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1 Änderungen zum 01. April 2017 Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sitzung Eine Übersicht zur psychotherapeutischen Sprechstunde (GOP 35151), Akutbehandlung (GOP 35152) und probatorischen Sitzung (GOP 35150), einschließlich deren Berücksichtigung bei der Abrechnungsregelung für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene finden Sie in der Anlage 1 und 2 zu diesem Sonderrundschreiben. Zudem erhalten Sie weitere Informationen zu diesen Themen auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter Änderungen zum 01. Juli 2017 Gruppentherapien werden ab Juli besser vergütet - Bewertungsausschuss beschließt neuen EBM-Abschnitt 35.2 zum Nach Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie zum 1. April hat der Bewertungsausschuss wie angekündigt einen weiteren Beschluss gefasst. Er betrifft die Vergütungssystematik für Gruppentherapien und die damit verbundene Neustrukturierung des Abschnitts 35.2 im EBM. Danach werden Gruppenleistungen künftig besser vergütet. Der Beschluss wurde im schriftlichen Verfahren verabschiedet und tritt zum in Kraft. Der neue EBM-Abschnitt 35.2 Der Abschnitt 35.2 im EBM wird zum 1. Juli 2017 neu strukturiert. Infolgedessen erhalten alle antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen neue Gebührenordnungspositionen. Betroffen sind auch die Strukturzuschläge, die die Kassenärztliche Vereinigung zusetzt, sowie die psychodiagnostischen Testverfahren im Abschnitt Grund für die Umstrukturierung sind zahlreiche neue GOPen für Gruppentherapien und für Kurzzeittherapien im Einzelsetting, die laut Beschluss zum 1. Juli in den EBM aufgenommen werden. Einzeltherapien, Gruppentherapien und Zuschläge werden in drei Abschnitte unterteilt: Abschnitt : Einzeltherapien (GOPen bis 35425) In diesem Abschnitt sind alle GOPen der Einzeltherapie für die Kurzzeit- und die Langzeittherapie in den unterschiedlichen Verfahren aufgeführt. Die jetzigen GOPen werden zum 1. Juli gestrichen. Kassenärztliche Vereinigung Saarland EBM-News 1

2 Auch bei der Kurzzeittherapie, die als Einzeltherapie durchgeführt wird, kommen weitere GOPen hinzu. Denn aus Gründen der Transparenz gibt es künftig für jedes Verfahren zwei GOPen: Eine GOP für das erste 12-Stunden-Kontingent Eine GOP für das zweite 12-Stunden-Kontingent Damit soll eine Evaluation des neuen Stundenangebots ermöglicht werden GOP Bezeichnung Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT 1, Einzelbehandlung) Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT 2, Einzelbehandlung) Tiefenpsychologische Psychotherapie (LZT, Einzelbehandlung) Analytische Psychotherapie (KZT 1, Einzelbehandlung) Analytische Psychotherapie (KZT 2, Einzelbehandlung) Analytische Psychotherapie (LZT, Einzelbehandlung) Verhaltenstherapie (KZT 1, Einzelbehandlung) Verhaltenstherapie (KZT 2, Einzelbehandlung) Verhaltenstherapie (LZT, Einzelbehandlung) Abschnitt : Gruppentherapien (GOPen bis 35559) In diesem Abschnitt sind alle GOPen der Gruppentherapien aufgeführt. Um die Anwendung der neuen GOPen zu erleichtern, entspricht die letzte Ziffer der GOP in jedem Komplex der Teilnehmergröße der Gruppe. Die GOPen sind für Erwachsene und Kinder/Jugendliche gleich. Die alten GOPen für kleine und große Gruppen entfallen zum 1. Juli. GOP Bezeichnung Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT), 3 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT), 4 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT), 5 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT), 6 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT), 7 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT), 8 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT), 9 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (LZT), 3 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (LZT), 4 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (LZT), 5 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (LZT), 6 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (LZT), 7 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (LZT), 8 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (LZT), 9 TN Analytische Psychotherapie (KZT), 3 TN Analytische Psychotherapie (KZT), 4 TN Kassenärztliche Vereinigung Saarland EBM-News 2

3 35525 Analytische Psychotherapie (KZT), 5 TN Analytische Psychotherapie (KZT), 6 TN Analytische Psychotherapie (KZT), 7 TN Analytische Psychotherapie (KZT), 8 TN Analytische Psychotherapie (KZT), 9 TN Analytische Psychotherapie (LZT), 3 TN Analytische Psychotherapie (LZT), 4 TN Analytische Psychotherapie (LZT), 5 TN Analytische Psychotherapie (LZT), 6 TN Analytische Psychotherapie (LZT), 7 TN Analytische Psychotherapie (LZT), 8 TN Analytische Psychotherapie (LZT), 9 TN Verhaltenstherapie (KZT), 3 TN Verhaltenstherapie (KZT), 4 TN Verhaltenstherapie (KZT), 5 TN Verhaltenstherapie (KZT), 6 TN Verhaltenstherapie (KZT), 7 TN Verhaltenstherapie (KZT), 8 TN Verhaltenstherapie (KZT), 9 TN Verhaltenstherapie (LZT), 3 TN Verhaltenstherapie (LZT), 4 TN Verhaltenstherapie (LZT), 5 TN Verhaltenstherapie (LZT), 6 TN Verhaltenstherapie (LZT), 7 TN Verhaltenstherapie (LZT), 8 TN Verhaltenstherapie (LZT), 9 TN Abschnitt : Zuschläge (GOP 35571, 35572, 35573) In diesem Abschnitt werden die Strukturzuschläge, die von der KV Saarland zugesetzt werden, abgebildet. Aufgrund der neuen Systematik im Bereich der Gruppentherapie gibt es künftig nur noch eine Gebührenordnungsposition für den Zuschlag zu den Gruppentherapien. GOP Bezeichnung Abschnitt Zuschlag (wird von KV Saarland zugesetzt) Einzeltherapien Zuschlag (wird von KV Saarland zugesetzt) Gruppentherapien Zuschlag (wird von KV Saarland zugesetzt) 35.2 psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung Kassenärztliche Vereinigung Saarland EBM-News 3

4 Neue GOPen auch für psychodynamische Testverfahren Um die neue Systematik bei der Abbildung aller Gebührenordnungspositionen im Bereich der Psychotherapie zu ermöglichen, erhalten die psychodiagnostischen Testverfahren in Abschnitt 35.3 ebenfalls neue Gebührenordnungspositionen: Abschnitt 35.3:Psychodiagnostische Testverfahren (GOP 35600, 35601, 35602) Die alten Gebührenordnungspositionen werden zum gestrichen. Die neue Vergütungssystematik und Besonderheit für Gruppentherapien Besonderheit Eine Besonderheit gibt es bei Gruppen mit zwei Teilnehmern, die noch vor Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie ( ) beantragt wurden und nach der Psychotherapie-Vereinbarung ( 19 Abs. 6) weitergeführt werden können. Sobald die Therapie beendet ist, gelten die neuen Gebührenordnungspositionen für Gruppentherapien (3 Teilnehmer). Die Abrechnung ist ab Juli mit bundeseinheitlichen Pseudo- Gebührenordnungspositionen möglich. GOP Erläuterungen Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT), 2 TN Tiefenpsychologische Psychotherapie (LZT), 2 TN Analytische Psychotherapie (KZT), 2TN Analytische Psychotherapie (LZT), 2TN Verhaltenstherapie (KZT), 2TN Verhaltenstherapie (LZT), 2TN Vergütungssystematik ab Wurde bisher nur zwischen kleinen Gruppen (3-4 Teilnehmer) und großen Gruppen (5-9 Teilnehmer) unterschieden, so richtet sich die Höhe der Bewertung ab Juli nach der Anzahl der Teilnehmer. Infolgedessen gibt es für jedes der drei Therapieverfahren jeweils sieben GOPen für die Kurzzeittherapie und sieben GOPen für die Langzeittherapie, also insgesamt 42 Gebührenordnungspositionen. Die neue Vergütungssystematik für Gruppentherapien gilt auch für Gruppentherapien, die vor dem 1. Juli 2017 beantragt wurden. Die Abrechnung erfolgt ab Juli nach den neuen GOPen des Abschnitts Teilnehmer Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie KZT 1+2 LZT Bewertung (je Teilnehmer 100 Minuten) GOP Punkte 88,03 Euro Punkte 74,13 Euro Kassenärztliche Vereinigung Saarland EBM-News 4

5 Punkte 65,92 Euro Punkte 60,34 Euro Punkte 56,34 Euro Punkte 53,39 Euro Punkte 51,07 Euro Analytische Psychotherapie Punkte 88,03 Euro Punkte 74,13 Euro Punkte 65,92 Euro Punkte 60,34 Euro Punkte 56,34 Euro Punkte 3,39 Euro Punkte 51,07 Euro Verhaltenstherapie Punkte 88,03 Euro Punkte 74,13 Euro Punkte 65,92 Euro Punkte 60,34 Euro Punkte 56,34 Euro Punkte 53,39 Euro Punkte 51,07 Euro. Kennzeichnung von Sonderfällen/Übergangsregelung Eine Vielzahl von Vorgaben in der Psychotherapie-Vereinbarung sowie die Möglichkeit, im Rahmen der Verhaltenstherapie statt einer Therapiesitzung von mindestens 100 Minuten auch Sitzungen von mindestens 50 Minuten durchzuführen, erfordern eine präzise Dokumentation der abgerechneten GOPen. Die Kennzeichnung solcher Sonderfälle soll Kassenärztliche Vereinigung Saarland EBM-News 5

6 durch Buchstaben erfolgen (s. Tabelle: Erläuterungen der praxisrelevanten Codierungen in der Psychotherapie). Für Therapien, die vor dem 1. April 2017 beantragt wurden, gilt folgende Übergangsregelung: Handelt es sich um eine Kurzzeittherapie als Einzel- oder Gruppentherapie dürfen weiterhin bis zu 25 Sitzungen (die neue Richtlinie sieht nur 2 x 12 Sitzungen vor) abgerechnet werden. Um sichtbar zu machen, dass es sich um eine Therapie nach der alten Psychotherapie-Richtlinie handelt, muss der Therapeut die 25. Sitzung in der Abrechnung mit einem L beziehungsweise bei der Einbeziehung von Bezugspersonen mit "S" kennzeichnen. Probatorische Sitzungen: Probatoriken, die vor dem 1. April 2017 begonnen wurden, können weiterhin nach den alten Regelungen durchgeführt werden, das heißt: bis zu 5-mal für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und für Verhaltenspsychotherapie, bis zu 8-mal für analytische Psychotherapie. Um sichtbar zu machen, dass es sich um eine Probatorik nach der alten Psychotherapie-Richtlinie handelt, muss der Therapeut die Sitzungen in der Abrechnung mit einem L bzw. bei der Einbeziehung von Bezugspersonen mit einem S kennzeichnen (5., 6., 7., 8. Sitzung). Erläuterungen der praxisrelevanten Codierungen in der Psychotherapie Codierungen B Erläuterungen Kennzeichnung unter Einbeziehung der Bezugsperson: Kennzeichnungen von Psychotherapie-Leistungen unter Einbeziehung einer Bezugsperson Kennzeichnung der Probatorik bzw. der Kurzzeittherapie, die vor dem begonnen wurde: L Kennzeichnung der 25. Einheit einer Kurzzeittherapie, bzw. Kennzeichnung der 5., 6., 7. u. 8. probatorischen Sitzung, die vor dem beantragt wurde S Kennzeichnung der 25. Einheit einer Kurzzeittherapie mit einer Bezugsperson, bzw. Kennzeichnung der 5.,6.,7. u. 8. probatorischen Sitzung mit einer Bezugsperson, die vor dem beantragt wurde Kennzeichnung der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe: R Kennzeichnung von Psychotherapie-Leistungen im Rahmen der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe U Kennzeichnung von Psychotherapie-Leistungen im Rahmen der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe unter Einbeziehung einer Bezugsperson Kassenärztliche Vereinigung Saarland EBM-News 6

7 Kennzeichnung Verhaltenstherapie mit weniger als 100 Minuten Dauer mindestens 50 Minuten Dauer - Gruppentherapie H Kennzeichnung einer Verhaltenstherapie mit Sitzungsdauer von mindestens 50 Minuten Dauer Z Kennzeichnung einer Verhaltenstherapie mit Sitzungsdauer von mindestens 50 Minuten Dauer unter Einbeziehung der Bezugsperson N Kennzeichnung der 25. Stunde einer Kurzzeittherapie (Verhaltenstherapie), die vor dem beantragt wurde mit Sitzungsdauer von mindestens 50 Minuten Dauer X Gruppe Verhaltenstherapie mit Sitzungsdauer von mindestens 50 Minuten im Rahmen der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe W Kennzeichnung der 25. Stunde einer Kurzzeittherapie (Verhaltenstherapie), die vor dem beantragt wurde mit Sitzungsdauer von mindestens 50 Minuten Dauer unter Einbeziehung einer Bezugsperson Y Kennzeichnung einer Verhaltenstherapie mit Sitzungsdauer von mindestens 50 Minuten Dauer im Rahmen der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe unter Einbeziehung einer Bezugsperson Kassenärztliche Vereinigung Saarland EBM-News 7

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