Verg ütu ngsverei n baru ng

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1 AC 21 Masseur/med. tsadebetrieb AC 22 KrankengymnasUPhysiotherapeut TK TK Verg ütu ngsverei n baru ng zu den Verträgen nach g 125 SGB V über die Erbringung und Verg{itung physikalisch-/physiotherapeutischer Leistungen durch Masseure u. med. Bademeister/Physiotherapeuten in Nordfiein Zwischen dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK e. V dem Landesverband Nordrhein-Westfälischer Krankengymnasten/Physiotherapeuten e.v. dem Verband Physikalische Therapie e.v. - Landesgruppe Nordrhein-Westfalen - dem VDB-Physiotherapieverband e.v. - Landesverband Nordrhein-Westfalen - - im folgenden Berufsverbände genannt - einerseits und AOK Rheinland - Die Gesundheitskasse dem BKK-Landesverband Nordrhein-Westfalen, IKK Nordrhein, LandwirtschaftlichenKrankenkasseNordrhein-Westfalen Krankenkasse für den Gartenbau, vertreten durch die Landwirtschaftliche Krankenkasse Nordrhein-Westfalen Knappschaft - im folgenden Landesverbände genannt - anerseits

2 Vereinbarung ü ber Höchstpreise fü r phys i kal ische/physiotherapeutische Leistu n gen f. Für die Zeit vom bis A06 gelten folgende Preise: x01 06 x0107 x0108 x0201 x0202 x0204 x0205 x0305 x0306 x0401 x0402 Untennrasserdruckstrahlmassage (UWM) einschließlich erforlichen Nachruhe Klassische Massagetherapie (KMT) Bindegewebsmassage (BGM) Reflexzonen-, Segment- (SM), Periost- (PM), Colonmassage (CM) Manuelle Lymphdrainage (MLD-45) Großbehandlung (1) Behandlungsdauer: mind. 45 Minuten Manuelle Lymphdrainage (MLD-60) -Ganzbehandlung (1) Behandlungsdauer: mind. 60 Minuten Kompressionsbandagierung einer Extremität (einschl. Polstermaterial u. Trikofix) (1), nur bei gesonter ärztlicher Verordnung Manuelle Lymphdrainage (MLD-30) Teilbehandlung (1) Behandlungsdauer: mind. 30 Minuten Bewegungstherapie (auch Atemgymnastik, Wirbelsäulengymnastik, Orthopädisches Turnen), Einzelbehandlung Bewegungsübungen im Bewegungsbad einschließlich erforlichen Nachruhe (Einzelbehandlung) Chirogymnastik (1) Bewegungstherapie/orth. Turnen bei 2 bis 5 Teilnehmern, je Person Bewegungsübungen im Bewegungsbad (Gruppenbehandlung bis zu 3 Teilnehmern), je Teilnehmer 14,81 9,52 9,52 9,52 19,33 30,93 5,45 13,04 5,40 14,67 10,65 2,91 10,70

3 x0501 Krankengymnastik - einschließlich Atemtherapie - als Einzelbehandlung 14,50 x0507 Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) - parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten, je Patient (1) 23,24 x0601 Krankengymnastik in Gruppe 5,20. x0702 Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Mucoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung 42,75 x0708 x0709 ZNS bzw. des Rückenmarks längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath (11(KG-ZNS-Kin) ZNS bzw. des Rückenmarks längstens bis zurvollendung des 18. Lebensjahres nach Vojta (1)(KG-ZNS-Kn) 26,7Q 26,70 x0710 x071 1 x0712 ZNS bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath (11(KG-ZNS) ZNS bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Vojta (1)(KG-ZNS) ZNS bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach PNF (1)(KG-zNs) 17,90 17,90 17,90 x0805 Krankengym nastik bei cerebral bedingten Funktionsstöru ngen für Kin bis 14 Jahre (1) als Gruppenbehandlung (2-4 Kin) 8,57 x0902 Krankengymnastik im Bewegungsbad als Einzelbehandlung einschließlich eforlichen Nachruhe 15,20 x1004 Krankengymnastik im Bewegungsbad als Gruppenbehandlung mit 2-3 6,76 Patienten einschließlich erforlichen Nachruhe

4 x1005 Krankengymnastik im Bewegungsbad als Gruppenbehandlung mit 4-5 Patienten einschließlich erforlichen Nachruhe 6,76 x1101 Traktions-/Extensionsbehand lung mit kleinen Geräten (2. B. Glissonsche Schlinge) 3,05 x1102 Traktions-/Extensionsbeha ndlung mit g rößeren Apparaten 4,10 x12a1 Manuelle Therapie (MT)(1) 16,26. x1302 x1303 x1310 x1312 x1501 x1517 x1530 Elektrotherapie einzelner o mehrerer Körperteile Elektrostimulation bei Lähmungen Hyd roe le ktri s ch es Te i I bad (Zw ev N ierze I le n bad ) Hydroelektrisches Vollbad (2.B. Stangerbad) Warmpackungen einer o mehrere Körperteile (Parapack- Packungen, Fango, Paraffinfango, Moorparaffin) einschließlich Nachruhe Wärmeanwendung mittels Strahler bei einem o mehreren Körperteil(en) (Heißluft, lnfrarot, Ultraviolett, Sollux) Heiße Rolle (Warmkompressen) 4,59 8,25 6,81 13,23 7,21 3,42 6,34 x1531 U ltrasch a I l-wä rm et h e ra pie 7,16 x1534 x1703 x1705 x1710 X1BO1 Kältetherapie bei einem o mehreren Körperteil(en) Sitzbad o Halbbad Vollbad Gashaltiges Bad (2. B. Kohlensäure-, Sauerstoff-, Luftperlbad) Inhalationstherapie als Einzelbehandlung 6,63 8,08 11,41 14,04 4,08 x2001 Standardisierte Heilmittelkombinationen D 1 30,99

5 x9701 x9933 x9934 Verurraltu ngsaufwand für Therapeut-Arzt-Bericht - nur einmal abrechenbar je Verordnung Aztlich verordneter Hausbesuch inkl. Wegegeld Arztlich verordneter Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung (2.8. Alters- o Pflegeheim) pro Patient pro Tag inkl. Wegegeld 0,56 10,30 5,00 x1901 Untenveisung zur Geburtsvorbereitung in Gruppe bis zu 10 Personen, je Übungsstunde (60 Min.), maximal 14 Stunden 5,45 ll. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen 1. Bei Abrechnung ist an Stelle des X als erste Ziffer Positionsnummer,/ die 1 für den Leistungserbringer Masseur und med. Bademeister,./ die 2 für den Leistungserbringer Physiotherapeut anzugeben 2. Die mit (1) gekennzeichneten Positionen sind nur abrechenbar bei entsprechen Zulassung bzw. Abrechnungsberechtigung durch die Landesverbände 3. Die Positionen X1101 und X1102 können grundsätzlich nur von Physiotherapeuten abgerechnet werden. Darüber hinaus sind die Positionen zugelassen für Masseure u. med. Bademeister, die bis zum zugelassen wurden. 4. Hausbesuchsregelung Die Verhandlungspartner sind sich darüber einig, daß für den Leistungserbringer eine Verpflichtung zu einem äztlich verordneten Hausbesuch dann nicht mehr besteht, wenn objektive Tatbestände den Hausbesuch nicht mehr notwendig erscheinen lassen. Der Leistungserbringer, verordnende Arzt und die Krankenkassen wirken in diesem Fall zusammen 5. Für die Abrechnung Leistung X1901 ist eine separate Rechnung zu erstellen. 6. Der Höchstpreis und die Fälligkeit Zuzahlung (S 32 SGB V) richten sich nach dem Tag Leistungserbringung. Bei Abrechnung Verordnungen mit Leistungen über den hinausind die Leistungen bis und ab zu sptitten. 7. Die Vereinbarung tritt vorbehaltlich Zustimmung Aufsichtsbehörden ($ 71 Abs. 2 SGB V) zum in Kraft.

6 8. Diese Vereinbarung kann von jedem Berufsverband und jedem Landesverband mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum , gekündigt werden. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung sind die bis dahin geltenden Preise Abrechnung zugrunde zu legen. Bergisch Gladbach, Bergkamen, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten I FK e.v. Bundesverband selbstständiger rp++1egoeyj6n - tflf e.y. '#ffilrff,i,?:{f,ffe)dpx QZ 34 /Pr774a/451.!.itk.Oe/ itk@itt<.'de AOK Rheinland - Die Gesundheitskasse *:*,*/! Vorsitzen des Vorstands Landesverband nord rhein-westfälischer Krankengymnasten/Physiotherapeuten e.v. Landesverband Nordrhein'Westlälischer e.\/. BKK-Landesverband Nordrheh-Westfalen Jörg Hoffmann V orsta nd s v or s Lt'zend er VDB-Physiotherapieverband e.v. - Landes Nordrhein-W g- Landewerband Dortm.to 'lel.: Q2911 / Verband Physikalische-Therapie e.v. IKK Nordrhein,"K,tk4,*;"k Vorst andsvorsitzende Landwirtschaft liche Krankenkasse Bergkamen Fax 02389/ Döge Knappschaft Die Geschäftsführung ösc/ I.A.

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