FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße Merching Telefon: 08233/

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße Merching Telefon: 08233/"

Transkript

1 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße Merching Telefon: 08233/ Erfolgreiches Mahnen und Eintreiben von Außenständen Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Produkte interessieren. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus unserem Werk Erfolgreiches Mahnen und Eintreiben von Außenständen. Falls Sie noch nähere Informationen wünschen oder gleich über die Homepage bestellen möchten, klicken Sie einfach auf den Button Zur Bestellung oder wenden sich bitte direkt an: FORUM Verlag Herkert GmbH Mandichostr Merching Telefon: / Telefax: / service@forum-verlag.com Alle Rechte vorbehalten. Ausdruck, datentechnische Vervielfältigung (auch auszugsweise) oder Veränderung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages.

2 Seite Aus der Gesetzgebung Zahlungsverzögerungen und Forderungsausfälle im Baubereich haben in der Vergangenheit viele kleine und mittlere Betriebe in die Insolvenz getrieben. Nach langem Gezerre gilt seit das neue Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen ( FoSiG). Handwerker können jetzt einfacher Abschlagszahlungen erhalten und sich zusätzlich besser gegen Zahlungsausfälle absichern. Folgende Änderungen und Neuregelungen haben sich ergeben: Bundesgesetzblatt 2008, Teil I Nr. 48, Ausweitung der Abschlagszahlungsregelung ( 632a BGB) Bislang bestand ein Anspruch auf Abschlagszahlungen nur bei Vorausleistungen von Material und bei der Herstellung abgeschlossener Teile eines Werks. In Zukunft sollen Abschläge auch dann eingefordert werden können, wenn eine selbstständig abrechenbare Leistung erbracht worden ist. Es muss sich jedoch um eine nachweisbare und vertragsgemäße Leistung handeln, die beim Besteller zu einem Wertzuwachs geführt hat.! Tipp Das Recht auf Abschlagszahlung gilt übrigens auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt sind. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Besteller

3 2.1.1 Seite 2 nach seiner Wahl das Eigentum an den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder entsprechende Sicherheit hierfür geleistet wird. Durchgriffsfälligkeit ( 641 Abs. 2 BGB) Die neue Vorschrift stärkt die Stellung des Subunternehmers gegenüber dem Generalunternehmer. Jetzt wird der Vergütungsanspruch eines Werkunternehmers bei Herstellung eines Werks für einen Dritten jedenfalls dann fällig, soweit der Auftraggeber von diesem Dritten seine Vergütung zumindest anteilig erhalten hat oder das Werk von dem Dritten abgenommen wurde bzw. als abgenommen gilt. Senkung des Druckzuschlags ( 641 Abs. 3 BGB) Die Höhe des Betrags, der vom Auftraggeber bei mangelhafter Erstellung eines Werks von der Vergütung des Unternehmers einbehalten werden darf (sogenannter Druckzuschlag), wird im Regelfall vom bisher Dreifachen der zu erwartenden Mangelbeseitigungskosten auf das Doppelte abgemildert. Bauhandwerkersicherung ( 648a BGB) Werkunternehmern wird es künftig leichter gemacht, eine Sicherheitsleistung zu beanspruchen. Die Bauhandwerkersicherung ist nunmehr ein einklagbarer Hauptanspruch eine Kündigung des Unternehmers bei Nichterbringung der Sicherheiten wird schneller möglich.

4 Seite Bauforderungssicherungsgesetz Das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen (GSB) heißt jetzt Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG). Entscheidend ist hier eine inhaltliche Änderung des Baugeldbegriffs und der damit zusammenhängenden Baugeldverwendungspflicht. Jetzt ist jeder Unternehmer von Bauleistungen, die er durch andere Unternehmer erbringen lässt, Empfänger des Baugelds und wird zum Treuhänder, der das empfangene Baugeld im Interesse seiner oder seines Subunternehmers verwalten und auszahlen muss. Er darf das Geld nur an die auf der konkreten Baustelle beschäftigten Bauunternehmen, Lieferanten und Arbeitnehmer auszahlen. Das Bautagebuch wird abgeschafft. Kündigungsentschädigung ( 649 BGB) Bei einer vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers wird jetzt gesetzlich unterstellt, dass dem Unternehmer 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung grundsätzlich zustehen. Wegfall der Privilegierung der VOB/B Die Privilegierung der VOB/B gegenüber der sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird für Verbraucherverträge aufgehoben. Demgegenüber wird die VOB/B bei Verwendung zwischen Unternehmern nunmehr ausdrücklich bevorzugt. Ist eine Anwendung der VOB/B insgesamt, d. h. ohne Abweichungen, vereinbart, entfällt im gerichtlichen Streitfall eine bisher vorgenommene Gesamtüberprüfung.

5 2.1.1 Seite 4! Tipp Das führt zu erheblichen Änderungen des Bauvertragsrechts. Unternehmern wird so eine zügigere und effektivere Durchsetzung von Werklohnforderungen ermöglicht. Für den Auftraggeber bedeutet das neue Gesetz dagegen erhebliche Haftungsrisiken. Eine Verletzung der Baugeldverwendungspflicht oder Forderungsausfälle der Baubeteiligten können nämlich nicht nur zu einer persönlichen Haftung der Verantwortungsträger des Generalunternehmers gegenüber dem ausgefallenen Nachunternehmer führen, sondern sogar zu einer Freiheits- oder Geldstrafe.

Das neue Forderungssicherungsgesetz

Das neue Forderungssicherungsgesetz Das neue Forderungssicherungsgesetz Rechtsanwalt Jörn Bröker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Heinemann & Partner, III. Hagen 30, 45127 Essen fon: 0201/1095-710 fax: 0201/1095-800 mail:broeker@raehp.de

Mehr

KESSELRING Info 2009

KESSELRING Info 2009 KESSELRING Info 2009 Sonderausgabe Forderungssicherungsgesetz Mitteilungen Rechtsanwalt Kesselring Dresden Sehr geehrte Damen und Herren, Das Forderungssicherungsgesetz ist in Kraft getreten! Wie Sie sicherlich

Mehr

Das Forderungssicherungsgesetz

Das Forderungssicherungsgesetz Das Forderungssicherungsgesetz - Inhalte und Auswirkungen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht A Veranlassung und Zweck Bekanntlich haben gerade Bauunternehmen häufig Forderungsausfälle bis zu Millionenhöhe

Mehr

Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau

Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau Liebe Besucherinnen und Besucher

Mehr

GRUB FRANK BAHMANN SCHICKHARDT ENGLERT Rechtsanwaltspartnerschaft

GRUB FRANK BAHMANN SCHICKHARDT ENGLERT Rechtsanwaltspartnerschaft GRUB FRANK BAHMANN SCHICKHARDT ENGLERT Rechtsanwaltspartnerschaft Anwalts- und Notarkanzlei Anwalts- und Notarkanzlei ٠Solitudestraße 20 ٠71638 Ludwigsburg - Postfach 920 ٠71609 Ludwigsburg - Datum Unser

Mehr

Das Forderungssicherungsgesetz - FoSiG. (1. Teil) Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur VOB/B. (2.

Das Forderungssicherungsgesetz - FoSiG. (1. Teil) Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur VOB/B. (2. Das Forderungssicherungsgesetz - FoSiG (1. Teil) Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur VOB/B (2. Teil) Folie 0 (1. Teil) Das Forderungssicherungsgesetz - FoSiG - Gesetz zur

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Autoren/Herausgeber: Peter Schmidt / Nils Oster / Uwe Morchutt. Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

Autoren/Herausgeber: Peter Schmidt / Nils Oster / Uwe Morchutt. Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Praxisgerechte Bauwerksabdichtungen Autoren/Herausgeber: Peter Schmidt

Mehr

Das Forderungssicherungsgesetz

Das Forderungssicherungsgesetz Rechtsanwalt Udo Schmidt Partner der Sozietät Rechtsanwälte und Notare Hofmann und Partner Hattinger Straße 15 58332 Schwelm (0 23 36) 93 56-0 (0 23 36) 93 56-35 u.schmidt@ra-hofmann-partner.de Referent:

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Kostenoptimiertes Planen und Bauen

Kostenoptimiertes Planen und Bauen FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Kostenoptimiertes Planen und Bauen Liebe Besucherinnen und Besucher

Mehr

Fachgerechte Planung aus Ausführung von konventioneller und regenerativer Haustechnik

Fachgerechte Planung aus Ausführung von konventioneller und regenerativer Haustechnik FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Fachgerechte Planung aus Ausführung von konventioneller und regenerativer

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Am 19.09.2008 hat der Bundesrat in seiner 847. Sitzung das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen

Am 19.09.2008 hat der Bundesrat in seiner 847. Sitzung das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz FoSiG) (Dr. Christian Groß und Christian F. Fischer 1 ) Am 19.09.2008 hat

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

W A L B E R - H O L T Z & P A R T N E R GBR

W A L B E R - H O L T Z & P A R T N E R GBR W A L B E R - H O L T Z & P A R T N E R GBR RECHTSANWÄLTE Information zum Forderungssicherungsgesetz Zum 01.01.09 tritt das Forderungssicherungsgesetz in Kraft ( BGBl I., S. 2022 vom 28.10.08 ). Das Forderungssicherungsgesetz

Mehr

EnEV und Energieausweise 2009

EnEV und Energieausweise 2009 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com EnEV und Energieausweise 2009 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks

Allgemeine Geschäftsbedingungen. holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks Der Bundesverband des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks empfiehlt den ihm über seine Mitgliedsverbände angeschlossenen Handwerksbetrieben die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Mehr

Abrechnung und Vergütung von Bauleistungen

Abrechnung und Vergütung von Bauleistungen Abrechnung und Vergütung von Bauleistungen Rechtliche Grundlagen, aktuelle Praxishinweise, wichtige Urteile Bearbeitet von Daniel Junk Grundwerk mit Ergänzungslieferungen 2015. Loseblattwerk inkl. Online-Nutzung.

Mehr

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000)

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000) Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der im

Mehr

Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von

Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Gekündigter Bauvertrag Abnahme und Aufmaß erforderlich

Gekündigter Bauvertrag Abnahme und Aufmaß erforderlich Gekündigter Bauvertrag Abnahme und Aufmaß erforderlich Von Rechtsanwalt Dr. Christian Biernoth Seine langjährige Rechtsprechung zur Fälligkeit des Werklohns nach Kündigung eines Bauvertrages hat der Bundesgerichtshof

Mehr

Die neue Arbeitsstättenverordnung

Die neue Arbeitsstättenverordnung FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Arbeitsstättenverordnung Autoren/Herausgeber: Herbrüggen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Sicherung von Ansprüchen bei Bauvorhaben

Sicherung von Ansprüchen bei Bauvorhaben Sicherung von Ansprüchen bei Bauvorhaben von Rechtsanwalt Andreas Karsten / Dr. iur. Stefanie Jehle Karsten+Schubert Rechtsanwälte Stand: Februar 2011 Sicherung von Ansprüchen bei Bauvorhaben 1. Einleitung...

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Planungshandbuch Straßen und Wegebau

Planungshandbuch Straßen und Wegebau Planungshandbuch Straßen und Wegebau Konstruktion, Bemessung, Bauüberwachung für Neubau und Erhalt von Verkehrsflächen Bearbeitet von Konrad Mollenhauer, Oliver Goldbach, Ulrike Hofmann, Christine Andres,

Mehr

Das neue Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2010

Das neue Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2010 Das neue Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2010 Handlungsanweisungen und Tipps für Ihre rechtssichere Abrechnung Bearbeitet von Kapitz Kapitz Grundwerk mit Ergänzungslieferungen 2015. Loseblatt. Im Ordner

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

BAURECHTaktuell 02/12

BAURECHTaktuell 02/12 BAURECHTaktuell 02/12 Sehr geehrte Damen und Herren, erneut haben wir für Sie einige Informationen und Neuerungen aus dem Bereich des Bau- und Architektenrechts zusammengestellt. Auf zwei der Punkte, die

Mehr

Praxishandbuch für Lagersicherheit

Praxishandbuch für Lagersicherheit Praxishandbuch für Lagersicherheit Arbeitshilfen zur einfachen Durchführung und Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen Bearbeitet von Burkhard Norbey Grundwerk mit Ergänzungslieferungen 2015. Loseblattwerk

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Professionelle Entwicklungsberichte und Beschreibung der Lernausgangslage am PC erstellen

Professionelle Entwicklungsberichte und Beschreibung der Lernausgangslage am PC erstellen Professionelle Entwicklungsberichte und Beschreibung der Lernausgangslage am PC erstellen Fertige Textbausteine für Kindergarten und Grundschule auf CD-ROM von Petra Ahrens Grundwerk mit Ergänzungslieferungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Konfliktpotenzial statt Rechtssicherheit Entfaltungsmöglichkeiten für Baugeldempfänger sind zu groß

Konfliktpotenzial statt Rechtssicherheit Entfaltungsmöglichkeiten für Baugeldempfänger sind zu groß 14. Februar 2011 Konfliktpotenzial statt Rechtssicherheit Entfaltungsmöglichkeiten für Baugeldempfänger sind zu groß Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes

Mehr

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort» Beratervertrag RifT-Muster L221 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Dienstliche Beurteilungen und Leistungsberichte in der Schule schnell und sicher erstellen

Dienstliche Beurteilungen und Leistungsberichte in der Schule schnell und sicher erstellen Dienstliche Beurteilungen und Leistungsberichte in der Schule schnell und sicher erstellen Praxisratgeber mit fertigen Textbausteinen auf CD-ROM Bearbeitet von Dr. Ansgar Batzner, Paul Tresselt Grundwerk

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Arbeitshilfen zu 15 HOAI 2013 - Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung

Arbeitshilfen zu 15 HOAI 2013 - Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung Arbeitshilfen zu 15 HOAI 2013 - Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung Bisher bedurfte es zur Fälligkeit eines Honoraranspruchs lediglich der vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und der Übersendung einer

Mehr

M u s t e r. Die neuen Regelungen des Forderungssicherungsgesetzes ZDH. ZDH-Ratgeber Recht zum Forderungsmanagement

M u s t e r. Die neuen Regelungen des Forderungssicherungsgesetzes ZDH. ZDH-Ratgeber Recht zum Forderungsmanagement ZDH ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS SCHRIFTENREIHE NR. 66 Die neuen Regelungen des Forderungssicherungsgesetzes ZDH-Ratgeber Recht zum Forderungsmanagement Berlin, im Februar 2009 Inhalt Vorbemerkung

Mehr

MELCHERS SEMINARE. Worauf Bauunternehmer jetzt achten müssen! Baurechtstagung 2009. DiensTAG 26. Mai 2009 10.00 16:30 UHR

MELCHERS SEMINARE. Worauf Bauunternehmer jetzt achten müssen! Baurechtstagung 2009. DiensTAG 26. Mai 2009 10.00 16:30 UHR MELCHERS SEMINARE Baurechtstagung 2009 Worauf Bauunternehmer jetzt achten müssen! DiensTAG 26. Mai 2009 10.00 16:30 UHR heidelberg Im Breitspiel 21 Wor auf Bauun t ernehmer jetzt achten müssen! Thematik

Mehr

Lohn der Arbeit Vergütung vereinbaren und sichern

Lohn der Arbeit Vergütung vereinbaren und sichern RA Joachim Maus, Ulm, Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht www.advo-ulm.de Vortrag zu den Mauerwerkstagen 2012 Lohn der Arbeit Vergütung vereinbaren und sichern Seite 1 von X Einleitung

Mehr

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. SiGeKo-Vertrag

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. SiGeKo-Vertrag SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Vortragsveranstaltung am 14.10.2014

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Vortragsveranstaltung am 14.10.2014 Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Vortragsveranstaltung am 14.10.2014 RA Joachim v. Alvensleben, Fachanwalt für Arbeitsrecht RAin Annika Rutschow, LL.M.Eur.Int. 14.10.2014 1

Mehr

Rechtsanwalt Joachim Maus Fachanwalt für privates Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Joachim Maus Fachanwalt für privates Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Joachim Maus Fachanwalt für privates Bau- und Architektenrecht Sterngasse 9 89073 Ulm Tel: 0731/9626633 Vortrag Neuregelungen im Baurecht durch das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) Mauerwerkstage

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Neues Forderungssicherungsgesetz (FoSiG): Eine erste Bestandsaufnahme.

Neues Forderungssicherungsgesetz (FoSiG): Eine erste Bestandsaufnahme. Rechtsanwalt Dr. Thomas Hildebrandt und Rechtsanwalt René Berger, Hamburg * Neues Forderungssicherungsgesetz (FoSiG): Eine erste Bestandsaufnahme. Inhaltsübersicht Rdn. I Einführung 1 II Ziele des Gesetzes

Mehr

Das neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002

Das neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002 Das neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002 Teil A: Rückschau auf das alte Gewährleistungsrecht Die Gewährleistungsansprüche waren vollständig im Werkvertragsrecht ( 631 ff. BGB) geregelt; die

Mehr

Referent Andreas Weglage

Referent Andreas Weglage Vortrag Kompaktschulung Schnittstelle Baustelle Thema Der Bauvertrag nach der aktuellen VOB/B 2012 Referent Andreas Weglage Andreas Weglage Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet-

Mehr

Liebe Besucherinnen und Besucher unseres Portals mustertexte.de, wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Mustertexte interessieren.

Liebe Besucherinnen und Besucher unseres Portals mustertexte.de, wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Mustertexte interessieren. FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: info@mustertexte.de http://www.mustertexte.de Leseprobe Liebe Besucherinnen und Besucher unseres Portals mustertexte.de,

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013)

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS VON BAUMATERIAL FÜR MANGELBEDINGTE AUS- UND WIEDEREINBAUKOSTEN

DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS VON BAUMATERIAL FÜR MANGELBEDINGTE AUS- UND WIEDEREINBAUKOSTEN DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS VON BAUMATERIAL FÜR MANGELBEDINGTE AUS- UND WIEDEREINBAUKOSTEN Ein Käufer erwirbt im Baustoffhandel Fliesen und baut diese ordnungsgemäß ein. Anschließend stellt sich heraus,

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Kaution - die moderne Form von Liquidität Vertriebsturbo für den Makler

Kaution - die moderne Form von Liquidität Vertriebsturbo für den Makler Kaution - die moderne Form von Liquidität Vertriebsturbo für den Makler Die Chronologie der VHV Unsere Erfahrung: Überzeugend 1919 Gründung der VHV Versicherungen als Haftpflichtversicherungs-anstalt der

Mehr

Thema: Empfehlen sich neue gesetzliche Regelungen zur Absicherung des Vergütungsanspruchs des Bauunternehmers?

Thema: Empfehlen sich neue gesetzliche Regelungen zur Absicherung des Vergütungsanspruchs des Bauunternehmers? Der 1. Deutsche Baugerichtstag hat mit seinen 6 Arbeitskreisen am 19./20.05.2006 Empfehlungen an den Gesetzgeber ausgearbeitet. Die Beschlussfassungen der einzelnen Arbeitskreise, deren insgesamt mehr

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen im radius-online-

Mehr

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht

Mehr

Thomas Sonnenschein Girmes Hattstein & Partner

Thomas Sonnenschein Girmes Hattstein & Partner Rechtsanwälte Thomas Sonnenschein Girmes Hattstein & Partner Dr. Hans-Hein Thomas Rainer Girmes Klaus-Peter Peil Fachanwalt Bau- u. Architektenrecht Dr. Johannes Koch Fachanwalt Bau- u. Architektenrecht

Mehr

HOAI 2013 Preisrecht versus Vertragsrecht

HOAI 2013 Preisrecht versus Vertragsrecht HOAI 2013 Preisrecht versus Vertragsrecht Rechtsanwalt und Notar Prof. Rudolf Jochem www.rj-anwaelte.de 1 Rechtsgrundlagen Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen in der Fassung 21.11.1984

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Forderungsmanagement

Forderungsmanagement Forderungsmanagement Außenstände? Wie Sie schneller an Ihr verdientes Geld kommen! Häufig gehen bereits vor der Einschaltung von Inkasso-Büros wertvolle Zeit und Geld verloren. Mit den richtigen Instrumenten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Vorwort zur ersten Auflage... Eine wahre Geschichte... 1. A Überblick

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Vorwort zur ersten Auflage... Eine wahre Geschichte... 1. A Überblick Vorwort............................................... Vorwort zur ersten Auflage......................... V VI Eine wahre Geschichte.............................. 1 A Überblick I. VOB und BGB....................................

Mehr

Forderungssicherung für den Werkunternehmer

Forderungssicherung für den Werkunternehmer Forderungssicherung für den Werkunternehmer 1. Teil: Die Bauhandwerkersicherungshypothek gem. 648 BGB I. Die Regelung Gemäss 648 Abs. 1 BGB kann der Unternehmer eines Bauwerkes (Auftragnehmer) oder eines

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung

Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung Bundeskoordinatorentag Berlin, 06.11.2014 Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung Rechtsanwalt Guido Meyer, Düsseldorf/Essen 1 Obergerichtliche Rechtsprechung zur Baustellenverordnung seit 2006

Mehr

Juristische Grundregeln für mittelständische Bauunternehmen

Juristische Grundregeln für mittelständische Bauunternehmen Fachhochschule Deggendorf Fachbereich Bauingenieurwesen Thema: Juristische Grundregeln für mittelständische Bauunternehmen - Teil 1 - Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades: Diplom-Ingenieur

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DRS Fashion Concept GmbH. Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Plattform

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DRS Fashion Concept GmbH. Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Plattform Allgemeine Geschäftsbedingungen der DRS Fashion Concept GmbH Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Plattform www.uebervart-shop.de und www.uebervart.de zwischen DRS Fashion Concept

Mehr

Antrittsvorlesung. Fakultät für Rechtswissenschaft. Prof. Dr. Florian Jacoby. Prof. Dr. Markus Artz

Antrittsvorlesung. Fakultät für Rechtswissenschaft. Prof. Dr. Florian Jacoby. Prof. Dr. Markus Artz Forschungsstelle für Immobilienrecht Fakultät für Rechtswissenschaft Prof. Dr. Florian Jacoby Das (gesetzliche) Bemühen um die Sicherung des Bauhandwerkers Happy End in Sicht? Prof. Dr. Markus Artz Kündigungsrecht

Mehr

Rechtsanwalt Stephan Eichner und Rechtsanwältin Inga Müller-Rochholz

Rechtsanwalt Stephan Eichner und Rechtsanwältin Inga Müller-Rochholz MIT Basis Management Intensiv Training Baurecht Inga Müller-Rochholz Rechtsanwältin Stephan Eichner Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwälte Eichner Klaus Amsterdamer Str. 206, 50735 Köln

Mehr

AGB und Widerrufsrecht

AGB und Widerrufsrecht AGB und Widerrufsrecht 1 Allgemeines, Geltungsbereich der AGB 1.1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht: Lösungen zum Thema Verantwortlichkeit für Werkmängel

Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht: Lösungen zum Thema Verantwortlichkeit für Werkmängel Dr. Klaus Bacher Fall 1 a Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht: Lösungen zum Thema Verantwortlichkeit für Werkmängel Anspruch auf Erneuerung der Fassade gemäß 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 VOB/B 1. Zwischen den Parteien

Mehr

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der AGB Allgemeine Verkaufsbedingungen online 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der

Mehr

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Kauf- und Nutzungsbedingungen Geleitwort 1. Zum Umgang mit der CD-ROM 2. AGB 3. VOB (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)) 4. Musterverträge

Mehr

Übersicht der Dokumente Bauverträge und Baubriefe auf CD-ROM

Übersicht der Dokumente Bauverträge und Baubriefe auf CD-ROM Übersicht der Dokumente Bauverträge und Baubriefe auf CD-ROM Verträge und Vollmachten Architektenverträge Anwendungshinweise: Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Architektenvertrag (AVA) Architektenvertrag

Mehr

II Verzug bei Geldforderungen

II Verzug bei Geldforderungen Top Themen der LITTLE softwarehouse GmbH Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen I Überblick In Deutschland lässt die Bereitschaft deutlich nach offene Zahlungen termingerecht zu zahlen. Zeiträume,

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Das neue (neue) Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen

Das neue (neue) Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen Rechtsanwalt Benjamin Gartz *, München Das neue (neue) Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen Mit dem zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) wurde das Gesetz über

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Unsere Leistung wird nur aufgrund der nachfolgenden Bedingungen erbracht. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall nicht gesondert auf die AGB Bezug genommen wird. Sie gelten

Mehr

Telearbeitsvertrag (HaufeIndex: 435698) Kurzbeschreibung. Vorbemerkung. Muster eines Telearbeitsvertrags.

Telearbeitsvertrag (HaufeIndex: 435698) Kurzbeschreibung. Vorbemerkung. Muster eines Telearbeitsvertrags. Telearbeitsvertrag (HaufeIndex: 435698) Kurzbeschreibung Muster eines Telearbeitsvertrags. Vorbemerkung Telearbeit leistet, wer mit einer gewissen Regelmäßigkeit außerhalb des Betriebs in einer selbstgewählten

Mehr

Vertragsrecht - Vertragsrecht allgemein, Bedeutung der AGB, Vertragstypen, Störungen im Vertragsverhältnis -

Vertragsrecht - Vertragsrecht allgemein, Bedeutung der AGB, Vertragstypen, Störungen im Vertragsverhältnis - Vertragsrecht - Vertragsrecht allgemein, Bedeutung der AGB, Vertragstypen, Störungen im Vertragsverhältnis - Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt

Mehr

Bildungszentren des Baugewerbes e.v. Fachbereich Baumanagement / Baurecht / Sachverständigenwesen. www.bzb.de

Bildungszentren des Baugewerbes e.v. Fachbereich Baumanagement / Baurecht / Sachverständigenwesen. www.bzb.de Bildungszentren des Baugewerbes e.v. Fachbereich Baumanagement / Baurecht / Sachverständigenwesen www.bzb.de 33 Bauvertragsrecht nach VOB / B und BGB Grundlegende Kenntnisse des Bauvertragsrechts sind

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen. 01_Geltungsbereich a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Proske GmbH bzw. ihren Tochtergesellschaften (im Folgenden: Proske) und ihren Kunden sowie

Mehr

Wissenschaftlich begründetes GUTACHTEN

Wissenschaftlich begründetes GUTACHTEN Deubner Verlag GmbH & Co. KG Wissenschaftlich begründetes GUTACHTEN zur sozialrechtlichen Problematik Verbeitragung von Leistungen aus Direktversicherung in der GKV erstellt im Auftrag von Auftraggeber

Mehr

Werkvertrag: Inhalt, Gewährleistung

Werkvertrag: Inhalt, Gewährleistung ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R42 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Werkvertrag: Inhalt, Gewährleistung Was ist typisch

Mehr

Mindestlohn. Matthias Dörsam Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim

Mindestlohn. Matthias Dörsam Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim Mindestlohn Matthias Dörsam Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim Gliederung I. Vorbemerkung II. Anwendungsbereich: Für wen gilt der Mindestlohn? III. 20: Pflichten des Arbeitgebers zur

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen von Verträgen, die über die Plattform www.ums-metall.de und www.cortenstahl.com zwischen ums - Unterrainer Metallgestaltung Schlosserei GmbH, Mühlenweg 5, 83416

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel Stand: 01. November 2009 Geltungsbereich & Abwehrklausel 1.1 Für die über diese Domain / diesen Internet-Shop

Mehr

Sicherheiten bei Bauverträgen

Sicherheiten bei Bauverträgen 9. VHV-Bautag Köln / West 20.02.2014 Referent: Rechtsanwalt Rolf Zimmermanns Baugewerbliche Verbände, Düsseldorf www.ra-zimmermanns.de 1 Sicherheiten (Vertragserfüllung/Gewährleistung) - 17 VOB/B (1) 1.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Bundesrat Drucksache 599/05 (Beschluss) 23.09.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel Das Bundesdatenschutzgesetz legt für

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr