MERKBLATT Öffentliche Aufträge in Deutschland Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Name der Verfasser: Hantschel
Mehr2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000
Schwellenwerte 2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 1: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- o. Energieversorgung oder Verkehr: 422 000 Nr. 2 Für bestimmte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
MehrRechtsanwalt Henrik Baumann. Hamburger Vergabetag Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen
Rechtsanwalt Henrik Baumann Hamburger Vergabetag 2013 31.01.2013 Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen Zentrale Brennpunkte Bedarf Einbindung externer Sachverstand Beschaffung
MehrNeubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten. Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34
Vergabeverfahren nach 74,17 VgV - Bewerbungsformular Projekt: Neubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34 Aktenzeichen (falls vorhanden): Allgemeine
MehrGrundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber
Thomas Ferber Darmstadt, Vergaberechtsübersicht Government Procurement Agreement (GPA) EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien Internationales Recht EU-Recht Nationales Recht Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO
MehrAuftragsvergabe. Strenges Vergaberecht - Vergaberechtsfreie Vergaben - Flexible Verfahrensarten - Sanktionssystem bei Vergaberechtsverstößen.
; % : ' - Auftragsvergabe Strenges Vergaberecht - Vergaberechtsfreie Vergaben - Flexible Verfahrensarten - Sanktionssystem bei Vergaberechtsverstößen Von Dr. Thomas Ax Rechtsanwalt, Maitre en Droit (Paris
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Dr. Nils Wiese TELEFON
MehrDie Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Vergabetag 2017 Architektenkammer Niedersachsen Ingenieurkammer
MehrDeutschland-Filderstadt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 2016/S Wettbewerbsbekanntmachung
1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:410290-2016:text:de:html -Filderstadt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 2016/S 225-410290 Wettbewerbsbekanntmachung
MehrMERKBLATT. Öffentliche Aufträge in Deutschland
MERKBLATT Öffentliche Aufträge in Deutschland Dieses Merkblatt wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts kann ungeachtet dessen nicht übernommen werden.
MehrRechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 28. November 2006 Brüssel Dietmar Ruf Verwaltungsdirektor Gemeindetag Baden-Württemberg Dietmar Ruf 1 Interessen der Gemeinden
MehrDie neue Vergabeverordnung VgV - künftige Vergabe von Planungsleistungen
Die neue Vergabeverordnung VgV - künftige Vergabe von Planungsleistungen Thomas Treitz, Referent Vergabe Wettbewerb, AKBW Ansprechpartner der Architektenkammer Baden-Württemberg im Bereich Vergabe und
MehrBewerbungsbogen zur Teilnahme. Vergabeverfahren Grundschule Fuchshofstraße Ludwigsburg. Verfahrensbetreuung und Vorprüfung
Bewerbungsbogen zur Teilnahme Vergabeverfahren Grundschule Fuchshofstraße Ludwigsburg Verfahrensbetreuung und Vorprüfung kohler grohe architekten Julius-Hölder-Straße 26 70597 Stuttgart T 0711 769 639
Mehr10. Hessischer Vergabetag Frankfurt
10. Hessischer Vergabetag Frankfurt 11. Februar 2015 Entscheidungen zur VOF Hermann Summa OLG Koblenz Vergabe von Teilplanungsleistungen (Schwellenwert) KG v. 17.10.2013 - Verg 9/13: Handelt es sich bei
Mehr