Schriftliche Anfragebeantwortung

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1 L A N D T A G STEIERMARK Schriftliche Anfragebeantwortung Von: LR Dr. Bettina Vollath An: Ing. Sabine Jungwirth, Ingrid Lechner-Sonnek Betreffend der schriftlichen Anfrage: Einl.Zahl 1643/1, Finanzgeschäfte in der Steiermark Antwort: XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE Einl.Zahl 1643/2 1. Welche Forderungen des Landes bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2012 (detaillierte Auflistung nach Art des Papiers, Emittent sowie der wesentlichen Konditionen wie Nennwert, Fristen, Zinssätze, Währung, etc.)? Es bestehen keine Forderungen. 2. Welche Forderungen bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2012 bei ausgegliederten Einheiten (detaillierte Auflistung nach Art des Papiers, Emittent sowie der wesentlichen Konditionen wie Nennwert, Fristen, Zinssätze, Währung, etc.)? Gemäß Geschäftsein- und -verteilung fallen ausgegliederte Einheiten nicht in die Zuständigkeit der Landesfinanzreferentin Dr. in Bettina Vollath. 3. Wie stufen Sie die Risiken der Veranlagungen des Landes insgesamt und der genannten Papiere von Frage 1 und 2 im speziellen ein? Siehe Frage 1 und Wie stufen sie die Risiken der Finanzierungen des Landes ein? Grundsätzlich gibt es bei Finanzierungen folgende Risiken, zu denen im letzten Risikobericht, der quartalsweise extern erstellt wird, Folgendes festgestellt wird: a. Liquiditätsrisiko: Durch die konsequente Umsetzung der Strategie der Streuung der Refinanzierungszeitpunkte konnte über die vergangenen Quartale eine nachhaltig ausgeglichenere Kapitalbindungsbilanz geschaffen und somit das Liquiditätsrisiko gering gehalten werden. b. Zinsänderungsrisiko: In der Zinsbindungsbilanz wird die Laufzeit der Zinssatzfixierungen abgebildet. Durch die über die letzten Quartale gesetzten Maßnahmen zeigt die Zinsbindungsbilanz ein ausgeglicheneres Bild. Durch den Mix an fix verzinsten Finanzierungen im Land Steiermark, von derzeit 72,30%, und einen variablen Anteil von 27,70% (ohne Barvorlagen) kann auch dieses Risiko als gering bewertet werden. c. Credit Spread Risiko: Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 1

2 Das Credit Spread Risiko wird definiert als Risiko, dass sich die Kreditaufschläge, die das Land Steiermark auf seine Finanzverbindlichkeiten zu bezahlen hat, erhöhen. Das Risiko von Kreditaufschlagsveränderungen aufgrund einer Bonitätsverschlechterung des Landes Steiermark wird durch eine möglichst breite Streuung der Refinanzierungspunkte gering gehalten. (siehe auch lit. a). d. FX-Risiko: Das Wechselkursrisiko des Landes Steiermark beschränkt sich auf die Finanzierungsstruktur. Laufende Zahlungen bzw. Zahlungseingänge in Fremdwährung erfolgen nicht. Das Wechselkursrisiko bei den Zinszahlungen ist verhältnismäßig überschaubar. Der aushaftende Refinanzierungsbetrag wird aufgrund der mit Regierungsbeschluss vom erfolgten Verlängerung des im Jahr 2006 aufgenommenen CHF-Darlehens auch nach 2016 mit dem ursprünglichen Wechselkurs budgetiert, wobei das Risiko besteht, dass bei einem Scheitern der Refinanzierung zu diesem Zeitpunkt eventuell bestehende Wechselkursverluste realisiert werden müssten. Die Entwicklung des Wechselkurses wird daher einem strengen Monitoring unterzogen. 5. Worauf beruht die Einstufung der Risiken von Veranlagungen und Finanzierungen? Ad. Risiken von Veranlagungen siehe Frage 1. Ad. Risiken von Finanzierungen siehe Frage 4 und 6.a. 6. Haben Sie zur Einstufung der Risiken externes know-how beigezogen? Ja. a. Wenn ja, welches externe know-how wurde in welcher Form zugezogen und welche Kosten entstanden dadurch? Die Einführung eines Risikomanagements mit Unterstützung der Group Treasury der Landes- Hypothekenbank Steiermark AG wurde im Jahre 2010 abgeschlossen. Seit Mai 2010 werden regelmäßig Quartalsberichte zum Risikomanagement seitens der Group Treasury vorgelegt, in denen auch Risikokennzahlen enthalten sind. Die Kosten betragen 900,-- inkl. Ust je Bericht. 7. Von welchem Gremium wird über Aufnahme und Verwaltung dieser Veranlagungen und Finanzierungen entschieden? Das Land Steiermark hat mit Ausnahme tageweiser Überliquidität (siehe auch Frage 14) derzeit keine Veranlagungen. Zu Finanzierungen wird berichtet, dass der Gebarungsabgang durch den Landtag Steiermark im Rahmen der jährlichen Budgets und Rechnungsabschlüsse und die Aufnahme der erforderlichen Fremdmittel nach Maßgabe des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs im Rahmen der genehmigten Gebarungsabgänge durch die Landesregierung genehmigt werden. 8. Wie hoch sind die in den letzten zehn Jahren angefallenen Gewinne oder Verluste aller Veranlagungsgeschäfte des Landes bzw. seiner Gesellschaften und Fonds? Wie bereits zu den Fragen 3 und 14 angeführt, finden außer bei Vorhandensein geringfügiger Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 2

3 Kassenmittel keine Veranlagungen statt. Da die Steiermark somit in den letzten Jahren keine größeren Veranlagungen hatte, sind auch keine signifikanten Gewinne angefallen; Verluste sind ausgeschlossen. Für Gesellschaften und Fonds siehe Antwort zu Welche, wie viele und mit welchen Risiken verbundene Derivativkonstruktionen ohne Grundgeschäft wurden vom Land bzw. seinen Gesellschaften oder Fonds in den letzten 10 Jahren abgeschlossen? Vom Land wurden keine Derivativkonstruktionen abgeschlossen. Für Gesellschaften und Fonds siehe Antwort zu In welcher Höhe hat das Land bzw. haben die mit dem Land verbundenen Gesellschaften und Fonds mit Stichtag Kreditmittel über die ÖBFA abgerufen? Mit Stichtag bestand ein Darlehen zugunsten des Landes in der Höhe von 200 Mio. sowie eine kurzfristig ausgenutzte Barvorlage in Höhe von rd. 76,5 Mio. Für Gesellschaften und Fonds siehe Antwort zu Wofür wurden diese Kreditmittel der ÖBFA konkret verwendet? Die Kreditmittel wurden im Rahmen der vom Landtag Steiermark genehmigten Gebarungsabgänge und nach Maßgabe des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs auf Basis des Liquiditätsmanagements zur Finanzierung des Landeshaushaltes verwendet. 12. Können Sie ausschließen, dass mit von der ÖBFA zur Verfügung gestellten Krediten wieder Veranlagungen getätigt wurden? Ja. 13. Wie hoch ist die Liquiditätsreserve des Landes in absoluten Zahlen zum Stichtag und als Prozentsatz des zu erwartenden Finanzierungsvolumens des Kalenderjahres 2013? Es gibt keine Liquiditätsreserve. Vgl. dazu auch Fragen 1 und Welcher Form von Veranlagungen bedient sich das Land, um nicht benötigtes Geld gewinnbringend anzulegen? Siehe Frage 1. Grundsätzlich finden keine Veranlagungen statt. Sofern geringfügige Kassenmittel vorhanden sind, werden diese tageweise für den Fall von Überliquidität in Form von tageweisen Einlagen bei der Landeshypothekenbank Steiermark AG veranlagt. 15. Wie hoch ist im Landesbudget der Anteil festverzinslicher Kredite gegenüber variabel verzinslicher Kredite und in welchem Ausmaß wurde dieses Verhältnis in den letzten zehn Jahren verändert? Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 3

4 Hinsichtlich der Finanzierungsstruktur konnte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen variabel und fix verzinsten Darlehensschulden des Landes sowie eine wesentlich verbesserte Planbarkeit bei der Veranschlagung des Zinsaufwandes für die Folgejahre erreicht werden. Der Anteil an festverzinslichen Krediten hat im Land Steiermark kontinuierlich zugenommen und stellt sich seit 2010 wie folgt dar (ohne Barvorlagen; siehe auch Frage 4.b.): Jahresende Anteil der Kredite mit fixer Verzinsung Anteil der Kredite mit variabler Verzinsung ,56% 38,44% ,92% 33,08% ,30% 27,70% 16. Wurden die variabel verzinsten Kredite abgesichert? Wenn ja, wie? Nein. 17. Wurden in den vergangenen zehn Jahren Währungsveranlagungen oder Währungsderivate eingegangen? Wenn ja, in welcher Form und in welcher Höhe und wie haben sich diese Veranlagungen in den letzten 10 Jahren entwickelt? Nein. 18. In welchen Währungen wurden Fremdwährungskredite aufgenommen und wie hoch ist das derzeit noch aushaftende Volumen dieser Kredite? Mit Regierungsbeschluss vom wurde die Fachabteilung 4A ermächtigt, zur Fortsetzung der Finanzierung ab für das vom Land Steiermark im Jahre 2006 aufgenommene Darlehen über CHF 265 Mio. ein gleich hohes Darlehen mit einer Laufzeit bis mit variabler Verzinsung auf Basis des 3-Monate-CHF-LIBORS und endfälliger Tilgung aufzunehmen. 19. Wurden die Fremdwährungskredite abgesichert? Wenn ja, wie? Nein. 20. In welcher Höhe bestehen für das Land Haftungsrisiken aus Beteiligungen, Veranlagungen oder ähnlichem? Betreffend Veranlagungen durch das Land siehe Punkt 1; Für Beteiligungen ist keine Zuständigkeit der Landesfinanzreferentin gegeben. 21. Welche Banken wurden vom Land mit der Abwicklung welcher Geschäfte betraut? Wie zu den vorangegangenen Fragen erläutert, wurden zur Finanzierung der Landeshaushalte Darlehen aufgenommen. Eine Auflistung der Kreditinstitute, bei denen diese Darlehensaufnahmen erfolgten, ist im jeweiligen Rechnungsabschluss als Sammelnachweis Nr. 4 über den Schuldendienst und Schuldenstand enthalten. Darüber hinaus wurden in den Jahren 1992/1993 an die Landeshypothekenbank Steiermark AG, 2002 an die Landeshypothekenbank Steiermark AG, Kommunalkredit AG sowie Hypo Alpe-Adria- Bank AG, 2003 an die Kommunalkredit AG sowie Hypo Alpe-Adria-Bank AG, 2011 an die UniCredit Bank Austria AG, BAWAG PSK AG sowie Hypo Alpe-Adria-Bank AG und 2012 an die UniCredit Bank Austria AG, BAWAG PSK AG und BKS Bank AG Forderungen aus Wohnbauförderungsdarlehen veräußert. 22. Welche Forderungen der Gemeinden bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2012 Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 4

5 (detaillierte Auflistung nach Art des Papiers, Emittent sowie der wesentlichen Konditionen wie Nennwert, Fristen, Zinssätze, Währung, etc.)? Betreffend die Gemeinden besteht keine Zuständigkeit der Finanzlandesrätin Dr. in Bettina Vollath. 23. Welche Forderungen bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2012 bei ausgegliederten Einheiten der Gemeinden (detaillierte Auflistung nach Art des Papiers, Emittent sowie der wesentlichen Konditionen wie Nennwert, Fristen, Zinssätze, Währung, etc.)? 24. Wie stufen Sie die Risiken der Veranlagungen insgesamt und der genannten Papiere der Gemeinden von Frage 21 und 22 im speziellen ein? 25. Wie stufen Sie die Risiken der Finanzierungen der Gemeinden ein? 26. In welcher Höhe bestehen für die Gemeinden Haftungsrisiken aus Beteiligungen, Veranlagungen oder ähnlichem? 27. Welche, wie viele und mit welchen Risiken verbundene Derivativkonstruktionen ohne Grundgeschäft wurden von den Gemeinden bzw. ihrer Gesellschaften oder Fonds in den letzten 10 Jahren abgeschlossen? 28. Können sie ausschließen, dass im Land und bei den Gemeinden Derivativkonstruktionen ohne Grundgeschäft abgeschlossen wurden? Für das Land kann das ausgeschlossen werden. Für die Gemeinden siehe Frage Können Sie ausschließen, dass im Land und bei den Gemeinden bei der Veranlagung von Geldern spekuliert wurde? Für das Land kann das ausgeschlossen werden. Für die Gemeinden siehe Frage Warum wurden noch nicht alle Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften umgesetzt bzw. bis wann werden diese Empfehlungen umgesetzt werden? Mit Ausnahme der Empfehlung des Rechnungshofes, Veranlagungsrichtlinien zu erstellen, wurden alle Empfehlungen umgesetzt. Die Ausarbeitung von Veranlagungsrichtlinien erscheint derzeit als nicht sinnvoll, weil aufgrund der angespannten Budgetsituation keine Veranlagungen möglich sind. 31. Wurde die Forderung des Rechnungshofes, eine Risikobewertung des Portfolios durchzuführen, entsprochen? Wenn ja, welche Ergebnisse hatte diese Bewertung (bitte jährliche Auflistung )? siehe Pkt. 1 und Betrifft das Verbot von Finanzspekulationen nur den Haushalt des Landes Steiermark und die Gemeinden (seit 2010) oder auch die Gesellschaften, an denen das Land Steiermark beteiligt ist? Wenn nein, bitte um Auflistung der Gesellschaften, die vom Finanzspekulationsverbot nicht betroffen sind. Das Spekulationsverbot betrifft den Landeshaushalt der Steiermark. Mangels Zuständigkeit kann für Gesellschaften, an denen das Land beteiligt ist, keine Auskunft erteilt werden. Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 5

6 33. In welchem Ausmaß hat sich das Obligo durch die Frankenaufwertung erhöht, und wurde bereits ein Umstieg in eine Euro-Finanzierung erwogen? Siehe dazu Frage 18. Welches Obligo sich am Ende der Laufzeit 2016 ergeben wird, wird zum Stichtag zu beantworten sein. 34. Wie lautet der Regierungsbeschluss aus dem Jahr 2007 betreffend das Verbot zu Finanzspekulationen im Wortlaut? Mit RSB vom wurde folgender Beschluss gefasst: Die Richtlinie, wie bei der Finanzierung des Landeshaushaltes durch Aufnahme von Darlehen vorzugehen ist, wird wie folgt genehmigt: Es wird festgelegt, dass bei Fremdmittelaufnahmen zur Finanzierung des Landeshaushaltes keine Swaps oder sonstigen Derivativkonstruktionen mit Banken abgeschlossen werden dürfen. Wenn im Zuge der Darlehensausschreibung durch das Land Steiermark von einem Institut dennoch derartige Finanzierungsinstrumente angeboten werden, sind diese Anbote vom weiteren Ausschreibungsverfahren auszuscheiden. Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 6

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