Erdgas- und Biogastarif für die von Energie Wasser Bern versorgten Gemeinden
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1 6. Februar 205 (Stand: ) Erdgas- und Biogastarif für die von Energie Wasser Bern versorgten Gemeinden Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb), gestützt auf Artikel 34 des Reglements Energie Wasser Bern vom 5. März 200, beschliesst: Art. Zusammensetzung des Entgelts für die Versorgung mit Erdgas oder Biogas Der Tarif setzt sich zusammen aus einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr (CHF/Monat) bzw. einem Leistungstarif (CHF/kW/Jahr), einem verbrauchsabhängigen Arbeitstarif (Rp./kWh) für das bezogene Erdgas bzw. Biogas, den Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen (Rp./kWh) und der CO 2 -Abgabe (Rp./kWh). Die einzelnen Elemente des Tarifs werden auf der Rechnung separat ausgewiesen. Art. 2 Haushalt mit Einzelzähler Erdgas und Biogas für alle Haushaltanwendungen wie Kochen, Wassererwärmung, Waschen und Trocknen, jedoch ohne Heizen. a. Grundgebühr 3.80 CHF/Monat 4.0 CHF/Monat b. Arbeitstarif mit 00% Erdgas 6.78 Rp./kWh 8.2 Rp./kWh c. Arbeitstarif mit 5% Biogas 7.26 Rp./kWh 8.64 Rp./kWh d. Arbeitstarif mit 00% Biogas Rp./kWh Rp./kWh Art. 3 Haushalt mit Zentralzähler Der Tarif Haushalt mit Zentralzähler gilt für Haushalte, die ausschliesslich Erdgas zum Kochen beziehen. a. Grundgebühr.90 CHF/Monat 2.05 CHF/Monat b. Arbeitstarif mit 00% Erdgas 8.63 Rp./kWh 20.2 Rp./kWh c. Arbeitstarif mit 5% Biogas 9. Rp./kWh Rp./kWh ewb-reglement (ewr); SSSB 74.
2 2 Als Energiemenge wird der Normenergiebezug berücksichtigt. Wohnungsgrösse Normenergiebezug pro Jahr Rechnungsbetrag pro Jahr a. Zimmer 350 kwh CHF 88.0 CHF b. 2 Zimmer 600 kwh CHF CHF c. 3 Zimmer 750 kwh CHF CHF d. 4 Zimmer 820 kwh CHF CHF e. 5 Zimmer 880 kwh CHF CHF f. 6 Zimmer 90 kwh CHF CHF g. 7 Zimmer 930 kwh CHF CHF 2.74 h. 8 und mehr Zi. 950 kwh CHF CHF Art. 4 Erdgasanlagen Unter Erdgasanlagen versteht man Anlagen, welche vollständig mit Erdgas und Biogas beliefert werden. Darunter fallen folgende Anwendungen: a. Heizen, zentrale Wassererwärmung b. Gewerbliche Anwendungen wie: Kochen in Grossküchen (Restaurants, Spitälern, Kantinen usw.) Glasbläsereien, Klischeefabrikation usw. Bäckereien c. Fabrikationsprozesse wie: Befeuerung von Kesseln für Prozesswärme (Heisswasser, Dampf, Thermoöl) Wärme für Trocknungsprozesse (Lebens- und Genussmittel, Farben, Papier, Druckfarben, Lacke, Textilien) Ofen- und Maschinenbeheizung (Röstmaschinen, Papier- und Kartonmaschinen, Backstrassen, Bandbackofen, Asphalt- und Belagsherstellung) d. Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen Die Wärmekraftkopplung ermöglicht die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie, die in der Regel direkt in Elektrizität umgewandelt wird, und nutzbare Wärme. 2 Für Bezugsmengen unter kwh pro Jahr: b. Arbeitstarif mit 00% Erdgas 7.9 Rp./kWh 8.54 Rp./kWh c. Arbeitstarif mit 5% Biogas 8.39 Rp./kWh 9.06 Rp./kWh d. Arbeitstarif mit 20% Biogas 9.7 Rp./kWh 0.49 Rp./kWh e. Arbeitstarif mit 00% Biogas 6.0 Rp./kWh 7.29 Rp./kWh 2
3 3 Für Bezugsmengen über kwh pro Jahr: b. Arbeitstarif mit 00% Erdgas 5.90 Rp./kWh 6.37 Rp./kWh c. Arbeitstarif mit 5% Biogas 6.38 Rp./kWh 6.89 Rp./kWh d. Arbeitstarif mit 20% Biogas 7.70 Rp./kWh 8.32 Rp./kWh e. Arbeitstarif mit 00% Biogas 4.00 Rp./kWh 5.2 Rp./kWh 4 Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen mit 000 und weniger Vollbetriebsstunden pro Jahr bedürfen der Genehmigung durch ewb. Art. 5 Anlagen in Kombination mit erneuerbaren Energien Unter Anlagen in Kombination mit erneuerbaren Energien versteht man Anlagen, welche in Kombination zu folgenden Anwendungen mit Erdgas und Biogas beliefert werden: Vollständige Warmwassererzeugung mit erneuerbaren Energien wie Solaranlagen, Wärmepumpen und Geothermie sowie anderen erneuerbaren Energiequellen. 2 Für Bezugsmengen unter kwh pro Jahr: b. Arbeitstarif mit 00% Erdgas 7.4 Rp./kWh 8.00 Rp./kWh c. Arbeitstarif mit 5% Biogas 7.89 Rp./kWh 8.52 Rp./kWh d. Arbeitstarif mit 20% Biogas 9.2 Rp./kWh 9.95 Rp./kWh e. Arbeitstarif mit 00% Biogas 5.5 Rp./kWh 6.75 Rp./kWh 3 Für Bezugsmengen über kwh pro Jahr: b. Arbeitstarif mit 00% Erdgas 5.40 Rp./kWh 5.83 Rp./kWh c. Arbeitstarif mit 5 % Biogas 5.88 Rp./kWh 6.35 Rp./kWh d. Arbeitstarif mit 20 % Biogas 7.20 Rp./kWh 7.78 Rp./kWh e. Arbeitstarif mit 00 % Biogas 3.50 Rp./kWh 4.58 Rp./kWh Art. 6 Leistung und Nutzungsfaktor Die effektiv verrechnete Leistung errechnet sich aus der maximal installierten Leistung der einzelnen Apparate multipliziert mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor: 3
4 Nutzungsfaktor a. Haushalt Gasgeräte wie Herde, Rechauds, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Wassererwärmer mit Durchlauferhitzer etc., 0, Laborgeräte wie Bunsen- und Lötbrenner etc. b. direkt befeuerte Speicher-Wassererwärmer 0,3 c. Grossküchen- und Bäckerei Gasgeräte wie Hotelherde, Umluftofen, Friteusen, Grill, Wok, Bain- Marie, Kippbratpfannen, beheizte Rührwerke, 0,6 Konditorei-Spezialkessel, Tunnelbackstrassen, Kleinbäckereiofen etc. d. Heizungen mit Brennwert- bzw. Kondensationstechnik, Gebläsebrenner, Lufterhitzer, Wärme- 0,7 Kraft-Kopplungsanlagen, Gasmotoren e. Heisswasser- und Dampfkessel für diverse Brenner, Industrie Gasgeräte 0,8 2 Die Verrechnung des Leistungstarifs erfolgt mit der jeweiligen Energierechnung. Dabei wird unabhängig der tatsächlichen Leistung der installierten Apparate mindestens eine Leistung von 5 kw für Bezugsmengen unter kwh pro Jahr, resp. 5 kw für Bezugsmengen über kwh pro Jahr verrechnet. Art. 7 Ergänzende Bestimmungen Die Kundin, welche einmal pro Jahr eine Energierechnung basierend auf gemessenen Energiewerten erhält, kann das Produkt einmal jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, jeweils auf den. eines Monats ändern. Der Produktwechsel muss ewb schriftlich mitgeteilt werden. 2 Die Kundin, welche monatlich eine Energierechnung basierend auf gemessenen Energiewerten erhält, kann das Produkt jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, jeweils auf den. eines Monats ändern. Der Produktwechsel muss ewb schriftlich mitgeteilt werden. 3 Die Kundin hat keinen Anspruch auf die Lieferung von Biogas. ewb kann die Bestellung von Biogas ablehnen oder die Lieferung einschränken. 4 Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 27. Juni 200 über die Erdgasversorgung durch ewb. 4
5 Art. 8 Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen Der Zuschlag für Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen, insbesondere für die Benützung des öffentlichen Grundes, beträgt für die Kundinnen in der Stadt Bern 0.40 Rp./kWh ohne MWST bzw Rp./kWh. 2 Für die Kundinnen in den anderen Gemeinden, welche die Aufgabe der Gasversorgung ebenfalls an ewb übertragen haben, richtet sich der Zuschlag nach den durch die einzelnen Gemeinden festgelegten Abgaben. ewb publiziert die Zuschläge für die einzelnen Gemeinden auf ihrer Webseite. Art. 9 CO 2 -Abgabe Im Arbeitstarif ist die CO 2 -Abgabe nicht enthalten. Sie ist zusätzlich geschuldet und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Die Höhe der CO 2 -Abgabe richtet sich nach Artikel 3 der Verordnung vom 8. Juni über die CO 2 -Abgabe und dem entsprechenden Anhang. Art. 0 Schlussbestimmungen Bei den aufgeführten Gebühren inkl. Mehrwertsteuer (MWST) von 8.0% handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben. 2 Dieser Tarif tritt auf den. Februar 205 in Kraft. Bern, 6. Februar 205 FÜR DEN VERWALTUNGSRAT ENER- GIE WASSER BERN Franz Stampfli Präsident René Zimmermann Vizepräsident Genehmigung Dieser Tarif wurde durch den Gemeinderat der Stadt Bern mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 96/205 vom 7. Februar 205 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wird der Erdgastarif vom 28. August 204 auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses neuen Tarifs aufgehoben. 2 vgl. die Liste der für die einzelnen Gemeinden geltenden Sätze unter SR
Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb), gestützt auf Artikel 34 des Reglements Energie Wasser Bern vom 15. März 2001 1, beschliesst:
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