Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz Konzept Artenförderung Fledermäuse

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1 Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz Konzept Artenförderung Fledermäuse

2 Konzept Artenförderung Fledermäuse Impressum Das vorliegende Konzept Artenförderung Fledermäuse ist eine Umsetzungshilfe für Massnahmen für einheimische Fledermausarten der Priorität 1 (BAFU, 2011) mit dringendem Handlungsbedarf oder/und hohem internationalem Schutz- und Förderbedarf im Zeitrahmen von Das vorliegende Konzept basiert auf dem Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU 2012a), das im Bereich Artenförderung die Massnahmen zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz (BAFU 2012b; Ziel 3) formuliert. Das vorliegende Konzept ist im Rahmen der Leistungsverträge zwischen der Schweizerischen Koordinationsstelle für Fledermausschutz (SKF) mit ihren Zweigstellen Ost (KOF) und West (CCO) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) unter Einbezug von Fledermausforschenden und den Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten entstanden. Herausgeber Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz: Koordinationsstelle Ost für Fledermausschutz (KOF), c/o Stiftung Fledermausschutz, Zürichberstrasse 221, 8044 Zürich fledermaus@zoo.ch, Centre de coordination ouest pour l étude et la protection des chauve-souris (CCO), Muséum d histoire naturelle de la Ville de Genève, case postale 6434, 1211 Genève 6 chauves-souris.mhng@ville-ge.ch, Das Konzept liegt in digitaler Form (pdf) vor. Autoren Hubert Krättli (KOF) Pascal Moeschler (CCO) Hans-Peter B. Stutz (KOF) Martin K. Obrist (WSL) Fabio Bontadina (SWILD & WSL) Thierry Bohnenstengel (CCO & CSCF) Christophe Jaberg (CCO) Mit Mitwirkung der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten (KFB & CR) und Christine Fehr (BAFU) Zitiervorschlag KRÄTTLI, H., P. MOESCHLER, H.-P. B. STUTZ, M. K. OBRIST, F. BONTADINA, T. BOHNENSTENGEL, C. JABERG (2012): Konzept Artenförderung Fledermäuse Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz. 91S.

3 Inhaltsverzeichnis Konzept Artenförderung Fledermäuse i Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ausgangslage: Fledermaus-Lebensräume Gefährdungsursachen Fledermausschutz in der Schweiz Ziele Konzept Artenförderung Fledermäuse Nationale Zielarten Fledermäuse Kantonale Zielarten Fledermäuse Massnahmen M1: Aktionspläne für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen Massnahmen im Lebensraum Wald Aktionsplan Alt- und Totholz bewohnende Arten (W1) Aktionsplan Arten lichter Wälder (W2) Aktionsplan Arten strukturierter Waldränder (W3) Aktionsplan Eichenwald bewohnende Arten (W4) Aktionsplan Hallenwald bewohnende Arten (W6) Massnahmen im Lebensraum Landwirtschaftliche Nutzfläche Aktionsplan Arten der Obstgärten, Feldgehölze und Selven (L4) Aktionsplan Arten des Grünlandes (L5) Aktionsplan Gebäude bewohnende Arten im Landwirtschaftsraum (L6) Massnahmen im Lebensraum Gewässer Aktionsplan Arten dynamischer Fliessgewässer (G1) und naturnaher Seeufer (G2): naturnahe Uferbereiche Massnahmen im Lebensraum Siedlungs- und Verkehrsflächen Aktionsplan Arten der strukturreichen Grünflächen und Gärten (S1) Aktionsplan Arten mit Brutplätzen und Quartieren in und an Gebäuden im Siedlungsraum (S2) und Gebäude bewohnende Arten im Landwirtschaftsraum (L6) Massnahmen übrige Lebensräume Aktionsplan Arten unterirdischer Lebensräume (U4) Aktionsplan Flugkorridore nutzende Arten (F1) M4: Massnahmen: Erhaltung der genetischen Vielfalt Ausgangslage Ziele Zielarten Massnahmen / Leistungen Dringlichkeit Kostenschätzung Schnittstellen/Synergien M9: Aktuelle Risiken Ziele Zielarten Massnahmen / Leistungen Dringlichkeit, Kostenschätzung & Projektperiode M10: Massnahmen Vollzug Lebensraumschutz nach Art. 18 NHG Ausgangslage & Massnahmen Dringlichkeit Kostenschätzung M13: Massnahmen Kommunikation und Partizipation in der Projektarbeit Ausgangslage & Massnahmen Dringlichkeit Kostenschätzung M14: Massnahmen Fachgremium Artenförderung Ausgangslage & Massnahmen Dringlichkeit... 66

4 Konzept Artenförderung Fledermäuse ii 9.3 Kostenschätzung M15: Massnahmen Internetplattform / Virtuelles Datenzentrum / Infosystem National Prioritäre Arten Ausgangslage & Massnahmen Dringlichkeit Kostenschätzung M16: Massnahmen Merkblätter für die Praxis Ausgangslage & Massnahmen Ziele Massnahmen / Leistungen Dringlichkeit Kostenschätzung M17: Massnahmen Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Ausgangslage & Massnahmen Ziele Dringlichkeit Kostenschätzung M18: Massnahmen Ausbildung von ArtenspezialistInnen Ausgangslage Ziele Massnahmen / Leistungen Dringlichkeit Kostenschätzung Schnittstellen/Synergien M19: Massnahmen Forschung für die Praxis M Ausgangslage Ziele Bioakustik M19b Massnahmen / Leistungen M19b Dringlichkeit M19b Kostenschätzung M19b M20: Massnahmen Erfolgskontrolle und Monitoring Wirkungskontrolle M20b/M20c Ausgangslage Allgemeine Wirkungskontrolle M20b Regional-spezifische Wirkungskontrolle M20c Monitoring M20d Ausgangslage Ziele Zielarten Massnahmen / Leistungen Dringlichkeit Kostenschätzung Schnittstellen/Synergien Zusammenfassung Massnahmen, Aktionspläne und Zielarten Organisation & Finanzierung Umsetzungsdringlichkeit Massnahmenebenen Massnahmen auf nationaler Ebene Massnahmen auf regionaler Ebene Massnahmen im Rahmen der Grundaufträge Anhang Steckbriefe der Nationalen Zielarten... 91

5 Konzept Artenförderung Fledermäuse iii Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Grosses Mausohr (Myotis myotis) Kleines Mausohr (Myotis blythii) Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Literaturverzeichnis... 98

6 Konzept Artenförderung Fledermäuse Einleitung 1.1 Ausgangslage: Fledermäuse stellen in der Schweiz mit aktuell 29 Arten mehr als einen Drittel aller wildlebenden Säugetierarten und sind somit von grosser Relevanz für die einheimische Biodiversität. Alle einheimischen Fledermausarten sind bundesrechtlich geschützt (Art. 20 Verordnung über Natur- und Heimatschutz (NHV) abgestützt auf Art. 20 des Natur und Heimatschutz-Gesetzes (NHG); sowie Art. 6 des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention)). Der Bestand der einheimischen Fledermausfauna ist seit der Mitte des 20. Jahrhunderts in der Schweiz und in Mitteleuropa zusammengebrochen. Seit seinem Bestehen (rund 25 Jahre) konnte der Fledermausschutz zwar massgebliche Erfolge vorweisen und den Rückgang bei einigen Arten verlangsamen, stoppen oder gar zur Bestandeserholung beitragen. Trotzdem besteht bei vielen einheimischen Fledermausarten erhöhter Handlungsbedarf, denn viele Bestände entwickeln sich weiterhin rückläufig. Die bestehenden Schutz- und Fördermassnahmen für Fledermäuse greifen somit nur teilweise. Die Bestände bestimmter einheimischer Fledermausarten können mit den bisherigen Bemühungen nicht nachhaltig gesichert und gefördert werden. Im Unterschied zu den meisten anderen Kleinsäugern haben Fledermäuse eine ausserordentlich geringe Fortpflanzungsrate: Bei den meisten Arten bringen die Weibchen pro Jahr nur ein einziges Jungtier zur Welt, in Ausnahmefällen sind es Zwillinge. Diese geringe Fortpflanzungsrate kompensieren Fledermäuse mit einer hohen Lebenserwartung von bis über 30 Jahren. Stark reduzierte Bestände können sich somit selbst unter optimalen Bedingungen nur langsam erholen und fledermausschützerische Erfolge sind oft nur mittel- bis langfristig messbar. Gemäss der Strategie Biodiversität (BAFU, 2012b) und dem Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU, 2012a) hat sich der Bund zum Ziel gesetzt, den Erhaltungszustand der Populationen von National Prioritären Arten bis 2020 zu verbessern und das Aussterben soweit wie möglich zu unterbinden (strategisches Ziel 3). Häufige und verbreitete Arten sollen weiterhin häufig und verbreitet sein und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten ist zu erhalten. Das vorliegende Konzept weist aber auch Schnittstellen und Synergien zu anderen strategischen Zielen der Strategie Biodiversität wie z. B. zur Erhaltung der genetischen Vielfalt (Ziel 4), zur Biodiversität im Siedlungsraum oder zur Überwachung der Biodiversität (Ziel 10) auf. Das vorliegende Konzept nimmt somit in mehrerlei Hinsicht Bezug auf die Strategie Biodiversität insbesondere aber auf Ziel 3 und somit auf das Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU, 2012a).

7 Konzept Artenförderung Fledermäuse Fledermaus-Lebensräume Im Unterschied zu vielen anderen Tierarten sind Fledermäuse auf eine Vielzahl verschiedener Lebensraumtypen angewiesen, die sich zudem jahreszeitlich und geschlechtsspezifisch unterscheiden können. Man unterscheidet die Grobkategorien Quartierlebensräume, Jagdlebensräume und Flugkorridore. Die gängigen Definitionen von Lebensräumen z. B. nach DELARZE & GONSETH (2008) sind nicht immer hinreichend, um einen Fledermaus-Lebensraum zu charakterisieren. So richtet sich z. B. die Wahl des Jagdlebensraumes bei vielen Fledermausarten nach seiner strukturellen Ausprägung und der Präsenz von Beuteinsekten und nicht nach seinen biologischen Eigenschaften. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, Fledermaus- Lebensräume grundsätzlich aus funktioneller Sicht zu definieren. Auf dieser Basis ist es dann weitgehend möglich, die funktionell definierten Fledermaus-Lebensräume den Lebensraumdefinitionen gemäss dem Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU, 2012a) zuzuordnen und somit die Schutz- und Fördermassnahmen für Fledermäuse in das schweizerische Konzept zu integrieren. Man unterscheidet aus funktioneller Sicht die folgenden drei Grobkategorien, auf die im vorliegenden Konzept durchwegs Bezug genommen wird: Quartierlebensräume Jagdlebensräume Flugkorridore Quartierlebensräume: Fledermäuse nutzen in Abhängigkeit der Jahreszeit eine Vielzahl unterschiedlicher Quartierlebensräume, in denen sie den Tag verbringen bzw. in der kalten Jahreszeit Winterschlaf halten. Meist werden folgende funktionelle Kategorien unterschieden: Wochenstubenquartiere: Oft ausschliesslich weibliche Tiere bilden im Frühjahr Kolonien bestehend aus bis zu mehreren Dutzend Individuen, in Ausnahmefällen mehreren hundert Individuen, in denen Trächtigkeit, Geburt und Jungenaufzucht stattfindet. Wochenstubenquartiere müssen nicht nur Schutz vor Fressfeinden und abiotischen Einwirkungen bieten, sondern oft auch hohe Anforderungen ans Mikroklima erfüllen. Nach dem flügge werden der Jungtiere gegen Sommerende werden die Wochenstubenquartiere verlassen. Wochenstubenquartiere haben eine hohe fledermausschützerische Relevanz. Winterschlafquartiere: Fledermäuse halten in der kalten Jahreszeit aus Nahrungsmangel einen Winterschlaf. Als Quartierlebensräume werden dazu oft Höhlen und ähnliche unterirdische Lebensräume genutzt. Diese Lebensräume sind oft auch Schwärmquartiere (siehe unten). Einige Arten überwintern auch in Baumhöhlen, Scheiterbeigen oder Fassadenspalten. Fledermäuse sind im Winterschlaf besonders gefährdet, denn bei Störungen wachen sie auf und verbrauchen viel Reserveenergie, die sie nicht durch Nahrungsaufnahme ersetzen können. Winterschlafquartiere haben deshalb eine hohe fledermausschützerische Relevanz. Schwärm- und Balzquartiere: In diesen Lebensräumen findet meist im Herbst die Paarung bzw. die Balz (einzelne Männchen) statt. Die Tiere können mehrere Dutzend Kilometer fliegen, um zu ihren Paarungslebensräumen zu gelangen. Schwärm- und Balzquartiere sind besonders wichtig zur Gewährleistung des genetischen Austausches bzw. für den Erhalt der genetischen Vielfalt. Daneben können weitere Kategorien unterschieden werden wie z. B. Übergangsquartiere oder Nachtquartiere. Jagdlebensräume: Fledermäuse können eine Vielfalt an unterschiedlichen Jagdlebensräumen nutzen. In Abhängigkeit der artspezifischen Jagdstrategien bzw. der morphologischen Eigenschaften und der Eigenschaften der Ultraschallrufe jeder Art können Fledermäuse grundsätzlich Jagdlebensräume in dichter Vegetation, entlang der Vegetation oder im freien Luftraum nutzen. Bei einigen Arten ist es möglich, den Jagdlebensraum aufgrund seiner biologischen Eigenschaften klar zu definieren (z.b. geschlossene Eichenwälder), bei anderen hingegen beeinflussen die strukturellen Eigenschaften des Jagdlebensraumes sowie das temporäre Vorkommen von Beutetieren die Wahl

8 Konzept Artenförderung Fledermäuse des Jagdlebensraumes massgeblicher als der Lebensraumtyp. Bei einigen Zielarten bestehen konkrete Untersuchungen zu den tatsächlichen Jagdlebensräumen in der Schweiz (Rhinolophus ferrumequinum, Rh. hipposideros, Myotis blythii, M. myotis, M. brandtii, Plecotus austriacus, Pl. macrobullaris, Eptesicus serotinus; BECK et al. 1994, BONTADINA et al. 2006, GÜTTINGER 1997, GÜTTINGER et al. 1998, GÜTTINGER et al. 2005, ROESLI et al. 2005, ALDER 2010, LETSCHER 2010, ASHRAFI 2010, MATTEI-ROESLI et al. 2007a, MATTEI-ROESLI et al. 2008). Wo die entsprechenden Kenntnisse fehlen, sollen die Wissenslücken geschlossen werden. Flugkorridore: Strukturgebundene Fledermausarten nutzen dunkle, vertikale Landschaftsstrukturen, um vom Quartier- in den Jagdlebensraum zu gelangen. Solche Flugkorridore oder Flugstrassen bieten einerseits Schutz vor Fressfeinden, andererseits auch die Basis, damit sich strukturgebundene Fledermausarten mit Hilfe ihres Echo- Nahortungssystems überhaupt orientieren können. Das Fehlen oder Vorhandensein geeigneter Flugkorridore beeinflusst das Ausflugverhalten der Fledermäuse aus dem Quartierlebensraum und dürfte deren Fitness und somit deren Wiederausbreitung nachhaltig beeinflussen (BONTADINA et al. 2006). Ein potentiell optimaler Quartierlebensraum kann für Fledermäuse wegen des Fehlens geeigneter Strukturen oder wegen ungeeigneten Beleuchtungsinstallationen unerreichbar sein. Umgekehrt kann auch ein potentieller Jagdlebensraum wegen des Fehlens eines Flugkorridors vom Quartierlebensraum aus nicht erreichbar sein Gefährdungsursachen Da Fledermäuse auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Lebensräumen gleichzeitig, in Abhängigkeit der Jahreszeit oder in Abhängigkeit des Geschlechts angewiesen sind, ist die Palette der möglichen Ursachen für Bedrohungen und für Bestandesrückgänge entsprechend vielfältig: Eine Verminderung des Nahrungsangebots durch den Einsatz von Insektiziden, Vergiftung durch die Aufnahme von Insektiziden und Pestiziden, eine veränderte Waldbewirtschaftung, die Ausräumung der Landschaft, die zunehmende Zersiedelung und Zerschneidung der Landschaft, Licht- & Lärmverschmutzung, direkte Zerstörung des Quartierlebensraumes, die Imprägnierung von Fledermausquartieren mit giftigen Holzschutzmitteln, Strassenverkehr oder in neuster Zeit die Gefährdung durch Windkraftanlagen sind Beispiele, die negative Einflüsse auf die Fledermausbestände haben können Fledermausschutz in der Schweiz Für die Umsetzung der bundesrechtlichen Schutzbestimmungen sind die Kantone verantwortlich, die dafür Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte einsetzen. Im Rahmen von Leistungsverträgen wird zwischen Grundpflichten und Massnahmen zum Schutz und zur Förderung prioritären Fledermausarten unterschieden. Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz mit ihren Zweigstellen Ost und West koordiniert im Auftrag des Bundes die Schutzanstrengungen. Die Kosten werden durch die Kantone, den Bund und Dritte getragen.

9 Konzept Artenförderung Fledermäuse Das hier vorliegende Konzept zeigt in erster Linie die Schutz- und Fördermassnahmen für ausgewählte National Prioritäre Fledermausarten auf, die über die derzeitigen Grundpflichten der Kantonalen Fledermausschutz- Beauftragten hinausgehen, also die speziellen Schutz- und Fördermassnahmen für bestimmte National Prioritäre Fledermausarten (Nationale Zielarten Fledermäuse). Für die Umsetzung der bestehenden bundesrechtlichen Schutzbestimmungen sind die Kantone verantwortlich. Sie beauftragen dazu in allen Kantonen (ausser BS) Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte. Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz definiert im Auftrag des BAFU die Ziele und das BAFU unterstützt diese Schutzanstrengungen finanziell. Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz koordiniert die Schutzaktivitäten der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten. Die Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten stellen sicher, dass gesamtschweizerische Grundlagenaufträge, Termine und abzuliefernde Produkte und Dienstleistungen realisiert werden (Grundpflichten), die da sind: Sicherstellen von Massnahmen für die Vernetzung von Beständen schützenswerter Fledermausarten im Rahmen der nationalen Programme der Koordinationsstellen und Kontrolle der Ausführung dieser Massnahmen, von deren Wirkung und der Zielerreichung. Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung ehrenamtlich Mitarbeitender gemäss den Standards der Koordinationsstellen zwecks Steigerung der Effizienz bei der Erfassung und Überwachung von Fledermausvorkommen und zur optimalen Verankerung des Schutzgedankens in der Lokalbevölkerung und bei den Liegenschafts- und Grundstückbesitzenden, welche Fledermausvorkommen beherbergen. Sicherstellen der Erhebung von Daten an Fledermausvorkommen im Rahmen nationaler Programme der Koordinationsstellen durch eigene Tätigkeit oder Anleitung Dritter. Führen einer Datenbank mit einem Minimum an Angaben zu den erfassten Fledermausvorkommen gemäss Vorgabe der Koordinationsstellen. Abliefern einer Kopie dieser Daten an die Koordinationsstellen jeweils per Ende Februar in einem Format gemäss den Vorgaben der Koordinationsstellen und des SZKF in Neuenburg Aktiver Informationsaustausch mit den Fledermausschutz-Beauftragten anderer Kantone, Fledermausschützenden und Fledermausforschenden im Rahmen der Informationsplattformen der Koordinationsstellen. Aktive Teilnahme am Jahresarbeitstreffen der Koordinationsstellen und an der zweijährlich stattfindenden nationalen Fledermausschutztagung sowie Zustellen einer Kopie des Jahresberichtes an die Koordinationsstellen per Ende Februar. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung sowie aktive Mitarbeit an koordinierten Aktivitäten auf nationaler Ebene (namentlich Europäische Nacht der Fledermäuse ) in Zusammenarbeit mit den Koordinationsstellen. Über diese Grundaufträge hinaus erfüllen die Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten in einigen Kantonen spezielle Schutz- und Fördermassnahmen für bestimmte National und Kantonal Prioritäre Fledermausarten, die auf dieses Konzept bereits abgestimmt sind. Sowohl die Grundpflichtenaufträge als auch die Schutz- und Fördermassnahmen werden zu einem grossen Teil im Rahmen von NFA-NHG-Leistungsverträgen zwischen den Fledermausschutz-Beauftragten und den Kantonen geregelt. Das BAFU kann Leistungen des Fledermausschutzes mittragen. Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten, die Fledermausschutzanstrengungen voranzutreiben: Gemeinden, Naturschutzorganisationen, Private oder Stiftungen können Fledermausschutz- und Förderprojekte unterstützen. Naturpärke: in Pärken, in denen Fledermausarten als Naturparkzielarten definiert sind, können diese mit speziellen Programmen gefördert werden.

10 Konzept Artenförderung Fledermäuse Fledermausschutz- und -förderprojekte im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen Waldbiodiversität und anderer Programme (z. B. Landwirtschaft). Hochschulen und andere Bildungspartner können vorhandene Wissenslücken füllen. Bundesamt für Umwelt (BAFU) und weitere Bundesämter: Projekte auf nationaler Ebene wie z. B. die Abklärung von Risiken oder die Erarbeitung von Grundlagen sollen vom Bund mitgetragen werden. Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz mit ihren Zweigstellen West und Ost koordiniert im Auftrag des Bundes die Schutzanstrengungen, stellt Daten bereit sowie Expertenwissen und Bildungsmaterialien zur Verfügung. Das hier vorliegende Konzept zeigt in erster Linie die Schutz- und Fördermassnahmen für ausgewählte National Prioritäre Fledermausarten auf, die über die derzeitigen Grundpflichten der Kantonalen Fledermausschutz- Beauftragten hinausgehen, also die speziellen Schutz- und Fördermassnahmen für bestimmte National Prioritäre Fledermausarten (Nationale Zielarten Fledermäuse). Dabei wird zwischen Massnahmen auf nationaler Ebene, Massnahmen auf regionaler Ebene und Massnahmen im Rahmen der Grundaufträge der Koordinationsstellen und der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten unterschieden. Massnahmen auf nationaler Ebene dienen in erster Linie der Eliminierung von Wissenslücken und der Erarbeitung fehlender Grundlagen auf nationaler Ebene. Massnahmen auf regionaler Ebene bezeichnen meist konkrete Aktionspläne zum Schutz und zur Förderung ausgewählter National Prioritärer Fledermausarten. Massnahmen im Rahmen der Grundpflichten sollen neu in die Pflichtenhefte der Koordinationsstellen bzw. der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten aufgenommen werden (siehe Kapitel 17).

11 Konzept Artenförderung Fledermäuse Ziele Konzept Artenförderung Fledermäuse Das Konzept Artenförderung Fledermäuse hat folgende übergeordneten Ziele für ausgewählte Fledermausarten: Sicherstellen der Vernetzung der Bestände für ausgewählte Nationale Zielarten Förderung der Vermehrung und Wiederausbreitung der ausgewählten Nationalen Zielarten Es deckt sich somit vollumfänglich mit den Zielen des Konzepts Artenförderung Schweiz (BAFU 2012a) bzw. der Strategie Biodiversität Schweiz (BAFU, 2012b) die da sind: Der Erhaltungszustand der Populationen von National Prioritären Arten wird bis 2020 verbessert und das Aussterben soweit wie möglich unterbunden. Häufige und verbreitete Arten sind weiterhin häufig und verbreitet. Die genetische Vielfalt innerhalb der Arten ist erhalten.

12 Konzept Artenförderung Fledermäuse Nationale Zielarten Fledermäuse Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz hat basierend auf den aktuellen Kenntnissen Nationale Zielarten Fledermäuse für dieses Konzept festgelegt. Diese Liste soll periodisch kritisch überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Darüber hinaus ist es je nach regionalen oder lokalen Gegebenheiten möglich, dass dringender Handlungsbedarf bei Fledermausarten besteht, die nicht in der Liste der Nationalen Zielarten Fledermäuse aufgeführt sind (siehe auch Kap. 2.1). Für die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes wurde von den 29 einheimischen Fledermausarten eine Zielarten- Auswahl getroffen, die in einer Liste von Nationalen Zielarten Fledermäuse resultierte. Basis für die Auswahl dieser Arten bildet die Liste der National Prioritären Fledermausarten (Tab. 1; BAFU 2011). Von den 29 Fledermausarten werden 22 Arten als national prioritär eingestuft. Von diesen erreichen 12 Arten die Prioritätsklasse 1, d.h. die Gefährdung ist sehr hoch und die Schweiz trägt eine hohe Verantwortung für die Erhaltung der Bestände. Von diesen 12 Arten besteht bei 10 Arten dringender Massnahmenbedarf, das Know-How für Schutz- und Fördermassnahmen ist vorhanden und die Techniken dazu sind bekannt. Diese 10 Arten bilden die mathematisch abgeleiteten Nationalen Zielarten Fledermäuse des vorliegenden Artenförderkonzeptes. Wegen ihrer internationalen Bedrohung wurden drei zusätzliche Fledermausarten als Nationale Zielarten Fledermäuse berücksichtigt, obwohl der Handlungsbedarf in der Schweiz unsicher ist: die Wimperfledermaus (Myotis emarginatus), die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und die Bechsteinfledermaus (M. bechsteinii). In der Roten Liste der EU (TEMPLE & TERRY 2007) werden diese drei Zielarten als vulnerable eingestuft oder/und in Anhang II und IV der FFH-Richtlinien aufgeführt (Tab. 2). Aus diesen Gründen erscheinen sie in der Schweiz in der Liste der Nationalen Zielarten Fledermäuse. Insgesamt stehen somit 13 Fledermausarten auf der Liste der Nationalen Zielarten Fledermäuse. Bei der 2011 wieder entdeckten Langfussfledermaus (M. capaccinii), die international ebenfalls als vulnerable (VU) eingestuft wird und in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinien aufgeführt ist, ist das Know-How für Massnahmen nur teilweise vorhanden bzw. die Techniken sind nicht bekannt. Aus diesen Gründen erscheint die Langfussfledermaus nicht in der Nationalen Zielartenliste. Die meisten der aufgeführten Nationalen Zielarten Fledermäuse ziehen ihre Jungen nahezu exklusiv in Dachstöcken von Gebäuden und in Spalten und Ritzen von Hausdächern und Gebäudefassaden auf und eine Mehrheit der Zielarten ist auf Flugkorridore (dunkle, strukturierte Flugwege vom Quartier- in den Jagdlebensraum) und somit auf typische Siedlungsraumstrukturen angewiesen. Diese Habitatnischen werden bisher in keinem Schweizerischen Biotopschutzprogramm geschützt oder gefördert, was die Auswahl als Zielarten zusätzlich rechtfertigt. Die Liste der Nationalen Zielarten Fledermäuse soll periodisch kritisch geprüft werden. So könnten auch neue Arten, die kryptisch vorkommen, identifiziert werden, wie das in der Vergangenheit schon mehrmals der Fall war. Je nach aktueller Bedrohungslage können die Priorität oder/und der Massnahmenbedarf im Verlauf der Konzeptperiode für die einzelnen Fledermausarten ändern und somit der Status als Nationale Zielart. Es können somit einzelne Arten von der Liste der Nationalen Zielarten verschwinden oder/und neue Zielarten aufgenommen werden. Darüber hinaus ist es je nach regionalen oder lokalen Gegebenheiten möglich, dass dringender Handlungsbedarf bei Fledermausarten besteht, die nicht in der Liste der Nationalen Zielarten Fledermäuse aufgeführt sind (siehe auch Kap. 2.1).

13 Konzept Artenförderung Fledermäuse Tab. 1: Liste der National Prioritären Fledermausarten (BAFU, 2011) und Nationale Zielarten Fledermäuse des Artenförderungskonzeptes Fledermäuse (grün). Artname lateinisch Artname deutsch Prioritätsklasse Massnahmenbedarf Know-How für Massnahmen vorhanden Rhinolophus ferrumequinum Grosse Hufeisennase 1 ja ja ja Rhinolophus hipposideros Kleine Hufeisennase 1 ja ja ja Myotis myotis Grosses Mausohr 1 ja ja ja Myotis blythii Kleines Mausohr 1 ja ja ja Myotis brandtii Brandtfledermaus 1 ja ja ja Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 1 ja ja ja Eptesicus nilssonii Nordfledermaus 1 ja ja ja Plecotus austriacus Graues Langohr 1 ja ja ja Plecotus macrobullaris Alpenlangohr 1 ja ja ja Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus 1 ja ja ja Myotis emarginatus Wimperfledermaus 1 unsicher ja ja Barbastella barbastellus Mopsfledermaus 3 unsicher ja ja Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus 4 unsicher ja ja Myotis nattereri Fransenfledermaus 1 unsicher ja ja Plecotus auritus Braunes Langohr 3 ja ja ja Techniken bekannt Hypsugo savii Alpenfledermaus 3 unsicher nicht beurteilbar nicht beurteilbar Miniopterus schreibersii Langflügelfledermaus 3 unsicher teilweise nicht beurteilbar Myotis mystacinus Bartfledermaus 4 ja ja ja Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler 4 unsicher ja ja Nyctalus noctula Grosser Abendsegler 4 unsicher ja ja Nyctalus lasiopterus Riesenabendsegler 4 unsicher nicht beurteilbar nicht beurteilbar Tadarida teniotis Bulldoggfledermaus 4 unsicher nicht beurteilbar nicht beurteilbar

14 Konzept Artenförderung Fledermäuse Tab. 2: Priorität, Gefährdung & geschätzte Populationsgrössen der Nationalen Zielarten Fledermäuse. Schweiz Europa weltweit ZIELARTEN Prioritätsklasse 1 sehr hoch, * Rechnerisch ergeben sich bei diesen Fledermausarten geringere Prioritätswerte. Aufgrund der sehr spezifischen Quartieransprüche, der starken Gefährdung und der Verantwortung der Schweiz für diese Gebäude bewohnenden Arten wurde hier vom vorgegebenen Berechnungsschema abgewichen. Gefährdung Rote Liste vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 4a potentiell gefährdet - selten, 4a potentiell gefährdet, seltene Art, 4b potentiell gefährdet, taxonomische Unklarheiten. Die Rote Liste von 1994 gilt als veraltet. Gefährdung Experteneinschätzung sehr hoch, 3 hoch, 2 mittel Verantwortung der Schweiz 1 gering, 2 mittel Biodiversitätsindex Z6 Bestand wird überwacht. Smaragdart Anzahl bekannte Wochenstuben * die effektive Anzahl könnte grösser sein, da die Bestände vermutlich nur teilweise bekannt sind. Geschätzte Populationsgrösse (adulte Männchen und Weibchen) in der Schweiz * die effektive Anzahl könnte grösser sein, da die Bestände vermutlich nur teilweise bekannt oder/und kein Monitoringprogramm vorhanden Rhinolophus ferrumequinum 1* Z6 ja stabil-sinkend ja ja NT LC decreasing Rhinolophus hipposideros 1* Z6 ja steigend ja ja NT LC decreasing Myotis myotis 1* Z6 ja steigend ja ja LC LC stable Myotis blythii 1* ja 10 < 200 unbekannt ja ja NT LC decreasing Myotis brandtii 1* 4b nein 6* 500* unbekannt nein ja LC LC stable Myotis emarginatus 1 4a Ja 6* 100* unbekannt ja ja LC LC stable Myotis bechsteinii 4 4b ja 20* 200* unbekannt ja ja VU NT decreasing Eptesicus serotinus 1* nein 35* 1 800* sinkend nein ja LC LC unknown Eptesicus nilssonii 1 4a nein 40* 2 000* unbekannt nein ja LC LC stable Plecotus austriacus 1* 4b nein 30* 1 200* unbekannt nein ja LC LC unknown Plecotus macrobullaris nein 25* 1 000* unbekannt nein ja NT LC decreasing Vespertilio murinus 1 4a nein 6* 1 200* stabil-sinkend nein ja LC LC stable Barbastella barbastellus ja 15* 400* unbekannt ja ja VU NT decreasing Populationstrend Schweiz FFH Annex II (Schutz erfordert spezielle Schutzareale (Natura 2000 Gebiete)) FFH Annex IV (streng geschützte Arten) IUCN Red List Europe: VU Vulnerable, NT Near Threatened, LC Least Concern, Red List IUCN: NT Near threatend, LC Least Concern Population trends IUCN

15 Konzept Artenförderung Fledermäuse Kantonale Zielarten Fledermäuse Die in Tab. 1 aufgeführten Fledermausarten (grün) bilden die Nationalen Zielarten Fledermäuse dieses Konzeptes. Je nach den lokalen oder regionalen Gegebenheiten ist es möglich, dass es Zielarten gibt, die nicht in der Liste der Nationalen Zielarten Fledermäuse gemäss Tabelle 1 aufgeführt sind. Beispiele hierfür sind z. B. Schutz und Förderung der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) im städtischen Siedlungsraum, wo die strukturelle Anbindung an unbeleuchtete Wasserflächen gewährleistet bzw. gefördert werden soll, oder das weit verbreitete Braune Langohr (Plecotus auritus), das zurzeit im Mittelland massive Bestandeseinbrüche zu erleiden scheint. Solche von der Nationalen Zielartenliste abweichenden Arten können als Kantonale Zielarten Fledermäuse geführt werden, entsprechend ihrer kantonalen Priorität und des regionalen bzw. lokalen Handlungsbedarfs. Das vorliegende Konzept ist so ausgelegt, dass es auch auf Kantonale Zielarten Fledermäuse anwendbar ist.

16 Konzept Artenförderung Fledermäuse Massnahmen Der Grossteil der Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Nationalen Zielarten Fledermäuse kann im Rahmen der Massnahmen für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen (M1: Konzept Artenförderung Schweiz) ergriffen werden. Sämtliche Massnahmen sollen zielerreichend und gemäss dem standortspezifischen Handlungsbedarf umgesetzt werden. Die Methoden zur Umsetzung sollen schweizweit identisch sein. Die Massnahmen sollen koordiniert umgesetzt werden, um Synergien zu nutzen und Wirkungen von Massnahmen national zu validieren. Das Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU 2012a), auf welches das vorliegende Konzept aufbaut, sieht zur Umsetzung 20 verschiedene Massnahmen (M1 M20) in sechs Handlungsbereichen vor (siehe Tab. 3). Den Kern des Konzepts Artenförderung Schweiz bildet dabei die Spezifische Artenförderung für National Prioritäre Arten (M1 bis M4). Rund 500 ausgewählte Zielarten mit Massnahmenbedarf sind bis 2020 soweit zu fördern, dass ihr langfristiger Erhalt in überlebensfähigen Populationen gesichert ist. Zur Förderung dieser Zielarten werden spezifische Aktionspläne erstellt, die sich an den Lebensraumansprüchen der betroffenen Arten ausrichten (M1). Das Konzept Artenförderung Schweiz gibt dafür insgesamt 24 Aktionspläne für Artengruppen vor, lässt aber Spielraum für deren Erweiterung zu. Die erforderlichen Schutz- und Fördermassnahmen für Fledermäuse lassen sich zu einem grossen Teil in diese 24 Aktionspläne eingliedern. Bei bestimmten Arten sind jedoch spezielle Aktionspläne (wie z.b. Massnahmen in unterirdischen Lebensräumen) notwendig. Für die Zielart Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) wurden für das Tessin Grundlagen (MATTEI-ROESLI et al. 2007a, MATTEI-ROESLI et al. 2008) und ein Aktionsplan erarbeitet (MATTEI-ROESLI et al. 2007b), deren Umsetzung in die Massnahmen gemäss dem Konzept Artenförderung Schweiz eingebunden werden sollte. Zur Zielerreichung betreffend M1 sollen die bisherigen Aktivitäten kritisch evaluiert werden, es soll auf bewährte Konzepte zurück gegriffen werden, aber es sollen auch neue Methoden zur Zielerreichung angewendet werden. Wo Wissenslücken vorhanden sind, sollen diese gefüllt werden. Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz gewährleistet, dass die Methoden zur Zielerreichung schweizweit identisch bzw. standardisiert durchgeführt werden. Bei allen Schutz- und Fördermassnahmen (M1) hängt deren Wirkungserfolg wesentlich von ihrer Bedeutung als limitierende Faktoren für die jeweilige Fledermaus-Subpopulation oder gar Kolonie ab. Je nach Fledermaus- Subpopulation bzw. Region kann daher eine andere Massnahme zum Erfolg führen oder mehrere Massnahmen müssen gleichzeitig ergriffen werden, damit sie zum Erfolg führen. Massnahmen M1 sollen daher grundsätzlich nicht global ergriffen werden, sondern müssen an die spezifische Bedrohungslage der betroffenen Subpopulation oder Kolonie regional oder lokal in Absprache mit den zuständigen Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten, welche die Situation vor Ort kennen, angepasst sein. Betreffend aller Massnahmen (M1-M20) ist zu berücksichtigen, dass Fledermäuse gleichzeitig auf eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensraumtypen (grundsätzlich werden Quartierlebensräume, Jagdlebensräume und Flugkorridore unterschieden) in verschiedenen Sektoralpolitiken angewiesen sind und die Umsetzung daher ein hohes Mass an Koordination im Rahmen der Massnahmen M7 (Artenschutz- und förderung im Rahmen der Sektoralpolitiken) und M8 (Artenschutz und förderung im Rahmen der ökologischen Infrastruktur) erfordert. Zur Zielerreichung aller Massnahmen (M1-M20) müssen Schutz- und Fördermassnahmen zudem auch überregional greifen. Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz soll die Aufgabe übernehmen, die regionalen Fledermausschutzanstrengungen zu koordinieren und somit einen überregionalen Wirkungserfolg zu gewährleisten.

17 Konzept Artenförderung Fledermäuse Da Fledermäuse im Unterschied zu den meisten anderen Kleinsäugern mit meist nur einem Jungtier pro Weibchen und Jahr eine ausserordentlich geringe Fortpflanzungsrate aufweisen, können sich stark reduzierte Bestände selbst unter optimalen Bedingungen nur langsam erholen. Fledermausschützerische Erfolge sind daher oft nur mittel- bis langfristig messbar. Im Folgenden werden die einzelnen Massnahmen bzw. Aktionspläne für die Zielarten vorgestellt. Tabelle 3 fasst diese zusammen.

18 Konzept Artenförderung Fledermäuse Tab. 3: Handlungsziele, Massnahmen und Aktionspläne gemäss Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU 2012a) im Überblick und Umsetzungsbedarf bei Fledermäusen unter Einbezug der betroffenen Fledermaus-Lebensräume (grün, X) im Rahmen von M1. Die Aktionspläne M1 gemäss Konzept Artenförderung Schweiz wurden durch die Aktionspläne Buchenhallenwald bewohnende Arten (W6), Arten unterirdischer Lebensräume (U4) und Aktionsplan Flugkorridore (F1) ergänzt, da diese Lebensräume für viele Fledermausarten besonders schutzrelevant sind. J: Quartierlebensraum zur Jungenaufzucht (Wochenstubenquartier); P: Quartierlebensraum zum Zweck der Paarung (Balzquartier, Schwärmquartier); W: Quartierlebensraum für den Winterschlaf (Winterschlafquartier) HAND- LUNGSZIEL MASSNAHMEN M1: Aktionspläne für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen Umsetzungsbedarf Fledermäuse (grün, X) bzw. betreffend M1 zusätzlich hauptsächlich betroffene Fledermaus-Lebensräume Spezifische Artenförderung M1: Aktionspläne für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen Lebensraum Wald Aktionsplan Abkürzung Quartierlebensraum Jagdlebensraum Flugkorridor Alt- und Totholz bewohnende Arten W1 X (J, P, W) X - Arten lichter Wälder W2 - X - Arten strukturierter Waldränder W3 - X X Eichenwald bewohnende Arten W4 X (J, P, W) X - Arten feuchter Waldstellen W Buchenhallenwald bewohnende Arten (neu) W6 X Arten der Feuchtstellen und bewirtschafteten Feuchtgebiete L Arten des Ackerlandes L Arten der Rebberge L Arten der Obstgärten, Feldgehölze, Selven L4 X (J, P, W) X X Arten des Grünlandes L5 - X - Gebäude bewohnende Arten L6 X (J, P, W) X - Arten dynamischer Fliessgewässer G1 X (J, P, W) X X Arten naturnaher Seeufer G2 X (J, P, W) X X Arten natürlicher Quellen G Arten kleiner Stillgewässer G Arten grossflächiger Röhrichte G Wandernde Arten der Gewässer G Arten der strukturreichen Grünflächen und Gärten S1 - X X Arten mit Brutplätzen und Quartieren in und an Gebäuden S2 X (J, P, W) - - Arten der Strassenborde und Bahnareale S Arten der Pionier- und Ruderalflächen S Arten alpiner Lebensräume U Arten der Felsen und Felsrasen U Arten der Hochmoore U Arten unterirdischer Lebensräume (neu) U4 X (P, W) - - Aktionsplan Flugkorridore (neu) F1 X Landwirtschaft Gewässer Siedlung & Verkehr Übrige Sofern die Aktionspläne im Rahmen von M2: Aktionspläne für Einzelarten oder taxonomische Gruppen M1 durchgeführt werden können, sind keine separaten Aktionspläne notwendig. M3: Umsetzung spezifische Artenförderung (X) M4: Erhaltung der genetischen Vielfalt X

19 Konzept Artenförderung Fledermäuse Tab. 3: Fortsetzung. Legende siehe vorhergehende Seite. Schutzgebiete Gesamtlebensraum im Dienste der Artenvielfalt Rechtsgrundlagen Kommunikation, Partizipation, Beratung Ausbildung, Forschung, Monitoring M5: Bestehende Schutzgebiete im Dienste der Artenförderung M6: Ergänzung des Schutzgebietssystems im Dienste der Arten M7: Artenschutz und förderung im Rahmen der Sektoralpolitiken M8: Artenschutz und förderung im Rahmen der ökol. Infrastruktur M9: Aktuelle Risiken X M10: Vollzug Lebensraumschutz nach Art. 18 NHG Im Rahmen der Grundaufträge SKF M11: Rechtlicher Schutz von National Prioritären Arten M12: Rechtsgrundlage für spezifische Artenförderung M13: Kommunikation und Partizipation in der Projektarbeit Im Rahmen der Grundaufträge SKF M14: Nationales Fachgremium Artenförderung Im Rahmen der Grundaufträge SKF M15: Internetplattform / Virtuelles Datenzentrum / Infosystem National Prioritäre Arten Im Rahmen der Grundaufträge SKF M16: Merkblätter für die Praxis Im Rahmen der Grundaufträge SKF M17: Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Im Rahmen der Grundaufträge SKF und KFB M18: Ausbildung von Artenspezialist/innen X M19: Forschung für die Praxis X M20: Erfolgskontrolle und Monitoring Wirkungskontrolle Umsetzungskontrolle Monitoring X X X

20 Konzept Artenförderung Fledermäuse M1: Aktionspläne für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen Die Aktionspläne für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen bilden den Umsetzungs-Kern des Konzeptes Artenförderung Schweiz. Viele der erforderlichen Schutz- und Fördermassnahmen für Fledermäuse lassen sich den vorgesehenen Aktionsplänen zuordnen. Zusätzlich wurden drei Aktionspläne definiert, welche das Konzept Artenförderung Schweiz nicht berücksichtigt: Aktionsplan Buchenhallenwald bewohnende Arten (W6), Aktionsplan unterirdische Lebensräume (U4) und Aktionsplan Flugkorridore (A1). Erstere beiden fehlen aus Sicht des Fledermausschutzes auf der Aktionsplanliste. Flugkorridor bezeichnet einen funktionellen Fledermauslebensraumtyp, der sich nicht bei allen Zielarten eindeutig den 24 vorgesehenen Lebensraumtypen zuordnen lässt, bzw. es werden pro Typ mehrere der 24 Lebensraumtypen tangiert oder aber die Lebensraumdefinitionen erfassen die Anforderungen an diesen funktionell definierten Lebensraum ungenügend. Für Flugkorridore wird daher ein spezieller Aktionsplan für die Artengruppe Fledermäuse vorgeschlagen. Zur Umsetzung der Aktionspläne sollen die Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten und die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz einbezogen werden. Erstere kennen die spezifischen Anforderungen an die Schutz- und Fördermassnahmen vor Ort und somit die limitierenden Faktoren für die jeweilige Subpopulation am besten. Letztere können die Förder- und Schutzanstrengungen überregional koordinieren und einen einheitlichen Standard gewährleisten. Im Folgenden werden die einzelnen Aktionspläne des Massnahmenpakets M1 mit ihren konkreten Massnahmen vorgestellt. Dabei wird auf Schnittstellen mit anderen Aktionsplänen und Massnahmen verwiesen. 4.1 Massnahmen im Lebensraum Wald Der Lebensraum Wald kann Fledermäusen sowohl Quartierlebensräume, Jagdlebensräume als auch Flugkorridore bieten. Wald kann dank seiner strukturellen Eigenschaften auch die Vernetzung von Subpopulationen gewährleisten. Wald ist daher für viele Fledermausarten ein äusserst wertvoller Lebensraum. Es werden die unten folgenden Wald-Lebensraumkategorien gemäss Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU 2012a) unterschieden, in denen die Zielarten geschützt und gefördert werden sollen. Zusätzlich wurde ein weiterer Aktionsplan W6 Hallenwald bewohnende Arten (wüchsige Buchenhallenwälder und Eichenwälder mit wenig Unterwuchs) als Jagdlebensraum des Grossen Mausohrs (Myotis myotis) oder Bechsteinfledermaus (M. bechsteinii) definiert. Alt- und Totholz bewohnend Arten (W1) Arten lichter Wälder (W2) Arten strukturierter Waldränder (W3) Eichenwald bewohnende Arten (W4) Hallenwald bewohnende Arten (wüchsige Buchenhallenwälder und Eichenwälder mit wenig Unterwuchs; W6) Schutz und Förderung von Auenwäldern werden in der Lebensraumkategorie Gewässer behandelt.

21 Konzept Artenförderung Fledermäuse Aktionsplan Alt- und Totholz bewohnende Arten (W1) Ausgangslage Altholz und stehendes Totholz bieten im Jahresverlauf mehreren Nationalen Zielarten verschiedenste Quartierlebensräume: Im Frühling und Sommer sind es Wochenstubenquartiere, von August bis Oktober Balzquartiere und ab Oktober bis März Winterschlafquartiere. Tabelle 4 gibt eine Übersicht über die jeweilige Nutzungsart durch die Nationalen Zielarten. Insbesondere die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und die Mopsfledermaus (Barbastella barbastella) sind beinahe obligat auf Baumhöhlenquartiere angewiesen, aber auch die Brandtfledermaus (M. brandtii) nutzt unter den Nationalen Zielarten häufig Baumhöhlenquartiere (BOHNENSTENGEL 2012, KERTH 1998, DUVOISIN et al. 2004, ALDER 2010). Insbesondere die Kolonien der Bechsteinfledermaus (M. bechsteinii) sind auf Quartierverbunde, d.h. mehrere Baumhöhlenquartiere pro Flächeneinheit angewiesen (KERTH & KÖNIG 1996, KERTH et al. 2008). Darüber hinaus fördert Alt- und Totholz die Insektenbiomasseproduktion und somit die Nahrungsressourcen für im Wald jagende Fledermausarten. In der Schweiz und im angrenzenden Ausland werden Bäume in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen gefällt, lange bevor Baumhöhlen natürlicherweise (z. B. durch Astabbrüche und nachfolgendem Ausfaulen) oder durch Spechte gebildet werden (MESCHEDE & HELLER 2000). Es besteht daher ein grundsätzlicher Mangel an Baumhöhlenbäumen für die Zielarten. Tab. 4: Nutzung von Baumhöhlenquartieren bzw. Fledermauskästen im Wald durch Nationale Zielarten nach MESCHEDE & HELLER (2000) bzw. Faunadatenbank KOF/CCO. Fledermausschützerisch besonders relevant sind die Wochenstubenquartiere und die Winterschlafquartiere. (x): geringe bis gelegentliche Nutzung, x: regelmässige bis häufige Nutzung, X: sehr häufige bis fast ausschliessliche Nutzung, n: keine Nutzung bekannt NATIONALE ZIELARTEN NUTZUNG VON BAUMHÖHLEN ALS Rhinolophus ferrumequinum Rhinolophus hipposideros Myotis myotis Myotis blythii Myotis brandtii Myotis emarginatus Myotis bechsteinii Eptesicus serotinus Eptesicus nilssonii Plecotus austriacus Plecotus macrobullaris Vespertilio murinus Barbastella barbastellus Wochenstubenquartier n n (x) n x (x) X (x) (x) n n (x) X Winterschlafquartier n n n- n n n X n n n n n X Andere Quartiernutzung n n x n x (x) X (x) (x) (x) n n X

22 Konzept Artenförderung Fledermäuse Abb. 1: Fledermäuse nutzen eine Vielfalt an verschiedenen Baumhöhlentypen (FUHRMANN & GODMANN 1994). Je nach Fledermausart bestehen Präferenzen für bestimmte Typen. So findet man z.b. Mopsfledermäuse (Barbastella barbastellus) häufig hinter abstehender Rinde, während Bechsteinfledermäuse (Myotis bechsteinii) eine Präferenz für ehemalige Spechthöhlen zeigen. Der Aktionsplan W1 erfordert Massnahmen in folgenden Bereichen: Schutz und Förderung von Alt- und Totholz bewohnenden Zielarten (W1a) Monitoring Alt- und Totholz bewohnende Zielarten (W1b) Ziele Sicherung der Baumhöhlenquartiere, die als Wochenstuben- oder/und Winterschlafquartiere genutzt werden. Nachhaltige Förderung von Baumhöhlenbäumen im Verbreitungsgebiet der Zielarten Förderung der Wiederausbreitung der Zielarten durch Förderung von Baumhöhlenbäumen am Arealrand des bestehenden Verbreitungsgebietes Monitoring der Bestände der unten aufgeführten Zielarten Zielarten Der Aktionsplan W1a und W1b umfasst folgende Nationale Zielarten: Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

23 Konzept Artenförderung Fledermäuse W1a: Schutz und Förderung von Alt- und Totholz bewohnenden Fledermausarten Die bedeutenden Schwärm- bzw. Winterquartiere der Zielarten sollen überwacht werden. Rund 25 solcher Quartierlebensräume sind v. a. in der westlichen Landeshälfte entlang dem Jura bekannt. Die Bestandesentwicklung soll verfolgt werden. Im Bedarfsfall kann auf Bestandesänderungen mit geeigneten Massnahmen reagiert werden. MASSNAHMEN / LEISTUNGEN Erfassung der bestehenden Baumhöhlenquartiere sowie Erfassung der potentiellen Baumhöhlenbäume der Zielarten in den bestehenden Lebensräumen und Sicherung mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) Evaluation Baumhöhlenbaum-Bedarf in den bestehenden Lebensräumen der Zielarten Nachhaltige Förderung bzw. Erhalt eines Netzes von Alt- und (stehenden) Totholzinseln im bestehenden Lebensraum der Zielarten mit dem Ziel einer konstanten Verfügbarkeit von konstant mindestens 5 Spechthöhlenbäumen und konstant mindestens 5 Totholzbäumen (stehend) pro Hektar Wald in den bekannten Aktionsräumen der Zielarten Förderung der Wiederausbreitung durch nachhaltige Förderung/Erhalt eines Netzes von Alt- und Totholzinseln (Baumhöhlenbäume) ausgehend vom Arealrand des bekannten Lebensraumes Information, Instruktion und Motivation von in der Forstwirtschaft tätigen Personen und Ämtern Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte DRINGLICHKEIT Die Umsetzung der Massnahmen hat hohe Dringlichkeit (2) und diese sollen ab 2016 umgesetzt werden. KOSTENSCHÄTZUNG Für die Umsetzung der Massnahmen W1a wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig. SCHNITTSTELLEN / SYNERGIEN Quartierlebensräume: M1: W4, L4, L6/S2, G1/G2, U4 Jagdlebensräume: M1: W2, W3, W4, W6, L4, L5, L6g, G1/G2, S1

24 Konzept Artenförderung Fledermäuse W1b: Monitoring von Alt- und Totholz bewohnenden Fledermausarten Die Bestände der Alt- und Totholz bewohnenden Zielarten sollen überwacht werden. Die Bestandesentwicklung soll verfolgt werden. Im Bedarfsfall kann auf Bestandesänderungen mit geeigneten Massnahmen reagiert werden. MASSNAHMEN / LEISTUNGEN Monitoring der Anzahl Tiere in den Lebensräumen durch ein schweizweit standardisiertes Vorgehen (mehrere Erhebungen (Netze, Fotofallen, Bioakustik) pro Jahr im Sommerhalbjahr) Sammeln, aufbereiten und analysieren der erhobenen Daten Veröffentlichung der Daten, Trends und Folgerungen Beteiligung an nationalen und internationalen Programmen Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte DRINGLICHKEIT Die Umsetzung der Massnahme hat höchste Dringlichkeit (1) und diese sollen möglichst sofort (ab 2013) umgesetzt werden. KOSTENSCHÄTZUNG Für die Umsetzung der Massnahmen W1b wird ein unverbindliches Kostendach von CHF pro Jahr veranschlagt, insgesamt CHF für die Projektperiode Das Monitoring sollte nach 2020 fortgeführt werden. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig. SCHNITTSTELLEN/SYNERGIEN Quartierlebensräume: M1:, W4, L4, L6/S2, G1/G2, U4 Jagdlebensräume: M1:, W2, W3, W4, W6, L4, L5, L6g, G1/G2, S1 Monitoring: M1: U4b, L6c/S2c, U4b; M20

25 Konzept Artenförderung Fledermäuse Aktionsplan Arten lichter Wälder (W2) Ausgangslage Fledermäuse nutzen lichte Wälder in erster Linie als Jagdlebensräume. Lichte Wälder sind vor allem für strukturgebundene jagende Fledermausarten attraktiv. Lichte, standortgerechte Wälder mit einheimischen Baumarten weisen oft eine hohe Biomasseproduktion und ein grosses Beute-Artspektrum auf, was sie für Fledermäuse als Jagdlebensraum attraktiv macht. In Wäldern mit Altholzbestand wie z. B. in Mittelwäldern können lichte Wälder auch Baumhöhlenbäume und somit geeignete Quartierlebensräume bieten Ziele Sicherung der Jagdlebensräume (lichte Wälder) Nationaler Zielarten in den Aktionsräumen der bekannten Wochenstubenquartiere Nachhaltige Förderung sowie Erhalt lichter Wälder im Verbreitungsgebiet Nationaler Zielarten Förderung der Wiederausbreitung der Zielarten durch Förderung von lichten Wäldern ausgehend vom Arealrand des bestehenden Verbreitungsgebietes Zielarten Der Aktionsplan W2 umfasst folgende Nationalen Zielarten: Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Grosses Mausohr (Myotis myotis): lichte Kastanienwälder ohne Unterwuchs auf der Alpensüdseite Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Massnahmen / Leistungen Erfassung von lichten Wäldern in den Aktionsräumen der Zielarten (z. B. mittels Landesforstinventar LFI) und Sicherung mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) Evaluation Bedarf an lichten Wälder in den bestehenden Lebensräumen der Zielarten und bei Bedarf Förderung von lichten Wäldern Förderung der Wiederausbreitung durch nachhaltige Förderung und Erhalt von lichten Wäldern ausgehend vom Arealrand des bekannten Lebensraumes

26 Konzept Artenförderung Fledermäuse Information, Instruktion und Motivation von in der Forstwirtschaft tätigen Personen und Ämtern Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat hohe Dringlichkeit (2) und diese sollen umgesetzt werden Kostenschätzung Für die Umsetzung der Massnahmen W2 wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF ab 2016 veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig Schnittstellen / Synergien Jagdlebensräume: M1: W1, W3, W4, W6, L4, L5, L6g, G1/G2, S1

27 Konzept Artenförderung Fledermäuse Aktionsplan Arten strukturierter Waldränder (W3) Ausgangslage Waldränder vernetzen Wald und Offenland. Im 19. Jahrhundert bildeten Waldränder teilweise 100m breite Ökotone. Heute endet der Wald oft abrupt ohne Übergang zum Offenland, ein eigentlicher Waldrandbereich fehlt somit oft. Strukturreiche Waldränder bilden aber für viele Fledermausarten einerseits wichtige Jagdlebensräume, andererseits aber auch Flugkorridore, um vom Quartier- in den Jagdlebensraum zu gelangen. Strukturierte Waldränder im Sinne von Ökotonen aber auch mit Einbuchtungen sind dann besonders wertvoll, wenn das angrenzende Offenland extensiv bewirtschaftet wird, sowie Flugkorridore in andere Lebensräume vorhanden sind Ziele Sicherung der Jagdlebensräume (strukturierte Waldränder) Nationaler Zielarten in den Aktionsräumen der bekannten Wochenstubenquartiere. Nachhaltige Förderung strukturierter Waldränder im Verbreitungsgebiet Nationaler Zielarten Förderung der Wiederausbreitung der Zielarten durch Förderung von strukturierten Waldrändern ausgehend vom Arealrand des bestehenden Verbreitungsgebietes Zielarten Der Aktionsplan W3 umfasst folgende Nationalen Zielarten: Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii): alte Eichen an Waldrändern Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Massnahmen / Leistungen Erfassung von strukturierten Waldrändern der Zielarten und Sicherung mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) Evaluation Bedarf an strukturierten Waldrändern im bekannten Lebensraum der Zielarten und bei Bedarf nachhaltige Förderung strukturierter Waldränder in den Aktionsräumen der Zielarten. Förderung der Wiederausbreitung durch nachhaltige Förderung und Erhalt von strukturierten Waldrändern ausgehend vom Arealrand des bekannten Lebensraumes der Zielarten.

28 Konzept Artenförderung Fledermäuse Information, Instruktion und Motivation von in der Forstwirtschaft tätigen Personen und Ämtern Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat je nach Zielart höchste (1), hohe (2) oder mittlere (3) Dringlichkeit und sollen je nach Zielart möglichst sofort (ab 2013), ab 2016 bzw. ab 2020 umgesetzt werden (siehe Tab. 7) Kostenschätzung Für die Umsetzung der Massnahmen W3 wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig Schnittstellen / Synergien Jagdlebensräume: M1: W1, W2, W4, W6, L4, L5, L6g, G1 & G2, S1 Flugkorridore: A1; L4, G1 & G2, S1; M4

29 Konzept Artenförderung Fledermäuse Aktionsplan Eichenwald bewohnende Arten (W4) Ausgangslage Die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) gilt als die Eichenwald-Fledermaus schlechthin. Oft bilden je rund ein bis zwei Dutzend Individuen im Sommerhalbjahr eine enge Lebensgemeinschaft und nutzen einen Baumhöhlenverbund als Quartierlebensräume zur Jungenaufzucht. Die Jagdlebensräume befinden sich in einem konstanten Aktionsraum von wenigen Hektaren, der die Quartierlebensräume umschliesst. Zwischen den einzelnen Lebensgemeinschaften findet nur sehr selten ein Individuen-Austausch statt (der Genaustausch erfolgt an Schwärmquartieren). Der Jagdlebensraum wird hauptsächlich von Eichen- oder Buchen-Eichenbeständen, mit einem Alter von mindestens 120 Jahren gebildet (SCHLAPP 1990, STECK & BRINKMANN 2011, DIETZ 2011). Aber auch Hochtammobstbäume, die eine Anbindung an den Wald haben, und alte Eichen an Waldrändern werden als Jagdlebensraum genutzt. Auf der Alpensüdseite können auch Kastanienselven als Lebensräume genutzt werden. Seltener können auch alte Buchenhallenwälder und ältere Erlen-Eschenwälder von der Bechsteinfledermaus als Jagdlebensraum genutzt werden (STECK & BRINKMANN 2011). Durch Schutz und Förderung von Eichenbeständen im Wald oder am Waldrand sollen die Bestände der Bechsteinfledermaus gesichert und gefördert werden. In Deutschland deckt sich das Verbreitungsgebiet weitgehend mit demjenigen des Mittelspechtes, was eine synergetische Förderungsmöglichkeit vermuten lässt (SIMON 2011) Ziele Sicherung der Eichenwaldbestände in den Jagdlebensräumen der Bechsteinfledermaus in den Aktionsräumen der bekannten Wochenstubenquartiere. Nachhaltige Förderung von alten, geschlossenen Eichenbeständen (oder Buchen-Eichenbeständen) im Verbreitungsgebiet der Bechsteinfledermaus Förderung der Wiederausbreitung der Zielart durch Förderung von geschlossenen Eichenwaldbeständen ausgehend vom Arealrand des bestehenden Verbreitungsgebietes Zielarten Der Aktionsplan W4 hat folgende Zielart Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Neben der Bechsteinfledermaus dürften mehrere Fledermausarten von der Förderung von Eichenwäldern profitieren. Eichenwälder bieten nicht nur die Strukturvielfalt, die für Fledermäuse zur Orientierung notwendig ist, sondern im Sommerhalbjahr auch eine konstante Verfügbarkeit von Beuteinsekten. Zudem weisen alte Eichen oft eine Vielzahl an Baumhöhlen auf, die von Fledermäusen als Quartierlebensräume genutzt werden können.

30 Konzept Artenförderung Fledermäuse Massnahmen / Leistungen Erfassung des Eichenwald-Bestands in den Verbreitungsgebieten der Zielart und Sicherung mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) Evaluation Bedarf an geschlossenen Eichenwaldbeständen im bekannten Lebensraum der Zielart und bei Bedarf nachhaltige Förderung geschlossener Eichenwälder in den Verbreitungsgebieten der Zielart. Förderung der Wiederausbreitung durch nachhaltige Förderung und Erhalt von geschlossenen Eichenwäldern ausgehend vom Arealrand des bekannten Lebensraumes der Zielart. Information, Instruktion und Motivation von in der Forstwirtschaft tätigen Personen und Ämtern Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat hohe Dringlichkeit (2) und diese sollen ab 2016 umgesetzt werden Kostenschätzung Für die Umsetzung der Massnahmen W4 wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig Schnittstellen / Synergien Quartierlebensräume: M1: W1, L4, L6/S2, G1/G2, U4 Jagdlebensräume: M1: W1, W2, W3, W6, L4, L5, L6g, G1/G2, S1 Die Förderung von Eichen-Hallenwäldern in Bezug auf die Bechsteinfledermaus (M. bechsteinii) beinhaltet insbesondere ein hohes Synergiepotential zu W6: Aktionsplan Hallenwald.

31 Konzept Artenförderung Fledermäuse Aktionsplan Hallenwald bewohnende Arten (W6) Ausgangslage Das Grosse Mausohr (Myotis myotis) nutzt als Jagdlebensraum bevorzugt wüchsige Buchenhallenwälder mit wenig oder fehlendem Unterwuchs. Mausohren fliegen dabei dicht über dem Boden und lauschen auf Krabbelgeräusche potentieller Beuteinsekten, welche oft Laufkäfer sind (GÜTTINGER 1997). Die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) nutzt als Jagdlebensraum in erster Linie Eichenhallenwälder mit alten Eichen. Die vorgeschlagenen Aktionspläne im Wald berücksichtigen den Lebensraumtyp Hallenwald nicht, weshalb er hier als Aktionsplan W6 vorgeschlagen wird. Durch die raumplanerische Sicherung ist es möglich, dass bei forstwirtschaftlichen Eingriffen der Fledermausschutz frühzeitig einbezogen wird und Massnahmen zur Sicherung der Jagdlebensräume der Mausohren ergriffen werden können Ziele Raumplanerische Sicherung der bekannten Jagdlebensräume des Grossen Mausohrs (Buchenhallenwälder) und der Bechsteinfledermaus (Eichenhallenwälder) in den Aktionsräumen der bekannten Wochenstuben Evaluation Förderbedarf und bei Bedarf Förderung von wüchsigen Buchenhallenwäldern mit wenig oder ganz fehlendem Unterwuchs im Verbreitungsgebiet des Grosses Mausohrs Zielarten Der Aktionsplan W6 hat folgende Nationale Zielart Grosses Mausohr (Myotis myotis) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Massnahmen / Leistungen Erfassung des Hallenwald-Bestandes in den bestehenden Jagdlebensräumen der Zielarten (z. B. mittels Landesforstinventar LFI) und Sicherung mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) Evaluation Bedarf an Hallenwäldern im Lebensraum der Zielarten und bei Bedarf nachhaltige Förderung von Hallenwäldern in den Verbreitungsgebieten der Zielarten. Förderung der Wiederausbreitung durch nachhaltige Förderung bzw. Erhalt geschlossener Hallenwälder ausgehend vom Arealrand des bekannten Lebensraumes. Information, Instruktion und Motivation von in der Forstwirtschaft tätigen Personen und Ämtern Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte

32 Konzept Artenförderung Fledermäuse Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat hohe (2) bis mittlere (3) Dringlichkeit und diese sollen ab 2016 bzw umgesetzt werden Kostenschätzung Für die Umsetzung der Massnahmen W6 wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig Schnittstellen / Synergien Jagdlebensräume: M1: W1, W2, W3, W4, L4, L5, L6g, G1/G2, S1 In Bezug auf die Bechsteinfledermaus besteht insbesondere ein grosses Synergiepotential mit dem Aktionsplan W4, Eichenwaldförderung.

33 Konzept Artenförderung Fledermäuse Massnahmen im Lebensraum Landwirtschaftliche Nutzfläche Unter dem Begriff der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird hier sämtliches landwirtschaftlich genutztes Land verstanden, also z. B. auch landwirtschaftlich genutzte Sömmerungsgebiete oder genutzte Trockenwiesen und weiden, die z. T. raumplanerisch nicht als landwirtschaftliche Nutzfläche erfasst sind. Der Landwirtschaftsraum hat besonders seit Mitte des 20. Jahrhunderts tiefgreifende Veränderungen erfahren. So wurde die Landwirtschaft in der Schweiz an rentablen Standorten massiv intensiviert, kleinparzellige Strukturen wurden zugunsten grossflächiger Anbauflächen melioriert, Strukturelemente wie Hecken und Trockenmauern sind vielerorts verschwunden, die Bewirtschaftung vieler Kastanienselven wurde aufgegeben und viele ökologisch wertvolle Hochstammobstgärten wurden mithilfe staatlicher Unterstützung gerodet. Darüber hinaus belasten Insektizide, die in der Landwirtschaft gegen Schädlinge eingesetzt werden, die Beuteinsekten von Fledermäusen. Für Fledermäuse wirken sich in erster Linie der Verlust struktureller Elemente, der Verlust von Hochstammobstgärten und Selven sowie der Einsatz von Insektiziden nachteilig aus. Für den Schutz und die Förderung der Zielarten sind Massnahmen in folgenden Bereichen relevant: Obstgärten, Feldgehölze und Selven (L4) Grünland (extensiv bewirtschaftete Wiesen und Weiden; L5) Gebäude im Landwirtschaftsraum (L6) Aktionsplan Arten der Obstgärten, Feldgehölze und Selven (L4) Ausgangslage Hochstammobstgärten und Selven, insbesondere die Kastanienselven der Alpensüdseite, können für Fledermäuse alle drei funktionellen Lebensräume bieten: Jagdlebensräume, Quartierlebensräume (Baumhöhlenquartiere) und Flugkorridore vom Quartier- in den Jagdlebensraum. Feldgehölze bilden in erster Linie Flugkorridore und Jagdlebensräume (EHRENBOLD et al. 2013). Die kleinräumige Strukturvielfalt von Hochstammobstgärten und Selven ist für mehrere strukturgebundene Fledermausarten äusserst attraktiv. So konnten z.b. in bewirtschafteten Kastanienselven eine mehrfach grössere Fledermaus-Biodiversität und -Aktivität festgestellt werden als in unbewirtschafteten (SZENTKUTI 2006; SZENTKUTI et al. 2006, OBRIST et al. 2011). Massnahmen im Hinblick auf Flugkorridore, insbesondere Feldgehölze, werden im Rahmen des Aktionsplanes Flugkorridore (Kapitel ) behandelt Ziele Sicherung von Hochstammobstgärten, Selven und Feldgehölzen in den Verbreitungsgebieten der Zielarten Sicherung der strukturellen Anbindung von Hochstammobstgärten, Selven und Feldgehölzen an den Wald bzw. an die bekannten Quartierlebensräume der Zielarten (siehe auch Aktionsplan Flugkorridore Kapitel ). Nachhaltige Förderung von Obstgärten, Selven und Feldgehölzen im Verbreitungsgebiet der Zielarten

34 Konzept Artenförderung Fledermäuse Förderung der Wiederausbreitung der Zielarten durch Förderung von Obstgärten, Selven und Feldgehölzen, deren Untergrund (Streuwiesen) extensiv und möglichst pestizidfrei bewirtschaftetet wird, ausgehend vom Arealrand des bestehenden Verbreitungsgebietes der Zielarten Zielarten Der Aktionsplan L4 umfasst folgende Nationale Zielarten: Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Grosses Mausohr (Myotis myotis): Kastanienselven ohne Unterwuchs auf der Alpensüdseite Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii): Hochstammobstgärten mit Waldanbindung sowie Kastanienselven (auf der Alpensüdseite) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Massnahmen / Leistungen Erfassung von Hochstammobstgärten, Selven und Feldgehölzen in den bestehenden Lebensräumen der Zielarten und Sicherung mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) Sicherung von hinreichend Alt- und Totholz in Hochstammobstgärten und Feldgehölzen Sicherung der Anbindung von Hochstammobstgärten, Selven und Feldgehölzen an die Quartierlebensräume der Zielarten Evaluation Bedarf an Hochstammobstgärten, Selven und Feldgehölzen im Lebensraum der Zielarten und bei Bedarf nachhaltige Förderung von Hochstammobstgärten, Selven und Feldgehölzen in den Verbreitungsgebieten der Zielarten. Förderung der Wiederausbreitung durch nachhaltige Förderung bzw. Erhalt von Hochstammobstgärten, Selven und Feldgehölzen ausgehend vom Arealrand des bekannten Lebensraumes. Information, Instruktion und Motivation von in der Landwirtschaft tätigen Personen und Ämtern Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat je nach Zielart hohe (2) bis mittlere (3) Dringlichkeit und diese sollen je nach Zielart ab 2016 bzw. ab 2020 umgesetzt werden.

35 Konzept Artenförderung Fledermäuse Kostenschätzung Für die Umsetzung der Massnahmen L4 wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF ab 2016 veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig Schnittstellen / Synergien Quartierlebensräume: M1: W1, W4, L6/S2, G1/G2, U4 Jagdlebensräume: M1: W1, W2, W3, W4, W6, L4, L5, L6g, G1/G2, S1 Flugkorridore: M1: W3, A1, G1 & G2, S1; M Aktionsplan Arten des Grünlandes (L5) Ausgangslage Die Verluste an extensiv bewirtschafteten Wiesen und Weiden in den letzten 100 Jahren sind vergleichsweise besonders gross. Insbesondere der Bestand an Trockenwiesen und weiden nahm um mehr als 95% ab (SCNAT 2010). Besonders das sehr seltene Kleine Mausohr (Myotis blythii) nutzt beinahe ausschliesslich extensiv bewirtschaftete Weiden und Wiesen (z. B. Trockenwiesen, -weiden, aber auch Feuchtwiesen) als Jagdlebensräume (GÜTTINGER 1997, GÜTTINGER et al. 2005). Das Grosse Mausohr nutzt regelmässig denselben Jagdlebensraumtyp. Es erbeutet hier eine grosse Zahl an Laufkäfern, die aufgrund ihrer Krabbelgeräusche geortet werden, währendem das Kleine Mausohren häufig Heuschrecken (insbesondere Laubheuschrecken) vom Untergrund wegfängt. Andere Fledermausarten wie die Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) oder das Graue Langohr (Plecotus macrobullaris) jagen am Waldrand (vorzugsweise unterweidet und buchtenreich) oder in Obstbaumgärten und sind dafür auf produktives aber extensiv bewirtschaftetes Grünland angewiesen, welches im Sommerhalbjahr konstant Beuteinsekten hervorbringt. Die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) ist in Bezug auf ihren Jagdlebensraum ähnlich wie die Grosse Hufeisennase und das Graue Langohr an offene Grünflächen in der Nähe von Strukturen gebunden. Insbesondere die Inventarobjekte (Trockenwiesen und -weiden) und ökologischen Ausgleichsflächen sind oft nicht mit den Jagdlebensräumen des Kleinen Mausohrs identisch und zudem nur teilweise hinreichend, um die Jagdlebensräume des Kleinen Mausohrs zu erfassen. Die potentiellen Jagdlebensräume, extensiv bewirtschaftete Wiesen und Weiden der Zielarten, sollen eruiert und verifiziert werden, und deren Schutz und Förderung im Lebensraum des Kleinen Mausohrs bzw. der Grossen Hufeisennase und des Grauen Langohrs entlang von strukturierten Waldrändern vorangetrieben werden. In einzelnen Kantonen bestehen bereits teilweise Untersuchungen zu den Jagdlebensräumen des Kleinen Mausohrs (GR, SG, TI), der Grossen Hufeisennase (GR, AG) und des Grauen Langohrs (AG, VS, GE).

36 Konzept Artenförderung Fledermäuse Ziele Sichern der bekannten Jagdlebensräume (extensiv bewirtschaftetes Grünland) in den Verbreitungsgebieten der Zielarten Nachhaltige Förderung von extensiv bewirtschafteten Wiesen und Weiden im Verbreitungsgebiet der Zielarten Förderung der Wiederausbreitung der Zielarten durch Förderung von extensiv bewirtschaftetem Grünland ausgehend vom Arealrand des bestehenden Verbreitungsgebietes der Zielarten Zielarten Der Aktionsplan L5 hat folgende Nationalen Zielarten: Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleines Mausohr (Myotis blythii) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Von Jagdlebensraum-Massnahmen für das Kleine Mausohr dürfte auch das Grosse Mausohr (Myotis myotis) profitieren, das extensiv bewirtschaftete Grünflächen als sekundären Jagdlebensraum nutzt Massnahmen / Leistungen Erfassung von geeigneten Jagdlebensräumen (extensiv bewirtschaftete Wiesen und Weiden) in den bekannten Verbreitungsgebieten der Zielarten und Sicherung mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) Stichprobenartige Verifizierung mittels Telemetrie Nachhaltige Förderung der Jagdlebensräume im bekannten Lebensraum der Zielarten zur Förderung der Wiederausbreitung der Zielarten ausgehend vom Arealrand des bestehenden Verbreitungsgebietes Information, Instruktion und Motivation von in der Landwirtschaft tätigen Personen und Ämtern Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat je nach Zielart hohe (2) bis mittlere (3) Dringlichkeit und diese sollen je nach Zielart ab 2016 bzw. ab 2020 umgesetzt werden Kostenschätzung Für die Umsetzung der Massnahmen L4 wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF ab 2016 veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig.

37 Konzept Artenförderung Fledermäuse Schnittstellen / Synergien Jagdlebensräume: M1: W1, W2, W3, W4, W6, L4, L6g, G1/G2, S1

38 Konzept Artenförderung Fledermäuse Aktionsplan Gebäude bewohnende Arten im Landwirtschaftsraum (L6) Ausgangslage Von Massnahmen an und in Gebäuden im Landwirtschaftsraum sind in erster Linie Quartierlebensräume betroffen. Diese werden in Kapitel zusammen mit Arten mit Quartieren an und in Gebäuden im Siedlungsraum (S2) behandelt, da sie in Bezug auf ihre Massnahmen identisch sind. Darüber hinaus werden Viehställe bei einigen Zielarten als Jagdlebensräume genutzt: Die Fledermäuse fliegen in Viehställe hinein und lesen v.a. Stubenfliegen vom Untergrund ab. Eine Gefahr bilden dabei Klebefallen gegen Fliegen, an denen auch Fledermäuse kleben bleiben und sterben können Ziele Jagdlebensraum Viehställe L6g Feststellen und Sichern der bekannten Jagdlebensräume (Viehställe) in den Aktionsräumen der Zielarten Bei Bedarf nachhaltige Förderung von Viehställen als Jagdlebensraum (zugänglich machen; Flugkorridore; Vermeidung von Klebefallen) im Verbreitungsgebiet der Zielarten Zielarten Jagdlebensraum Viehställe L6g Der Aktionsplan L6g Viehställe als Jagdlebensraum umfasst folgende Nationalen Zielarten: Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Massnahmen / Leistungen Jagdlebensraum Viehställe L6g Erfassung von Viehställen, die von den Zielarten als Jagdlebensraum genutzt werden, inkl. allfälliger Flugkorridore, sowie Sicherung (inkl. Zugänglichkeit) mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) Evaluation Förderbedarf und bei Bedarf Förderung der Jagdlebensräume im bekannten Lebensraum der Zielarten (öffnen geeigneter Viehställe für Zielarten, Anbindung an Quartierlebensräume; Vermeidung von Klebefallen) Information, Instruktion und Motivation von betroffenen Gebäude besitzenden Personen und Ämtern Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte Dringlichkeit Jagdlebensraum Viehställe L6g Die Umsetzung der Massnahmen hat mittlere Dringlichkeit (3) und diese sollen ab 2020 umgesetzt werden.

39 Konzept Artenförderung Fledermäuse Kostenschätzung Jagdlebensraum Viehställe L6g Für die Umsetzung der Massnahmen L6g wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF ab 2020 veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig Schnittstellen / Synergien Jagdlebensraum Viehställe L6g Jagdlebensräume: M1: W1, W2, W3, W4, W6, L4, L5, G1/G2, S1 Klebefallen: M9f

40 Konzept Artenförderung Fledermäuse Massnahmen im Lebensraum Gewässer Die Förderung naturnaher Gewässer beinhaltet in erster Linie die Förderung von Beuteinsekten für Fledermäuse, Naturnahe Gewässer wirken daher für Fledermäuse generell als Nahrungsproduzenten. So findet man entlang von natürlichen Seeufern und Fliessgewässern auch oft eine grosse Artenvielfalt und Individuendichte von Fledermäusen. Damit Fledermäuse diese wichtigen Lebensräume erreichen können, sind viele Fledermausarten auf Strukturen angewiesen (strukturgebundene Fledermausarten). Als Schutz und Fördermassnahmen für Fledermäuse sind nebst der allgemeinen Förderung von naturnahen Gewässern daher insbesondere Massnahmen in folgendem Bereich relevant: Erhalten und Revitalisieren von naturnahen Uferbereichen (Fliessgewässer und Stillgewässer; G1 & G2) Aktionsplan Arten dynamischer Fliessgewässer (G1) und naturnaher Seeufer (G2): naturnahe Uferbereiche Naturnahe Uferbereiche an stehenden und fliessenden Gewässern sind oft durch Begleitgehölze charakterisiert. Diese wirken einerseits als Flugkorridore vom Quartier- in den Jagdlebensraum andererseits können sie auch attraktive Jagdlebensräume bilden. Massnahmen in ihrer Funktion als Flugkorridore werden in Kapitel beschrieben. Auenwälder im Besonderen stehen im Einflussbereich eines stetig ändernden Wasserregimes und sind somit sehr dynamisch und strukturreich. Auenwälder bringen meist eine grosse Biomasse an Insekten hervor, was sie als Jagdlebensräume für Fledermäuse attraktiv macht. Darüber hinaus sterben im Auenwald durch Überschwemmungen laufend Bäume ab, was einerseits potentielle Quartierlebensräume schafft und andererseits die Biomasseproduktion potentieller Beuteinsekten noch einmal erhöht Ziele Sichern der bekannten Jagdlebensräume (Auenwälder, Ufer-Begleitgehölze) der Zielarten in den Aktionsräumen der bekannten Wochenstuben Bei Bedarf nachhaltige Förderung von Auenwäldern und Begleitgehölzen an Ufern im Verbreitungsgebiet der Zielarten Zielarten Der Aktionsplan G1/G2 umfasst folgende Nationalen Zielarten: Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris)

41 Konzept Artenförderung Fledermäuse Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Massnahmen / Leistungen Erfassung von geeigneten Jagdlebensräumen (Auenwälder & Ufer-Begleitgehölze) in den Verbreitungsgebieten der Zielarten und Sicherung mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) Stichprobenartige Verifizierung mittels Telemetrie Evaluation Bedarf an naturnahen Ufern im Lebensraum der Zielarten und bei Bedarf nachhaltige Förderung von naturnahen Ufern in den Verbreitungsgebieten der Zielarten. Förderung der Wiederausbreitung durch nachhaltige Förderung bzw. Erhalt naturnaher Seeufer ausgehend vom Arealrand des bekannten Lebensraumes. Information, Instruktion und Motivation von im Gewässerbau tätigen Personen und Ämtern Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat hohe Dringlichkeit (2) und diese sollen ab 2016 umgesetzt werden Kostenschätzung Für die Umsetzung der Massnahmen G1 & G2 wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF ab 2016 veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig Schnittstellen / Synergien Jagdlebensräume: M1: W1, W2, W3, W4, W6, L4, L5, L6g, S1 Flugkorridore: M1: W3, A1, L4, S1; M4

42 Konzept Artenförderung Fledermäuse Massnahmen im Lebensraum Siedlungs- und Verkehrsflächen Kaum eine andere Gruppe von wildlebenden Tieren lebt so eng mit dem Menschen zusammen wie Fledermäuse. Viele Fledermausarten beziehen ihre Quartierlebensräume an Fassadenspalten und einige Arten in Dachstöcken. Fledermäuse nutzen im Jahresverlauf unterschiedliche Quartierlebensräume. Besonders schutzrelevant sind nebst den Schwärm- bzw. Winterschlafquartieren die Wochenstubenquartiere. Mit wenigen Ausnahmen (z. B. Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)) nutzen einheimische Fledermausarten vorwiegend Gebäudequartiere für Geburt und Jungenaufzucht. Dabei stellen sie meist hohe Anforderungen an das Mikroklima im Quartier, den Zugang zum Quartier, Schutz vor Witterungseinflüssen und an die Gewährleistung der Feindvermeidung (Zugang, Dunkelheit). Eine Anbindung an den Jagdlebensraum mittels eines Flugkorridors (strukturierter Dunkelkorridor) ist dabei bei vielen Fledermausarten zwingend erforderlich. Darüber hinaus können Siedlungs- und Verkehrsflächen aber auch Jagdlebensräume und Flugkorridore bieten. Als Schutz und Fördermassnahmen für die Nationalen Zielarten Fledermäuse sind Massnahmen in folgenden Bereichen relevant: Strukturreiche Grünflächen und Gärten (S1) Quartierlebensräume in und an Gebäuden (S2 und L6) Aktionsplan Arten der strukturreichen Grünflächen und Gärten (S1) Ausgangslage Grünflächen, Pärke und Gärten im Siedlungsraum können einerseits wichtige Jagdlebensräume, andererseits aber auch Flugkorridore in den Jagdlebensraum bilden, in alten Pärken mit Baumhöhlenbäumen auch Quartierlebensräume. Die Erhaltung und Förderung von naturnahen und strukturreichen Grünflächen und Gärten hat daher eine hohe Priorität für mehrere Zielarten, die ihre Quartiere im Siedlungsraum beziehen. Grünflächen und Gärten sollen naturnah, d.h. mit einheimischen Pflanzen, bewirtschaftet werden, wodurch Beuteinsekten von Fledermäusen gefördert werden und somit auch die Attraktivität als Jagdlebensraum. Grünflächen und Gärten sollen nachts unbeleuchtet oder nur angepasst beleuchtet werden, da viele Fledermausarten empfindlich auf Lichtemissionen reagieren. Bei der Förderung von Grünflächen und Gärten soll zudem darauf geachtet werden, dass sie mit dem Wald oder/und dem (strukturierten) Landwirtschaftsraum vernetzt sind (Grünkorridore), womit Grünflächen und Gärten als Flugkorridore in die Jagdlebensräume wirken können (siehe auch Aktionsplan Flugkorridore A1, Kap ) Ziele Die bestehenden von den Zielarten als Jagdlebensraum und Flugkorridore genutzten Grünflächen sollen erfasst und gesichert werden. Der Förderbedarf soll evaluiert und bei Bedarf Fördermassnahmen ergriffen werden.

43 Konzept Artenförderung Fledermäuse Grünflächen und Gärten sollen bei Bedarf an andere Lebensraumtypen angebunden werden (Grünkorridore z.b. ins strukturierte Landwirtschaftsland oder zum Wald) Zielarten Der Aktionsplan S1 umfasst folgende Nationalen Zielarten: Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Grosses Mausohr (Myotis myotis) Kleines Mausohr (Myotis blythii) Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Massnahmen / Leistungen Erfassen derjenigen Grünflächen und Gärten, die durch die Zielarten als Jagdlebensräume genutzt werden und Sicherung mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) Evaluation Bedarf an Grünflächen und Gärten der Zielarten im Siedlungsraum und bei Bedarf nachhaltige Förderung von Grünflächen und Gärten in den Verbreitungsgebieten der Zielarten. Förderung der Wiederausbreitung durch nachhaltige Förderung bzw. Erhalt von Grünflächen und Gärten ausgehend vom Arealrand des bekannten Lebensraumes Information, Instruktion und Motivation von betroffenen Ämtern Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahme hat hohe Dringlichkeit (2) und diese sollen ab 2016 umgesetzt werden Kostenschätzung Für die Umsetzung der Massnahmen S1 wird ein einmaliges, unverbindlliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig.

44 Konzept Artenförderung Fledermäuse Schnittstellen/Synergien Jagdlebensräume: M1: W1, W2, W3, W4, W6, L4, L5, L6g, G1/G2 Flugkorridore: M1: W3, A1, L4, G1 & G2; M Aktionsplan Arten mit Brutplätzen und Quartieren in und an Gebäuden im Siedlungsraum (S2) und Gebäude bewohnende Arten im Landwirtschaftsraum (L6) Die Aktionspläne S2 und L6 sind in Bezug auf ihre Ziele, Massnahmen, Zielarten und Dringlichkeit in Bezug auf die Nutzung als Quartierlebensräume weitgehend identisch. Aus diesem Grund werden sie in einem einzigen Kapitel behandelt. Im Landwirtschaftraum können Viehställe auch Jagdlebensräume der Zielarten bilden. Diese Massnahmen werden separat in Kapitel behandelt Ausgangslage Fledermäuse nutzen im Jahresverlauf unterschiedliche Quartierlebensräume: In Wochenstubenquartieren bringen die Weibchen ihre Jungen zur Welt und ziehen sie gross, in Zwischenquartieren verbringen sie den Tag ausserhalb der Reproduktionsphase oder während Jagdpausen in der Nacht, in Balz- und Schwärmquartieren verpaaren sie sich und in Winterschlafquartieren verbringen sie den Winterschlaf, wobei Schwärmquartiere oft auch Winterschlafquartiere sind. Besonders schutzrelevant sind nebst den Schwärm- bzw. Winterschlafquartieren die Wochenstubenquartiere. Ausser der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) nutzen sämtliche Nationalen Zielarten vorwiegend Gebäudequartiere zur Jungenaufzucht. Dabei stellen die Zielarten meist hohe Anforderungen an das Mikroklima im Quartier, den Zugang zum Quartier und an die Gewährleistung der Feindvermeidung (Zugang, Dunkelheit). Eine Anbindung an den Jagdlebensraum mittels eines Flugkorridors (strukturierter Dunkelkorridor) ist dabei bei den strukturgebundenen Zielarten zwingend erforderlich. Die Verfügbarkeit geeigneter Wochenstubenquartiere kann limitierend für die Verbreitung der Zielarten sein. Schutz und Förderung von Wochenstubenquartieren geniessen daher für die Sicherung der Bestände und deren Förderung höchste Priorität. Der Schutz von Quartierlebensräumen der Zielarten ist eine Daueraufgabe. So wurden z. B. in den letzten 25 Jahren rund drei Viertel aller Gebäude mit Wochenstuben des Grossen Mausohr renoviert (STIFTUNG FLEDERMAUSSCHUTZ 2005). Dank fledermausschützerischen Begleitungen konnten sämtliche Quartierlebensräume erhalten bleiben. Die Massnahmen im Rahmen des Aktionsplanes S2 bzw. L6 erfolgen auf mehreren Ebenen, mit unterschiedlichen Zielarten und sind von unterschiedlicher Dringlichkeit. Aus diesem Grund werden die einzelnen Massnahmen im Rahmen des Aktionsplanes S2/L6 einzeln ausgewiesen. Es handelt sich um folgende Kategorien:

45 Konzept Artenförderung Fledermäuse S2a/L6a: Analyse und Folgerungen bestehender Monitoringprogramme S2b/L6b: Inventar: Evaluation Kenntnisstand und Behebung von Wissensdefiziten S2c/L6c: Monitoring Wochenstubenkolonien S2d/L6d: Quartierbetreuende Wochenstubenkolonien S2e/L6e: Schutz sichernde Verträge mit Liegenschaftenbesitzenden und/oder Sicherung der Wochenstubenquartiere mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) S2f/L6f: Förderung von Wochenstubenquartieren in und an Gebäuden Ziele Sicherung der bedeutenden Wochenstubenquartiere der Zielarten Optimale Erhöhung der Individuenzahlen in den bestehenden Wochenstubenquartieren: eine Wochenstube kann aus mehreren Tieren oder mehreren Dutzend Tieren bestehen (bei einigen Arten auch aus mehreren hundert Tieren). Die Erhöhung der Bestände in den bestehenden Wochenstuben gilt als wichtige Voraussetzung für die Wiederausbreitung. Evaluation / Kontrolle der Bestandesentwicklung (Monitoring) Evaluation der Vollständigkeit des Inventars bekannter Wochenstubenquartiere und Beheben allfälliger Defizite Förderung der Wiederausbreitung durch Förderung geeigneter Quartierlebensräume im Siedlungsraum Die verschiedenen Ziele bedingen unterschiedliche Massnahmen. Diese werden im Folgenden separat aufgeführt Kostenschätzung, Dringlichkeit und Schnittstellen/Synergien Kostenschätzung, Dringlichkeit und Schnittstellen/Synergien werden für jede Kategorie separat ausgewiesen. Zur Umsetzung ist für jedes Teilprojekt eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig S2a/L6a: Analyse und Folgerungen bestehender Monitoringprogramme Die Wochenstuben des Grossen Mausohrs sowie die Wochenstuben der Grossen und Kleinen Hufeisennase werden im Rahmen von Monitoringprogrammen seit 1990 bzw überwacht (STIFTUNG FLEDERMAUSSCHUTZ 2005, BONTADINA et al. 2006; Datenbanken CCO/KOF) und befinden sich sämtlich im Siedlungsgebiet. Die einzelnen Kolonien sind sehr unterschiedlich gross. Manche wachsen, manche stagnieren, manche sind in ihren Bestandeszahlen rückläufig. Durch das Eruieren der kritischen Einflussgrössen ausgewählter Kolonien wird die Möglichkeit geschaffen, einerseits die starken Kolonien maximal zu fördern (Source-Populationen), andererseits eine Auswahl von wichtigen, verletzlichen und kleinen Wochenstubenkolonien mit geeigneten Fördermassnahmen zu helfen. Diese Grundlagen sollen bei den im Folgenden aufgeführten Massnahmen auf andere Arten übertragen und umgesetzt werden.

46 Konzept Artenförderung Fledermäuse ZIELARTEN Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Grosses Mausohr (Myotis myotis) MASSNAHMEN / LEISTUNGEN Analyse des Bestandestrends jeder überwachten Kolonie mit ausreichenden Zähldaten Erfassung und Evaluation der Einflussgrössen (quantitativ, qualitativ) Festlegung von Kriterien für die Erfassung als bedeutende Wochenstubenquartiere und Anwendung auf die oben nicht erwähnten Zielarten Koloniespezifische Formulierung von Fördermassnahmen und Zielwerten (Die Umsetzung ist Bestandteil von unten aufgeführten Massnahmen) Übertrag der Erkenntnisse auf sämtliche Nationalen Zielarten Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte DRINGLICHKEIT Die Umsetzung der Massnahme hat höchste Dringlichkeit (1) und diese sollen möglichst sofort (ab 2013) umgesetzt werden. KOSTENSCHÄTZUNG Für die Umsetzung der Massnahmen S2a/L6a wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig. SCHNITTSTELLEN / SYNERGIEN Quartierlebensräume: M1: W1, W4, L4, L6/S2, G1/G2, U4 Monitoring: M1: W1b, U4b, L6c/S2c, U4b; M20

47 Konzept Artenförderung Fledermäuse S2b/L6b: Inventar: Evaluation Kenntnisstand und Behebung von Wissensdefiziten Möglichst umfassende Kenntnisse über Verbreitung und Häufigkeit sind eine wichtige Basis für die Umsetzung von Fördermassnahmen. Diese Wissenslücke sollte deshalb dringend behoben werden. Mausohren und Hufeisennasen nutzen Dachstockquartiere zur Jungenaufzucht und hängen meist frei und somit gut sichtbar an der Decke. Als Quartiere werden zudem oft öffentliche Gebäude wie Kirchen oder Schulhäuser genutzt. Es dürften bei Mausohren und der Grossen Hufeisennase deshalb die allermeisten Wochenstubenquartiere bekannt sein. Auch bei der Kleinen Hufeisennase, die etwas häufiger auch Privathäuser nutzt, dürfte immer noch die grosse Mehrheit der Wochenstubenquartiere bekannt sein. Bei den nicht frei hängenden Zielarten kann die relative Häufigkeit im Verhältnis zu der Gesamtzahl aller bekannten Wochenstuben aller Arten ermittelt werden, was ein wichtiges Kriterium für die Gefährdungseinschätzung ist. Aufgrund ihrer stärker verborgenen Lebensweise könnte die Anzahl der effektiv vorhandenen Wochenstuben in der Schweiz aber trotzdem wesentlich grösser sein als die bekannte Anzahl. Die Beschreibung neuer Arten wie dem Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) oder der Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe), die anderen Arten morphologisch äusserst ähnlich oder gar nicht unterscheidbar sind (Zwillingsarten), führt dazu, dass die bestehenden Datenbankeinträge für betroffenen Zielarten kritisch überprüft werden sollten. So erscheinen z. B. in den Datenbanken der SKF rund 400 Langohr-Wochenstubennachweise, die ursprünglich dem Braunen Langohr (Pl. auritus) oder der Gattung Plecotus zugewiesen sind. Bei einem Teil dieser Wochenstuben könnte es sich aber auch um Alpenlangohrkolonien handeln. Ein räumliches Modell aufgrund von geo-ökologischen Daten gibt Hinweise, wo welche Arten erwartet werden können. Da Abfänge zwecks morphologischer Artbestimmungen bei Langohren sehr schwierig sind, kann die Artzugehörigkeit am einfachsten, schnellsten und kostengünstigsten über die DNA Analyse von Kot-Chegeli festgestellt werden. Einige Wochenstubenquartiere mit solchen Verdachtsmomenten betreffend Alpenlangohr wurden bereits mittels genetischer Bestimmung überprüft, insbesondere im Alpenraum, im Kanton Genf und im Tessin (ASHRAFI et al. 2010, RUTISHAUSER et al. 2010, MATTEI 2010). ZIELARTEN (Grossses Mausohr (Myotis myotis) Teilinventar im Rahmen eines Controllings) Kleines Mausohr (Myotis blythii) Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) MASSNAHMEN / LEISTUNGEN Überprüfung der Vollständigkeit des Inventars bekannter Wochenstubenquartiere und bei Bedarf Entwicklung von Methoden zur Identifikation unbekannter Wochenstubenquartiere Nachsuche nach Wochenstubenquartieren in Defizitgebieten (wo möglich mit Hilfe ehrenamtlich Mitarbeitender)

48 Konzept Artenförderung Fledermäuse Bei Zwillingsarten Schaffung von räumlichen Modellen aufgrund von geo-ökologischen Daten und bestehenden Kenntnissen, welche Hinweise darauf geben, wo welche Arten erwartet werden können. Bei Vermutung von Zwillingsarten Bestimmung mittels DNA-Analysen von Kot-Chegeli Bei Zwillingsarten Formulierung von Massnahmen zur Sicherung der Quartiere und Vernetzung von allfällig neuen Kolonien der beiden Arten. Aufnahme in Faunadatenbanken Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Kommunikation & Berichte DRINGLICHKEIT Die Umsetzung der Massnahme hat hohe Dringlichkeit (1) und diese sollen möglichst sofort (ab 2013) umgesetzt werden. KOSTENSCHÄTZUNG Für die Umsetzung der Massnahmen S2b/L6b wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig. SCHNITTSTELLEN / SYNERGIEN Quartierlebensräume: M1: W1, W4, L4, L6/S2, G1/G2, U4 Monitoring: M1: W1b, U4b, L6c/S2c, U4b; M S2c/L6c: Monitoring Wochenstubenkolonien Seit 20 Jahren werden die Wochenstubenkolonien des Grossen Mausohrs (Myotis myotis) und seit rund 10 Jahren diejenigen der Grossen und Kleinen Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum und Rh. hipposideros) im Rahmen von Monitoringprogrammen überwacht (STUTZ & HAFFNER 1991, STIFTUNG FLEDERMAUSSCHUTZ 2005, LUTZ & MÜHLETHALER 1997). Das Monitoring wird durch die Koordinationsstellen koordiniert und ist an das BDM (Biodiversitäts-Monitoring Schweiz) angeschlossen. Dank dieser Überwachung kann die Bestandesentwicklung verfolgt und überwacht werden. Die Monitoring-Resultate können eine wichtige Grundlage für die Festlegung des Gefährdungsgrades bilden (Rote Liste). Im Bedarfsfall kann auf Bestandesänderungen mit geeigneten Massnahmen reagiert werden. Wo möglich zählen dabei ehrenamtlich Mitarbeitende (bzw. Quartierbetreuende - siehe S2d/L6d) die Anzahl erwachsener Tiere in den Wochenstuben. Das Erfolgskonzept soll bei den oben erwähnten Arten fortgesetzt und bei den anderen Zielarten angepasst an deren artspezifische Verhaltensweisen aufgebaut werden. Die artspezifischen Methoden sollen schweizweit

49 Konzept Artenförderung Fledermäuse einheitlich sein. In das Monitoring sollen alle bedeutenden Wochenstuben einbezogen werden. Das Monitoring soll an das BDM und in internationale Monitoringprogramme angebunden werden. ZIELARTEN Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Grosses Mausohr (Myotis myotis) Kleines Mausohr (Myotis blythii) Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) MASSNAHMEN / LEISTUNGEN Evaluation, Entwicklung und Optimierung von schweizweit standardisierten Methoden zum artspezifisch angepassten Monitoring der Wochenstuben Ermittlung der maximalen Anzahl Tiere in den bedeutenden Wochenstubenquartieren (Hangplatzzählungen oder Ausflugzählungen) Wo die Ermittlung der maximalen Anzahl Tiere nicht möglich ist (Tiere nicht sichtbar, bzw. im Gebälk verkrochen, z. B. bei Langohren), soll die An- bzw. Abwesenheit der Tiere festgestellt werden. Je nach Zielart Ermittlung weiterer Wochenstuben-Kennwerte wie Anzahl Jungtiere, Anzahl tote Tiere, Anzahl/Gewicht Kot-Chegeli (usw.) Sammeln, aufbereiten und analysieren der erhobenen Daten Veröffentlichung der Daten, Trends und Folgerungen Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Kommunikation & Berichte DRINGLICHKEIT Die Umsetzung der Massnahmen hat höchste Dringlichkeit (1) und diese sollen möglichst sofort (ab 2013) umgesetzt werden.

50 Konzept Artenförderung Fledermäuse KOSTENSCHÄTZUNG Für die Umsetzung der Massnahmen S2c wird ein wiederkehrendes Kostendach von CHF pro Jahr veranschlagt, total CHF für die 8 Jahre Das Monitoring sollte auch nach dem Jahr 2020 fortgesetzt werden. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig. SCHNITTSTELLEN / SYNERGIEN Monitoring: M1: W1b, U4b, U4b; M S2d/L6d: Quartierbetreuende Wochenstubenkolonien Seit 20 Jahren werden die Kolonien des Grossen Mausohrs (Myotis myotis) dank einem Quartierbetreuersystem erfolgreich geschützt. Jede Wochenstube wird von ehrenamtlich Mitarbeitenden betreut und überwacht. Diese verankern den Schutzgedanken in der Lokalbevölkerung, reinigen regelmässig die Quartiere, führen jährlich mehrere Zählungen durch und sind kompetente Ansprechpartner für Behörden und Liegenschaftenbesitzende vor Ort. Bei geplanten Renovationen oder Nutzungsänderungen bilden ihre minutiösen Aufzeichnungen die Basis für den fledermausfreundlichen Ablauf der Bauarbeiten (STUTZ & HAFFNER 1991, STIFTUNG FLEDERMAUSSCHUTZ 2005). Rund zwei Drittel der noch bestehenden 100 Mausohr-Wochenstuben wurden in den letzten 20 Jahren renoviert. Keines der Quartiere ist seither dank des Quartierbetreuersystems wegen Sanierungen verschwunden. Der Bestand an adulten Mausohren in den Wochenstubenkolonien ist von rund adulten Tieren auf rund angestiegen. Durch das Quartierbetreuerkonzept wird zudem der Einbezug des Fledermausschutzes bei Beleuchtungsprojekten garantiert. Das Erfolgsrezept Quartierbetreuermanagement (STIFTUNG FLEDERMAUSSCHUTZ 2005) soll nach Möglichkeit auf die Zielarten dieses Artenförderungskonzeptes ausgedehnt werden. Je nach Zielart bestehen geringfügige Abweichungen zum Modell Mausohr-Monitoring. Die artspezifischen Methoden sollen aber schweizweit einheitlich sein. In das Handlungsfeld Quartierbetreuende Wochenstubenkolonien sollen alle bedeutenden Wochenstuben (siehe ) einbezogen werden. Das bestehende Quartierbetreuerprogramm Mausohren soll fortgesetzt werden. ZIELARTEN Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Grosses Mausohr (Myotis myotis) (Kleines Mausohr (Myotis blythii): Da M. blythii dieselben Quartierlebensräume wie M. myotis nutzt, werden die Quartierbetreueraufgaben über M. myotis Wochenstuben abgedeckt.) Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus)

51 Konzept Artenförderung Fledermäuse Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) MASSNAHMEN / LEISTUNGEN Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung ehrenamtlich Mitarbeitender als Quartierbetreuende Ermittlung der maximalen Anzahl Tiere in den bedeutenden Wochenstuben (Hangplatzzählungen oder Ausflugzählungen) durch die Quartierbetreuenden mittels standardisierten Methoden (mehrere Zählungen pro Jahr). Wo die Ermittlung der maximalen Anzahl Tiere nicht möglich ist (Tiere nicht sichtbar, bzw. im Gebälk verkrochen z.b. bei Langohren) Feststellung der An- bzw. Abwesenheit der Tiere durch die Quartierbetreuenden Öffentlichkeitsarbeit Information, Sympathiewerbung und Instruktion von Liegenschaftenbesitzenden, Behörden und Bevölkerung Regelmässige Reinigung der betroffenen Dachstockquartiere durch Quartierbetreuende (Dachstock bewohnende Arten) Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte DRINGLICHKEIT Die Umsetzung der Massnahme hat oberste Dringlichkeit (1) und diese sollen möglichst sofort (ab 2013) umgesetzt werden. KOSTENSCHÄTZUNG Für die Umsetzung der Massnahmen S2d/L6d wird ein wiederkehrendes Kostendach von CHF pro Jahr veranschlagt, insgesamt CHF für die Periode Das Projekt soll auch nach 2020 fortgesetzt werden. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig. SCHNITTSTELLEN Quartierlebensräume: M1: W1, W4, L4, L6/S2, G1/G2, U4 Monitoring: M1: W1b, U4b, L6c/S2c; M20

52 Konzept Artenförderung Fledermäuse S2e/L6e: Sicherung der Wochenstubenquartiere mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) und/oder Schutz sichernde Verträge mit Liegenschaftenbesitzenden Die bedeutenden Wochenstubenquartiere der Zielarten sollen durch Verträge zwischen dem Kanton und den betroffenen Liegenschaftenbesitzenden geschützt werden und/oder mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) auf kantonaler und kommunaler Ebene gesichert werden. Die betroffenen Wochenstuben können dadurch nachhaltig geschützt und somit gefördert werden. Beim Grossen Mausohr bestehen teilweise bereits Schutzverträge zwischen dem Kanton und Liegenschaftenbesitzenden. In einigen Kantonen sind bereits Wochenstubenquartiere raumplanerisch erfasst und gesichert. ZIELARTEN Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Grosses Mausohr (Myotis myotis) (Kleines Mausohr (Myotis blythii): Da M. blythii dieselben Quartierlebensräume wie M. myotis nutzt, werden die Schutz sichernde Verträge bzw. Planverankerungen über M. myotis Wochenstuben abgedeckt. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) MASSNAHMEN / LEISTUNGEN Sicherung aller bedeutenden Wochenstubenquartiere mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) oder/und Abschliessen von individuellen Schutzverträgen mit Liegenschaftenbesitzenden für alle bedeutenden Wochenstubenquartiere Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte DRINGLICHKEIT Die Umsetzung der Massnahme hat mittlere Dringlichkeit (2) und diese sollen ab 2016 umgesetzt werden.

53 Konzept Artenförderung Fledermäuse KOSTENSCHÄTZUNG Für die Umsetzung der Massnahmen S2e/L6e wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig. SCHNITTSTELLEN Quartierlebensräume: M1: W1, W4, L4, L6/S2, G1/G2, U4

54 Konzept Artenförderung Fledermäuse S2f/L6f: Förderung von Wochenstubenquartieren in Gebäuden Dachstock bewohnende Fledermausarten stehen besonders in Bezug auf ihre Quartiermöglichkeiten unter Druck, da Dachstöcke heute meist ausgebaut sind. Die unten aufgeführten Zielarten waren vor rund 100 Jahren mehr oder weniger flächendeckend in der Schweiz verbreitet. Es sind viele verwaiste Quartiere - namentlich in Kirchen und anderen öffentlichen Gebäuden - bekannt. Aber auch andere Quartiere in öffentlichen Gebäuden sind für ausgewählte Zielarten potentiell bedeutend. Ausgehend vom Arealrand der aktuellen Verbreitung sollen solche potentiellen Quartiere auf ihre heutige Eignung (Einflugmöglichkeiten, Giftstoffe im Holz, Lichtemissionen, Mikroklima, potentielle Flugstrassen, potentielle Jagdlebensräume) für die Zielarten geprüft werden und bei positivem Befund wieder zugänglich gemacht und optimiert werden. Bei grossem Konfliktpotential oder fehlenden potentiellen Quartieren sollen Neuschaffungen geprüft werden. Bezüglich des Grossen Mausohrs und der Kleinen Hufeisennase sind in einzelnen Kantonen bereits Bestrebungen zum Öffnen ehemaliger Quartiere erfolgt bzw. im Gange. Eine wichtige Basis für die Quartierförderung bilden die Ergebnisse aus dem Handlungsfeld Analyse und Folgerungen bestehender Monitoringprogramme (Kapitel ). ZIELARTEN Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum): Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Grosses Mausohr (Myotis myotis Kleines Mausohr (Myotis blythii) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) (im Tessin) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) MASSNAHMEN / LEISTUNGEN Identifikation der Arealränder der Verbreitung und somit Potentialgebiete für die Quartierförderung Erfassen verwaister und potentieller Quartierlebensräume in den Potentialgebieten Prüfen dieser Quartierlebensräume bezüglich Behandlung mit Holzschutzmitteln, Mikroklima, potentiellen Jagdlebensräumen (langfristig vorhanden) und deren Anbindung (Flugkorridore; langfristig vorhanden) auf ihre Eignung als Quartierlebensraum hin Bei Eignung Anstreben von Quartieröffnung/-optimierung Nach Wiederbesiedlung Sicherung des Quartierlebensraumes, der Flugkorridore und des Jagdlebensraumes, Aufnahme in Monitoringprogramm und Sicherung mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) An Standorten mit hohem Potential aber fehlenden potentiellen Quartierlebensräumen Neuschaffung von Quartierlebensräumen (z.b. Fledermaushäuser ) Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Kommunikation & Berichte

55 Konzept Artenförderung Fledermäuse DRINGLICHKEIT Die Umsetzung der Massnahme hat mittlere Dringlichkeit (2) und diese sollen ab 2016 umgesetzt werden. KOSTENSCHÄTZUNG Für die Umsetzung der Massnahmen S2f/L6f wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig. SCHNITTSTELLEN Quartierlebensräume: M1: W1, W4, L4, L6/S2, G1/G2, U4 4.5 Massnahmen übrige Lebensräume Das Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU 2012a) sieht im Rahmen von Aktionsplänen in übrigen Lebensräumen zurzeit für unterirdische Lebensräume keinen Aktionsplan vor. Da unterirdische Lebensräume aber für viele Fledermausarten für Paarung und Winterschlaf für das Überleben von zentraler Bedeutung sind, wurde für diesen Lebensraum ein Aktionsplan neu definiert Aktionsplan Arten unterirdischer Lebensräume (U4) Ausgangslage Mehrere Nationale Zielarten nutzen Schwärmquartiere, die meist Felshöhlen oder Felsspalten sind. Die Tiere können aus mehreren Dutzend Kilometern Entfernung diese Quartierlebensräume aufsuchen und schwärmen in der Regel vor den Höhleneingängen. An diesen Standorten spielen sich bei mehreren Zielarten Balz und Paarung ab. Für den Genaustausch sind Schwärmquartiere von grosser Bedeutung. Sie müssen deshalb dringend gesichert werden (KERTH 1998, KUGELSCHAFTER 2011). Teilweise verbringen Fledermäuse in diesen Quartieren auch den Winterschlaf. Im Winterschlaf sind Fledermäuse wehrlos. Bei Störungen, z. B. durch Höhlenbegehungen im Winter, wachen sie auf. Im Wachzustand verbrauchen sie aber viel Energie und sie können wegen des Insektenmangels in der kalten Jahreszeit keine neue Nahrung zuführen. Infolge mehrmaliger Störungen können Fledermäuse deshalb verhungern. Bedeutende Winterschlafquartiere müssen daher nachhaltig gesichert werden.

56 Konzept Artenförderung Fledermäuse Vor allem in der westlichen Landeshälfte sind bereits bedeutende Schwärm- und Winterschlafquartiere entlang den Jurahöhen bekannt. Diese sollen durch die Verankerung in Zonen- bzw. Richtplänen sowie bei Bedarf durch Absperren des Zugangs im Winterhalbjahr gesichert werden. Insbesondere Letzteres wurde bei einzelnen Schwärmbzw. Winterschlafquartieren teilweise bereits realisiert Zielarten Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Grosses Mausohr (Myotis myotis) Kleines Mausohr (Myotis blythii) Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Massnahmen Die Massnahmen lassen sich den beiden Kategorien Sichern (U4a) und Monitoring (U4b) zuordnen, die im Folgenden separat behandelt werden U4a: Sichern von Schwärm- und Winterschlafquartieren Die bekannten Schwärm- und Winterschlafquartiere sollen nachhaltig gesichert werden und es soll ein Inventar von bedeutenden Schwärm- und Winterschlafquartieren erstellt werden. MASSNAHMEN / LEISTUNGEN Suchen (Inventar) und Evaluieren (Festlegung der Bedeutung) von Schwärm- und Winterschlafquartieren Bei Bedarf sichern der bedeutenden Schwärm- und Winterschlafquartiere durch Absperren ab August (Schwärmquartiere) bzw. oder/und im Winterhalbjahr (Winterschlafquartiere) Sicherung der bedeutenden Schwärm- und Winterschlafquartiere mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) auf kommunaler bzw. kantonaler Ebene Sicherung der Anbindung an potentielle Flugkorridore (unbeleuchtete, vertikale Landschaftsstrukturen wie Wald oder Hecken) Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte

57 Konzept Artenförderung Fledermäuse DRINGLICHKEIT Die Umsetzung der Massnahme hat höchste Dringlichkeit (1) und diese sollen möglichst sofort (ab 2013) umgesetzt werden. KOSTENSCHÄTZUNG Für die Umsetzung der Massnahmen U4a wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig. SCHNITTSTELLEN/SYNERGIEN Quartierlebensräume: M1: W1, W4, L4, L6/S2, G1/G2 Flugkorridore: M1: W3, L4, G1/G2, S1; M U4b: Monitoring von Schwärm- und Winterschlafquartieren Die bedeutenden Schwärm- bzw. Winterquartiere der Zielarten sollen überwacht werden. Rund 25 solcher Quartierlebensräume sind v. a. in der westlichen Landeshälfte entlang dem Jura bekannt. Die Bestandesentwicklung soll verfolgt werden. Im Bedarfsfall kann auf Bestandesänderungen mit geeigneten Massnahmen reagiert werden. In der westlichen Landeshälfte bestehen bereits einzelne Monitoringprogramme ausgewählter Schwärm- und Winterschlafquartiere. Das Monitoring soll an das BDM und in internationale Monitoringprogramme angebunden ( Bat hibernating index -Programm) angebunden sein. MASSNAHMEN / LEISTUNGEN Ermittlung der Anzahl Tiere vor den ausgewählten Schwärmquartieren durch ein schweizweit standardisiertes Vorgehen (mehrere Erhebungen (Netze, Fotofallen, ev. Bioakustik) pro Jahr im Herbst oder/und Frühjahr) Sammeln und aufbereiten und analysieren der erhobenen Daten Veröffentlichung der Daten, Trends und Folgerungen Beteiligung am europäischen bat hibernating index Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte DRINGLICHKEIT

58 Konzept Artenförderung Fledermäuse Die Umsetzung der Massnahme hat höchste Dringlichkeit (1) und diese sollen möglichst sofort (ab 2013) umgesetzt werden. KOSTENSCHÄTZUNG Für die Umsetzung der Massnahmen U4b wird ein unverbindliches Kostendach von CHF pro Jahr veranschlagt, insgesamt CHF für die Projektperiode Das Monitoring sollte nach 2020 fortgeführt werden können. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig. SCHNITTSTELLEN/SYNERGIEN Monitoring: M1: W1b, U4b, L6c/S2c; M20

59 Konzept Artenförderung Fledermäuse Aktionsplan Flugkorridore nutzende Arten (F1) Motivation für einen Aktionsplan Flugkorridore nutzende Arten Flugkorridore bestehen aus nachtdunklen, vertikalen Landschaftsstrukturen, an denen entlang Fledermäuse vom Quartier in den Jagdlebensraum fliegen. Bei Fehlen direkter Verbindungen müssen teilweise grosse Umwege in Kauf genommen werden (ENTWISTLE et al. 1996, RIEGER et al. 1990).Flugkorridore lassen sich nicht eindeutig einem Aktionsplan bzw. einer Lebensraumkategorie gemäss M1 (Tab. 3) zuordnen. Massgebend für die Eignung als Flugkorridor sind die strukturellen Eigenschaften eines Lebensraumes, der Orientierung und Schutz bieten muss. Solche strukturellen Eigenschaften können mehrere Lebensraumtypen bieten. Flugkorridore können z. B. aus nachtdunklen, strukturierten Waldrändern (W3), nachtdunklen Uferbestockungen von Gewässern (G1, G2), nachtdunklen Obstgärten, Feldgehölzen, Selven (L4) oder nachtdunklen, strukturreichen Grünflächen und Gärten im Siedlungsgebiet (S1) bestehen. Aber auch ökologisch weniger wertvolle Strukturen wie Mauern (Trockensteinmauern sind dabei ökol. wertvoll), Zäune oder gar nachtdunkle Gebäude können die Anforderungen an geeignete Flugkorridore für Fledermäuse erfüllen. Gleichzeitig können viele dieser Landschaftsstrukturen vielen Fledermausarten als Jagdlebensräume dienen, einigen Arten auch als Quartierlebensräume (z. B. Baumhöhlenbäume in Selven und Obstgärten (L4) und an Waldrändern (W3)). Aus diesen Gründen wird hier nicht ein Lebensraum bezogener Ansatz im Rahmen der vorgesehenen Aktionspläne für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen vorgeschlagen, sondern ein separater Aktionsplan mit einer funktionellen Lebensraumdefinition Ausgangslage Um vom Quartier- in ihren Jagdlebensraum zu gelangen, nutzen viele Fledermausarten Flugkorridore. Es handelt sich um unbeleuchtete oder nur schwach beleuchtete, vertikale Landschaftsstrukturen, an denen sich Fledermäuse mit Hilfe ihres Echo-Nahortungssystem orientieren können und die ihnen Schutz vor Feinden geben. Das Fehlen oder Vorhandensein geeigneter Flugkorridore beeinflusst das Ausflugverhalten der Fledermäuse (BONTADINA et al. 2000, BONTADINA et al. 2006, REITER et al. 2008) und dürfte deren Fitness und somit deren Wiederausbreitung nachhaltig beeinflussen. Ein potentiell optimaler Quartierlebensraum kann für Fledermäuse wegen des Fehlens geeigneter Strukturen oder wegen störender Beleuchtungen unerreichbar sein. Umgekehrt kann auch ein potentieller Jagdlebensraum wegen des Fehlens eines Flugkorridors vom Quartierlebensraum aus nicht erreichbar sein. Die Sicherung und Förderung von Flugstrassen erfordert raumplanerisch wirksame Massnahmen zum Schutz der Zielarten. Von den bedeutenden Wochenstuben der Zielarten sollen aufgrund bestehender Kenntnisse die effektiv genutzten Flugstrassen ermittelt werden. Die ermittelten Flugstrassen sollen zur Sicherung in kommunalen und kantonalen Zonen- und Richtplänen sowie bei den betroffenen Politiksektoren verankert werden. So kann z. B. bei Siedlungsplänen, Beleuchtungsprojekten, Bewirtschaftungsänderungen (Rodung im Wald, landwirtschaftliche Umnutzungen) der rechtzeitige Einbezug des Fledermausschutzes gesichert werden. Bei Strassenbauprojekten können rechtzeitig wirksame Querungshilfen eingeplant werden (BRINKMANN et al. 2008, BONTADINA et al. 2010, KERTH & MELBER 2009). Bei einigen Arten bestehen teilweise bereits Untersuchungen zu real genutzten Flugkorridoren (Rh. hipposideros, Rh. ferrumequinum, M. myotis, M. brandtii; STUTZ & HAFFNER 1991, BECK et al. 1994, BONTADINA et al. 2006, LETSCHER 2010). In einigen Kantonen bestehen bereits Bestrebungen zur Sicherung und Förderung von Flugkorridoren bzw. von oben genannten Strukturelementen (SH, OW).

60 Konzept Artenförderung Fledermäuse Ziele Identifikation und Sicherung der Flugkorridore bedeutender Wochenstuben der Zielarten Förderung von Flugkorridoren von den Wochenstuben in die Jagdlebensräume, um Bestände und Wiederausbreitung der Zielarten zu fördern Zielarten Der Aktionsplan Flugkorridore A1 umfasst folgende Nationalen Zielarten: Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Grosses Mausohr (Myotis myotis) Kleines Mausohr (Myotis blythii) Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Massnahmen Koloniespezifische Evaluation des Nutzungsbedarfs von Flugkorridoren bei bedeutenden Wochenstubenkolonien Feststellen der bestehenden Flugkorridore bedeutender Wochenstubenkolonien Sicherung der Flugkorridore mit den Instrumenten der Nutzungsplanung (z. B. Gestaltungsplan, Richtplan oder Zonenplan) und bei Politiksektoren Evaluation des Förderbedarfs von Flugkorridoren bei den bedeutenden Wochenstubenkolonien in Abhängigkeit der artspezifischen Jagdflugdistanzen vom Quartier- in den Jagdlebensraum. Information und Instruktion der Ämter für Raumplanung, der betroffenen Politiksektoren (insbesondere Wald, Landwirtschaft, Gewässer) und Landbesitzenden bezüglich Fördermassnahmen Jagdlebensräume Umsetzung der Fördermassnahmen Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte Kolonien von Nationalen Zielarten, deren Quartiere eine direkte Anbindung an den Jagdlebensraum haben (z. B. an einem Gebäude direkt am Waldrand bei im Wald jagenden Zielarten), sind zwar nicht auf Flugkorridore angewiesen; die Anbindung soll jedoch durch geeignete raumplanerische Massnahmen gesichert werden Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahme hat höchste Dringlichkeit (1) und diese sollen möglichst sofort (ab 2013) umgesetzt werden.

61 Konzept Artenförderung Fledermäuse Kostenschätzung Für die Umsetzung der Massnahmen A1 wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig Schnittstellen Flugkorridore: M1: W3, L4, G1/G2, S1; M4

62 Konzept Artenförderung Fledermäuse M4: Massnahmen: Erhaltung der genetischen Vielfalt 5.1 Ausgangslage Genetische Vielfalt ist ein zentraler Faktor für die Anpassungsfähigkeit und das langfristige Überleben der Arten. Um sie zu erhalten, braucht es ausreichend grosse Populationen und genetischen Austausch zwischen Teilpopulationen. Vernetzung und das Vermeiden weiterer Fragmentierung von Lebensräumen sind daher zentral in der Artenförderung (BAFU 2012a). Bestimmte Fledermausarten dürften trotz ihrer Flugfähigkeit zunehmend voneinander isoliert sein. Es sollen deshalb Massnahmen zur Vernetzung von allfällig voneinander isolierten Beständen ergriffen werden. Langohren, Hufeisennasen, Wimperfledermäuse und Brandtfledermäuse legen meist nur geringe Distanzen vom Quartier- in den Jagdlebensraum zurück. Sie sind dafür zudem meist auf Flugkorridore angewiesen. Mehrere dieser Zielarten sind auch auf Flugkorridore in ihre Winterschlafquartiere angewiesen. Da in der Schweiz die Landschaft zunehmend ausgeräumt und durch Strassen zerteilt wird, werden die Bestände dieser Arten zunehmend voneinander isoliert. Diese Zielarten reagieren zudem grösstenteils empfindlich auf Lichtemissionen, weshalb Lichtkorridore ihre Lebensräume ebenfalls zerschneiden können. Über eine allfällige genetische Isolation der eher auch zum Flug in offeneren Lebensräumen befähigten Arten wie z. B. der Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) ist sehr wenig bekannt. Eine potentielle genetische Isolierung soll durch Festlegung von Fragmentierungskriterien sowie mittels Orthofotos festgestellt und mit dem nationalen ökologischen Netzwerk Schweiz REN (BERTHOUD et al. 2004) des BAFU und weiteren Vernetzungsprojekten abgeglichen werden. Mittels Schaffung von verbindenden Strukturelementen (Hecken, Waldkorridoren, Obstgärten, Uferbestockungen usw.) gemäss den artspezifischen Bedürfnissen sollen isolierte Bestände wieder miteinander verbunden werden und somit der Austausch des Genpools gesichert werden. 5.2 Ziele Evaluation der Isolation der bestehenden Zielartenbestände Prüfung der Bedeutung genetischer Isolation durch Anregung und Begleitung von entsprechenden Grundlagen- Forschungsprojekten (Universitäten) Identifikation von Vernetzungslücken, Förderung der Vernetzung an diesen Flaschenhals-Situationen zur Verbindung allfällig isolierter Bestände und somit zur Sicherung des Genpools 5.3 Zielarten Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Grosses Mausohr (Myotis myotis) Kleines Mausohr (Myotis blythii)

63 Konzept Artenförderung Fledermäuse Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) 5.4 Massnahmen / Leistungen Kartendarstellungen der bestehenden Wochenstuben und potentiellen Jagdlebensräume. Prüfen auf Isolierung der Vorkommen Prüfung der Bedeutung genetischer Isolation durch Anregung und Begleitung von entsprechenden Grundlagen- Forschungsprojekten (Universitäten) Bei Bedarf Formulierung von erforderlichen Massnahmen zur Vernetzung der Bestände (z. B. interaktive Karte der Schweiz mit Aufzeigen der Stellen mit Handlungsbedarf). Bei Bedarf Vorschläge zur Ergänzung des REN und anderer Vernetzungsprojekte. Umsetzung der Massnahmen in Zusammenarbeit mit Amt für Raumplanung, den Politiksektoren (ib. Wald, Landwirtschaft, Gewässer) und Vernetzungsprojektierenden Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Kommunikation & Berichte 5.5 Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahme hat höchste Dringlichkeit (1) und diese sollen möglichst ab sofort (ab 2013) umgesetzt werden. 5.6 Kostenschätzung Für die Umsetzung der Massnahmen M4 wird ein einmaliges, unverbindliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig.

64 Konzept Artenförderung Fledermäuse Schnittstellen/Synergien Flugkorridore: M1: W3, A1, L4, G1/G2, S1

65 Konzept Artenförderung Fledermäuse M9: Aktuelle Risiken Es kommen viele mögliche negative Faktoren in Fragen, welche die Bestände der Zielarten in ihrer Entwicklung und in ihrer Wiederausbreitung nachweislich hindern oder hemmen können. Bei Fledermäusen kommen insbesondere folgende Risiken in Frage (in Anlehnung an den Einflusskatalog von DELARZE & GONSETH, Stand ): Risiken durch Bautätigkeit, Sanierungen/Renovationen und Abbruch von Gebäuden (Sanierungen der Gebäudehülle (Fassaden, Dächer), Sanierung von Dachstöcken, Verschluss von Grotten-, Höhlen-, Tunneleingängen und Felsspalten, Neubauten, Abbruch von Gebäuden usw.) Risiken durch Änderung der Bewirtschaftungsformen (z. B. Intensivierung der Landwirtschaft, Wald-Monokulturen usw.) Giftbelastungen (Insektizide, Herbizide, Holzschutzmittel) und Eutrophierung inkl. biologische Bekämpfung der Maikäferengerlinge und Stechmücken (ib. invasive Arten), die eine Reduktion der Nahrungsgrundlage bewirken können Krankheiten, Epidemien, Parasiten und Schädlinge (z. B. White Nose Syndrome WNS, das in Nordamerika die Bestände mehrerer Fledermausarten stark gefährdet) Zerschneidung der Lebensräume (ib. Strassen, Wege, Eisenbahn, Lichtkorridore (Strassenbeleuchtungen) usw.) Zerstörung und Verkleinerung der Lebensräume durch Siedlungs- und Bewirtschaftungstätigkeiten des Menschen Störungen (ib. in Wochenstubenquartieren, Winterschlafquartieren, Balzquartieren) Lichtemissionen (Beleuchtung von Quartieren, Flugstrassen und Jagdlebensräumen) Lärmemissionen (ib. grosse Strassenbauprojekte, Ultraschallabwehr-Geräte) Nicht ionisierende (z. B. Flughafenradar) und ionisierende Strahlung (z. B. Radioaktivität) Entfernen von hölzernen Elementen (Baumhöhlenbäume, Altbäume, Waldsäume, Hochstammobstgärten, Parkbäume, Ufersäume, Totholz) Entfernen von Strukturelementen (Hecken und Feldgehölze, Trockenmauern, Zäune usw.) Entfernen oder Beeinträchtigung von aquatischen Elementen (Feuchtstellen, Tümpel, Weiher, Eindohlung von Fliessgewässern usw.) Negative Einflüsse von Prädatoren (ib. Hauskatzen, Steinmarder) Tötungsursachen durch Verkehr Tödliche Kollisionen mit Windrädern In konkreten Verdachtsfällen sollen die Risiken fallweise abgeklärt sowie Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Solche bestehen zurzeit bei folgenden Risiken: M9a: Giftbelastung: In einer Wochenstubenkolonie der Kleinen Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) ist es nach dem Einsatz eines Holzschutzmittels mit dem Wirkstoff Permethrin zu einer erhöhten Jungensterblichkeit gekommen. Ein Kausalzusammenhang soll abgeklärt und eine Handlungsempfehlung erarbeitet werden. M9b: Lärmemissionen Ultraschall-Abwehrgeräte: Fledermäuse orientieren sich mit Hilfe der Echos ihrer Ultraschalllaute. In den letzen Jahren werden zunehmend Ultraschall emittierende Geräte in Umlauf gebracht, um unerwünschte Tiere wie Katzen oder Mäuse zu vertreiben. Die Auswirkungen auf Fledermäuse, insbesondere wenn die Geräte in der Nähe ihrer Wochenstubenquartiere angebracht werden und die Auswirkungen auf den Jagderfolg sollten dringend abgeklärt werden, um einen allfälligen fledermausschützerischen Handlungsbedarf zu eruieren. M9c: Giftbelastung: Die Fledermausschutz-Notzentralen erhalten immer wieder erschöpfte Tiere der Langohrfledermäuse (Plecotus sp.), die innerhalb von kurzer Zeit unter Zuckungen sterben. Dies ist in der Regel eine Symptomatik, die auf Vergiftungen zurückzuführen ist. Da die Bestände der drei Langohrarten besonders im

66 Konzept Artenförderung Fledermäuse Mittelland stark rückläufig scheinen, sollten die effektiven Todesursachen dringend abgeklärt werden und Handlungsempfehlungen inkl. eventueller Überarbeitung der Holzschutzmittelliste des Fledermausschutzes erarbeitet werden. M9d: Tödliche Kollisionen mit Windrädern: Windenergieanlagen können Fledermäuse töten. Besonders betroffen sind dabei migrierende Arten wie der Grosse Abendsegler (Nyctalus noctula), der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri), die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus). Obwohl nicht alle Nationalen Zielarten migrieren, sollten allfällige Migrationskorridore durch die Schweiz eruiert werden, um die für Fledermäuse heiklen Windkraftstandorte ausweisen zu können. M9e: Tödliche Kollision mit Windrädern: Untersuchungen im Rahmen von UVP bedingen umfangreiche Abklärungen zum potentiellen negativen Einfluss auf Fledermauspopulationen. Mit Hilfe von globalen Analysen bestehender Erhebungen im Rahmen von UVP soll ein bestehendes, vordefiniertes Abschaltszenario für Windkraftanlagen optimiert werden. M9f: Tödliche Kollision mit Windrädern: Der Bundesrat hat grundsätzlich den Bau von Windkraftanlagen im Wald ermöglicht (Pressemitteilung vom ). Obwohl konkrete Untersuchungen weitgehend fehlen, deutet einiges darauf hin, dass Wälder und insbesondere der Luftraum über dem Kronenbereich für mehrere Fledermausarten sehr attraktiv sind als Jagdlebensraum. Das Konfliktpotential sollte grundsätzlich evaluiert werden und bei Bedarf Massnahmen zur Verringerung des potentiellen Impacts im Wald erarbeitet werden. M9g: Lichtemissionen: Die Auswirkungen von LED-Beleuchtungen auf die Lebensräume von Fledermäusen sollte abgeklärt werden und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. M9h: Andere Tötungsursachen: In Viehställen jagende Zielarten werden immer wieder Opfer von Klebefallen, die zum Fang von Fliegen in den Ställen angebracht werden. Es sollen die Auswirkungen von Klebefallen auf in Ställen jagenden Zielarten eruiert werden und bei Bedarf ein Konzept zur Vermeidung entwickelt werden. M9i: Prädatoren: Rund 40% aller verletzt oder tot gefundenen Fledermäuse sind nachweislich Opfer von Hauskatzen. Die Auswirkungen von Hauskatzen auf die Fledermauspopulationen der Zielarten sollten in der Schweiz abgeklärt werden und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. M9j: Tötungsursachen durch Verkehr: Die Auswirkungen von Strassenbauprojekten (Kollisionen, Lebensraumzerschneidungen) auf die Fledermauspopulationen der Zielarten sollten in der Schweiz abgeklärt und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. M9k: Bekämpfung von Stechmücken: In natürlichen Lebensräumen werden zurzeit in der Bolle di Magadino-Piano di Magadino und am Lac de Gruyère Stechmücken bekämpft und aktuell wird die Notwendigkeit einer Kampagne an der Thur evaluiert. Über die Effekte solcher Behandlungen auf Fledermäuse ist bisher sehr wenig bekannt. Da die Piano di Magadino für Fledermäuse äusserst attraktiv ist (Artenvielfalt und Individuendichte), sollte der potentielle Beeinträchtigung abgeklärt werden. M9l: Für Risiken und Probleme, die unerwartet auftauchend und dringend abgeklärt werden müssen, sollen finanzielle Reserven bereit gestellt werden. 6.1 Ziele Analyse der Bedeutung von möglichen Einflussfaktoren Identifikation und Ausräumen von negativen Faktoren, welche die Bestände in ihrer Verbreitung und Vermehrung hindern oder hemmen. Aufzeigen von umsetzbaren Lösungsmöglichkeiten bei Konflikten

67 Konzept Artenförderung Fledermäuse Zielarten Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Grosses Mausohr (Myotis myotis) Kleines Mausohr (Myotis blythii) Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) 6.3 Massnahmen / Leistungen In Verdachtsfällen Abklärung der in Fragen kommenden Risiken auf die Zielarten mittels geeigneter Methoden Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zuhanden des Fledermausschutzes Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte 6.4 Dringlichkeit, Kostenschätzung & Projektperiode Die Umsetzung der Massnahmen bei den aktuell bekannten Risiken hat je nach Risiko höchste (1), hohe (2) oder mittlere (3) Dringlichkeit (siehe Tab. 5) und diese sollen möglichst sofort (ab 2013), ab 2016 bzw. ab 2020 umgesetzt werden. Für die Umsetzung der Massnahmen M9 werden für die zurzeit konkreten Risiken einmalige, unverbindliche Kostendächer gemäss Tabelle 5 grob geschätzt.

68 Konzept Artenförderung Fledermäuse Tab. 5: Aktuelles Risiko M9, geschätzte Kosten und Dringlichkeit. *bei diesen Massnahmen sind auch Nicht-Zielarten Fledermäuse betroffen. 1: höchste Dringlichkeit, 2: hohe Dringlichkeit, 3: mittlere Dringlichkeit. Aktuelles Risiko M9 Abkürzung Geschätzte Kosten CHF Dringlichkeit / vorgeschlagener Durchführungszeitraum Giftbelastung Permethrin M9a def Dringlichkeit 1 / Durchführung 2012 (laufendes Projekt) Evaluation Ultraschallabwehrgeräte* M9b Dringlichkeit 1 / Durchführung Giftbelastung Insektizide* M9c Dringlichkeit 1 / Durchführung Windenergie Migrationskorridore* M9d Dringlichkeit 1 / Durchführung Windenergie Abschaltszenario* M9e Dringlichkeit 1 / Durchführung Windenergie Beeinträchtigung im Wald* M9f Dringlichkeit 2 / Durchführung Lichtemissionen LED* M9gf Dringlichkeit 2 / Durchführung Klebefallen M9h Dringlichkeit 2 / Durchführung 2016 Hauskatzen* M9i Dringlichkeit 2 / Durchführung 2016 Tötungsursachen Verkehr* M9j Dringlichkeit 3 / Durchführung ab 2020 Auswirkungen Stechmückenbekämpfung* M9k Dringlichkeit 3 / Durchführung ab 2020 Unerwartete Risiken M9l Dringlichkeit 1 / Durchführung nach Bedarf Zur Umsetzung sind detaillierte Projektausarbeitungen mit verbindlichen Kostendächern notwendig.

69 Konzept Artenförderung Fledermäuse M10: Massnahmen Vollzug Lebensraumschutz nach Art. 18 NHG 7.1 Ausgangslage & Massnahmen Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz beteiligt sich an dem Gefährdungskatalog zur Ermittlung allfälliger Vollzugslücken in Art. 18 NHG gemäss dem Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU 2012a). 7.2 Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat höchste Dringlichkeit (1). 7.3 Kostenschätzung Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt zurzeit im Rahmen der aktuellen Aktivitäten der Koordinationsstellen (KOF & CCO) und soll auch zukünftig im Rahmen ihrer Grundaufträge erfolgen.

70 Konzept Artenförderung Fledermäuse M13: Massnahmen Kommunikation und Partizipation in der Projektarbeit 8.1 Ausgangslage & Massnahmen Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz beteiligt sich an Kommunikation und Partizipation im Rahmen der Umsetzung der Massnahmen M1 und M2 gemäss dem Konzept Artenförderung Schweiz (2012). 8.2 Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat höchste Dringlichkeit (1). 8.3 Kostenschätzung Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt zurzeit im Rahmen der Grundaufträge der Schweizerischen Koordinationsstelle für Fledermausschutz mit ihren Zweigstellen West (CCO) und Ost (KOF) und soll auch zukünftig im Rahmen ihrer Grundaufträge erfolgen.

71 Konzept Artenförderung Fledermäuse M14: Massnahmen Fachgremium Artenförderung 9.1 Ausgangslage & Massnahmen Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz beteiligt sich an den Arbeiten der Arbeitsgruppe Artenförderung und an Treffen der Datenbankverantwortlichen sowie dem Ausbau zu einem nationalen Fachgremium Artenförderung gemäss dem Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU 2012a). 9.2 Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat höchste Dringlichkeit (1). 9.3 Kostenschätzung Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt zurzeit im Rahmen der Grundaufträge der Schweizerischen Koordinationsstelle für Fledermausschutz mit ihren Zweigstellen West (CCO) und Ost (KOF) und soll auch zukünftig im Rahmen ihrer Grundaufträge erfolgen.

72 Konzept Artenförderung Fledermäuse M15: Massnahmen Internetplattform / Virtuelles Datenzentrum / Infosystem National Prioritäre Arten 10.1 Ausgangslage & Massnahmen Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz beteiligt sich an den Arbeiten im Rahmen der Entwicklung und dem Unterhalt einer Online-Plattform, dem virtuellen Datenzentrum VDC und einem digitalen Informationssystem für die National Prioritären Arten gemäss dem Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU 2012a) Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat höchste Dringlichkeit (1) Kostenschätzung Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt zurzeit im Rahmen der Grundaufträge der Schweizerischen Koordinationsstelle für Fledermausschutz mit ihren Zweigstellen West (CCO) und Ost (KOF) und soll auch zukünftig im Rahmen ihrer Grundaufträge erfolgen.

73 Konzept Artenförderung Fledermäuse M16: Massnahmen Merkblätter für die Praxis 11.1 Ausgangslage & Massnahmen Die Koordinationsstellen Ost und West (CCO/KOF) haben in den letzten Jahren mehrere Merkblätter zum Thema Schutz und Förderung von Fledermäusen erarbeitet und publiziert. Der Bedarf an solchen Umsetzungshilfen soll in Abstimmung mit den Online-Angeboten (M 15) überprüft werden und bei Bedarf diese Online-Angebote ergänzen. Da kaum eine andere Wildtiergruppe so eng an menschliche Behausungen und Aktivitäten gebunden ist, haben praxisbezogene Umsetzungshilfen eine grosse Bedeutung zur Erreichung der Schutz- und Förderziele Ziele Umsetzungshilfen zuhanden der Bevölkerung mittels Merkblättern durch die Koordinationsstellen 11.3 Massnahmen / Leistungen Evaluation Förderbedarf an Merkblättern / Umsetzungshilfen Analysen vorhandener Kenntnisse und Synthesen zwecks Erarbeitung von praxisbezogenen Umsetzungshilfen Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte 11.4 Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat hohe Dringlichkeit (1) Kostenschätzung Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt zurzeit im Rahmen der Grundaufträge der Schweizerischen Koordinationsstelle für Fledermausschutz mit ihren Zweigstellen West (CCO) und Ost (KOF) erfolgen und soll auch zukünftig im Rahmen der Grundaufträge erfolgen.

74 Konzept Artenförderung Fledermäuse M17: Massnahmen Medien- und Öffentlichkeitsarbeit 12.1 Ausgangslage & Massnahmen Die meisten der Nationalen Zielarten nutzen menschliche Behausungen zur Jungenaufzucht, zur Balz oder zum Winterschlaf. Kaum eine andere Wildtiergruppe ist somit so eng an den Menschen gebunden wie Fledermäuse. Die Sensibilisierung, Aufklärung und Begeisterung der Bevölkerung für Fledermäuse und den Fledermausschutz hat daher traditionell einen hohen Stellenwert Ziele Information, Sensibilisierung und Edukation der Bevölkerung für Fledermäuse und Fledermausschutzanliegen durch Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat höchste Dringlichkeit (1) Kostenschätzung Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sind zurzeit Bestandteile der Grundaufträge der Kantonalen Fledermausschutz- Beauftragten und der Schweizerischen Koordinationsstellen für Fledermausschutz mit ihren Zweigstellen Ost (KOF) und West (CCO) und sollen auch zukünftig Bestandteile ihrer Grundaufträge sein.

75 Konzept Artenförderung Fledermäuse M18: Massnahmen Ausbildung von ArtenspezialistInnen 13.1 Ausgangslage Für die Umsetzung der Schutz- und Förderanstrengungen braucht es auf der Planungs- und Umsetzungsebene Expertinnen und Experten, die sich in Biologie, Systematik und im Schutz von Fledermäusen auskennen. Auf dem Niveau der Lokalbevölkerung werden ehrenamtlich Mitarbeitende Lokale Fledermausschützende LFS und Quartierbetreuende QB benötigt, die v.a. im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (M17) und Monitoring (M1: S2c, L6c, L6d, S2d; M20) eingesetzt werden können. Als soziale Kompetenzen gewährleisten ehrenamtlich Mitarbeitende die Verankerung des Fledermausschutzgedankens in der Bevölkerung. Zurzeit arbeiten rund 500 Personen beim Fledermausschutz ehrenamtlich mit. Die Massnahmen können zu einem Teil im Rahmen der erwähnten Aktionspläne M1 ergriffen werden. In neuster Zeit drängen in grosser Zahl Geräte auf den Markt, welche Fledermausrufe aufnehmen, die darauf am Computer analysiert werden. Zur Gewährleistung der Datenqualität und zur korrekten Interpretation sind dringend Ausbildungen für bioakustisch arbeitende Personen nötig. Die Swiss Bat Bioacoustics Group setzt Standards zur Aufnahme und Datenqualität und bildet in Zusammenarbeit mit den Koordinationszentren Bioakustik-Fachleute aus. Zwei solcher Kurse wurden bisher bereits durchgeführt Ziele Durch Kontakte zu Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, private Forschungsinstitutionen) sollen ArtenspezialistInnen ausgebildet werden, welche das Wissen im Bereich Forschung, Anwendung und der kritischen Überprüfung von Gefährdungsursachen und Fördermassnahmen erweitern. Für die Umsetzung der Schutz- und Fördermassnahmen werden hinreichend viele ehrenamtlich Mitarbeitende ausgebildet, die in erster Linie in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring aktiv sind. Zur Gewährleistung der Datenqualität sollen Ausbildungskurse für bioakustisch arbeitende Personen angeboten werden Massnahmen / Leistungen Fördern von Kontakten zu Universitäten, Fachhochschulen und privaten Forschungsunternehmen durch die Koordinationsstellen Ausbildung von StudentInnen und Anregung zu praxisbezogenen Praktikums- und Forschungsarbeiten im Sinne der Ziele (erfolgt bereits teilweise) Erarbeitung von standardisierten Ausbildungsmaterialien für ehrenamtlich Mitarbeitende (Lokale Fledermausschützende LFS und Quartierbetreuende QB) zuhanden der Kantonalen Fledermausschutz- Beauftragten (teilweise bereits vorhanden)

76 Konzept Artenförderung Fledermäuse Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie Gewährleistung derer Einsatzkompetenz. Diese Massnahme können zum Teil im Rahmen der Aktionspläne S2c/L6c, S2d/L6d und M20 ergriffen werden oder auch in die Grundaufträge SKF/KFB integriert werden. Ausbildung von bioakustisch arbeitenden Personen Ausschreibung von Ausbildungslehrgängen im Rahmen des Ausbildungsprogramms Artenspezialisten.ch Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte 13.4 Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat höchste Dringlichkeit (1) Kostenschätzung Für die Umsetzung der Massnahmen wird ein unverbindliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt (CHF pro Jahr). Das Programm sollte auch nach 2020 fortgesetzt werden. Die Ausbildung von ehrenamtlich Mitarbeitenden im Bereich Monitoring (M1: L6c/S2c, L6d/S2d) ist bereits in diesen Aktionsplänen integriert. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig Schnittstellen/Synergien Monitoring: M1: W1b, U4b, L6c/S2c, U4b; M20

77 Konzept Artenförderung Fledermäuse M19: Massnahmen Forschung für die Praxis M Ausgangslage Massnahmen im Bereich Forschung für die Praxis werden bei Bedarf einerseits direkt innerhalb der Aktionspläne für Artengruppen mit ähnlichen Lebensraumansprüchen M1 abgedeckt, andererseits durch Massnahmen zu aktuellen Risiken M9. Der Bereich Bioakustik bildet aktuell eine Ausnahme davon, für den spezielle Massnahmen erforderlich sind, die im Rahmen von M19 durchgeführt werden sollten: In neuster Zeit drängen in grosser Zahl Geräte auf den Markt, welche Fledermausrufe aufnehmen, die darauf am Computer mittels Expertenwissen oder halbautomatisiert analysiert werden. Dies hat zur Folge, dass riesige Datenmengen anfallen. Die Interpretation aufgenommener Signale ist anspruchsvoll und erfordert einerseits grosses Sachverständnis und andererseits Regeln zur Gewährleistung der Datenqualität. In Bezug auf Ersteres sollen im Rahmen des Massnahmenpakets M18 Bioakustik-Fachleute ausgebildet werden. Im Rahmen der Gewährleistung der Datenqualität sollen Minimalstandards zur Datenqualität und zur Validierung von Nachweisen erarbeitet werden. Es sollen zudem die Möglichkeiten zum Aufbau einer bioakustischen, schweizerischen Datenbank und die Verwendung bioakustischer Methoden zur Erfassung von Fledermäusen als Biodiversitätsindikator geprüft werden. Die unter Einbezug der Schweizerischen Koordinationsstelle 2010 gegründete Swiss Bat Bioacoustics Group erarbeitet zurzeit mit Unterstützung des BAFU Projekt basiert minimale Erhebungs- und teilweise Validierungsstandards für bioakustische Aufnahmen bzw. Analysen. Es ist eine feste Institution SBBG im Sinne einer Verifizierungsstelle anzustreben. Je nach Erkenntnis neuer Sachverhalte sollen weitere Forschungen für die Praxis möglich sein Ziele Bioakustik M19b Basierend auf Standards zu Datenaufnahmen und Validierung von Fledermausvorkommen mittels bioakustischer Methoden Prüfung des Aufbaus einer schweizerischen Bioakustik-Datenbank Bei positivem Befund Aufbau einer schweizerischen Bioakustik-Datenbank Prüfung der Eignung von Fledermäusen als Biodiversitätsindikatoren mit Abschätzungen zu Realisierbarkeit, Aussagekraft, Synergien, Komplementarität und Kosten Bei postitivem Befund Verwendung bioakustischer Methoden zur Erfassung von Fledermäusen als Biodiversätsindikatoren 14.3 Massnahmen / Leistungen M19b Aufbau und Betrieb einer bioakustischen Datenbank (an der WSL oder beim CSCF) Prüfung der Eignung bioakustischer Methoden zur Erfassung von Fledermäusen als Biodiversitätsindikatoren Bei positivem Befund: Aufbau und Betrieb eines bioakustischen Monitorings zur Erfassung von Fledermäusen zwecks Verwendung als Biodiversitätsindikator

78 Konzept Artenförderung Fledermäuse Schaffung einer fixen Stelle zum Betrieb der Swiss Bat Bioacoustics Group (SBBG; ca.20%) inkl. Funktion als Verifizierungsstelle bioakustischer Artbestimmungen Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle, Kommunikation & Berichte 14.4 Dringlichkeit M19b Die Umsetzung der Massnahmen hat höchste Dringlichkeit (1) Kostenschätzung M19b Für die Umsetzung der Massnahmen wird ein unverbindliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt. Das Programm (Betrieb SBBG & bioakustisches Monitoring) sollte bei Umsetzung auch nach 2020 fortgesetzt werden. Zur Umsetzung sind detaillierte Projektausarbeitungen mit verbindlichen Kostendächern notwendig.

79 Konzept Artenförderung Fledermäuse M20: Massnahmen Erfolgskontrolle und Monitoring Gemäss Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU 2012a) muss zwischen mehreren Teilmassnahmen unterschieden werden: M20a Umsetzungskontrolle M20b Wirkungskontrolle allgemein M20c: Wirkungskontrolle regional-spezifisch M20d: Monitoring Die Umsetzungskontrolle von Massnahmen im Rahmen des vorliegenden Konzeptes Fledermäuse soll direkt im Rahmen durchgeführter Massnahmen erfolgen. Sie orientiert sich dabei an den auf regionaler Ebene tatsächlich durchgeführten Massnahmen und Zielgrössen. Eine Wirkungskontrolle und ein Monitoring hingegen werden hier als separate Massnahmen ausgeführt Wirkungskontrolle M20b/M20c Ausgangslage Die Wirkungskontrolle soll zwei Bereiche, nämlich einerseits die allgemeine Wirkung ergriffener Massnahmen im Dienste der Artenförderung auf eine Art und im Speziellen die regional-spezifische Wirkung der jeweils regional ergriffenen Massnahmen auf die regionale Population umfassen. Die beiden Bereiche werden im Folgenden separat behandelt Allgemeine Wirkungskontrolle M20b Die allgemeine Wirkung orientiert sich gemäss Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU 2012a) am Oberziel, dass die National Prioritären Arten bis 2020 in einem besseren Erhaltungszustand sind. Hierzu dient einerseits das Instrument der Roten Liste, andererseits können Monitoringprogramme über den Zustand einer Art Aufschluss geben Regional-spezifische Wirkungskontrolle M20c Die regional-spezifische Wirkungskontrolle ist auf den Wirkungserfolg von jeweils konkret ergriffenen Massnahmen in der Region ausgerichtet und zwar im Hinblick auf ihre Zielerreichung, Analyse und Folgerungen. Bei Bedarf sollen aufgrund der Wirkungskontrolle Massnahmen an neue Erkenntnisse und Umstände angepasst werden. Die Zielarten richten sich nach den jeweils ergriffenen Massnahmen in der Region. Grundsätzlich sind alle Nationalen Zielarten zu berücksichtigen.

80 Konzept Artenförderung Fledermäuse Die regional-spezifische Wirkungskontrolle soll integrierter Bestandteil ergriffener Massnahmen sein. Es werden deshalb dafür keine zusätzlichen Mittel beantragt Monitoring M20d Ausgangslage Für die Nationalen Zielarten Fledermäuse wird bereits ein Monitoring im Rahmen ergriffener Massnahmen vorgeschlagen (Monitoring Alt- und Totholz bewohnende Arten (W1), Wochenstubenquartiere (S2c), unterirdische Lebensräume (U4b), Bioakustik (M19b). Für häufige und verbreitete Arten sowie für Arten mit unsicherem Handlungsbedarf (summarisch: Nicht-Zielarten) fehlen aber weitgehend Angaben zur Verbreitung und zum Bestand. Im Rahmen der Grundaufträge der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten kann heute kaum ein Monitoring für Nicht-Zielarten betrieben werden. Neuere Arbeiten z. B. zum Braunen Langohr deuten zwar darauf hin, dass die Bestände lokal zurückgehen (verwaiste Wochenstuben, Rückgang der Individuenzahl in den Wochenstuben), es kann aber kaum eine Aussage über die gesamte Bestandesentwicklung oder der aktuellen, nationalen Verbreitung der Art gemacht werden. Es soll daher ein Monitoringprogramm entwickelt werden, um die Bestandesentwicklung der Nicht- Zielarten Fledermäuse dokumentieren zu können Ziele Dokumentation von Bestandesentwicklungen von Nicht-Zielarten zwecks der Erkennung eines allfälligen Handlungsbedarf für diese Arten und der Ableitung und dem Ergreifen allfälliger Massnahmen Zielarten Das Monitoring umfasst folgende Fledermausarten ( Nicht-Nationale Zielarten Fledermäuse ): Bartfledermaus (Myotis mystacinus) Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe) Langfussfledermaus (Myotis capaccinii) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Weissrandfledermaus (Pipistrellus kuhlii) Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Kleiner Abendselger (Nyctalus leisleri) Grosser Abendsegler (Nyctalus noctula) Riesenabendsegler (Nyctalus lasiopterus) Alpenfledermaus (Hypsugo savii) Braunes Langohr (Plecotus auritus)

81 Konzept Artenförderung Fledermäuse Langflügelfledermaus (Miniopterus schreibersii) Bulldoggfledermaus (Tadardia teniotis) Massnahmen / Leistungen Entwicklung von Indikatoren, Zielgrössen und Methoden für ein Monitoringprogramm unter Einbezug internationaler Standards. In Frage kommen Wochenstubenmonitoring, Winterschlafquartiermonitoring sowie ein bioakustisches Monitoringprogramm Nach Möglichkeit Einbezug ehrenamtlich Mitarbeitender (inkl. Rekrutierung, Ausbildung, Weiterbildung) Umsetzung der Massnahmen und Interpretation der Ergebnisse Koordination, Leitung, Umsetzungskontrolle, Kommunikation & Berichte Dringlichkeit Die Umsetzung der Massnahmen hat hohe Dringlichkeit (2) und diese sollen ab 2016 umgesetzt werden Kostenschätzung Für die Umsetzung der Monitoring-Massnahmen M20d für häufige und verbreitete Arten wird ein unverbindliches Kostendach von CHF für die Projektperiode veranschlagt (CHF pro Jahr). Das Monitoring- Programm sollte auch nach 2020 fortgesetzt werden. Zur Umsetzung ist eine detaillierte Projektausarbeitung mit verbindlichem Kostendach notwendig Schnittstellen/Synergien Monitoring: M1: W1b, U4b, L6c/S2c

82 Konzept Artenförderung Fledermäuse Zusammenfassung Massnahmen, Aktionspläne und Zielarten Die einzelnen Massnahmen bzw. Aktionspläne werden in den vorangehenden Kapiteln vorgestellt. Tabelle 5 fasst diese Massnahmen bzw. Aktionspläne und die jeweils betroffenen Zielarten, die für die Schutz- und Fördermassnahmen der Nationalen Zielarten Fledermäuse für die Zeitperiode notwendig sind, zusammen. Die erforderlichen Schutz- und Fördermassnahmen wurden möglichst sinnvoll den vorgeschlagenen Massnahmen bzw. Aktionsplänen gemäss Konzept Artenförderung Schweiz (BAFU 2012a) zugeordnet. Einzelne Schutz- und Fördermassnahmen können aber auch anderen Massnahmen zugeordnet werden, da diesbezüglich ein gewisser Spielraum besteht. So kann z. B. die Ermittlung aktueller Risiken M9 auch innerhalb von Massnahmen Forschung für die Praxis M19 durchgeführt werden.

83 Konzept Artenförderung Fledermäuse Tab. 6: Massnahmen bzw. Aktionspläne (M1) für die Nationalen Zielarten zur Sicherstellung der Vernetzung der Bestände und der Förderung der Wiederausbreitung. Die Massnahmen im Rahmen der Aktionspläne L6 und S2 sind identisch, weshalb sie im vorliegenden Konzept als Einheit behandelt werden. Die Aktionspläne W6, U4 und F1 sind nicht im Konzept Artenförderung Schweiz enthalten. Farbig: jeweils betroffene Zielarten, *** bei diesen Massnahmen sind auch Nicht-Zielarten betroffen. HAND- LUNGSZIEL MASSNAHMEN ZIELARTEN M1: Aktionspläne für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen Lebensraum Aktionsplan Abkürzung Rhinolophus ferrumequinum Rhinolophus hipposideros Myotis myotis Myotis blythii Myotis brandtii Myotis emarginatus Myotis bechsteinii Eptesicus serotinus Eptesicus nilssonii Plecotus austriacus Plecotus macrobullaris Vespertilio murinus Barbastella barbastellus Spezifische Artenförderung M1: Aktionspläne für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen Wald Landwirtschaft Siedlungs- & Verkehrsflächen Alt- und Totholz Schutz & Förderung W1a X X X bewohnende Arten Monitoring* W1b X X X Arten lichter Wälder W2 X X X X X X X X X Arten strukturierter Waldränder W3 X X X X X X X X X X X Eichenwald bewohnende Arten W4 X Hallenwald bewohnende Arten (Buchen, Eichen) W6 X X Arten der Obstgärten, Feldgehölze, Selven L4 X X X X X X X X X Arten des Grünlandes L5 X X X X Analyse Monitoringprogramme L6a X X X Gebäude Inventar L6b (X) X X X X X X X X X bewohnende Monitoring Wochenstuben* L6c X X X X X X X X X X X X X Arten L6 (ausser L6g Quartierbetreuende* L6d X X X (X) X X X X X X X X X identisch mit Verträge / Nutzungsplanung L6e X X X (X) X X X X X X X X X S2) Quartierförderung L6f X X X (X) X X Jagdlebensraum Viehställe L6g X X X X X Arten dynamischer Fliessgewässer & naturnaher Seeufer (Uferbegleitgehölze & Auenwälder) G1 G2 X X X X X X X X Arten der strukturreichen Grünflächen und Gärten S1 X X X X X X X Arten mit Analyse Monitoringprogramme S2a X X X Brutplätzen Inventar S2b (X) X X X X X X X X X und Quartieren in Monitoring Wochenstuben* S2c X X X X X X X X X X X X X und an Quartierbetreuende* S2d X X X (X) X X X X X X X X X Gebäuden S2 (identisch mit Verträge / Nutzungsplanung S2e X X X (X) X X X X X X X X X L6) Quartierförderung S2f X X X (X) X X Arten Inventar & Sicherung U4a X X X X X X X X X X X X X unterirdischer Lebensräume Monitoring* U4b X X X X X X X X X X X X X Flugkorridore F1 X X X X X X X X X X Gew ässer Übrige

84 Konzept Artenförderung Fledermäuse Tab. 6: Fortsetzung: Legende siehe vorhergehende Seite. ZIELARTEN HAND- LUNGSZIEL Spezifische Artenförderung (Fortsetzung) Schutzgebiete Gesamtlebensraum im Dienste der Artenvielfalt Kommunikation, Partizipation, Beratung Ausbildung, Forschung, Monitoring MASSNAHMEN M2: Aktionspläne für Einzelarten oder taxonomische Gruppen M3: Umsetzung spezifische Artenförderung Rhinolophus ferrumequinum Rhinolophus hipposideros Myotis myotis Myotis blythii Myotis brandtii Myotis emarginatus Myotis bechsteinii Eptesicus serotinus Eptesicus nilssonii Plecotus austriacus Plecotus macrobullaris Vespertilio murinus Sofern Einbindung in M1 möglich, keine Aktionspläne für Einzelarten erforderlich Im Rahmen von M1, M9, M18, M19, M20 - Prioritäten gem. Tab. 7/8 M4: Erhaltung der genetischen Vielfalt X X X X X X X X X X X X X M5: Bestehende Schutzgebiete im Dienste der Artenförderung Im Rahmen von M1 M6: Ergänzung des Schutzgebietssystems im Dienste der Arten Massnahmen sind zu prüfen M7: Artenschutz und förderung im Rahmen der Sektoralpolitiken Einbindung Fledermausschutz und -förderung M8: Artenschutz und förderung im Rahmen der ökologischen Infrastruktur Im Rahmen von M1, M4, M5 und M6 Giftbelastung Permethrin** M9a X** Evaluation Ultraschallabwehrgeräte*** M9b X X X X X X X X X X X X X Giftbelastung Insektizide*** M9c X X Windenergie Migrationskorridore*** M9d X Windenergie Abschaltszenario*** M9e X X X X M9: Aktuelle Windenergie Impact im Wald M9f X X X X X X X X X X X X X Risiken Lichtemissionen LED*** M9g X X X X X X X X X X X X X Klebefallen M9h X X Hauskatzen*** M9i X X X X X X X X X X X X X Tötungsursachen Verkehr*** M9j X X X X X X X X X Auswirkungen Stechmückenbekämpfung*** M9k X X X X X X X X X X X X X Unerwartete Risiken/Probleme M9l X M10: Vollzug Lebensraumschutz nach Art. 18 NHG X M13: Kommunikation und Partizipation in der Projektarbeit X M14: Nationales Fachgremium Artenförderung X M15: Internetplattform / Virtuelles Datenzentrum / Infosystem National Prioritäre Arten X M16: Merkblätter für die Praxis X M17: Medien- und Öffentlichkeitsarbeit X M18: Ausbildung von Artenspezialist/innen X M19: Forschung für die Praxis M20: Erfolgskontrolle und Monitoring Risiken M19a Im Rahmen von M1 und M9 Bioakustik*, ** M19b X Umsetzungskontrolle M20a Im Rahmen der jeweiligen Massnahmenpakete Wirkungskontrolle allgemein* M20b Rote Liste & Monitorings W1, S2c/L6c, U4b, M19b & M20d Wirkungskontrolle spezifisch M20c Im Rahmen der jeweiligen Massnahmenpakete Monitoring Nicht-Zielarten*, ** M20d X Barbastella barbastellus

85 Konzept Artenförderung Fledermäuse Organisation & Finanzierung Das hier vorliegende Konzept zeigt die Schutz- und Fördermassnahmen für ausgewählte National Prioritäre Fledermausarten auf, die über die derzeitigen Grundpflichten der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten hinausgehen, also die speziellen Schutz- und Fördermassnahmen für bestimmte National Prioritäre Fledermausarten (Nationale Zielarten Fledermäuse). Die Schweizerische Koordinationsstelle hat die Massnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzungsdringlichkeit, ihrer Funktion (Massnahmenebenen) und Finanzierung strukturiert Umsetzungsdringlichkeit Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz hat die verschiedenen Massnahmen nach Umsetzungsdringlichkeiten geordnet. Dringlichkeit 1 haben dabei Massnahmen, die möglichst sofort, d.h. ab 2013 umgesetzt werden sollen. Massnahmen der Dringlichkeit 2 sollen ab 2016 anlässlich der neuen NFA-Periode in Angriff genommen werden. Mit Dringlichkeit 3 werden Massnahmen bezeichnet, die spätestens ab 2020 umgesetzt werden sollen. Die Umsetzungsdringlichkeiten werden bereits bei den verschiedenen Massnahmen aufgeführt. Tabelle 7 fasst die Umsetzungsdringlichkeiten zusammen.

86 Konzept Artenförderung Fledermäuse Tab. 7: Massnahmen bzw. Aktionspläne (M1) für die Nationalen Zielarten zur Sicherstellung der Vernetzung der Bestände und der Förderung der Wiederausbreitung. Die Massnahmen im Rahmen der Aktionspläne L6 und S2 sind identisch, weshalb sie im vorliegenden Konzept als Einheit behandelt werden. Die Aktionspläne W6, U4 und F1 sind nicht im Konzept Artenförderung Schweiz enthalten. Farbig: jeweils betroffene Zielart, grün/1: höchste Dringlichkeit (Umsetzung möglichst sofort), gelb/2: hohe Dringlichkeit (Umsetzung ab 2016 zu erstreben), orange/3: mittlere Dringlichkeit (Umsetzung ab 2020 zu erstreben); * Massnahmen sollten nach 2020 fortgesetzt werden, ** bereits laufendes Projekt (2012), *** bei diesen Massnahmen sind auch Nicht-Zielarten betroffen. HAND- LUNGSZIEL MASSNAHMEN ZIELARTEN M1: Aktionspläne für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen Lebensraum Aktionsplan Abkürzung Rhinolophus ferrumequinum Rhinolophus hipposideros Myotis myotis Myotis blythii Myotis brandtii Myotis emarginatus Myotis bechsteinii Eptesicus serotinus Eptesicus nilssonii Plecotus austriacus Plecotus macrobullaris Vespertilio murinus Barbastella barbastellus Spezifische Artenförderung M1: Aktionspläne für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen Wald Landwirtschaft Siedlungs- & Verkehrsflächen Alt- und Totholz Schutz & Förderung W1a bewohnende Arten Monitoring* W1b Arten lichter Wälder W Arten strukturierter Waldränder W Eichenwald bewohnende Arten W4 2 Hallenwald bewohnende Arten (Buchen, Eichen) W6 3 2 Arten der Obstgärten, Feldgehölze, Selven L Arten des Grünlandes L Analyse Monitoringprogramme L6a Gebäude Inventar L6b (1) bewohnende Monitoring Wochenstuben* L6c Arten L6 (ausser L6g Quartierbetreuende* L6d (1) identisch mit Verträge / Nutzungsplanung L6e (3) S2) Quartierförderung L6f (2) 2 2 Jagdlebensraum Viehställe L6g Arten dynamischer Fliessgewässer & naturnaher Seeufer (Uferbegleitgehölze & Auenwälder) G1 G Arten der strukturreichen Grünflächen und Gärten S Arten mit Analyse Monitoringprogramme S2a Brutplätzen Inventar S2b (1) und Quartieren in Monitoring Wochenstuben* S2c und an Quartierbetreuende* S2d (1) Gebäuden S2 (identisch mit Verträge / Nutzungsplanung S2e (3) L6) Quartierförderung S2f (2) 2 2 Arten Inventar & Sicherung U4a unterirdischer Lebensräume Monitoring* U4b Flugkorridore F Gew ässer Übrige

87 Konzept Artenförderung Fledermäuse Tab. 7: Fortsetzung: Legende siehe vorhergehende Seite. ZIELARTEN HAND- LUNGSZIEL Spezifische Artenförderung (Fortsetzung) Schutzgebiete Gesamtlebensraum im Dienste der Artenvielfalt Kommunikation, Partizipation, Beratung Ausbildung, Forschung, Monitoring MASSNAHMEN M2: Aktionspläne für Einzelarten oder taxonomische Gruppen M3: Umsetzung spezifische Artenförderung Rhinolophus ferrumequinum Rhinolophus hipposideros Myotis myotis Myotis blythii Myotis brandtii Myotis emarginatus Myotis bechsteinii Eptesicus serotinus Eptesicus nilssonii Plecotus austriacus Plecotus macrobullaris Vespertilio murinus Barbastella barbastellus Sofern Einbindung in M1 möglich, keine Aktionspläne für Einzelarten erforderlich Im Rahmen von M1, M9, M18, M19, M20 - Prioritäten gem. Tab. 6/7 M4: Erhaltung der genetischen Vielfalt M5: Bestehende Schutzgebiete im Dienste der Artenförderung Im Rahmen von M1 M6: Ergänzung des Schutzgebietssystems im Dienste der Arten Massnahmen sind zu prüfen M7: Artenschutz und förderung im Rahmen der Sektoralpolitiken Einbindung Fledermausschutz und -förderung M8: Artenschutz und förderung im Rahmen der ökologischen Infrastruktur Im Rahmen von M1, M4, M5 und M6 Giftbelastung Permethrin** M9a 1** Evaluation Ultraschallabwehrgeräte*** M9b Giftbelastung Insektizide*** M9c 1 1 Windenergie Migrationskorridore*** M9d 1 Windenergie Abschaltszenario*** M9e M9: Aktuelle Windenergie Impact im Wald M9f Risiken Lichtemissionen LED*** M9g Klebefallen M9h 2 2 Hauskatzen*** M9i Tötungsursachen Verkehr*** M9j Auswirkungen Stechmückenbekämpfung*** M9k Unerwartete Risiken/Probleme M9l 1, Umsetzung nach Bedarf M10: Vollzug Lebensraumschutz nach Art. 18 NHG 1; Im Rahmen der Grundaufträge SKF M13: Kommunikation und Partizipation in der Projektarbeit 1; Im Rahmen der Grundaufträge SKF M14: Nationales Fachgremium Artenförderung 1; Im Rahmen der Grundaufträge SKF M15: Internetplattform / Virtuelles Datenzentrum / Infosystem National Prioritäre Arten 1; Im Rahmen der Grundaufträge SKF M16: Merkblätter für die Praxis 1; Im Rahmen der Grundaufträge SKF M17: Medien- und Öffentlichkeitsarbeit 1; Im Rahmen der Grundaufträge SKF & KFB M18: Ausbildung von Artenspezialist/innen 1; ehrenamtlich Mitarbeitende z. T. im Rahmen der Grundaufträge SKF und KFB und M1 M19: Forschung für Risiken M19a Im Rahmen von M1 und M9 die Praxis Bioakustik*, ** M19b 1 Umsetzungskontrolle M20a Im Rahmen der jeweiligen Massnahmenpakete M20: Erfolgskontrolle und Monitoring Wirkungskontrolle allgemein* M20b Rote Liste & Monitorings W1, S2c/L6c, U4b, M19b & M20d Wirkungskontrolle spezifisch M20c Im Rahmen der jeweiligen Massnahmenpakete Monitoring Nicht-Zielarten*, ** M20d 2

88 Konzept Artenförderung Fledermäuse Massnahmenebenen Zur Umsetzung sind einerseits Massnahmen auf nationaler Ebene (Tab. 8) und andererseits Massnahmen auf regionaler Ebene (Tab. 9) notwendig. Massnahmen auf nationaler Ebene sollen im Rahmen von nationalen Projekten umgesetzt und mit speziellen Projektmitteln finanziert werden. Sie dienen in erster Linie der Erarbeitung von Grundlagen und der Beseitigung von Wissenslücken. Massnahmen auf regionaler Ebene bezeichnen meist konkrete Schutz- und Fördermassnahmen für die Nationalen Zielarten Fledermäuse. Sie sollen im Rahmen von NHG-NFA- Leistungsverträgen zum Schutz und zur Förderung national prioritärer Fledermausarten durchgeführt werden. Vertragspartner sind bei Massnahmen auf regionaler Ebene die Kantone und ihre Kantonalen Fledermausschutz- Beauftragten (KFB). Die Leistungen können durch das BAFU mit NFA-Geldern mitfinanziert werden. Darüber hinaus beinhaltet das Konzept eine Reihe von Massnahmen, die im Rahmen der Grundaufträge von CCO und KOF bzw. die im Rahmen der Grundaufträge der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten mit den Kantonen ( Grundpflichten gemäss NHG-Leistungsverträgen) zukünftig ergriffen werden sollen oder bereits heute teilweise im Rahmen dieser Grundaufträge ergriffen werden (Tab. 10).

89 Konzept Artenförderung Fledermäuse Massnahmen auf nationaler Ebene Tabelle 8 zeigt die Massnahmen, die im Zeitraum zum Schutz und zur Förderung der Nationalen Zielarten Fledermäuse auf nationaler Ebene ergriffen werden sollen. Es handelt sich dabei um Massnahmen, die in erster Linie der Beseitigung von Wissenslücken und der Erarbeitung fehlender Grundlagen dienen. Die Massnahmen wurden gemäss ihrer Dringlichkeit geordnet und die Kosten grob geschätzt. Für die Umsetzung sind detaillierte Projektausarbeitungen notwendig. Tab. 8: Massnahmen auf nationaler Ebene, für welche die Finanzierung im Rahmen eines speziellen nationalen Projektes erfolgen soll sowie voraussichtliche Projektdauer & geschätzte Kosten zur Umsetzung des Konzeptes Artenförderung Fledermäuse Umsetzungsprioritäten: 1: höchste Dringlichkeit (Umsetzung ab 2013), 2: hohe Dringlichkeit (Umsetzung ab 2016), 3: mittlere Dringlichkeit (Umsetzung ab 2020); *bereits laufendes Projekt, **bei diesen Massnahmen sind auch Nicht-Zielarten Fledermäuse betroffen. HANDLUNGSZIEL MASSNAHMEN Abkürzung Dringlichkeit Projektdauer / Projektstart Fortsetzung 2020plus anzustreben Geschätzte Kosten Gesamtlebensraum im Dienste der Artenvielfalt Spezifische Artenförderung M1: Aktionspläne für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen Gesamtlebensraum im Dienste der Artenvielfalt Ausbildung, Forschung, Monitoring Gesamtlebensraum im Dienste der Artenvielfalt M9: Aktuelle Risiken Giftbelastung Permethrin* M9a Gebäude bewohnende Arten (L6) im Landwirtschaftsraum und Arten mit Brutplätzen und Quartieren in und an Gebäuden (S2) im Siedlungsraum: Analyse Monitoringprogramme S2a/L6a M4: Erhaltung der genetischen Vielfalt M Evaluation Ultraschallabwehrgeräte** M9b Giftbelastung Insektizide** M9c M9: Aktuelle Risiken Windenergie Migrationskorridore** M9d Windenergie Abschaltszenario** M9e Reserve unerwartete Risiken M9l 1 nach Bedarf M18: Ausbildung von Artenspezialist/innen M ja M19: Forschung für die Praxis Bioakustik** M19b ja Windenergie im Wald M9f Lichtemissionen LED M9g M9: Aktuelle Risiken Klebefallen M9h Hauskatzen** M9i Tötungsursachen Verkehr** M9j 3 ab Auswirkungen Stechmückenbekämpfung** M9k 3 ab

90 Konzept Artenförderung Fledermäuse Organisation Organisatorisch wird zur Umsetzung funktionsabhängig der Einbezug folgender Institutionen und Personen vorgeschlagen: Supervision: Wissenschaftlicher Rat, BAFU Gesamtkoordination: Vergabe von Programmleitungen (je nach Projekt), interne und externe Kommunikation, Expertenaustausch, Berichte: Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz Auftragsspezifische Projektverantwortliche und Projektteams: Private Fachexperten, Forschungsinstitutionen Koordinationsstellen für Fledermausschutz, (Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte) Umsetzung: Professionelle im Fledermausschutz Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte ehrenamtlich Mitarbeitende Finanzierung Zur Finanzierung braucht es separate Geldgeber. Als solche kommen in erster Linie folgende Akteure in Frage: Bundesamt für Umwelt (BAFU) und weitere Bundesämter: Gemeinden, Naturschutzorganisationen, Private oder Stiftungen Hochschulen und andere Bildungspartner

91 Konzept Artenförderung Fledermäuse Massnahmen auf regionaler Ebene Tabelle 9 zeigt die Massnahmen, die im Zeitraum zum Schutz und zur Förderung der Nationalen Zielarten Fledermäuse auf regionaler Ebene ergriffen werden sollen. Die Massnahmen wurden gemäss ihrer Umsetzungsdringlichkeit geordnet und die Kosten grob geschätzt. Betreffend des Aktionsplanes M1 sollten die Kosten real durch synergetische Massnahmen für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen reduziert werden können. Aufgeführt sind also die geschätzten Kosten, wie wenn die Massnahmen für Fledermäuse allein ergriffen werden würden. Für die Umsetzung sind detaillierte Projektausarbeitungen notwendig.

92 Konzept Artenförderung Fledermäuse Tab. 9: Massnahmen auf regionaler Ebene, für welche die Finanzierung im Rahmen von regionalen Leistungsverträgen mit den Kantonen (NFA) erfolgen soll, sowie voraussichtliche Projektdauer & geschätzte Kosten zur Umsetzung des Konzeptes Artenförderung Fledermäuse LR: Lebensraum; 1: höchste Dringlichkeit (Umsetzung ab 2013), 2: hohe Dringlichkeit (Umsetzung ab 2016), 3: mittlere Dringlichkeit (Umsetzung ab 2020); *bei diesen Massnahmen sind auch Nicht-Zielarten Fledermäuse betroffen. Sofern eine Massnahme je nach Zielart unterschiedliche Priorität hat, wurde hier die höchste ausgewiesene Priorität angeführt (betrifft W3, W6 & L4 siehe Tab. 7). Aus dem Grund einer übersichtlicheren Tabellenstruktur wurde M20d trotz Priorität 2 an den Schluss der Tabelle gesetzt. HAND- LUNGSZIEL Spezifische Artenförderung Kommunikation, Partizipation, Beratung MASSNAHMEN M1: Aktionspläne für Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen Aktionsplan LR Wald: Alt- und Totholz bewohnende Arten Monitoring W1b ja LR Wald: Arten strukturierter Waldränder W LR Landwirtschaft: Arten des Grünlandes L LR: Gebäude bewohnende Arten L6 im Landwirtschaftsraum und Inventar S2b/L6b Arten mit Brutplätzen und Monitoring Wochenstuben S2c/L6c ja Quartieren in und an Gebäuden S2 im Siedlungsraum Quartierbetreuende S2d/L6d ja LR Übrige: Arten unterirdischer Inventar & Sicherung U4a Lebensräume Monitoring* U4b ja Flugkorridore F LR Wald: Eichenwald bewohnende Arten W LR Wald: Alt- und Totholz bewohnende Arten Schutz & Förderung W1a LR Siedlung: Arten der strukturreichen Grünflächen und Gärten S LR Landwirtschaft: Arten der Obstgärten, Feldgehölze, Selven L4 2-3 ab LR Gewässer: Arten dynamischer Fliessgewässer & naturnaher Seeufer (Uferbegleitgehölze & Auenwälder) Abkürzung G1 G2 Dringlichkeit Projektdauer / Projektstart Fortsetzung 2020plus anzustreben Geschätzte Kosten LR Wald: Arten lichter Wälder W LR Wald: Buchenhallenwald bewohnende Arten W Gebäude bewohnende Arten L6 im Landwirtschaftsraum und Arten mit Brutplätzen und Quartieren in und an Quartierförderung S2f/L6f Gebäuden S2 im Siedlungsraum Nutzungsplanung / Verträge S2e/L6e 3 ab LR Landwirtschaft: Gebäude bewohnende Arten L6: Jagdlebensraum Viehställe L6g 3 ab M20: Erfolgskontrolle und Monitoring: MonitoringNicht-Zielarten* M20d ja

93 Konzept Artenförderung Fledermäuse Organisation Organisatorisch wird zur Umsetzung funktionsabhängig der Einbezug folgender Institutionen und Personen vorgeschlagen: Supervision: Wissenschaftlicher Rat BAFU Kantone Gesamtkoordination: interne und externe Kommunikation, Expertenaustausch, Berichte: Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz Auftragsspezifische Projektverantwortliche und Projektteams: Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte (Forschungsinstitutionen) Umsetzung: Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte andere Professionelle im Fledermausschutz ehrenamtlich Mitarbeitende Finanzierung Die Finanzierung soll hauptsächlich im Rahmen NFA-NHG-Leistungsvereinbarungen zwischen den Kantonen und ihren Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten erfolgen. Darüber hinaus kommen grundsätzlich folgende Geldgeber in Frage: Gemeinden, Naturschutzorganisationen, Private oder Stiftungen Naturpärke (Naturparkzielarten) Fledermausschutz- und -förderprojekte im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen Waldbiodiversität und anderer Programme (z. B. Umweltziele Landwirtschaft (UZL) oder Biodiversitätsziele Wald (BDZ Wald)). Bundesamt für Umwelt (BAFU) und weitere Bundesämter: im Rahmen der NFA-Vereinbarungen mit den Kantonen Sofern Synergien mit Massnahmen für andere Prioritäre Arten (Fauna, Flora) im Rahmen von M1 genutzt werden können, dürften die effektiven Kosten tiefer ausfallen als die hier ausgewiesenen, geschätzten. Alle Massnahmen M1 gemäss Tab. 9 sollten daher vor einer Realisierung dringend auf solche Synergien hin geprüft werden.

94 Konzept Artenförderung Fledermäuse Massnahmen im Rahmen der Grundaufträge Tabelle 10 zeigt die Massnahmen, die im Zeitraum zum Schutz und zur Förderung der Nationalen Zielarten Fledermäuse im Rahmen der Grundaufträge der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten bzw. der Koordinationsstellen für Fledermausschutz zusätzlich ergriffen werden sollen. Teilweise erbringen die Koordinationsstellen für Fledermausschutz bereits heute diese Leistungen. Die Massnahmen sollen zusätzlich in die Grundaufträge der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten im Rahmen der NFA-NHG-Leistungsvereinbarungen zwischen Kanton und Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten eingebunden werden bzw. in die Leistungsvereinbarungen zwischen den Koordinationsstellen für Fledermausschutz und dem BAFU. Tab. 10: Massnahmen, für welche die Finanzierung im Rahmen der Grundaufträge der Schweizerischen Koordinationsstelle für Fledermausschutz (SKF) mit dem BAFU bzw. der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten mit den Kantonen erfolgen soll, sowie voraussichtliche Projektdauer & geschätzte Kosten zur Umsetzung des Konzeptes Artenförderung Fledermäuse Umsetzungsprioritäten. Alle Massnahmen haben die höchste Dringlichkeit 1 (Umsetzung möglichst ab 2013). SKF: Leistungsvereinbarung Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz mit BAFU, KFB: Leistungsvereinbarung Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte mit Kanton. HANDLUNGSZIEL MASSNAHMEN Dringlichkeit Projektdauer / Projektstart Fortsetzung 2020plus anzustreben Einbindung in Grundauftrag Gesamtlebensraum im Dienste der Artenvielfalt Kommunikation, Partizipation, Beratung Ausbildung, Forschung, Monitoring M10: Vollzug Lebensraumschutz nach Art. 18 NHG ja SKF M13: Kommunikation und Partizipation in der Projektarbeit ja SKF M14: Nationales Fachgremium Artenförderung ja SKF M15: Internetplattform / Virtuelles Datenzentrum / Infosystem National Prioritäre Arten ja SKF M16: Merkblätter für die Praxis ja SKF M17: Medien- und Öffentlichkeitsarbeit ja SKF/KFB M18: Ausbildung von Artenspezialist/innen: Ausbildung ehrenamtlich Mitarbeitender im Rahmen der Grundaufträge ja SKF/KFB

95 Konzept Artenförderung Fledermäuse Organisation Organisatorisch wird zur Umsetzung funktionsabhängig der Einbezug folgender Institutionen und Personen vorgeschlagen: Supervision: Wissenschaftlicher Rat BAFU Kantone Gesamtkoordination: interne und externe Kommunikation, Expertenaustausch, Berichte: Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte Auftragsspezifische Projektverantwortliche: Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte Umsetzung: Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz, Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte, andere Professionelle im Fledermausschutz ehrenamtlich Mitarbeitende Finanzierung Die Finanzierung soll im Rahmen der Grundaufträge der Koordinationsstellen für Fledermausschutz bzw. der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten geregelt werden.

96 Konzept Artenförderung Fledermäuse Anhang 18.1 Steckbriefe der Nationalen Zielarten Im Folgenden werden Kenntnisstand und Gefährdungslage der Nationalen Zielarten Fledermäuse kurz vorgestellt Grosse Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: 5 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund 200 adulte Tiere Betroffene Kantone: GR, VS, AG, BE Gefährdungslage: Von der Grossen Hufeisennase existieren in der Schweiz nur noch fünf, teilweise voneinander isolierte Wochenstuben. Von besonderer Bedeutung sind diejenigen in Graubünden (rund 130 Tiere) die grösste in Mitteleuropa im Wallis (rund 60 Tiere) und im Aargau (rund 5 Tiere). Die beiden restlichen Wochenstuben bestehen aus je nur ein bis zwei Tieren (BE & VS). Die Populationsentwicklung in den letzten 10 Jahren ist konstant bis leicht rückläufig. Die Gefährdung wird als sehr hoch eingeschätzt Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: rund 45 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund adulte Tiere Betroffene Kantone: BE, GR, SG, SO, OW, FR, VS Gefährdungslage: Von der Kleinen Hufeisennase existieren in der Schweiz noch rund 45 Wochenstuben. Vernetzte Populationen bestehen in den Kantonen Graubünden, Obwalden und Bern. Isolierte Kolonien gibt es in den Kantonen St. Gallen, Solothurn, Freiburg und Wallis. Die Populationsentwicklung in den letzten 10 Jahren ist mehrheitlich positiv. Die Gefährdung wird angesichts der ehemaligen Häufigkeit, der isolierten Populationen, deren relativ geringen Grössen, des Druckes auf Dachstockquartiere und der Beleuchtungsproblematik als sehr hoch eingeschätzt.

97 Konzept Artenförderung Fledermäuse Grosses Mausohr (Myotis myotis) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: rund 100 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund adulte Tiere Betroffene Kantone: alle ausser BS Gefährdungslage: Vom Grossen Mausohr existieren in der Schweiz noch rund 100 Wochenstuben. Die Populationsentwicklung ist dank einem effizienten Quartierbetreuersystem in den letzten 20 Jahren mehrheitlich positiv. Die Gefährdung wird angesichts der ehemaligen Häufigkeit, des Druckes auf Dachstockquartiere, der Beleuchtungsproblematik und der sensiblen Lebensraumansprüche als sehr hoch eingeschätzt Kleines Mausohr (Myotis blythii) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: rund 12 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund 100 adulte Tiere Betroffene Kantone: GR, SG, UR, VS, TI, VD Gefährdungslage: Das Kleine Mausohr bildet in der Schweiz ausschliesslich Mischkolonien mit dem Grossen Mausohr. Es gibt insgesamt weniger als ein Dutzend solcher Mischkolonien. Es kommt in der Schweiz nur auf der Alpensüdseite und auf der Alpennordseite in den wärmebegünstigten Alpentälern vor. Das Kleine Mausohr jagt nahezu ausschliesslich über naturnahem Weideland und extensiv bewirtschafteten Wiesen (z. B. Trockenwiesen und weiden, extensive Feuchtwiesen) nach Heuschrecken. Die Gefährdung wird angesichts des geringen Bestandes, des Druckes auf Dachstockquartiere, der Beleuchtungsproblematik und des sensiblen Jagdlebensraums als sehr hoch eingeschätzt.

98 Konzept Artenförderung Fledermäuse Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: rund 10 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund 300 Tiere Betroffene Kantone: SH, TG, BE, FR, NE, GE, JU, VD, VS Gefährdungslage: Von der Brandfledermaus (Myotis brandtii) sind in der Schweiz weniger als zehn Wochenstubenkolonien bekannt, die grösstenteils voneinander isoliert sind. Der bekannte Gesamtbestand umfasst nur wenige hundert Tiere. Obwohl aufgrund der sehr versteckten Lebensweise zu erwarten ist, dass der Gesamtbestand grösser ist, wird die Gefährdung in der Schweiz als sehr hoch eingestuft Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: rund 6 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund 100 Tiere Betroffene Kantone: TI, GR, JU Gefährdungslage: Von der Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) sind in der Schweiz weniger als zehn Wochenstubenkolonien bekannt, die grösstenteils voneinander isoliert sind. Der bekannte Gesamtbestand dürfte weniger als 100 Tiere umfassen. Obwohl in der Schweiz der Massnahmenbedarf unklar ist, wurde die Wimperfledermaus aufgrund ihrer internationalen Gefährdung in die Nationale Zielartenliste aufgenommen.

99 Konzept Artenförderung Fledermäuse Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: rund 20 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund 200 Tiere Betroffene Kantone: LU, SG, TG, SZ, ZH, GR, BE, JU, GE, NE, VD Gefährdungslage: Von der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) sind in der Schweiz rund 15 Wochenstubenkolonien bekannt, die teilweise voneinander isoliert sind. Der bekannte Gesamtbestand umfasst nur wenige hundert Tiere. Aufgrund der sehr versteckten Foto: René Güttinger Lebensweise als fast reine Waldart ist zu erwarten, dass der Gesamtbestand grösser ist. Die Bechsteinfledermaus ist in hohem Masse auf alte Eichenbäume im Wald, Hochstammobstbäume und Kastanienselven (Alpensüdseite) als Jagdlebensräume angewiesen. In Bezug auf ihre Quartierlebensräume ist die Bechsteinfledermaus hochgradig auf einen kleinräumigen Verbund an Baumhöhlen angewiesen (Eschen, Buchen, Eichen usw.). Obwohl in der Schweiz der Massnahmenbedarf unklar ist, wurde die Bechsteinfledermaus aufgrund ihrer internationalen Gefährdung in die Nationale Zielartenliste aufgenommen Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: rund 15 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund 400 Tiere Betroffene Kantone: GR, LU, OW, SH, BE, GE, VS Gefährdungslage: Von der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) sind in der Schweiz rund 15 Wochenstubenkolonien bekannt, die teilweise voneinander isoliert sind. Der bekannte Gesamtbestand umfasst nur wenige hundert Tiere. Aufgrund der sehr versteckten Lebensweise als fast reine Waldart ist zu erwarten, dass der Gesamtbestand grösser ist. Obwohl in der Schweiz der Massnahmenbedarf unklar ist, wurde die Mopsfledermaus aufgrund ihrer internationalen Gefährdung in die Nationale Zielartenliste aufgenommen.

100 Konzept Artenförderung Fledermäuse Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: rund 35 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund 900 Tiere Betroffene Kantone: TI, TG, LU, SH, SO, SG, BE, JU, GE, NE, VD, VS Gefährdungslage: Die Bestände der Breitflügelfledermaus stehen besonders auf der Alpennordseite unter Druck. Die Populationen stagnieren oder werden kleiner. Die Ursachen sind nicht vollständig geklärt. Eine wichtige Rolle dürfte der Jagdlebensraumverlust und die intensive Bekämpfung von Maikäfern, von denen sie sich im Frühjahr grösstenteils ernähren, sein. Die Gefährdung wird angesichts des geringen und eher rückläufigen Bestandes als sehr hoch eingeschätzt Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: rund 40 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund Tiere Betroffene Kantone: GR, GL, NW, SH, VD, NE, JU, VS Gefährdungslage: Die Bestände der Nordfledermaus bestehen aus zwei Populationen: eine im Jura und eine im Alpenraum. Innerhalb dieser beiden Verbreitungsareale kommt die Nordfledermaus schwerpunktmässig im Engadin (GR) und im Neuenburger Jura vor. Aufgrund der heimlichen Lebensweise als Fassadenspaltenbewohnerin dürfte der Gesamtbestand noch etwas grösser sein. Die Populationen stagnieren aber oder werden kleiner. Die Ursachen sind nicht vollständig geklärt. Die Gefährdung wird angesichts des geringen und eher rückläufigen Bestandes als sehr hoch eingeschätzt.

101 Konzept Artenförderung Fledermäuse Graues Langohr (Plecotus austriacus) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: rund 40 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund 600 Tiere Betroffene Kantone: SO, AG, SH, ZH, BE, FR, GE, NE, VD Gefährdung wird daher als sehr hoch eingeschätzt. Gefährdungslage: Die Verbreitung des Grauen Langohrs beschränkt sich in der Schweiz auf den Jurabogen. Bei vielen Langohr-Quartieren ist allerdings der Artstatus unklar. Die Bestände stehen wegen Renovationen der Gebäudequartiere und Jagdlebensraumverlust unter Druck. Die zunehmende Fragmentierung des Lebensraums hat eine zunehmende Isolierung dieser kleinräumig agierenden Art zur Folge. Die Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: rund 40 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund 500 Tiere Betroffene Kantone: GR, SG, TI, UR, GE, VS hoch eingeschätzt. Gefährdungslage: Die Verbreitung des Alpenlangohrs beschränkt sich in der Schweiz auf den Alpenraum und das Tessin. Bei vielen Langohr-Quartieren ist allerdings der Artstatus unklar. Die Bestände stehen wegen Renovationen der Gebäudequartiere und Jagdlebensraumverlust unter Druck. Die zunehmende Fragmentierung des Lebensraums hat eine zunehmende Isolierung dieser kleinräumig agierenden Art zur Folge. Die Gefährdung wird daher als sehr

102 Konzept Artenförderung Fledermäuse Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Anzahl bekannter Wochenstuben in der Schweiz: rund 10 Bestand in den Schweizer Wochenstuben: rund 600 Tiere Betroffene Kantone: AG, TG, BE, FR, NE, GE, VD, VS Gefährdungslage: Die Anzahl von Wochenstubenkolonie der Zweifarbfledermaus beschränkt sich in der Schweiz auf eine Handvoll Kolonien mit Schwerpunkt am Neuenburger- und Bielersee mit je zwei Kolonien über 200 Tieren. Im Unterschied zu den meisten anderen Fledermausarten bilden die Männchen ebenfalls Kolonien. Es sind Männchenquartiere aus dem gesamten Mitteland bekannt, vornehmlich entlang grösseren Seen und Fliessgewässern. Der Bestand an Wochenstuben ist sehr klein und begrenzt sich auf ein relativ kleines Areal. Die Gefährdung wird daher als hoch eingeschätzt.

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