Vermeidung von erheblichen Belästigungen. Aufenthalt im Freien Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, Terrassen)

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1 Schutzziel für das Wohnen Tag Vermeidung von erheblichen Belästigungen Aufenthalt im Freien Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, Terrassen) Nacht primär: Sicherstellung des ungestörten Schlafes Problem in der HafenCity deutliche Überschreitung der Orientierungswerte keine aktiven Schallschutzmaßnahmen möglich unempfindlichere Nutzungen nicht gewünscht

2 Lösungansatz 1 Hafenplanungsverordnung (HPlVO) Kontingentierung Nacht A 63 db(a)/m² B 60 db(a)/m² C 55 db(a)/m²

3 Lärmschutz in der Bauleitplanung am Beispiel der Hamburger HafenCity Nacht (22 6 Uhr) Kontingentierung 0 Lw = 0 db(a)

4 Nacht (22 6 Uhr) Kontingentierung 0 Punkt db(a) A1 OG1 50 A1 OG5 51 A2 OG1 50 A2 OG5 51 B OG1 50 B OG5 50 C OG1 49 C OG5 50

5 Lärmschutz in der Bauleitplanung am Beispiel der Hamburger HafenCity Nacht (22 6 Uhr) Kontingentierung HPlVO Lw = db(a)

6 Nacht (22 6 Uhr) Kontingentierung HPlVO Punkt db(a) A1 OG1 52 A1 OG5 53 A2 OG1 52 A2 OG5 53 B OG1 52 B OG5 53 C OG1 50 C OG5 53

7 Nacht : (Kontingentierung 0 ohne Kontingentierung) Minderungspotenzial ~ -5 db(a)

8 Nacht : (Kontingentierung 0 ohne Kontingentierung) Punkt db(a) A1 OG1-5 A1 OG5-5 A2 OG1-5 A2 OG5-5 B OG1-5 B OG5-5 C OG1-3 C OG5-4

9 Nacht : (Kontingentierung HPlVO ohne Kontingentierung) Minderungspotenzial ~ -3 db(a)

10 Nacht : (Kontingentierung HPlVO ohne Kontingentierung) Punkt db(a) A1 OG1-3 A1 OG5-3 A2 OG1-3 A2 OG5-3 B OG1-2 B OG5-2 C OG1-2 C OG5-1

11 Lösungansatz 2 Sachverständigenanhörung (Juni 2003 in Hamburg) Belang des Schallschutzes In der Abwägung wichtig neben anderen Belangen bei Überwiegen anderer Belange zurückstellbar Überschreitung der Orientierungswerte zumutbar Gesundheitsgefährdung ist Grenze des Zumutbaren Schutzziele nicht durch geschlossene Fassade erzielen Lärmwirkungforschung geschlossene Fenster nicht gewünscht oder belästigend

12 Sachverständigenanhörung Ergebnis Wohnnutzung kann dann als zulässig angesehen werden, wenn tags keine signifikanten Überschreitungen der Immissionsrichtwerte vorliegen und nachts in den Schlafräumen ein Pegel von weniger als 30 db(a) bei leicht gekipptem Fenster gewährleistet ist. Diese Forderungen gelten vorrangig für Bereiche, in denen der Gewerbelärm dominiert.

13 TA Lärm - maßgeblicher Immissionspunkt Wenn dies nachts nicht möglich ist, könnte über die HafenCity-Lösung nachgedacht werden. Immissionsrichtwerte der TA Lärm müssen tags außerhalb des Gebäudes eingehalten werden!

14 HafenCity-Fenster

15 Lösungsweg baulicher Schallschutz HafenCity a absorbierende Laibungen und Stürze b Spaltbegrenzung Potenzial: bis zu -17 db(a) Potenzial: bis zu -22 db(a) Quelle: BSU

16 Lösungsweg baulicher Schallschutz HafenCity Potenzial: bis zu -29 db(a) Potenzial: bis zu -34 db(a) Quelle: BSU

17 HafenCity-Fenster Messungen im Prüfstand Bachelor-Abschlussarbeit Franziska Arnhold Untersuchung der Schalldämmung von gekippten Einzel- und Doppelfenstern, insbesondere des Hafencity -Fensters, mit schallabsorbierenden Laibungs- und Sturzverkleidungen

18 HafenCity-Fenster Messungen im Prüfstand

19 Lösungsweg baulicher Schallschutz weitere Beispiele Quelle: BSU

20 Lösungsweg baulicher Schallschutz weitere Beispiele

21 Lösungsweg baulicher Schallschutz weitere Beispiele

22 Workshop des Fachausschusses Hafenplanung und Logistik Hafen in der Stadt Hafenentwicklung und Lärmschutz Konfliktlösung - Lärmschutz in der Bauleitplanung am Beispiel der Hamburger HafenCity 26. April ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Bernd Kögel Lärmkontor GmbH Altonaer Poststraße 13b Hamburg

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