NO TIDE. NO LIMITS. JWP-VVO. Verfahrensanweisung Prozess/ Verfahren für die Vermittlung der Ortskenntnis für die Zugangsberechtigten
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- Walther Huber
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1 JWP-VVO Verfahrensanweisung Prozess/ Verfahren für die Vermittlung der Ortskenntnis für die Zugangsberechtigten zu den Serviceeinrichtungen der JadeWeserPort Logistics Zone GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS.
2 Verfahrensanweisung Prozess/Verfahren für die Vermittlung der Ortskenntnis für die Zugangsberechtigten zu den Serviceeinrichtungen der Kutterstraße Wilhelmshaven - JWPLZ - gültig ab: 05. August 2012
3 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck und Ziel Geltungsbereich Verfahrensbeschreibung Zuständigkeiten/Verantwortungen und Befugnisse Mitgeltende Unterlagen Änderungsdienst Verteiler... 4 gültig ab Seite 2 von 4
4 1 Zweck und Ziel Die Verfahrensanweisung beschreibt den Prozess der Vermittlung der örtlichen Kenntnisse von Zugangsberechtigten für die Benutzung der Serviceeinrichtungen der JWP LZ. Durch die Festlegung der zu vermittelnden Inhalte und der zur Verfügung zu stellenden Unterlagen soll eine sichere und diskriminierungsfreie Ersteinweisung der Zugangsberechtigten als Voraussetzung für eine sichere Betriebsführung gewährleistet werden. 2 Geltungsbereich Die Verfahrensanweisung gilt für den gesamten Bereich der Hafenbahn des JadeWeserPort. 3 Verfahrensbeschreibung Die JWPLZ vermittelt dem Personal des Eisenbahnverkehrsunternehmens (im Folgenden kurz: EVU) vor seinem Einsatz die erforderliche Ortskenntnis. Hierfür stellt JWPLZ gemäß ihrer Nutzungsbedingungen (JWP-NBS-AT, Abschnitt 2.3 (3)) die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung. Für die Ersteinweisung sind insbesondere die folgenden Unterlagen relevant: Video Streckenkunde für die Fahrt Ölweiche > Vorstellgruppe und die Gegenrichtung Skizze der Gleisanlagen mit Angaben der Signalstandorte Örtliche Betriebsvorschriften JWP für Zugangsberechtigte (ÖBV) Fahrzeiten- und Geschwindigkeitsheft für die Strecke Bf Ölweiche > Bf Jade- WeserPort und zurück (Strecke: 1553/1554) Die oben genannten Unterlagen werden den Zugangsberechtigten mit dem unterschriebenen Infrastrukturnutzungsvertrag zugesandt (das Video als CD). Mit Ausnahme des Videos sind alle oben genannten Unterlagen im Internet auf der Internetseite der JWPLZ ( veröffentlicht. Auf Wunsch des EVU kann die Einweisung im Stellwerk des JadeWeserPort vorgenommen und die Örtlichkeit durch den Eisenbahnbetriebsleiter (im Folgenden kurz: EBL), seine(n) Vertreter (im Folgenden kurz: EBLV) oder eine vom EBL beauftragte Person erläutert werden. Die Einweisung vor Ort kann vom EVU schriftlich (per Mail) oder fernmündlich beantragt werden. Mit diesem Antrag wird auch ein Termin dafür vereinbart. gültig ab Seite 3 von 4
5 4 Zuständigkeiten/Verantwortungen und Befugnisse Die JWPLZ sorgt dafür, dass bei Rücksendung des unterschriebenen Vertrages die in Punkt 3 genannten Unterlagen mitgegeben werden. Das EVU bestätigt, mit Rücksendung des unterschriebenen Formblattes Nachweis über die örtliche Einweisung/Streckenkunde, dass es Ortskenntnis erlangt und von den benutzungsrelevanten Bestimmungen Kenntnis genommen hat (Infrastrukturnutzungsvertrag 2 (3)). 5 Mitgeltende Unterlagen Die für die örtliche Einweisung relevanten Unterlagen sind unter Punkt 3 genannt. Im Übrigen gelten die unter zur Verfügung gestellten Bestimmungen und Vorschriften der JWPLZ. Das Formblatt Nachweis über die örtliche Einweisung / Streckenkunde des EVU auf der Infrastruktur gemäß Punkt 2.3 (3) JWP-NBS-AT ist von der einweisenden Person und den eingewiesenen Personen zu unterschreiben. 6 Änderungsdienst Änderungen in der Verfahrensanweisung werden durch den EBL veranlasst und freigegeben. 7 Verteiler Geschäftsführung EBL und EBLV Leiter Betriebsdurchführung Die Verfahrensanweisung wird über das interne Informationsportal SNAKE den im Verteiler aufgeführten Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. gültig ab Seite 4 von 4
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