Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
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- Hertha Maier
- vor 6 Jahren
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1 Informationsabend zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Hohenmölsen, 18. März 2015 Ray Wille
2 Tagesordnung und Verordnungen Leistungsbewertungen Punkte in der Oberstufe Fächer und Belegungsverpflichtungen und Abitur Zulassungsvoraussetzungen Besondere Lernleistung Ray Wille
3 1/1 Oberstufenverordnung aktuelle Oberstufenverordnung Quelle: BFB79F D0.jpc5?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Tr efferliste&documentnumber=1&numberofresults=57&fromdoctodoc=yes&doc.id =jlr-oberstvst2013pp22#focuspoint, gesehen am
4 1/5 Versetzung in die Qualifikationsphase mindestens ausreichende Leistungen in Kernfächern der 10. Klasse: Deutsch Mathematik zwei Pflichtfremdsprachen Ausgleichsmöglichkeiten für eine mangelhafte Leistung: eine befriedigende Leistung in einem anderen Fach Kernfach nur durch anderes Kernfach ausgleichbar
5 2/5 Punktesystem Note 1 (sehr gut) Note 2 (gut) 15, 14 und 13 Punkte 12, 11, und 10 Punkte Note 3 (befriedigend) 9, 8, und 7 Punkte Note 4 (ausreichend) 6, 5 und 4 Punkte Besonderheiten bei Zulassung zur! Note 5 (mangelhaft) 3, 2 Punkte und 1 Punkt Note 6 (ungenügend)
6 3/5 Klausurwertung Punkte Ab Leistung in %
7 4/5 Klausuren Dauer: mindestens 45 min in vierstündigen Fächern mindestens 90 min Klausuren unter sbedingungen min. 210 min Gewichtung der Klausur in der Kurshalbjahresbewertung: jede Klausur mit 40 v.h. in Sport 20 v.h.
8 5/5 Zeugnisse jedes Halbjahr mit Abschlusszeugnis Halbjahreskurse als Folgekurse alle 4 Halbjahre Voraussetzung zur verbindliche Wahl der Kurse
9 1/5 Fächereinordnung nach Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013 Anlage 2 Facheinteilung: Kernfächer Profilfächer Wahlpflichtfächer Aufgabenfelder: sprachlich-literarischkünstlerisch gesellschaftswissenschaftlich mathematischnaturwissenschaftlichtechnisch Wahlformular als pdf
10 2/5 Belegungsverpflichtung 3 Kernfächer je 4 Stunden pro Woche 3 Profilfächer je 4 Stunden pro Woche 5 Wahlpflichtfächer je 2 Stunden pro Woche Fremdsprache 4 Stunden pro Woche Belegungsverpflichtung nicht mit Kursen, die mit 0 Punkten bewertet wurden Wahl weiterer Fächer entsprechend der Möglichkeiten erst zum Ende eines Kurshalbjahres abwählbar
11 3/5 Kernfächer 3 Kernfächer verbindlich über 4 Kurshalbjahre: Deutsch Mathematik Geschichte
12 4/5 Profilfächer 3 Profilfächer verbindlich über 4 Kurshalbjahre zwei Möglichkeiten: zwei fortgeführte Fremdsprachen o durchgängig seit der Klasse 9 eine Naturwissenschaft: o Physik o Biologie o Chemie eine fortgeführte Fremdsprache o durchgängig seit der Klasse 9 zwei Naturwissenschaften: o Physik o Biologie o Chemie
13 5/5 Wahlpflichtfächer 5 Wahlpflichtfächer verbindlich über 4 Halbjahre: Kunst oder Musik Geographie oder Sozialkunde Ethik oder Religion Sport 5. Fach entsprechend der Möglichkeiten, z.b.: o Wirtschaft o Sozialkunde o Psychologie o Informatik o Naturwissenschaft o Fremdsprache (4 Unterrichtsstunden/ Woche) zusätzliches Fach
14 Abiturprüfungsfächer 5 Fächer wählen alle seit der Einführungsphase durchgängig belegt 1/11
15 2/11 Abiturprüfungsfächer 1. und 2. sfach schriftlich auf erhöhtem Anforderungsniveau vor Beginn des 3. Kurshalbjahres benennen nur eine Fremdsprache aus Geschichte und Naturwissenschaften nur ein Fach
16 3/11 Abiturprüfungsfächer 3. und 4. schriftlich auf grundlegendem Anforderungsniveau
17 4/11 Abiturprüfungsfächer 5. Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau o mündlich o auf grundlegendem Anforderungsniveau
18 5/11 Bestimmungen beachten! jedes Aufgabenfeld in en abdecken: sprachlich-literarisch-künstlerisch gesellschaftswissenschaftlich mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Besondere Lernleistung kann nur das Aufgabenfeld abdecken, dem sie zugeordnet wurde Verbindliche schriftliche sfächer: Deutsch Mathe eine Profilfachfremdsprache Profilfach-Naturwissenschaft oder Geschichte Ersatz eines dieser sfächer auf grundlegendem Niveau durch Besondere Lernleistung
19 6/11 Besondere Lernleistung Zweck und Rechtfertigung: Anerkennung zusätzlicher höherer Kompetenzen außerhalb des allgemeinen Unterrichtes in der Gesamtqualifikation zum Abitur höhere Belastung und Anforderungen o mindestens einem zwei Kurshalbjahre umfassenden Wahlpflichtkurs entsprechend freiwillig, zusätzlich und selbstständig schriftliche Dokumentation bis 28 Februar 2016 spätestens vor schriftlichen en o wissenschaftliches Arbeiten Kolloquium über 20 bis höchstens 30 Minuten Anmeldung zu Beginn der 11. Klasse
20 7/11 Gesamtqualifikation zum Abitur Block I erzielte Kurshalbjahresleistungen im Rahmen der Mindestbelegung Entscheidet über Zulassung zur schriftl. Block II Ergebnisse der fünf selemente
21 8/11 Block I Gewichtung der Kurshalbjahresergebnisse: einfach Beispiel Ergebnisse des 1. und 2. sfaches auf Erklärung des Schülers bei Meldung zur doppelt Beispiel mit doppelter Gewichtung Gesamtpunktwert = (eingebrachte Halbjahresergebnisse/ Anzahl) * 40 Qualifikationsanforderungen: o Gesamtpunktwert mindestens 200 von 600 Punkten o höchstens 20 % der eingebrachten Kurshalbjahresleistungen mit weniger als 05 Punkten o kein Ergebnis mit 0 Punkten
22 9/11 Block II selemente jeweils vierfach gewichtet Bestehen der wenn gewichtetes sergebnis: in jedem der fünf selementen mindestens 04 Punkte in drei selementen, darunter mindestens eins der sfächer 1 und 2 mindestens 20 Punkte gesamt mindestens 100 Punkte von 300 Punkten Ergebnis der schriftlichen nicht mehr als sechs Punkte unter dem der Kurshalbjahresbewertung in diesem Fach Beispiel
23 10/11 Zusatzprüfung Zusatzprüfung zum Erreichen des Abiturs mündlich ergänzend zur schriftlichen in bis zu zwei schriftlichen sfächern Zusatzprüfung auch vom Prüfling zu beantragen Punktwert für die Fachprüfung bei Zusatzprüfung = [(2*schriftliche Ergebnisse + mündliches Ergb.)]/3 * 4 Beispiel für Notwendigkeit: Durchschnitt der Kursjahresleistungen in Mathematik: o 11 Punkte Schriftliches sergebnis in Mathematik: o 04 Punkte Beispiel mit Zusatzprüfung
24 Gesamtqualifikation zum Abitur Gesamtdurchschnittsnote für das Abitur nach Oberstufenverordnung, Anlage 4 11/11 Beispiel
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