Förderantrag zur Förderung von Vorhaben aus Mitteln des Referates für Frauen und Gleichbehandlung des Landes Kärnten für das Jahr: 2016
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- Ute Ritter
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1 Förderantrag zur Förderung von Vorhaben aus Mitteln des Referates für Frauen und Gleichbehandlung des Landes Kärnten für das Jahr: 2016 An das Amt der Kärntner Landesregierung Referat für Frauen und Gleichbehandlung Völkermarkter Ring Klagenfurt am Wörthersee SubventionswerberIn: Name: Verband feministischer Wissenschafteri*nnen (Projektleiterin&Kontakt: Diana Sadounig) Anschrift: pa Bürogemeinschaft 1 Stock, Gumpendorferstraße 63b, A 1060 Wien (Kontaktadresse: Plaschischen 42, 9074 Keutschach) Tel: Bank, IBAN: Sparda Bank, AT Es wird beantragt, folgendes Projekt (Projekttitel): feminismen diskutieren mit einem Betrag von 3000,00 aus Fördermitteln des Frauenreferates zu fördern Auskünfte: Maga Doris Halbrainer, Tel: , dorishalbrainer@ktngvat Seite 1 von 5
2 Weitere Förderungen für dieses Projekt angesucht bei: TrägerIn Summe zugesagt abgelehnt in Bearbeitun g Magistratsdirektion der Stadt Klagenfurt, Gruppe für FrauenChancengleichheitGeneration en 2369,00 Bildungsreferat der Stadt Klagenfurt 3000,00 Bei Platzmangel bitte die Aufstellung als Beilage anfügen In Bearbeitung In Bearbeitung Detaillierte Projektbeschreibung, ist als Beilage anzuhängen (Beilage 1) Detaillierter Finanzplan, ist als Beilage anzuhängen (Beilage 2) Fördersumme ab 10000,--, Vereinsregisterauszug, Jahresabschluss des Vorjahres, Tätigkeitsbericht (Beilage 3) Zweckwidmung (Zutreffendes ankreuzen) : Vollförderung Teilförderung Personalaufwendungen Sachaufwendungen Miete, BK, Strom, Heizung Infrastruktur, Büro Sonstiges (Auflistung): Auskünfte: Maga Doris Halbrainer, Tel: , dorishalbrainer@ktngvat Seite 2 von 5
3 Auskünfte: Maga Doris Halbrainer, Tel: , Seite 3 von 5
4 Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung von Vorhaben : 1 Grundlage für die Zuerkennung von öffentlichen Fördermitteln ist der Subventionsantrag Der Vordruck liegt beim Referat für Frauen und Gleichbehandlung des Amtes der Kärntner Landesregierung auf Als Vorlagefrist gilt der 30 April des laufenden Jahres 2 Aus Mitteln des Frauenreferates des Amtes der Kärntner Landesregierung können nur solche Vorhaben gefördert werden, die einer im öffentlichen Interesse gelegenen frauenpolitischen Maßnahme oder Einrichtung dienen 3 Förderungen sind nur dann möglich, wenn der/dieträgerin des förderungswürdigen Vorhabens oder die daran interessierten Stellen nicht in der Lage sind, dieses Vorhaben aus eigenen Mitteln durchzuführen 4 Die Gewährung von Fördermittel ist an den Nachweis der Vollfinanzierung des Vorhabens gebunden (Finanzierungsplan) 5 Die Förderung gilt erst nach offizieller Zusage des/der jeweiligen ReferentIn als genehmigt 6 Der Förderbetrag ist widmungsgemäß und nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu verwenden Dem Amt der Kärntner Landesregierung, Frauenreferat, ist binnen 3 Monaten nach Projektabschluss oder bei Jahresförderungen bis 31 März des Folgejahres der Auszahlung der Förderung, ein nachvollziehbarer Verwendungsnachweis vorzulegen und zwar: Bei allgemeiner Projektförderung : Es ist eine Aufstellung der gesamten projektbezogenen Ausgaben und Einnahmen unter Beifügung von Originalbelegen und Zahlungsnachweisen in mindestens der Höhe der gewährten Förderung vorzulegen Bei Betriebszuschüssen/Basisförderungen: Es ist die Vorlage der Ausgaben- und Einnahmenrechnung bzw der Bilanz für das geförderte Betriebsjahr unter Beifügung von Originalbelegen und Zahlungsnachweisen in mindestens der Höhe der gewährten Förderung erforderlich 7 Ausschreibungen und Vergaben haben gemäß dem Kärntner Auftragsvergabegesetz 1997 in der jeweils geltenden Fassung und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen zu erfolgen, wobei die im vorgenannten Gesetz angeführten Bestimmungen aus der ÖNORM 2050 (Vergabe von Aufträgen über Leistungen) ebenso zu beachten sind 8 Die FörderwerberIn erklärt, das Projekt im Sinne der Beschreibung zu betreiben Änderungen sind nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung durch das Frauenreferat möglich 9 Für die mit Mitteln des Frauenreferates durchgeführten Investitionen besteht ein Eigentumsvorbehalt des Amtes der Kärntner Landesregierung in Höhe der gewährten Fördermittel 10 Für die Subventionsabrechnung ist der dafür vorgesehene Abrechnungsvordruck des Amtes der Kärntner Landesregierung zu verwenden Die Originalrechnungen und Zahlungsabschnitte sowie Kontoauszüge sind beizuschließen 11 Auf Wunsch des Landes Kärnten ist einem allenfalls hiermit beauftragten Organ Einsicht in die Bücher, Belege und Aufzeichnungen zu ermöglichen Es ist ein übersichtlicher Finanzierungsplan vorzulegen, ein Rechnungsabschluss über die Gebarung zu erbringen und wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen Auskünfte: Maga Doris Halbrainer, Tel: , dorishalbrainer@ktngvat Seite 4 von 5
5 12 Bei einer widmungswidrigen Verwendung der Fördermittel ist der Förderbetrag nach Aufforderung dem Land Kärnten mit 4% Zinsen pa über dem jeweiligen Basiszinssatz mindestens aber in Höhe des Referenzzinssatzes zur Bewertung staatlicher Beihilfen im Sinne des EU-Vertrages rückzuerstatten 13 Auf allen Unterlagen (z Bsp, Broschüren, Einladungen, usw), die Projekte betreffen, welche durch das Frauenreferat subventioniert werden, ist durch den Druck des Logos des Referates für Frauen und Gleichbehandlung, auf die erfolgte Landesförderung hinzuweisen 14 Bei Vollförderungen und Kooperationen sind Pressetexte vom Referat für Frauen und Gleichbehandlung freizugeben 15 Frauen- Familien- und Mädchenberatungsstellen verpflichten sich, mit ihren geförderten Projekten an den Wirkungszielen des Referates für Frauen und Gleichbehandlung mitzuarbeiten, an den Vernetzungstreffen teilzunehmen und jährlich den Berichtsbogen vorzulegen ERKLÄRUNG Ich erkläre, dass ich für das gegenständliche Vorhaben sämtliche öffentliche Finanzierungshilfen (zbsp Arbeitsmarktservice, Gebietskrankenkasse, Bund, usw) ausgeschöpft und im vorgelegten Finanzierungsplan berücksichtigt habe Außerdem verpflichte ich mich mit meiner Unterschrift vor Auszahlung einer allfälligen Förderung alle Auflagen laut Punkt 1 15, des Subventionsantrages zu erfüllen bzw anzuerkennen und dem Amt der Kärntner Landesregierung, Frauenreferat, alle Änderungen des genannten Vorhabens, unverzüglich zur Kenntnis zu bringen Ort, Datum: Statutenmäßige/firmenmäßige Zeichnung/Unterschrift: Diana Sadounig, BA BA (Vorstand) Maga Dagmar Fink (Vorstand) Auskünfte: Maga Doris Halbrainer, Tel: , dorishalbrainer@ktngvat Seite 5 von 5
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